Arbeiten in Österreich

 

Arbeitsmarkttrends

Österreichs Arbeitsmarkt erholt sich bereits von den Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise: Im März und April 2010 stieg die Zahl der Beschäftigten zum ersten Mal seit Beginn der Krise wieder an. Ohnehin sieht die Situation deutlich besser aus als in den meisten anderen Ländern der EU: Derzeit glänzt Österreich mit der zweitniedrigsten Arbeitslosenquote (4,9 Prozent, EU-Durchschnitt: 9,6 Prozent, Eurostat, März 2010). Nur die Niederlande stehen noch besser da. Männer sind mit einer Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent etwas häufiger ohne Job als Frauen mit 4,4 Prozent; dies liegt unter anderem daran, dass Männer vorwiegend in stark konjunkturabhängigen Branchen beschäftigt sind. Von den Jugendlichen ist jeder Zehnte ohne Arbeit (EU: 20,6 Prozent, März 2010).

Die Beschäftigungsquote liegt mit 71,6 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt (64,6 Prozent). Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten (mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 35 Stunden) ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen: 2009 arbeitete jeder Vierte mit einem solchen Vertrag – das ist weit mehr als im EU-Schnitt (18,8 Prozent, Zahlen für 2009). Auch die Zeitarbeit nimmt stetig zu. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) für die Jahre 2006 bis 2008 lag der Anteil der Deutschen an den Leiharbeitskräften in Österreich bei gut 8 Prozent.

Der Arbeitsmarkt unterscheidet sich regional: Die höchsten Arbeitslosenquoten verzeichneten im Jahr 2009 Kärnten, Wien, das Burgenland, die Steiermark, Niederösterreich und Vorarlberg, die niedrigsten hatten Oberösterreich und Salzburg.

Die Krise machte sich laut Statistik des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) Anfang 2010 vor allem in der Industrie und im Gewerbe bemerkbar. Besonders viele arbeitslose Bewerberinnen und Bewerber suchten eine Stelle in den Verwaltungs- und Büroberufen und in den technischen Berufen (erstes Quartal 2010). Gute Chancen hingegen hatten Kellner (7.440 freie Stellen), Köche (4.667) und Kochgehilfen (2.905). Zudem wurden Reinigungskräfte (4.522), Warenverpacker (4.099), allgemeine Hilfskräfte (3.118), Lagerarbeiter (2.323) und Landarbeiter (2.539) gesucht (erstes Quartal 2010).

Unter den Akademikern haben Hochschulabsolventinnen und -absolventen technisch-naturwissenschaftlicher Fachrichtungen (vor allem Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, technische Chemie, Biochemie, Informatik) und Absolventen der Fachrichtungen Petroleum Engineering, Kunststofftechnik, Industrielogistik gute Jobchancen.

Das Bundesarbeitsministerium geht für das Jahr 2010 davon aus, dass in folgenden Branchen weiter Stellen abgebaut werden: in den mit dem Produktionssektor verbundenen Branchen (wie Großhandel, Speditions- und Gütertransportgewerbe), in technischen Büros, bei Finanzdienstleistern, im Einzelhandel und im Tourismus. Mit einem Zuwachs an Arbeitsstellen rechnen die Fachleute vor allem in der Gesundheitsbranche und im Bildungsbereich.

Das Ministerium fördert die Beschäftigung unter anderem durch Kurzarbeit. Im Mai 2010 startete ein Mikrokreditprogramm, das Unternehmensgründungen von Einzelpersonen mit bis zu 12.500 Euro unterstützt (Gruppen erhalten bis zu 25.000 Euro).

Unter www.ams.at (> Berufsinfo & Weiterbildung) können Sie sich über die Trends am Arbeitsmarkt und über gefragte Qualifikationen informieren. Im Berufsinformationssystem finden Sie Beschreibungen von 600 Berufen mit Angaben zum Einkommen, zu Einsatzbereichen und Ausbildungen.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Österreich einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Österreich aufhalten, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu benötigen. Als Bürger des EWR genießen Sie in Österreich Niederlassungsfreiheit (auf Dauer gerichteter Aufenthalt). Eine Unterscheidung nach der Aufenthaltsdauer wird dabei nicht getroffen. Wer nach Österreich zieht, ist jedoch verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Behörde anzumelden. Zuständige Behörden sind in Wien der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter sowie in den Bundesländern der Meldeservice der Gemeindeämter. Wenn Sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben wollen, müssen Sie zusätzlich eine Anmeldebescheinigung oder Daueraufenthaltskarte (Gültigkeitsdauer zehn Jahre) beantragen. In Wien ist die Magistratsabteilung 35 zuständig. EU-Bürger sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und benötigen weder Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis noch einen Befreiungsschein für unselbstständige Tätigkeiten. Für Staatsbürger der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter www.eures.europa.eu.

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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Langlebige Konsumgüter kosten in Österreich mehr als in Deutschland, die Lebenshaltungskosten sind in Wien höher als zum Beispiel in Frankfurt oder Berlin. Hohe Ausgaben haben auch die Einwohner von Vorarlberg, am wenigsten zahlen die Tiroler für ihre Lebenshaltung.

Löhne und Gehälter

Österreichische Arbeitnehmer verdienen im Durchschnitt weniger als deutsche. Die Verdienste sind in Wien am höchsten, in Tirol am niedrigsten.

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht, jedoch Kollektivverträge, die die Tarifparteien miteinander aushandeln. Üblich sind ein 13. und 14. Monatsgehalt. Auch Fahrgelderstattungen, betriebliche Zusatzrenten oder ein privat nutzbares Mobiltelefon gibt es häufig. Bei Führungskräften werden variable Gehaltsbestandteile immer wichtiger.

Steuern und Sozialabgaben sind in Österreich und Deutschland unterschiedlich hoch. Die Nettogehälter können daher im Nachbarland höher oder niedriger sein. Unter www.eures-interalp.com finden Sie Links zu Gehaltsrechnern für beide Länder, damit Sie die Verdienste miteinander vergleichen können.

Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Österreich aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in Österreich arbeiten, versteuern ihren Verdienst in der Regel in Deutschland. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.

Verdienste bis 11.000 € pro Jahr bleiben steuerfrei. Einkommen von 11.001€ bis 25.000 € werden mit 36,5 Prozent besteuert, Einkommen von 25.001€ bis 60.000 € mit 43,2143 Prozent. Für darüber liegende Einkommen beträgt der Grenzsteuersatz 50 Prozent. Das 13. und 14. Monatsgehalt sind bis zu einem Betrag von 620 € jährlich steuerfrei, darüber hinausgehende Beträge werden mit 6 Prozent besteuert. Steuerfrei bleiben verpflichtende Zulagen wie Schmutz- oder Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (bis zu 360 € im Monat). Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann man von der Steuer absetzen; die Steuerschuld sinkt weiter für Pendler, für Verheiratete, deren Partner wenig verdient, und für Alleinerziehende.

Außerden muss jeder Angestellter in Österreich 18,07 Prozent und jeder Arbeiter 18,2 Prozent Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung zahlen. Auf geringfügige Verdienste (2010: bis 366,33 € im Monat) werden keine Sozialabgaben erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4.110 €.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen unter www.bmf.gv.at und bei der Österreichischen Sozialversicherung unter www.sozialversicherung.at.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der österreichischen Arbeitsverwaltung (AMS) hilfreich: www.ams.or.at. Auf dieser Website finden Sie auch Links zu Jobbörsen sowie den Websites österreichischer Unternehmen und Zeitungen (>Service für Arbeitssuchende >Nützliche Links). Die großen Tageszeitungen "Kronen Zeitung" (www.krone.at), "Kurier" (www.kurier.at), "Der Standard" (www.derstandard.at) und "Die Presse" (www.diepresse.at) haben - besonders am Wochenende - die meisten Stellenangebote.

Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen finden sich über die Gelben Seiten oder über die Deutsche Handelskammer in Österreich. Sie führt Adressenlisten von Niederlassungen deutscher Firmen in Österreich. Da die Auslandshandelskammern eigentlich nur ihren Mitgliedern Auskunft geben, müssen Sie eventuell mit einer Gebühr für die gewünschten Informationen rechnen (http://oesterreich.ahk.de). Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der staatlichen österreichischen Arbeitsämter zurückgreifen.

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich, mündlich oder durch "schlüssige Handlung" (etwa den faktischen Arbeitsbeginn) abgeschlossen werden. Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, muss der Arbeitgeber Ihnen sofort nach Arbeitsbeginn einen "Dienstzettel" mit den wichtigsten Rechten und Pflichten aushändigen. Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Vertrag oder der Dienstzettel folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezug auf geltende Kollektivverträge, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen und sonstige Sondervereinbarungen. Viele dieser Fragen sind in Gesetzen oder Kollektivverträgen der Tarifparteien verbindlich geregelt.

Die Probezeit beträgt einen Monat, es sei denn, Kollektivverträge sehen etwas anderes vor; bei Ausbildungsverhältnissen dauert sie drei Monate. Für Arbeiter ist die Kündigungsfrist in Kollektivverträgen sehr unterschiedlich geregelt; ohne Regelung beträgt sie 14 Tage. Für Angestellte beträgt sie (ohne andere Kollektivregelung) bei Kündigung durch den Arbeitgeber sechs Wochen zum Quartalsende und verlängert sich auf zwei Monate nach dem zweiten und drei Monate nach dem fünften Dienstjahr. Bei Kündigung durch den Angestellten beträgt sie einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, Gründe müssen nicht angegeben werden. Den Arbeitnehmern steht nach Kündigung durch den Arbeitgeber eine "Abfertigung" (Abfindung) zu. Sie entsteht durch monatliche Beiträge, die der Arbeitgeber in Höhe von 1,53 Prozent des Monatsentgelts an die Mitarbeitervorsorgekasse zahlt, welche die Beiträge möglichst gewinnbringend anlegt. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber kann sich der Arbeitnehmer die Abfindung auszahlen lassen, er kann sie aber auch in ein neues Arbeitsverhältnis übertragen und weiter aufstocken lassen, um sie zum Beispiel bei Rentenbeginn auf einmal oder als Zusatzpension ausbezahlt zu bekommen.

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, in vielen Kollektivverträgen sind kürzere Zeiten vereinbart. Bis zu 10 Überstunden pro Woche sind zulässig. Überstunden müssen mit einem Entgelt oder Zeitausgleich von 150 Prozent abgegolten werden. Die Arbeitszeit kann allerdings durch zahlreiche Ausnahmeregelungen flexibler gestaltet werden. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 30 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr (36 Tage ab 25 Jahren Betriebszugehörigkeit); der Samstag wird hier mitgerechnet. Dieser Anspruch kann bis zu drei Jahre lang aufs folgende Jahr übertragen werden, darf aber nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. Hinzu kommen 13 gesetzliche Feiertage.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte pro Dienstjahr sechs Wochen lang ihr volles Entgelt weiterbezahlt, danach noch vier Wochen ihr halbes Entgelt. Wer nur noch das halbe Entgelt oder weniger vom Arbeitgeber bekommt, kann zusätzlich Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.

Arbeitslose, die in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen Arbeitslosengeld. 28 Wochen Vorversicherung innerhalb von 12 Monaten reichen bei Arbeitslosen unter 25 Jahren oder Personen, die bereits Arbeitslosen- oder Erziehungsgeld bekommen haben. Versicherungszeiten in anderen EWR-Ländern können angerechnet werden. Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 55 Prozent des Nettoentgelts; zur Berechnung wird das Entgelt des vorletzten Kalenderjahres herangezogen; wenn man den Antrag in den ersten sechs Monaten eines Jahres stellt, in den zweiten sechs Monaten wird das Entgelt des Vorjahres als Grundlage verwendet. Nur wer zu dieser Zeit noch keine Beiträge gezahlt hat, kann sich jüngeres Einkommen anrechnen lassen. Für jedes Kind und für Ehepartner, die nur geringfügig verdienen, bekommt man rund 30 € Familienzuschlag im Monat.

Das Arbeitslosengeld wird für 20 Wochen gezahlt, wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre weniger als drei Jahre versichert war. Darüber läuft es 30 Wochen lang, bei Arbeitnehmern ab 40 Jahren und mit längeren Versicherungszeiten steigt es auf bis zu 52 Wochen. Wer die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat, ist für vier Wochen vom Arbeitslosengeld gesperrt.

Gut die Hälfte der österreichischen Arbeitnehmer gehört einer der 14 Fachgewerkschaften innerhalb des Österreichischen Gewerkschaftsbundes an. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen; wenn dies nicht reicht, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen, das für bestimmte Probleme auch vorgerichtliche Schlichtungsstellen eingerichtet hat. Die Arbeiterkammern bieten kostenlose Rechtsberatung an.

Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeiterkammer.at und www.oegb.at.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Das österreichische Sozialversicherungssystem bietet im Wesentlichen Versicherungsschutz im Falle von Alter, Krankheit, Behinderung, Gesundheitsvorsorge, Schwangerschaft und Mutterschutz sowie Arbeitslosigkeit. In Österreich gibt es mehrere Krankenversicherungsträger, die dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger unterstellt sind. Welcher Krankenversicherungsträger für Sie zuständig ist, hängt einerseits von Ihrem Wohnort, andererseits von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine freie Wahl des Versicherungsträgers. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, nahezu alle Berufsgruppen müssen also Sozialversicherungsbeiträge entrichten und können Leistungen in Anspruch nehmen. Sie haben Anspruch auf kostenfreie Behandlung in staatlichen Krankenhäusern, bei praktischen Ärzten und Fachärzten (auch Zahnärzten) mit Krankenkassenverträgen.

Sozialversicherungsbeiträge werden direkt von Ihrem Arbeitgeber einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Arbeitgeber sind auch für die Anmeldung ihrer Mitarbeiter bei der Sozialversicherung verantwortlich. Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung erhält jede Person eine Sozialversicherungsnummer.

Die deutsche Rentenversicherung führt auch "Internationale Beratungstage" durch, bei denen Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos beraten und Auskunft geben. Informationen zu aktuell stattfindenden Beratungstagen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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Wenn die Kinder mitkommen...

Ihre Kinder haben in Österreich das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die Kinder der einheimischen Bevölkerung.

Kinder ab drei Jahren (Vorarlberg: ab vier Jahren) können einen Kindergarten besuchen. Rund drei Viertel der Kindergärten werden von Gemeinden getragen, daneben gibt es private Kindergärten, von Eltern organisierte Kindergruppen sowie Kinderkrippen für unter Dreijährige. Gut die Hälfte der Kindergärten hat durchgehend geöffnet (vor allem in Wien und dem Burgenland), die anderen sind mittags geschlossen oder nur halbtags offen. Die Gebühren in den öffentlichen Kindergärten hängen vom Bundesland, dem Haushaltseinkommen und den Öffnungszeiten ab. Die Kosten liegen bei durchschnittlich 60 € im Monat für einen Halbtagsplatz und 130 € für Ganztagsangebote mit Mttagessen.

Kinder von 6 bis 15 Jahren sind schulpflichtig. Eine Familienbeihilfe wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt und für Kinder bis 26, wenn sie noch in Ausbildung oder erheblich behindert sind. Sie beträgt je nach Alter zwischen 105 € und 153 € im Monat, für ein zweites Kind gibt es monatlich 12,80 € Zuschlag und für jedes weitere Kind 25,50 €.

Wenn Sie in Österreich Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie die Österreicher. Die Mutter darf acht Wochen vor und acht Wochen nach dem Entbindungstermin nicht arbeiten. In dieser Zeit bekommt sie ein Wochengeld in Höhe ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate.

Danach kann Mutter oder Vater in den "Karenzurlaub" gehen und bekommt Kinderbetreuungsgeld, wenn er oder sie in dieser Zeit weniger als 14.600 € im Jahr verdient. Es beträgt rund 435 € und wird maximal bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt. Für jedes weitere Kind gibt es eine Erhöhung um die Hälfte des Betrages. Bedingung ist, dass das Kind regelmäßig ärztlich untersucht wird (nach dem Mutter-Kind-Pass-Programm).

Anschließend haben Eltern Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn sie zuvor mindestens drei Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer hat.

Detaillierte Informationen für Eltern finden Sie auf den Websites des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz unter www.bmsg.gv.at.

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Weiterbildung

Das österreichische Weiterbildungssystem ist breit gefächert: Der Kreis der Anbieter umfasst den Arbeitsmarktservice (AMS), Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), öffentliche Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen), gemeinnützige Einrichtungen, wirtschaftliche Interessenverbände, deren Bildungseinrichtungen, kommerzielle Anbieter und die betriebliche Weiterbildung.

Unter www.ams.at, auf der Plattform des Arbeitsmarktservice Österreich, werden Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bereitgestellt, zum Beispiel ein "Qualifikationsbarometer". Außerdem gibt es eine Weiterbildungsdatenbank, die von fast 1.500 Weiterbildungsinstituten regelmäßig aktualisiert wird.

Das Berufsförderungsinstitut ist eine der größten Bildungseinrichtungen Österreichs und bietet ein umfassendes Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, unter anderem auch Möglichkeiten zum "Telelernen": www.bfi.or.at.

AUCEN bietet Links und Informationen zu universitärer Weiterbildung und universitärer Personalentwicklung in Österreich: www.aucen.ac.at.

Auf www.weiterbildung.at, dem Portal des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds, findet sich eine Suchmaschine mit übersichtlicher Themenliste und Links zu Bildungsberatungsstellen in ganz Österreich.

Möglichkeiten zu E-Learning und Fernlehrgängen finden sich auf dem Portal des Zentrums für Fernstudien der Universität Linz, das eng mit der deutschen Fernuniversität Hagen zusammenarbeitet: www.esc.ac.at.

Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich bietet unter www.wifi.at ein Online-Kursbuch, in dem sich nach Bundesländern unterteilt Kurse suchen lassen.

Die österreichischen Volkshochschulen erreichen Sie über das Portal www.vhs.or.at.

Unter www.erwachsenenbildung.at erreichen Sie eine umfangreiche Liste von österreichischen Erwachsenenbildungseinrichtungen.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Österreich":

Pfeil Mobil in Europa - Österreich (28 Seiten / 2008) (Mobil in Europa - Österreich pdf, 1.1 MB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

Pfeil www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de