Arbeiten im Vereinigten Königreich

 

Arbeitsmarkttrends

Die weltweite Wirtschaftskrise hat auch im Vereinigten Königreich zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Die Arbeitslosenquote ist von etwa 5 Prozent auf 7,8 Prozent angestiegen (Stand: Januar 2010). Fachleute rechnen damit, dass die Talsohle noch nicht erreicht ist.

Besonders betroffen sind junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 40 Prozent derjenigen, die infolge der Krise arbeitslos wurden, sind nicht älter als 25 Jahre. Anfang 2010 war fast jeder Fünfte in dieser Altersgruppe ohne Beschäftigung. Im Vergleich mit Nachbarländern steht das Vereinigte Königreich allerdings noch relativ gut da; im EU-Durchschnitt beträgt die Arbeitslosenquote 9,5 Prozent. Auch die Beschäftigtenquote ist mit knapp 70 Prozent relativ hoch (EU: 64,4 Prozent). Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 55 Jahre sind im Vereinigten Königreich relativ häufig in Beschäftigung (über 70 Prozent gegenüber etwa 60 Prozent im EU-Durchschnitt).

Die Zahl der offenen Stellen sank von Anfang 2008 bis Anfang 2010 um fast ein Drittel. Vor allem für Hochschulabsolventinnen und -absolventen gibt es immer weniger Stellen. Stark betroffene Branchen sind die Autoindustrie, die Finanzindustrie, die Bau- und Stahlbranche. Besonders in den industriell geprägten West Midlands und am Finanzplatz London verloren viele Menschen ihre Arbeitsplätze. Auch Hotel- und Gaststättengewerbe, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Immobilien- und Bauwirtschaft haben Arbeitsplätze abgebaut. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Kurzarbeit und Lohneinbußen hinnehmen müssen. Im Baugewerbe dürften Großprojekte wie die Olympischen Spiele 2012 dennoch die Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankurbeln.

The UK labour market is recovering slowly from the 2009 recession but conditions remain tough, in particular for graduates, with as many as 70 applicants for every graduate job and a 7% reduction in vacancies (July 2010). The public sector is likely to shed up to 600,000 jobs over the next five years but overall employment levels are expected to rise, placing a greater emphasis on the private sector. Although skills shortage vacancies are less than half the number reported in 2007, there is a broad range of job titles on the UK's shortage occupations list, including skilled chefs, chemical engineers, orchestral musicians, computer animators, senior care workers, pharmacists, social workers in children’s services, teachers (maths, science and special schools) and specialist pipe welders.UK businesses have excellent opportunities for job seekers with science, technology, engineering and math qualifications, especially if combined with good IT skills. It is more important than ever to research the market thoroughly and build competencies and skills in areas that are, or will be, in high demand. In the coming years the biggest growth sectors will be renewable energy and the environment - the so-called Green Jobs.

Sakkaf Shiraz, EURES-Berater Region London, JobCentre Plus Hounslow



Für einige Bereiche werden qualifizierte Fachkräfte sogar im Ausland gesucht. Zu den gefragtesten Kräften gehörten im März 2010 Ingenieure, Human- und Zahnmediziner, Pharmazeuten, Krankenschwestern (Neugeborenen-Intensivpflege sowie OP-Schwestern), Röntgenfachkräfte, Geologen und Geophysiker, Lehrer für die Sekundarstufe (Mathematik und Naturwissenschaften), Lehrer für Sonderschulen, Sozialarbeiter, Spezialisten für audiovisuelle Produktionen, Facharbeiter mit bestimmten Spezialisierungen für die Metallindustrie, Metzger, Köche und Altenpfleger. Neue Stellen wurden außerdem im öffentlichen Dienst geschaffen, vor allem im National Health Service.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Großbritannien einreisen. Im Vereinigten Königreich gibt es keine Meldepflicht wie in der Bundesrepublik und vielen anderen EU-Staaten. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) beantragen, die beispielsweise bei bestimmten Bankgeschäften (Kredit, Hypothek) vorgelegt werden muss. Ansonsten ist sie zwar nicht verpflichtend, kann aber oft hilfreich sein, insbesondere, wenn man sich dauerhaft im Vereinigten Königreich niederlassen will. Den Antrag sollte man rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate stellen. Sie erhalten ihn zusammen mit weiteren Informationen Immigration and Nationality Directorate im Home Office (Innenministerium) www.homeoffice.gov.uk. Sie müssen in jedem Fall bei einem längeren Aufenthalt eine Arbeitsstelle oder einen anderweitig gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können. Eine Arbeitserlaubnis ist aber nicht erforderlich. Falls Sie auf Arbeitssuche sind, sollten Sie dies den Behörden allerdings glaubhaft machen können.

Unionsbürger aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, unterliegen aber vorübergehend einer besonderen Registrierungspflicht. Näheres dazu erfahren Sie unter www.eures.europa.eu.

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Löhne und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Preise im Vereinigten Königreich liegen leicht über denen in Deutschland. London zählt allerdings im internationalen Vergleich zu den teuersten Städten der Welt, die Preise liegen fast ein Zehntel über dem Landesdurchschnitt. Am günstigsten lebt man in Yorkshire and Humberside, in Nordostengland und in Wales.

Löhne und Gehälter

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zurzeit im Vereinigten Königreich umgerechnet knapp 8 € pro Stunde (weniger für Beschäftigte unter 22 Jahren). Bei Ausbildungen oder wenn eine Unterkunft gestellt wird, kann er unterschritten werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Department of Trade and Industry: www.dti.gov.uk. Neben dem normalen Verdienst spielen Zusatzleistungen (fringe benefits) wie Prämien, Versicherungen oder Firmenwagen eine größere Rolle.

Handwerker und Beschäftigte mit teilzeit- oder befristeten Verträgen werden teils wöchentlich mit Schecks bezahlt. Auch sonst wird der Verdienst oft als Wochenbetrag angegeben.

Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie sich über ein halbes Jahr im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Auch wer im Laufe des Jahres ein- oder auswandert, muss für die Monate, die er in Großbritannien oder Nordirland wohnt, Steuern zahlen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.

Das Steuerjahr läuft vom 6. April eines Jahres bis zum 5. April des Folgejahres. Ein Freibetrag von umgerechnet 7.521 € pro Jahr bleibt steuerfrei. Vom darüberliegenden Einkommen kann man noch Werbungskosten abziehen, danach beträgt der Steuersatz 10 Prozent für Einkommen bis 3.211 €, 22 Prozent für Einkommen bis 49.740 € und 40 Prozent für höhere Einkommen. Ein Ehegattensplitting gibt es nicht, aber Vergünstigungen für Eltern.

Der Beitrag zur staatlichen Sozialversicherung beträgt elf Prozent. Auf die ersten 580 € pro Monat wird kein Beitrag erhoben. Wer über 3.854 € verdient, zahlt auf diesen höheren Betrag nur noch ein Prozent Beitrag. Diese Versicherung deckt Krankheit, Invalidität, Alter, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit ab.

Wer von einem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr nach Großbritannien oder Nordirland entsandt wird, ist weiterhin in Deutschland versichert. Und wer eine betriebliche oder private Altersvorsorge vorweisen kann, die bestimmten Ansprüchen genügt, kann aus Teilen der staatlichen Rentenversicherung austreten (contracting out).

Weitere Informationen finden Sie bei der Steuer- und Zollbehörde unter www.hmrc.gov.uk. Ein Programm, mit dem Sie Ihre voraussichtlichen Steuern und Sozialabgaben berechnen können, gibt es online unter www.listentotaxman.com.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Der britische Staat investiert große Summen für neues Personal im Gesundheitswesen (Ärzte, Krankenschwestern und -pfleger). Mehr Informationen des National Health Service (NHS) zur Arbeitsaufnahme für deutschen Ärzten und Zahnärzten finden Sie auf der Website www.nhscareers.nhs.uk.

Das Online-Angebot der englischen Arbeitsverwaltung finden Sie unter www.jobcentreplus.gov.uk. Eine Vielzahl von Stellenangeboten bieten Online-Jobbörsen. Es gibt spezialisierte Websites wie www.arbeiten-in-england.de (Sozialarbeiter und Sozialpädagogen), www.planetrecruit.com (IT- und Telekommunikationsfachkräfte, Ingenieure), www.newscientistjobs.com (Naturwissenschaftler) und http://physicsweb.org (Physiker) sowie Websites, deren Zielgruppe alle Akademiker sind: www.jobs.ac.uk, www.topjobs.co.uk, www.phd-recruitment.com.

Ein breites Berufsgruppenspektrum enthalten die Websites www.totaljobs.com, www.jobs.guardian.co.uk und www.fish4.co.uk. Weitere Möglichkeiten der Stellensuche bieten die Websites von Unternehmen und Institutionen.

Im Stellenteil der großen Tageszeitungen, wie The Times: www.thetimes.co.uk, The Guardian: www.guardian.co.uk, The Independent: www.independent.co.uk, The Daily Telegraph: www.telegraph.co.uk, The Financial Times: www.financialtimes.co.uk werden regelmäßig Stellenangebote veröffentlicht. Der wichtigste Anzeigentag ist Donnerstag.In Schottland erscheinen freitags die Stellenanzeigen in den großen Nationalzeitungen The Herald: www.theherald.co.uk, the Daily Record: www.dailyrecord.co.uk sowie The Scotsman: www.thescotsman.scotsman.co.uk.

Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Adressen englischer Betriebe lassen sich mit Hilfe der Gelben Seiten (www.yell.co.uk) finden.

Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der lokalen Job Centres (staatliche Arbeitsvermittlung, www.jobcentreplus.gov.uk) zurückgreifen. Nützlich sind auch die privaten Stellenvermittlungsagenturen (Recruiting Agencies, www.rec.uk.com) oder der Service von Jobseeker Direct, der zu den Job Centres gehört: Tel: +44 845 6060 234.

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).



In Großbritannien wurde vor Kurzem die telefonische Arbeitslosmeldung per Servicenummer eingeführt: www.jobcentreplus.gov.uk > Contact. Fragen zum Thema PD U2 können Sie so direkt telefonisch klären. Informieren Sie Ihren Berater am Telefon am besten direkt darüber, dass es Ihnen um die Mitnahme eines in Deutschland erworbenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld geht.

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist


"Die Briten nehmen ihr Anti-Diskriminierungsgesetz sehr ernst. Deshalb ist es nicht mehr üblich, in Bewerbungen sein Alter anzugeben. Auch auf Fotos wird inzwischen meist verzichtet."

Heike Borgmann, Beraterin der ZAV-Auslandsvermittlung in Bremen

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommt man in Großbritannien und Nordirland oft nicht. In den ersten zwei Arbeitsmonaten muss Ihnen der Arbeitgeber jedoch eine Bestätigung (statement) über das Arbeitsverhältnis aushändigen. Sie sollte folgende Punkte enthalten: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen sowie sonstige Sondervereiinbarungen.

Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit; sie beträgt im ersten Jahr oft nur eine Woche und verlängert sich dann pro Jahr um eine Woche bis höchstens zwölf Wochen. Projektgebundene Arbeiten sind oft befristet.

Im Vereinigten Königreich gibt es keine gesetzlich festgelegte Arbeitszeit, Wochenendarbeit ist verbreitet und wird nicht mit Zuschlägen entlohnt. Arbeitgeber müssen allerdings dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, nachts mindestens 11 und einmal pro Woche mindestens 24 Stunden frei haben. Die übliche Wochenarbeitszeit beträgt 37,5 Stunden.

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr, die gesetzlichen Feiertage können allerdings darauf angerechnet werden.

„Hier in London arbeitet man sehr lange. Ich habe laut Vertrag eine 35-Stunden-Woche, arbeite aber bestimmt 45 und bekomme die Überstunden auch nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen. Wenn man 20 Tage Urlaub nehmen kann, ist das schon gut. Durch die langen Fahrtzeiten muss ich vor unseren großen Fachmessen manchmal schon um halb sechs aus dem Haus. Aber die Arbeit hier macht mir einfach Spaß!“

Claudia Möller ist seit einigen Jahren Head of Design in einer Londoner Agentur.


Bei Krankheit erhalten Beschäftigte ab dem vierten Tag bis zu sieben Monate lang ihr Gehalt weiterbezahlt (statutory sick pay, SSP). Voraussetzung ist, dass sie in den letzten acht Wochen vor der Krankheit durchschnittlich 127 € pro Woche verdient haben.

Arbeitslose, die in den letzten beiden Steuerjahren ausreichend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen bis zu sechs Monate lang einen altersabhängigen Zuschuss, die Jobseeker's Allowance (JSA). Vorversicherungszeiten in anderen EWR-Ländern können angerechnet werden. Wer diese Voraussetzung nicht (mehr) erfüllt, bekommt unbefristet einen Zuschuss etwa in Höhe der Sozialhilfe und eine Beihilfe zu den Wohnkosten. Dafür muss man sich alle zwei Wochen beim zuständigen Job Centre der Arbeitsverwaltung melden.

Fast jeder dritte Arbeitnehmer gehört einer Gewerkschaft an. Betriebsräte gibt es selten. Für Probleme am Arbeitsplatz gibt es in vielen Betrieben ein eigenes, geregeltes Verfahren zur Klärung, wenn dies nicht funktioniert, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Schlichter der ACAS anrufen (Advisory, Conciliation and Arbitration Service - Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle). Notfalls entscheidet das Arbeitsgericht.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.


Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Das Vereinigte Königreich hat ein umfassendes, vom Staat verwaltetes Geldleistungssystems für die gesamte Bevölkerung. Die Sozialversicherung umfasst im wesentlichen Leistungen in den Bereichen Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit ergänzt durch eine Reihe nicht beitragsgebundener Leistungen, die bestimmten Personengruppen risikobezogen (z.B. bei Invalidität und bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) oder einkommensabhängig (z.B. Einkommensstützung für nicht erwerbstätige Personen und erwerbstätige Eltern – Family Credit) gewährt werden. Der staatliche Gesundheitsdienst (National Health Service) gewährt generell allen in Großbritannien und Nordirland wohnenden Personen ärztliche und zahnärztliche Leistungen.

Wenn Sie bei Aufnahme einer Beschäftigung keine Sozialversicherungsnummer vorweisen können, müssen Sie eine Nummer bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsbüro (Social Security or Benefits Agency Office) beantragen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Bitte das entsprechende E-Formular vorlegen. Ein Verzeichnis der in Ihrem Wohngebiet tätigen praktischen Ärzte ist in England und Wales bei den örtlichen "Family Health Services Authorities (FHSAs)" und "Health Commissions", in Schottland bei den örtlichen "Health Boards" und in Nordirland bei der "Central Services Agency" erhältlich. Sozialversicherungsbeiträge werden zum Teil direkt an der Quelle abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Je nachdem ob Sie selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, gehören Sie unterschiedlichen Sozialversicherungsklassen an. Details darüber erhalten Sie im Social Security or Benefits Agency Office.

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Wenn die Kinder mitkommen...

Ihre Kinder haben in Großbritannien und Nordirland das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.

Jedes Kind ab vier Jahren hat in England Anspruch auf einen Platz in einem kostenlosen kommunalen Kindergarten. Daneben gibt es dort Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahren sowie kostenpflichtige private Kindergärten und Vorschulklassen, die an Grundschulen angeschlossen sind. Die staatlichen Kindergärten haben nur einige Stunden täglich geöffnet. eine weitere Alternative sind Tageseltern oder die Sure Start Children's Centres. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.surestart.gov.uk.

Unter www.britishcouncil.org finden Sie weitere Informationen über das Schulsystem in England und Wales, für Schottland unter www.ltscotland.org.uk.

In Richmond bei London gibt es eine deutsche Schule mit Vorschule. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de.

Kindergeld (child benefit) wird für alle Kinder bis 16 Jahre gezahlt; oder bis 19, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden. Es beträgt 100 € für das älteste und 67 € für jedes weitere Kind.

Wenn eine Frau im Vereinigten Königreich ein Kind bekommt, hat sie Anspruch auf 52 Wochen Erziehungsurlaub (maternity leave), der frühestens elf Wochen vor dem Entbindungstermin beginnen kann. In den ersten zwei Wochen nach der Entbindung darf die Mutter auf keinen Fall arbeiten (Fabrikarbeiterinnen: vier Wochen). Der Vater hat meist Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt. Die Regierung plant, einen Vaterschaftsurlaub von bis zu 26 Wochen einzuführen.

In den ersten sechs Wochen nach der Geburt bekommt die Mutter 90 Prozent ihres voherigen Gehalts als Statutory Maternity Pay (SMP) vom Arbeitgeber, bis zu 33 weitere Wochen einen Pauschalbetrag von derzeit 650 € (oder weiterhin die 90 Prozent, falls dies weniger ist). Voraussetzung ist, dass sie sozialversicherungspflichtig arbeitet und schon vor der Schwangerschaft bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war. Ansonsten bekommt sie 39 Wochen lang eine Maternity Allowance (MA) vom Jobcentre Plus, die Berechnung ist gleich in den letzten 66 Wochen vor dem Entbindungstermin 22 Wochen gearbeitet haben und in dieser Zeit mindestens 13 Wochen lang jeweils 45 € verdient haben.

Eltern von Kindern unter sechs Jahren können flexible Arbeitszeiten beantragen und steuerliche Vergünstigungen bekommen; mehr dazu erfahren Sie über die Finanzbehörde HM Revenue and Customs unter www.hmrc.gov.uk.

Ausführliche Informationen für Eltern erteilen das Department for Work and Pensions unter www.dwp.gov.uk und das Department for Trade and Industry unter www.dti.gov.uk.

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Weiterbildung

Im Vereinigten Königreich stehen Erwachsenenbildung, Weiter- und Fortbildung schon länger im Zentrum politischer Überlegungen. Die Labour-Regierung fördert Projekte und Programme wie das "work-based learning" oder die University for Industry (UfI, www.ufi.com oder www.learndirect.co.uk), eine Organisation für Offenes Lernen und Fernstudien, das im Zentrum des bildungspolitischen Konzepts des Lifelong Learning steht und sich noch im Aufbau befindet, aber bereits eine gut funktionierende Internetplattform unterhält. Außerdem gibt es im Vereinigten Königreich "individuelle Lern-Konten", über die Arbeitnehmer nach Bedarf verfügen können.

Viele britische Universitäten haben Departments für Continuing Education und Lifelong Learning. Sie bieten zum Beispiel Sommer- und Collegkurse sowie Kurzstudien an, auch speziell für ausländische Arbeitnehmer.

Weitere Kurse und Informationen finden Sie über www.britishcouncil.org oder www.educationuk.org, die Datenbank www.hotcourses.com oder das Portal www.icdl.open.ac.uk.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten im Vereinigten Königreich":

Pfeil Mobil in Europa - Vereinigtes Königreich (28 Seiten / 2008) (Mobil in Europa - Vereinigtes Königreich pdf, 1.2 MB)

Weitere interessante Links:

Pfeil www.starflats.co.uk
Diese Wohnungsbörse für Großbritannien ist vor allem auf junge Arbeitnehmer und Studenten zugeschnitten. Sie ermöglicht die Suche nach Mietwohnungen, Appartements und Häusern durch Auswahl der gesuchten Kategorie sowie des Ortes. Auch die Aufgabe einer Anzeige zur Wohnungssuche wird kostenfrei angeboten.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de