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Arbeiten in Portugal
Arbeitsmarkttrends
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 sowie die aktuelle Euro- und Staatsschuldenkrise haben Portugals Wirtschaft in eine tiefe Rezession gestürzt. Die portugiesische Regierung sucht den Ausweg aus der schwierigen Situation in einer rigorosen Sparpolitik, mit der sie den bankrotten Staatshaushalt konsolidieren will. Die dafür erforderlichen Maßnahmen werden zunächst das Bruttoinlandsprodukt (BIP) drastisch senken. Aufgrund der Reduzierung staatlicher Investitionen auf ein Minimum und der starken Abschwächung des privaten Konsums wird frühestens 2014/2015 ein nennenswerter Konjunkturaufschwung erwartet. Einzig von exportorientierten Branchen gehen leicht positive Impulse aus. Experten rechnen für 2012 mit einer weiter steigenden Arbeitslosenquote im zweistelligen Bereich. Die im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozent leicht gefallenen Beschäftigtenzahlen spiegeln diese Entwicklung wider. Nach Eurostat-Erhebungen lag im Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 65,6 Prozent und somit über dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 27,7 Prozent der portugiesischen Arbeitnehmer/innen waren in der Industrie beschäftigt, 61,4 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 10,9 Prozent in der Landwirtschaft.
Portugal wies im März 2012 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 15,3 Prozent auf, 2,9 Prozentpunkte mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit deutlich über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 10,2 Prozent.Junge portugiesische Arbeitnehmer sind wie in fast allen EU-Ländern im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um 8,5 Prozentpunkte gestiegen, somit waren im März 2012 36,1 Prozent der Portugiesinnen und Portugiesen unter 25 Jahren ohne Arbeit. Damit lag die portugiesische Jugendarbeitslosenquote deutlich über dem EU-Durchschnitt mit 22,6 Prozent. Mit einer Arbeitslosenquote von 15,5 Prozent waren etwas mehr Männer als Frauen arbeitslos gemeldet. Deren Quote lag bei 15,1 Prozent.
Welche Berufe haben gute Chancen?
Zu den Branchen, die laut Germany Trade and Invest 2012 am ehesten wieder Wachstum verzeichnen werden, gehören:
- der Maschinenbau
- die Umwelttechnik
- die Energietechnik
- der Tourismus
Hier ist die Stellensuche für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure noch am erfolgversprechendsten.
Auch dürfte die Stellensuche für folgende Berufsgruppen auf dem portugiesischen Arbeitsmarkt am aussichtsreichsten sein:
- wie auch in Deutschland Ärztinnen und Ärzte
- IT-Fachkräfte
- Callcenter-Agentinnen und -agenten
- Restaurantfachleute, Barkeeper, Köchinnen und Köche
In anderen Bereichen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehören vor allem die Bauwirtschaft, die öffentliche Verwaltung, die verarbeitende Industrie sowie der Handel und das Transport- und Logistikwesen.
Für einen Arbeitsaufenthalt in Portugal benötigen Sie gute Kenntnisse der Landessprache. Vor allem abseits der Touristenzentren können Sie sich oft nur auf Portugiesisch verständigen
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Portugal einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Portugal aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Portugal aufhalten wollen, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Einreise persönlich eine Aufenthaltserlaubnis (Autorização de Residência) beantragen. Der Antrag wird von der für Ihren Wohnort zuständigen regionalen Behörde für Einwanderungsfragen (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) bearbeitet. Wenn Sie auf Stellensuche sind, müssen Sie ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen. Arbeitnehmer müssen eine Erklärung ihres Arbeitgebers vorlegen, aus der die voraussichtliche Anstellungsdauer hervorgeht.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Einreise finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Portugal – zum Herunterladen unter www.lissabon.diplo.de. Für Staatsbürger eines der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten unter Umständen Übergangsregelungen.
Näheres dazu erfahren Sie unter http://eures.europa.eu.
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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten sind zwar im Vergleich zu Deutschland um rund ein Viertel niedriger, jedoch im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen hoch. Dies trifft besonders für die Mieten in den Städten und touristischen Zentren zu. Je nach Lage und Ausstattung kostet eine Ein- bis Zweizimmerwohnung zwischen 500 € und 1.000 € Miete im Monat, eine Vierzimmerwohnung kann 1.250 € bis 1.500 € kosten. Mietverträge müssen für mindestens sechs Monate abgeschlossen werden. Eine Eigentumswohnung oder ein Haus in Lissabon und Umgebung können Sie derzeit für 150.000 € bis 230.000 € kaufen.
| Konsumgut | durchschnittlicher Preis | | 1 l Milch | 0,60 bis 0,90 € | | 1 kg Brot | 1,50 bis 2,30 € | | 1 kg Schweinefleisch | 4,50 € | | 1 kg Äpfel | 0,60 bis 1,15 € | | 0,5 l Coca-Cola | 0,75 bis 0,80 € | | 1 Kinokarte | 5,00 bis 5,25 € | | 1 l Benzin | 1,38 € | | 1 Restaurantmahlzeit | 13,00 bis 20,00 € |
Daten von März 2008, gerundet
Quelle: EURES
Löhne und Gehälter
Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst in der Industrie und im Dienstleistungssektor liegt in Portugal bei etwa 16.000 €. Weit darüber liegen die Jahresgehälter im Kredit- und Versicherungsgewerbe (26.910 €). Extrem niedrig ist dagegen der Jahresverdienst in der Gastronomie (9.260 €) und im Baugewerbe (11.380 €). Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 497 € brutto.
Derzeit werden folgende Monatslöhne gezahlt: Ein Chefkoch mit Berufserfahrung erhält rund 800 €, ein Koch 600 € und eine Küchenhilfe den Mindestlohn. Berufskraftfahrer können mit rund 600 € rechnen, Automechaniker mit circa 650 € und Wachleute mit etwa 595 €. Tischler nehmen ebenfalls rund 600 € mit nach Hause, Friseure in den Touristenzentren um die 1.000 €, ansonsten liegen sie eher bei 500 € bis 600 €. Im Bausektor verdient ein Ingenieur rund 2.075 € monatlich, ein Zimmermann etwa 725 €, ein Elektriker 830 € und ein Fahrer von Baumaschinen 765 €.
Wie gut Akademiker entlohnt werden, hängt stark vom Fach ab. Während ein Psychologe an die 750 € verdient, liegt ein Pharmazeut bei etwa 1.230 €, ein Chemiker bei 1.500 €. Deutlich mehr verdienen Ingenieure. So kann ein Maschinenbauingenieur mit fünfjähriger Berufserfahrung mit 2.500 € Grundgehalt und Leistungszulagen rechnen, ein Flugzeugingenieur mit 3.000 € plus Zusatzvergütungen.Ähnlich hohe Gehälter können Einkaufsdirektoren und Verkaufsleiter von Großunternehmen erzielen.
"Ich lebe günstiger als in Deutschland, weil ich anders lebe. Der Bauernmarkt in meinem Dorf ist billig, ein Kilo frischen Oktopus zum Grillen bekomme ich vom Nachbarn für 8 €, ich gehe auch gut und günstig essen. In meinem Haus gibt es wie meist in Portugal keine richtige Heizung, aber es ist in guter Qualität gebaut, hat 1.000 qm Garten und Blick aufs nahe Meer, und dafür zahle ich nur 700 € Miete im Monat. Solche Lebensqualität muss man sich in Deutschland erst einmal leisten können.“
Christina Zacker schreibt für deutsche Verlage und kann davon in Portugal gut leben
Die Löhne werden in Portugal per Tarifvertrag oder individuellen Vertrag festgelegt. Neben einem monatlichen Grundgehalt steht allen privatwirtschaftlich Beschäftigten eine tariflich festgelegte Beköstigungszulage und eventuell eine Fahrkostenpauschale zu. Zudem gibt es Lohnzuschläge für Überstunden sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit. Außerdem hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Weihnachtsgeld (ein Monatslohn) und auf Urlaubsgeld (monatlicher Grundlohn plus Zusatzbezüge).
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Sozialabgaben und Steuern
Arbeitnehmern wird für Sozialabgaben 11 Prozent vom Bruttogehalt abgezogen. Dieser Beitrag deckt die Versicherungsbereiche Krankheit, Pflege, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Arbeitslosigkeit, Familienleistungen ab. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Die Versicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten gehen zulasten des Arbeitgebers. Ermäßigte Beiträge können bestimmten Zielgruppen (jugendlichen Berufseinsteigern, Behinderten, Arbeitgebern wie gemeinnützigen Organisationen oder privaten Haushalten) zugestanden werden. Weitere Informationen zur Sozialversicherung erhalten Sie unter www.portaldocidadao.pt.
Die Einkommensteuer wird progressiv berechnet. Bei Jahreseinkommen bis 4.639 € zahlt man 10,5 Prozent Steuern, danach erhöht sich der Steuersatz schrittweise; Einkommensbestandteile über 62.546 € im Jahr werden mit 42 Prozent besteuert (Sätze für 2008).
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Das Online-Angebot der portugiesischen Arbeitsverwaltung finden Sie unter http://portal.iefp.pt. „Meine erste Stelle bei einer portugiesischen Telekommunikationsfirma bekam ich, weil meine Freundin über ihren Job die Frau des Chefs kannte und mich empfahl. Meine zweite Stelle, in einem internationalen Unternehmen, bekam ich ebenfalls über Kontakte. Ich bin für diese Jobs auch sehr gut qualifiziert, aber wenn man Leute kennt, geht alles viel leichter.“
Michael Müller ist IT-System-Elektroniker und lebt seit 2006 in Portugal.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
In Portugal erstellt man nicht so umfangreiche Bewerbungsunterlagen wie in Deutschland. Wenn Sie sich auf eine Stellenanzeige bewerben, genügt zunächst ein Anschreiben (carta de apresentação) per Hand oder mit Maschine und ein Lebenslauf. Ein Passfoto ist nicht zwingend erforderlich. In der Regel legen die Firmen größeren Wert auf Berufserfahrung als auf die richtigen Zeugnisse. Beschreiben Sie deshalb in Ihrem Lebenslauf Ihre bisherigen Tätigkeiten sehr genau. Die Bewerbung sollte auf Portugiesisch abgefasst werden. Zeugnisse über die Schul- und Berufsausbildung werden meist erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Verschicken Sie nie Zeugnisoriginale: Portugiesische Arbeitgeber schicken Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurück..
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen, sogenannte reglementierte Berufe (z.B. Arzt oder Lehrer), sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) auf www.bibb.de werden Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die sogenannten Europass-Zeugniserläuterungen (www.europass-info.de) liefern eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Die Dokumente enthalten auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem geben die Zeugniserläuterungen Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
Hilfreich sind auch Infoblätter der Deutschen Botschaft in Lissabon (www.lissabon.diplo.de).
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Arbeits- und Vertragsrecht
Die wichtigste rechtliche Grundlage für die Arbeitsbeziehungen in Portugal ist das Arbeitnehmergesetz (www.dgeep.mtss.gov.pt) vom 1. Dezember 2003. Wie in Deutschland regeln die Tarifverträge wichtige Aspekte des Arbeitslebens.
Nach portugiesischer Gesetzgebung müssen unbefristete Arbeitsverträge nicht schriftlich abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber hat jedoch die Pflicht, dem Arbeitnehmer folgende Angaben schriftlich mitzuteilen: Informationen zum Unternehmen, Arbeitsort, Berufsgruppe und Inhalt der Tätigkeit, Datum des Vertragsabschlusses, Vertragslaufzeit (bei befristeten Verträgen), Urlaubsdauer, Kündigungsfristen, Höhe der Entlohnung und Zahlungstermine, normale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, gegebenenfalls bestehende Tarifverträge. Dieses Dokument muss dem Arbeitnehmer bis spätestens 60 Tage nach Vertragsbeginn ausgehändigt werden. Änderungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamkeit mitgeteilt werden.
Die Probezeit dauert bei unbefristeten Verträgen drei bis sechs Monate, bei Führungskräften bis zu acht Monate. Kündigungen unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Während der Probezeit können beide Parteien ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen. Danach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7, 30 oder 60 Tagen gekündigt werden, je nachdem ob der Arbeitnehmer bis zu sechs Monate, bis zu zwei Jahre oder mehr als zwei Jahre im Betrieb war. Befristete Verträge – bei einer Laufzeit bis zu sechs Monaten – können innerhalb von 8 Tagen gekündigt werden, bei Vertragslaufzeiten über sechs Monate gilt eine 15-Tages-Frist. Unabhängig von diesen Fristen kann ein Vertrag jederzeit gekündigt
werden, wenn ein „gerechtfertigter Grund“ vorliegt, der das Fortführen des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht.
Die Arbeitszeit soll 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ausnahme davon können tarifvertragliche Regelungen bilden. Der Sonntag ist ein gesetzlich festgelegter Ruhetag. Daneben kann noch ein halber Tag bis maximal ein Tag pro Woche Ruhezeit gewährt werden, der geteilt oder mit Unterbrechungen genommen werden kann. Der Jahresurlaub beträgt mindestens 22 Werktage.
Ausführliche Informationen über arbeitsrechtliche Belange erhalten Sie auf der Homepage der portugiesischen Arbeitsagentur (http://portal.iefp.pt) oder auf den Seiten der Wirtschaftsförderungsagentur (www.investinportugal.pt (> About Portugal > Labour System).
Da es zwischen den einzelnen Regionen unterschiedliche Regelungen geben kann, sollten Sie unbedingt auch bei den Arbeitsberatern der örtlichen Arbeitsämter nachfragen. Hilfreich sind zudem die EURES-Berater in Deutschland und in Portugal sowie die Gewerkschaften, die Sie bei Problemen am Arbeitsplatz vertreten können.
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/social. Detaillierte Hinweise zur Arbeitslosenversicherung finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die portugiesische Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Krankenversicherungsbeiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen. Wenn Sie zu arbeiten beginnen, bekommen Sie eine Sozialversicherungskarte (Livrete de Assistência Médica) vom staatlichen Gesundheitszentrum (Centro de Saúde), einem regionalen Zentrum (Administrações Regionais de Saúde) oder direkt von Ihrem Arbeitgeber. Es besteht freie Arztwahl. Für Arztbesuche und Aufenthalte im Krankenhaus wird ein geringer Selbstbehalt verrechnet. Zahnärztliche Behandlungen in den Gesundheitszentren sind kostenfrei. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird..
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Wenn die Kinder mitkommen...
Immer mehr Frauen in Portugal sind berufstätig. Inzwischen sind zwei Drittel aller Elternpaare Doppelverdiener. Diesem Trend entspricht das Angebot an öffentlichen Kinderbetreuungsangeboten nicht. Die Hauptlast der Betreuung liegt bei den Familien und dort besonders bei den Großeltern.
Die meisten der öffentlichen Betreuungseinrichtungen sind im Bereich privater Wohlfahrtspflege angesiedelt und eng mit der katholischen Kirche verbunden. Sie bieten normalerweise Krippe-, Hort- und Kindergartenbetreuung an sowie spezielle Angebote für behinderte Kinder. Für etwa 200 € bis 250 € pro Monat können die Kinder dort ganztags betreut und verköstigt werden. Allerdings sind die Plätze knapp, so dass mit langen Wartefristen gerechnet werden muss. Die staatlichen Einrichtungen nehmen Kinder ab drei Jahren auf. Allerdings bieten sie fast ausschließlich Halbtagsbetreuung an. Dafür ist das Angebot kostenlos. Eine dritte Alternative sind Kindergärten privater Anbieter, die zwischen 300 € bis 500 € kosten können.
In Portugal besteht eine neunjährige Schulpflicht für Schüler im Alter von 6 bis 15 Jahren. Sie kann an den kostenlosen öffentlichen oder an privaten Schulen erfüllt werden, die 300 € bis 700 € monatlich kosten.
Detaillierte Informationen zum portugiesischen Schulwesen finden Sie auf den Websites www.min-edu.pt, www.educare.pt und www.giase.min-edu.pt.
Wo es in Portugal deutsche Schulen gibt, erfahren Sie unter www.schulweb.de, www1.dasan.de (Adressen), www.lissabon.diplo.de (Adressen privater deutscher Schulen an der Algarve) und www.ds-algarve.org. Für Deutsche, die zeitweise mit ihren schulpflichtigen Kindern im Ausland leben, ist das Angebot des Fernlehrwerks für deutsche Schüler im Ausland (www.deutsche-fernschule.de) interessant.
Das Kindergeld ist abhängig vom Familieneinkommen, vom Alter und von der Zahl der Kinder. Einige Richtwerte: Eine Familie auf der untersten Einkommensstufe (bis etwa 2.850 € Jahreseinkommen) bekommt für ein Kind im ersten Lebensjahr 169,80 €, für ein älteres Kind 42,45 €. Eine Familie mit einem Gesamtjahreseinkommen zwischen 14.260,35 € und 28.518,70 € bekommt 33,09 € für einen Säugling und 11,03 € für ein älteres Kind. Kinderreiche Familien und Alleinerziehende erhalten höhere Beträge (Zahlen für 2008).
Schwangeren steht das Recht auf 120 Tage Mutterschaftsurlaub zu, davon mindestens sechs Wochen nach der Geburt. Außerdem besteht Anspruch auf Freistellung zur Schwangerenberatung. Während dieser Zeit gibt es Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Vater hat Anspruch auf fünf Tage Vaterschaftsurlaub. Eltern steht zudem eine spezielle Elternzeit zur Betreuung eines Kindes bis zu einem Alter von sechs Jahren zu Mehr Informationen erhalten Sie beim Arbeits- und Sozialministerium unter: www.mtss.gov.pt.
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Weiterbildung
In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.
In Portugal ist berufliche Weiterbildung in zwei Bereiche aufgeteilt: zum einen Weiterbildung als Teil des Bildungssystems, die vom Bildungsministerium organisiert wird; zum anderen Weiterbildung, die von den Arbeitgebern organisiert und vom Institut für Beschäftigung und Berufsbildung, Teil des Arbeitsministeriums, reglementiert wird.
Informieren Sie sich auf den folgenden Internetseiten über das vielfältige Weiterbildungsangebot in Portugal: www.aeportugal.pt (Portal des Portugiesischen Unternehmer-Verbandes, mit Links zu zahlreichen Weiterbildungsanbietern), www.ccila-portugal.com (Kursangebot der Deutsch-Portugiesischen Handelskammer), http://portal.iefp.pt (Portal des Instituts für Beschäftigung und berufliche Weiterbildung mit Weiterbildungssuchmaschine), www.ufp.pt (Kurse des Zentrums für Weiterbildung der Universität Fernando Pessoa). Auch andere Universitäten unterhalten Weiterbildungseinrichtungen. Fragen Sie dort gezielt nach dem aktuellen Programm.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.
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