Berufliche Bildung
ÜberblickDie berufliche Bildung wird im Berufsbildungsgesetz (Profesionālās izglītības likums) geregelt. Zuständig für die berufliche Bildung ist die dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft untergeordnete Berufsbildungsverwaltung PIA (Profesionālās izglītības administrācija). Die Behörde lizenziert und akkreditiert Programme zur beruflichen Bildung und organisiert die Erarbeitung von Berufsstandards (Profesijas standarts), die den Inhalten der Berufsbildungsprogramme zugrunde liegen. Entsprechende Bildungsprogramme werden für Berufe in allen Wirtschaftszweigen angeboten.Das System der beruflichen Bildung umfasst die Ausbildung und die Weiterbildung. Berufsausbildung Die Berufsausbildung ermöglicht die Fortsetzung der Ausbildung nach Beendigung der unteren Sekundarstufe in Grundschulen (pamatskola) und Mittelschulen (vidusskola) und bietet eine erste berufliche Qualifikation sowie die Voraussetzung für die berufliche Weiterbildung. Die Berufsausbildung findet nicht im Rahmen eines dualen Systems wie beispielsweise in Deutschland statt, sondern erfolgt komplett in einfachen Berufsschulen (arodskola) und weiterführenden Berufsschulen (arodvidusskola, arodģimnāzija oder tehnikums). Angeboten werden drei Arten von Berufsausbildung:
Berufliche Weiterbildung Nach dem Abschluss der allgemeinen oder beruflichen Sekundarstufe besteht die Möglichkeit der Teilnahme an Programmen zur beruflichen Weiterbildung (Profesionālā tālākizglītības programma) mit einer Dauer von ein bis drei Jahren sowie zur beruflichen Fortbildung (profesionālās pilnveides programma) im Umfang von mindestens 160 Stunden. Diese Programme zielen ausschließlich auf die Verbesserung der beruflichen Qualifikation, sind ähnlich den Programmen zur Berufsausbildung organisiert und werden von verschiedenen lizenzierten Bildungsinstitutionen angeboten. Rechtsgrundlage, Förderung und FinanzierungDie berufliche Bildung wird im Berufsbildungsgesetz (Profesionālās izglītības likums) geregelt. Darin sind die Grundlagen für die Organisation sowie für die Kooperation zwischen Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung bei der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung festgelegt.Zentrale Behörde für die berufliche Bildung ist die dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft untergeordnete Berufsbildungsverwaltung PIA (Profesionālās izglītības administrācija). Die Behörde lizenziert und akkreditiert Programme zur beruflichen Bildung und organisiert die Erarbeitung von Berufsstandards (Profesijas standarts), die den Inhalten der Berufsbildungsprogramme zugrunde liegen. Entsprechende Bildungsprogramme werden für Berufe in allen Wirtschaftszweigen angeboten. Darüber hinaus sind an der Entwicklung der beruflichen Bildung sogenannte Kooperationsräte für Berufsbildung (Profesionālās izglītības sadarbības padome) als beratende und koordinierende Institutionen beteiligt. Diesen Gremien gehören Vertreter der zuständigen Ministerien, der Kommunalverwaltungen sowie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen an. Berufsausbildung Der Großteil der Berufsschulen wird vom Staat betrieben, einige Berufsschulen werden von Kommunalverwaltungen und von privater Hand geführt und sind von der zentralen Berufsbildungsverwaltung lizenziert. Die Ausbildung an staatlichen und kommunalen Berufsschulen ist kostenlos. An privaten Berufsschulen werden Gebühren für die Ausbildung erhoben. Die Kosten für die zentralisierten Abschlussprüfungen werden von den jeweiligen Ausbildungsstätten übernommen. Berufliche Weiterbildung Programme zur beruflichen Weiterbildung und Fortbildung werden von verschiedenen Trägern angeboten und sind von der zentralen Berufsbildungsverwaltung lizenziert und akkreditiert. Die Gebühren werden von den Anbietern festgelegt und werden in der Regel von den Teilnehmern oder deren Arbeitgebern übernommen. Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose werden aus staatlichen Mitteln finanziert. QualifikationenFür die einzelnen Berufe existieren Berufsstandards (Profesijas standarts), deren Erarbeitung von der Berufsbildungsverwaltung organisiert wird und die den Inhalten der Berufsbildungsprogramme zugrunde liegen.Darüber hinaus sind im Berufsbildungsgesetz fünf allgemeine, berufsunabhängige Qualifizierungsniveaus (kvalifikācijas līmenis) festgelegt:
Berufsausbildung Die einzelnen Ausbildungsprogramme umfassen theoretische und praktische Übungen, Seminare, Werkstattarbeiten etc. Abgeschlossen werden die Programme mit fünf zentralisierten Abschlussprüfungen. Absolventen einfacher Berufsschulen erhalten ein Zeugnis über die Berufsgrundbildung (Apliecība par profesionālo pamatizglītību) oder ein Berufsausbildungszeugnis (Atestāts par profesionālo vidējo izglītību). Absolventen weiterführender Berufsschulen erhalten ein Diplom über die weiterführende Berufsausbildung (Diploms par profesionālo vidējo izglītību), das als Abschluss der beruflichen oberen Sekundarstufe für den Zugang zu berufsorientierten Studiengängen im Bereich der höheren Bildung qualifiziert. Berufliche Weiterbildung Programme zur beruflichen Weiterbildung und Fortbildung werden mit entsprechenden Zertifikaten abgeschlossen. Zugang und BeratungDer Zugang zur beruflichen Bildung ist in einer entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft geregelt (Izglītojamo uzņemšanas kārtība profesionālās pamatizglītības, arodizglītības un profesionālās vidējās izglītības programmās).Berufsausbildung Voraussetzung für den Zugang zur beruflichen Grundausbildung und zur einfachen Berufsausbildung ist die Vollendung des 15. Lebensjahrs im Jahr des Ausbildungsbeginns. Bewerber ohne abgeschlossene allgemeine Grundbildung werden nur für Ausbildungsprogramme mit besonderer pädagogischer Begleitung zugelassen. Voraussetzung für den Zugang zur weiterführenden Berufsausbildung ist der Abschluss der allgemeinen Grundbildung, der allgemeinen Mittelbildung, der beruflichen Grundausbildung oder der einfachen Berufsausbildung. Der Zugang erfolgt über ein Aufnahmeverfahren, dessen Regelungen von den einzelnen Berufsschulen selbst festgelegt werden. Ausschlaggebend in den Verfahren sind in der Regel die Noten der Abschlusszeugnisse. Darüber hinaus können zusätzliche Elemente wie Aufnahmeprüfungen oder Aufnahmegespräche durchgeführt werden. Behinderte, Waisen und andere Bedürftige erhalten ohne die entsprechenden Aufnahmeverfahren Zugang zur Berufsausbildung. Berufliche Weiterbildung Der Zugang zu Programmen für die berufliche Weiterbildung und Fortbildung ist nicht gesetzlich geregelt. Berufliche Information und Beratung Zentrale Institution für die berufliche Information und Beratung ist die Abteilung Karrieredienstleistungen der Staatlichen Arbeitsagentur (Nodarbinātības valsts aģentūras Karjeras pakalpojumu departaments), der 2007 die bis dahin bestehende Staatliche Berufsberatungsagentur (Profesionālās karjeras izvēles valsts aģentūra, PKIVA) angegliedert wurde. Die Institution ist mit 27 Filialen in allen Kreisstädten Lettlands vertreten. Das Angebot umfasst Einzel- und Gruppenberatungen zur Berufswahl, Bildungs- und Karriereplanung und zur Jobsuche sowie Seminare zu diesen Themen. Zur Zielgruppe gehören Schüler, Berufsschüler, Studenten, Berufstätige, Arbeitslose und Eltern. Weiterführende Links zur Beruflichen Bildung in LettlandBerufliche Bildung:
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