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Berufliche Bildung

Überblick

Die berufliche Bildung wird im Berufsbildungsgesetz (Profesionālās izglītības likums) geregelt. Zuständig für die berufliche Bildung ist die dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft untergeordnete Berufsbildungsverwaltung PIA (Profesionālās izglītības administrācija). Die Behörde lizenziert und akkreditiert Programme zur beruflichen Bildung und organisiert die Erarbeitung von Berufsstandards (Profesijas standarts), die den Inhalten der Berufsbildungsprogramme zugrunde liegen. Entsprechende Bildungsprogramme werden für Berufe in allen Wirtschaftszweigen angeboten.

Das System der beruflichen Bildung umfasst die Ausbildung und die Weiterbildung.

Berufsausbildung
Die Berufsausbildung ermöglicht die Fortsetzung der Ausbildung nach Beendigung der unteren Sekundarstufe in Grundschulen (pamatskola) und Mittelschulen (vidusskola) und bietet eine erste berufliche Qualifikation sowie die Voraussetzung für die berufliche Weiterbildung.

Die Berufsausbildung findet nicht im Rahmen eines dualen Systems wie beispielsweise in Deutschland statt, sondern erfolgt komplett in einfachen Berufsschulen (arodskola) und weiterführenden Berufsschulen (arodvidusskola, arodģimnāzija oder tehnikums).

Angeboten werden drei Arten von Berufsausbildung:
  • Berufsgrundausbildung (Profesionālā pamatizglītība)
    Die dreijährige Ausbildung vermittelt eine einfache berufliche Qualifikation für Schulabgänger ohne erfolgreichen Abschluss der neunjährigen allgemeinen Grundbildung. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 15 Jahren. Neben der beruflichen Qualifikation besteht die Möglichkeit zur Vervollständigung der allgemeinen Grundbildung. Abgeschlossen werden die Programme mit einem Zeugnis über die Berufsgrundbildung (Apliecība par profesionālo pamatizglītību).
  • Einfache Berufsausbildung (Arodizglītība)
    Die zwei- bis dreijährigen Ausbildungsprogramme vermitteln theoretische und praktische Kenntnisse für die Berufsausübung, die Lehrpläne enthalten zudem auch einen allgemeinbildenden Teil. Abgeschlossen werden die Programme mit einem Berufsausbildungszeugnis (Atestāts par profesionālo vidējo izglītību). Der Abschluss der Ausbildung bietet keinen Zugang zur höheren Bildung. Die Ausbildung kann allerdings mit ein- bis zweijährigen Ausgleichsprogrammen fortgesetzt werden, die zu einem höheren Niveau der beruflichen Qualifikation oder zu einem Abschluss der oberen Sekundarstufe führen.
  • Weiterführende Berufsausbildung (Profesionālā vidējā izglītība)
    Die vierjährigen Programme vermitteln berufliche Kenntnisse auf höherem Niveau und enthalten einen umfangreichen allgemeinbildenden Anteil. Abgeschlossen werden die Programme mit einem Diplom über die weiterführende Berufsausbildung (Diploms par profesionālo vidējo izglītību), das als Abschluss der beruflichen oberen Sekundarstufe für den Zugang zu berufsorientierten Studiengängen im Bereich der höheren Bildung qualifiziert.

Berufliche Weiterbildung
Nach dem Abschluss der allgemeinen oder beruflichen Sekundarstufe besteht die Möglichkeit der Teilnahme an Programmen zur beruflichen Weiterbildung (Profesionālā tālākizglītības programma) mit einer Dauer von ein bis drei Jahren sowie zur beruflichen Fortbildung (profesionālās pilnveides programma) im Umfang von mindestens 160 Stunden. Diese Programme zielen ausschließlich auf die Verbesserung der beruflichen Qualifikation, sind ähnlich den Programmen zur Berufsausbildung organisiert und werden von verschiedenen lizenzierten Bildungsinstitutionen angeboten.

Rechtsgrundlage, Förderung und Finanzierung

Die berufliche Bildung wird im Berufsbildungsgesetz (Profesionālās izglītības likums) geregelt. Darin sind die Grundlagen für die Organisation sowie für die Kooperation zwischen Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung bei der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung festgelegt.

Zentrale Behörde für die berufliche Bildung ist die dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft untergeordnete Berufsbildungsverwaltung PIA (Profesionālās izglītības administrācija). Die Behörde lizenziert und akkreditiert Programme zur beruflichen Bildung und organisiert die Erarbeitung von Berufsstandards (Profesijas standarts), die den Inhalten der Berufsbildungsprogramme zugrunde liegen. Entsprechende Bildungsprogramme werden für Berufe in allen Wirtschaftszweigen angeboten.

Darüber hinaus sind an der Entwicklung der beruflichen Bildung sogenannte Kooperationsräte für Berufsbildung (Profesionālās izglītības sadarbības padome) als beratende und koordinierende Institutionen beteiligt. Diesen Gremien gehören Vertreter der zuständigen Ministerien, der Kommunalverwaltungen sowie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen an.

Berufsausbildung
Der Großteil der Berufsschulen wird vom Staat betrieben, einige Berufsschulen werden von Kommunalverwaltungen und von privater Hand geführt und sind von der zentralen Berufsbildungsverwaltung lizenziert.
Die Ausbildung an staatlichen und kommunalen Berufsschulen ist kostenlos. An privaten Berufsschulen werden Gebühren für die Ausbildung erhoben.
Die Kosten für die zentralisierten Abschlussprüfungen werden von den jeweiligen Ausbildungsstätten übernommen.

Berufliche Weiterbildung
Programme zur beruflichen Weiterbildung und Fortbildung werden von verschiedenen Trägern angeboten und sind von der zentralen Berufsbildungsverwaltung lizenziert und akkreditiert. Die Gebühren werden von den Anbietern festgelegt und werden in der Regel von den Teilnehmern oder deren Arbeitgebern übernommen.
Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose werden aus staatlichen Mitteln finanziert.

Qualifikationen

Für die einzelnen Berufe existieren Berufsstandards (Profesijas standarts), deren Erarbeitung von der Berufsbildungsverwaltung organisiert wird und die den Inhalten der Berufsbildungsprogramme zugrunde liegen.

Darüber hinaus sind im Berufsbildungsgesetz fünf allgemeine, berufsunabhängige Qualifizierungsniveaus (kvalifikācijas līmenis) festgelegt:
  • Erstes Qualifizierungsniveau
    Theoretische und praktische Voraussetzungen für einfache Arbeiten in einem bestimmten Berufsfeld
  • Zweites Qualifizierungsniveau
    Theoretische und praktische Voraussetzungen für selbstständige qualifizierte Arbeiten
  • Drittes Qualifizierungsniveau
    Fortgeschrittene theoretische und praktische Voraussetzungen für bestimmte Arbeitsaufgaben einschließlich Arbeitsplanung und -organisation
  • Viertes Qualifizierungsniveau
    Theoretische und praktische Voraussetzungen für selbstständige komplizierte Arbeitsaufgaben einschließlich Arbeitsorganisation und Führung von Mitarbeitern
  • Fünftes Qualifizierungsniveau
    Höchste Fachqualifikation mit der Voraussetzung für Planung und Leitung von Forschungsarbeiten

Berufsausbildung
Die einzelnen Ausbildungsprogramme umfassen theoretische und praktische Übungen, Seminare, Werkstattarbeiten etc. Abgeschlossen werden die Programme mit fünf zentralisierten Abschlussprüfungen. Absolventen einfacher Berufsschulen erhalten ein Zeugnis über die Berufsgrundbildung (Apliecība par profesionālo pamatizglītību) oder ein Berufsausbildungszeugnis (Atestāts par profesionālo vidējo izglītību). Absolventen weiterführender Berufsschulen erhalten ein Diplom über die weiterführende Berufsausbildung (Diploms par profesionālo vidējo izglītību), das als Abschluss der beruflichen oberen Sekundarstufe für den Zugang zu berufsorientierten Studiengängen im Bereich der höheren Bildung qualifiziert.

Berufliche Weiterbildung
Programme zur beruflichen Weiterbildung und Fortbildung werden mit entsprechenden Zertifikaten abgeschlossen.

Zugang und Beratung

Der Zugang zur beruflichen Bildung ist in einer entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft geregelt (Izglītojamo uzņemšanas kārtība profesionālās pamatizglītības, arodizglītības un profesionālās vidējās izglītības programmās).

Berufsausbildung
Voraussetzung für den Zugang zur beruflichen Grundausbildung und zur einfachen Berufsausbildung ist die Vollendung des 15. Lebensjahrs im Jahr des Ausbildungsbeginns. Bewerber ohne abgeschlossene allgemeine Grundbildung werden nur für Ausbildungsprogramme mit besonderer pädagogischer Begleitung zugelassen.
Voraussetzung für den Zugang zur weiterführenden Berufsausbildung ist der Abschluss der allgemeinen Grundbildung, der allgemeinen Mittelbildung, der beruflichen Grundausbildung oder der einfachen Berufsausbildung.
Der Zugang erfolgt über ein Aufnahmeverfahren, dessen Regelungen von den einzelnen Berufsschulen selbst festgelegt werden. Ausschlaggebend in den Verfahren sind in der Regel die Noten der Abschlusszeugnisse. Darüber hinaus können zusätzliche Elemente wie Aufnahmeprüfungen oder Aufnahmegespräche durchgeführt werden.
Behinderte, Waisen und andere Bedürftige erhalten ohne die entsprechenden Aufnahmeverfahren Zugang zur Berufsausbildung.

Berufliche Weiterbildung
Der Zugang zu Programmen für die berufliche Weiterbildung und Fortbildung ist nicht gesetzlich geregelt.

Berufliche Information und Beratung
Zentrale Institution für die berufliche Information und Beratung ist die Abteilung Karrieredienstleistungen der Staatlichen Arbeitsagentur (Nodarbinātības valsts aģentūras Karjeras pakalpojumu departaments), der 2007 die bis dahin bestehende Staatliche Berufsberatungsagentur (Profesionālās karjeras izvēles valsts aģentūra, PKIVA) angegliedert wurde. Die Institution ist mit 27 Filialen in allen Kreisstädten Lettlands vertreten. Das Angebot umfasst Einzel- und Gruppenberatungen zur Berufswahl, Bildungs- und Karriereplanung und zur Jobsuche sowie Seminare zu diesen Themen. Zur Zielgruppe gehören Schüler, Berufsschüler, Studenten, Berufstätige, Arbeitslose und Eltern.

Weiterführende Links zur Beruflichen Bildung in Lettland

 

Berufliche Bildung:

Pfeil www.karjerascentrs.lv
Profesionālās karjeras izvēles valsts aģentūru (PKIVA)
Staatliche Berufsberatungsagentur (auch in englischer und russischer Sprache verfügbar)

Pfeil www.izm.gov.lv
LR Izglītības un zinātnes ministrija
Ministerium für Bildung und Wissenschaft (auch in englischer Sprache verfügbar)

Pfeil www.viaa.gov.lv
Valsts izglītības attīstības aģentūra (VIAA)
Staatliche Agentur für Bildungsentwicklung (auch in englischer Sprache verfügbar)

Pfeil www.lak.lv
Latvijas Amatniecība kamera (LAK)
Lettische Handwerkskammer (auch in englischer, deutscher und russischer Sprache verfügbar)

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Gruppenbild: ein lächelnder älterer Mann im Anzug umgeben von vier jungen Leuten
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
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