|
|
Navigationspfad
Arbeiten in Rumänien
Arbeitsmarkttrends
Nach dem kräftigen Aufschwung im Zuge des EU-Beitritts hat sich die Situation auf dem rumänischen Arbeitsmarkt durch die weltweite Wirtschaftskrise wieder verschlechtert. Im Dezember 2009 lag die Arbeitslosenquote laut Eurostat bei 7,6 Prozent, ein Jahr zuvor hatte sie nur 5,9 Prozent betragen. Im EU-Vergleich steht das Land damit jedoch immer noch gut da (9,4 Prozent). Ab dem Jahr 2010 rechnen Fachleute wieder mit einer leichten Entspannung auf dem Arbeitsmarkt.
Je nach Region ist die Arbeitslosenquote sehr unterschiedlich: In Bukarest und im Kreis Timiş herrscht fast Vollbeschäftigung; in einigen Kreisen, vor allem im Süden, liegt die Arbeitslosenquote nach Berechnung der rumänischen Arbeitsverwaltung dagegen bei über 12 Prozent. Besonders schwer haben es generell junge Leute: Ähnlich wie in den übrigen Ländern der EU
ist jeder fünfte Jugendliche bis 24 Jahren ohne Arbeit. Die Beschäftigungsquote ist insgesamt eher gering (knapp 59 Prozent gegenüber 65 Prozent im EU-Durchschnitt). Auffällig ist, dass nur jeder Zehnte in Teilzeit arbeitet (EU: knapp jeder Fünfte).
Der Arbeitsmarkt in Rumänien weist seit Jahren einige strukturelle Besonderheiten auf. Mehrere Millionen Rumänen arbeiten in europäischen Nachbarländern, die meisten von ihnen in Deutschland, Italien und Spanien. Viele von ihnen verloren wegen der Wirtschaftskrise ihre Jobs und kehrten nach Rumänien zurück, wo sie die zuvor angeworbenen Arbeitskräfte aus Ostasien verdrängten.
Rund 40 Prozent der Rumäninnen und Rumänen leben auf dem Land; viele waren früher in Staatsbetrieben beschäftigt und bewirtschaften nun den Bauernhof ihrer Familie. Ein weiteres Merkmal des Arbeitsmarkts ist die Schattenwirtschaft. Offizielle Stellen schätzen, dass eine knappe Million Arbeitskräfte keiner gemeldeten Beschäftigung nachgehen. Der informelle Arbeitsmarkt bietet im Niedriglohnsektor auch gering qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Arbeitsmöglichkeiten. Offiziell sind knapp zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor beschäftigt, ein Drittel in der Industrie.
Bei der rumänischen Arbeitsverwaltung waren Mitte Mai 2010 landesweit 14.000 offene Stellen gemeldet. Besonders häufig wurden folgende Berufe gesucht: Facharbeiter und ungelernte Arbeiter in der Textilindustrie, Hilfsarbeiter für die Verpackung von festen und halbfesten Erzeugnissen, für die Landwirtschaft und für die Wartung von Straßen, Brücken und Dämmen sowie Arbeiter in der Automobilindustrie. Für Akademikerinnen und Akademiker waren rund 750 Stellen bei der Arbeitsverwaltung gemeldet, vor allem für Ingenieurinnen und Ingenieure (Fachrichtungen Maschinenbau, Bau, Chemie, Elektronik und Informationstechnologie).
Andere Berufsgruppen waren dagegen besonders häufig arbeitslos gemeldet. Im Februar 2010 waren dies Hilfsarbeiter im verarbeitenden Gewerbe, Bau- und Montagearbeiter für Metallbauwerke, Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Metallschleifer, Metallpolierer und Werkzeugschärfer.
nach oben Druckversion
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Rumänien einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Rumänien aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer länger in Rumänien bleiben möchte, muss sich bei einer regionalen Dienststelle der rumänischen Einwanderungsbehörde anmelden.
„Alle Arbeitgeber müssen in Rumänien freie Stellen der örtlichen Arbeitsverwaltung melden. Folgende Fachkräfte sind derzeit sehr begehrt: Kassierer, Modenäher, Schweißer, Werkzeugmacher, Schleifer, Dreher und Fräser; auch Bauarbeiter sind schwer zu finden.“
Gabriela Nedelcu, EURES-Beraterin in Bukarest
nach oben Druckversion
Löhne, Steuer und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Generell liegen die Kosten in Rumänien noch unter denen in Deutschland; importierte Güter, hochwertige Wohnungen oder deutschsprachiger Schulunterricht können die Kosten allerdings deutlich steigern. Wer nach westlichen Standards leben möchte, muss auch in Rumänien tief in die Tasche greifen. Das Gemüse auf dem Markt ist zwar recht günstig, allerdings sieht es bei den Lebensmitteln im Supermarkt schon anders aus. Sehr teuer sind in Bukarest Immobilien und Urlaubsreisen, da nur wenige Länder von Rumänien aus angeflogen werden.
Durchschnittliche Lebenshaltungskosten in Bukarest
| Konsumgut | | Durchschnittliche
Preise | | 1 l Frischmilch | | 0,70 € | | 1 kg Käse | | 4,10 € | | 1 kg Honig | | 3,90 € | | 1 kg Kartoffeln | | 0,35 € | | 1 kg Äpfel | | 0,80 € |
Preise umgerechnet, gerundet.
Quelle: Nationales Amt für Statistik, 2008Löhne und Gehälter
In den vergangenen Jahren sind die Löhne und Gehälter in Rumänien stark gestiegen. Der durchschnittliche Verdienst betrug im Jahr 2008 rund 420 € im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn für Vollzeitstellen liegt im Jahr 2009 bei 600 Lei (knapp 140 €) im Monat; darüber hinaus gibt es Kollektivverträge für verschiedene Branchen. Viele Westeuropäer sind allerdings von Unternehmen oder Regierungen nach Rumänien entsandt und verdienen nach den Konditionen ihres Heimatlandes. In Bukarest liegt der Verdienst deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Erfolgreiche Unternehmen bieten häufig Zusatzleistungen wie Dienstwagen, Mobiltelefone, Privatversicherungen oder Aktien, nicht nur für das Management.
„Für Ausländer sind Wohnungen nicht sehr billig, meist bekommt man auch nur durch Makler oder Bekannte eine Unterkunft mit einem gewissen Standard. Ich fand über einen Tipp eine renovierte Zweizimmerwohnung in Braşov, zentral gelegen, für 250 € kalt im Monat.“
Andrea Haidu lebte von 2003 bis 2007 in Rumänien.
Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Rumänien
| Berufliche Position | | Brutto-Monatsentgelt | | Geschäftsführung einer größeren Niederlassung | | 3.000-7.000 € | | Vertriebsleitung | | 3.000-3.000 € | | Ingenieur | | 800-1.200 € | | Programmierer | | 1.200-1.800 € | | Buchhalter | | 600-1.500 € | | Sekretärin mit Fremdsprachen | | 800- 1.200 € | | Facharbeiter | | 300- 500 € | | Kraftfahrer | | 300- 500 € |
Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft, 2008Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich länger als ein halbes Jahr in Rumänien aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.
Einkommen werden einheitlich mit 16 Prozent versteuert. Für die Sozialversicherung zahlen Arbeitnehmer seit 2008 nur noch 15,5 Prozent ihres Verdienstes.
nach oben Druckversion
Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > Zur Jobbörse > Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Konsultieren Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier zusätzlich detaillierte Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Außerdem können Sie das Online-Angebot der rumänischen Arbeitsverwaltung unter www.anofm.ro nutzen. Eine Vielzahl von Stellenangeboten bieten auch rumänische Online-Jobbörsen wie www.ejobs.ro, www.bestjobs.ro, www.locuridem-unca.ro oder www.myjob.ro.
In den Stellenmärkten der großen Tageszeitungen werden regelmäßig Stellenangebote veröffentlicht, wie bei Ziarul de Iasi, www.ziaruldeiasi.ro, Romania Libera, http://romanialibera.com oder Adevarul, http://adevarul.kappa.ro. Der Stellenmarkt des französischsprachigen "Courrier des Balkans", www.balkans.courrier.info, bezieht sich auf den ganzen Balkan.
Auch auf den Websites von Unternehmen lohnt sich die Suche nach Stellenangeboten, ebenso kann eine Initiativbewerbung zum Ziel führen. Um Adressen geeigneter Betriebe zu finden, erweisen sich die Gelben Seiten unter dem Link www.paginiaurii.ro als nützlich.
Wer lieber vor Ort nach einer Beschäftigung suchen will, kann das Dienstleistungsangebot der lokalen Agenturen der rumänischen Arbeitsverwaltung und der privaten Arbeitsvermittlungsagenturen nutzen, wie zum Beispiel www.jobbank.ro, oder www.1job.ro/english.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
nach oben Druckversion
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
nach oben Druckversion
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle zur Anerkennung von Abschlüssen (Centrul National de Recunoastere si Echivalare a Diplomelor, Telefon über die Zentrale des Bildungsministeriums: +40 21 4 05 63-00, www.cnred.edu.ro.
nach oben Druckversion
Arbeits- und Vertragsrecht
Ein Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Generell sollten Sie darauf achten, dass er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und Sondervereinbarungen.
Die Probezeit dauert höchstens einen Monat bei ausführenden Positionen, höchstens drei Monate für Führungskräfte, bei Hochschulabsolventen bis zu sechs Monate. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für Führungskräfte höchstens 30 Tage, für andere Arbeitnehmer höchstens 15 Tage. Der Arbeitgeber muss mindestens 20 Tage Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche, 8 Stunden am Tag. Überstunden sind zulässig, doch darf die gesamte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt mehrerer Monate 48 Stunden nicht überschreiten, außer im Schichtbetrieb. Teilzeitverträge müssen mindestens 10 Stunden in der Woche umfassen. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 21 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr, der nicht ausbezahlt werden kann. Hinzu kommen 10 gesetzliche Feiertage.
nach oben Druckversion
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
In Rumänien muss sich jeder Bürger beim Nationalfonds der Krankenversicherungen versichern. Zuständig ist das jeweilige Territorialbüro der Landeskasse für Krankenversicherungen (CNAS). Keinen Beitrag zahlen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (Studenten bis 26 Jahre), Menschen mit Behinderung und Personen ohne Einkommen. Private Zusatzversicherungen sind möglich, private Vollversicherungen gibt es in Rumänien nicht. Erkundigen Sie sich in Deutschland nach geeigneten Versicherungsangeboten, die auch Privatkliniken in Rumänien abdecken.
Gesetzlich Versicherte besuchen zur Erstversorgung einen Familienarzt, der bei Bedarf an Spezialisten überweist. Welche Leistungen die staatliche Versicherung im Einzelnen abdeckt, wird jedes Jahr neu verhandelt. Zurzeit sind dies die Akutversorgung, Medikamente für chronische Krankheiten sowie ein Teil der zahnmedizinischen Behandlungen. Gebühren für Arztbesuche oder Krankenhäuser gibt es offiziell zwar nicht, allerdings sind Schmiergelder durchaus verbreitet. Unterm Strich zahlen Patienten in Rumänien mehr Leistungen aus eigener Tasche als in den meisten OECD-Staaten.
Beschäftigte erhalten bei Krankheit bis zu 17 Tage lang ihr Gehalt weiterbezahlt (je nach Größe des Betriebes). Wer im Jahr zuvor mindestens einen Monat lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, bekommt anschließend Krankengeld; es liegt je nach Art der Erkrankung zwischen 75 und 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten sechs Monate.
Die medizinische Ausbildung entspricht internationalen Standards. Allerdings sind viele Ärzte ins Ausland abgewandert. Zudem fehlt es an Ausrüstung und Geld. Selbst Notfallpatienten bekommen zum Teil keinen Platz im Krankenhaus. Um die Versorgung zu verbessern, plant die Regierung den Bau von 15 staatlichen Notfallkliniken landesweit. Versorgung nach westlichem Standard bekommt man zum Teil in den Privatkliniken, die in den kommenden Jahren stark ausgebaut werden sollen. Weitere Informationen über die staatliche Krankenversicherung bekommen Sie unter www.cnas.ro (auf Rumänisch).
Arbeitslose, die mindestens ein Jahr lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bekommen Arbeitslosengeld. Es wird für sechs Monate gezahlt und liegt bei 75 Prozent des nationalen Brutto-Mindestlohns, der zurzeit rund 140 € beträgt. Wer fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, bekommt neun Monate lang Arbeitslosengeld, nach zehn Jahren sind es zwölf Monate. Das Arbeitslosengeld wird für Arbeitslose, die mindestens drei Jahre lang Beiträge gezahlt haben, noch um einen einkommensabhängigen Betrag erhöht; dieser Zuschlag liegt zwischen 3 und 10 Prozent des früheren Verdienstes. Auch wer gerade sein Studium oder seinen Wehrdienst beendet hat, kann sechs Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, es liegt dann bei 50 Prozent des nationalen Mindestlohns. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man sich bei der lokalen Arbeitsvermittlung melden und zumutbare Jobs oder Trainingsmaßnahmen annehmen.
Das Renteneintrittsalter wird in Rumänien zurzeit schrittweise erhöht, ab 2014 liegt es in der Regel bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. Außerdem muss man mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben; für die volle Rente sind es 35 Beitragsjahre für Männer und 30 Beitragsjahre für Frauen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der rumänischen Renten- und Sozialversicherung unter www.cnpas.org.
Wer einen Teil seines Lebens in Rumänien, einen Teil in anderen EU-Ländern gearbeitet hat, bekommt seine Rente im Prinzip von jedem Land anteilig gezahlt. Wie die Rente in Ihrem Fall genau berechnet wird, erfahren Sie bei den Rentenversicherungsträgern.
nach oben Druckversion
Wenn die Kinder mitkommen...
Kinder ab drei Jahren können in Rumänien einen Kindergarten besuchen, das dritte Jahr bereitet auf den Schulbeginn vor. Der Kindergartenbesuch ist kostenlos; manche Einrichtungen haben fünf Stunden, andere (besonders für benachteiligte Familien) haben zehn Stunden pro Tag geöffnet.
Die Schulpflicht beginnt für die Kinder mit sechs Jahren und dauert zehn Jahre. Deutschsprachige Kindergärten und Schulen sind in Rumänien recht verbreitet; in Bukarest und Timişoara kann man das deutsche Abitur erwerben. Das Schuljahr geht von Mitte September bis Mitte Juni.
Das Ministerium für Bildung und Forschung (www.old.edu.ro) bietet detaillierte Informationen über das rumänische Bildungssystem (allerdings nur auf Rumänisch). Kindergeld wird für Kinder bis 16 Jahre gezahlt (oder bis 18 Jahre, wenn sie noch in der Ausbildung sind). Es beträgt umgerechnet etwa 7,40 € im Monat. Zur Geburt der ersten vier Kinder gibt es jeweils eine Geburtsbeihilfe von umgerechnet rund 43 €. Arbeitnehmerinnen bekommen 63 Tage vor und 63 Tage nach dem Entbindungstermin Mutterschaftsurlaub. Während des Mutterschaftsurlaubs bekommen sie 85 Prozent ihres vorigen Gehaltes steuerfrei von der Sozialversicherung.
Danach können Mutter oder Vater bis zu zwei Jahre Erziehungsurlaub nehmen; sie bekommen in dieser Zeit bis zu 85 Prozent ihres Gehalts als Erziehungsgeld. Informationen über Familienleistungen erhalten Sie von der Sozial- und Familienbehörde: http://sas.mmssf.ro.
nach oben Druckversion
Weiterbildung
in Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.
Anfang 2008 hatten in Rumänien rund 2.500 Weiterbildungsanbieter die Akkreditierung für die Durchführung spezifischer Weiterbildungsgänge für bestimmte Berufe und die Ausstellung entsprechender Qualifikationsnachweise. Für die Registrierung aller zugelassenen Weiterbildungsanbieter wurde eine nationale Datenbank eingerichtet, das Nationale Register für Erwachsenenbildungsanbieter (www.cnfpa.ro). Dessen Zertifikate werden landesweit anerkannt und sind mit den Siegeln der beiden zuständigen Instanzen, des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Ministeriums für Bildung und Forschung, versehen. Wer Rumänisch kann, findet auf dem Portal www.1educat.ro zahlreiche Tipps und Links zu Weiterbildungsangeboten (Schwerpunkt E-Learning).
Einige rumänische Weiterbildungsangebote: www.ase.ro ist das Portal der Academy of Economic Studies in Bukarest, eine der angesehensten Zentren der Weiterbildung in Rumänien. www.cetex.tuiasi.ro ist die Website des Center for Continuing Education and Training, www.codecs.ro die des Center for Distance Learning.
Über www.irea.uvt.ro erreicht man das Romanian Institute for Adult Education of the University of the West from Timişoara. Über das Portal www.academiaonline.ro bieten zahlreiche private und öffentliche Institutionen Online-Kurse an.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Rumänien":
Mobil in Europa - Rumänien (24 Seiten / 2009) (
pdf, 1.33 MB)
Living and Working in Romania (
pdf, 1.8 MB)
nach oben Druckversion
|
|
|