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Arbeiten in Deutschland
Arbeitsmarkttrends
Die internationale Immobilien- und Finanzmarktkrise von 2008 erreichte 2009 den Exportweltmeister Deutschland. Der wirtschaftliche Aufschwung, der vier Jahre zuvor begonnen hatte, wurde unterbrochen. Entsprechend pessimistisch blickten deutsche Unternehmen auf die kommenden Monate. Besonders skeptisch waren neben den Autobauern und ihren Zulieferern die Bauwirtschaft und die Grundstoffindustrie, die überwiegend von einem Abwärtstrend ausgingen. Erste Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt waren zu beobachten. Im März 2010 stellte sich die Lage weitaus weniger dramatisch dar als lange befürchtet. Die Frühjahrsbelebung hat den Arbeitsmarkt erreicht, aber auch saisonbereinigt sinken die Arbeitslosenzahlen.
Im zweiten Quartal 2010 hat die Personalnachfrage der Unternehmen erstmals wieder spürbar angezogen, die Zahl der Stellenangebote stieg deutschlandweit um sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die verschiedenen Branchen trugen in unterschiedlichem Maße zu diesem Zuwachs bei: Im privaten Dienstleistungssektor ragte die Logistikbranche mit den höchsten Angebotssteigerungen am Stellenmarkt heraus. Die Exportindustrien profitierten von der weltweiten Konjunkturerholung, der Fahrzeug- und Maschinenbau veröffentlichte 37 Prozent mehr Stellenangebote als im Vergleichszeitraum 2009. Ebenso wuchs die Zahl der Angebote für Bauhandwerker und Bauingenieure als Folge der konjunkturellen Erholung. Während das Angebotsvolumen der Beratungsunternehmen um zwölf Prozent wuchs, sank die Offertenzahl im öffentlichen Bereich. (Quelle: Adecco).
Dadurch, dass sich die globale Finanzkrise zunächst nur begrenzt auf die Binnenwirtschaft ausgewirkt hat, und durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld, konnten Betriebe trotz Krise ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und somit konnte Arbeitslosigkeit vermieden werden. Die Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen vier Monaten saisonbereinigt sogar gesunken. Die Arbeitslosenquote betrug im März 2010 8,5% und lag damit 0,2 Prozentpunkte unter der des Vormonats und 0,1 Prozentpunkte unter der des Vorjahresmonats. Besonders hoch ist die Arbeitslosenquote bei den 55- bis Unter-65-Jährigen (9,5 %) und bei der Personengruppe der Ausländer (16,9 %). Bei den Männern liegt die Arbeitslosenquote mit 9 % über dem Durchschnitt, bei den Frauen mit 7,8 % darunter.
Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Erwerbstätigen im März 2010 um 13.000 gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Erwerbstätigkeit allerdings um 0,2 Prozent verringert. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat saisonbereinigt um 2.000 abgenommen.
Die Mehrheit der Erwerbstätigen arbeitet im Dienstleistungssektor. Die wichtigsten drei Dienstleistungsbranchen für die Beschäftigung sind öffentliche und private Dienstleistungen, der Handel und Unternehmensdienstleistungen.
Das produzierende Gewerbe ist der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Die wichtigsten Branchen nach Anzahl der Betriebe und Anzahl der Beschäftigten sind die Metallerzeugung/Metallbearbeitung, der Maschinenbau sowie die Bereiche EDV-Geräte/E-Technik/Feinmechanik und Ernährungsgewerbe/Tabakverarbeitung. Allerdings entwickelte sich die Produktion im Produzierenden Gewerbe, die noch bis Anfang 2008 aufwärts gerichtet war, seitdem anhaltend rückläufig.Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresergebnis hat sich im Januar 2010 gegenüber Dezember 2009 die Produktion von Verbrauchsgütern um mehr als 7 Prozent verringert. Rückgänge im zweistelligen Prozentbereich wurden bei der Herstellung von Investitionsgütern (minus 18 Prozent) und saisonbedingt im Bauhauptgewerbe (minus 39 Prozent) verzeichnet.
Die Beschäftigungsaussichten waren im Februar 2010 am besten für Restaurantfachleute (9012 offene Stellen), Kontakter und Verkaufsförderer (8205 offene Stellen), Elektroinstallateure(7832 offene Stellen), Krankenpflegepersonal (7270 offene Stellen) und Bürofachkräfte (6913 offene Stellen). Hoch ist nach wie vor der Bedarf an spezialisierten akademischen Fachkräften. Im Ingenieursbereich allerdings ist die Nachfrage im Vergleich mit dem Vorjahreswert deutlich, um mehr als 2000 Stellen, zurückgegangen.
Eine große Anzahl von Stellenangeboten gab es im März 2010 in der Zeitarbeitsbranche (gut 195.000 offene Stellen), im Sozialwesen (120.000 offene Stellen) Erziehung und Unterricht (109.000 offene Stellen), in der öffentlichen Verwaltung (55.000 offene Stellen) und im Einzelhandel (36.000 offene Stellen). Auch in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Dienstleistungsbereich gab es hohe Zahlen offener Stellen.
Die aktuellen, saisonbereinigten Monatsdaten der gemeldeten Stellen am ersten Arbeitsmarkt zeigen bereits über mehrere Monate eine leicht steigende Tendenz, und das nicht nur in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Gemäß dem Monster Employment Index Deutschland, der monatlich die Online-Stellenangebote von 280 Unternehmens-Websites und mehr als zehn Stellenbörsen auswertet, ist diese Entwicklung vor allem in den Sektoren Aus- und Weiterbildung, Land- und Forstwirtschaft, Finanzwesen und Öffentlicher Dienst; hier war ein deutlicher Anstieg an Online-Stellenangeboten zu verzeichnen (Stand Februar 2010). Insgesamt war die Entwicklung in den meisten Sektoren positiv. Die deutlichsten Verluste im Jahresvergleich verzeichnen das Ingenieurwesen und der Produktionssektor mit einem Minus von 40 bzw. 32 Prozent bei den Online-Stellenangeboten. Dieser Rückgang spiegelt laut dem Monster Employment Index die insgesamt schwache Entwicklung in der produzierenden Industrie und in der Schwerindustrie wider. Die stärkste Nachfrage war im Februar 2010 nach Fachkräften in Landwirtschaft und Fischerei sowie Angestellten in Dienstleistungsberufen und Verkäufern zu verzeichnen. Auch Führungskräfte und Manager waren im Februar stark nachgefragt.
Regional betrachtet sind es vor allem die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen, die im Februar einen deutlichen Zuwachs bei der Zahl an Online-Stellenangeboten verzeichnen konnten. Beide Länder hatten noch Ende 2009 einen deutlichen Rückgang zu verzeichnen gehabt. Auch Bayern gehört zu den Regionen mit dem größten Stellenzuwachs und erreicht im Februar den höchsten Stand seit sechs Monaten.
Die Bundesagentur für Arbeit rechnet für 2010 mit 4,1 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2010, das wären rund 600.000 Menschen mehr als in 2009. Ein Branchenbeispiel: Laut der Unternehmensberatung A.T. Kearney fällt in den 500 größten deutschen Unternehmen in den nächsten vier Jahren jeder zweite interne IT-Arbeitsplatz weg.
Günstige Voraussetzungen zur Rekrutierung von Personal bestehen vor allem im Norden und Osten Deutschlands. Aber auch in strukturschwachen Regionen einzelner Bundesländer wie beispielsweise in Berlin, im Ruhrgebiet und in Teilen Niedersachsens stehen in größerem Umfang Arbeitskräfte zur Verfügung.
Deutschlandweit stehen darüber hinaus Verkäufer, Bürofachkräfte, Reinigungspersonal, Hilfsarbeiter, Köche, Kraftfahrzeugführer, Hauswarte, Lager- und Transportarbeiter sowie Groß- und Einzelhandelskaufleute in größerer Zahl zur Verfügung. Auch in einigen Berufszweigen der Metallverarbeitenden Industrie sind personelle Kapazitäten vorhanden.
Einen ersten Überblick darüber, welche Branchen aktuell besonders nach Arbeitskräften suchen und welche Berufe gesucht sind, erhalten Sie im Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit unter dem Punkt "TOP TEN der gemeldeten Stellen nach Branchen und Berufen".
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Zugang zum Arbeitsmarkt
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein Grundrecht. Staatsangehörige eines EWR-Landes können somit in einem anderen EWR-Land zu denselben Bedingungen wie die Bürger des jeweiligen Staates arbeiten. Das prinzipielle recht der EU-Bürger auf Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt derzeit aber noch nicht in vollem Umfang für alle EU-Bürger. Die Bundesrepublik Deutschland macht von der Möglichkeit Gebrauch, den freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt während einer Übergangsfrist einzuschränken.EU-Bürger
EU-Bürger aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Zypern genießen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen daher zur Arbeitsaufnahme keine Arbeitserlaubnis. Seit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 benötigen auch schweizerische Staatsangehörige keine Arbeitserlaubnis mehr, wenn sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten.
Aufgrund von vereinbarten Übergangsfristen unterliegen dagegen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn der Arbeitsgenehmigungspflicht. Die erforderliche "Arbeitsgenehmigung-EU" ist direkt bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen (ausführliche Informationen zu den aktuell geltenden Übergangsregelungen finden Sie unter http://eures.europa.eu. Für Bürger dieser EU-Mitgliedstaaten ist eine Beschäftigung in Deutschland nur möglich, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung erteilt.
Wie bisher können Arbeitnehmer aus den oben genannten Staaten nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. im Rahmen von Werkverträgen als Saisonkräfte oder als IT-Spezialisten, in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Die Voraussetzungen und Verfahren, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, haben sich mit der Erweiterung der Union nicht geändert. Zum Teil wird es den neuen EU-Bürgern allerdings erleichtert, eine unbefristete Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Außerdem werden Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern gegenüber Angehörigen von Drittstaaten beim Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt bevorzugt. Weitergehende Fragen zur Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland und zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung beantworten die Agenturen für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). Ausführliche Informationen finden sich auch unter www.bmwi.bund.de im Bereich Downloads ("Informationen über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten").Bürger aus Drittstaaten
Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet darf grundsätzlich nur dann ausgeübt werden, wenn der Aufenthaltstitel dies erlaubt. Weitere Informationen über den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten Sie unter www.auswaertiges.amt.de (Willkommen in Deutschland >Leben und Arbeiten >Arbeiten in Deutschland).
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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Im EU-Vergleich der höchsten Lebenshaltungskosten liegt Deutschland auf Platz acht. Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt zahlte Anfang 2006 monatlich knapp 57 € für Strom. Die Heizkosten liegen bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bei ungefähr 96 € im Monat, und die Benzinpreise pendeln zwischen 1,20 und 1,50 € pro Liter.
Auf der anderen Seite sind die Preise für die Dinge des täglichen Bedarfs wie Haushaltsbedarf, Schreibwaren, Zeitungen usw. eher niedrig. Insbesondere die Lebensmittelpreise sind in Deutschland wesentlich geringer als in den meisten anderen EU-Ländern, dafür sorgt die Vielzahl von kleinen Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten. Die Mehrwertsteuer (MwSt) variiert zwischen 7 Prozent (Bücher, Zeitschriften, die meisten Lebensmittel) und 19 Prozent (sonstige Waren und Dienstleistungen). Einen Überblick über die Lebenshaltungskosten in Deutschland finden Sie unter www.young-germany.de >Life in Germany.
Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnen in Mietwohnungen, die in der Regel unmöbliert vermietet werden. Vor allem in Ballungsräumen kann es schwierig werden, eine preisgünstige Mietwohnung zu finden. Am höchsten sind die Mieten in Großstädten wie München, Hamburg oder Düsseldorf mit im Schnitt 11,50 € je Quadratmeter in Kleinstädten und auf dem Land sinken die Mieten bis auf die Hälfte. Dazu kommen noch Betriebskosten sowie der eigene Verbrauch an Wasser, Strom und Heizung. Kalkulieren Sie hierfür etwa 25 Prozent der Monatsmiete. Die Miete ist monatlich im Voraus an den Vermieter zu bezahlen, die Betriebs- und Nebenkosten werden am Monatsende fällig.
Für denjenigen, der alleine nach Deutschland kommt und bereit ist, mit anderen in einer Wohnung zusammenzuleben, sind Wohngemeinschaften eine gute Alternative. In vielen Universitätsstädten gibt es darüber hinaus Mitwohnzentralen, die über eine Provision zeitlich befristet Wohnungen vermittelt.
Das Wohnungsangebot finden Sie in den Immobilienteilen der lokalen Tageszeitungen und im Internet. Wenn ein Makler die Wohnung vermittelt, wird eine einmalige Provision in Höhe von bis zu drei Monatsmieten fällig. Außerdem erwartet der Vermieter meist zusätzlich zur Miete eine einmalige Kaution von zwei bis drei Monatsmieten. Sie dient als Sicherheit für etwaige Schäden, die nach dem Auszug in der Wohnung zu beheben sind, und wird am Ende der Mietzeit zurückerstattet. Tipps zur Wohnungssuche finden Sie unter www.justlanded.com.Löhne und Gehälter
Das Arbeitseinkommen wird durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen festgelegt. Für gesuchte Fachkräfte zahlen Arbeitgeber häufig übertarifliche Gehälter. In der Regel wird das Gehalt in der Mitte oder am Ende des Monats auf das Girokonto des Arbeitnehmers überwiesen. Vom vereinbarten Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an die zuständigen Stellen überwiesen werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenfalls Kirchensteuer und die Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) sowie zur Arbeitslosenversicherung.
Die durchschnittlichen Bruttoverdienste von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen liegen in Deutschland bei 3.450 € monatlich. In den neuen Bundesländern wird im Schnitt ein Drittel weniger gezahlt. Frauen verdienen in vergleichbaren Positionen deutlich weniger als Männer. Einen Überblick über die in Deutschland üblichen Löhne und Gehälter bietet www.lohnspiegel.de. Hier können Sie auch Bruttogehälter in Nettogehälter umrechnen.Sozialabgaben und Steuern
Wer als Arbeitnehmer in Deutschland wohnt und ein Einkommen von mehr als 7.664 € im Jahr bezieht, muss Steuern zahlen. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden die individuellen Lebensverhältnisse berücksichtigt; ledige Beschäftigte zahlen mehr Steuern als verheiratete Ehepaare mit Kindern. Die Steuersätze steigen in sechs Klassen progressiv von 15 bis 42 Prozent. Welcher Steuerklasse Sie zugeordnet werden, steht auf der Lohnsteuerkarte, die Sie jedes Jahr von Ihrer Wohngemeinde erhalten und an den Arbeitgeber weiterleiten müssen. Am Ende eines Jahres muss jeder, der Steuern zahlt, eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.
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Stellensuche
Mit einem Internetanschluss zu Hause oder über den Computer in einem Internetcafé können Sie sich auf zahlreichen Jobportalen und in Stellenbörsen einen guten Überblick über Stellenangebote in Deutschland verschaffen.
Das umfangreichste Angebot finden Sie in der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Europaweite Stellenausschreibungen deutscher Unternehmen werden auch auf der Eures-Plattform unter http://eures.europa.eu veröffentlicht. Die meisten Unternehmen informieren auf ihren Websites über Einstiegsmöglichkeiten in ihrem Betrieb.
Stellen werden in den Wochenendausgaben aller Tageszeitungen sowie in Wochenzeitungen, Stadtmagazinen und Fachzeitschriften angeboten. In vielen Tageszeitungen kann man gegen Gebühr auch selbst ein "Stellengesuch" aufgeben. Eine Übersicht über Tageszeitungen finden Sie unter www.zeitungen.de.
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Bewerbung
Die schriftliche Bewerbung besteht üblicherweise aus einem Anschreiben, dem Lebenslauf mit Fotografie sowie Kopien von Zeugnissen, Zertifikaten und Praktikumsnachweisen.
Das Anschreiben ist der erste und wichtigste Bestandteil der Bewerbung. Es sollte nicht mehr als eine DIN-A-4-Seite umfassen und muss so interessant formuliert sein, dass Ihre Bewerbung Beachtung findet. Der tabellarische Lebenslauf umfasst höchstens zwei Seiten, ist chronologisch rückwärts aufgebaut und informiert über ihren persönlichen und beruflichen Werdegang. Beschreiben Sie kurz ihre Berufserfahrungen sowie besondere Erfolge und Leistungen. Weisen Sie auch auf Ihre Sprachkenntnisse und deren Qualität hin. Das Bewerbungsfoto (Größe etwa vier mal sechs Zentimeter) sollte einen aktuellen Eindruck von Ihrem Aussehen vermitteln.
Auf den Websites vieler Unternehmen kann man sich über ein Online-Formular elektronisch bewerben. Ansonsten kommt eine Bewerbung per E-Mail nur dann infrage, wenn das im Stellenangebot ausdrücklich gewünscht wird. Sollte keine Stelle ausgeschrieben sein, können Sie einem Unternehmen trotzdem Ihre Unterlagen zusenden ("Blindbewerbung"). Viele Personalstellen wählen oft zuerst aus diesen Initiativbewerbungen aus, bevor sie die Stelle inserieren oder sich an die Arbeitsagentur wenden. Tipps zur Bewerbung finden Sie unter www.bewerbung-tipps.com, www.jova-nova.de, www.bewerbungsdschungel.de und http://arbeits-abc.de.
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Anerkennungsberatung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Beratung von Fachkräften mit ausländischen Ausbildungs- und Studienabschlüssen (Anerkennungsberatung)
Ziel der Anerkennungsberatung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ist es, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte und inländische Migranten zu verbessern. Die Anerkennung des im Herkunftsland erworbenen Berufs ist vielfach die notwendige Voraussetzung für eine ausbildungsadäquate Beschäftigung in Deutschland.
Wenn Sie im Ausland ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert haben und in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, ist es wichtig festzustellen, ob Ihre im Ausland erworbene Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichzusetzen ist bzw. beruflich anerkannt wird.
Reglementierter Beruf?
Für einige Berufszweige gelten in Deutschland besondere gesetzliche Vorschriften zur Berufsausübung. Diese müssen Sie erfüllen, wenn Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben wollen. Hier spricht man von den "reglementierten Berufen". Das sind beispielsweise medizinische und pädagogische Berufe, aber auch juristische und technische Berufe. Das heißt, Sie müssen Ihren Berufsabschluss durch eine deutsche Anerkennungsstelle oder den zuständigen Berufsverband anerkennen lassen. Welche Behörde für die Anerkennung Ihrer Qualifikation zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort in Deutschland.
Eine Übersicht der in Deutschland reglementierten Berufe und der zuständigen Anerkennungsstellen finden Sie auf www.anabin.de bzw. auf www.berufliche-anerkennung.de.
Nicht reglementierter Beruf?
Für die meisten Berufe gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften zur Berufsausübung. Diese Berufe gehören zu den "nicht reglementierten" Berufen. Darunter fallen beispielsweise kaufmännische Berufe, aber auch naturwissenschaftliche Studienabschlüsse wie Mathematik oder Physik. Das heißt, Sie benötigen keine staatliche Berufsanerkennung und können sich mit Ihrem ausländischen Berufsabschluss direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob Ihre Qualifikation für eine bestimmte Arbeitsstelle ausreicht.
Wer hilft weiter in Anerkennungsfragen?
Die Berater der ZAV Auslandsvermittlung informieren und beraten Sie in allen Fragen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen und zum deutschen Arbeitsmarkt.
Bitte rufen Sie das Info-Center der ZAV an:
Telefon: 0228 713-1313
Oder schreiben Sie uns:
E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de
Die Kollegen des Info Centers nennen Ihnen gerne Ihren persönlichen Ansprechpartner in der ZAV-Auslandsvermittlung, der Sie dann kontaktieren wird.
Eine zusammenfassende Beschreibung der Dienstleistung sowie Ansprechpartner finden Sie auch unserem Flyer zur Anerkennungsberatung.
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Berufliche Anerkennung
Es gibt in Deutschland etwa 60 reglementierte Berufe (z.B. Arzt, Lehrer, Augenoptiker). Sie sind auf der Website www.anabin.de unter dem Stichwort „zuständige Stellen in Deutschland“ aufgeführt. Berufszugang und Berufsausübung sind für reglementierte Berufe durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden. Wer also in Deutschland einen reglementierten Beruf mit einer ausländischen Qualifikation ausüben möchte, muss seinen Abschluss durch die zuständige deutsche Behörde oder den entsprechenden Berufsverband anerkennen lassen.
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert (z.B. Mathematiker, Physiker, kaufmännische Berufe). Das bedeutet: Für sie gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Berufsausübung und somit auch kein Anerkennungsverfahren. Faktisch übt der Arbeitgeber die Anerkennung aus. Sinnvoll ist es daher eine Zeugnisbewertung zu beantragen, da man nicht unbedingt voraussetzen kann, dass ein deutscher Arbeitgeber jeden ausländischen Studien- bzw. Berufsabschluss einschätzen kann. Die Zentrale für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) angesiedelt ist, bietet seit Januar 2010 auch für Privatpersonen mit einem ausländischen Hochschulabschluss Zeugnisbewertungen gegen Gebühr an www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html.
Das Informationsportal www.berufliche-anerkennung.de informiert über die Anerkennungsverfahren in Deutschland, nennt die zuständige Anerkennungsstelle für den jeweiligen Beruf und die Voraussetzungen für eine Antragstellung. Das europäische Portal www.enic-naric.net bietet Informationen zur Anerkennung von akademischen Berufen und nennt die zuständigen Anerkennungsstellen in Deutschland.Arbeits- und Vertragsrecht
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Um bei rechtlichen Auseinandersetzungen einen Beweis in der Hand zu haben, ist die Schriftform zu empfehlen. Der Vertrag enthält Name und Adresse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Angaben zum Beginn und gegebenenfalls zur Befristung des Arbeitsverhältnisses, zur Probezeit und Dauer der Probezeit, zum Ort der Beschäftigung, zu den Inhalten der Tätigkeit, zur Höhe des Arbeitsentgeltes sowie zur vereinbarten Arbeitszeit, zur Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes und den Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Wochenarbeitszeit variiert derzeit je nach Tarifvertrag zwischen 38 und 40 Stunden. Für Arbeitnehmer in qualifizierten Positionen und mit einem höheren Einkommen, speziell für Führungskräfte, sind allerdings Überstunden ohne zusätzliche Vergütung selbstverständlich.
Der Jahresurlaub beträgt je nach Branche und Unternehmen zwischen vier und sechs Wochen. Wenn Sie krank sind, sollten Sie zu einem Arzt gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese muss spätestens am dritten Tag der Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen. Ausführliche Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes unter www.dgb.de >Themen.
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Sozialversicherung
Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht.
Wenn Sie einreisen …
Die "European Health Insurance Card (EHIC)" wurde seit 2004 in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz eingeführt. Sie befindet sich auf der Rückseite der nationalen Versicherungskarte und ersetzt unter anderem den Auslandskrankenschein (E111). In allen EU-Ländern soll es seit 2006 eine Krankenversichertenkarte - wie in Deutschland - geben. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss dann nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Die EU-Gemeinschaftsbestimmungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslands-Krankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.
Wenn Sie arbeiten …
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Für die Versicherung gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Vom so genannten Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitslandprinzip gibt es allerdings auch Ausnahmen. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat entsandt, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleibt dieser Arbeitnehmer zunächst in einem Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema "Sozialversicherung" ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die deutsche Sozialversicherung besteht aus fünf Säulen und bietet finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken sowie deren Folgen:
- die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gewährleistet die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit,
- die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Mitglieder im Alter sowie im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes deren Hinterbliebene ab,
- die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt die Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit und lindert die Folgen von Krankheit,
- die gesetzliche Unfallversicherung stellt im Falle eines (Arbeits-)Unfalls die Erwerbsfähigkeit wieder her,
- die gesetztliche Pflegeversicherung sichert dauerhaft pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung zu.
Der Einstieg in das Sozialversicherungssystem erfolgt in Deutschland über die Krankenkasse. Hauptberuflich selbstständig erwerbstätige Personen haben die Wahl zwischen einer freiwilligen, einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Bei Arbeitern oder Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung der gewählten Krankenkasse. Damit ist er automatisch in der Pflegeversicherung registriert. Die Krankenkasse übernimmt auch die Anmeldung bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Die Sozialversicherungen in Deutschland werden überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und grundsätzlich von beiden Seiten zu gleichen Teilen übernommen. Näheres erfahren Sie unter www.deutsche-sozialversicherung.de.Portable Documents (früher E-Formulare)
Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherungen und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht.
Um Ansprüche aus der Sozialversicherung auch in anderen Mitgliedstaaten geltend machen zu können, wurde ein standardisierter Formularsatz entwickelt: Portable Documents (PD; früher E-Formulare), die in allen Landessprachen zur Verfügung stehen. PD P regeln die Zahlung von Pensionen, PD U die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und PD F die Familienleistungen, wie zum Beispiel das Kindergeld. Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf http://ec.europa.eu/eures.
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Wenn Kinder mitkommen …
Für Eltern in Deutschland ist es häufig gar nicht so einfach, den Tagesablauf gut zu organisieren, gerade wenn ein Kind noch in den Kindergarten, das andere schon in die Schule geht: Kinder zum Kindergarten oder zur Schule zu bringen und abzuholen, Einkäufe und andere Erledigungen zu machen. Dieses Kunststück wird täglich von vielen Eltern vollbracht, denn in Deutschland gibt es nach wie vor zu wenig Möglichkeiten, Kinder ganztägig in gute Betreuung zu geben. Das Problem trifft besonders Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind. Das Angebot an Ganztagsschulen oder entsprechenden Betreuungsangeboten hat in den letzten Jahren allerdings ständig zugenommen. Weiterführende Informationen zu den Themen Familie und Familienleistungen finden sie unter www.familienhandbuch.de bzw. www.bmfsfj.de.
Informationen über Kindergärten, Tagesmütter und andere Betreuungsmöglichkeiten erhalten Sie beim Jugendamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Größere Unternehmen und Universitäten haben vielfach eigene Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Suche nach Schulen erleichtert www.schulweb.de. Privatschulen und Internate in Deutschland finden Sie über www.privatschulberatung.de.
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Weiterbildung
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Weiterbildungsinstitutionen. Die Zahl staatlich anerkannter und öffentlich geförderter Einrichtungen liegt bei weit über 2000. Hinzu kommen fast ebenso viele Institutionen, die von Unternehmen, Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern betrieben werden, und kaum zählbare private und kommerziell betriebene Weiterbildungsinstitute. Einen ersten Überblick über das Weiterbildungsangebot in Deutschland können Sie sich über folgende Websites verschaffen:
KURSNET (www.kurs.de) ist die führende Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Mit fast 600.000 Veranstaltungen von ca. 20.000 Bildungsanbietern ist sie die größte ihrer Art. Sie informiert kostenlos und tagesaktuell über berufliche Bildungsmöglichkeiten - vom Überblick über den Bildungsmarkt bis zu Detailinformationen der einzelnen Veranstaltung. Der besondere Fokus liegt auf dem Bereich berufliche Weiterbildung.
Ein dichtes Netz von Volkshochschulen bietet in den Städten und Regionen eine Vielzahl von Kursen und Veranstaltungen an. Zugang zu den Adressen und Bildungsangeboten von über 380 Volkshochschulen erhalten Sie über www.meine-vhs.de.
Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten im Ausland finden Sie auf dem Internetportal "Let´s go Handwerk" (www.letsgohandwerk.de). Betriebe werden bei der Organisation von Auslandsaufenthalten ihrer Mitarbeiter und Auszubildenden durch diese Institution überstützt und informiert. Eine Datenbank, die geeigente Förderprogramme auflistet und Kontaktdaten regionaler Ansprechpartner im Let´s go-Netzwerkes sind ebenfalls auf dieser Seite zu finden.
Mit dem europass-Mobilität hat die Europäische Union ein europaweit einheitliches Dokument geschaffen, das alle im europäischen Ausland gemachten Lernerfahrungen dokumentiert. Der europass enthält Angaben zu Inhalten, Zielen sowie Dauer des konkreten Auslandsaufenthaltes. Er vermittelt damit einen genauen Überblick über den Umfang der internationalen Erfahrung und dokumentiert jede Art von Lernaufenthalten im Ausland. Weitere Informationen auf den Webseiten der Nationalen Europass-Zentralstellen, die Sie unter: www.europass.cedefop.eu.int finden.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Deutschland":
Deutschland. Mitten drin. (44 Seiten / 2010) (
pdf, 1.29 MB)
Germany. Right in the middle of it. Living and working in the heart of Europe (44 pages / 2010) (
pdf, 1.29 MB)
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