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Arbeiten in Zypern
Arbeitsmarkttrends
Der zyprische Arbeitsmarkt hat sich noch nicht vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Zwar erfährt Zyperns Wirtschaft ein leichtes Wachstum, das auch nach Meinung von Experten für das Gesamtjahr 2011 anhalten wird. Problematisch sind jedoch das Haushaltsdefizit und die Arbeitslosigkeit. Die deutliche Erhöhung der Arbeitslosenraten infolge der Krise stellt Zypern vor eine bislang unbekannte Herausforderung. Vor der Krise verzeichnete die Mittelmeerinsel nahezu Vollbeschäftigung. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit hat sich auch der private Konsum erholt, dieser ist u.a. Stütze des Aufschwungs.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beschäftigtenzahlen um 0,2 Prozent leicht gefallen. Nach Eurostat-Erhebungen lag im Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 69,7 Prozent und somit höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 20,8 Prozent der zyprischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 75,4 Prozent im Dienstleistungssektor und 3,8 Prozent in der Landwirtschaft.
Zypern wies im August 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 7,4 Prozent auf, 1 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent. Junge Zyprerinnen und Zyprer sind wie in fast allen EU-Ländern im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um 2,3 Prozent gestiegen, somit waren im Juni 2011 19,6 Prozent der unter 25-Jährigen ohne Arbeit. Der EU-Durschnitt lag leicht darüber - bei 20,8 Prozent. Betrachtet man die Arbeitslosigkeit von Männern und Frauen, ergibt sich ein recht ausgeglichenes Bild: 7,1 Prozent der Männer und 7,4 Prozent der Frauen waren in Zypern arbeitslos gemeldet.
Welche Berufe haben gute Chancen?
Zu den zyprischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
- die Informations- und Kommunikationstechnik
- die Umwelttechnik
- die Energietechnik und der Bereich Erneuerbare Energien
- der Tourismus
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure gute Aussichten.
Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem zyprischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
- wie auch in Deutschland medizinische Berufe (Krankenpfleger/-schwestern, Hebammen und Geburtshelfer, Arzthelfer/innen)
- Erzieher/innen und Pfleger/innen in Einrichtungen
- Buchhalter/innen und andere Fachkräfte in Wirtschaft und Handel
- Unternehmensberater/innen
- Heizungs-, Klima- und Sanitärinstallateurinnen und -installateure
- Lageristinnen und Lageristen, Transporteurinnen und Transporteure
- Maschinenführer/innen, Maschinenbediener/innen
- Bäcker/innen
- Restaurantfachleute
In anderen Bereichen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehören die Kfz-Industrie und vor allem die Bauwirtschaft.
Obwohl viele Zyprer/innen Englisch sprechen, ist zur beruflichen und sozialen Integration der Erwerb von griechischen Sprachkenntnissen zu empfehlen.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Zypern einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang im Lande aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie auf der Homepage des Innenministeriums unter http://moi.gov.cy.
Zypern gewährt EU-Bürgern uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wer sein Geld dort verdienen will, benötigt also keine Arbeitserlaubnis.
Ausführliche Informationen zum Thema "Einreise" bietet Ihnen die Deutsche Botschaft in Nikosia (www.nikosia.diplo.de).
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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Zypern rangiert bei den Lebenshaltungskosten im Mittelfeld der EU. Dabei gilt: Wer auf einheimische Produkte zurückgreift, kann gute Qualität zu recht günstigen Preisen erhalten. Dies gilt auch besonders für Einkäufe auf den Wochenmärkten. Wesentlich teuerer ist der Erwerb ausländischer Waren.
Rund 700 € pro Monat benötigen laut Schätzungen des DAAD Studierende für Miete, Essen, Bücher und Freizeit.
| Konsumgut | | Durchschnittliche Preise
in Nikosia | | 1 kg Rindfleisch | | 7,00 € | | 1 l Milch | | 1,15 € | | 1 kg Käse | | 8,80 - 12,70 € | | 1 kg Weißbrot | | 1,70 € | | 1 kg Kartoffeln | | 0,65 - 0,95 € | | 1 l Orangensaft | | 1,15 - 1,45 € | | 1 l Benzin | | 0,80 € | | 200 ml Shampoo | | 2,60 € | | 1 Kinokarte | | 7,50 € |
Daten vom 2009
Quelle: Zyprische Verbraucherschutzzentrale
Mehr Informationen über Preise und Lebenshaltungskosten erhalten Sie bei der Zyprischen Verbraucherschutzzentrale unter: www.cyprusconsumers.org.cy.Löhne und Gehälter
Mit seinen Löhnen und Gehältern liegt Zypern derzeit im oberen Mittelfeld der EU-Staaten. Der staatlich festgelegte Mindestlohn lag 2008 bei 698 € monatlich (741 € nach sechs Monaten Beschäftigung). Der durchschnittliche Verdienst betrug 1.753 € im Monat.
Fast in allen Branchen werden zusätzlich Prämien gezahlt. Dadurch liegen die tatsächlichen Einkommen im Schnitt 10 bis 20 Prozent über den Grundgehältern. Zudem werden die Löhne und Gehälter in den meisten Sektoren der Wirtschaft alle sechs Monate an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Weniger gut stehen die Frauen da. Sie verdienen in der Regel 25 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Weitere Informationen zu Mindestlöhnen und Gehältern erhalten Sie beim zyprischen Arbeitsministerium unter: www.mlsi.gov.cy.
Abhängige Beschäftigung in Zypern / Durchschnittliche Bruttomonatslöhne in Euro:
| Führungskräfte | | 5.200 € | | Buchhalter | | 3.900 € | | Lehrer (Sekundarstufe) | | 3.080 € | | Wissenschaftler | | 2.900 € | | Krankenschwestern | | 2.080 € | | Sekretärinnen | | 2.000 € | | Bauarbeiter | | 1.600 € | | Köche | | 1.505 € | | Tischler | | 1.370 € | | Verkäufer | | 1.330 € | | Druckereiarbeiter | | 1.300 € | | Friseure | | 1.040 € |
Quelle: Zyprisches Amt für Statistik, 2007 Sozialabgaben und Steuern
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter Beiträge an die fünf gesetzlichen Sozialfonds abzuführen. Dies sind die Sozialversicherung, der zentrale Urlaubsfonds, der Arbeitslosenfonds, der Fonds für Aus- und Fortbildung sowie der gesellschaftliche Kohäsionsfonds.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte (je 6,8 Prozent der Bemessungsgrundlage). Die Beiträge für die restlichen vier Fonds werden ausschließlich von Arbeitgeberseite bestritten.
Die steuerpflichtigen Bürger Zyperns müssen auf ihre gesamten im In- und Ausland erworbenen Einkünfte Einkommensteuer zahlen. Als steuerpflichtig gelten Personen, die über einen Zeitraum von insgesamt mehr als 183 Tagen pro Steuerjahr in Zypern wohnen. Bei nicht steuerpflichtigen Bürgern werden für die Einkommensteuer lediglich die in Zypern erworbenen Einkünfte zugrunde gelegt. Die aktuellen Steuersätze sehen wie folgt aus: Steuerfrei sind Jahreseinkommen bis zu 19.500 €. Bei Einkommen zwischen 19.501 und 28.000 € fallen 20 Prozent Steuern an, zwischen 28.001 und 36.300 € sind es 25 Prozent. Für Beträge darüber hinaus liegt der Steuersatz bei 30 Prozent.
Weitere Angaben dazu finden Sie im Internet unter www.pkalopetrides.com.cy und http://kpmg.com.cy.
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche sind Online-Jobbörsen wie www.eurojobs.com empfehlenswert. Einen guten Überblick über solche Jobbörsen bietet Ihnen die Internetseite www.cyprusjobs.com. Zudem können Sie direkt auf den Websites vieler Unternehmen gezielt nach Stellen suchen. Ebenfalls hilfreich: der Stellenanzeigenteil zyprischer Zeitungen, deren Adressen unter www.onlinenewspapers.com aufgelistet sind. Nützlich können auch Initiativbewerbungen sein. Adressen von Betrieben finden Sie in den Gelben Seiten (www.cyprusyellowpages.com). Eine weitere Quelle ist die Zyprische Industrie- und Handelskammer (www.ccci.org.cy).
Für die Stellensuche direkt vor Ort sollten Sie das Dienstleistungsangebot der "District Labour Offices" (zyprische Arbeitsverwaltung) in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie sich dort registrieren lassen. Die entsprechenden Formulare können Sie sich von der Homepage der Arbeitsverwaltung (Department of Labour) herunterladen unter: www.mlsi.gov.cy.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
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Arbeits- und Vertragsrecht
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Einen Überblick dazu können Sie sich auf der Informationsplattform des Amtes für Arbeitsbeziehungen (www.mlsi.gov.cy) verschaffen.
Das Amt für Arbeitsbeziehungen kontrolliert, ob die Arbeitgeber die Bestimmungen einhalten. So sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, neue Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss genauestens über die Beschäftigungsbedingungen zu informieren. Allerdings gibt es in Zypern kein einheitliches System für den Abschluss von Arbeitsverträgen. So schreibt das Gesetz nicht vor, dass Arbeitsverträge schriftlich verfasst werden müssen. Das Beschäftigungsverhältnis beginnt meistens mit einer 26 Wochen dauernden Probezeit, die beidseitig ohne Angabe von Gründen beendet werden kann.
Fest angestellte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Werden sie ungerechtfertigt entlassen (bei mindestens 26 Wochen Betriebszugehörigkeit), steht ihnen eine Entschädigung zu. Dies gilt auch dann, wenn ein Mitarbeiter wegen unzumutbaren Verhaltens des Arbeitgebers selbst kündigt. .Dies gilt auch dann, wenn ein Mitarbeiter wegen unzumutbaren Verhaltens des Arbeitgebers selbst kündigt. Arbeitnehmer, die nach über zwei Jahren beim gleichen Arbeitgeber wegen Stellenstreichungen entlassen werden, haben Anspruch auf eine Vergütung aus dem Fonds für Arbeitskräfteüberschuss. Insolvenzgeschädigte wiederum erhalten Zahlungen aus einem Sonderfonds. Ansonsten gelten – abhängig von der jeweiligen Beschäftigungsdauer – Kündigungsfristen zwischen einer Woche und zwei Monaten.
In Zypern werden meist unbefristete Arbeitsverträge geschlossen. Ausnahme hiervon bilden der Fremdenverkehr und die Landwirtschaft, wo saisonale Beschäftigungsverhältnisse üblich sind. Dabei gilt laut Gesetz: Wer befristet (oder in Teilzeit) beschäftigt ist, darf dadurch keine Nachteile erleiden. Zudem sind Befristungen nur zulässig bis zu einer Gesamtlaufzeit von höchstens 30 Monaten.
Die Höchstarbeitszeiten sind gesetzlich festgelegt und liegen in der Regel zwischen 38 und 40 Stunden. Wer länger arbeiten muss, erhält dafür eine Überstundenvergütung. Die täglichen Arbeitszeiten variieren je nach Wirtschaftszweig und Beruf. In den meisten Unternehmen wird von 8 bis 17.30 Uhr gearbeitet, mit einer Mittagspause zwischen 13 und 14 Uhr. Jeder Arbeitnehmer hat zudem Anspruch auf einen Mindesturlaub von vier Wochen (20 Arbeitstage bei einer Fünftage- sowie 24 Arbeitstage bei einer Sechstagewoche).
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Besucher und Einwanderer aus EU-Mitgliedstaaten haben in Zypern das gleiche Recht auf medizinische Versorgung wie die Zyprer selbst. Bestimmte Personengruppen werden in ambulanten und stationären Einrichtungen des Staates kostenlos versorgt, bis auf eine Pauschalgebühr von 2 € pro Arztbesuch. Dazu gehören zum Beispiel Haushalte mit mehr als drei Kindern, bestimmte Gruppen chronisch Kranker, Studierende einiger staatlicher Einrichtungen, Mitarbeiter von Regierungsorganisationen, Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen unter 15.377,41 € und Haushalte, deren Einkommen maximal 30.754,83 € beträgt, zuzüglich 1.708,60 € für jedes Kind ohne eigenes Einkommen. Für Rentner sind Arztbesuche komplett kostenfrei.
Einen Eigenanteil von 50 Prozent für alle notwendigen medizinischen Leistungen müssen folgende Gruppen zahlen: Alleinstehende mit Einkünften zwischen 15.379,12 und 20.503,22 € und Haushalte mit bis zu drei Kindern, deren Einkommen zwischen 30.756,53 und 37.589,23 € liegt, zuzüglich 1.708,60 € für jedes Kind ohne eigenes Einkommen.
Wer nicht unter diese Gruppen fällt, kann bei kostspieligen Behandlungen je nach Einkommen einen Nachlass erhalten. Besuche beim Facharzt kosten 20,50 €, beim Allgemeinarzt 14,52 €, plus anfallender Labor- und Untersuchungskosten, Krankenhausaufenthalte ab 123,02 € täglich.
Weitere Informationen zum Gesundheitssystem finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums unter www.moh.gov.cy.
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Wenn die Kinder mitkommen...
Für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren stehen sowohl staatliche (kostenlose) als auch private Kinderkrippen zur Verfügung. Ab dem dritten Lebensjahr können Kinder die Vorschule besuchen, ab dem fünften Lebensjahr ist sie obligatorisch. Eine Vorschulerziehung bieten staatliche (griechischsprachige) sowie private (griechisch- und fremdsprachige) Einrichtungen. Die privaten Kindergärten kosten im Jahr 1.500 bis 3.500 €, die staatlichen sind günstiger.
Die allgemeine Schulpflicht beginnt im Alter von fünf Jahren und acht Monaten und endet mit der Vollendung des 15. Lebensjahres. Sie wird mit dem Besuch der sechsjährigen Primarschule und der dreijährigen Sekundarstufe I (Gymnasio) erfüllt. Für Kinder, die nicht Griechisch sprechen, werden spezielle Unterrichtsstunden zum Erlernen der griechischen Sprache angeboten. Die drei Jahre dauernde Sekundarstufe II ist in einen allgemeinen Zweig (Lykeio), einen technischen und einen berufsbezogenen Zweig aufgeteilt. Sie bereitet die Schüler auf die Hochschulreife vor.
Neben den kostenfreien staatlichen Schulen gibt es ein großes Angebot an Privatschulen. Hier sind häufig Englisch sowie Französisch und Russisch Unterrichtssprache. Die Jahresgebühren können hier bis zu 6.500 € betragen. Detaillierte Informationen über das zyprische Schulwesen finden Sie auf der Seite des zyprischen Bildungsministeriums (auf Griechisch) unter www.moec.gov.cy oder unter http://ec.europa.eu/ploteus.
Frauen, die bis zur Entbindung mindestens 26 Wochen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und im Vorjahr bestimmte Versicherungsbeiträge vorweisen, bekommen bei der Geburt eines Kindes einmalig 446 € von der Sozialversicherung ausbezahlt.
Unter den gleichen Voraussetzungen bekommen Frauen Mutterschaftsgeld. Es wird 18 Wochen lang ausbezahlt und beträgt drei Viertel des versicherten Einkommens aus dem Vorjahr.
Das Kindergeld wird an alle Familien für jedes Kind (bis zum 18. Lebensjahr) gezahlt. Die jährlichen Grundbeträge liegen zwischen 410 € (ein Kind) und 2.460 € bei drei Kindern. Ab dem vierten Kind liegt der Betrag pro Kind bei 1.353 €. Zudem kann es, abhängig vom Jahreseinkommen, Zulagen geben. Bei Familienjahreseinkommen unter 17.086 € (gemessen am Jahr 2006) ist dies zum Beispiel wie folgt geregelt: 1 Kind: 102 €, 2 Kinder: 410 €, 3 Kinder: 923 €, ab dem 4. Kind: 451 € pro Kind. Das Kindergeld für Familien mit einem Kind oder zwei Kindern wird am Ende eines Jahres oder für Familien mit drei oder mehr Kindern monatlich per Scheck gezahlt.
Anzahl der Kinder
in der Familie | Jährlicher
Grundbetrag | Ergänzender Betrag für Familien,
deren Einkommen 2006 unter
17.086 € lag | Ergänzender Betrag für Familien,
deren Einkommen 2006 zwischen
17.086 € und 34.172 € lag
| | | | | | 1 Kind | 410 € | 102 € | 51 € | | 2 Kinder | 820 e | 410 € | 307 € | | 3 Kinder | 2.460 € | 923 € | 769 € | | 4 oder mehr Kinder | 1.353 € pro Kind | 451 € pro Kind | 282 € |
Quelle: KPMG 2008
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Weiterbildung
In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.
Zuständig für die berufliche Weiterbildung und die Entwicklung der Arbeitnehmer in Zypern ist das halbstaatliche Amt für die Entwicklung des Humanpotenzials (Human Resource Development Authority of Cyprus). Das HRDA führt gemeinsam mit anderen Trägern Programme zur technischen Weiterbildung von Arbeitnehmern durch. Zudem bietet es spezielle Trainingsmaßnahmen für Arbeitslose, Frauen sowie Absolventen des Sekundarbereichs an. Und: Es fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die von Bildungsträgern wie dem intercollege (www.intercol.edu) oder dem KES College (www.kes.ac.cy) durchgeführt werden.
Über das Internetportal des HRDA (www.hrdauth.org.cy) können Sie sich gezielt über die staatlich geförderten Weiterbildungsangebote informieren.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Zypern":
Mobil in Europa - Zypern (Flyer 2 Seiten) (
pdf, 551 kB)
www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.
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