Arbeiten in Polen
Arbeitsmarkttrends
Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich auf Polen weniger drastisch ausgewirkt als auf viele andere europäische Länder: Zwar ging das Bruttoinlandsprodukt von 5,0 Prozent (2008) auf 1,8 Prozent (2009) zurück, aber immerhin geriet Polen nicht in eine Rezession. Die Arbeitslosenquote stieg innerhalb eines Jahres um 1,2 Prozentpunkte auf 9,1 Prozent im März 2010 – damit liegt sie etwas unter dem EU-Durchschnitt (9,6 Prozent, Eurostat). Die Beschäftigungsquote ist mit 59,3 Prozent eher gering (EU: 64,6 Prozent, 2009). Die Jobchancen Jugendlicher haben sich aufgrund der Krise deutlich verschlechtert. Die Arbeitslosenquote der Unter-25-Jährigen stieg innerhalb eines Jahres um 5 Prozentpunkte auf 23,6 Prozent (März 2010). Frauen sind mit einer Quote von 9,2 Prozent etwas häufiger arbeitslos als Männer (9,0 Prozent).
Die Situation auf dem polnischen Arbeitsmarkt unterscheidet sich je nach Region stark: In Warschau fehlt es kaum an Jobs; in einigen ländlichen Regionen und in den früheren Bergwerks- und Industriezentren (vor allem in Oberschlesien, Gdynia und Szczecin) hingegen ist mitunter fast jeder Fünfte arbeitslos (Anfang 2010).
Nach Angaben von Germany Trade and Invest (Gtai) haben in 2009 vor allem Großunternehmen, die ihren Konzernsitz im Ausland haben und deren (westliche) Hauptabsatzmärkte eingebrochen sind, Stellen abgebaut. Gtai schätzt, dass in 2010 vor allem in der Kfz-, in der Textil- und Papierindustrie, in der Telekommunikationsbranche und in der öffentlichen Verwaltung weitere Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Laut OECD wird die Arbeitslosigkeit im Lauf des Jahres 2010 weiter ansteigen, um dann in 2011 wieder leicht zu sinken.
Ende 2009 gab es die meisten freien Stellen in der verarbeitenden Industrie und im Handel, in der Autoreparaturbranche und im Bau. Gesucht wurden vor allem spezialisierte Fachkräfte, Industriearbeiter, Handwerker und Techniker. In der verarbeitenden Industrie stehen die Arbeitgeber vor dem Problem, dass das Qualifikationsniveau der Bewerber oftmals nicht den Anforderungen entspricht.
Derzeit werden nach Angaben der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer vor allem IT-Spezialisten, qualifizierte Handwerker (vor allem in der Bauindustrie), Architekten, Ingenieure, Ärzte und Krankenpfleger nachgefragt (Mai 2010). Für das Jahr 2010 besteht laut Gtai Hoffnung auf verstärkten Arbeitskräftebedarf in der IT-Branche, in der Elektronik-, Energie- und Pharmabranche. Auch im Bau werden Fachkräfte benötigt. Laut Gtai sind unter anderem der Neubau und die Modernisierung von Straßen und der Bau von bis zu 300 Hotels für die Fußball-EM 2012 geplant.
nach oben Druckversion
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger und deren Angehörige (Nicht-EU-Bürger eingeschlossen) können sich in Polen bis zu drei Monate lang aufhalten, ohne sich registrieren zu müssen. EU-Bürger müssen ihre Staatsbürgerschaft jederzeit durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen können. Angehörige, die selbst keine EU-Bürger sind, benötigen ein gültiges Reisedokument und ein Visum. Falls der Aufenthalt in Polen länger als drei Monate dauern soll, sind EU-Büger verpflichtet, sich anzumelden. Der Antrag auf Registrierung ist persönlich beim zuständigen Wojewoden zu stellen. Arbeitnehmer legen dazu einen Beschäftigungsnachweis oder eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers vor, in der die künftige Einstellung des Arbeitnehmers bestätigt wird.
Der Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt steht seit dem 17. Januar 2007 allen EU-Bürgern uneingeschränkt offen. Damit benötigen nun auch deutsche Arbeitnehmer, die in Polen arbeiten wollen, keine Arbeitserlaubnis mehr.
nach oben Druckversion
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten sind in Polen je nach Region um mehr als die Hälfte niedriger als in Deutschland. Wie viel Geld man tatsächlich benötigt, hängt jedoch davon ab, was man kauft: Denn insbesondere für einige Lebensmittel sind die Preise seit dem EU-Beitritt um mehr als zwei Drittel angestiegen. Das Preisniveau für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke beträgt in Polen 67 Prozent des EU-Durchschnitts (Deutschland: 105 Prozent). In den polnischen Großstädten lebt es sich teurer als auf dem Land – vor allem in Warschau. Dort steigen die Preise schneller als in anderen polnischen Städten, weil sich der Standard der Infrastruktur und der Dienstleistungen ständig verbessert. In manchen Gegenden entlang der polnisch-deutschen Grenze haben sich auch die Mieten schon weitgehend angeglichen: In Stettin sind sie zum Teil teurer als in den deutschen Grenzorten; immer mehr Polen ziehen jenseits der Grenze in die leer stehenden Wohnungen ein.„Die Lebenshaltungskosten hier in Ratibor sind nicht viel günstiger als in Ilmenau, wo ich studiert habe. Lebensmittel kosten etwa gleich viel. Dabei kommt es natürlich darauf an, wie man lebt und wo man einkauft. Sehr preiswert und gut sind die Lebensmittel auf dem Wochenmarkt.“
Luise Weißler arbeitet als Kulturmanagerin und Radioredakteurin in Ratibor.
Löhne und Gehälter
Polen zählt innerhalb der EU, vor allem im Vergleich mit Westeuropa, nach wie vor zu den Ländern mit relativ niedrigen Löhnen. Dennoch kann man Polen nicht mehr generell als Billiglohnland bezeichnen. 2007 stiegen die Bruttolöhne im Schnitt nominal um mehr als neun Prozent. Das Baugewerbe hat die Vergütungen noch deutlicher erhöht, um für neue Arbeitskräfte noch attraktiv zu sein. Das gesetzliche Mindesteinkommen wurde für 2008 auf 1.126 PLN (344 €) brutto festgesetzt, 2009 soll es auf 1.204 PLN angehoben werden. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen lag 2007 bei 2.880 PLN (880 €).
Regionale Einkommensunterschiede sind in Polen stark ausgeprägt; vor allem in Warschau liegen die Gehälter deutlich höher als in vielen anderen Regionen des Landes. Ein Beispiel: Landesweit wurden in der Industrie im Schnitt 770 € brutto pro Monat bezahlt, in der Region Mazowiecki 912 €, in der Region Warminskomazurskie mit 612 € am wenigsten. Außerdem spielt die Berufserfahrung eine wesentliche Rolle für die Höhe des Gehalts.
Arbeitnehmer bekommen meist zwölf Gehälter pro Jahr. Sie werden monatlich ausgezahlt. Ein Weihnachtsgeld oder Einkaufsgutscheine sind üblich. Der Arbeitgeber kann die Grundvergütung außerdem durch Prämien, Provisionen und Zusatzleistungen ergänzen – üblich ist dies vor allem bei hoch qualifizierten Führungskräften: Sie erhalten Mobiltelefone, Dienstwagen, Weiterbildungen oder Mietzuschüsse. Generell nähern sich die Einkommen von Führungskräften im Privatsektor immer mehr dem westlichen Niveau an. Ausländische Unternehmen zahlen dabei meist bessere Löhne als polnische Arbeitgeber.
Je nach Branche unterscheiden sich die Gehälter in Polen zum Teil erheblich. Überdurchschnittlich gut verdienen Arbeitnehmer in der Branche Finanzwesen, Banken und Versicherungen: Hier lag der durchschnittliche Bruttomonatslohn im Jahr 2007 bei 5.122 PLN (1.565 €). Im Bergbau bekamen Beschäftigte durchschnittlich 4.942 PLN (1.510 €), in der Immobilienbranche 3.019 PLN (922 €), im Transportwesen 3.125 PLN (955 €), in der Bauwirtschaft 2.976 PLN (909 €), in der Hotel- und Gaststättenbranche 2.092 PLN (639 €). Detaillierte Angaben zu Löhnen und Gehältern in Polen erhalten Sie von der Bundesagentur für Außenwirtschaft: Unter www.bfai.de können Sie gegen einen geringen Betrag ein Dokument zum Thema herunterladen oder bestellen.
nach oben Druckversion
Sozialabgaben und Steuern
Von ihrem Bruttoverdienst müssen Arbeitnehmer in Polen 22,71 Prozent für die Sozialversicherungen abführen. Dieser Beitrag deckt fast alle Versicherungsbereiche ab: Krankheit und Mutterschaft, Unfälle, Alter und Leistungen für Hinterbliebene. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nur für die beiden Versicherungsbereiche Invalidität und Alter. Sie beläuft sich auf das 30-Fache des nationalen Durchschnittslohns – festgelegt im Haushaltsgesetz. Informationen zur Sozialversicherung in Polen finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) www.zus.pl (teilweise in deutscher Sprache).
Der Einkommensteuersatz bemisst sich nach einem Stufentarif und liegt je nach Höhe des Einkommens (Bemessungsgrundlage) bei 19 Prozent, 30 Prozent oder 40 Prozent. Unter www.pracuj.pl finden Sie einen kostenlosen Gehaltsrechner in polnischer Sprache: Nach der Eingabe des Bruttogehalts errechnet er das Nettogehalt und die einzelnen Sozialversicherungsbeiträge
nach oben Druckversion
Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche ist zudem das Online-Angebot der polnischen Arbeitsverwaltung nützlich (www.praca.gov.pl). Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Online-Jobbörsen: www.praca.interia.pl; www.pracuj.pl; www.jobs.pl; www.topjobs.pl; www.cvonline.pl.
Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Zudem sollten Sie einen Blick in die Stellenteile der großen Tageszeitungen wie Gazeta Wyborcza (www.gazeta.pl), Źycie Warszawy (www.zw.com.pl) und Rzeczpospolita (www.rzeczpospolita.pl) werfen. Die meisten Stellen bietet die Montagsausgabe der Gazeta Wyborcza (Beilage praca).
Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen finden Sie über die Gelben Seiten (www.pkt.pl) oder die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (www.ihk.pl). Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der Kreisarbeitsämter, der Zentren für Information und Planung der Berufskarriere und der privaten Arbeitsagenturen zurückgreifen. Eine Liste der eingetragenen privaten Arbeitsagenturen befindet sich auf der Website des Informationsservices der Arbeitsämter: www.psz.praca.gov.pl.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
nach oben Druckversion
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
nach oben Druckversion
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
Informationen über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Polen erhalten Sie bei der polnischen Niederlassung von ENIC/NARIC unter www.buwiwm.edu.pl.
nach oben Druckversion
Arbeits- und Vertragsrecht
Das polnische Arbeitsrecht hat sich mit dem Beitritt zur EU stark verändert. Die Arbeitsbedingungen werden in erster Linie durch den Kodeks Pracy (Arbeitsgesetzbuch) geregelt. Für einige Branchen und Betriebe gelten darüber hinaus Kollektivverträge. Betriebe, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, aber keinem Tarifvertrag unterliegen, müssen bestimmte betriebliche Regelungen in einer Arbeitsordnung festlegen. Für einige Arbeitnehmer, etwa Lehrer, gibt es besondere gesetzliche Vorschriften, die Vorrang vor dem Kodeks Pracy haben.
Laut Gesetz muss der Arbeitsvertrag schriftlich abgefasst werden und folgende Inhalte enthalten: die Vertragsart, das Abschlussdatum und den Arbeitsbeginn, die genaue Bezeichnung der Parteien, die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort sowie das Entgelt und seine Bestandteile. Befristete Arbeitsverträge dürfen nur einmal befristet verlängert werden. Die Probezeit darf höchstens drei Monate dauern – während dieser Zeit darf fristlos gekündigt werden. Außerhalb der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als sechs Monaten, einen Monat bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten, drei Monate bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Jahren. Wie viel Urlaub man bekommt, hängt davon ab, wie lange man bereits gearbeitet hat: Arbeitnehmer mit weniger als zehn Beschäftigungsjahren haben Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage, alle anderen auf mindestens 26 Tage. Um den Urlaubsanspruch zu berechnen, werden sämtliche Beschäftigungsjahre zusammengezählt, unabhängig vom Arbeitgeber.
Den Anspruch erwirbt man nach Ablauf des ersten Beschäftigungsmonats anteilig. Außerdem gibt es zwölf gesetzliche Feiertage. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten für festgelegte Abrechnungszeiträume zu erfassen. Innerhalb dieser Zeiträume darf die Arbeitszeit bei einer durchschnittlichen Fünf-Tage-Arbeitswoche 8 Stunden pro Tag und durchschnittlich 40 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Als Arbeitstage gelten alle Tage außer Sonn- und Feiertagen – es hängt also vom Arbeitgeber ab, ob man auch samstags arbeiten muss. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber auch Sonn- und Feiertage zu Arbeitstagen erklären. Pro Kalenderjahr sind maximal 150 Überstunden erlaubt. Durch den Tarifvertrag, die Arbeitsordnung oder den Arbeitsvertrag kann aber eine höhere Überstundenzahl festgelegt werden. Innerhalb eines Abrechnungszeitraums darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit jedoch nicht über 48 Stunden hinausgehen (Ausnahme: Personen in leitenden Positionen). Überstunden, die der Arbeitnehmer an regulären Arbeitstagen leistet, werden mit einem Zuschlag von 50 Prozent des Stundenlohns vergütet; für Nachtarbeit und Überstunden an anderen Tagen erhält man den doppelten Lohn. Der Arbeitnehmer kann die Überstunden alternativ im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit ausgleichen. Im Jahr 2007 lag die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in Polen bei 42,9 Stunden.„Wer in Polen arbeiten möchte, sollte sich vorab unbedingt über die Arbeits- und Sozialstandards, über tarifvertragliche Regelungen und Sozialversicherungen informieren. Denn nur wer informiert ist, kann seine Rechte wahrnehmen. Daher bereitet der DGB Sachsen die Einrichtung von Beratungsbüros für Grenzgänger vor. Das Ziel der Gewerkschaften in Europa und im sächsisch-polnischen Grenzraum ist es, dass die Mobilität fair gestaltet wird und nicht zu Nachteilen für die mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt.“
Hanjo Lucassen ist Vorsitzender des DGB Bezirk Sachsen und des Interregionalen Gewerkschaftsrates Elbe-Neiße.
Detaillierte Informationen zum Arbeitsrecht in Polen finden Sie im EURES-Portal unter http://eures.europa.eu und in der Broschüre „Arbeitsrechtliche Bedingungen und gesetzliche Mindeststandards“, die Sie unter www.igr-elbe-neisse.org (> Downloads) kostenlos herunterladen können.
Falls Sie in Polen arbeitsrechtliche Probleme bekommen sollten, können Sie sich zunächst an den Interregionalen Gewerkschaftsrat Elbe-Neiße wenden. Informationen finden Sie unter www.igr-elbe-neisse.org. In Polen setzt sich die staatliche Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz und Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ein und bietet Beratung an – englischsprachige Informationen darüber gibt es unter http://www.pip.gov.pl. Die OPZZ (Gesamtpolnische Allianz der Gewerkschaften) mit Sitz in Warschau ist der stärkste Gewerkschaftsbund Polens mit über 100 Branchenorganisationen. Bekannter ist jedoch die NSZZ Solidarność (Unabhängige Selbstverwaltete Gewerkschaft Solidarność) in Warschau und Danzig (www.solidarnosc.org.pl). Sie war vor allem in ihrer Anfangszeit eine soziale und politische Bewegung, 1989 leitete sie den Regimewechsel mit ein. In den Privatunternehmen Polens sind die Gewerkschaften deutlich schwächer vertreten als in Staatsunternehmen und in der öffentlichen Verwaltung.
nach oben Druckversion
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht.
Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu (Suchbegriff "EUlisses").
Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip).
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
In Polen gibt es eine einzige Krankenkasse, den Nationalen Gesundheitsfonds. Dort müssen alle Erwerbstätigen und gleichgestellte Gruppen – etwa Rentner – versichert werden. Kinder bis zum 18. Lebensjahr (26. Lebensjahr bei Vollzeitstudium) und nicht erwerbstätige Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert. Auch Arbeitslose zahlen keine Beiträge. Minderjährige und Schwangere werden in jedem Fall gesundheitlich versorgt. An den Kosten für die Grundbehandlung durch Allgemein- und Fachärzte müssen sich Versicherte nicht beteiligen. Für Arzneimittel, Hilfsmittel, bestimmte Diagnosemethoden, Unterbringungskosten bei einer Kur und für manche zahnärztlichen Leistungen müssen sie jedoch zuzahlen.
Polens Rentensystem besteht aus drei Säulen. Die erste Säule finanziert sich aus den Pflichtbeiträgen, die an die reformierte Staatliche Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gezahlt werden. Innerhalb der zweiten, ebenfalls obligatorischen Säule führt die Staatliche Sozialversicherung einen Teil der Pflichtbeiträge an offene Rentenfonds ab. Die dritte Säule ist freiwillig: Man zahlt Beiträge an eine private Versicherung entweder persönlich oder im Rahmen eines Rentenprogramms für Arbeitnehmer. Für die Pflege gibt es kein eigenständiges Sicherungssystem.
Die Beiträge für die beiden Versicherungsbereiche Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten und Arbeitslosigkeit werden aus den beiden Töpfen Arbeitgeberbeiträge und Steuern finanziert. Die Familienleistungen sind steuerfinanziert.
nach oben Druckversion
Wenn die Kinder mitkommen ...
In Polen gibt es mehrere Möglichkeiten der Kinderbetreuung: Eltern, die für die Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, erhalten 24 Monate lang Erziehungsgeld in Höhe von 400 PLN (111 €) pro Monat. Die Bezugsdauer erhöht sich auf 36 Monate bei Alleinerziehenden oder bei einer Mehrlingsgeburt und auf 72 Monate bei behinderten Kindern. Voraussetzung für den Bezug des Elterngelds ist, dass das monatliche Pro-Kopf-Einkommen der Familie 25 Prozent des nationalen Durchschnittslohns des Vorjahres nicht übersteigt. Alternativ kehrt die Mutter nach dem Mutterschaftsurlaub in ihren Beruf zurück und lässt ihren Nachwuchs bei der Großmutter, einer Tagesmutter oder in einer staatlichen Kinderkrippe betreuen. Eine private Tagesmutter ist teuer: Sie verlangt in Warschau oft mehr als 1.000 PLN (254 €) pro Monat. Das Angebot wird daher vor allem von Eltern genutzt, die in Großstädten arbeiten und sehr gut verdienen.
Sechsjährige sind verpflichtet, ein Jahr lang die vorschulische Erziehung zu besuchen. Sie findet entweder im Kindergarten oder in den Vorschulklassen der Grundschulen statt. Es gibt öffentliche und private Kindergärten; ein Teil der öffentlichen wird von den Kommunen getragen und finanziert. Für Kinder mit speziellen Bedürfnissen gibt es Förder- oder integrative Kindergärten.
Im September 1999 wurde in Polen das Schulsystem reformiert und neue Schultypen eingeführt. Seither besuchen alle Schüler ab sieben Jahren zunächst sechs Jahre lang die Grundschule, anschließend drei Jahre lang das Gymnasium. Der Abschluss ermöglicht, auf eine der weiterführenden Berufs- oder Sekundarschulen zu wechseln. Informationen über das polnische Bildungssystem erhalten Sie unter http://ec.europa.eu und beim polnischen „Büro für Akademische Anerkennung und Internationalen Austausch“ (www.buwiwm.edu.pl). Ausführliche Beschreibungen aller polnischen Schulformen und Abschlüsse bietet eine kostenlose englischsprachige Broschüre des Eurydice-Netzwerks, die Sie unter unter www.eurydice.org (>Suche nach Land >Polen>National Summary Sheet) herunterladen können.
In Warschau gibt es die Deutsch-Polnische Willy-Brandt-Schule, Informationen unter www.d-s-w.pl. Die Adressen weiterer Schulen finden Sie unter www.schulweb.de und unter www.poland.pl (Education).
Schwangere haben das Recht auf 18 Wochen Mutterschaftsurlaub für das erste Kind, 20 Wochen für jedes weitere Kind, 28 Wochen bei Mehrlingsgeburten. Der Urlaub darf 2 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin angetreten werden. Krankenversicherte Frauen erhalten während dieser Zeit Mutterschaftsgeld in Höhe eines Monatslohns. Es wird von der Sozialversicherungsanstalt oder vom Betrieb ausbezahlt. Für finanziell bedürftige Familien gibt es weitere staatliche Zuschüsse, die allerdings an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt sind. So erhalten nur solche Familien Kindergeld, deren Pro-Kopf-Einkommen pro Monat 504 PLN (154 €) nicht übersteigt. Weitere Informationen über Mutterschafts- und Familienleistungen erhalten Sie beim polnischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik (www.mpips.gov.pl) und in den Missoc-Tabellen der Europäischen Kommission. Sie finden sie unter unter http://ec.europa.eu (> Von A bis Z > Beschäftigung und soziale Angelegenheiten > MISSOC-Tabellen).
nach oben Druckversion
Weiterbildung
In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland. In Polen ist das Weiterbildungssystem staatlich geregelt. Die Bildungskuratorien der einzelnen Bezirke bieten Weiterbildungsmaßnahmen an. Die polnischen Arbeitgeber sind verpflichtet, die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern. Hierzu gibt es Weiterbildungsstudiengänge (Tages-, Abend-, Fernstudium), Seminare, Kurse, Workshops, Praktika und Graduiertenstudiengänge.
Die Weiterbildungen finden an staatlichen und privaten Hochschulen statt – Informationen dazu liefert die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen (www.eng.nauka.gov.pl). Außerdem bieten Weiterbildungszentren (selbstständige Bildungsstätten als GmbH an Hochschulen oder Betrieben), Volkshochschulen und regionale Schulungszentren Kurse an. Das Ministerium für Bildung und Sport erteilt in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik Zulassungen im Weiterbildungssektor (Informationen unter www.
men.waw.pl).
Spezielle Informationen erhalten Sie über das Portal des nationalen Zentrums für Lehrerfortbildung (www.codn.edu.pl). Das Institut E-MEDIA bietet ein umfangreiches E-Learning-Angebot (www.e-media.pl).
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Polen":
Mobil in Europa - Polen (28 Seiten / 2009) (
pdf, 1.54 MB)
Weiterführende Links:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
Lebens- und Arbeitsbedingungen in Polen - 2008
Publikation der polnischen EURES-Berater (www.eures.praca.gov.pl) zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in Polen.
Die Titel der zehn Kapitel geben einen guten Überblick über die Inhalte:
- Allgemeines über Polen
- Arbeit in Polen
- Steuern
- Wirtschaftstätigkeit
- Sozialversicherung in Polen
- Arbeitslosigkeit
- Gesundheitswesen
- Leben in Polen und Privatleben
nach oben Druckversion
|
|