Arbeiten in Schweden

 

Arbeitsmarkttrends

Die Aussichten für das Gesamtjahr 2012 fallen laut Germany Trade and Invest verhalten aus. Nach einem starken Jahr 2011 wird mit einem höchstens moderaten Wachstum des schwedischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,2 Prozentpunkten gerechnet. Der Grund dafür liegt in den eingetrübten globalen Konjunkturaussichten, die Schwedens Wirtschaftswachstum spürbar beeinflussen. Für 2012 wird ein drastischer Rückgang der zuvor hohen Investitionstätigkeit erwartet, auch der private Konsum kann 2012 dem Vergleich mit dem Vorjahr nicht standhalten. Ebenso gehen lediglich schwache Impulse vom Außenhandel aus. Nach Angaben verschiedener Bankenanalysten (Danske Bank, SEB) dürfte 2013 wieder ein stärkeres Wachstum zu erwarten sein. Eurostat-Erhebungen zufolge lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung 2010 bei 72,7 Prozent und somit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 20,0 Prozent der schwedischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 77,9 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 2,1 Prozent in der Landwirtschaft.

Schweden wies im März 2012 eine Arbeitslosenquote von 7,3 Prozent auf, 0,4 Prozentpunkte weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit deutlich unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 10,2 Prozent. Besonders junge schwedische Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Jugendarbeitslosigkeit jedoch um 1,2 Prozentpunkte gesunken. Somit waren 22,8 Prozent der Schwedinnen und Schweden zwischen 15 und 24 Jahren im März 2012 ohne Arbeit. Im EU-Durchschnitt lag die Arbeitslosenquote in dieser Altersgruppe mit 22,6 Prozent fast genauso hoch. Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung lag in Schweden im März 2012 mit 7,7 Prozent etwas über der Arbeitslosenquote der weiblichen Bevölkerung von 6,9 Prozent. Die Gesamtnachfrage nach Arbeitskräften ist derzeit wieder rückläufig. Gleichzeitig wächst das Angebot an Arbeitskräften, wenn auch etwas langsamer als in früheren Jahren. Die besten Aussichten bestehen vor allem für Berufe, die eine hohe Qualifizierung und Spezialisierung erfordern.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Zu den schwedischen Wachstumsbranchen 2012 gehören laut Germany Trade and Invest:
  • der Maschinenbau
  • die Kfz-Industrie
  • die pharmazeutische Industrie
  • die Bauwirtschaft (hauptsächlich durch den Bau von Infrastrukturprojekten)
  • die Energie- und Umwelttechnik
  • die Informations- und Kommunikationstechnik
  • die Holz- und Papierindustrie
  • der Bergbausektor

Hier bestehen für Facharbeiter/innen, Techniker/innen, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie IT-Fachkräfte sehr gute Aussichten.

Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem schwedischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • ähnlich wie in Deutschland medizinische Berufe, z.B. Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Hebammen und Entbindungshelfer
  • Ingenieurinnen und Ingenieure der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/innen
  • Erzieher/innen
  • Köchinnen und Köche

In anderen Berufsgruppen dagegen herrscht ein starker Wettbewerb um die verfügbaren Arbeitsplätze. Dazu gehören vor allem Journalistinnen und Journalisten, Fotografinnen und Fotografen, Sekretärinnen und Sekretäre, Verkäufer/innen und Kaufleute im Einzelhandel, Berufe im Lager- und Logistikbereich, Hausmeister/innen, Küchen- und Restaurantgehilfinnen und -gehilfen, Reinigungskräfte.

Die meisten schwedischen Arbeitgeber setzen Grundkenntnisse der Landessprache voraus. Sie können sich zunächst mit Englisch behelfen, bei dauerhaftem Aufenthalt sollten Sie unbedingt Schwedisch lernen. Das Schwedische Institut (www.si.se) bietet hierzu vielfältige Informationen.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Schweden einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Schweden aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. EU-Bürger, die in Schweden arbeiten möchten, brauchen keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen jedoch ihren Arbeitsaufenthalt in Schweden registrieren lassen. Auf der Website der „Migrationsverket“ (Amt für Migration) ist dies online möglich: www.migrationsverket.se.

Nicht-EU-Bürger brauchen weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ein Nicht-EU-Bürger die Absicht hat, in Schweden zu arbeiten, muss er zunächst eine Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises vorlegen. Arbeitnehmer haben in Schweden das Recht, schon mit der Arbeit zu beginnen, auch wenn sie noch keine Arbeitsgenehmigung von der zuständigen Behörde erhalten haben. Als außereuropäischer Arbeitnehmer beantragt man die Arbeitsgenehmigung bei der schwedischen Botschaft in seinem Heimatland oder über die Website des Migrationsverket, wo Sie auch Details zu den nötigen Voraussetzungen finden. Der Verdienst muss mindestens 13.000 Kronen (knapp 1.400 €) im Monat betragen, die Bedingungen dürfen nicht schlechter sein als in einschlägigen Tarifverträgen vorgesehen, und der Arbeitgeber muss die Stelle mindestens zehn Tage lang in Schweden und der EU ausgeschrieben haben. Die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung wird für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt, höchstens jedoch für zwei Jahre.

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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Das schwedische Amt für Statistik hat berechnet, dass Alleinstehende etwa 1.710 € im Monat zum Leben brauchen, Paare rund 2.850 €. Das umfasst alle Kosten des Alltagslebens einschließlich Mieten, deren Höhe sich allerdings je nach Region stark unterscheidet.

Die Preise für verschiedene Konsumgüter hat das Amt für Statistik zuletzt 2008 erhoben. Danach kostete in Schweden ein Liter Milch rund 85 Cent, ein Pfund Kaffee 2,90 €, ein Kilo Hackfleisch etwa 7,15 € und ein Kilo Kartoffeln 1,20 €. Für 20 Zigaretten musste man 5,15 € zahlen, für einen Liter bleifreies Benzin 1,35 €. Ein Damenhaarschnitt kostete 30 €, eine Zeitung 1,55 € und ein Kinobesuch rund 8,80 €.

Löhne und Gehälter

Schweden hat den Ruf, dass man dort besonders viel verdienen kann. Doch in manchen Berufen liegen die Verdienste unter denen in Deutschland. Außerdem sind die Steuern im EU-Vergleich sehr hoch; allerdings müssen Arbeitnehmer kaum Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sehen Sie also genau hin, wenn Sie Ihr deutsches Einkommen mit einem möglichen Verdienst in Schweden vergleichen möchten. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht, doch die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt gibt es manchmal für Höherverdienende, Urlaubsgeld für alle Arbeitnehmer. Viele Unternehmen zahlen auch Prämien an ihre Beschäftigten aus, wenn das Jahr ein wirtschaftlicher Erfolg war. Wer in Großstädten arbeitet, verdient im Allgemeinen mehr als Landbewohner. Die Arbeitnehmer in Stockholm haben mit Abstand die höchsten Gehälter.

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Sozialabgaben und Steuern

Zwar sind in Schweden die Steuern sehr hoch. Jedoch wird in Schweden die Sozialversicherung zum großen Teil durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Ein beträchtlicher Teil der Kosten für die Sozialversicherung wird aber auch vom Staat getragen. Dies gilt insbesondere für das gesetzliche Rentensystem. Diese Leistungen werden im Haushalt veranschlagt und mit Steuermitteln bezahlt.

Die Einkommensteuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Die Kommunalsteuer ist einkommensunabhängig und wird von jeder Gemeinde festgelegt; sie liegt zwischen 29 und 35 Prozent. Die staatliche Steuer richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers. Wer im Jahr 2010 umgerechnet weniger als 39.908 € im Jahr verdient, zahlt keine staatliche Einkommensteuer. Wer zwischen 39.908 und 57.133 € verdient, zahlt 20 Prozent an den Staat; darüber werden 25 Prozent fällig. Im Höchstfall können also über 55 Prozent des Erwerbseinkommens als Steuern abgezogen werden.

Ausländische Experten und Führungskräfte können unter Umständen eine günstigere Regel in Anspruch nehmen: Sie müssen während ihrer ersten drei Jahre in Schweden nur drei Viertel ihres Einkommens versteuern. Für die Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer noch einmal 7 Prozent ihres Einkommens an Beiträgen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Steuerbehörde: www.skatteverket.se (unter „International“ auch auf Deutsch und in anderen Sprachen).

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der schwedischen Arbeitsverwaltung: www.arbetsformedlingen.se (Jobbörse „platsbanken“- im Bereich „Other languages“ finden Sie auch Hinweise der Arbeitsverwaltung auf Englisch und Deutsch) oder die Homepage der Deutsch-Schwedischen Handelskammer (www.handelskammer.se) hilfreich.

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen, sogenannte reglementierte Berufe (z.B. Arzt oder Lehrer), sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) auf www.bibb.de werden Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die sogenannten Europass-Zeugniserläuterungen (www.europass-info.de) liefern eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Die Dokumente enthalten auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem geben die Zeugniserläuterungen Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Oft werden Arbeitsverträge zunächst mündlich geschlossen, spätestens nach einem Monat muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten jedoch eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbedingungen geben. Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.

Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Je länger man in einem Betrieb gearbeitet hat, desto länger wird die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.

Für die Arbeitslosenversicherung sind die Arbeitslosenkassen (a-kassor) zuständig. Wer arbeitslos wird, dem zahlt die a-kassa eine Grundversorgung von bis zu 34 € am Tag. Dies geht, wenn man in den letzten zwölf Monaten in Vollzeit gearbeitet hat. Mehr Sicherheit gibt es für Arbeitnehmer, die Mitglied in der a-kassa werden: Sie bekommen zusätzlich bis zu 73 € Lohnersatz am Tag, falls sie frühestens nach einem Jahr Mitgliedschaft arbeitslos werden. Man muss sich als Arbeitnehmer selbst darum kümmern, Mitglied in einer Arbeitslosenkasse zu werden, und die Beiträge zahlen. Der Arbeitgeber zieht keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vom Gehalt ab.

Wer wegen Krankheit nicht zur Arbeit geht, bekommt am ersten Krankheitstag kein Gehalt gezahlt (Karenztag). Vom zweiten Tag an bekommt man vier Fünftel des Gehalts weiterbezahlt. Wer noch teilweise arbeitsfähig ist, bekommt ein anteiliges Krankengeld. Mindestens 25 Tage Urlaub im Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben, häufig sollten vier Wochen davon zusammenhängend im Juli oder August genommen werden. Der Lohn wird in dieser Zeit fortgezahlt, außerdem gibt es ein Urlaubsgeld in Höhe von 12 Prozent des Jahresgehalts. Rund 80 Prozent der Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft (fackförbund) an. Sie sind in einer von drei Dachgewerkschaften zusammengefasst: dem Schwedischen Gewerkschaftsbund (LO, für Arbeiter), dem Zentralverband schwedischer Angestellter (TCO) und dem Schwedischen Verband der Akademiker (SACO). Die Gewerkschaften beraten Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen und helfen bei Streitfällen. Ein Gang vor den Arbeitsgerichtshof ist so nur selten notwendig. Mehr Erläuterungen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Website von EURES unter www.eures.europa.eu unter dem Punkt „Leben und Arbeiten“.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/social. Detaillierte Hinweise zur Arbeitslosenversicherung finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge. Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden Sie in das Krankenversicherungssystem aufgenommen, und Ihr Arbeitgeber führt für Sie die Beiträge ab. Selbstständige müssen ihre Beiträge selbst einzahlen. Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die für medizinische Grundversorgung zuständige Stelle (vårdcentral). In jedem Bezirk gibt es ein oder mehrere örtliche Ambulanzzentren. Bei einem Arztbesuch werden Gebühren bis zu einer jährlichen Obergrenze verlangt. Weitere Informationen sind den blauen Seiten des Telefonbuches zu entnehmen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Eine Mitversicherung der Familienangehörigen ist möglich. Die Arbeitslosenversicherung ist in Schweden keine Pflichtversicherung.

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Wenn die Kinder mitkommen...

Wenn Sie mit Ihrer Familie in ein anderes Land der EU ziehen, haben Ihre Kinder das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung. In den meisten schwedischen Familien arbeiten beide Eltern. Kinder bis zu zehn Jahren finden in fast allen Gemeinden ohne lange Wartezeit einen Ganztagsbetreuungsplatz. Über 80 Prozent der Ein- bis Fünfjährigen gehen in Kindertagesstätten, Kindergärten oder von Eltern organisierte Gruppen. Die Gebühren hängen vom Einkommen der Eltern ab. Der kommunale Höchstsatz für ganztags betreute Kindergartenkinder liegt bei 135 € im Monat. Die Nachmittagsbetreuung des ersten Schulkindes kostet höchstens 90 € im Monat. Jüngere Geschwister zahlen weniger. Vorschul- und Schulunterricht sind kostenlos.

Übrigens: Auch die Arbeitgeber haben im Allgemeinen Verständnis, wenn Eltern kurzfristig Zeit für ihre Kinder brauchen. Bis die Kinder acht Jahre alt sind, haben Eltern ein Anrecht auf Teilzeitbeschäftigung. Die meisten Sechsjährigen besuchen die freiwillige Vorschule. Auch Vier- bis Fünfjährige können die Vorschule besuchen. Von den Schulkindern nutzen rund drei
Viertel die Freizeitbetreuung am Nachmittag. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Arbeitszeiten der Eltern, auch in den Schulferien gibt es Betreuungsangebote. Kinder von 7 bis 16 Jahren sind unterrichtspflichtig. Der Schultag ist je nach Gemeinde unterschiedlich lang – bis zu sechs Stunden für jüngere, acht Stunden für ältere Schulkinder. Von Anfang Juni bis Ende August sind Schulferien. In Stockholm gibt es eine deutsche Schule mit Kindergarten, Vorschule und Kindertagesstätte. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de.

Kindergeld wird für Kinder bis 16 Jahren oder bis zum Schulende gewährt. Es beträgt bei einem Kind 113 €, bei zwei Kindern rund 236 €, bei drei Kindern 387 € im Monat. Eltern haben ein Recht auf 18 Monate Elternzeit, die sie untereinander aufteilen können. Jeder muss mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen, sonst verfallen diese; wenn also nur die Mutter Elternzeit nimmt, sinkt die Elternzeit auf 16 Monate. Die Mutter kann frühestens 60 Tage vor dem Geburtstermin damit beginnen, weitere Mutterschutzzeiten gibt es nicht. Der Vater kann nach der Geburt zusätzlich 10 Tage bezahlten Urlaub nehmen. In den ersten 13 Monaten gibt es ein Elterngeld in Höhe von 80 Prozent des Bruttoeinkommens (bis zu einer Höchstgrenze). Danach werden 19 € pro Tag ausbezahlt. Die Elterntage kann man bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nutzen, zum Beispiel auch, um Teilzeit zu arbeiten.

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Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung umfasst eine Vielzahl von Anbietern und Programmen, die verschiedene Wege zur Verwirklichung der „kognitiven Gesellschaft“ verfolgen. Die kommunale Erwachsenenbildung wird aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum öffentlichen Schulwesen ebenso zunehmend dezentralisiert. Der Umfang der betrieblichen Weiterbildung hat sich im Laufe der letzten zehn Jahre verdoppelt. Der Zugang zur Weiterbildung hängt heute in hohem Maße von der individuellen Vorbildung des Arbeitnehmers, der Art des Beschäftigungsverhältnisses und dem jeweiligen Arbeitsmarktsektor ab.

Wichtige Träger der Weiterbildung sind auch die rund 150 Heimvolkshochschulen (folkhögskolor), an denen die Schüler mehrere Wochen oder Monate leben und lernen. Das Kursangebot umfasst Allgemeinbildung, Gesellschaftserziehung, künstlerische Fächer, aber auch EDV und Sprachen (zum Beispiel Schwedisch für Fortgeschrittene). Die Kosten liegen bei durchschnittlich 380 € im Monat für Unterkunft und Verpflegung bei freiem Unterricht. Weitere Informationen finden Sie unter www.folkhogskola.nu. Links zu Weiterbildungsangeboten finden Sie auch unter www.skolverket.se (Schwedische Nationale Agentur für Bildung).

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de