Arbeiten in Frankreich
Arbeitsmarkttrends
Frankreichs Arbeitsmarkt brach 2009 unter den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise stark ein: Ende 2009 waren rund 2,7 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt über dem EU-Durchschnitt: Sie stieg innerhalb eines Jahres von 8,9 auf 10,1 Prozent an (EU: 9,6 Prozent, Stand: Februar 2010). Die Quote bei den Unter-25-Jährigen hingegen sank im selben Zeitraum entgegen dem Trend um 0,8 Prozentpunkte auf 22,1 Prozent (EU: 20,6 Prozent). Die Arbeitsvermittlung Pôle emploi prognostiziert für 2010 einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit und geht davon aus, dass sich die Situation erst 2011 entspannen wird.
Der französische Arbeitsmarkt unterscheidet sich regional: Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind die Regionen Nord-Pas-de-Calais, Languedoc-Roussillon, Provence-Alpes-Côte d’Azur und Picardie. Gut drei Viertel aller Erwerbstätigen arbeiten im Dienstleistungssektor, in der Industrie sind heute nur noch rund ein Fünftel beschäftigt, im Agrarbereich rund 3 Prozent.
Verstärkter Arbeitskräftebedarf besteht in den kommenden Jahren laut Angaben von Germany Trade and Invest (Gtai) in Hightech-Branchen; sie werden zumeist durch verschiedene staatliche Instrumente gefördert: Luft- und Raumfahrt, Transport, Elektromobilität, Informations- und Kommunikationstechnologie (digitale Wirtschaft), Medizintechnik, Pharma, Biotechnologie (Impfstoffe), Nanotechnologie, grüne Chemie, Umwelttechnik (Wasser und Abwasser, Abfallmanagement und Recycling, Meerestechnologie), erneuerbare Energien (Fotovoltaik, Solarthermie) und Energieeffizienz (Heiz- und Klimatechnik, Gebäudemodernisierung). Im Gegensatz dazu schätzt Gtai die wirtschaftliche Entwicklung in den traditionellen Industriebranchen – darunter Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Maschinen und Ausrüstungen – als eher schwierig ein.
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden derzeit nachgefragt in den medizinischen und sozialen Bereichen (Pflegehilfen und medizinisch-psychologischer Dienst) und bei personenbezogenen Dienstleistungen (Kellner, Küchenpersonal, Animateure, Haushilfen). Außerdem werden Facharbeiter, Ingenieure, Forschungs- und Projektleiter in den oben genannten Wachstumsbranchen gesucht. 2010 werden laut einer Studie von Pôle emploi voraussichtlich 1,7 Millionen Menschen neu eingestellt, davon ein Zehntel in höheren Positionen. Rund 60 Prozent der Stellen (100.000 Posten) entfallen auf Ingenieure, F&E-Leiter, Informatiker, Leiter von IT-Projekten (zusammen 15 Prozent) sowie auf wissenschaftliche, technische, administrative Dienste und auf die Informations- und Kommunikationstechnologie (46 Prozent).
Wer in Frankreich arbeiten möchte, muss die französische Sprache beherrschen. Gute Chancen bieten internationale Konzerne, die in der Regel eher geneigt sind, Ausländerinnen und Ausländer einzustellen.„In der Wirtschaft Frankreichs spielt der Staat eine viel wichtigere Rolle als in Deutschland. Daher rekrutieren viele staatlichen oder staatsnahen Unternehmen ihre Mitarbeiter über sogenannte „concours“ also landesweite Auswahlverfahren. Der französische Arbeitsmarkt steht momentan etwas schlechter da als der deutsche. Dennoch ist Frankreich - als der wichtigste Handelspartner deutscher Unternehmen - eine interessanter Arbeitsmarkt. Gerade für Hochschulabsolventen/innen in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern, die zusätzlich über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, haben gute Chancen auf dem französischen Arbeitsmarkt. Französischkenntnisse sind unerlässlich. Es bestehen zahlreiche binationale Studiengänge, Austauschprogramme und Stipendienprogramme, die auf einen Einstieg in den französischen Arbeitsmarkt vorbereiten.„
Christian Laux ist EURES-Berater bei der ZAV-Auslandsvermittlung in Stuttgart
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Frankreich einreisen. Sie können jederzeit eine Arbeit aufnehmen. Erst bei einem Aufenthalt ab drei Monaten sollte man sich die Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) zulegen. Man beantragt sie bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police), bei der Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture) oder im Rathaus (Mairie). Deutsche Staatsangehörige, die in Paris ansässig werden wollen können die Aufenthaltserlaubnis bei der Préfecture de Police beantragen, detaillierte Informationen dazu finden Sie auf deren Website www.prefecture-police-paris.interieur.gouv.fr (> Délivrance de documents > Ressortissants étrangers). Die carte de séjour ist für EU-Bürger grundsätzlich nicht mehr verpflichtend, aber bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten durchaus hilfreich. Bei der Eröffnung eines Kontos wird sie zuweilen sogar verlangt.
Staatsangehörige der neuen EU-Länder müssen vorerst noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um eine Arbeit aufnehmen zu können. Für den Antrag brauchen Sie einen gültigen Pass oder Personalausweis, drei Passfotos und einen Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber. Näheres dazu erfahren Sie unter http://ec.europa.eu/eures.
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Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in Frankreich sind mit denen in Deutschland vergleichbar. Nur die Preise in Paris sind deutlich höher als in der Provinz.Löhne und Gehälter
Die Löhne und Gehälter sind in Frankreich in den vergangenen Jahren leicht gestiegen, doch die Kaufkraft vieler Arbeitnehmer ist durch die Inflation etwas gesunken.
Der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich beträgt zurzeit monatlich 1.321,02 € brutto (bei einer 35-Stunden-Woche), der Mindeststundenlohn liegt bei 8,71 €. Besonders Kleinbetriebe der Gastronomie und des Einzelhandels zahlen oft nur den Mindestsatz, genau wie private Haushalte. Prämien und andere Zusatzleistungen sind weit verbreitet, bei Führungskräften macht das feste Gehalt oft nur noch ein Drittel des Verdienstes aus.
In Paris und Umgebung verdienen Arbeitnehmer im Durchschnitt ein gutes Fünftel mehr als im übrigen Frankreich. Auch in anderen Großstädten wie Lyon und Marseille wird mehr bezahlt als auf dem Land.
Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich mindestens ein halbes Jahr in Frankreich aufhalten oder Ihre hauptberufliche Tätigkeit dort ausüben, sind Sie in Frankreich steuerpflichtig.
In Frankreich führt nicht der Arbeitgeber die Steuern automatisch ab. Stattdessen muss jeder Haushalt immer bis zum Mai eine Steuererklärung für seine Einkünfte des Vorjahres abgeben und die Steuern nachzahlen, was auch in Raten möglich ist. Einkommen bis 5.687 € pro Jahr sind steuerfrei. Einkommen darüber, bis 11.344 €, werden mit 5,5 Prozent versteuert. Für Beträge darüber und bis 25.195 € muss man 14 Prozent Steuern zahlen. Darüber und bis 67.546 € werden 30 Prozent fällig, für noch höhere Einkommensbestandteile liegt der Grenzsteuersatz bei 40 Prozent. Sozialversicherungsbeiträge und andere Freibeträge werden abgezogen. Ein Berechnungsprogramm finden Sie auf den Webseiten des französischen Finanzministeriums unter www.impots.gouv.fr (> Particuliers).
Die Sozialbeiträge zieht der Arbeitgeber wie in Deutschland monatlich vom Bruttoverdienst ab. Sie betragen für den Arbeitnehmer gut ein Viertel des Bruttoeinkommens. Für Einkommensbestandteile über 33.276 € im Jahr werden reduzierte Beiträge zur Altersvorsorge und zum Wohngeld fällig.
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche sind die Online-Angebote der französischen Arbeitsverwaltung ANPE (www.anpe.fr) hilfreich. Führungskräfte können auch die Online-Angebote der privaten Personalvermittlung APEC (www.apec.fr) nützlich.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Jobbörsen:
Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote.
Der Stellenteil in den großen Tageszeitungen Le Monde (www.talents.fr) und Le Figaro (www.cadremploi.fr) ist eine weitere Quelle für die Jobsuche. Dies gilt ebenso für Regionalzeitungen (zum Beispiel La Voix du Nord, Quest-France, Midi Libre, Le Dauphinée Libéré, Le Progrès de Lyon, Les Dernières Nouvelles d’Alsace, L’Est Républicain) und Wochenzeitungen wie L’Express (Stellen für Manager), Le Point, L’Expansion, Le Nouvel Economiste, Courrier Cadres, Les Echos und L’Usine Nouvelle."Über die Stellenbörse der Auslandshandelskammer kann man einen Arbeitsplatz oder ein Praktikum finden. Die Stellenanzeigen werden auf der Internetseite www.francoallemand.com, im Wirtschaftsmagazin CONTACT und im elektronischen Newsletter veröffentlicht.“
Alexandra Seidel-Lauer, Leiterin der Medienabteilung der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer
Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen findet man über die Gelben Seiten (www.pagesjaunes.fr) oder die Deutsch-Französische Handelskammer (www.francoallemand.com). Wer vor Ort nach einer Beschäftigung suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der örtlichen Arbeitsverwaltung zurückgreifen. Adressen finden Sie über die Seite www.anpe.fr/region. Für Führungskräfte bietet sie einen Espace-Cadre in jeder größeren Stadt an.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Wer sich in Frankreich bewerben möchte, muss sprachlich bestens vorbereitet sein. Er sollte seine Bewerbung auf Französisch schreiben können und imstande sein, ein Telefoninterview in der Sprache zu führen.
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
Informationen zur Anerkennung akademischer Berufe in Frankreich erteilt auch das Ministère de l`Education nationale Direction des Affaires générales, des affaires européennes et de la coopération www.education.gouv.fr
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Arbeits- und Vertragsrecht
Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Die Mindeststandards für viele dieser Fragen sind in Tarifverträgen festgelegt, die in der Regel allgemein verbindlich sind – auch für leitende Angestellte. Tarifverträge und viele weitere Informationen (teils auf Deutsch) finden Sie über die Website www.service-public.fr.
Befristete Arbeitsverträge sind nur erlaubt, wenn eine genau definierte, vorübergehende Arbeit geleistet werden soll. Die Probezeit beträgt bei unbefristeten Verträgen höchstens drei Monate, bei befristeten einen Tag pro Woche der Vertragslänge. Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten können allerdings einen „contrat nouvelle embauche“ abschließen, der in den ersten zwei Jahren ohne Grund gekündigt werden kann.
Allgemein beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat, ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit zwei Monate. Kündigungen müssen per Einschreiben mit Rückantwortschein verschickt werden; davor muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Gespräch führen, zu dem er ihn ebenfalls schriftlich einladen muss. Der Betriebsrat muss nur bei Massenentlassungen aus betrieblichen Gründen zurate gezogen werden.
Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden (außer zum Beispiel in der Gastronomie oder bei Führungskräften). Überstunden sind möglich, allerdings darf man insgesamt höchstens 10 Stunden am Tag, 48 Stunden in der Woche und 44 Wochenstunden im Durchschnitt von zwölf Wochen arbeiten. Für Überstunden bekommt man mindestens zehn Prozent Zulage oder einen entsprechenden Freizeitausgleich. Das Gehalt für Überstunden ist steuerfrei, die Sozialabgaben darauf sind reduziert.
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, wobei das Urlaubsjahr von Juni bis Mai gerechnet wird. Hinzu kommt Urlaub aus familiären Gründen oder für die Weiterbildung.
Krankengeld erhält man von der Sozialversicherung und vom Arbeitgeber, wenn man mindestens ein Jahr im Betrieb war (Tarifverträge können günstigere Regelungen vorsehen). Es beträgt in den ersten 30 Tagen 90 Prozent des Gehalts, in den folgenden 30 Tagen zwei Drittel des Gehalts. Diese Zeiten verlängern sich ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Jahren.
Wer seine Arbeit verliert und in den letzten 22 Monaten mindestens 6 Monate Beiträge gezahlt hat, bekommt Arbeitslosengeld. Es wird je nach Alter und Beitragszeiten für mindestens 7 Monate gezahlt. Die Höhe können Sie auf der Website der französischen Arbeitslosenversicherung berechnen: www.assedic.fr (> Demandeurs d’emploi > Bon à savoir: Votre allocation > Le montant de votre allocation).
Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, den Personalvertretern, den Gewerkschaften oder den Arbeitnehmerberatern Ihres Départements besprechen. Eine Kontaktliste erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsvorsorge. Zuständige Organisationen sind die einzelnen Versicherungsträger („caisse“). Das Sozialversicherungssystem deckt nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel ab. Der Patient zahlt das Arzthonorar in der Regel selbst und erhält dann eine teilweise Erstattung von der Krankenversicherung. Daher kann eine Zusatzversicherung (Société Mutuelle) sinnvoll sein. Ihr Arbeitgeber meldet Sie innerhalb von acht Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit bei der staatlichen Krankenversicherung (caisse primaire d’assurance maladie) an. Sie erhalten einen Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Versicherungsnummer. Die örtlichen Krankenkassen (CPAM) sind zuständig für Krankheitsrisiken, Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfälle und Tod und stehen in direktem Kontakt mit den Versicherungsnehmern. Nähere Informationen erhalten Sie beim Centre des Liaisons européennes et internationales de sécurité sociale, 11, rue de la Tour des Dames, F-75236 Paris Cedex 09, www.cleiss.fr, oder auf der Website der französischen Sozialversicherungsträger unter www.securite-sociale.fr.
Wenn Sie arbeitslos sind oder in Frankreich Arbeit suchen, sollten Sie die entsprechenden E-Formulare mit sich führen, mit denen Sie in Frankreich kostenlose medizinische Notfallbehandlung erhalten können.
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Wenn die Kinder mitkommen...
In kaum einem Land in Europa ist die Kinderbetreuung so gut organisiert wie in Frankreich. Ab dem dritten Lebensjahr kommt jedes Kind kostenlos in einer schulischen Ganztagseinrichtung (école maternelle) unter. Bei den Zweijährigen beträgt der Anteil mehr als ein Drittel. Die Vorschulen sind Teil des Schulsystems. Studierte Lehrkräfte bereiten die Kinder dort nach einem festen Lehrplan auf das Lernen in der Schule vor.
Eltern, deren Kinder keinen Platz in der Vorschule finden, können aus einem vielfältigen Angebot wählen. Es gibt Ganztagskrippen (crèches), die bis in die Abendstunden geöffnet haben, und Horte, die Kinder stundenweise aufnehmen (haltes-garderies). Besonders verbreitet sind staatlich zugelassene Tagesmütter (assistantes maternelles), die den Nachwuchs in der eigenen Wohnung oder bei den Familien betreuen. Dennoch ist es oft schwierig, einen Betreuungsplatz zu finden. Sie sollten sich daher rechtzeitig bei der jeweiligen Kommunalverwaltung nach dem Angebot vor Ort erkundigen.
Was eine Familie für die Betreuung zahlen muss, ist je nach Einkommen und Kinderzahl im Haushalt unterschiedlich. Eine vierköpfige Familie mit einem Nettojahreseinkommen von 30.000 € muss zum Beispiel für den Krippenplatz eines Kindes mit 150 Monatsstunden etwa 190 € monatlich aufbringen. Eine Tagesmutter bekommt pro 9-Stunden-Tag und pro betreutem Kind das 2,25-Fache des Mindestlohns, zurzeit also etwa 20 € brutto am Tag. Hinzu kommen mindestens 2,81 € täglich für ihre Sonderausgaben. Ausführliche Beispielrechnungen finden Sie auf der Internetseite der Elternzeitschrift „Parents“ (www.parents.fr > Les mini guides > Tous les modes de garde au banc d’essai). Für die Betreuungskosten können Sie Zuschüsse bei der Kindergeldkasse beantragen, Näheres erfahren Sie unter www.caf.fr.
Kinder zwischen 6 und 16 Jahren sind schulpflichtig. Der Unterricht findet ganztags statt. Anders als in Deutschland besuchen die Schüler erst ab der neunten Klasse verschiedene Schulformen: das Gymnasium, das berufliche Gymnasium oder die Berufsschule. Das Abitur ist in einem sprachlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zweig möglich. Am beruflichen Gymnasium erhält man eine berufsvorbereitende Ausbildung, an die weitere Qualifikationen angeschlossen werden können. Wo es deutsche und deutsch-französische Schulen gibt, erfahren Sie unter www.schulweb.de.
Kindergeld wird für das zweite und jedes weitere Kind bis 19 Jahre gewährt (für das erste Kind gibt es kein Kindergeld). Es beträgt bei zwei Kindern 120 €, bei drei Kindern 274 € und für jedes weitere Kind 155 €. Für Kinder ab 14 Jahren gibt es Aufschläge von 60 €. Zuständig für das Kindergeld ist die Kindergeldkasse „Caisse d’allocations familiales“ (CAF) des Wohnortes.
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Weiterbildung
In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.
Berufliche Fort- und Weiterbildung gehört ebenso zum Auftrag des französischen Bildungswesens wie die Ausbildung von Jugendlichen. Im französischen Gesetz über die berufliche Weiterbildung (formation professionelle continue) gibt es eine Klausel, die Firmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Personalkosten für die Weiterbildung der Belegschaft auszugeben.
Der Bildungsserver www.education.fr liefert unter „La formation continue“ nützliche Links zum Thema Weiterbildung und zu Weiterbildungsorganisationen. Etwa 300 Fort- und Weiterbildungsträger arbeiten im Netzwerk Greta (groupements d’établissements) eng zusammen. Unter www.education.gouv.fr kann man gezielt nach Kursen in den einzelnen Regionen suchen.
Das Conservatoire national des arts et métiers (CNAM) ermöglicht eine berufliche Weiterbildung in sieben Berufsbereichen auf akademischem Niveau. Die nationale Einrichtung betreibt auch acht große Forschungsbereiche. Informationen über Studium und Forschung, Teilnahmebedingungen, Abschlüsse und Studienorte in den Regionen erhalten Sie unter www.cnam.fr.
Die Association nationale pour la Formation Professionnelle des Adultes (AFPA) ist die wichtigste Einrichtung des Ministeriums für soziale Angelegenheiten, Arbeit und Solidarität, um Erwachsene und insbesondere Arbeitssuchende und Geringqualifizierte zu beraten und auszubilden. Unter www.afpa.fr bietet die Organisation Hunderte verschiedener Ausbildungsgänge an, von der Buchhaltung bis zum Gartenbau. Die AFPA gibt außerdem das Magazin „Visa Compétences“ heraus, das sich mit Berufsbildung für Erwachsene beschäftigt.
Unter www.cned.fr erreicht man das Centre national d’enseignement à distance, das nationale Zentrum für Fernstudien. Das CNED ist der größte Anbieter seiner Art in Europa und dem französischen Bildungsministerium unterstellt.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Frankreich":
Mobil in Europa - Frankreich (28 Seiten / 2009) (
pdf, 1.73 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
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