Arbeiten in Norwegen
Arbeitsmarkttrends
Die weltweite Wirtschaftskrise hat auch die Lage am norwegischen Arbeitsmarkt verschlechtert. Verglichen mit dem übrigen Europa herrschen hier für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch immer noch paradiesische Zustände. Im März 2010 lag die Arbeitslosenquote bei 3,5 Prozent, wesentlich niedriger als der EU-Durchschnitt (9,6 Prozent).
Im März 2009 hatte die norwegische Arbeitslosenquote allerdings noch 3,1 Prozent betragen, 2008 sogar nur 2,3 Prozent. Obwohl sich die Entwicklung im Frühling 2010 nach Berechnungen des Statistikamtes schon etwas zu stabilisieren scheint, rechnet die Nationale Arbeitsverwaltung (NAV) damit, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften im Jahr 2010 weiter zurückgehen wird. Auch nach einer Erholung der Konjunktur dürfte sie nicht mehr das Niveau der Boomjahre bis 2007 erreichen.
Besonders schwer haben es Berufseinsteiger auf dem norwegischen Arbeitsmarkt: Junge Leute bis 24 Jahren sind zu rund 9 Prozent ohne Arbeit (EU: etwa 20 Prozent). In der Finnmark – ganz im Norden des Landes – und in Oslo ist die Arbeitslosigkeit am höchsten; am niedrigsten ist sie in den Provinzen Oppland, Rogaland und Sogn og Fjordane.
Die Beschäftigungsquote ist zwar gesunken, liegt aber mit über 76 Prozent weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt (knapp 65 Prozent). Dies liegt unter anderem daran, dass die meisten Frauen in Norwegen einer bezahlten Beschäftigung nachgehen (über 74 Prozent gegenüber 59 Prozent in der EU). Auch der Anteil älterer Berufstätiger ab 55 Jahren ist sehr hoch (rund 69 Prozent gegenüber 46 Prozent in der EU).
Für die Erwerbstätigkeit spielt der Dienstleistungssektor die größte Rolle. Die meisten Berufstätigen arbeiten im Gesundheits- und Sozialwesen. Zweitgrößter Arbeitgeber ist der Handel, gefolgt von der Industrie und dem Bildungssektor. Auffällig ist, dass viele Beschäftigte in Teilzeit arbeiten (fast 29 Prozent; EU: fast 19 Prozent).
An qualifizierten Fachkräften herrscht weiterhin Mangel, so dass Arbeitgeber auch Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland rekrutieren. Gesucht werden zum Beispiel IT-Experten, Ingenieure und Techniker für die verarbeitende Industrie, aber auch Maschinenarbeiter, Kraft- und Anlagenfahrer, Verkaufspersonal sowie Mitarbeiter für Hotels und Gastronomie, im Gesundheitssektor einschließlich Pflege und Betreuung und im Bildungswesen. Für Lehrkräfte waren beispielsweise im Mai 2010 insgesamt 3.100 offene Stellen bei der Arbeitsverwaltung gemeldet, denen nur 1.300 Arbeitslose mit entsprechenden Qualifikationen gegenüberstanden. Hingegen sind Arbeiter aus dem Baugewerbe und der Produktion im landesweiten Vergleich besonders häufig ohne Arbeit. Vom Stellenabbau in diesen Bereichen sind auch zunehmend Einwanderer aus Osteuropa betroffen; Ausländer aus Westeuropa haben dagegen im Vergleich mit norwegischen Staatsbürgern nur eine leicht erhöhte Arbeitslosenquote.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Norwegen einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Norwegen aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Staatsangehörige aus EWR-Ländern benötigen keine Arbeitserlaubnis. Wer einen längeren Aufenthalt plant, sollte sich binnen sieben Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt (folkeregister) melden und vor Ablauf der drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung bei der lokalen Polizeibehörde beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einwanderungsbehörde (Utlendingsdirektoratet), www.udi.no,Tel: + 47 67 53 08 90, Fax: +47 67 12 58 87. Für Staatsbürger der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten unter Umständen Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter http://ec.eures.europa.eu.
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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Oslo zählt im internationalen Vergleich zu den teuersten Städten der Welt. Die Lebenshaltungskosten liegen um fast die Hälfte über denen von Frankfurt oder Berlin. Auf dem Land können die Preise zwar zum Teil erheblich darunter liegen, sie sind jedoch auch dort meist höher als in Deutschland.
Löhne und Gehälter
Mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von gut 3.400 € im Monat liegen norwegische Arbeitnehmer europaweit an der Spitze. Doch sie zahlen auch die höchsten Steuern Europas - rund die Hälfte des Verdienstes geht an Abzügen wieder verloren. Sehen Sie also genau hin, wenn Sie Ihr deutsches Einkommen mit einem möglichen Verdienst in Norwegen vergleichen möchten.
Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Norwegen nicht, doch die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Etwa zwei Drittel der Unternehmen bieten ihren Beschäftigten außerdem geldwerte Zusatzleistungen an. Die Arbeitnehmer in Oslo verdienen ein gutes Zehntel mehr als ihre Landsleute.
In Norwegen verdient ein Krankenhausarzt im Monat 7.020 € brutto, ein Informatiker 5.190 €, Pflegefachkräfte im Krankenhaus 3.690 € und Verkäufer im Einzelhandel etwa 3.540 €. Ein Elektriker auf dem Bau bekommt etwa 3.390 €, Bürokaufleute in der Industrie 3.320 € und Köche 2.840 € im Monat. In diesen Zahlen sind Überstunden noch nicht enthalten.Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Norwegen aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Eine Ausnahme sind Studenten und Praktikanten, deren Wohnsitz noch in Deutschland ist. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.
Im Allgemeinen werden 28 Prozent Ihres Verdienstes an Steuern abgezogen. Beantragen Sie rechtzeitig beim Finanzamt Ihrer Gemeinde eine Lohnsteuerkarte, auf der Ihr Steuersatz vermerkt ist. Ein Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Besserverdienende müssen außerdem eine Zusatzsteuer (toppskatt) zahlen. Im Jahr 2006 betrug sie neun Prozent und begann bei einem Jahreseinkommen von 394.000 Kronen (knapp 50.000 €).
Wer höchstens zwei Jahre in Norwegen arbeitet, kann einen Freibetrag von einem Zehntel auf seine Steuerkarte eintragen lassen (standartfradrag). Auch Familien und Ältere können erhöhte Freibeträge nutzen.
Jeder Beschäftigte in Norwegen muss außerdem Beiträge zur staatlichen Sozial- und Rentenversicherung in Höhe von 7,8 Prozent des Bruttoeinkommens zahlen. Der Satz ist relativ niedrig, weil er sich aus drei Töpfen finanziert: aus Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie aus Steuern. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht.
Weitere Informationen finden Sie bei der norwegischen Steuerbehörde (skatteetaten), www.skatteetaten.no (unter "International" auch einiges auf Englisch). ;
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der norwegischen Organisation für Arbeit und Soziales nützlich: www.nav.no Auf dieser Website erhalten Sie auch Informationen, wie Sie eine Arbeitsstelle in Norwegen finden können. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Online-Jobbörsen: http://jobsuche.it.monster.de; www.computerworld.no; www.jobbdirekte.no; http://jobbsok.monster.no; www.jobpilot.de.
Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Der Stellenteil in den großen Tageszeitungen wie Aftenposten, Bergens Tidende, Dagens Næringsliv, Arbeiderbladet, Stavanger Aftenblad und Adresseavisen ist eine weitere Quelle für die Jobsuche. Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen lassen sich über die „gule sider“ (die norwegische Gelben Seiten) finden (www.gulesider.no) oder über die Deutsch-Norwegische Handelskammer (www.handelskammer.no). Auch das Servicetelefon „Grønn linje“ ist hilfreich. Unter der Telefonnummer +47/800 33 166 (8 bis 18 Uhr) erhalten Sie auf Norwegisch Informationen über Stellenangebote. Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der norwegischen Arbeitsverwaltung NAV (www.nav.no) zurückgreifen."Ich habe mich über die Arbeitsagentur Dresden für die Schulung 'Arbeiten und Leben in Norwegen' beworben. Zuerst hatte ich in Flensburg vier Monate Sprachkurs und Landeskunde, danach zwei Monate Praktikum in Norwegen. Die Lehrer haben uns nützliche Websites gezeigt, Bewerbungsfloskeln mit uns geübt und sind mit uns nach Norwegen gefahren, um mögliche Arbeitgeber zu besuchen. Ich bekam ein Praktikum in einem Architekturbüro und konnte anschließend drei Jahre dort arbeiten."
Ulrich Mende ist Architekt. Er arbeitet seit Anfang 2003 in Oslo.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem EWR-Staat oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (E 303) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema E 303 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
"Bewerbungen können je nach Stellenanforderung in Deutsch oder Englisch verfasst sein. Ein Foto ist nicht so wichtig wie in Deutschland. Wer einen Facharbeiterbrief hat, sollte ihn unbedingt beilegen. Außerdem sollte man frühere Arbeitgeber als Referenzen angeben. Norwegische Personalchefs rufen gern dort an und fragen nach den Leistungen im alten Job."
Corina Voß, Beraterin der ZAV-Auslandsvermittlung in Hamburg
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
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Arbeits- und Vertragsrecht
Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulassung, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Die Mindeststandards für viele dieser Fragen sind in Tarifverträgen festgelegt. Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate, in dieser Zeit kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende, ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit zwei Monate, ab zehn Jahren drei Monate.
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt neun Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Die meisten Tarifverträge sehen eine kürzere Arbeitszeit vor. Nachtarbeit (zwischen 21 und 6 Uhr) ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Alle Überstunden müssen mit mindestens 140 Prozent des normalen Entgelts bezahlt werden, oder sie werden mit Freizeit ausgeglichen - doch selbst dann ist ein Zuschlag von 40 Prozent des normalen Stundenlohns zu zahlen.
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen und einen Tag bezahlten Urlaub im Jahr. Tarifvertraglich sind in vielen Unternehmen fünf Wochen festgelegt. Arbeitnehmer können drei Wochen zusammenhängend zwischen Juni und September nehmen. Sie erhalten als Urlaubsgeld etwa ein Zehntel ihres Einkommens aus dem Vorjahr. Das normale Entgelt wird dafür ausgesetzt. Wer im Vorjahr nicht in Norwegen gearbeitet hat, kann unbezahlten Urlaub nehmen. Bei Krankheit erhalten Beschäftigte bis zu einem Jahr lang weiter ihr volles Gehalt, sobald sie die Krankheit dem Arbeitgeber melden. Auch an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten müssen die Betriebe sich beteiligen, entweder durch eine Betriebsrente oder einen Zuschuss zu ihrem privaten Sparvertrag. Arbeitslose bekommen bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld (dagpenger); es entspricht rund zwei Drittel ihres Einkommens. Dafür müssen sie sich alle zwei Wochen beim Arbeitsamt melden und weitestgehend jede Arbeit in Norwegen annehmen.
Fast zwei Drittel der norwegischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an, in manchen Branchen muss jeder Beschäftigte Mitglied sein (zum Beispiel in der Metallindustrie). Die Einzelgewerkschaften sind nach Berufsgruppen gegliedert und vertreten die Interessen der Arbeitnehmer. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, den Arbeitnehmervertretern oder Vertretern der Gewerkschaften besprechen. Notfalls entscheidet das Arbeitsgericht.
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Während Ihrer Beschäftigung in Norwegen gelten die norwegischen Sozialversicherungsbestimmungen. Nur wer von einem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr nach Norwegen entsandt wird, ist weiterhin in Deutschland versichert.
Der Arbeitgeber zieht den Versicherungsbeitrag von Ihrem Gehalt ab. Die norwegische Sozialversicherung umfasst eine Vielzahl an Sozialleistungen einschließlich Altersrenten, Hinterbliebenenrenten für Ehegatten und Kinder, Leistungen im Fall der Invalidität, bei Behinderungen, zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, bei Berufsunfällen, Beihilfen für Alleinerziehende, zur Entlastung bei Krankheit, bei Geburt und Adoption, Arbeitslosenunterstützung, medizinische Hilfe bei Krankheit, Verletzungen, Schwangerschaftsabbruch und Beerdigung. Die Sozialversicherung wird finanziert durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie staatliche Zuschüsse. Einen Überblick über das System der Sozialen Absicherungen findet man unter www.nav.no. Hier gibt es auch unter anderem die Adressen lokaler Beratungsstellen.
Es gibt kein eigenständiges Sicherungssystem für die Pflege. Die Versicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie
Arbeitslosigkeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Die Familienleistungen sind steuerfinanziert.
In Oslo wurde am 15. Oktober 2007 von vier norwegischen Behörden (Steueramt, Polizei, Ausländerbehörde und der norwegischen Organisation für Arbeit und Soziales "NAV") ein Service Centre für ausländische Arbeitnehmer eingerichtet. Das Service Centre bietet nachstehende Unterstützung: unter anderem erstmalige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung; Erneuerung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung; Lohnsteuerkarte, D-Nummer (Registriernummer für ausländische Staatsbürger, die in Norwegen nicht als Immigranten im "Population Register" registriert sind). Die Adresse:
Service Centre for Foreign Workers
Hagegata 28
0630 Oslo
Öffnungszeiten: 9.00 bis 15.00 Uhr.
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Wenn die Kinder mitkommen...
Ihre Kinder haben in Norwegen das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung. In wenigen Ländern sind Familie und Beruf so gut zu vereinbaren wie in Norwegen. Die Kinderbetreuung gilt als vorbildlich, und Männer können bereits seit 1993 Vaterschaftsurlaub nehmen. Der Anteil berufstätiger Frauen liegt über dem europäischen Durchschnitt.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer norwegischen Gemeinde über das Aufnahmeverfahren der Kindergärten. Es kann schwierig sein, einen Platz zu finden. Manche Kindergärten sind acht oder neun Stunden täglich geöffnet, andere nur zwei oder drei Tage pro Woche. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Gemeinde, sie betragen bis zu 285 € pro Monat für einen Ganztagsplatz. Eine Alternative sind Betriebskindergärten oder Tageseltern.
Kinder von 6 bis 15 Jahren sind schulpflichtig. Für Schulkinder der ersten vier Klassen bieten die Schulen nach dem Unterricht Betreuung und Freizeitaktivitäten an. Von Ende Juni bis Mitte August sind Schulferien.
In Oslo gibt es eine deutsche Schule mit Kindergarten. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de.
Kindergeld wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt, die mindestens ein Jahr in Norwegen leben. Es betrug zuletzt 120 € pro Kind und Monat. Für Kleinkinder, die nicht ganztags in staatlichen Einrichtungen betreut werden, bekommen Eltern außerdem eine Kinderbetreuungsbeihilfe (kontantstotte) von bis zu 415 € im Monat.
Auch wenn Sie in Norwegen Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie die Norweger. Die Mutter oder der Vater hat Anspruch auf 44 Wochen Elternzeit mit vollem Entgelt, wenn sie oder er in den zehn Monaten vor dem Entbindungstermin sechs Monate berufstätig war und sich nach der Geburt um das Kind kümmert. Man kann stattdessen auch 52 Wochen Elternzeit wählen und bekommt dann vier Fünftel des vorigen Verdienstes.
Diese Wochen können auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden. Man darf die Elternzeit mit Teilzeitarbeit kombinieren, und Mutter und Vater können sich die Elternzeit teilen. Drei Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung sind auf jeden Fall für die Mutter reserviert, sechs Wochen Elternzeit für den Vater. Nach der Elternzeit können beide Eltern noch bis zu einem Jahr unbezahlten Urlaub nehmen. Nicht erwerbstätige Mütter bekommen eine einmalige, steuerfreie Mutterschaftsbeihilfe von 4.220 €.
Ausführliche Informationen (teils auch auf Englisch) finden Sie auf den Websites der norwegischen Arbeits- und Sozialverwaltung unter www.nav.no.
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Weiterbildung
Seit 2000 haben alle erwachsenen Norweger gesetzlichen Anspruch auf weiterführende Bildung. Die staatliche Stelle VOX koordiniert in diesem Zusammenhang Bildungsinitiativen für Erwachsene in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Institutionen und kooperiert auch mit internationalen Projekten wie LEONARDO: www.vox.no.
Auf der Website der norwegischen Arbeits- und Sozialverwaltung gibt es eine Kurs-Suchmaschine für Weiterbildungsmaßnahmen: www.nav.no . Auch auf den Websites der norwegischen Universitäten kann man nach Weiterbildungsangeboten suchen, denn alle Universitäten und Hochschulen in Norwegen haben solche Kurse im Angebot: http://norgesuniversitetet.no. Private Anbieter finden sich unter: www.insteg.no.
Unter www.nade-nff.no, dem Portal des Norwegischen Verbundes der Fernlehrinstitute, steht eine umfangreiche Liste norwegischer Anbieter von Fernstudien mit E-Learning-Möglichkeiten.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Norwegen":
Mobil in Europa - Norwegen (24 Seiten / 2008) (
pdf, 1.31 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.
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