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Arbeiten in Grenzregionen

Arbeitnehmer, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und in einem anderen arbeiten, haben es im Alltag mit unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und unterschiedlichen Rechtssystemen zu tun. Sie können tagtäglich auf rechtliche, verwaltungstechnische oder steuerliche Besonderheiten treffen, die ihnen unbekannt sind. Um Risiken und Nachteile für Grenzpendler zu vermeiden, stellen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen - häufig in Zusammenarbeit mit Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen - besondere Informations- und Beratungsdienstleistungen in den Grenzregionen bereit.

Diesen Service gibt es in folgenden Grenzregionen:


EURES und Europaregionen (Euregio)
In ein und derselben Grenzregion gibt es verschiedene Arten der Zusammenarbeit. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen findet unter dem Namen EURES (European Employment Services) statt. Daneben gibt es auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kommunen unter dem Namen Europaregion oder Euregio (»Euregio« heißt die erste kommunale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden). Die Namen und das Informationsangebot der EURES-Grenzpartnerschaften und der Europaregionen überlappen sich an einigen Stellen.

 

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