Arbeiten in Belgien

 

Arbeitsmarkttrends

Das belgische Wirtschaftswachstum wird von der Eurokrise und einer hohen Staatsverschuldung gedämpft. Daher sehen die Prognosen der OECD und der EU-Kommission für 2012 eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um lediglich 0,5 und 0,9 Prozentpunkte voraus. Sowohl die Investitionstätigkeit als auch der Außenhandel, bisher maßgebliche Konstante der belgischen Wirtschaft, werden sich etwas abschwächen. Außerdem soll sich das Konsumklima 2012 vorübergehend eintrüben. Demzufolge könnte sich die Lage auf dem belgischen Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vorjahr leicht verschlechtern.

Belgien wies im März 2012 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 7,3 Prozent auf, 0,3 Prozentpunkte mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Im Hinblick auf die durchschnittliche EU-Arbeitslosenquote von 10,2 Prozent befand sich Belgien damit im unteren Drittel.

Junge Belgierinnen und Belgier sind wie in fast allen EU-Ländern nach wie vor im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Obwohl die Jugendarbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres um 1,8 Prozentpunkte gesunken ist, waren im März 2012 immer noch 17,1 Prozent der Belgierinnen und Belgier zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit. Der EU-Durchschnitt lag bei 22,6 Prozent. In Belgien waren im März 2012 mit jeweils 7,3 Prozent ebenso viele Männer wie Frauen ohne Arbeit.

Der belgische Arbeitsmarkt unterscheidet sich stark nach Region und Sprachgemeinschaft. Strukturell bedingt war die Arbeitslosenquote im März 2012 in Flandern am niedrigsten (6,7 Prozent), gefolgt von Wallonien (15,6 Prozent) und der Region Brüssel-Hauptstadt (23,1 Prozent). Die Arbeitsverwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft verzeichnete eine Quote von 7,9 Prozent.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Zu den belgischen Wachstumsbranchen 2012 gehören laut Germany Trade and Invest:
  • die Kfz-Industrie
  • die chemische Industrie
  • die Umwelttechnik
  • die Energietechnik.

Hier bestehen für Ingenieurinnen und Ingenieure, Techniker/innen und Facharbeiter/innen gute Aussichten.

Zusätzlich werden folgende Berufsgruppen auf dem belgischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • Wirtschaftsingenieurinnen und -ingenieure
  • Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und -ingenieure
  • Fachkräfte in pflegerischen und therapeutischen Berufen
  • Lehrkräfte an Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • IT-Fachkräfte
  • Kaufmännische Fachkräfte, Büroangestellte
  • Verkäufer/innen im Einzelhandel, Vertriebs- und Außendienstmitarbeiter/innen
  • Berufskraftfahrer/innen
  • Elektrofacharbeiter/innen
  • Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Kältetechniker/innen
  • Schweißer/innen
  • Tischler/innen und Zimmerleute
  • Hotel- und Restaurantfachleute, Köchinnen und Köche


Der belgische Bundesstaat unterteilt sich in eine flämische, französische und deutsche Sprachgemeinschaft mit den Amtssprachen Niederländisch, Französisch und Deutsch. Je nachdem, wo Sie in Belgien eine Arbeitsstelle suchen, sollten Sie über entsprechende Fremdsprachenkenntnisse verfügen.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Belgien einreisen. Als Tourist darf sich jeder EU-Bürger drei Monate lang im Land aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer länger in Belgien bleiben möchte, muss sich anmelden – Unionsbürger benötigen jedoch keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Das Anmeldeverfahren besteht aus mehreren Schritten: Zunächst müssen Sie sich innerhalb von zehn Werktagen nach Ihrer Einreise bei der Gemeindeverwaltung als anwesend melden. Sie erhalten dann eine Anwesenheitserklärung. Anschließend müssen Sie innerhalb von drei Monaten bei der Gemeinde einen Registrierungsantrag (Anlage 19) stellen. Detaillierte Information dazu erhalten Sie in der Broschüre „Umzug nach Belgien“, die Sie unter www.eures-emr.org kostenlos herunterladen können. Dort sind auch sämtliche Dokumente aufgelistet, die Sie beim Anmelde- und Registrierungsverfahren vorlegen müssen.

Roberto Timm gefällt es, dass sich in Belgien alle mit „Du“ anreden: "Von der Putzfrau bis zum obersten Chef.“ Nach Deutschland möchte er nicht zurück:

„Die Arbeit macht mir Spaß. Und meine Kinder wollen eine Lehre machen. Hier werden Lehrlinge noch gesucht.“


Ihre Arbeitsstelle können Sie sofort nach Ihrer Einreise antreten. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen für die Registrierung einen Nachweis über ihre Berufstätigkeit erbringen. Dazu bitten Sie Ihren Arbeitgeber, die „Anlage 19 bis“ auszufüllen. Wer nach Belgien zieht, um eine Arbeitsstelle zu suchen, muss nachweisen, dass er sich dort beim Arbeitsamt angemeldet hat. Weitere Infos dazu gibt es in der genannten Broschüre.

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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten entsprechen in etwa denen in Deutschland. Natürlich kostet das Leben je nach Region unterschiedlich viel: In und um Brüssel zahlen Sie am meisten. In einer ECA-International-Studie von 2010, die die Lebenshaltungskosten in 73 europäischen Städten untersuchte, liegt Brüssel auf Rang 13, Berlin auf Rang 14 – in der belgischen Hauptstadt lebt es sich demnach etwas teurer als in der deutschen.

Preisbeispiele zu den Lebenshaltungskosten in Belgien finden Sie auf dem EURES-Portal unter http://ec.europa.eu/eures.

Löhne

Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst im Dienstleistungssektor und in der Industrie liegt nach Angaben von Eurostat in Belgien bei 38.660 €, in Deutschland bei 40.200 €. Allerdings unterscheiden sich die Löhne und Gehälter je nach Region beträchtlich: In Brüssel, Antwerpen und Lüttich zahlen Arbeitgeber am meisten. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt von Vollzeitarbeitnehmern liegt in der Region Brüssel bei 3.263 €, in Flandern bei 2.796 € und in Wallonien bei 2.624 €.

Verdienst nach Branche

Branche Durchschnittliche
Bruttolöhne pro Monat
Verarbeitendes Gewerbe insgesamt
2.859 €
Textilindustrie
2.372 €
Chemische Industrie
3.657 €
Petrochemie
4.253 €
Maschinenbau
2.556 €
Fahrzeugbau
2.951 €
Hotels und Gastronomie
2.075 €
Kommunikation und IT-Dienstleistungen
3.430 €
Finanzwesen
3.752 €

Quelle: Gtai, Stand: 2009, Zahlen für 2007

Tarifverträge legen für jede Branche garantierte Mindestlöhne fest. Sie werden per Gesetz verallgemeinert und gelten daher auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht Mitglied in der Gewerkschaft oder im Arbeitgeberverband sind. In welche Entgeltstufe des Tarifvertrags man eingruppiert wird, hängt – je nach Branche – von Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter oder Betriebszugehörigkeit ab. Betriebliche Kollektivabkommen oder der persönliche Arbeitsvertrag können außertarifliche Gehälter vorsehen.

Für sehr kleine Branchen ohne Tarifvertrag gilt der allgemeine Mindestlohn – 1.440 € brutto pro Monat für Arbeitnehmer ab 22 Jahren. Bei jüngeren Beschäftigten hängt die Höhe des Mindestlohns vom Alter und der Beschäftigungsdauer ab. Die Einkommen leitender Angestellter sind immer Verhandlungssache. Zusätzliche Leistungen wie Jahresprämien, Fahrtkosten- oder Essenszuschüsse, Dienstwagen oder Dienstwohnung sind üblicher als in Deutschland. Fragen Sie bei Vertragsabschluss danach!

„Seit jeher zieht es die große Masse der Pendler von Belgien nach Deutschland. Seit Hartz IV nimmt der Pendlerstrom in die andere Richtung allerdings merklich zu – obwohl die Nettolöhne in Belgien um 20 Prozent, bei Facharbeitern sogar um 30 Prozent niedriger sind als in Deutschland.“

Peter Schlembach ist Gewerkschaftssekretär, C.S.C. Grenzgängerdienst Belgien – Deutschland, und EURES-Berater


Auf der Webseite des föderalen Service für Beschäftigung (www.werk.belgie.be beziehungsweise www.emploi.belgique.be) können Sie die verschiedenen Tarifverträge (Collectieve Arbeidsovereenkomsten; Conventions collectives de travail) herunterladen. Dort finden Sie auch Ansprechpartner, um sich zu erkundigen, welcher Tarifvertrag für Sie gilt und in welche Entgeltstufe Sie eingruppiert werden. Wollen Sie einen ersten Anhaltspunkt, wie viel man in Ihrem Beruf in Belgien verdienen kann? Dann können Sie die Gehaltsdatenbanke unter www.loonwijzer.be nutzen.

Sozialabgaben und Steuern

In Belgien führen Arbeitnehmer gut 13 Prozent ihres Bruttolohns an die Sozialversicherungen ab; bei Arbeitern (im Gegensatz zu Angestellten) werden auf die Bemessungsgrundlage (Bruttolohn) 8 Prozent aufgeschlagen.

Der Restbetrag bildet das zu versteuernde Einkommen, das mit einem progressiven Prozentsatz versteuert wird. Bis zu einem Einkommen von 7.560 € beträgt er 25 Prozent, bis zu 10.760 € 30 Prozent, bis zu 17.920 € 40 Prozent, bis zu 32.860 € 45 Prozent, für höhere Jahreseinkommen 50 Prozent. Informationen zu Freibeträgen und sonstigen steuerrelevanten Themen erhalten Sie unter http://fiscus.fgov.be.

Mit dem Steuerkalkulator können Sie Ihre persönliche Steuerbelastung berechnen: www.minfin.fgov.be (> E-Services > Tax-Calc).

Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Es gibt vier regional tätige Arbeitsagenturen, die Stellen an Arbeitssuchende vermitteln: Der VDAB (Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding; www.vdab.be) bietet seine Dienste in Flandern an, auf der Stellenbörse Actiris (www.actiris.be) werden Angebote für die Region Brüssel veröffentlicht, Le Forem (Administration Centrale Communauté et Région wallonnes; www.leforem.be) ist für Wallonien zuständig und das Arbeitsamt der DG für die Deutschsprachige Gemeinschaft (www.adg.be).

„Deutsche, die zu uns kommen, müssen bereit sein, für länger aus ihrer Heimat wegzuziehen. Manche bewerben sich aus reiner Verzweiflung im Ausland, um endlich Arbeit zu finden. Nach ein paar Wochen kann es dann aber Probleme geben, weil die Frau, Freundin oder Familie die Folgen der räumlichen Trennung falsch eingeschätzt hat. Man sollte sich gründlich mit den Angehörigen besprechen, bevor man sich im Ausland bewirbt. Die Familie muss hundertprozentig hinter einer solchen Entscheidung stehen.“

Ralph Hilgers ist Produktionsleiter der Faymonville AG Fahrzeugbau in Büllinge


Es lohnt sich auch, direkt auf den Webseiten von Unternehmen zu suchen, die Sie interessieren. Firmenadressen finden Sie über die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer (www.debelux.org).

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

„Bewerben ist in Belgien viel einfacher als in Deutschland: Man braucht weder Mappe noch Foto. Lebenslauf und Anschreiben reichen, am besten per E-Mail. Wenn das Unternehmen Interesse hat, meldet es sich. Erst dann muss man Zeugnisse schicken.“

Constantin Dellis arbeitet in der Europaabteilung des Internationalen Verbands für öffentliches Verkehrswesen (UITP), Brüssel.

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.

Die Arbeitsgesetzgebung unterscheidet zwischen dem Arbeitsvertrag mit Arbeitern und dem Arbeitsvertrag mit Angestellten. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, da sie Auswirkungen auf die Probezeit, die Berechnung der bezahlten Urlaubstage, die Kündigungsfrist und die Krankenversicherung hat. Branchentarifverträge regeln etwa 90 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Arbeitsverträge werden meist unbefristet abgeschlossen, befristete Verträge nehmen aber zu. Sind sie nicht schriftlich fixiert, gelten sie im Streitfall – zugunsten des Arbeitnehmers – als unbefristet. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche, viele Belgier arbeiten aber weniger.

"Für Gewerkschaftsmitglieder intervenieren wir auch direkt und geben ihnen Rechtsschutz – genau wie die Kollegen vom DGB. Nichtmitglieder müssen nach der Beratung selbst aktiv werden. Oder sie wenden sich an die sogenannte Sozialinspektion, die jeder individuell anrufen und in den Betrieb bitten kann. Als neutrale Beamte des belgischen Arbeitsministeriums achten sie darauf, dass die Arbeits- und Sozialgesetze in den Betrieben eingehalten werden.“

Peter Schlembach ist Gewerkschaftssekretär, C.S.C. Grenzgängerdienst Belgien – Deutschland, und EURES-Berater.


Die Probezeit dauert für Arbeiter 7 bis 14 Tage, für Angestellte mindestens einen Monat, maximal sechs Monate oder zwölf Monate (abhängig vom Gehalt). Während dieser Zeit können beide Seiten innerhalb von 7 Tagen das Arbeitsverhältnis beenden. Danach richtet sich die Kündigungsfrist bei Arbeitern nach der Betriebszugehörigkeit, bei Angestellen ist zudem das Bruttojahresgehalt entscheidend.

Jedem Beschäftigten stehen 20 bezahlte Urlaubstage bei einer Fünftagewoche zu. Allerdings hängt der Urlaubsanspruch davon ab, wie viele Tage man im Vorjahr für das Unternehmen gearbeitet hat – im ersten Jahr ist er also gleich null. Viele Arbeitgeber gewähren dann unbezahlten Sonderurlaub. Auf jeden Fall gibt es 10 gesetzliche Feiertage. Das Urlaubsgeld beträgt rund 85 Prozent des Monatseinkommens. Sollte es zu arbeitsrechtlichen Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, können Sie sich an die Gewerkschaften wenden: Fast 80 Prozent aller Beschäftigten sind dort Mitglied. Außerdem helfen die Sozialinspekteure der Arbeitsministerien: Unter Umständen intervenieren sie sogar im Unternehmen. Eine Liste deutsch-sprachiger Rechtsanwälte führt die Botschaft unter www.bruessel.diplo.de.

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter http://ec.europa.eu/eures und unter www.meta.fgov.be.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über weiterführende
Links zur sozialen Sicherheit in Belgien erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.ba-auslandsvermittlung.de/belgien (> Linksammlung).

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.


Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Arbeitnehmer müssen sich gegen folgende Risiken versichern: Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle, Krankheit und Berufskrankheiten. Außerdem sind Beiträge zur Renten-, Hinterbliebenen- und Kindergeldversicherung Pflicht. Leistungen im Krankheits- und Invaliditätsfall werden von verschiedenen Versicherungsfonds erbracht, unter denen Arbeitnehmer frei wählen können. Die Versicherungsbeiträge werden vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber überweist sie alle drei Monate direkt an die Staatliche Anstalt für Kranken- und Invaliditätsversicherung (INAMI – RIZIV). Zusätzlich zur Pflichtversicherung ist eine Zusatzversicherung (assurance complémentaire oder bijkomende verzekering) zu empfehlen. Sie ist nicht sehr teuer und insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Schwangerschaft geplant ist. Die ärztliche Behandlung muss man zunächst selbst bezahlen. Es werden jedoch aufgrund der Pflichtversicherung bis zu 75 Prozent der Kosten rückerstattet.

"Aus Sicht einer Deutschen scheint die belgische Bürokratie oft umständlich: Eine Anmeldung bei der Meldestelle in Brüssel zieht sich über mehrere Wochen hin und braucht drei Gänge zum Amt. Und ein Mietvertrag gilt erst, wenn man ihn kostenpflichtig angemeldet hat. Wenn man das alles hinter sich hat, lebt es sich hier aber sehr gut. Es gibt viel Kultur und super Verbindungen in alle Ecken Europas.“

Hanneli Ebding ist Direktorin bei der Union Europäischer Föderalisten in Brüssel.


Die Kosten der Behandlung im Krankenhaus werden nach dem allgemeinen Tarif (ZIV tarief – AMI tariffe) ebenfalls erstattet. Für die meisten Arzneimittel muss man eine Rezeptgebühr bezahlen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt.

Wer weiter in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) europaweit medizinische Leistungen erhalten. Man muss die EHIC nicht beantragen: Sie ist auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.inami.fgov.be.

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Wenn die Kinder mitkommen...

Innerhalb der EU haben Kinder in allen Mitgliedstaaten das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung wie die einheimische Bevölkerung. In Belgien arbeiten 56 Prozent aller Frauen im erwerbsfähigen Alter (Deutschland: 66 Prozent). Bereits für wenige Monate alte Babys gibt es ein gutes Netz an Kinderhorten, Kindergärten und Tagespflegeangeboten. Träger sind Kommunen, Organisationen und Unternehmen. Der Betrag, den Familien dafür selbst aufbringen müssen, hängt meist vom Einkommen ab. Er bewegt sich zwischen 1,60 € und 16 € pro Tag und Kind. Alle staatlichen und kommunalen Krippen werden entweder von der Flämischen oder von der Französischen Gemeinschaft bezuschusst. In den flämischen Krippen wird Niederländisch gesprochen, in den französischen Französisch.

Zudem bieten Tagesmütter ihre Dienste an. Die Kosten hierfür kann man von der Steuer absetzen. Tagesmütter werden staatlich kontrolliert: von der „Office de la Naissance et de l’Enfance“ (www.one.be), wenn sie französischsprachig sind, von „Kind en Gezin“ (www.kindengezin.be), wenn sie flämischsprachig sind. Dort bekommt man auch eine Liste mit Adressen von Krippen und Tagesmüttern sowie detaillierte Informationen zu den Preisen. Wenn die Kinder krank sind, kann man sich eine Betreuungsperson nach Hause bestellen. Die Kosten hierfür sind gering, denn sie werden von der Krankenkasse bezuschusst.

Fast alle Kinder zwischen zweieinhalb und sechs Jahren gehen in die Vorschule – der Besuch ist kostenlos. Schulpflicht besteht vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. In der Vor- und Primarschule werden die Kinder mindestens zwischen 8.30 Uhr und 15 Uhr betreut, während der Ferien gibt es Freizeitangebote. Mit zwölf Jahren wechseln die Schüler auf die Sekundarschule. Für die Suche nach einer geeigneten Institution im Sekundarschulbereich empfiehlt sich folgende Internetseite: www.enseignement.be. Detaillierte Informationen zum belgischen Schulwesen finden Sie in der EURES-Broschüre „Umzug nach Belgien“ unter www.regioaachen.de. Informationen über die Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es unter www.dglive.be.

Die beiden deutschen Schulen in Brüssel und Antwerpen, die auch Kindergartenplätze anbieten, verlangen Gebühren: Informationen gibt es auf der Internetseite www.dsbruessel.be.

Kindergeld wird bis zum Alter von 18 Jahren oder 25 Jahren (bei Ausbildung oder Studium) gezahlt: für das erste Kind 84 € pro Monat, für das zweite 155 €, für alle weiteren 230 € (Stand: Juli 2010).

„Meine belgischen Kolleginnen haben fast alle Kinder. Sie geben sie sehr früh in die Krippe, das ist hier ganz selbstverständlich. Frauen werden hier nicht schief angeschaut, wenn sie drei Monate nach der Entbindung wieder arbeiten. Auch die Arbeitgeber kommen da entgegen: Man kann zum Beispiel unter der Woche etwas länger im Büro bleiben und hat dafür am Freitag frei.“

Elisabeth Schöffmann ist Kommunikationsberaterin für eine internationale Agentur mit Sitz in Brüssel.


Schwangere haben das Recht auf 15 Wochen Mutterschutz. Während dieser Zeit gibt es keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, dafür aber Mutterschaftsgeld – allerdings nur für abhängig beschäftigte Frauen: 82 Prozent des Entgelts werden während der ersten 30 Tage gezahlt. Ab dem 31. Tag gibt es 75 Prozent des Entgelts. Väter bekommen 10 Tage Vaterschaftsurlaub.

Eltern können Elternschaftsurlaub nehmen: Zulässig sind maximal 3 Monate bei Unterbrechung einer Vollzeittätigkeit und 6 Monate bei einer Teilzeitbeschäftigung. Arbeitnehmer, die ihre Vollzeitbeschäftigung vollständig unterbrechen, erhalten für den Elternschaftsurlaub 685 €; wer auf eine Teilzeitbeschäftigung reduziert, bekommt 580 € (Personen ab 50 Jahren) oder 343 € (Personen unter 50 Jahren). Wer zuvor schon in Teilzeit gearbeitet hat, bekommt die Beträge anteilig. Als Geburtshilfe erhalten Eltern 1.130 € für das erste Kind, 850 € für jedes weitere Kind.

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

In Belgien ist Weiterbildung ähnlich wie im Nachbarland Frankreich zu großen Teilen staatlich geregelt. Zuständig sind öffentliche Dienststellen für Berufsbildung und Beschäftigung in den Regionen. Unter www.traininginfo.be gibt es eine Suchmaschine für Weiterbildungskurse. Über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Erwachsene informiert auch das jährliche Weiterbildungshandbuch der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zudem gibt es die Weiterbildungshotline WIB (Weiterbildung – Information – Beratung) unter +32 (0) 87/59 64 99 (www.dglive.be > Infocenter > Arbeit & Beruf > Aus- und Weiterbildung). Sie informiert über Weiterbildungsangebote innerhalb der Euregio Maas-Rhein und in den benachbarten Regionen.

In der wallonischen Region bietet FOREM seine Dienste an: Unter www.formabanque.be finden Sie eine Datenbank, in der Sie gezielt nach Weiterbildungsmaßnahmen suchen können. Der VDAB (Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding) bietet unter www.vdab.be Weiterbildungen in der flämischen Region an. Dazu gehören auch angebote des E-Learning, zum Beispiel Kurse in Buchhaltung oder Datenverarbeitung: http://opleidingen.vdab.be.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Belgien":

Pfeil Mobil in Europa - Belgien (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 395 kB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

Pfeil www.grenzpendler.nrw.de
Mit der Internetseite www.grenzpendler.nrw.de unterstützt das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die grenzüberschreitende Arbeitssuche und stellt viele nützliche Informationen bereit – beispielsweise auch zu steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de