Arbeiten in Slowenien
ArbeitsmarkttrendsDer slowenische Arbeitsmarkt erholt sich nur sehr langsam von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Zwar wird für 2011 und 2012 ein moderates Wirtschaftswachstum erwartet, aber die Krise hat Schwächen in der Wirtschaftstruktur freigelegt, deren Behebung Zeit kostet. Getragen wird der leichte Aufschwung nur vom Export. Der private Konsum hat bisher nur verhalten zugelegt, Grund dafür sind die anhaltend hohen Arbeitslosenquoten und das geringe Realwachstum der Löhne.Die im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozent leicht gefallenen Beschäftigtenzahlen spiegelten diese Entwicklung wider. Nach Eurostat-Erhebungen lagim Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 66,2 Prozent und somit etwas höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 32,6 Prozent der slowenischen Arbeitnehmer /innen waren in der Industrie beschäftigt sowie 58,6 Prozent im Dienstleistungssektor. Ein relativ hoher Anteil von 8,8 Prozent ging einer Beschäftigung in der Landwirtschaft nach. Slowenien wies im August 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 7,8 Prozent auf, 0,5 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie liegt damit noch unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent. Junge Sloweninnen und Slowenen sind wie in fast allen EU-Ländern im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um 2,4 Prozent gestiegen, somit waren im Juni 2011 18,6 Prozent der 15- bis 24-Jährigen ohne Arbeit. Im Vergleich dazu lag der EU-Durschnitt bei 20,8 Prozent. Verglichen mit der Situation vor Beginn der Wirtschaftskrise ist der Anteil der Männer deutlich angestiegen. Mit einer Quote von 7,9 Prozent waren im August 2011 0,2 Prozent mehr Männer als Frauen in Slowenien arbeitslos gemeldet. Der slowenische Arbeitsmarkt unterscheidet sich regional stark: So waren in den östlichsten statistischen Regionen Pomurska und Podravska weit weniger Arbeitslose registriert als in den statistischen Regionen im Nord- bzw. Südosten des Landes. Welche Berufe haben gute Chancen?Zu den slowenischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure gute Aussichten. Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem slowenischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
In anderen Bereichen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehört vor allem die Baubranche, aber auch der Bereich der Medizintechnik. Die slowenische Sprache ist für Nichtslawen relativ schwierig zu erlernen. Dennoch werden für einen Arbeitsaufenthalt Kenntnisse der Landessprache dringend empfohlen. Zugang zum ArbeitsmarktEU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Slowenien einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Slowenien aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Unionsbürger und deren Angehörige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Slowenien gewährt Unionsbürgern freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich.Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr Beruf in Slowenien reguliert ist. Manche Berufe sind nämlich an besondere Voraussetzungen geknüpft, die in Gesetzen festgelegt sind. Grund ist, dass diese Berufe in der Regel mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung verbunden sind. Zu den regulierten Berufsgruppen zählen zum Beispiel Ärzte, Krankenpfleger, Pharmazeuten und Lehrer. Die zuständigen Ministerien, Berufsverbände oder Kammern müssen zunächst feststellen, ob ein Bewerber, der seine Qualifikation im Ausland erworben hat, die Voraussetzungen erfüllt und ausreichende Fähigkeiten mitbringt, um in Slowenien in einem solchen Beruf zu arbeiten. Falls Sie einen regulierten Beruf ausüben wollen, müssen Sie einen schriftlichen „Antrag auf Anerkennung des Rechts auf Ausübung eines reglementierten Berufs“ stellen. Dazu reichen Sie den entsprechenden Vordruck beim Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales ein (www.mddsz.gov.si). Ihrem Antrag müssen Sie Nachweise über Ihre Staatsangehörigkeit, über Ihre Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrung beilegen. Bei Fragen können Sie sich außerdem an das Arbeitsamt der Republik Slowenienwenden: www.ess.gov.si.. Löhne, Steuern und LebenshaltungskostenLebenshaltungskostenDie Lebenshaltungskosten liegen in Slowenien im Durchschnitt knapp 10 Prozent niedriger als in Deutschland. Das Statistische Amt Sloweniens erhebt monatlich die Einzelhandelspreise für Güter des täglichen Bedarfs. Sie können sie unter www.stat.si einsehen (Economy >Prices >Average Retail Prices of Goods and Services).Löhne und GehälterSeit den 1990er-Jahren sind die Löhne aufgrund der wirtschaftlichen Reformen, die Slowenien umgesetzt hat, kontinuierlich gestiegen. Aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise ist die durchschnittliche Höhe der Einkommen nun jedoch etwas gesunken. Der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst beträgt 1.483 € brutto (Stand: April 2010). Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2010 bei 510 € netto und wird bis 2012 schrittweise auf 562 € netto angehoben.Auf der Website des Statistischen Amts in Slowenien (www.stat.si) finden Sie die jeweils aktuellen Durchschnittslöhne einzelner Branchen in englischer Sprache. Demnach erhielten im April 2010 Arbeitnehmer in der Produktion durchschnittlich 1.294 € brutto pro Monat, in der Baubranche 1.228 €, im Hotel- und Gaststättengewerbe 1.074 €, in der Branche Gesundheitswesen und Sozialarbeit 1.763 €, in der Finanzdienstleistungsbranche, in der landesweit die höchsten Löhne gezahlt werden, 2.117 €. Ausländische Firmen oder Tochtergesellschaften zahlen in der Regel deutlich höhere Gehälter als slowenische Unternehmen - insbesondere für hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungspersonal. Experten schätzen, dass ausländische Unternehmen im Schnitt 10 Prozent mehr bezahlen. Je nach Unternehmen, Qualifikation und Region verdienen Geschäftsführer in Slowenien zwischen 74.000 € und 195.000 € brutto pro Jahr, Leiter der Finanzabteilung 38.000 € bis 79.000 €, Verkaufsleiter 41.000 € bis 83.000 €, Top-Sekretäre 18.000 € bis 24.000 € (Stand: 2008, Quelle: Dr. Pendl & Dr. Piswanger, Slowenien). Sozialabgaben und SteuernAls Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Slowenien sind Sie verpflichtet, von Ihrem Bruttoverdienst monatlich Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer abzuführen. Arbeitnehmer zahlen etwa 22 Prozent ihrer Bruttovergütung in die Sozialversicherungen ein. Auf das restliche Bruttoeinkommen wird Einkommensteuer erhoben. Sie beträgt seit 2009 für Einkommen bis zu 7.410 € 16 Prozent des durchschnittlichen Jahresbruttoverdienstes nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.Auf Einkommensteile, die 7.410 € übersteigen (bis 14.821 €), werden 27 Prozent erhoben, Einkommensteile über 14.821 € werden mit 41 Prozent besteuert. Slowenien kennt keine Steuerklassen für Ehepaare – es wird jeweils das individuelle Einkommen herangezogen. Bei Fragen zum Thema Steuern können Sie sich an die Steuerverwaltung des Finanzministeriums wenden (www.durs.gov.si, Tel.: +386 14782700). Das Einkommensteuergesetz können Sie über das Staatsportal der Republik Slowenien einsehen (http://e-uprava.gov.si>Personal Finance>Personal Income Tax). StellensucheSie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).Außerdem können Sie das Online-Angebot der slowenischen Arbeitsverwaltung unter www.ess.gov.si nutzen. Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld? Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus. Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU). Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH). InitiativbewerbungWenn Sie genau wissen, in welchen Bereichen Sie arbeiten wollen, lohnt es sich, interessante Unternehmen direkt anzusprechen, auch wenn diese Aktuell keine Stellenangebote veröffentlicht haben. Viele freie Stellen werden über persönliche Kontakte besetzt - sie erscheinen in keiner Zeitung. Am besten rufen Sie zunächst in der Firma an, stellen sich, Ihre Qualifikation und Ihr Anliegen kurz vor und erkundigen sich, ob grundsätzlich Interesse an Ihrer Bewerbung besteht.Über das Portal http://de102.kompass.com finden Sie zahlreiche Adressen und Profile slowenischer und internationaler Firmen. Sie können gezielt nach einzelnen Branchen suchen.Auch die Gelben Seiten Sloweniens eignen sich gut für die Suche nach passenden Firmen: www.rumenestrani.com. Über die Website der Slowenischen Handwerkskammer (www.ozs.si) können Sie kostenlos auf das Handwerksregister zugreifen. Dort sind Angaben von rund 48.000 Handwerksunternehmen gespeichert, die Sie nach bestimmten Regionen und Branchen sortieren können. Auch die Industrie- und Handelskammer (www.gzs.si) informiert über ihre Mitgliedsunternehmen. BewerbungSie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist Anerkennung von AbschlüssenFür die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein. Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung. Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.) Arbeits- und VertragsrechtDie arbeitsrechtlichen Bedingungen sind in mehreren Gesetzen - unter anderem im "Gesetz über die Arbeitsverhältnisse" - festgelegt. Sie können die Gesetze in englischer Sprache über die Website des Ministeriums für Arbeit, Familie und Soziales einsehen (www.mddsz.gov.si/en>Legislation).In Slowenien ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, sie innerhalb von 8 Tagen, nachdem Sie Ihre Stelle angetreten haben, bei der Kranken-, Renten- und Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Innerhalb von 15 Tagen muss er Ihnen eine Fotokopie der Anmeldeformulare aushändigen. Die Bestandteile, die Ihr Arbeitsvertrag auf jeden Fall enthalten muss, sind im "Gesetz über die Arbeitsverhältnisse", Artikel 29, genau festgelegt. Unbefristete und befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich verfasst werden. Das Gesetz listet die Bedingungen auf, unter denen der Vertrag befristet werden darf; außerdem legt es die gesetzlichen Fristen für eine ordentliche Kündigung fest. Der Arbeitgeber kann eine Probezeit festsetzen; ihre Dauer hängt von Ihrem Bildungsgrad und den Anforderungen der Position ab. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, derzeit noch inklusive einer täglichen, halbstündigen Mittagspause. Überstunden dürfen 8 Stunden pro Woche, 20 Stunden im Monat oder 170 Stunden pro Jahr nicht übersteigen; 230 bei ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers. Jeder Vollzeit-Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage, bei einer sechstägigen Arbeitswoche auf 24 Tage. Wer eigene Kinder erzieht, bekommt zusätzliche Urlaubstage. Weitere Gründe für Zusatzurlaub sind Alter, Invalidität und Körperbehinderung. Wenn ein naher Angehöriger stirbt oder heiratet, bekommt man jeweils einen Tag Sonderurlaub. Zudem gibt es 13 gesetzliche Feiertage. In vielen Branchen regeln Tarifverträge die wöchentliche Arbeitszeit, den Urlaub und die Höhe der Gehälter. Einen Anspruch auf Jahresurlaub und Urlaubsgeld hat nur, wer mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bei einem Unternehmen gearbeitet hat. Zusätzlich zum Gehalt bekommen Arbeitnehmer in Slowenien üblicherweise auch eine Verpflegungspauschale. Jeder Arbeitnehmer benötigt in Slowenien ein „Arbeitsbuch“ (Delovna knjižica). Es ist ein öffentliches Dokument, das belegt, dass man tatsächlich angestellt ist. Darin werden die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, seine Qualifikation und alle seine bisherigen Arbeitgeber und Beschäftigungszeiten festgehalten. Um das Arbeitsbuch zu beantragen, reichen Sie einen entsprechenden Vordruck zusammen mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie Ihres Schulzeugnisses und Ihren Reisepass beim zuständigen Verwaltungsamt ein. Arbeitnehmer haben das Recht, Ihre Interessen über einen Vertreter im Betriebsrat, im Aufsichtsrat oder über eine gewerkschaftliche Vertrauensperson geltend zu machen. Der größte Gewerkschaftsbund ist der „Bund der freien Gewerkschaften Sloweniens“ (Zveza svobodnih sindikatov Slovenije, www.zsss.si). SozialversicherungIm Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie einreisen ... Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Wenn Sie arbeiten ... Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich. Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen. Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem Die Sozialversicherungen schützen gegen Risiken bei Krankheit, Invalidität, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit und sichern die Existenz im Alter. Eine eigenständige Pflegeversicherung gibt es in Slowenien bisher nicht. Pflegebedürftige erhalten Leistungen aus Versicherungen gegen andere Risiken (Alter, Krankheit, Behinderung). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei dem Slowenischen Krankenversicherungsintitut (www.zzzs.si) pflichtversichert. Dort erhalten sie die Krankenversicherungskarte, die man beim Arztbesuch vorlegt. Wer krank ist, muss zunächst den Hausarzt aufsuchen – er überweist bei Bedarf zum Spezialisten oder ins Krankenhaus. Die Krankenpflichtversicherung übernimmt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 100 Prozent, bei anderen Krankheiten 80 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes. Sie erstattet 75 Prozent der Kosten für Medikamente der sogenannten Positivliste (100 Prozent für Kinder) und 25 Prozent für Medikamente der Zwischenliste. An den Kosten der ärztlichen Behandlung beteiligen sich Versicherte mit 5 bis 75 Prozent; Vorsorgeleistungen sind zuzahlungsfrei. Der Zahnarztbesuch ist für Kinder und Studenten kostenlos, Erwachsene übernehmen 15 Prozent. Insbesondere bei einem Krankenhausaufenthalt kann die Selbstbeteiligung schnell teuer werden – hier zahlt man bis zu einem Viertel der Kosten aus eigener Tasche. Wer eine Zahnprothese benötigt, trägt sogar drei Viertel der Kosten selbst. Daher ist es ratsam, freiwillig eine Zusatzversicherung abzuschließen. Detaillierte Informationen über die Leistungen der Krankenpflichtversicherung erhalten Sie unter www.zzzs.si. Wer mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält die Rente mit 65 Jahren (Männer) beziehungsweise 63 Jahren (Frauen) in voller Höhe. Ab 20 Beitragsjahren kann man sich zwei Jahre früher zur Ruhe setzen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihre Stelle verlieren, erhalten Arbeitslosengeld, sofern sie während der vergangenen 18 Monate mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Weitere Informationen zum Sozialversicherungssystem finden Sie unter www.mddsz.gov.si Wenn die Kinder mitkommen...In Slowenien nehmen die Kindergärten bereits Babys im Alter weniger Monate auf. Dort werden sie normalerweise ganztags betreut. Allerdings gibt es oft lange Wartelisten. Die Kosten für die Betreuung hängen vom Einkommen der Eltern ab, die Mindestrate liegt bei etwa 80 € pro Monat. Das Essen ist in der Regel im Preis enthalten. Kinder zwischern einem und sechs Jahren können freiwillig die Vorschule besuchen. Dort werden sie durch Aktivitäten gefördert, die in Erziehungsplänen festgelegt sind und sich auf die Bereiche Bewegung, Sprache, Kunst, Natur, Gesellschaft und Mathematik beziehen.Mit sechs Jahren werden Kinder in die erste Klasse der Grundschule eingestuft. Der Unterricht ist kostenlos, für das Mittagessen und die Betreuung am Morgen oder am Nachmittag bezahlen Eltern etwa 70 € pro Monat. Die Britische Botschaft in Ljubljana veröffentlicht eine Liste aller internationalen Kindergärten und Schulen in Slowenien (http://ukinslovenia.fco.gov.uk>Help for british Nationals>Living and working in Slovenia).
Die Schulbildung in Sowenien genießt einen guten Ruf. In den Fremdsprachen beschäftigen die Gymnasien teilweise Muttersprachler, die - ergänzend zum Unterricht der slowenischen Lehrer - eher spielerisch mit den Schülern Sprechen üben. Detaillierte Informationen zum slowenischen Bildungssystem, zu den einzelnen Schularten und über die Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Erziehung und Sport der Republik Slowenien unter www.mss.gov.si, außerdem unter www.schulweb.de. Das „Zentrum für Slowenisch als Zweit-/Fremdsprache“ der Universität Ljubljana (www.centerslo.net, Tel.: + 3 86 12 41 86 47) bietet speziell für Kinder und Jugendliche mehrwöchige Sprachkurse während der Sommermonate an. Der Mutterschaftsurlaub dauert 105 Tage, davon liegen 28 Tage vor der Entbindung. Väter haben ein Recht auf 90 Tage Vaterschaftsurlaub, von denen 15 während der ersten sechs Lebensmonate des Kindes genommen werden müssen. Ein Elternteil darf im Anschluss an den Mutterschutz bis zu 260 Tage Elternurlaub nehmen. Er kann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Versicherte Eltern erhalten Mutterschafts-, Vaterschafts- und Erziehungsgeld. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem durchschnittlichen Entgelt der letzten zwölf Monate. Väter erhalten während der ersten 15 Tage des Vaterschaftsurlaubs 100 Prozent ihres durchschnittlichen Entgelts der letzten zwölf Monate, für die restlichen 75 Tage übernimmt der Staat ihre Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe des Kindergelds hängt vom Einkommen der Eltern ab und liegt zwischen 18 € und 117 € – genauere Informationen dazu erhalten Sie in der MISSOC-Datenbank unter http:ec.europa.eu/employment_social). Es wird für Kinder mit ständigem Wohnsitz in Slowenien bis zu 18 Jahren gezahlt (oder bis zu 26 Jahren, falls sie eine weiterführende Ausbildung absolvieren). WeiterbildungIn Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.Weiterbildungen werden in Slowenien von drei Arten von Institutionen angeboten: von Institutionen für Erwachsenenbildung (organizacije za izobrazevanje odraslih), zum Beispiel Ljudske Univerze (www.lukrsko.si), von Institutionen, die gleichermaßen für die Bildung von Erwachsenen und Jugendlichen zuständig sind (einige von ihnen sind nicht staatlich), und von Organisationen, die nur am Rande Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, zum Beispiel kulturelle Einrichtungen, politische Parteien, Tourismus- oder Landwirtschaftsverbände. Jeder slowenische Arbeitnehmer hat das Recht und die Pflicht zur Fort- und Weiterbildung. Wenn die Arbeitsabläufe dies erforderlich machen oder wenn durch Fort- und Weiterbildung verhindert werden kann, dass ein Arbeitsvertrag mangels Eignung oder aus betrieblichen Gründen gekündigt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer sicherzustellen. Dauer und Ablauf der Fortbildung sowie die Rechte der Vertragsparteien während und nach der Fortbildung werden im Fortbildungsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen. Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de. Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de. Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Slowenien":
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren. |
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