Arbeiten in Irland

 

Arbeitsmarkttrends

Aufgrund der aktuellen Rezession hat sich die Lage auf dem irischen Arbeitsmarkt sehr verschlechtert: War das Land von 1996 bis in die erste Hälfte von 2008 hinein noch eine wahre Jobmaschine, so ist die Arbeitslosigkeit seither in die Höhe geschnellt. Die Anzahl der bei der irischen Behörde für Ausbildung und Arbeit FÁS (www.fas.ie) gemeldeten freien Stellen ging innerhalb eines Jahres um rund ein Drittel zurück: von 141.000 freien Stellen in 2007 auf 96.000 in 2008. Aufgrund der wirtschaftlichen Krise fragt Irland derzeit in keinem Berufsfeld mehr verstärkt Arbeitskräfte aus dem Ausland nach. Die FÁS geht davon aus, dass sich der Arbeitsmarkt frühestens ab 2011 erholen wird.

"Die Deutsch-Irische Industrieund Handelskammer hat ein sehr gutes Netzwerk mit vielen Unternehmen vor Ort und betreibt einen Recruitment-Service, der für Bewerber, die in Irland arbeiten möchten, kostenlos ist. Partnerunternehmen der Kammer, zum Beispiel im Versicherungs- und Finanzsektor, stellen derzeit weiterhin deutsche Mitarbeiter ein. Wer sich für den Vermittlungsservice interessiert, sollte seine Bewerbung direkt an die AHK senden (http://irland.ahk.de).“

Holger Erdmann ist stellvertretender Geschäftsführer der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer in Dublin (AHK Irland)


Die Arbeitslosenquote lag Ende 2008 bei 8,2 Prozent – damit gehört Irland innerhalb der EU derzeit zu den Ländern mit der höchsten Arbeitslosigkeit (die durchschnittliche Arbeitslosenquote aller 27 EU-Länder betrug zum selben Zeitpunkt 7,4 Prozent). Bemerkenswert ist, dass die Arbeitslosenquote der Frauen mit 6 Prozent deutlich unter derjenigen der Männer (10 Prozent) liegt.

Etwa 90 Prozent aller Beschäftigten sind Iren. Der Anteil der Ausländer an den Beschäftigten ist in den letzten Jahren jedoch stark angestiegen. Ein Kennzeichen Irlands ist der hohe Anteil junger Menschen an der Bevölkerung: Rund 45 Prozent aller beschäftigten Personen sind daher jünger als 35 Jahre (Stand: 3. Quartal 2008). Auf der anderen Seite lässt sich so teilweise aber auch erklären, warum die Arbeislosenquote gerade unter jungen Menschen besonders hoch ist: Gut 18 Prozent aller Arbeitslosen waren Ende 2008 jünger als 25.

Die Baubranche ist von Stellenverlusten am stärksten betroffen: Ein Drittel aller im September 2008 registrierten Arbeitslosen kam aus dem Bausektor. Dort sind besonders viele Ausländer – vor allem aus Osteuropa – beschäftigt. Nun bemüht sich der irische Staat, diese Gastarbeiter in ihre Heimatländer zurückzuvermitteln. Deutsche, die in Irland arbeiten wollen, haben derzeit in Callcentern gute Chancen. Dort werden deutsche Muttersprachler für die Betreuung deutschsprachiger Kunden gesucht. Außerdem sollte man Englisch gut beherrschen und Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich, im Vertrieb oder im IT-Bereich mitbringen. Von einem Arbeitskräftemangel in bestimmten Wirtschaftsbereichen kann derzeit nicht gesprochen werden. Generell gilt: Die größeren Jobaussichten haben diejenigen, die bereits in Irland leben. Einige irische Arbeitgeber scheuen davor zurück, Deutsche direkt aus Deutschland einzustellen. Sie befürchten, dass sie nicht bleiben, weil sie Heimweh bekommen oder sich die Lebenssituation anders vorgestellt haben.

Die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer (AHK) geht auf der Grundlage eigener Umfragen und von Zahlen der Irish Development Agency davon aus, dass rund 300 deutsche Unternehmen und Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in Irland ansässig sind, die rund 20.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Dort werden für bestimmte Aufgaben auch deutsche Muttersprachler gesucht. Generell arbeiten Deutsche nach Auskunft der AHK in Irland vor allem als Ingenieure, im Finanzsektor, in Callcentern, in der IT-Industrie, in der Pharmaindustrie und zunehmend auch in der Hotellerie. Ständig aktualisierte Informationen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts finden Sie unter www.fas.ie.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Irland einreisen. Auch wenn sie sich längerfristig in Irland aufhalten, sind sie grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Gleichwohl hat jeder EU-Mitgliedstaat in Ausnahmefällen das Recht, nach drei Monaten den weiteren Verbleib im Land von der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung abhängig zu machen. Die Aufenthaltsgenehmigung kann beispielsweise mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung verweigert werden, aus gesundheitlichen Gründen oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe angewiesen ist. Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen vergleichbar wäre. Da Sie als EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, brauchen Sie sich bei den irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden.

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung können Sie sofort nach Ihrer Ankunft aufnehmen.

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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in Irland sind um ein Sechstel höher als in Deutschland (Stand: Januar 2009). Insbesondere Mieten und Kraftfahrzeugsteuern sind kostspielig.

Beispiel für durchschnittliche Preise in Dublin

KonsumgutDurchschnittliche Preise
in Dublin
800 Gramm Weißbrot1,35 €
1 Pint Bier im Pub4,35 €
Eintrittskarte ins Kino9,25 €
1 Liter Diesel1,13 €


Stand: November 2008
Quelle: Central Statistics Office

Das statistische Amt Irland veröffentlicht zweimal pro Jahr einen Vergleich der Verbraucherpreise in Dublin und außerhalb Dublins (Bi-annual average price analysis). Dort finden Sie die Durschnittspreise für zahlreiche Güter des täglichen Bedarfs. Sie können die Publikation unter www.cso.ie kostenlos herunterladen.

Löhne und Gehälter

In den Branchen Handel und Dienstleistungen sowie in Hilfsberufen verdienen irische Arbeitnehmer oftmals mehr als Arbeitnehmer in Deutschland, in den anderen Berufen liegt das Gehalt meist etwas unter dem deutschen Durchschnitt. In Dublin und im Zentrum Irlands verdient man am besten, da sich dort viele internationale Konzerne niedergelassen haben, die oft überdurchschnittliche Löhne und Gehälter bezahlen. Löhne und Gehälter werden oft pro Woche angegeben. Der Mindestlohn für erwachsene Arbeitnehmer mit Berufserfahrung beträgt
8,65 € pro Stunde. Nationale Lohnvereinbarungen über „Social Partnership Agreements“ sind nicht bindend. Sonntagsarbeit muss finanziell oder durch Freizeitausgeglichen werden.

Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht üblich. Private Renten- oder Krankenzusatzversicherungen werden häufig vom Arbeitgeber übernommen, ebenso andere Zusatzleistungen wie Firmenwagen, Mobiltelefone, bezuschusste Katinenessen oder Fitnesstudio-Mitgliedschaften. Auch leistungsbezogene Erfolgsbeteiligungen sind üblich. Hier kommt es darauf an, im Bewerbungsgespräch gut zu verhandeln – bei den Zusatzleistungen gibt es die größten Spielräume.

Nach Angaben des Central Statistics Office CSO verdienten Ende 2008 Beschäftigte im Industriesektor durchschnittlich 778 € pro Woche, im Finanzsektor 951 €. Manager bekamen in der Finanzbranche im Schnitt 1.270 € pro Woche, im Industriesektor 1.163 €. Büro-, Verkaufs- und Servicekräfte verdienten im Finanzsektor 637 €, in der Industrie 747 €. Produktionsarbeiter in der Industrie bekamen im Schnitt 640 €.

Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Irland

Berufliche PositionBruttomonatsentgelt
Geschäftsführer eines kleinen/mittleren Unternehmens7.500 - 11.650 €
Vertriebsleiter5.400 - 6.650 €
Bauingenieur2.900 - 5.800 €
Webseitenentwickler2.400 - 4.580 €
Fremdsprachensekretär2.500 - 3.000 €
Buchhalter2.330 - 2.670 €
Kraftfahrer2.750 - 3.330 €
Ungelernte Arbeitskraft, z.B. Küchenhilfe1.250 - 1.670 €


Stand: 2008
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH/irische Arbeitsvermittlungsagenturen

Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie sich länger als ein halbes Jahr in Irland aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten. In Irland müssen Sie sich beim örtlichen Finanzamt anmelden und bekommen eine Chipkarte, auf der Ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespeichert werden.

Die Einkommensteuer wird nach dem System „PAYE“ (Pay As You Earn) einbehalten und direkt durch den Arbeitgeber abgeführt. Im Jahr 2009 gelten folgende Steuersätze: Ledige ohne Unterhaltspflicht zahlen auf Bruttoeinkommen bis zu 36.400 € 20 Prozent Einkommensteuer; für Unterhaltspflichtige gilt dieser Steuersatz für Einkommen bis zu 40.400 €, für Verheiratete, bei denen nur ein Partner ein Einkommen bezieht, gilt er bis zu 45.400 €; verheiratete Paare, bei denen beide Partner verdienen, zahlen 20 Prozent Steuer auf ein Einkommen bis zu 72.800 €. Auf Einkommensteile, die diese Grenzen überschreiten, werden jeweils 41 Prozent Steuern erhoben.

Darüber hinaus wurde zum Januar 2009 die sogenannte „Income Levy“ eingeführt. Sie beträgt grundsätzlich 1 Prozent des Bruttoeinkommens für die ersten 100.100 €, 2 Prozent für die nächsten 150.020 €, 3 Prozent für darüber hinausgehende Einkommensteile. Einkommen von maximal 18.304 € sind von dieser Steuer befreit.

Wer sehr wenig verdient, kann von der gesamten Einkommensteuer ausgenommen werden – das hängt jeweils von der persönlichen Situation ab. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie unter www.revenue.ie (> Employees’ Guide to PAYE). Dort können Sie sich auch über andere spezielle Fragen zur Einkommensteuer informieren.

Wer bei einem privaten Unternehmen angestellt ist, muss außerdem Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung zahlen. Bei einem Bruttoeinkommen bis wöchentlich 500 € betragen sie für die meisten Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft 4 Prozent, die ersten 127 € pro Woche sind beitragsfrei. Bei einem höheren Einkommen liegen die Beiträge im Allgemeinen bei 6 Prozent, auf die ersten 127 € werden 2 Prozent Beiträge erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt seit 2009 bei einem Jahreseinkommen von 52.000 €. Außerdem fallen weitere Gebühren an (Beiträge zum Gesundheitsdienst und employment/training): Sie machen grundsätzlich 2 Prozent des Einkommens aus – ohne Grenze nach oben.

Detaillierte Informationen und aktuelle Beitragssätze finden Sie bei der irischen Steuerbehörde unter www.revenue.ie und beim Department of Social and Family Affairs unter www.welfare.ie.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der irischen Behörde für Ausbildung und Arbeit „FÁS“ (Foras Aiseanna Saothai) hilfreich: www.fas.ie. Hier sollten Sie vor allem die „Services for Jobseekers“, die FÁS anbietet, in Anspruch nehmen. Hilfreich ist speziell für deutsche Arbeitssuchende ist www.irelandjobs.de interessant. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Jobbörsen: www.irishjobs.ie, www.cpl.ie, www.rescon.ie, www.jobs.ie, www.bestjobs.ie, www.nijobs.com, www.careermoves-ireland.com und www.careersinn.com.

Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Der Stellenteil in den großen Tageszeitungen wie Irish Times, Irish Independent, Irish Examiner, Sunday Business Post und Sunday Tribune ist eine weitere Quelle für die Jobsuche. Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen lassen sich über die „Golden Pages“ (die irischen Gelben Seiten) oder über die Deutsch-Irische Handelskammer finden (www.german-irish.ie). Wer vor Ort nach einer Beschäftigung suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der staatlichen Behörde „FÁS“ und der privaten "Recruiting Agencies" zurückgreifen

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

In Irland sind Arbeitsverhältnisse weniger stark gesetzlich geregelt als in Deutschland. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezug auf geltende Kollektivverträge, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Regelungen bei Krankheit, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen und sonstige Sondervereinbarungen. Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden, der Arbeitgeber muss Ihnen aber spätestens zwei Monate nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Konditionen aushändigen.

Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate. Auch nach der Probezeit sind die Kündigungsfristen sehr kurz, sie betragen für Beschäftigte, die zwischen 13 Wochen und zwei Jahren beim selben Unternehmen waren, eine Woche und steigern sich erst nach fünf Jahren auf vier Wochen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich begründet.

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt höchstens 48 Stunden pro Woche (saisonale Spitzen können über das Jahr ausgeglichen werden). Üblich sind 37 bis 40 Stunden. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, in vielen Kollektivverträgen sind bis zu fünf Wochen vorgesehen. Wer allerdings im Durchschnitt weniger als 26,25 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt nur anteiligen Urlaub. Es gibt neun gesetzliche Feiertage.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte Krankengeld ab dem vierten Tag, sie müssen dazu 39 Wochen lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und einen Antrag an das Department of Social Welfare stellen. Je nach Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag kann auch der Arbeitgeber Krankengeld zahlen.

Wer arbeitslos wird, bekommt für maximal 15 Monate Arbeitslosengeld – vorausgesetzt, er oder sie hat zuvor in die Sozialversicherung eingezahlt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich nach dem vorherigen Arbeitseinkommen. Die Auszahlungsdauer hängt davon ab, wie lange zuvor in die Versicherung eingezahlt wurde. Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern können angerechnet werden. Genaue Informationen und Zahlen dazu finden Sie auf der Homepage des Department of Social and Family Affairs www.welfare.ie (> Jobseekers Benefit and Allowance). Das Geld wird normalerweise wöchentlich in bar vom örtlichen Sozialversicherungsamt ausgezahlt. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes können Bedürftige Arbeitslosenhilfe (unemployment allowance) bekommen.

Wer seine Arbeit verliert, weil der Arbeitgeber Stellen streicht oder kein Geld mehr hat, hat Anspruch auf eine Abfindung (redundancy payment) vom Arbeitgeber oder hilfsweise aus dem Social Insurance Fund, wenn er zwei Jahre beim gleichen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Abfindung beträgt zwei Wochen des vorigen Verdienstes pro Beitragsjahr plus eine Woche Bonuszahlung.

In Irland gibt es etwa 50 Gewerkschaften: Adressen finden Sie unter www.ictu.ie und unter http://en.wikipedia.org (> trade unions). Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen; Betriebsräte gibt es allerdings selten in kleineren Unternehmen. Wenn dies nicht reicht, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Lösung über den Labour Court suchen, eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle. In Fragen von Kündigung und Lohnzahlung ist der Rights Commissioner zuständig.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Das irische Sozialversicherungssystem bietet im Wesentlichen Versicherungsschutz im Falle von Alter, Krankheit, Behinderung, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Das öffentliche Gesundheitswesen umfasst acht regionale Gesundheitsbehörden (Health Boards), die dem Gesundheitsministerium unterstehen. Sie erhalten eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer (RSI), die für die lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge (PRSI) sowie für steuerliche Zwecke verwendet wird. Die Leistungen aus der Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Der Kategorie I gehören diejenigen an, die über eine Medical Card verfügen (untere Einkommensklassen). Sie haben Anspruch auf kostenfreie Behandlung in staatlichen Krankenhäusern. Versicherte der Kategorie II haben Anspruch auf kostenfreie stationäre Behandlung in staatlichen Krankenhäusern (einschließlich der Facharztbehandlung), wobei sie eine tägliche Gebühr entrichten müssen. Die Behandlung durch einen praktischen Arzt (General Practitioner oder GP) muss man selbst bezahlen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Sozialversicherungsbeiträge werden zum Teil direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Weitere Informationen finden Sie beim Department of Social, Community and Family Affairs (www.welfare.ie) oder beim Department of Health and Children (www.dohc.ie).

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Wenn die Kinder mitkommen...

Ihre Kinder haben in Irland das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung. Öffentlich geförderte Betreuungsplätze gibt es in Irland kaum, private Betreuung kostet durchschnittlich 75 € pro Woche. Säuglinge und Kinder bis zum Alter von sechs Jahren werden in Spielgruppen (playgroups) und -schulen (playschools), Krippen (crèches), Montessori-Gruppen und von Tagesmüttern (childminders) betreut. Informationen dazu finden Sie unter www.childcare.ie. Dort können Sie auch – gegliedert nach Regionen (Counties) – die Adressen von Betreuungseinrichtungen recherchieren. Die meisten Vier- bis Fünfjährigen besuchen eine Vorschulklasse der Grundschulen. Kinder von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig.

"Bei uns im County Sligo kommen die Kinder mit vier, fünf Jahren in die Grundschule. Unser Sohn John-Alfred ist jetzt sechs, unsere Tochter Elisa neun Jahre alt. Beide gehen in die Grundschule in Carns, das ist eine sehr kleine 2-teachers-school auf dem Land mit nur 31 Kindern. Die beiden Lehrer unterrichten jeweils vier Klassenstufen gleichzeitig in einem Klassenraum. Das ist so wie früher in Deutschland auf den Dorfschulen.“

Uschi O‘ Connor lebt mit ihrem irischen Mann Raymond und der Familie auf einem Pferdehof im County Sligo.


Ein Großteil der Schulen wird von der katholischen Kirche betrieben und vom Staat gefördert. Im Juli und August sind Schulferien. In Dublin gibt es eine deutsche Schule mit Kindergarten. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de.

Kindergeld (Child Benefit) wird für jedes Kind bis zum 16. Geburtstag gezahlt (bei Kindern in Vollzeitausbildung bis zum 19. Geburtstag). Es beträgt monatlich 166 € pro Kind (für das dritte und jedes weitere Kind 203 €). Da der irische Staat aufgrund der Wirtschaftskrise sparen muss, bekommen 18-Jährige seit Januar 2009 nur noch die Hälfte des regulären Kindergelds; ab 2010 soll das Kindergeld für18-Jährige vollständig gestrichen werden. Neben dem Kindergeld bekommen Eltern für Kinder unter fünf Jahren Unterstützung. Seit März beträgt dieses Early Childcare Supplement 83 € pro Monat.

Wenn Sie in Irland Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie die Iren. Mütter können 26 Wochen Mutterschaftsurlaub nehmen und bekommen in dieser Zeit auf Antrag etwa 80 Prozent ihres Gehalts von der Sozialfürsorge. Bezugsgröße ist das Gehalt im vorletzten Steuerjahr, man bekommt jedoch mindestens 230,30 €, höchstens 280 € pro Woche. Voraussetzung ist, dass man vor dem Mutterschaftsurlaub mindestens 39 Wochen lang in die Sozialversicherung einbezahlt hat (Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern können angerechnet werden). Nach dem Mutterschaftsurlaub können weitere 16 Wochen unbezahlter Urlaub genommen werden.

Detaillierte Informationen für Eltern finden Sie auf den Websites des Department of Education and Science unter www.education.ie, beim Department of Social and Family Affairs unter www.welfare.ie und beim Informationssystem der Regierung unter www.citizensinformation.ie.

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

In Irland gibt es zahlreiche Weiterbildungswege: Zuständig für Arbeitslose und Arbeitssuchende sind unter anderem die staatlichen Einrichtungen FÁS (An Foras Áiseanna Saothair, The Trainíng and Employment Authority; Behörde für Berufsbildung und Beschäftigung, www.fas.ie, mit Kurssuchmaschine) und Vocational Education Committees (VEC), die es in jeder Grafschaft gibt (Beispiele: www.monaghanvec.ie oder www.cdvec.ie). Staatliche Agenturen wie Fáilte Ireland (www.failteireland.ie), Bord Iascaigh Mhara (BIM) (www.bim.ie ) oder Coillte (www.coillte.ie) bieten spezielle Kurse für bestimmte Berufsbereiche an.

Auf der Website der irischen Regierung gibt es unter www.irlgov.ie eine Linkliste sämtlicher staatlicher Bildungsangebote, darunter auch alle Weiterbildungsinstitute. www.citizensinformation.ie, eine staatliche Suchmaschine, wartet mit zahlreichen nützlichen Links zum Thema Weiterbildung auf; sie verlinkt auch auf die irischen Universitäten, die Weiterbildungsangebote haben.

Die Open University bietet auf ihrer Homepage unter www.open.ac.uk eine Kurssuchmaschine für offene Universitätskurse und –seminare an, die vor allem für Arbeitnehmer gedacht sind. Unter www.nightcourses.com gibt es neben einer Suchmaschine für Weiterbildungsseminare eine umfangreiche Linkliste mit verschiedenen Weiterbildungsangeboten.

Der Regional Educational Guidance Service for Adults (REGSA), www.regsa.org, verlinkt auf sämtliche weiterbildungsrelevanten irischen Homepages, vor allem regionale Angebote.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Irland":

Pfeil Mobil in Europa - Irland (28 Seiten / 2009) (Mobil in Europa - Irland pdf, 1.46 MB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de