Arbeiten in Österreich
ArbeitsmarkttrendsDer österreichische Arbeitsmarkt hat sich vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Angestoßen von der positiven Entwicklung des Außenhandels durchlebt Österreichs Wirtschaft eine nachhaltige Aufschwungphase. Für das Gesamtjahr 2011 wird ein moderater, aber stabiler Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwartet. Auch die gesteigerte Investitionsbereitschaft der österreichischen Unternehmen stützt den Konjunkturaufschwung. Einzig der private Konsum entwickelt sich noch sehr verhalten, 2011 zehrt die Inflation alle Reallohnzuwächse auf. Dank der insgesamt positiven Entwicklung vermerkt die Alpenrepublik die geringste Arbeitslosenrate in der EU.Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beschäftigtenzahlen um 0,1 Prozent leicht gestiegenen. Nach Eurostat-Erhebungen lag im Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 71,7 Prozent und somit deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 24,9 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 69,9 Prozent im Dienstleistungssektor. Ein relativ hoher Anteil von 5,2 Prozent war in der Landwirtschaft tätig. Österreich wies im Juli 2011 eine Arbeitslosenquote von 3,7 Prozent auf, 0,8 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit signifikant unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent. Trotz der niedrigen Arbeitslosenquote sind auch in Österreich wie in fast allen EU-Ländern junge Arbeitnehmer im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um 0,8 Prozent gesunken, somit waren im Juli 2011 7,8 Prozent der Österreicher/innen zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit. Der EU-Durschnitt lag im Vergleich dazu bei 20,7 Prozent. Mit einer Quote von 3,9 Prozent waren etwas mehr Frauen arbeitslos registriert als Männer. Deren Quote lag bei 3,5 Prozent. Die niedrigste Arbeitslosenrate vermerkten Ende August 2011 die Regionen Süd und West mit den Bundesländern Steiermark und Kärnten bzw. Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg sowie Tirol. In der Region Ost mit den Bundesländern Wien, Niederösterreich und dem Burgenland waren die meisten Arbeitslosen gemeldet. Welche Berufe werden gesucht?Zu den österreichischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure sehr gute Aussichten. Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
In anderen Bereichen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehören die Baubranche im Allgemeinen und der Bereich Tiefbau im Besonderen. Zugang zum ArbeitsmarktEU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Österreich einreisen. Als Tourist darf sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Österreich aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer länger in Österreich bleiben möchte, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Behörde anmelden. Zuständige Behörden sind in Wien der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter sowie in den Bundesländern der Meldeservice der Gemeindeämter. Zudem muss man eine Anmeldebescheinigung oder Daueraufenthaltskarte (Gültigkeitsdauer zehn Jahre) beantragen. In Wien ist dafür die Magistratsabteilung 35 zuständig. Nähere Informationen dazu sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.einwanderung.wien.at.EU-Bürger sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und benötigen weder Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis noch Befreiungsschein für unselbstständige Tätigkeiten. Für Staatsbürger der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter http://ec.europa.eu/eures und unter www.einwanderung.wien.at. Löhne, Steuern und LebenshaltungskostenLebenshaltungskostenIn Österreich sind die Lebenshaltungskosten durchschnittlich etwas höher als in Deutschland. In Wien kostet das Leben mehr als in der österreichischen Provinz. In einer aktuellen Studie, die die Lebenshaltungskosten in 73 europäischen Städten vergleicht, liegt Wien auf Platz 12; in Berlin (Platz 14) und München (Platz 18) zahlt man etwas weniger. Eine aktuelle Übersicht der Mietpreise in Wien – gegliedert nach einzelnen Bezirken – finden Sie unter www.wohnnet.at. Demnach kostet eine Zwei- bis Dreizimmerwohnung je nach Wohnviertel zwischen 10,43 € und 17,49 € Miete pro Quadratmeter.Löhne und GehälterArbeitnehmer verdienen in Österreich im Durchschnitt brutto etwas weniger als in Deutschland. Die Einkommen sind am höchsten in Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg, am niedrigsten in Tirol. Brutto bekommen Arbeitnehmer durchschnittlich 2.910 €, netto 2.020 € (Stand: 2008). Gegliedert nach Tätigkeiten gelten laut Angaben von Germany Trade and Invest die folgenden durchschnittlichen Bruttojahresverdienste: Führungskräfte in der Privatwirtschaft und leitende Verwaltungsbedienstete bekommen im Schnitt 63.964 €, Techniker 33.922 €, Bürokräfte und kaufmännische Angestellte 27.107 €, Verkäufer 17.834 €, Handwerker 28.278 €. Derzeit sind die genannten Beträge bereits etwas höher, Statistiken für 2010 liegen jedoch noch nicht vor. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht, jedoch Kollektivverträge, die die Tarifparteien miteinander aushandeln. Sie enthalten auch branchenspezifische Mindestlöhne. Üblich sind ein 13. und 14. Monatsgehalt. Auch Fahrgelderstattungen, betriebliche Zusatzrenten oder ein privat nutzbares Mobiltelefon gibt es häufig. Bei Führungskräften werden variable Gehaltsbestandteile immer üblicher.Sozialabgaben und SteuernWenn Sie sich länger als ein halbes Jahr in Österreich aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in Österreich arbeiten, versteuern ihr Einkommen in der Regel in Deutschland – umfassende Informationen darüber finden Sie in der Broschüre „Infos für Grenzgänger“, die Sie unter www.eures-bodensee.de herunterladen können.Das zu versteuernde Einkommen wird in drei Progressionsstufen unterteilt; Einkommen bis 11.000 € jährlich sind steuerfrei. Auf Einkommensteile zwischen 11.000 und 25.000 € werden 36,5 Prozent Steuer erhoben, für Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 € gilt der Steuersatz von 43,2 Prozent und auf Einkommensteile über 60.000 € von 50 Prozent. Das 13. und 14. Monatsgehalt sind bis zu einem Betrag von einem Sechstel der „normalen“ Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit pauschal mit nur 6 Prozent zu versteuern. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bei einer Entfernung bis 20 Kilometer in der Regel nicht abzugsfähig, sondern werden durch einen pauschalen „Verkehrsabsetzbetrag“ steuerlich berücksichtigt. Unter www.bmf.gv.at finden Sie ein Programm, mit dem Sie Ihre persönliche Steuerbelastung selbst berechnen können (> Steuern > Berechnungsprogramme). Angestellte zahlen 18,1 Prozent ihres Einkommens, Arbeiter 18,9 Prozent in die Sozialversicherung ein. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4.110 € pro Monat. Detaillierte Informationen zu den Sozialabgaben finden Sie in der Broschüre „Infos für Grenzgänger“ (www.eures-bodensee.de) und unter www.sozialversicherung.at. In Sachen Steuern hilft die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen weiter: www.bmf.gv.at. StellensucheSie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).BewerbungSie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist Anerkennung von AbschlüssenFür die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein. Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung. Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.) Arbeits- und VertragsrechtArbeitsverträge können schriftlich, mündlich oder durch „schlüssige Handlung“ (etwa den faktischen Arbeitsbeginn) abgeschlossen werden. Ein Lehrvertrag muss allerdings schriftlich abgefasst werden. Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, muss der Arbeitgeber dem neuen Beschäftigten unmittelbar nach Arbeitsbeginn einen „Dienstzettel“ mit den wichtigsten Rechten und Pflichten aushändigen. Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Vertrag oder der Dienstzettel folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezug auf geltende Kollektivverträge, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen und sonstige Sondervereinbarungen.Viele dieser Fragen sind in Gesetzen oder Kollektivverträgen der Tarifparteien verbindlich geregelt. Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet häufig zwischen Arbeitern und Angestellten. Für Arbeiter ist die Kündigungsfrist in Kollektivverträgen sehr unterschiedlich geregelt; ohne Regelung beträgt sie 14 Tage. Für Angestellte beträgt sie (ohne andere Kollektivregelung) bei Kündigung durch den Arbeitgeber sechs Wochen zum Quartalsende und verlängert sich auf zwei Monate nach dem zweiten und auf drei Monate nach dem fünften Dienstjahr. Bei Kündigung durch den Angestellten beträgt sie einen Monat zum Monatsende; sie kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden. Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden, Gründe müssen nicht angegeben werden. Arbeitnehmern steht nach Kündigung durch den Arbeitgeber eine „Abfertigung“ (Abfindung) zu. Sie entsteht durch monatliche Beiträge in Höhe von 1,53 Prozent des Monatsentgelts, die der Arbeitgeber an die Mitarbeitervorsorgekasse zahlt. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber kann sich der Arbeitnehmer die Abfindung auszahlen lassen, er kann sie aber auch in ein neues Arbeitsverhältnis übertragen und weiter aufstocken lassen, um sie zum Beispiel bei Rentenbeginn auf einmal oder als Zusatzpension ausbezahlt zu bekommen.
Die Probezeit beträgt grundsätzlich einen Monat, es sei denn, Kollektivverträge sehen etwas anderes vor; bei Ausbildungsverhältnissen dauert sie drei Monate. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, in vielen Kollektivverträgen sind kürzere Zeiten vereinbart. Bis zu 10 Überstunden pro Woche sind zulässig. Die Arbeitszeit kann allerdings durch zahlreiche Ausnahmeregelungen flexibler gestaltet werden. Überstunden müssen mit einem Entgelt oder Zeitausgleich von 150 Prozent abgegolten werden. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 30 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr (36 Werktage ab 25 Jahren Betriebszugehörigkeit); der Samstag wird hier mitgerechnet. Hinzu kommen 13 gesetzliche Feiertage. Bei Krankheit erhalten Beschäftigte pro Dienstjahr sechs Wochen lang ihr volles Entgelt weiterbezahlt, danach noch vier Wochen ihr halbes Entgelt. Wer nur noch das halbe Entgelt oder weniger vom Arbeitgeber bekommt, kann zusätzlich Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Rund 1,2 Millionen Erwerbstätige gehören einer der Fachgewerkschaften innerhalb des Österreichischen Gewerkschaftsbundes an. Probleme am Arbeitsplatz kann man mit dem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen; wenn dies nicht weiterhilft, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen, das für bestimmte Probleme auch vorgerichtliche Schlichtungsstellen eingerichtet hat. Die Arbeiterkammern bieten kostenlose Rechtsberatung an. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeiterkammer.at und www.oegb.at. SozialversicherungIm Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie einreisen ... Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Wenn Sie arbeiten ... Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich. Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen. Kurzer Blick auf das SozialversicherungssystemArbeitnehmer sind grundsätzlich in dem Staat sozialversichert, in dem sie ihre Erwerbstätigkeit ausüben (Ausnahmen gelten für Beschäftigte, die für eine begrenzte Zeit von ihrem Unternehmen nach Österreich entsandt werden).Die österreichische Sozialversicherung gliedert sich in die drei Zweige Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Hinzu kommt die Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, nahezu alle Berufsgruppen müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten und können Leistungen in Anspruch nehmen. Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Mit der Anmeldung erhält man eine Sozialversicherungsnummer. In Österreich können Arbeitnehmer die Krankenkasse nicht frei wählen: Es gibt mehrere Krankenversicherungen, die dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger unterstellt sind. Welche Krankenversicherung für Sie zuständig ist, hängt einerseits von Ihrem Wohnort, andererseits von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab. Wer unter 366,33 € pro Monat verdient, muss vom Arbeitgeber nicht in der Krankenversicherung angemeldet werden. Es gibt dann die Möglichkeit, sich zu einem günstigen Satz selbst freiwillig zu versichern. Eine Linkliste der Krankenkassen finden Sie unter www.sozialversicherung.at (> Krankenversicherung). Informationen über die Höhe der Renten (Pensionen) in Österreich erhalten Sie ebenfalls auf dem genannten Internetportal. Darüber hinaus können Sie sich bei der deutschen Rentenversicherung informieren: Sie führt „Internationale Beratungstage“ durch, bei denen Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos Auskunft geben. Informationen dazu erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de. In Österreich bekommt Arbeitslosengeld, wer innerhalb von 24 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 52 Wochen lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. 26 Wochen Vorversicherung innerhalb von 12 Monaten reichen bei Arbeitslosen unter 25 Jahren, 28 Wochen bei Personen, die bereits Arbeitslosengeld bekommen haben. Versicherungszeiten in anderen EWR-Ländern können angerechnet werden. Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 55 Prozent des Nettoentgelts. Zur Berechnung wird das Entgelt des vorletzten Kalenderjahres herangezogen, wenn man den Antrag in den ersten sechs Monaten eines Jahres stellt; in den zweiten sechs Monaten wird das Entgelt des Vorjahres als Grundlage verwendet. Nur wer zu dieser Zeit noch keine Beiträge gezahlt hat, kann sich jüngeres Einkommen anrechnen lassen. Für jedes Kind und für Ehepartner, die nur geringfügig verdienen, bekommt man einen Familienzuschlag. Das Arbeitslosengeld wird für 20 Wochen gezahlt, wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre weniger als 156 Wochen versichert war, ansonsten läuft es 30 Wochen lang. Bei Arbeitnehmern ab 40 Jahren und mit längeren Versicherungszeiten steigt es auf bis zu 52 Wochen. Wer die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat, ist für vier Wochen vom Arbeitslosengeld gesperrt. Detaillierte Informationen über die Leistungen der drei Zweige der Sozialversicherung erhalten Sie unter www.sozialversicherung.at; Informationen zum Arbeitslosengeld gibt es unter www.ams.at. Wenn die Kinder mitkommen...Ihre Kinder haben in Österreich das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die Kinder der einheimischen Bevölkerung. Kinder unter drei Jahren werden in Krippen betreut. Sie sind zumeist ganztägig ohne Unterbrechung und ganzjährig geöffnet und befinden sich vorwiegend in den größeren Städten; zwei Drittel der Krippen sind in Wien. Daneben bieten auch Spielgruppen, Tagesmütter und Leihomas ihre Dienste an. Kinder ab drei Jahren (in einigen Bundesländern ab zweieinhalb Jahren) können einen Kindergarten besuchen. In Niederösterreich und Oberösterreich sind seit September 2009 alle Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt zum Kindergartenbesuch verpflichtet; in Kärnten gilt dies bereits seit Längerem. In den übrigen Bundesländern wurde das verpflichtende Kindergartenjahr im September 2010 eingeführt. Mehr als die Hälfte der Kindergärten werden von Gemeinden getragen, daneben gibt es kirchliche, betriebliche und sonstige private Einrichtungen. Viele Kindergärten öffnen durchgehend (vor allem in den größeren Städten), die anderen schließen mittags oder öffnen nur halbtags.Die Gebühren in den öffentlichen Kindergärten hängen vom Bundesland, dem Haushaltseinkommen und den Öffnungszeiten ab. In Wien kostet die Halbtagsbetreuung im städtischen Kindergarten 134 €, die Ganztagsbetreuung 226 €, die Verpflegung rund 57 €. 2009 wurde österreichweit der Gratiskindergarten für alle Fünfjährigen eingeführt: Sie besuchen die Einrichtung bis zu 20 Stunden pro Woche kostenlos (ohne Mittagstisch). In manchen Bundesländern ist der Gratisbesuch für eine größere Stundenanzahl und auch für jüngere Altersgruppen möglich. So gehen in Oberösterreich Kinder ab zweieinhalb Jahren ganztags kostenlos in den Kindergarten. Informationen dazu finden Sie unter www.help.gv.at. Kinder von 6 bis 15 Jahren sind schulpflichtig. Informationen zum Bildungssystem finden Sie unter www.bildungssystem.at. Eine Familienbeihilfe wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt und für Kinder bis 26, wenn sie noch in Ausbildung oder erheblich behindert sind. Sie beträgt je nach Alter zwischen 105 € und 153 € im Monat, für ein zweites Kind gibt es monatlich 12,80 € Zuschlag und für jedes weitere Kind 35 €. Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen acht Wochen vor und acht Wochen nach dem Entbindungstermin nicht arbeiten und bekommen in dieser Zeit ein Wochengeld aus der Krankenversicherung in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der vergangenen drei Kalendermonate. Anschließend kann die Mutter oder/und der Vater in „Karenz“ gehen; sie endet spätestens mit Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes. Karenz ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge mit Kündigungs- und Entlassungsschutz. Mütter oder Väter, die ihre Kinder selbst betreuen, erhalten Kinderbetreuungsgeld. Dabei darf eine bestimmte Zuverdienstgrenze nicht überschritten werden. Weitere Bedingung ist, dass das Kind regelmäßig ärztlich untersucht wird (nach dem Mutter-Kind-Pass-Programm). Seit Januar 2010 kann man zwischen fünf verschiedenen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes wählen – genaue Informationen dazu erhalten Sie in der Broschüre „Infos für Grenzgänger“, die Sie unter www.eures-bodensee.de herunterladen können. Darüber hinaus haben Eltern Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn sie zuvor mindestens drei Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer hat. Aktuelle Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Mutterschutz und Elternkarenz“ unter www.arbeiterkammer.at. Detaillierte Informationen für Eltern finden Sie auf den Websites des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter www.bmsg.gv.at. WeiterbildungIn Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland. Zu den Anbietern von Weiterbildungen gehören der Arbeitsmarktservice (AMS), Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), öffentliche Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen), gemeinnützige Einrichtungen, wirtschaftliche Interessenverbände, deren Bildungseinrichtungen, kommerzielle Anbieter und die betriebliche Weiterbildung. Unter www.ams.at finden Sie Informationen zu Aus- und Weiterbildungen, zum Beispiel den „Qualifikationsbarometer“. Außerdem gibt es eine Weiterbildungsdatenbank mit Kursen von rund 3.200 Weiterbildungsinstituten. Das Berufsförderungsinstitut ist eine der größten Bildungseinrichtungen Österreichs und bietet unter anderem auch Möglichkeiten zum „Telelernen“: www.bfi.or.at. AUCEN bietet Links und Informationen zu universitärer Weiterbildung und universitärer Personalentwicklung in Österreich: www.aucen.ac.at. Auf www.weiterbildung.at, dem Portal des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds, finden Sie eine Suchmaschine mit übersichtlicher Themenliste und Links zu Bildungsberatungsstellen in ganz Österreich.Möglichkeiten zum E-Learning und Fernlehrgänge bietet das Zentrum für Fernstudien der Universität Linz, das mit der deutschen Fernuniversität Hagen zusammenarbeitet: www.esc.ac.at Bei der Wirtschaftskammer Österreich können Sie unter www.wifi.at ein Kursbuch bestellen, Sie können aber auch online nach Weiterbildungen suchen – unterteilt nach Bundesländern. Die österreichischen Volkshochschulen erreichen Sie über das Portal www.vhs.or.at. Interessant ist außerdem das Portal www.erwachsenenbildung.at. In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen. Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de. Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de. Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Österreich":
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