Arbeiten in der Schweiz
Arbeitsmarkttrends
Auch die Schweiz wurde von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise erfasst. Das Bruttoinlandsprodukt brach jedoch nicht so stark ein wie in anderen Ländern, weil die Binnenwirtschaft relativ robust blieb.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt entspannt sich bereits: 166.000 Arbeitslose waren im März bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren eingeschrieben, rund 7.000 weniger als im Vormonat. Innerhalb eines Jahres hatte sich die Arbeitslosigkeit um rund 31.000 Personen auf eine Quote von 4,2 Prozent erhöht (Stand: März 2010). Im internationalen Vergleich bietet die Schweiz trotz der Krise hervorragende Jobchancen: Die durchschnittliche Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder war im Februar 2010 mit 9,6 Prozent mehr als doppelt so hoch. Auch für Jugendliche ist der Arbeitsmarkt bei einer Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent relativ niedrig (EU: 20,6 Prozent).
Am stärksten stieg die Arbeitslosigkeit in der Industrie. Obwohl die Konjunktur wieder anzieht, beschäftigen viele Firmen ihr Personal noch immer in Kurzarbeit. Auch bei den Finanzdienstleistungen sind viele Arbeitsstellen verloren gegangen; wie sich die Situation entwickeln wird, ist derzeit unklar. Am höchsten ist die Arbeitslosigkeit in der Uhrenherstellung (12 Prozent), im Gaststättengewerbe (11,5 Prozent) und bei den kaufmännischen und administrativen Berufen (8,5 Prozent, März 2010).
Der Arbeitsmarkt unterscheidet sich regional: Am höchsten ist die Arbeitslosenquote in Genf (7,3 Prozent,), am niedrigsten in den Kantonen Uri, Graubünden und Appenzell (1,4 bis 1,6 Prozent, März 2010).
Wer in der Schweiz arbeiten möchte, hat derzeit in den Gesundheitsberufen sehr gute Chancen: Dort ist die Nachfrage auch während der Krise stabil geblieben. Ähnliches gilt für hochqualifizierte Fachleute außerhalb der Industrie, etwa im Informatikbereich.
Wer im Handel, im Gaststättenbereich, im Baugewerbe oder in den kaufmännischen und administrativen Berufen Arbeit sucht, hat derzeit eher schlechte Aussichten. Allerdings gehen Fachleute davon aus, dass sich die Lage im Lauf des Jahres 2010 wieder leicht entspannen wird.
Ständig aktualisierte Informationen über den schweizerischen Arbeitsmarkt erhalten Sie kostenlos unter www.amstat.ch.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Schweiz einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in der Schweiz aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Grenzgänger benötigen eine Grenzgängerbewilligung. Wenn Sie während der Arbeitswoche in der Schweiz wohnen, müssen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Sind Sie Staatsanghöriger eines EWR-Staates mit Ausnahe von Bulgarien und Rumänien, benötigen Sie die Grenzgängerbewilligung „EG/EFTA“. Diese ist nicht kontingentiert und ist in der Regel bei der kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde zu beantragen. Diese Grenzgängerbewilligung ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der über unbeschränkte Zeit oder für länger als ein Jahr abgeschlossen wurde. Bei Verträgen über einen kürzeren Zeitraum gilt die Bewilligung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Grenzgänger müssen den Wechsel des Arbeitgebers bei der zuständigen kantonalen Ausländerbehörde melden, damit die Behörde jederzeit über eine inländische Kontaktadresse verfügt.
Staatsangehöriger eines Staates außerhalb des EWR, benötigt eine Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige. Staatsangehörige der EWR-20-Staaten, die vorübergehend für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sind, brauchen weder eine Grenzgänger- noch eine Aufenthaltsbewilligung. Dies gilt auch bei Entsendung durch einem ausländischen Arbeitgeber für maximal 90 Arbeitstage pro Firma und Jahr. Sie müssen jedoch bei den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet werden.
Die Grenzzonen für Staatsangehörige der EWR-20-Staaten wurden 1. Juni 2007 abgeschafft, die Grenzgängerbewilligung „EG/EFTA“ wurde beibehalten. Gegen Nachweis eines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz besteht auch ein Anspruch auf Wohnsitznahme. Dazu ist der Grenzgängerausweis beim kantonalen Ausländeramt durch eine Aufenthaltsbewilligung zu ersetzen.
Bis spätestens 30. April 2011 soll die schrittweise und kontrollierte Einführung der Personenfreizügigkeit auch für Staatsangehörige der EU-8 erfolgen. Für Rumänien und Bulgarien sind noch keine Übergangsfristen bekannt, da derzeit erst über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf diese beiden Staaten verhandelt wird.
Nähere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/eures und in der Broschüre Infos für Grenzgänger von EURES-Bodensee www.eures-bodensee.de.
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Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Geld sparen können vor allem diejenigen, die in der Schweiz arbeiten und zum Einkaufen ins benachbarte Ausland fahren, denn das Schweizer Preisniveau liegt etwa ein Drittel über dem deutschen. Zwar werden in der Schweiz höhere Löhne gezahlt. Berücksichtigt man jedoch die unterschiedlichen Preisniveaus, dann sind die Schweizer Vergütungen etwa gleich hoch wie die Löhne in Deutschland.Löhne und Gehälter
Die Löhne und Gehälter, die in der Schweiz gezahlt werden, zählen zu den höchsten weltweit. Besonders viel verdient man in Zürich, Basel und in der Nordwestschweiz; am wenigsten im Tessin. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, jedoch wurden in den Gesamtarbeitsverträgen für einige Branchen spezifische Mindestlöhne festgelegt. Sie lagen im Jahr 2005 für ungelernte Arbeitnehmer je nach Branche zwischen 2.200 CHF (1.397 €) und 4.200 CHF (2.667 €), für qualifizierte Personen zwischen 2.800 CHF (1.778 €) und 5.300 CHF (3.366 €). Im Jahr 2006 wurden die Mindestlöhne um durchschnittlich 1,1 Prozent erhöht. Detailliertere Informationen über die einzelnen Branchenvergütungen erhalten Sie beim Schweizer Bundesamt für Statistik unter www.bfs.admin.ch.
Frauen verdienen für vergleichbare Arbeiten zum Teil wesentlich weniger als Männer. Insbesondere für Arbeitnehmer in höheren Positionen wird die Vergütung als Paket gestaltet, das sich aus einer fixen Grundvergütung und aus variablen, leistungsbezogenen Einkommensbestandteilen zusammensetzt. Derzeit machen die variablen Teile und Zusatzleistungen in der Regel 10 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung aus - dieser Anteil soll in den kommenden Jahren weiter steigen. Die variablen Jahresprämien und Provisionen bemessen sich nach dem Grad, zu dem der Arbeitnehmer ein zuvor vereinbartes Arbeitsziel erreicht hat.
Im Jahr 2004 erhielten im verarbeitenden Gewerbe Arbeiter mit einfachen Tätigkeiten durchschnittlich 4.444 CHF (2.822 €) brutto pro Monat, Arbeitnehmer mit sehr anspruchsvollen Aufgaben erhielten 7.398 CHF (4.698 €). Im Kredit- und Versicherungsgewerbe erhielten Beschäftigte durchschnittlich 5.550 CHF (3.524 €) beziehungsweise 10.082 CHF (6.403 €), im Sektor Dienstleistungen 4.127 CHF (2.621 €) beziehungsweise 7.635 CHF (4.849 €) - jeweils basierend auf 40 Arbeitsstunden pro Woche. Detaillierte Daten zu Löhnen und Gehältern können Sie kostenlos beim Schweizer Bundesamt für Statistik (www.bfs.admin.ch) oder auf der Website "Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes" (www.lohn-sgb.ch) abrufen. Beim Schweizer Bundesamt für Statistik erhalten Sie die Broschüre "Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung", in der die Vergütungen nach einer Vielzahl von Kriterien aufgeschlüsselt werden.Sozialabgaben und Steuern
Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt je nach Altersstufe zwischen 13 und 24 Prozent vom Bruttogehalt. Hinzu kommt ein individuell, vom Versicherer festgelegter Festbetrag für den Versicherungsbereich Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft. Der Durchschnittsbeitrag für Erwachsene beträgt rund 197 €. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind die Beiträge niedriger. Auch für unter 25-Jährige besteht die Möglichkeit, einen niedrigeren Beitrag festzusetzen. Mit dem Sozialversicherungsbeitrag sind alle wesentlichen Versicherungsbereiche abgedeckt: Krankheit und Mutterschaft, Invalidität, Alter einschließlich Leistungen für Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nur bei der Arbeitslosenversicherung. Sie liegt bei einem Jahresbruttogehalt von 68.744 €. Auf den Betrag, der nach Abzug der Sozialabgaben übrig bleibt, wird nach einem progressiven Tarif die Einkommensteuer erhoben. Unter www.steuern.sg.ch finden Sie einen Kalkulator, mit dem Sie Ihre Steuersumme selbst berechnen können.
Die Einkommensteuer setzt sich aus der Gemeindesteuer, der kantonalen Steuer und der direkten Bundessteuer zusammen. In St. Gallen etwa liegt die Steuerbelastung für Alleinstehende zwischen 0,5 Prozent und 30 Prozent.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Sozialversicherung unter www.bsv.admin.ch, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) und bei den kantonalen Steuerämtern. Für Grenzgänger ist in diesem Zusammenhang die EURES-Broschüre "Informationen für Grenzgänger" interessant, die Sie kostenlos unter www.jobs-ohne-grenzen.org >ArbeitnehmerInnen herunterladen können.
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der schweizerischen Arbeitsverwaltung nützlich: www.treffpunkt-arbeit.ch . Dort haben Sie Zugang zu den Angeboten der Vermittlungszentren aller Kantone. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Online-Jobbörsen: www.jobrapido.ch; www.jobwinner.ch; www.topjobs.ch; www.jobsuchmaschine.ch; www.abs-personal.ch; www.expresspersonal.ch; www.rekruter.de;
www.gastro-express.ch; www.jobscout24.ch; www.stellen.ch; www.jobpilot.ch; www.swisselect.ch; www.nzzexecutive.ch.
Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Der Stellenteil in den großen Tageszeitungen wie "Basler Stab", (www.baslerstab.ch), "Berner Zeitung", (www.espace.ch), "Südostschweiz", (www.suedostschweiz.ch), und "St. Galler Tagblatt", (www.tagblatt.ch) ist eine weitere Quelle für die Jobsuche. Auch ein Blick in die branchenspezifische Fachpresse oder eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen lassen sich über die "Weißen Seiten", die schweizerischen Gelben Seiten (www.directories.ch), finden. Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der "Regionalen Arbeitsvermittlungszentren" (RAV) der schweizerischen Arbeitsverwaltung und der privaten Stellenvermittlungsagenturen zurückgreifen (Adressen siehe www.adecco.ch oder www.credo-runtime.ch).
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem EWR-Staat oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (E 303) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema E 303 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
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Arbeits- und Vertragsrecht
In vielen Branchen und einigen Firmen regeln Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsbedingungen. Ansonsten wird frei mit dem Arbeitgeber verhandelt. Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie aber auf einem schriftlichen Vertrag bestehen. Die Probezeit dauert normalerweise einen Monat, sie kann aber schriftlich auf drei Monate verlängert werden. Während dieser Zeit können beide Parteien mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende der Woche kündigen, falls im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Nach dieser Zeit bemisst sich die Kündigungsfrist danach wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat: Bei bis zu einem Jahr beträgt sie einen Monat, bei zwei bis neun Jahren gelten zwei Monate Frist, ab zehn Jahren müssen beide Seiten drei Monate einhalten - jeweils zum Monatsende.
Beschäftigte in industriellen Betrieben, Büropersonal und Angestellte in Großbetrieben des Einzelhandels dürfen maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt eine reguläre Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche. Jugendliche dürfen höchstens neun Stunden pro Tag arbeiten. Für Nachtarbeit gibt es besondere Regelungen. Überstunden müssen in der Regel durch Freizeit ausgeglichen oder mit einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent vergütet werden. Für Arbeitnehmer mit einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden ist Mehrarbeit von maximal zwei Stunden pro Tag und maximal 170 Stunden pro Kalenderjahr zulässig, allen anderen dürfen höchstens 140 Überstunden pro Jahr abverlangt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr, Jugendliche unter 20 Jahren auf mindestens fünf Wochen. Außerdem gibt es, je nach Kanton, bis zu 14 Feiertage. Laut einer Studie der Wirtschaftsförderung Genf arbeiten Beschäftigte in der Schweiz pro Jahr etwa 170 Stunden mehr als Arbeitnehmer in Deutschland.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft bietet unter www.seco.admin.ch (Publikationen - Merkblätter) Musterverträge und Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen kostenlos zum Download an. Detaillierte Informationen zum Arbeitsrecht in der Schweiz erhalten Sie in der EURES-Broschüre "Infos für Grenzgänger", die Sie kostenlos unter www.jobs-ohne-grenzen.org >ArbeitnehmerInnen herunterladen können.
Streitigkeiten aus Einzelarbeitsverträgen werden von den Zivilgerichten der Kantone beurteilt. Bei einem Streitwert von bis zu 30.000 CHF dürfen den Parteien weder Gebühren noch Auslagen auferlegt werden (außer bei mutwilliger Prozessführung). Sollten Sie arbeitsrechtliche Probleme bekommen, können Sie sich zunächst an die Arbeitnehmervertretung Ihres Unternehmens wenden. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften - die Adressen der Beratungsstellen finden Sie in der EURES-Broschüre "Infos für Grenzgänger" (siehe oben). Insbesondere für Grenzgänger bietet das DGB-Büro für transnationale Kooperation in Konstanz Beratung an. Informationen unter www.dgb.de. Die Schweizer Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft kümmert sich vorwiegend um den Arbeitnehmerschutz. Informationen über den Service dieser Stelle erhalten Sie in einer Broschüre unter www.seco.admin.ch.
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie informiert auf seiner Homepage (www.bbt.admin.ch) über das Verfahren der Anerkennung. Spezielle Informationen über medizinische Berufe finden Sie unter www.bag.admin.ch (akademisch) und unter www.srk.ch (nicht akademisch).
Ausführliche Informationen zu allen Fragen über "Leben und Arbeiten in der Schweiz" bietet die Website www.eures.ch.
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Wer in der Schweiz arbeitet, untersteht dem Sozialrecht der Schweiz. Die schweizerische Sozialversicherung umfasst die Krankenversicherung (mindestens Grund-Krankenpflegeversicherung), die Unfallsversicherung (für abhängig Beschäftigte obligatorisch), die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Diese können Sie in der Schweiz oder in Deutschland anschließend geltend machen; auch die "Mitnahme" des Anspruchs für drei Monate in die Schweiz ist jetzt möglich. In der Schweiz gibt es zudem eine dritte Säule der Altersvorsorge, nämlich die zusätzliche freiwillige Vorsorge. Es ist auch bei kürzeren Beschäftigungszeiten in der Schweiz ratsam, zusätzlich vorzusorgen.Ein gutes und leicht lesbares Kompendium für EU-Bürger, die in die Schweiz zur Arbeitsaufnahme gehen wollen, hat das Integrationsbüro der Regierung mit dem Bundesamt für Ausländerfragen (www.bfm.admin.ch) herausgegeben. Detaillierte Informationen bietet auch die EURES-Broschüre "Informationen für Grenzgänger", die Sie unter www.jobs-ohne-grenzen.org >AreitnehmerInnen kostenlos herunterladen können.
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Wenn die Kinder mitkommen...
In der Schweiz ist es oft schwer, Beruf und Familie zu vereinbaren: So sind rund 40 Prozent aller 40-jährigen Frauen mit Hochschulabschluss in der Schweiz kinderlos. Über die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen arbeitet in Teilzeit, bei den Männern ist es jeder Zehnte. Die meisten haben sich aus familiären Gründen dazu entschieden - unter anderem weil die Betreuungszeiten der Kinderkrippen und Schulen meist nicht den Bedrüfnissen Vollzeiterwerbstätiger entsprechen.
Das Betreuungsangebot für Kinder unterscheidet sich je nach Kanton stark. Informationen über die einzelnen Einrichtungen und Betreuungszeiten erhalten Sie in der Studie „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ des Staatssekretariats für Wirtschaft, die Sie unter www.seco.admin.ch (Publikationen) kostenlos erhalten können. Kinder zwischen drei und sechs Jahren können den Kindergarten besuchen – in der Regel werden sie dort drei bis vier Stunden pro Tag betreut. Informationen über Kindertagesstätten, Tagesfamilienbetreuung und über Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung sowie weiterführende Links finden Sie unter www.kinderkrippen-online.ch. Dort können Sie auch – unterteilt nach Kantonen – nach freien Betreuungsplätzen suchen.
Auch das Schulsystem ist von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich geregelt. Der vier- bis sechsjährigen Primarschule schließt sich eine drei- bis vierjährige Übergangsstufe an. Danach können die Schüler innerhalb von drei bis vier Jahren eine Berufslehre abschließen oder in vier Jahren eine höhere Fachschule oder die kantonalen Universitäten besuchen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung unter www.sbf.admin.ch. Welche Schulen es in den einzelnen Kantonen der Schweiz gibt, erfahren Sie unter www.schulweb.de - dort finden Sie auch Links zu den Homepages der Schulen und weitere Informationen.
Mütter erhalten eine Mutterschaftsentschädigung in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens, wenn sie vor der Niederkunft mindestens neun Monate in der obligatorischen Krankenversicherung versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig waren. Die Entschädigung ist auf maximal 172 CHF (109 €) pro Tag begrenzt und wird für die Dauer von 14 Wochen nach der Geburt gezahlt (maximale Dauer des Mutterschaftsurlaubs). Die Familienleistungen sind - mit wenigen Ausnahmen - in den Gesetzen der einzelnen Kantone geregelt. Demnach erhalten Eltern für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren Kindergeld, für Studenten und Azubis bis zum Alter von 25 Jahren. Je nach Kanton und Kinderzahl beträgt das Kindergeld zwischen 154 CHF (98 €) und 344 CHF (218 €). Zehn Kantone zahlen eine Geburtszulage zwischen 600 CHF (381 €) und 1.500 CHF (953 €). Über den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen informiert die Broschüre des Staatssekretariats für Wirtschaft (www.seco.admin.ch).
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Weiterbildung
Die Zahl der Weiterbildungseinrichtungen in der Schweiz nimmt zu. Erwachsene aller Alters- und Ausbildungsstufen sind angehalten, sich weiterzubilden. Dabei wird in der Schweiz grundsätzlich zwischen Kursen und Lehrgängen unterschieden. Kurse sollen die berufliche und persönliche Entwicklung fördern. Der Besuch eines Kurses wird üblicherweise mit einer Kursbestätigung, jedoch ohne Diplom, abgeschlossen. Lehrgänge bauen in der Regel auf eine abgeschlossene Ausbildung oder erweiterte Schulbildung auf und bereiten auf anspruchsvolle Aufgaben vor. Der Besuch eines Lehrgangs wird üblicherweise mit einem Diplom abgeschlossen.
Die umfangreiche Datenbank der Schweiz mit Weiterbildungsangeboten im nicht universitären Bereich ist www.w-a-b.ch . Sie berücksichtigt alle Gebiete der Weiterbildung, umfasst alle Sprachregionen und zeigt das gesamtschweizerische Weiterbildungsangebot in qualitätsgesicherter und aktueller Form. Die Datenbank enthält über 30.000 Kurse und Lehrgänge. Ein ähnlich großes Angebot ist unter www.seminare.ch zu finden. Das Portal des Vereins für universitäre Weiterbildung in der Schweiz bietet eine Suchfunktion, gegliedert nach Universitäten: www.swissuni.ch.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in der Schweiz":
Mobil in Europa - Schweiz (28 Seiten / 2008) (
pdf, 1.23 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.
www.comparis.ch
Auf der Homepage des Internet-Vergleichsdienstes "comparis.ch" können Zuwanderer und ausländische Arbeitnehmer unter anderem nützliche Informationen zu den Themen Wohnungssuche, Versicherungen und Steuern über die Schweiz bekommen.
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