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Arbeiten in Griechenland

 

Arbeitsmarkttrends

Der griechische Arbeitsmarkt wurde von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 stark getroffen. Die Lage ist nach wie vor sehr angespannt und die Zahl der freien Arbeitsplätze ist um mehr als 50 Prozent zurückgegangen. Die Gesamtwirtschaft bereitet ebenfalls große Sorgen: Das Wachstum ist weiterhin rückläufig und die Inflationsrate steigt kontinuierlich.
Dieser negative Trend spiegelt sich auch in den Beschäftigungszahlen wider, die 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent gesunken sind. Eurostat-Erhebungen zufolge lag im Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 59,6 Prozent und somit weit unter dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 19,7 Prozent der griechischen Arbeitnehmer waren in der Industrie, 67,8 Prozent im Dienstleistungssektor und 12,5 Prozent in der Landwirtschaft beschäftigt.

Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote für Griechenland betrug im März 2011 15 Prozent, 4 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag weit über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,4 Prozent. Vor allem junge griechische Arbeitnehmer unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozent rapide angestiegen und im ersten Quartal 2011 waren 38,5 Prozent der Griechinnen und Griechen zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit. Sie lagen damit weit über dem EU-Durchschnitt von 20,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung lag in Griechenland im ersten Quartal 2011 mit 12,3 Prozent unter der Arbeitslosenquote der weiblichen Bevölkerung von 18,6 Prozent.

Der ifo-Indikator für das Wirtschaftsklima prognostiziert für das zweite Halbjahr 2011 eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation. Folglich ist in naher Zukunft nicht mit einer Erholung des griechischen Arbeitsmarkts zu rechnen und auch die Arbeitslosenzahlen werden sich voraussichtlich weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Zu den Branchen, die laut Germany Trade and Invest am ehesten wieder Wachstum verzeichnen, gehören:
  • der Maschinen- und Anlagenbau
  • der Chemiesektor
  • die Informations- und Kommunikationstechnik
  • die Tourismusbranche

Hier ist die Stellensuche für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure noch am erfolgversprechendsten.

Außerdem werden folgende Berufsgruppen noch am ehesten auf dem griechischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • Mechaniker/innen, Metallfacharbeiter/innen
  • Wach- und Sicherheitspersonal
  • IT-Fachkräfte
  • Büro- und Buchhaltungsfachkräfte
  • Verkäufer/innen im Einzelhandel
  • Hotel- und Restaurantfachleute, Köchinnen und Köche
  • Friseurinnen und Friseure
  • Berufskraftfahrer/innen


In anderen Bereichen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehören vor allem die Bauwirtschaft, die noch immer mit schwer mit rückläufiger Investitionstätigkeit und sinkender Nachfrage zu kämpfen hat, aber auch die Kfz- und Elektrobranche sowie die Medizintechnik.


Grundvoraussetzung für einen längerfristigen Arbeitsaufenthalt und die gesellschaftliche Integration sind in jedem Fall griechische Sprachkenntnisse.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger dürfen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Griechenland einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Griechenland aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wenn Sie länger als drei Monate in Griechenland bleiben möchten, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beim zuständigen Ausländeramt (Ypiresia Allodapon) oder dem Polizeikommissariat Ihres Wohnortes eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Binnen acht Tagen nach Ihrer Ankunft in Griechenland müssen Sie sich beim Ausländeramt oder auf dem Polizeirevier Ihres Wohnorts melden. Deutsche Staatsbürger erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie ein Ausweisdokument (Personalausweis) und einen Nachweis über ihre Erwerbstätigkeit vorlegen. Ihre Tätigkeit können Sie bereits aufnehmen, bevor Sie ihre Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Wer einem längeren Beschäftigungsverhältnis nachgehen will, kann eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von fünf Jahren beantragen, die nach ihrem Ablauf verlängert wird.

„Wer sich hier selbstständig mache möchte, sollte sehr gut Griechisch sprechen oder eine Griechisch sprechende Geschäftspartnerin haben. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: "Deutsch als Fremdsprache" und Kinderbetreuung durch deutsche MuttersprachlerInnen. Deutschlehrer werden hier gesucht – viele geben Privatstunden und unterrichten gleichzeitig stundenweise in einer der vielen Sprachschulen, um durch diese Institution sozial- und krankenversichert zu sein. Deutschsprachige Kinderbetreuerinnen werden vor allem in den großen Städten gesucht.“

Die Diplompädagogin Martina M. Loos arbeitet als freiberufliche Wissenschaftlerin und Deutschlehrerin in Athen.

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind im Durchschnitt etwas niedriger als in Deutschland. Preiswert ist vor allem das heimische Gemüse, dafür kosten Milch, Käse und Eier ein Drittel bis doppelt so viel wie in Deutschland und das Kilo Fleisch meist mehr als 8 €. Die Telefongebühren gehören zu den höchsten in Europa. Die Lebenshaltungskosten variieren je nach Region stark. Auf den Inseln sind die Preise höher als auf dem Festland – unter anderem wegen der Transportkosten. Die Mieten liegen in der Provinz unter deutschem Niveau, sind jedoch in den vergangenen Jahren stark gestiegen. In touristischen Gebieten fehlen oftmals Wohnungen; viele Vermieter ziehen es vor, Unterkünfte an Urlauber zu vermieten, und verknappen so das reguläre Angebot zusätzlich.

Löhne und Gehälter

Das Lohnniveau ist in Griechenland sowohl im Vergleich mit anderen westeuropäischen Staaten als auch im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten recht niedrig. Dabei gibt es regionale Unterschiede: In Thessaloniki verdient man rund ein Viertel weniger als in Athen, im übrigen Land beträgt der Unterschied sogar 35 Prozent. Angestellte erhalten für einen Vollzeitjob im Durchschnitt gerade einmal 41 Prozent des Gehalts eines Angestellten in Deutschland. Innerhalb der Eurozone sind die Einkommen nur in Portugal noch niedriger. Ein Teilzeitjob reicht daher nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Manche Akademiker sind privilegiert: Je höher und gefragter die Qualifikation, desto mehr nähert sich das Gehalt dem an, was man in Deutschland bekommt. Internationale Unternehmen im Land zahlen für vergleichbare Positionen in der Regel etwa das Dreifache wie griechische Unternehmen, außerdem bieten sie bessere Aufstiegschancen.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt rund 658 €, ab Mai 2009 740 €. Tarifverträge legen für die meisten Branchen eine Mindestvergütung fest, auf die ein Arbeitnehmer mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung Anspruch hat. Die tatsächlichen Bezüge liegen meist über dem Tarif. Leitende Angestellte verhandeln ihre Vergütung frei mit dem Arbeitgeber. Üblich sind 13 oder 14 Monatsgehälter. Gehaltserhöhungen lassen sich später oft nur schwer durchsetzen. Einige Firmen bieten stattdessen Zusatzleistungen an – etwa Boni, Prämien, Zuschüsse zu Versicherungen oder zur Miete.

Die höchsten tariflichen Mindestlöhne werden mit 1.080 € brutto pro Monat in der Branche Finanzdienstleistungen gezahlt; am wenigsten – rund 683 € – verdient man in den Branchen Maschinenbau sowie Elektro- und Elektronikindustrie (Stand: 2007). Branchenübergreifend und mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung erhält ein Ingenieur im Durchschnitt mindestens 1.034 € brutto pro Monat, ein Programmierer 702 €, ein Sekretär mit Fremdsprachenkenntnissen 717 €, ein Buchhalter 771 € und ein Fahrer 716 €.

Sozialabgaben und Steuern

Angestellte zahlen in Griechenland knapp 7 Prozent ihres Bruttogehalts in die Rentenversicherung ein, Arbeiter 11 Prozent. Die Beiträge zur Krankenversicherung sind viel niedriger als in Deutschland: rund 5 Prozent für Angestellte und Arbeiter. Für die Arbeitslosenversicherung und für sonstige Abgaben fallen zudem noch rund 4 Prozent an (Stand: Juli 2008).

Der Einkommensteuer unterliegen die gesamten Einkünfte. Die Steuerbelastung ist vergleichsweise niedrig: Einkommen von Arbeitnehmern sind bis 12.000 € einkommensteuerfrei, die nächsten 18.000 € werden mit 27 Prozent versteuert, für die wiederum nächsten 45.000 € fallen 37 Prozent an, und auf Einkommen über 75.000 € werden 40 Prozent erhoben. Kaum ein Arbeitnehmer erreicht den Maximalsteuersatz. Einer durchschnittlichen Arbeiterfamilie bleiben nach Abzug der Einkommensteuer mehr als vier Fünftel ihres Bruttoeinkommens.

Weitere Informationen zu Löhnen und Lebenshaltungskosten erhalten Sie bei der Bundesagentur für Außenwirtschaft unter www.bfai.de , beim Ministerium für Beschäftigung und Soziale Sicherheit unter www.ypakp.gr und beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unter www.mof-glk.gr.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Natürlich können Sie auch auf das Online-Angebot der griechischen Arbeitsverwaltung OAED unter der Adresse www.oaed.gr zugreifen. Die Seite ist teilweise auf Deutsch, die Stellenangebote werden allerdings nur auf Griechisch veröffentlicht. Die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer betreibt eine Stellenvermittlung; mehr Infos unter: http://griechenland.ahk.de.

„Ich empfehle jedem, der hier arbeiten möchte, bei Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen einzusteigen. Griechische Unternehmen unterscheiden sich in ihrer Mentalität und in den Abläufen sehr von deutschen: Sie sind in der Regel Familienunternehmen und arbeiten nach gewachsenen Strukturen und Abläufen, selten jedoch nach modernen Managementmethoden. Da entscheidet der Eigentümer und basta. Wer über ein deutsches Unternehmen einsteigt, findet zudem leichter Kontakte. Ohne Kontakte stößt man in Griechenland sehr schnell an Grenzen.“

Roland W. Schacht ist Geschäftsführer der griechischen Tochtergesellschaft der MAN Nutzfahrzeuge AG.


Wer lieber vor Ort nach einer Beschäftigung suchen will, kann das Dienstleistungsangebot der lokalen Arbeitsämter (KPA) und der Agenturen der Arbeitsverwaltung OAED nutzen. In Athen unterhält der OAED ein besonderes Büro, das sich speziell mit der Vermittlung von Führungskräften und Spezialisten befasst. Private Arbeitsvermittler sind mittlerweile zugelassen, spielen aber noch keine so große Rolle wie in anderen Ländern. Sie vermitteln hauptsächlich Bankmitarbeiter, Verkaufs- und Vertriebspersonal und Projektmanager. Über Zeitarbeitsfirmen rekrutieren vor allem kleine Firmen mit bis zu 20 Beschäftigten ihr Personal.

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist



Hilfestellung zur Erstellung einer Bewerbung in Griechenland erhalten Sie auch auf den Webseiten des Career Services Office der Aristoteles Universität in Thessaloniki (www.cso.auth.gr)

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Anerkennung von Ausbildungs- und Studienabschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

Informationen über Berufs- und Studienabschlüsse erhalten Sie auch bei der Erziehungsabteilung des griechischen Generalkonsulates in Düsseldorf, Tel.: 030-88 91 77 27 (www.griechische-botschaft.de) und beim Griechischen Ministerium für Erziehung und Religion (www.ypepth.gr).

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Arbeits- und Vertragsrecht

Ein großer Teil des Arbeitsrechts wird vom nationalen Tarifvertrag geregelt. In der Privatwirtschaft werden sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen.

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.

Die Probezeit dauert in der Regel zwei Monate. Früher war es üblich, Stellen unbefristet und in Vollzeit zu besetzen; seit einiger Zeit nehmen Befristungen aber zu. Der Grund: Außerhalb der Probezeit kann der Arbeitgeber Kündigungen nur sehr schwer durchsetzen; gelingt es ihm, muss er in der Regel hohe Abfindungen zahlen. Rechtlich darf die Befristung drei Monate nicht übersteigen. Will der Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag kündigen, muss er – abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers – eine Frist von einem bis 24 Monaten einhalten. Kündigt der Arbeitnehmer, muss er seinen Chef in der Regel mindestens drei Monate vorher darüber informieren.

Obwohl das Gesetz die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden festlegt, arbeiten griechische Vollzeitbeschäftigte mehr als andere Europäer: durchschnittlich gut 43 Stunden pro Woche. Überstunden sind in nahezu allen Branchen an der Tagesordnung. Auch sonntags wird immer häufiger gearbeitet. Teilzeitverträge nehmen erst seit einigen Jahren etwas zu – vor allem in den Branchen Banken, IT, Bauwirtschaft, Einzelhandel, Energie und Telekommunikation. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten liegt bei rund 5 Prozent. Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche haben ein Recht auf 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Pro Beschäftigungsjahr erhält man einen zusätzlichen Tag, maximal jedoch 25 Tage. Daneben gibt es 7 gesetzliche
Feiertage.

Bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber können Sie sich an eine der Gewerkschaften wenden. Insgesamt ist gut ein Drittel aller Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert. Der Allgemeine Griechische Gewerkschaftsbund (GSEE) vertritt als Dachverband die Angestellten des Privatsektors und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit befristeten Arbeitsverträgen. Weitere Informationen bekommen Sie unter der Telefonnummer +30 (0) 210-8 83 46 11 19. Der Dachverband der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst (ADEDY) umfasst alle Gewerkschaftsorganisationen der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Telefonischer Kontakt unter +30 (0) 210-3 24 62 09/3 24 46 77. Deutschsprachige Rechtsanwälte finden Sie
unter http://griechenland.ahk.de. Rechtliche Informationen bekommen Sie auch über die Deutsch-Griechische Juristenvereinigung e. V. unter www.dgjv.de.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.


Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Träger des nationalen Gesundheitswesens ist die Sozialversicherungsanstalt Idrima Kinonikon Asfalisseon (IKA). Jeder Arbeitnehmer muss bei Arbeitsaufnahme ein Versicherungsbuch (D.A.T.E.) haben. Man erhält es beim Arbeitgeber und legt es bei allen Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten vor. Bei der örtlichen IKA-Stelle (Kentro Hygeias) gibt es auch ein Verzeichnis der Ärzte, die Vertragspartner der IKA sind.

Die medizinische Betreuung und Zahnbehandlung ist kostenfrei. Allerdings tragen Patienten 10 bis 25 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Medikamente und Zahnprothesen. Es besteht eine Versicherungspflicht ab dem Tag, an dem ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichten die Beiträge zur IKA anteilig. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt – bringen Sie dafür einen entsprechenden Versicherungsnachweis (zum Beispiel EHIC-Karte) mit. Es ist möglich, Familienangehörige mitzuversichern. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (IKA) unter www.ika.gr.

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Wenn die Kinder mitkommen...

Egal, in welchem Mitgliedsstaat der EU Sie arbeiten und wohnen: Ihre Kinder haben dort das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung wie die der einheimischen Bevölkerung. Nur sehr wenige Kinder unter drei Jahren werden in Kindertagesstätten betreut – den Paidikoi Stathmoi oder Vrefikoi Stathmo. Letztere nehmen Kinder ab acht Monaten auf. Träger der Kindertagesstätten sind Kommunen, der Staat und private Anbieter. Die kommunalen Einrichtungen sind in der Regel von 7 bis 16 Uhr geöffnet, die Betreuungsgebühren, die sie verlangen, sind gering. Sobald sie vier Jahre alt sind, können Kinder in staatlichen und privaten Kindergärten (Nipiagogeio) freiwillig die Vorschule besuchen. Seit dem Schuljahr 2007/08 sind alle Fünfjährigen dazu verpflichtet. Die Vorschule dauert in der Regel von 8 bis 12 Uhr, die Kinder lernen nach einem nationalen Lehrplan. Einige Kindergärten bieten auch Ganztagsbetreuung von 7 bis 16 Uhr an. Staatliche Kindergärten sind für die Eltern kostenlos, jedoch sind ihre Betreuungsplätze oft nicht kurzfristig frei. In privaten Kitas stehen die Chancen oft besser, relativ schnell einen Platz zu bekommen.

Schulpflichtig sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren. Bis sie 12 Jahre alt sind, besuchen sie die Grundschule (Dimotiko Scholeio), dann drei Jahre lang das Gymnasio. Anschließend können sie freiwillig drei Jahre lang das Gesamt-Lyzeum, ein berufliches Lyzeum (EPAL) oder eine Berufsschule (EPAS) besuchen (mehr über EPAL und EPAS im Kapitel Ausbildung). Der Besuch aller öffentlichen Schulen ist kostenlos.

"Meine Frau hat in Thessaloniki Zwillinge zur Welt gebracht. Die medizinische Betreuung fanden wir viel persönlicher als in Deutschland. Zwar gab es keinen Geburtsvorbereitungskurs, dafür hat sich aber die Ärztin viel Zeit für uns genommen. Seit der Geburt ist meine Frau zu Hause, um die Zwillinge zu betreuen. Sie sind jetzt zweieinhalb, der Kindergarten der Deutschen Schule nimmt Kinder erst ab drei Jahren auf.“

Wilhelm Scherzer lebt mit seiner Frau und seinen drei Töchtern in Thessaloniki.


Den beiden Deutschen Schulen in Athen und Thessaloniki ist jeweils ein Kindergarten angegliedert. Informationen - auch über das Schulgeld ‑ finden Sie unter www.dst.gr. Der Verein für griechisch-deutsche Erziehung betreibt im Norden Athens einen Kindergarten und eine Grundschule, an der Kinder bis zur sechsten Klasse zweisprachig unterrichtet werden. Informationen unter www.athenerschule.gr. An der Privatschule Ellinogermaniki Agogi http://www.ea.gr/ea/ wird Deutsch in allen Klassenstufen - Kindergarten, Grundschule, Gymnasium und Lyzeum - unterrichtet.

In Griechenland haben nur abhängig Beschäftigte Anspruch auf Kindergeld, denn es wird über Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern finanziert. Das Kindergeld wird bis zum Alter von 18 Jahren (22 bei Studium) gezahlt und beträgt für ein Kind 8 €, für zwei Kinder knapp 25 € pro Monat, für drei Kinder 55 €. Die Sozialversicherungsanstalt für Angestellte IKA zahlt an versicherte Arbeitnehmerinnen 56 Tage vor und 63 Tage nach der Entbindung ein Mutterschaftsgeld. Allerdings nur, wenn man in den vorangegangenen zwei Jahren 200 Tage lang in die Schwangeren- und Mutterschaftsversicherung eingezahlt hat. Die Regierung bereitet derzeit eine Sozialversicherungsreform vor, die schrittweise bis 2018 in Kraft treten soll. Unter anderem will man einen sechsmonatigen Mutterschaftsurlaub einführen, während dessen die Mutter vom Arbeitsamt den in ihrer Branche gültigen Mindestlohn erhält. Weitere Informationen zum Thema Familienleistungen in Griechenland bekommen Sie in einer Broschüre der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu (Von A bis Z > Beschäftigung und soziale Angelegenheiten > MISSOC-Tabellen).

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland..

Die Programme der beruflichen Weiterbildung werden in Griechenland sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor von den Berufsausbildungszentren (KEK) durchgeführt. Die KEK sind die Träger der beruflichen Weiterbildung; beglaubigt werden die Programme vom Nationalen Zentrum für die Beglaubigung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen des lebenslangen Lernens (EKEPIS - www.ekepis.gr). Die Lehrprogramme der beruflichen Weiterbildung umfassen theoretischen Unterricht und praktische Übungen in Unternehmen. Die Teilnehmer erhalten während der gesamten Dauer des Schulungsprogramms finanzielle Unterstützung. Unter www.ekep.de finden Sie das Angebot des National Center for Vocational Orientation, zu dem auch Weiterbildungsangebote gehören.

Die Organization of Tourism Education and Training bietet Weiterbildungsmöglichkeiten im Tourismusbereich: www.otek.edu.gr.

Die Arbeitsverwaltung ist unter www.oaed.gr zu erreichen; sie ist direkt für das griechische Weiterbildungssystem zuständig. Unter www.gsae.edu.gr finden Sie das Generalsekretariat für Erwachsenenbildung, das das Institut für Erwachsenen-Weiterbildung (IDEKE) betreut: www.ideke.edu.gr.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Griechenland":

Pfeil Mobil in Europa - Griechenland (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 339 kB)

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Ihre persönliche Beratung zu allen Fragen aus den Bereichen Ausbildung, Studium und Arbeit im Ausland:
Info-Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 (0) 228-713 13 13