Arbeiten in Estland

 

Arbeitsmarkttrends

Die weltweite Wirtschaftskrise hat die Lage am estnischen Arbeitsmarkt deutlich verschlechtert. Im Dezember 2009 betrug die Arbeitslosenquote 15,5 Prozent, mehr als doppelt so viel wie ein Jahr zuvor. Ein besonderes Problem ist die Jugendarbeitslosigkeit; junge Leute bis 24 Jahren sind zu über 30 Prozent ohne Beschäftigung (EU: etwa 20 Prozent). Daneben sind auch Nicht-Esten besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Fast jeder vierte Ausländer war Ende 2009 arbeitslos gemeldet.

Die Gesamtzahl der Arbeitslosen dürfte nach Berechnungen von Fachleuten sogar deutlich höher liegen als der offizielle Wert, da sich nicht alle Arbeitsuchenden bei der Arbeitsverwaltung registrieren. Während das Land 2007 mit seiner geringen Arbeitslosigkeit noch zu den „Musterschülern“ unter den neuen EU-Ländern zählte, hat es nun eine der höchsten Arbeitslosenquoten (EU-Durchschnitt zum gleichen Zeitpunkt: 9,4 Prozent). Auch für die nächste Zukunft rechnen Fachleute mit einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit.

Die Zahlen unterscheiden sich allerdings je nach Region sehr stark: So lag die Arbeitslosenquote in den Kreisen Ida-Viru und Võru bei 18 Prozent und mehr, in den Kreisen Jõgeva und Tartu dagegen nur um die 10 Prozent. Die Beschäftigungsquote ist mit 63,5 Prozent etwa so hoch wie der EU-Durchschnitt. Allerdings arbeiten deutlich weniger Menschen in Teilzeit (10,5 Prozent der Beschäftigten gegenüber 18,8 Prozent in der EU).

Im April 2010 meldete die Arbeitsverwaltung die meisten offenen Stellen für folgende Berufsgruppen: Verkauf und andere Dienstleistungen, Handwerk, Technik sowie Landwirtschaft und Rohstoffgewinnung. Die meisten Arbeitslosen kamen aus dem Bausektor; auch ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter waren besonders häufig arbeitslos gemeldet. In letzter Zeit haben außerdem immer mehr Menschen mit höherer Bildung und Führungskräfte ihre Arbeit verloren. Dennoch sehen Wirtschaftsexperten in Estland grundsätzlich einen Mangel an höher qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zumal gut ausgebildete Esten wegen der höheren Verdienste zu Tausenden im Ausland arbeiten. Sollte die Konjunktur wieder anspringen, dürften qualifizierte Mitarbeiter wieder dringend gesucht werden.

"Estlands Arbeitsmarkt ist hart von der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise getroffen worden. Die Zahl der Arbeitslosen stieg um 400%! Zeichen einer Erholung sind nur spärlich wahrnehmbar. Ob man am estnischen Arbeitsmarkt Erfolg hat, hängt aber generell stärker davon ab, ob man die Sprache beherrscht und ob man bereit ist, im Vergleich zu Deutschland deutliche finanzielle Abstriche in Kauf zu nehmen.“

Ralph Adams ist EURES-Berater der ZAV-Auslandsvermittlung.Erfurt


Deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind hauptsächlich in anspruchsvolleren Positionen bei internationalen Arbeitgebern anzutreffen. Für ihre Jobchancen ist daher besonders wichtig, wie diese Unternehmen die Lage in Estland einschätzen. Eine Umfrage der deutsch-baltischen Handelskammer unter 28 Unternehmen mit deutscher Beteiligung in Estland zeigt: Anfang 2010 beurteilten die meisten ihre eigene Lage als befriedigend oder gut. Rund zwei Drittel erwarten für das Jahr keine Veränderung in der Mitarbeiterzahl. Ein Viertel möchte mehr Mitarbeiter einstellen; ein Zehntel plant, die Belegschaft zu reduzieren.

Deutsche, die in Estland arbeiten möchten, müssen in der Regel die estnische Sprache beherrschen. Die meisten Arbeitgeber sprechen Estnisch und Russisch, nur wenige Englisch.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres ohne Visum in Estland aufzuhalten. Wer länger bleiben möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Man beantragt diese Erlaubnis in der Botschaft der Republik Estland in Berlin oder aber in Estland beim Staatsbürgerschafts- und Migrationsamt. Auf dessen Homepage finden Sie detaillierte Informationen dazu: www.mig.ee.

Deutschsprachige Personenstandsurkunden und Bescheinigungen müssen für den Antrag ins Estnische, Russische oder Englische übersetzt und von einer deutschen Behörde (Regierungspräsident, Bezirksregierung, Landesministerium des Innern oder Senator des Innern) beglaubigt werden.

Estland hat den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt für EU-Bürger nicht beschränkt. Wer zum Zweck der Arbeitsaufnahme in Estland eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, benötigt keine Arbeitserlaubnis. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des estnischen Staatsbürgerschafts- und Migrationsamtes unter www.mig.ee.

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Löhne und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in Estland sind im Schnitt gut 13 Prozent niedriger als in Berlin (Statistisches Bundesamt, Januar 2009). Am teuersten lebt es sich in der Hauptstadt Tallinn.
Die Miet- und Kaufpreise für Wohnungen und Häuser sinken derzeit aufgrund der Wirtschaftskrise deutlich. Viele, die schon länger in ihren Wohnungen leben, handeln daher mit ihren Vermietern Preissenkungen aus. Eine kleine Wohnung in Tallinn kostet derzeit zwischen 300 € und 400 € Miete pro Monat inklusive Nebenkosten.

Deutlich billiger ist Wohnraum in Tartu und in ländlichen Gegenden. Aktuelle Einzelhandelspreise für Lebensmittel des täglichen Bedarfs finden Sie im EURES-Webportal unter http://ec.europa.eu/eures sowie auf der Homepage des Estnischen Konjunkturinstituts unter www.ki.ee. Außerdem tauschen sich viele im Ausland tätige Arbeitnehmer in Internetforen über Lebenshaltungskosten aus. Adressen solcher Foren finden Sie unter www.expatfocus.com (> Country > Estonia).

Löhne und Gehälter

In den vergangenen Jahren sind die Löhne in Estland kontinuierlich angestiegen, denn qualifizierte Fachkräfte waren Mangelware, und die Firmen sahen sich gezwungen, mit attraktiven Gehaltspaketen um sie zu werben. Der durchschnittliche Bruttolohn war Anfang 2008 um 19,5 Prozent höher als Anfang 2007. Die Wirtschaftskrise und die daraus resultierende geringe Nachfrage nach neuen Mitarbeitern haben die Lohndynamik im Lauf des Jahres jedoch deutlich abgebremst: Ende 2008 verdienten Arbeitnehmer im Durchschnitt 13.117 Kronen (circa 840 €) brutto pro Monat (Quelle: Statistics Estonia, Ende 2008) – das sind immerhin noch fast 7 Prozent mehr als im Vorjahresquartal.

"Ich wohne mitten in der Altstadt von Tallinn. Für meine 42-Quadratmeter-Wohnung zahle ich 550 € Miete inklusive Nebenkosten. Auch außerhalb der Altstadt ist es nicht viel billiger. Seit Anfang dieses Jahres sind die Mietpreise jedoch aufgrund der Wirtschaftskrise um ein Drittel gesunken. Der Immobilienmarkt ist hier total eingebrochen. Aktuell würde ich meine Wohnung sicherlich für 350 € bis 400 € Miete bekommen.“

Sonja Pachali arbeitet als DAADLektorin an der Universität Tallinn.



Der gesetzliche Mindestlohn wird seit 2002 jährlich im Januar erhöht. 2009 wurde diese Erhöhung jedoch erstmals verschoben – schuld daran ist die Wirtschaftskrise. Der Mindestlohn beträgt derzeit 4.350 Kronen (278 €) brutto pro Monat. Die Zahl der Beschäftigten, die damit auskommen müssen, ist in den vergangenen Jahren gesunken.

Das Lohnniveau variiert je nach Region und Branche – am höchsten ist das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen in Tallinn (circa 946 €), am niedrigsten in der Region Valga (circa 606 €, Ende 2008). Am meisten wird im Finanzsektor gezahlt, am wenigsten in der Fischerei, in der Bekleidungsindustrie und im Hotel und Gaststättengewerbe. Ein 13. Monatsgehalt gehört immer häufiger zum Gehaltspaket dazu – meist wird es als Weihnachtsgeld ausbezahlt.

In Unternehmen mit ausländischem Kapital verdient man oft überdurchschnittlich: Laut dem Estnischen Statistikamt lagen die Durchschnittsgehälter dort Anfang 2008 mit 15.989 Kronen (circa 1.022 €) knapp 30 Prozent über den landesweit üblichen Löhnen. Mehr Informationen über Löhne und Gehälter finden Sie beim estnischen Statistikamt unter www.stat.ee.


Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen (1. Quartal 2008)

Verarbeitende Industrie727 €
Strom-, Wasser-, Wärme-, Gasversorgung877 €
Bau841 €
Hotels und Gaststätten505 €
Transport764 €
Finanzdienstleistungen1.997 €
Immobilien847 €
Telekommunikation913 €


Quelle: Eesti Statistika/Germany Trade and Invest GmbH

Steuern und Sozialabgaben

Estland gehört zu den Ländern, die eine einheitliche Einkommensteuer anwenden (flat tax). Bei diesem Modell gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens ein fester Steuersatz. In Estland beträgt er 21 Prozent des Bruttoeinkommens (er soll bis 2011 jährlich um 1 Prozent auf 18 Prozent gesenkt werden). So können Sie die Höhe der Steuer berechnen: Vom Bruttoeinkommen bleibt ein Steuerfreibetrag in Höhe von 2.250 Kronen (ca. 145 €) unberücksichtigt. Eltern erhalten ab dem zweiten Kind einen weiteren Steuerfreibetrag: Die aktuelle Höhe erfahren Sie beim Estnischen Steuer- und Zollamt. Vom verbleibenden Bruttoeinkommen werden 0,6 Prozent Arbeitslosenversicherung und 2 Prozent Zusatzrentenversicherung
abgeführt. Auf den restlichen Betrag wird die Einkommensteuer von 21 Prozent erhoben. Ehegattensplitting und sonstige Befreiungen gibt es im estnischen Steuerrecht nicht.

Die Beiträge zur Krankenversicherung und zu den übrigen Sozialversicherungen (insgesamt 33 Prozent) werden vom Arbeitgeber bezahlt und abgeführt. Die Homepage des Steuer- und Zollamtes mit weiteren Informationen finden Sie unter www.emta.ee.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Für die Stellensuche in Estland ist das Online-Angebot der estnischen Arbeitsverwaltung hilfreich: www.tta.ee. Auch private Online-Börsen werden immer häufiger genutzt. Zu den beliebtesten zählen: www.cv.ee, www.cvkeskus.ee, www.job.ee, www.vakants.ee, und www.ekspressjob.ee. Zudem können Sie direkt auf den Websites vieler Unternehmen nach Stellen suchen. Ebenfalls empfehlenswert: der Stellenanzeigenteil estnischer Tageszeitungen, wie "Postimees", "Eesti Päevaleht" und "SL Ohtuleht" sowie der Wochenzeitungen "Eesti Ekspress" und "Töpakkumised". Darüber hinaus gibt es die russischsprachige Tageszeitung "Estonija" sowie die englischsprachige Wochenzeitung "The Baltic Times". Auch Initiativbewerbungen können zum Erfolg führen. Adressen von Betrieben finden sie in den Gelben Seiten (www.infoweb.ee) und über die Estnische Industrie- und Handelskammer (www.koda.ee).

Wenn Sie lieber direkt im Land nach einer Beschäftigung suchen wollen, können Sie das Dienstleistungsangebot der lokalen Agenturen der estnischen Arbeitsverwaltung "Tööturuamet" Estonian Labour Market Board und der privaten Arbeitsvermittlungsagenturen nutzen.

Wenn Sie im Bereich Forschung arbeiten möchten, können Sie sich vom Europäischen Netzwerk der Mobilitätszentren persönlich zum Thema Stellensuche beraten lassen. Die sechs Zentren in Estland erreichen Sie über www.smartestonia.ee.

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Arbeits- und Vertragsrecht

Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind vor allem im Arbeitsvertragsgesetz geregelt. Es wurde 2007 novelliert.

Arbeitsverträge müssen in Estland grundsätzlich schriftlich abgefasst werden und folgende Angaben enthalten: Kontaktangaben der Vertragsparteien, Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und Tag der Tätigkeitsaufnahme, Bei einer Befristung: Dauer der Tätigkeit, Berufsbezeichnung des Arbeitnehmers und Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, Höhe des Entgelts, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und -bedingungen, Verweis auf die Anwendbarkeit eines Kollektivvertrags (Quelle: Germany Trade and Invest GmbH).

Das Estnische Amt für Arbeitsschutz (www.eas.ee) kontrolliert, ob die arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Arbeitsverträge werden in der Regel unbefristet abgeschlossen. Befristete Verträge (etwa für Projekt- oder Saisonarbeit) sind jedoch für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zulässig.

Die Probezeit darf maximal vier Monate dauern. Danach darf der Arbeitgeber mit einer Frist von einem bis zu vier Monaten kündigen – die Frist variiert je nach Kündigungsgrund und Beschäftigungsdauer. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Arbeitnehmer, beträgt die Frist einen Monat. Die gesetzliche Arbeitszeit ist bei einer Fünftagewoche auf wöchentlich 40 Stunden festgelegt. Überstunden oder Kurzarbeit können vereinbart werden. Arbeitnehmer haben bei Vollbeschäftigung Anspruch auf 28 Kalendertage Urlaub pro Jahr. Außerdem gibt es 11 gesetzliche Feiertage.

Prämienzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei Krankheit haben Arbeitnehmer ab dem zweiten Krankheitstag einen Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens (für höchstens 182 aufeinanderfolgende Tage oder maximal 250 Kalendertage pro Kalenderjahr). Arbeitgeber müssen keine Lohnfortzahlung leisten.

Arbeitnehmervertretungen spielen in Estland eine geringe Rolle: Nur gut acht Prozent aller Beschäftigten sind gewerkschaftlich organisiert. Die beiden Dachverbände der Gewerkschaften sind die Vereinigung Estnischer Gewerkschaften (Eesti Ametiühingute Keskliit, EAKL) und der Estnische Angestelltengewerkschaftsbund (Teenistujate Ametiliitude Keskorganisatioon, TALO).

Estnische Gesetze können Sie unter www.legaltext.ee einsehen.

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Alle Erwerbstätigen sind verpflichtet der Sozialversicherung beizutreten. Sie wird aus Beiträgen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und freiberuflich Tätigen finanziert. Der Sozialversicherungsbeitrag beträgt 33 Prozent des Einkommens und wird vom Arbeitgeber übernommen. Arbeitnehmer zahlen 0,6 Prozent ihres Bruttogehaltes in die Arbeitslosenversicherung und 2 Prozent in die Zusatzrentenversicherung ein.

Jeder Versicherte hat Anspruch auf Leistungen der medizinischen Grundversorgung und auf Krankengeld aus der einheitlichen gesetzlichen Krankenversicherung. Die zahnärztliche Behandlung nach dem 18. Lebensjahr muss privat abgesichert werden.

Informationen zu den Sozialversicherungen bietet das Sozialministerium unter www.sm.ee. Weitere Details zur estnischen Krankenversicherung gibt es unter www.haigekassa.ee. Informationen zur Rentenversicherung unter www.pensionikeskus.ee, zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung unter www.tta.ee.

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Wenn die Kinder mitkommen...

Für Kleinkinder gibt es ein gutes Angebot an staatlichen und privaten Betreuungseinrichtungen. Die Kosten für die staatlichen Angebote bemessen sich nach dem Gehalt der Eltern, während die privaten sehr unterschiedliche Tarife ansetzen. Ein Preisvergleich lohnt sich auf jeden Fall. Eine Übersicht über die Einrichtungen in der Region um Tallinn bietet Ihnen die Website www.haridus.ee.

Kinder unter sieben Jahren werden in Vorschulen und Kindergärten betreut. Kinderkrippen sind für Kinder bis zu drei Jahren vorgesehen, Kindergärten für Kinder bis zu sieben Jahren. Für Kinder mit Behinderungen gibt es spezielle Einrichtungen.

Ab sieben Jahren sind Kinder schulpflichtig. Die Schulpflicht endet mit dem Hauptschulabschluss (in der Regel im 17. Lebensjahr). Wer die neunjährige Hauptschule erfolgreich abgeschlossen hat, kann auf die Mittelschule wechseln. Die Mittelschulbildung ist in einen allgemeinen Zweig und einen beruflichen Zweig aufgeteilt und findet in Mittelschulen und Gymnasien statt. Beide beginnen mit der 10. Klasse und enden mit der 12. Klasse. Der Abschluss der allgemeinen Mittelschulbildung ermöglicht den Zugang zur Hochschule oder zu einer Berufsausbildung.

Detaillierte Informationen zum estnischen Schulwesen, zu den verschiedenen Schularten und Ausbildungszweigen finden Sie auf der Website des Estnischen Erziehungsministeriums unter www.hm.ee. Lesenswert sind auch die Informationen unter http://ec.europa.eu/ploteus.

In Estland gibt es elf Arten staatlich finanzierter Familienbeihilfen. Sie werden einmalig, monatlich, quartalsweise beziehungsweise jährlich ausgezahlt. Zu den monatlichen Leistungen gehört das Kindergeld. Es beträgt 300 Kronen (ca. 19 €) für die ersten beiden Kinder und 900 Kronen (ca. 58 €) ab dem dritten Kind. Man bekommt es in der Regel bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Jugendliche, die eine Tagesschule (zum Beispiel Gymnasium), eine berufliche Bildungseinrichtung oder aus medizinischen Gründen eine andere Schulform besuchen, können es bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres beziehen.

Die Geburtsbeihilfe beträgt 5.000 Kronen (ca. 320 €). Darüber hinaus erhalten Eltern Erziehungsgeld. Die Höhe und Dauer richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder. Weitere Hilfsangebote: Alleinerziehende haben Anspruch auf eine monatliche Kinderbeihilfe, Waisen und pflegebedürftige Kinder erhalten eine Beihilfe zum Erwachsenwerden, und kinderreichen Familien wird einmal im Quartal ein Sonderbetrag ausgezahlt. Details zur Höhe der Leistungen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums: (www.sm.ee) (> family benefits).

Zudem gibt es ein spezielles Elterngeld, das ab der Geburt für die Dauer von 455 Tagen ausbezahlt wird. Die Höhe entspricht einem durchschnittlichen Monatseinkommen des vorangehenden Kalenderjahres. Der Vater ist leistungsberechtigt, sobald das Kind 70 Tage alt ist. Ziel des Elterngeldes ist, das Einkommen, das durch die Kindererziehung ausbleibt, zu ersetzen und die Verbindung von Berufs- und Familienleben zu unterstützen. Auf der Website des Estnischen Sozialministeriums erfahren Sie mehr darüber: www.sm.ee (> parental benefit).

Frauen, für die Sozialabgaben gezahlt wurden, haben Anspruch auf 140 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub, wenn er mindestens 30 Tage vor dem errechneten Geburtstermin angetreten wird. Elternschaftsgeld gibt es für die Dauer von 575 Tagen..

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

In Estland existieren Hunderte vorwiegend privater Weiterbildungseinrichtungen. Sie sind in Verbänden wie der Association of Estonian Adult Educators ANDRAS organisiert. Über das aktuelle Kursangebot können Sie sich unter www.andras.ee informieren. Auch die Open Education League und die Estonian Non-formal Adult Education Association (ENAEA) bieten Kurse an. Informationen über die ENAEA-Mitgliedsorganisationen finden Sie unter www.vabaharidus.ee. Nützlich ist auch das Angebot der Foundation for Lifelong Learning Development Innove (www.innove.ee).

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0 228/44 60 11 23. Mithilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Estland":

Pfeil Mobil in Europa - Estland (28 Seiten / 2009) (Mobil in Europa - Estland pdf, 1.61 MB)

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de