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Arbeiten in der Tschechischen Republik
Arbeitsmarkttrends
Der tschechische Arbeitsmarkt hat sich weitgehend von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Laut Germany Trade and Invest wird sich der Aufschwung 2011 in leicht abgeschwächter Form fortsetzen. Dabei wird das Wirtschaftswachstum vor allem vom Export angetrieben. Besonders die Konjunkturentwicklung in Deutschland als wichtigstem Handelspartner stimmt optimistisch. Dagegen dürfte der private Konsum auch 2011 nur sehr verhalten zulegen. Grund dafür sind der geringe Realzuwachs der Löhne sowie die noch vorherrschende Angst der Beschäftigten vor Arbeitslosigkeit. Dank der insgesamt positiven Entwicklung ist jedoch von weiter sinkenden Arbeitslosenraten auszugehen.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beschäftigtenzahlen um 0,4 Prozent leicht gefallen. Nach Eurostat-Erhebungen lag im Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 65,0 Prozent und somit etwas höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 38,0 Prozent der tschechischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 58,9 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 3,1Prozent in der Landwirtschaft. Die Tschechische Republik wies im August2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent auf, 0,4 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie liegt damit unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent.
Junge Tschechinnen und Tschechen sind wie in fast allen EU-Ländern im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Obwohl die Jugendarbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres um 0,8 Prozent gesunken ist, waren im August 2011 immer noch 18,6 Prozent der unter 25-Jährigen ohne Arbeit. Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU bei 20,9 Prozent.
Mit einer Quote von 8,1 Prozent waren mehr Frauen als Männer arbeitslos gemeldet. Deren Quote lag bei 5,6 Prozent. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt der Tschechischen Republik ist durch regionale Unterschiede gekennzeichnet. Dies wird insbesondere bei einem Vergleich der nördlichen und östlichen Regionen des Landes deutlich. Dank der strategischen Position, die ausländische Investoren anlockt, und dank der starken Repräsentanz von Dienstleistungen, vor allem auf dem Gebiet des Tourismus, hat die Landeshauptstadt Prag traditionell die niedrigste Arbeitslosenquote. Demgegenüber sind im Bezirk Ústí und im Mährisch-Schlesischen Bezirk rund dreimal so viele arbeitslose Personen registriert.
Welche Berufe haben gute Chancen?
Zu den tschechischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
- die Kfz-Industrie
- der Maschinenbau
- die chemische Industrie
- die Elektro-/Elektronikindustrie
- die Informations- und Kommunikationstechnik
- die Umwelttechnik
- die Medizintechnik
- die Nahrungsmittelindustrie
- der Bereich Schienen- und Luftfahrzeuge
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen gute Aussichten.
Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem tschechischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
- ähnlich wie in Deutschland Berufe im Gesundheitswesen (Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Krankenschwestern und -pfleger)
- IT-Fachkräfte
- Buchhaltungsfachkräfte, Sekretärinnen und Sekretäre
- Transport- und Lagerfachkräfte
- Schweißerinnen und Schweißer
- Maschinenbediener/innen
- Berufskraftfahrer/innen
- Köchinnen und Köche, Bäcker/innen, Konditorinnen und Konditoren
In anderen Bereichen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehören der Einzelhandel und insbesondere die Baubranche.
Der Großteil der Arbeitgeber fordert Kenntnisse der tschechischen Sprache. In den Großstädten können Sie sich anfangs ggf. auch mit Englisch behelfen.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
U-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Tschechische Republik einreisen. Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen muss keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Nach 30 Tagen muss man sich jedoch bei der Fremdenpolizei registrieren. EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Neben dem Antragsformular verlangt die zuständige Behörde einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, zwei Passbilder, einen Nachweis über die Krankenversicherung und eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass man über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Seit Januar 2009 müssen Ausländer zudem einen Sprachtest bestehen, für den man jedoch nur grundlegende Tschechischkenntnisse benötigt (Niveau A1). Das Antragsformular ist bei der Fremdenpolizei erhältlich, kann aber auch auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik www.mvcr.cz heruntergeladen werden. Die Behörde erteilt die Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 120 Tagen.
Die Tschechische Republik gewährt allen Unionsbürgern freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de (>Länder- und Reiseinformationen).
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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Kosten für Waren und Dienstleistungen der Lebenshaltung sind im Schnitt 13 Prozent niedriger als in Berlin. In den ländlichen Gegenden können sie noch deutlich darunter liegen, während die Preise in der Hauptstadt Prag mitunter deutsches Niveau erreichen. Günstiger als in Deutschland sind in Prag zum Beispiel Gemüse, die meisten Milchprodukte, Brötchen, Restaurant-, Theater- und Kinobesuche, Fahrkarten und Bier. Teurer hingegen sind etwa Süßigkeiten, Kosmetikprodukte, Kopien und Schreibwaren, Wurst und Käse.
In den Großstädten mit niedriger Arbeitslosigkeit wie Prag und Plzeň sind die Mieten vergleichsweise teuer. Für eine Zwei-Zimmer-Wohnung zahlt man in Prag etwa 600 bis 800 € inklusive Nebenkosten. Wer sparen muss, kann versuchen, eine Genossenschaftswohnung oder eine Wohnung im sogenannten „persönlichen Eigentum“ zu mieten – dies ist für Nichttschechen jedoch sehr schwierig. Mietverträge sind häufig befristet.Löhne und Gehälter
In Tschechien gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Er wird von der Regierung festgelegt und liegt 15 Prozent über dem Existenzminimum. Zurzeit beträgt er 1,79 € (48,10 CZK) pro Arbeitsstunde und 297 € (8.000 CZK) pro Monat. Der monatliche Durchschnittslohn liegt aktuell bei rund 943 € (25.381 CZK). Allerdings gibt es starke Schwankungen je nach Region, Branche, Position und Geschlecht. Bei Managerposten beispielsweise erhalten Frauen bis zu 50 Prozent
weniger Gehalt. In Prag verdient man im Schnitt über 300 € mehr als in der Region Karlovy Vary. Die höchsten monatlichen Bruttodurchschnittslöhne werden im Sektor Finanzdienstleistungen gezahlt (58.391 CZK = 2.169 €), gefolgt vom IT Sektor (52.291 CZK = 1.942 €) und dem Energiesektor (36.423 CZK = 1.353 €). Am wenigsten verdient man in der Bekleidungsindustrie (11.334 CZK = 421 €), der Textilindustrie (13.812 CZK = 513 €) und im Hotel- und Gaststättengewerbe (16.376 CZK = 608 €). Die meisten Unternehmen passen die Löhne und Gehälter einmal jährlich zum 1. Januar an.
Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zahlen im Schnitt um rund 10 Prozent höhere Löhne und Gehälter als rein tschechische Industrieunternehmen. In der Regel erhalten die Mitarbeiter neben einem Grundgehalt variable, erfolgsabhängige Bezüge.
Bruttomonatslöhne nach ausgewählten Positionen
| Geschäftsführer/in einer größeren Niederlassung | | 5.402 - 15.883 € | | Geschäftsführer/in eines kleinen bis mittleren Unternehmens | | 1.405 - 6.195 € | | Vertriebsleiter/in | | 1.225 - 2.809 € | | Ingenieur/in | | 1.116 - 1.513 € | | Programmierer/in | | 1.080 - 1.981 € | | Sekretär/in mit Fremdsprachenkenntnissen | | 828 - 1.152 € | | Facharbeiter/in | | 720 - 1.044 € | | Buchhalter/in | | 720 - 1.261 € | | Kraftfahrer/in | | 540 - 864 € | | Ungelernte Arbeitskraft | | 360-612 € |
Stand: 2008
Quelle: Vergütungsstudie DTIHK/Kienbaum 2007/2008; Merces - Professional Salary Monitor; CSU;
German Trade and Invest GmbH
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Sozialabgaben und Steuern
Wer in der Tschechischen Republik arbeitet, muss dort in die Sozialversicherung einzahlen. Die Gesamthöhe der Sozialabgaben (ohne Unfallversicherung) beträgt 45 Prozent des Bruttoverdienstes, wovon seit Januar 2009 die Arbeitgeber 34 Prozent übernehmen (25 Prozent für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 9 Prozent Krankenversicherung), die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 11 Prozent (6,5 Prozent RV und AV, 4,5 Prozent KV). Hinzu kommen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung: Der Satz beträgt maximal 1,05 Prozent vom Bruttoeinkommen, im Bergbau 5,04 Prozent.
Der Arbeitgeber zieht eine Einkommensteuervorauszahlung direkt vom Lohn ab. Seit 2008 wird die Einkommensteuer nicht mehr progressiv erhoben. Der Steuertarif beträgt seit Januar 2009 einheitlich 12,5 Prozent der jährlichen Bemessungsgrundlage („Super-Bruttolohn“). Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nur dann Einkommen zahlen, wenn sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten länger als 183 Tage in Tschechien arbeiten. Die Formulare zur Steuererklärung kann man auf der Homepage der tschechischen
Steuerverwaltung herunterladen: http://cds.mfcr.cz. Dort finden Sie auch weitere Detailinformationen.
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche in Tschechien sind die Online-Angebote der tschechischen Arbeitsverwaltung (http://portal.mpsv.cz/sz/) sowie der regionalen Arbeitsverwaltungen (http:portal.mpsv.cz) hilfreich.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Der schriftlichen Bewerbung müssen Sie in der Tschtchischen Republik in der Regel keine Zeugnisse oder Referenzen beilegen. Allerdings sollten Sie diese Nachweise zum Vorstellungsgespräch mitnehmen.Es ist üblich, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber zu mehreren Gesprächen eingeladen wird. Wer sich für eine Führungsposition bewirbt, muss oftmals einen Auswahltest durchlaufen (zum Beispiel Assessment-Center).
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Arbeits- und Vertragsrecht
Seit 2007 gibt es in der Tschechischen Republik ein neues Arbeitsgesetzbuch, das seit seiner Einführung mehrfach überarbeitet wurde. Es regelt die Arbeitsbedingungen sowie Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ausgenommen davon sind einige Bedienstetengruppen im öffentlichen Bereich wie Staatsanwälte und Angehörige der Streitkräfte.
Dem Gesetz zufolge müssen Arbeitsverträge schriftlich vereinbart werden, sobald ein Beschäftigungsverhältnis länger als einen Monat dauert. Ist es kürzer, muss der Arbeitgeber nur auf Verlangen einen schriftlichen Vertrag aushändigen. Arbeitsverträge müssen mindestens folgende Angaben enthalten: eine Beschreibung der auszuübenden Arbeit, der Arbeitsorte, den Tag des Arbeitsantritts. Außerdem sollten folgende Punkte schriftlich im Vertrag festgehalten werden: Arbeitszeiten (inklusive Zeitplan der wöchentlichen Arbeitsstunden), Lohn- oder Gehaltshöhe, Auszahlungsart und -zeitpunkt, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Fehlen solche Angaben, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sie Ihnen nachträglich schriftlich mitzuteilen (innerhalb der ersten vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn). Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Die Befristung darf maximal zwei Jahre betragen. Danach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine unbefristete Einstellung. Das Arbeitsgesetzbuch sieht in § 39 Ausnahmen vor, die eine Verlängerung der Befristung ermöglichen – sie gelten vor allem für Zeitarbeitsunternehmen.
Die Probezeit ist gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt. Danach gilt eine Kündigungsfrist von normalerweise zwei Monaten. Es können vertraglich jedoch auch längere Zeitspannen vereinbart werden. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist nach einer gerichtlichen Verurteilung oder bei grober Verletzung der Arbeitsdisziplin möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum können bei ernsthaften Erkrankungen oder bei ausstehenden Lohnfortzahlungen fristlos kündigen. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung steht den Arbeitnehmern eine Abfindung – unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit – von mindestens drei Monatsdurchschnittsgehältern zu. Wird das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beendet, entspricht die Abfindung mindestens einem Jahresgehalt.
Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter im Bergbau und Angestellte im Dreischichtbetrieb (maximal 37,5 Stunden), Angestellte im Zweischichtbetrieb (maximal 38,75 Stunden) und Jugendliche unter 16 Jahren (maximal 30 Stunden). Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Die Überstunden dürfen durchschnittlich 8 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Sie müssen entweder durch einen Zuschlag (mindestens 25 Prozent des Durchschnittsverdienstes) oder durch einen Ersatzurlaub abgegolten werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen bei Nachtarbeit und Wochenendarbeit Zuschläge von mindestens 10 Prozent des Durchschnittslohns zu, soweit im Tarifvertrag nicht anders vereinbart. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Kalendertage pro Jahr.
Einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf der Homepage der Tschechischen Republik (auch auf Deutsch) unter www.czech.cz (>Arbeit und Studium). Das neue tschechische Arbeitsgesetz in deutscher Fassung erhalten Sie bei der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer (www.dtihk.cz). Eine Einführung in die gesetzlichen Arbeitsbedingungen bietet auch die Homepage des Arbeitsministeriums (www.mpsv.cz (>Working Conditions Information System).
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Alle Erwerbstätigen sind verpflichtet, der staatlichen Sozialversicherung beizutreten. Eine Ausnahme gilt für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur auf Zeit entsandt wurden. Sie können in der deutschen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) verbleiben. Hierfür müssen sie einen begründeten Antrag stellen. Über Ausnahmeanträge informiert die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (www.dvka.de).
Die tschechische Sozialversicherung wird aus Beiträgen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbstständigen finanziert und umfasst Leistungen im Krankheitsfall (inkl. Pflege), bei Mutterschaft, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für Hinterbliebene und für Renterinnen und Rentner.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde reformiert: Seit Januar 2009 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die krank sind, in den ersten drei Tagen ihrer Abwesenheit vom Arbeitsplatz kein Geld, vom 4. bis 14. Tag 60 Prozent der Bemessungsgrundlage (zu zahlen vom Arbeitgeber).
Es gibt in Tschechien staatliche und nicht staatliche Gesundheitseinrichtungen. Fast alle haben mit einer Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen und versorgen versicherte Patienten ohne Direktzahlung. Patienten müssen sich jedoch an den Kosten beteiligen: 30 CZK (1,26 €) fallen für einen Besuch beim Arzt, Facharzt oder Zahnarzt an, 90 CZK (3,78 €) für eine Notdienstbehandlung, 60 CZK (2,52 €) pro Tag für die Behandlung im Krankenhaus. Diese Gebühren stehen allerdings derzeit zur Debatte und wurden teilweise schon wieder abgeschafft. Vorsorgeuntersuchungen sind beteiligungsfrei.
Patienten wenden sich üblicherweise zuerst an einen Arzt der primären Fürsorge (praktischer Arzt, Zahnmediziner, Gynäkologe). Man meldet sich bei einem Allgemeinmediziner an, alle drei Monate kann man den Arzt wechseln. Wer nicht über eine öffentliche Krankenversicherung versichert ist, kann eine private Krankenversicherung bei der Všeobecná zdravotní pojišťovna (Allgemeinen Krankenkasse der Tschechischen Republik – VZP ČR) abschließen. Hier stehen kurzzeitige (bei einem Aufenthalt in Tschechien bis zu 365 Tagen) oder langfristige private Krankenversicherungen zur Auswahl. Die kurzzeitigen privaten Versicherungen kommen nur für notwendige und unaufschiebbare Leistungen auf. Die langfristige private Krankenversicherung bietet ungefähr den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Arbeitslosengeld bekommt, wer in den letzten drei Jahren zwölf Monate lang gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe errechnet sich aus dem Durchschnittsnettoverdienst während des letzten Arbeitsquartals. Es beträgt in den ersten drei Monaten 50 Prozent, für die restliche Zeit 45 Prozent. Wie lange man Arbeitslosengeld bekommt, hängt vom Alter ab: Bis zum 50. Lebensjahr sechs Monate, zwischen 50 und 55 Jahren neun Monate und darüber hinaus zwölf Monate.
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Wenn die Kinder mitkommen...
Eltern können Kinder bis zum dritten Lebensjahr in (meist privaten) Horten betreuen lassen. Im Alter von drei bis sechs Jahren können Kinder die vorwiegend staatlichen Kindergärten besuchen. Dabei gibt es auch spezielle Einrichtungen für Kinder mit Behinderung. Die staatlichen Kindergärten werden von den Gemeinden getragen – sie legen auch die Gebühren fest. So kostet ein Kindergartenplatz in Prag pro Kind im Monat zwischen 20 und 30 €. Unter www.nelso.de (> Vorschulen) finden Sie die Adressen und Telefonnummern einiger Kindergärten – dort können Sie sich direkt nach den Gebühren und Betreuungszeiten erkundigen.
In Prag gibt es zudem internationale Krippen und Kindergärten, die jedoch ein Vielfaches der staatlichen Einrichtungen verlangen – etwa der tschechisch-englische Kindergarten Slunícko (www.slunicko.cz), der tschechisch-deutsche Kindergarten (www.kindergarten-prag.cz) oder die Nessie English Preschool (www.nessie.cz), die Kinder von zwei bis sechs Jahren aufnimmt. Sie verlangt für die Vollzeitbetreuung an fünf Tagen pro Woche 175.000 CZK pro Jahr (6.400 €) oder 18.800 CZK pro Monat (688 €).
Die allgemeine Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren und endet nach Abschluss der 9. Klasse. Sie kann also auf der neun Jahre dauernden Grundschule (Základní škola) beendet werden. Das tschechische Bildungssystem ist sehr selektiv. Nur wenige Schüler (etwa 10 Prozent) erhalten die Chance, bereits nach der fünften Klasse ein achtjähriges Gymnasium (Gymnázium) zu besuchen. Die staatlichen Schulen verlangen keine Gebühren. Private und kirchliche Schulen sind kostenpflichtig.
Weitere Informationen zum Schulwesen finden Sie auf der Homepage des Tschechischen Schul-, Jugend- und Sportministeriums (www.msmt.cz) und unter http://europa.eu.int/ploteus. Einen Überblick über das Angebot der Deutschen Schule in Prag (inklusve Kindergarten) finden Sie unter www.dsp-praha.cz.
Der tschechische Staat unterstützt Eltern und Kinder ab der Geburt mit verschiedenen Leistungen: Erleichterungen bei der Einkommensteuer, Geburtsbeihilfe, Elternbeihilfe, Erziehungsgeld und Kindergeld. Einige dieser Leistungen (Geburtsbeihilfe, Elterngeld) stehen allen Familien zu. Andere wiederum (Kindergeld, Wohngeld) erhalten nur Familien mit niedrigem Einkommen. Die Höhe der Familienleistungen richtet sich unter anderem nach dem staatlich festgelegten Existenzminimum..
Angestellte Mütter haben Anspruch auf 28 Wochen Mutterschaftsurlaub (bei Mehrlingsgeburten 37 Wochen). Während dieser Zeit erhalten versicherte Arbeitnehmerinnen und Selbstständige Mutterschaftsgeld. Es beträgt 69 Prozent der täglichen Bemessungsgrundlage. Die tägliche Bemessungsgrundlage hängt vom monatlichen Bruttoverdienst ab: Bei Einkommen bis CZK 550 (€ 23) entspricht sie 100 Prozent des Einkommens; bei Einkommen von CZK 550 (€ 23) bis CZK 790 (€ 33) entspricht sie 60 Prozent des Einkommens; Einkommensteile über CZK 790 (€ 33) werden nicht berücksichtigt.
Weitere Auskünfte zu familienbezogenen Leistungen erhalten Sie auf der Website des Tschechischen Arbeits- und Sozialministeriums: www.mpsv.cz. Anträge auf Gewährung von Familienleistungen bearbeiten die Kontaktstellen der staatlichen Sozialbeihilfe der Arbeitsämter am Wohnort.
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Weiterbildung
In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.
Für den Bereich Weiterbildung ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (www.msmt.cz) verantwortlich. Es kooperiert mit dem Ministerium für Arbeits- und Sozialangelegenheiten. Angebote der Erwachsenenbildung finden in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernlehrgang statt. Mit einer Teilzeitausbildung (studium při zaměstnání) können Schulabschlüsse neben der beruflichen Tätigkeit nachgeholt werden.
Betriebliche Weiterbildung wird von den Unternehmen selbst organisiert und findet entweder im Betrieb oder in kommerziellen Weiterbildungsinstitutionen statt.
Einige Hochschulen bieten – meist gebührenpflichtige – Weiterbildungsprogramme an, wie zum Beispiel die Brno University of Technology (www.cvp.vutbr.cz). Spezielle Angebote für den Führungsnachwuchs gibt es vor allem bei ausländischen Bildungsanbietern. So führt die U. S. Business School Praha (www.usbsp.cz) in Kooperation mit dem Rochester Institute of Technology USA ein MBA-Studium durch (Studiendauer: ein Jahr). Die University of New York in Prag (www.unyp.cz) bietet gemeinsam mit ausländischen Partnerhochschulen Master- und MBA-Studiengänge an.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in der Tschechischen Republik":
Mobil in Europa - Tschechische Republik (Flyer 2 Seiten) (
pdf, 541 kB)
www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.
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