Arbeiten in Australien
ArbeitsmarkttrendsEin ungebremster Aufschwung sorgt für Vollbeschäftigung in Australien. Angesichts der niedrigen Arbeitslosenquote und einer Vielzahl offener Stellen, bemüht sich die australische Regierung seit Jahren um ausländische Arbeitskräfte. Australien gilt als attraktives Einwanderungsland. Zu den zur Zeit besonders gesuchten Fachkräften zählen Handwerker wie Elektriker, Friseure, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechaniker, Maurer, Schreiner, Stuckateure, Installateure, Klempner, Kälteanlagenbauer, Konditoren, Metallbauer und Werkzeugmacher.Informationen über aktuell gesuchte Berufe erhalten Sie unter www.immi.gov.au und www.arbeit-australien.de.Zugang zum ArbeitsmarktFachkräfte können befristet bis zu vier Jahre in Australien arbeiten oder dauerhaft einwandern. Für die Ausstellung eines Visums, das zur Arbeitsaufnahme berechtigt, müssen etliche Grundvoraussetzungen erfüllt sein – angefangen vom Sprachtest bis hin zur Berufsanerkennung. Die Australische Botschaft in Berlin bietet unter www.germany.embassy.gov.au (Visa und Einwanderung) eine Liste der anerkannten Berufe sowie der gesuchten Arbeitskräfte an. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen.Für Arbeitnehmer bestehen verschiedene Möglichkeiten der Einreise oder Immigration:
Das australische Außenministerium hat für ausländische Interessenten eine Fülle grundlegender Informationen über Australien in übersichtlichen fact sheets zusammengestellt. (www.dfat.gov.au) Reisen und Arbeiten Für einen reinen Arbeitsaufenthalt in Australien benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Als Tourist ist es Ihnen nicht gestattet, in Australien zu arbeiten. Das Working Holiday-Visum bietet jedoch die Möglichkeit, legal Tourismus und Arbeit miteinander zu verbinden. Junge Leute im Alter von 18 bis 30 Jahren können mit dem Working-Holiday-Visum bis zu 12 Monate in Australien reisen und jobben. Mit dem Working-Holiday-Visum in der Tasche kann man jeden Job annehmen. Nach maximal sechs Monaten muss man sich einen neuen Job suchen oder weiterreisen. Einfach zu finden sind Aushilfsjobs in der Landwirtschaft oder Gastronomie sowie im Tourismus oder Verkauf. Die Annahme anspruchvollerer Arbeiten ist grundsätzlich möglich, aber Jobs sind hier deutlich schwerer zu finden. Das so genannte „Working-Holiday-Visum“ basiert auf einem zwischenstaatlichen Abkommen, das Australien unter anderem auch mit Deutschland geschlossen hat. Weitere Informationen dazu unter www.immi.gov.au. Das Working Holiday Visum kann online unter www.ecom.immi.gov.au beantragt werden. Zahlreiche Organisationen bieten auf Basis des „Working-Holiday-Visums“ Programme an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die dafür zuständige Botschaft in Deutschland. Umfassende Informationen zu Einreise-, Aufenthalts- und Einwanderungsbestimmungen finden Sie außerdem auf den Seiten des Einwanderungsministeriums www.immi.gov.au. Vermittlung durch die ZAVVermittlungsmöglichkeiten bestehen nur dann, wenn der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) konkrete Stellenangebote vorliegen. Arbeitgeber wenden sich an die ZAV, wenn sie sich entschieden haben, Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu suchen. Auch einige Personaldienstleister vor Ort arbeiten mit der ZAV zusammen. Der Vorteil dieser Zusammenarbeit besteht darin, dass bei der Vermittlung durch diese privaten Personaldienstleister für Sie keine Gebühren entstehen. Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen der privaten Personalagenturen können jedoch Kosten verursachen. In vielen Fällen bieten unsere Vermittlungspartner erste Unterstützung vor Ort bei der Einreise (Abholung am Flughafen, Hilfe bei Behördengängen, der Wohnungssuche u.ä).Stellenangebote unter www.arbeitsagentur.de Stellenangebote im Ausland werden tagesaktuell im Internet unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht. Zugang zum Internet haben Sie unter anderem bei allen örtlichen Agenturen für Arbeit. So gelangen Sie direkt zum gewünschten Angebot:
Für Stellen, die die ZAV vermittelt, wird üblicherweise ein Temporary Business (Long Stay) Visum (subclass 457) beantragt. Sollten der ZAV keine Stellenangebote vorliegen, bedeutet dies selbstverständlich nicht, dass es generell keine Arbeitsmöglichkeiten für Sie gibt. Nicht alle Arbeitgeber, die Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, schalten die ZAV als Vermittlungsinstitution ein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nicht nur die Stellenangebote in der Job-Börse unter www.arbeitsagentur.de regelmäßig anzusehen, sondern auch andere Möglichkeiten der Stellensuche zu nutzen. BewerbungEine Bewerbung besteht - so in der Annonce nicht anders gefordert - lediglich aus einem Anschreiben (cover letter) und einem knappen Lebenslauf (résumé). Eventuell liegt noch das eine oder andere Referenzschreiben – in englischer Übersetzung – bei. Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse sind hier überflüssig. Auch das in Deutschland obligatorische Foto auf dem Lebenslauf ist nicht üblich. Online-Bewerbungen sind weiter verbreitet als in Deutschland. Zuweilen gibt es Internetformulare, die Sie sorgfältig ausgefüllt zurückschicken sollten.Soziale SicherungAnders als in Deutschland ist das australische Sozialsystem steuerfinanziert. Es gibt keine separat zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt aber nicht, dass jeder, der Steuern zahlt, auch versichert ist. Ein Recht auf Sozialleistungen hat man nämlich nur, wenn man mindestens zwei Jahre im Land lebt und eine Daueraufenthaltsgenehmigung vorweisen kann. Ansonsten muss man auf Beihilfen wie Arbeitslosenhilfe, Wohngeld, Kinder- oder Alleinerziehungsgeld und alle Arten von Renten verzichten.Offizielle Informationen zum Sozialsystem finden Sie bei Centrelink, einer Regierungsagentur in Verantwortung des Familien- und Sozialministeriums: www.centrelink.gov.au Wer nur ein zeitlich begrenztes Visum hat, ist nicht über die staatliche Krankenversicherung „Medicare“ abgesichert. (Ausnahme: Bürger einiger Staaten mit Sonderabkommen; Deutschland gehört leider nicht dazu). Daher muss auch der Beitrag nicht gezahlt werden. Es bleibt also nur der Weg über ein privates Versicherungsunternehmen. Bei kürzeren Aufenthalten im Land ist eine deutsche Auslandskrankenversicherung am einfachsten. Wer einen Sprachkurs oder ein Praktikum absolviert, muss übrigens nachweisen, dass er oder sie krankenversichert ist. Offizielle Informationen zum australischen Gesundheitssystem bietet das Department of Health and Ageing: www.health.gov.au Wer in Australien arbeitet, unterliegt der hiesigen Einkommenssteuer. Auch Kurzzeitjobber müssen daher beim australischen Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Die Steuer wird dann automatisch vom Lohn bzw. Einkommen einbehalten und vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Genauere Infos und die jeweils aktuellsten Steuersätze finden Sie beim australischen Finanzamt: www.ato.gov.au
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