Arbeiten in Island

 

Arbeitsmarkttrends

Der isländische Arbeitsmarkt hat sich noch nicht von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Für 2011 gehen Experten aufgrund des allmählichen Anstiegs des Konsums und der deutlich zunehmenden Investitionen von einem leichten, aber stabilen Aufschwung aus. Germany Trade und Invest prognostiziert für 2011 einem schwachen Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Auch die isländische Regierung rechnet mit einer leicht sinkenden Arbeitslosenquote für das laufende Jahr.

2010 waren die Auswirkungen der Krise noch deutlich spürbar, die Beschäftigtenzahlen fielen im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent. Nach Angaben von Eurostat lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2010 bei 78,2 Prozent und somit deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 18,4 Prozent der isländischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 75,9 Prozent im Dienstleistungssektor. Landwirtschaft und Fischerei boten 5,6 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung eine Beschäftigungsmöglichkeit. Dem Isländischen Statistikamt zufolge wies Island Ende des 2. Quartals eine Arbeitslosenquote von 8,5 Prozent auf, 0,2 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Im Vergleich zur durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,4 Prozent im Juni 2011 befand sich Island damit in der unteren Hälfte.
Junge Isländer/innen zwischen 16 und 24 Jahren sind besonders von Arbeitslosigkeit betroffen. Obwohl die Jugendarbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres um knapp 3 Prozent gefallen ist, waren im 2. Quartal 2011 immer noch 18,6 Prozent der unter 25-Jährigen ohne Arbeit. Der EU-Durchschnitt der 15 bis 24-Jährigen lag dagegen bei 20,4 Prozent. Mit einer Quote von 9,5 Prozent waren mehr isländische Männer als Frauen arbeitslos. Ihre Quote lag bei 7,4 Prozent.

Der isländische Arbeitsmarkt unterscheidet sich nach Regionen. Im Südwesten und der Region um die Hauptstadt Reykjavik wurden 2010 die höchsten Arbeitslosenzahlen gemeldet. Dagegen wurden in Westfjords, im Nordwesten und Osten wesentlich weniger Arbeitslose registriert. Die Ursache dafür ist die regionale Verteilung der Wirtschaftssektoren. Während in Reykjavik und Umgebung vorwiegend Dienstleistungsunternehmen und der öffentliche Sektor Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind in den ländlichen Gebieten die meisten Beschäftigten in der Landwirtschaft und Fischerei tätig. Auf diese Sektoren hat sich die Krise schwächer ausgewirkt.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Nach Angaben von EURES, dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität, gehören zu den isländischen Wachstumsbranchen 2011:
  • der Tourismus
  • die Informations- und Kommunikationstechnik
  • die metallverarbeitende Industrie


Für folgende Berufsgruppen gestaltet sich die Stellensuche auf dem isländischen Arbeitsmarkt am erfolgversprechendsten:
  • ähnlich wie in Deutschland Ärztinnen und Ärzte und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
  • Hotel- und Restaurantfachleute, Barkeeper/innen (saisonbedingt)
  • Köchinnen und Köche
  • Erzieher/innen, Kinderbetreuer/innen (saisonbedingt)

In allen anderen Branchen, vor allem in der Bauwirtschaft und im Handel, ist derzeit nur schwer Arbeit zu finden.


Obwohl viele Isländer/innen andere skandinavische Sprachen und Englisch beherrschen, sollten Sie zur besseren Integration unbedingt isländische Sprachkenntnisse erwerben.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

Island ist zwar nicht Mitglied der EU, gehört aber zum Europäischen Wirtschaftsraum. Daher ist es relativ einfach, in Island zu arbeiten. Für EU-Bürger gelten hier die gleichen Bestimmungen wie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Eine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung ist nicht erforderlich, Sie müssen lediglich Ihren Wohnsitz melden.

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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Preise in Island sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Da die Krone im selben Zeitraum gegenüber dem Euro stark abfiel, sind die Preise aus Eurosicht jedoch gesunken. Sie liegen zurzeit knapp zehn Prozent höher als in Deutschland. Vor allem die Mieten in Reykjavik und Umgebung sind hoch. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Preise für einige Konsumgüter des täglichen Bedarfs:

Konsumgut Preis
1 kg Mehl
0,90 €
1 kg Roggenbrot
5,40 €
1 l Milch
0,75 €
1 kg Käse
8,35 €
1 kg Kartoffeln
1,65 €
1 kg Tomaten
2,10 €
1 kg Huhn
3,75 €
100 g Schokolade
1,75 €
½ l Bier
2,00 €
20 Zigaretten
5,00 €
1 l Benzin
1,40 €
1 Kinokarte
8,00 €

Daten von 2008, umgerechnet, gerundet.
Quelle: Statistics Iceland

Löhne und Gehälter

Gemessen am Pro-Kopf-Einkommen gehört Island – nach Luxemburg, Norwegen, der Schweiz und Dänemark – zu den fünf reichsten Mitgliedsländern der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Ein Ingenieur, der in Vollzeit arbeitet, verdient monatlich durchschnittlich 5.330 € brutto. Ein Elektriker erhält 3.695 €, ein Verkäufer im Einzelhandel rund 2.230 €, ein Lkw-Fahrer 2.820 €. Reisebüro-Angestellte bekommen etwa 2.485 €, Sekretärinnen und Sekretäre 2.460 €, Bauarbeiter 2.550 €, Schlachter rund 2690 € im Monat. In diesen Zahlen sind Überstunden noch nicht enthalten (Quelle: Statistics Iceland, 2007).

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Island nicht. Allerdings haben die Gewerkschaften mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Ungelernte Arbeiter bekommen demnach umgerechnet mindestens 1.200 € im Monat. Der Grundverdienst kann durch Überstunden oft wesentlich steigen.

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Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Island aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihres Wohn- und Arbeitsortes, welche Regeln für Sie gelten.

Vom Verdienst wird zunächst ein Beitrag zur Zusatzrente von vier Prozent abgezogen (Tarifvereinbarungen können höhere Beiträge vorsehen). Vom verbleibenden Entgelt wird die Einkommensteuer berechnet (von der zum Beispiel auch die Krankenversicherung mitfinanziert wird). Der Satz ist für alle Verdienste gleich (2008: 35,72 Prozent). Von der so berechneten Steuerschuld wird noch ein Freibetrag abgezogen (rund 260 € im Monat). Man kann auch den Steuerfreibetrag des Ehepartners in Anspruch nehmen, wenn dieser nicht steuerpflichtig ist. Wer seinen Wohnsitz in Island hat und mindestens 16 Jahre alt ist, bekommt automatisch eine Steuerkarte. Aktuelle Steuersätze und Beispiele für die Berechnung finden Sie bei der isländischen Finanzverwaltung (ríkisskattstjóri) unter www.rsk.is (teilweise auch auf Deutsch).

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Wer lieber vor Ort nach einer Beschäftigung suchen will, kann das Dienstleistungsangebot der lokalen Agenturen der isländischen Arbeitsverwaltung nutzen (www.vinnumalastofnun.is). Das größte Büro ist in Reykjavik (Vinnumidlun Höfudborgarsvædisins).

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?

Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem EWR-Staat oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (E 303) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema E 303 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulassungen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Den schriftlichen Vertrag muss Ihnen der Arbeitgeber spätestens zwei Monate nach Arbeitsbeginn übergeben.

Die meisten Tarifverträge sehen eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche vor. Überstunden sind weit verbreitet und werden mit einem Zuschlag von mindestens einem Drittel des normalen Verdienstes entlohnt.

Beschäftigte haben im Allgemeinen Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Die Haupturlaubszeit reicht von Anfang Mai bis Mitte September. Das Gehalt, das während des Urlaubs normalerweise fällig würde, wird entweder laufend weiterbezahlt oder komplett vor dem Urlaub gewährt. Hinzu kommt ein Urlaubsgeld, das jährlich neu festgesetzt wird. Für 2009 beträgt es umgerechnet etwa 200 €.

Wer mindestens einen Monat bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war, erhält bei Krankheit je nach Tarifvertrag eine bestimmte Zeit sein Gehalt weiterbezahlt. Wer mindestens drei Wochen krank ist und keine Gehaltsfortzahlung bekommt, dem zahlt die Sozialversicherung rückwirkend ab dem 14. Krankheitstag Krankengeld. In 24 Monaten bekommt man höchstens 52 Wochen lang Krankengeld.

Die Probezeit dauert zwischen einem Monat und sechs Monaten. Danach beträgt die Kündigungsfrist in der Privatwirtschaft im Allgemeinen drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; Gründe müssen nicht genannt werden.

Arbeitslose bekommen in Island in den ersten drei Monaten 70 Prozent des früheren Verdienstes, höchstens jedoch 1.515 €. Danach erhält man monatlich eine Grundversorgung von rund 935 € plus Zulagen für minderjährige Kinder. Dafür muss man mindestens ein Jahr in Island gearbeitet haben, Zeiten in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums werden anerkannt. Wer nur drei Monate gearbeitet hat, bekommt ein Viertel der Grundversorgung.

Fast neun Zehntel der isländischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an; die Mitgliedschaft ist außer bei Führungskräften Pflicht. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit dem Gewerkschaftsbeauftragten Ihres Betriebs besprechen

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Alle Arbeitnehmer in Island entrichten Beiträge an das soziale Sicherungssystem und haben damit das Recht, dessen Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die meisten Versicherungsbereiche finanzieren sich aus Steuern und Arbeitgeberabgaben: Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter, Pflege, Hinterbliebene. Im Falle von Arbeitslosigkeit erhält man Unterstützung bei der Arbeitssuche durch die Arbeitsämter.

Auch in Island ist der Vordruck E 303 zur Mitnahme von Arbeitslosengeldansprüchen notwendig. Bei Arbeitsaufnahme sollte das Formular E 104 vorgelegt werden, das die Versicherung des Heimatlandes ausstellt und das Angaben über bisherige Versicherungszeiten enthält. Damit ist man berechtigt, Krankengeld von der isländischen sozialen Sicherung zu beziehen. Beim Aufsuchen eines Arztes im nächstgelegenen Gesundheitszentrum, der dann gegebenenfalls zu einem Spezialisten überweist, ist eine festgelegte Gebühr zu entrichten.

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Wenn die Kinder mitkommen

Ihre Kinder haben in Island das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer isländischen Gemeinde über das Aufnahmeverfahren der Kindergärten. Es kann schwierig sein, einen Platz zu finden. Die meisten Kindergärten öffnen um 7 oder 8 Uhr und schließen zwischen 17.30 und 18.30 Uhr, Eltern können auch kürzere Betreuungszeiten wählen. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Gemeinde. Eine Alternative sind Tageseltern, die sich um rund ein Fünftel aller Kinder unter drei Jahren kümmern. Außerdem gibt es betreute Spielplätze, bei denen Eltern ihre Kinder gegen eine kleine Gebühr kurzfristig abgeben können. Mehr über isländische Kinderbetreuungseinrichtungen erfahren Sie unter www.rvk.is (teilweies auf Englisch).

„Nach höchstens einem Jahr Erziehungsurlaub fangen hier alle Eltern wieder an zu arbeiten, denn von einem Gehalt kann man kaum leben. Babys kommen zur Tagesmutter, die allerdings sehr teuer ist, bestimmt 400 oder 500 € pro Kind. Mit ander,thalb können sie dann in den Kindergarten. Unserer kostete 220 € im Monat für sechs Stunden Betreuung mit Frühstück und Mittagessen. Jetzt geht mein Sohn in die Grundschule. Auch dort bekommt er Mittagessen und wird nachmittags gut versorgt, mit viel Spielfläche und guter Betreuung.“

Sabine Bernholt ist mit einem Isländer verheiratet, ihr Sohn wurde 2002 geboren.

Kinder von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. Eine deutsche Schule gibt es in Island nicht. Allerdings werden ausländische Kinder bis zum neunten Lebensjahr in den Schulen Reykjaviks besonders gefördert, etwa durch Isländisch-Unterricht.

Kindergeld wird für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt. Es beträgt für das erste Kind 1.180 € im Jahr, für jedes weitere Kind 1.405 €. Für Kinder unter 7 Jahren und für Alleinerziehende gibt es weitere Zuschüsse. Wenn Sie in Island Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie Isländer. Jedes Elternteil hat Anspruch auf drei Monate Elternschaftsurlaub; weitere drei Monate können die Eltern untereinander nach Belieben aufteilen. In den anderthalb Jahren nach der Geburt können Sie frei entscheiden, wann sie den Urlaub nehmen. Die Mutter kann bis zu einem Monat vor dem Entbindungstermin damit anfangen..

Während des Elternschaftsurlaubs bekommt der Urlaub nehmende Elternteil vier Fünftel seines Bruttoentgelts als Elternschaftsgeld von der Sozialversicherung. Wenn er oder sie mindestens eine Halbtagsstelle hatte, sind dies immer mindestens 825 €. Der Höchstbetrag liegt bei 4.245 € im Monat. Eltern, die vor der Geburt weniger als ein Viertel der normalen Arbeitszeit gearbeitet haben, bekommen monatlich etwa 360 € und Vollzeitstudierende rund 805 €.

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

Weiterbildung wird in Island immer beliebter und wichtiger für die Karriere. Kurse werden sowohl von privaten Unternehmen als auch von öffentlichen Institutionen angeboten, auch von der University of Island (www.endurmenntun.hi.is). Am gängigsten sind Kurz- und Kompaktseminare, die direkt am Arbeitsplatz oder in einer nahen Einrichtung stattfinden.

Acht Weiterbildungszentren gibt es außerhalb von Reykjavik (www.simenntun.is). Die Zentren arbeiten eng mit den Gemeinden, Arbeitgebern und Hoch- und Berufsschulen der Regionen zusammen und bieten auch Fernunterricht an.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Länderflyer Island:

Pfeil Mobil in Europa - Island (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 379 kB)

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de