Arbeiten in Dänemark

 

Arbeitsmarkttrends

Der dänische Arbeitsmarkt hat sich noch nicht vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Der Aufschwung kommt bisher nur zögerlich in Gang, getragen wird er vor allem vom Außenhandel. Dagegen ist der Privatkonsum nach wie vor relativ schwach. Da Germany Trade and Invest lediglich ein moderates Wirtschaftswachstum für 2011 prognostiziert, ist von weitgehend konstanten Arbeitslosenzahlen auszugehen.

Die Beschäftigtenzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozent gesunken. Nach Angaben von Eurostat lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2010 bei 73,4 Prozent – und damit deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent, gleichbedeutend mit dem zweiten Platz innerhalb der EU hinter den Niederlanden. Ein besonderes Merkmal des dänischen Arbeitsmarktes ist der hohe Anteil weiblicher Beschäftigter: Im Jahr 2010 waren es 71,1 Prozent. 19,7 Prozent der dänischen Arbeitnehmer/innen waren in der Industrie beschäftigt, 77,8 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 2,4 Prozent in der Landwirtschaft.

Dänemark wies im Juni 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 7,2 Prozent auf, 0,3 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit deutlich unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,4 Prozent. Junge Däninnen und Dänen sind wie in fast allen EU-Ländern nach wie vor im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um rund 1 Prozent gefallen, damit waren im Juni 2011 12,3 Prozent der Däninnen und Dänen zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit. Der EU-Durchschnitt lag im Vergleich dazu bei 20,5 Prozent. Betrachtet man die Arbeitslosenquoten von Frauen und Männern, ergibt sich ein sehr ausgeglichenes Bild: 7 Prozent der dänischen Männer und 7,4 Prozent der Frauen waren arbeitslos gemeldet.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Zu den dänischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
  • die Chemieindustrie
  • die Maschinenbauindustrie
  • die Elektrotechnik/Elektronik
  • die Informations- und Kommunikationstechnik
  • die Umwelttechnik
  • die Medizintechnik und Biotechnologie

Hier bestehen für Ingenieurinnen und Ingenieure, Techniker/innen und Facharbeiter/innen gute Aussichten.

Zusätzlich werden folgende Berufsgruppen auf dem dänischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • IT-Fachkräfte
  • Vertriebs- und Marketingfachleute, Kundendienstberater/innen
  • Unternehmensberater/innen
  • Wirtschaftsprüfer/innen, Controller/innen
  • ähnlich wie in Deutschland Ärztinnen und Ärzte sowie Altenpfleger/innen
  • Erzieher/innen
  • Sicherheitsfachkräfte
  • Restaurantfachleute, Köchinnen und Köche
  • Taxifahrer/innen
  • Zimmerleute
  • Tierwirtinnen und Tierwirte, Landschaftsgärtner/innen


Darüber hinaus bestehen vielfältige Möglichkeiten zur Saisonarbeit. EURES Dänemark unterhält eine gesonderte Stelle für die Vermittlung von Saisonarbeit, über die man auf der Website www.seasonalwork.dk mehr erfahren kann. In anderen Bereichen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehört beispielsweise die Bauwirtschaft.


Obwohl viele Däninnen und Dänen gute Englischkenntnisse besitzen, sind dänische Sprachkenntnisse bei der Jobsuche von entscheidendem Vorteil.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Dänemark einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang im Königreich aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. EU-Bürger können einreisen und sich insgesamt sechs Monate hier aufhalten (drei Monate plus drei zusätzliche Monate, falls Sie Arbeit suchen).

Für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltsbescheinigung (registreringsbevis) erforderlich, die in der Regel bewilligt wird, sofern man einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Grundsätzlich ist zu empfehlen, bereits vor der Abreise mit der nächstgelegenen dänischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Deutschland Kontakt aufzunehmen. In Dänemark sind die Gemeinden am künftigen Wohnort und die ihnen übergeordneten Ämter (statsforvaltninger) für deutsche Staatsangehörige zuständig. Dem Antrag für eine Aufenthaltsbescheinigung sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Arbeitsvertrag oder ein aussagefähiger Nachweis für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie ein Passbild beizufügen (zwei Passbilder für Nicht-EU-Bürger). Eine besondere Arbeitserlaubnis der dänischen Arbeitsverwaltung ist grundsätzlich nicht nötig. Nähere Informationen können auf Dänisch und Englisch abgerufen werden unter www.nyidanmark.dk oder www.statsforvaltning.dk.

Mit der Aufenthaltsbescheinigung sollte man sich beim Einwohnermeldeamt (folkeregister) in der Gemeinde, in der man sich gewöhnlich aufhält, registrieren lassen und eine CPR-Nummer beantragen. An die Registrierung ist auch die dänische Krankenversicherung geknüpft.

Für Staatsbürger eines der neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten unter Umständen Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter http://eures.europa.eu.

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

In Dänemark sind die Lebenshaltungskosten um rund ein Viertel höher als in Deutschland. Kopenhagen ist eine der teuersten Städte der Welt. Kleinere Städte und ländliche Gegenden sind wesentlich preiswerter.

Lebenshaltungskosten in Dänemark:
Konsumgut
Durchschmittlicher
Preis
1 kg Roggenbrot
2,25 €
1 kg Kassler
8,45 €
1 l Milch
1,00 €
1 kg Käse
11,00 €
1 kg Bananen
2,10 €
1 kg Kaffee
8,35 €
1 kg Kartoffel
1,20 €
3-Zimmer-Wohnung in Citynähe von Koppenhagen,
Monatsmiete einschließlich Nebenkosten
1.390,00 €
Taxifahrt in Kopenhagen (5 km)
13,20 €
1 l Benzin
1,20 €
3-Gänge-Menü in einem guten Restaurant (ohne Getränke)
42,00 €

Quelle: Dänisches Amt für Statistik, UBS (Daten von 2009, umgerechnet, gerundet)

Löhne und Gehälter

In Dänemark werden im EU-Vergleich Spitzenlöhne gezahlt. Auf der anderen Seite sind die Lebenshaltungskosten ebenfalls überdurchschnittlich hoch ebenso wie die Steuern. Allerdings sind die meisten Sozialversicherungen in den Steuern schon enthalten. Sehen Sie also genau hin, wenn Sie Ihr deutsches Einkommen mit einem möglichen Verdienst in Dänemark vergleichen möchten. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht. Die Gewerkschaften handeln vor allem für den öffentlichen Sektor laufend Tarifverträge aus. Darüber hinaus vereinbaren Arbeitgeber teilweise erfolgsabhängige Prämien mit ihren Beschäftigten. Ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld wie in Deutschland gewähren die Betriebe allerdings selten. Dafür gibt es oft eine bessere Versorgung in der Sozialversicherung, einen Firmenwagen oder andere Zusatzleistungen. Das Einkommen unterscheidet sich je nach Region recht stark. Angestellte in und um Kopenhagen verdienen am meisten. Beispiellöhne vieler verschiedener Berufe finden Sie auf der Website www.jobindex.dk (auf Dänisch).

Sozialabgaben und Steuern

In Dänemark bekommen Sie von der örtlichen Finanzbehörde (SKAT) eine Lohnsteuerkarte mit Informationen über Ihren Steuersatz und Freibetrag. DKK 41.000 sind steuerfrei, das entspricht rund 5.500 € im Jahr. Darüber hinausgehende Einkommen werden stufenweise besteuert. Als „Arbeitsmarktbeitrag“ und „Gesundheitsbeitrag“ zahlt man zusammen 16 Prozent. Die eigentliche Einkommensteuer beträgt im Jahr 2010 rund 4 Prozent für Verdienste unter DKK 389.900 (rund 52.400 €). Darüber hinausgehende Einkommen werden mit 15 Prozent besteuert.

Hinzu kommt eine Gemeindesteuer von durchschnittlich 24 Prozent. Allerdings dürfen die gesamten Steuern auf das Einkommen höchstens 60 Prozent betragen. Ausländische Experten und Führungskräfte können unter Umständen eine günstigere Regel in Anspruch nehmen: Sie müssen dann während ihrer ersten drei Jahre in Dänemark eine Pauschalsteuer von 25 Prozent zahlen. Alternativ können sie fünf Jahre lang 33 Prozent Pauschalsteuer zahlen. Voraussetzung dafür ist ein Mindesteinkommen von DKK 63.800 im Monat nach Abzug bestimmter Versicherungen (knapp 8.600 €). Weitere Informationen finden Sie bei der dänischen Zoll- und Steuerbehörde unter www.skat.dk.

Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der staatlichen Behörden hilfreich: internationale Stellenbörse der dänischen Arbeitsverwaltung (www.workindenmark.dk); Eures-Portal mit Informationen für Grenzgänger www.eures-kompas.eu. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Jobbörsen: www.jobnet.dk (größte Online-Stellenbörse), www.job-guide.dk, www.stepstone.dk, www.dk-jobs.dk, www.pharma-job.dk (Pharmaberufe), www.it-jobbank.dk (IT-Berufe) www.jobfinder.dk (Ingenieurberufe).

Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Mehrere große Tageszeitungen betreiben gemeinsam das Portal www.jobzonen.dk. Eine Initiativbewerbung kann ebenso zum Ziel führen. Firmenadressen lassen sich über die Gelben Seiten (www.degulesider.dk) oder die Deutsch-Dänische Handelskammer (www.ahk-daenemark.dk) finden. Das Portal www.job-guide.dk bietet viele weitere Links und Informationen.

„Die ZAV-Auslandsvermittlung in Hamburg ist zuständig für Interessenten aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Nord-Niedersachsen. Viele Menschen, die gut qualifiziert sind, aber hier keine geeignete Stelle finden, suchen über uns Arbeit in Dänemark. Am besten schicken sie uns ihren Lebenslauf. Besonders interessieren die Arbeitgeber Fach- und Sprachkenntnisse und auch, ob die Leute schon einmal im Ausland gearbeitet haben. Angebote kann auch jeder unter www.arbeitsagentur.de selbst einsehen, aber manche Arbeitgeber bitten uns, eine Vorauswahl zu treffen.“

Stefan Pochanke, Berater der ZAVAuslandsvermittlung in Hamburg


Wer vor Ort nach einer Beschäftigung suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der lokalen "Jobcentres" der dänischen Arbeitsverwaltung zurückgreifen oder eines der Zentren von „Workindenmark“ in Kopenhagen, Odense und Arhus kontaktieren – diese Zentren sind auf die Vermittlung internationaler Bewerber spezialisiert. Gegen Bezahlung bieten auch zahlreiche private Arbeitsvermittler, „rekrutteringsfirmaer“, ihre Dienste an. Ausführliche Informationen zum Leben und Arbeiten in Dänemark finden Sie auf der Seite www.workindenmark.dk und bei der Dänischen Botschaft (www.ambberlin.um.dk). Aktuelle Links bereitet die ZAV unter www.ba-auslandsvermittlung.de/daenemark (> Linksammlung) auf.

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

„Für Musiker ist es fast normal, sich europaweit zu bewerben. Mein sechstes Vorspiel war in Kopenhagen, und dort bekam ich dann eine Stelle als Violinistin beim Dänischen Nationalorchester/DR. Als ich abends nach dem Probespiel nach Deutschland zurückfuhr, war ich froh, aber auch unsicher: Ich war noch nie in Dänemark gewesen, ich kannte dort niemanden. Heute macht mein Job mir sehr viel Spaß, wir haben sehr gute Dirigenten und machen tolle Reisen. Vor allem ist die Arbeitsatmosphäre unheimlich schön, viel entspannter als in Deutschland.“

Sabine Bretschneider ist Violinistin beim Dänischen Nationalorchester/DR in Kopenhagen. Sie lebt seit Sommer 2002 in Dänemark.


Arbeits- und Vertragsrecht

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.
Die meisten Arbeitsverträge verweisen auf die gesetzlichen Vorschriften. Viele Dinge sind allerdings nicht wie in Deutschland gesetzlich festgelegt. Die Gewerkschaften handeln solche Fragen mit dem Arbeitgeber aus, zum Beispiel die Zahlung von Krankengeld und das Angebot an Weiterbildungen.

Die Probezeit dauert drei Monate für Angestellte oder sechs Monate für Arbeiter. Während der ersten drei Monate können Beschäftigte fristlos kündigen, danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Arbeitgeber können im ersten halben Jahr mit einer Frist von einem Monat kündigen, danach steigt die Frist je nach Beschäftigungsdauer auf drei Monate und mehr. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht vom Arbeitgeber einbehalten. Stattdessen kann der Arbeitnehmer einer Arbeitslosenversicherung (a-kasse) beitreten, die oft von den Gewerkschaften mitorganisiert wird. Wer will, kann sich die Beiträge aber auch sparen, trägt dann allerdings die finanziellen Risiken einer Arbeitslosigkeit allein. Je nach Tarifvertrag kann man allerdings für eine kurze Zeit nach dem Jobverlust noch eine Ausgleichszahlung vom Arbeitgeber bekommen.

Bei Krankheit oder Unfall bekommen Angestellte unbegrenzt weiter ihr volles Gehalt (zunächst vom Arbeitgeber, später von der Kommune, die jedoch versuchen wird, Sie wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern). Arbeiter erhalten drei Wochen lang Krankengeld. Die Regelungen zu Mutterschafts- oder Elternurlaub sind in den Unternehmen unterschiedlich, ebenso die Höhe der Zuzahlungen für die Rente.

Einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat in der Regel nur, wer im Vorjahr durch seine Arbeit einen Anspruch darauf angesammelt hat. Wer also sein erstes Jahr in Dänemark arbeitet, hat theoretisch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub (kann aber in der Regel zumindest unbezahlt freinehmen oder unter Umständen Urlaubstagegeld von seiner Arbeitslosenversicherung bekommen). Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Werktage (Samstage eingeschlossen), von denen 18 Tage zusammenhängend in der Ferienzeit genommen werden sollten (2. Mai bis 30. September). Genaueres erfahren Sie unter www.eures-kompas.eu unter dem Punkt Gesetze und Regeln in Dänemark/Urlaubsregelungen in Dänemark. Rund 80 Prozent der Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft (fagforening) an. Sie beraten ihre Mitglieder kostenlos und unterstützen sie auch in juristischen Fragen. Auch die Vertrauensleute (tillidsfolk) in den Unternehmen können bei Konflikten weiterhelfen.

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Krankheit, Gesundheitsvorsorge. Melden Sie sich sobald wie möglich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde, Sie erhalten eine CPR-Karte mit einer Personennummer und werden so automatisch in das Krankenversicherungssystem aufgenommen. Mit der CPR-Karte oder Ihrem Krankenversicherungsausweis (sundhedskort) ist die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser grundsätzlich kostenlos. Zahnbehandlungen werden nur teilweise von der Krankenkasse übernommen. Touristen und Arbeitssuchende werden im Notfall auch kostenlos versorgt. Wenn Sie keine Beiträge an die nationale Sozialversicherung leisten, sollten Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern. Die Arbeitslosenversicherung ist keine Pflichtversicherung. Detaillierte Erläuterungen, Formulare und Ansprechpartner rund um Rechts-, Versicherungs- und Behördenangelegenheiten finden Sie unter www.borger.dk.

Wenn die Kinder mitkommen...

Wenn Sie mit Ihrer Familie in ein anderes Land der EU ziehen, haben Ihre Kinder das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.

Die meisten dänischen Eltern finden es selbstverständlich, dass beide Partner arbeiten, auch wenn Kinder da sind. Fast alle Gemeinden sind verpflichtet Betreuungsplätze für Kinder ab 26 Wochen zu garantieren. Die Gebühr liegt je nach Ort und Alter des Kindes zwischen DKK 1.300 und 3.000 im Monat, wobei die Gemeinden einen Zuschuss zahlen. Jüngere Geschwister zahlen die Hälfte. Betreuungseinrichtungen sind meist von 6.30 bis 17 Uhr geöffnet. Arbeitende Eltern können zum Teil auch Abend- und Nachtbetreuung in Anspruch nehmen. Die Betreuungsangebote verschiedener Gemeinden können Sie auf der Seite www.brugerinformation.dk vergleichen. Kinder von 7 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. Das Schuljahr geht meist von Anfang August bis Ende Juni, der Unterricht beginnt um 8 Uhr. Erst- bis Drittklässler haben ab mittags schulfrei, können aber oft noch Freizeitangebote in der Schule nutzen. Ältere Schüler haben bis 14 oder 15 Uhr Unterricht.

In Nordschleswig, einem Gebiet mit deutscher Minderheit, sowie in Kopenhagen gibt es Schulen mit deutschsprachigem Unterricht. Kontakte und weitere Informationen finden Sie unter www.schulweb.de, www.deutscheschule.dk sowie unter www.ambberlin.um.dk (> über Dänemark > Bildung).

"Mein Sohn ist zwölf Jahre alt. Er spricht Deutsch und Dänisch perfekt. Bis 18 muss er sich zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Weil er hier geboren ist und eine dänische Mutter hat, fühlt er sich wohl eher als Däne mit deutschem Vater. Es gab eine Zeit, da wollte er unbedingt nach Deutschland ziehen, wahrscheinlich weil seine deutschen Klassenkameraden ihm davon vorgeschwärmt haben. Er geht hier in Kopenhagen auf die St.-Petri-Schule. Sie hat einen dänischen Lehrplan mit deutschen Anteilen."

Ullrich Harzer ist vor über 20 Jahren nach Dänemark gegangen. In Kopenhagen führt er einen Instrumenten-Reparaturbetrieb.


Kindergeld wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, es liegt pro Quartal zwischen DKK 4.247 für Kleinkinder und DKK 2.645 für Jugendliche (unabhängig vom Verdienst der Eltern). Der Mutterschaftsurlaub beginnt frühestens 4 Wochen vor dem Geburtstermin und endet 14 Wochen nach der Entbindung. Der Vater erhält 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Nach Ablauf der 14 Wochen können die Eltern bis zu 46 weitere Wochen Elternurlaub nehmen, die bis zum neunten Lebensjahr des Kindes aufgeteilt werden dürfen.

Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert Lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland, die wir Ihnen hiermit zugänglich machen wollen.

Der dänische Staat legt Wert darauf, dass jeder Erwachsene von der niedrigsten bis zur akademischen Bildungsstufe Fort- und Weiterbildungsangebote erhält und wahrnehmen kann. Weiterbildung wird als öffentliche Aufgabe betrachtet – so wird etwa die Internetplattform www.vidar.dk , die eine Übersicht über sämtliche öffentliche Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen liefert, vom Staat finanziert. Auch auf der Internetseite des dänischen Bildungsministeriums finden sich Hinweise auf Anbieter: http://eng.uvm.dk.

Dänemark besitzt eine lange Tradition des Lebenslangen Lernens. Die Kursangebote – auch von privaten Anbietern - reichen vom Kochen bis zu internationaler Wirtschaft. Für ausländische Arbeitnehmer werden spezielle Kurse in Dänisch und in dänischer Landeskunde angeboten. Wichtigste Träger sind die rund 90 Heimvolkshochschulen (folkehøjskoler), an denen die Schüler mehrere Wochen oder Monate leben und lernen. Die Kosten liegen bei durchschnittlich 600 € im Monat für Unterkunft, Verpflegung und Unterricht. Weitere Informationen, auch auf Englisch, finden Sie unter www.ffd.dk.

Auch die Hoch- und Berufsschulen bieten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Die Universität Aalborg (www.aau.dk) zum Beispiel offeriert Kurse in Geo-Informatik, Architektur oder Softwareprogrammierung, die Copenhagen Business School (http://web.cbs.dk), eine der größten Handelsschulen Europas, hat ebenfalls eine eigene Weiterbildungsabteilung.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Dänemark":

Pfeil Mobil in Europa - Dänemark (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 361 kB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.ambberlin.um.dk > Deutsch > Über Dänemark
Das Online-Portal der Dänischen Botschaft in Berlin informiert ausführlich über allgemeine und wirtschaftliche Themen sowie über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Heirat, Arbeiten und Wohnen in Dänemark.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

Pfeil www.arbeitenindanemark.de
Auf dieser Website finden Sie relevante und nützliche Informationen für den Umzug nach Dänemark und über das Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde Ringkøbing-Skjern.

Pfeil www.workindenmark.dk
"work in denmark" ist eine Website des Ministeriums für Wissenschaft, Technologie & Innovation. Das Informationsangebot richtet sich an Personen, die in Dänemark leben und arbeiten möchten und umfasst Themenbereiche wie Arbeit, Steuern, Transport, Wohnung etc.

Pfeil www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

Pfeil www.pendlerinfo.org
"pendlerinfo" ist eine Internetplattform für das Deutsch-Dänische Grenzgebiet mit vielseitigen Informationen für Pendler wie beispielsweise zu den Themen Steuern, Krankenversicherung, Arbeitsmarkt und Rente.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de