Arbeiten in Luxemburg

 

Arbeitsmarkttrends

Der luxemburgische Arbeitsmarkt hat sich vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Nach Germany Trade and Invest wird das Bruttoinlandsprodukt 2011 das Vorkrisenniveau nicht nur erreichen, sondern sogar übertreffen. Getragen wird der wirtschaftliche Aufschwung vor allem durch die Exporte der Industrie und die großen Kapitalströme des Finanzsektors. Ebenso entwickeln sich der Konsum und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen sehr positiv. Aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs ist in den nächsten Jahren mit in etwa gleichbleibenden Arbeitslosenzahlen auf niedrigem Niveau zu rechnen.

Grenzgänger und Immigranten stellen einen Großteil des Personals im Privatsektor des luxemburgischen Arbeitsmarkts. Rund 45 Prozent aller Beschäftigten aus dem Ausland pendeln zur Arbeit ins Land. Das wohlhabende Land ist ein guter Markt für deutsche Unternehmen, die zweitwichtigster Wirtschaftspartner sind. Die Beschäftigtenzahlen sind im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent gestiegen. Nach Eurostat lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 65,2 Prozent und somit leicht über dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 13,3 Prozent der luxemburgischen Arbeitnehmer/innen waren in der Industrie, 85,5 Prozent im Dienstleistungssektor und lediglich 1,1 Prozent in der Landwirtschaft beschäftigt.

Luxemburg wies im Juli 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 4,6 Prozent auf, 0,2 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Diese lag weit unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent. Nach Österreich und den Niederlanden vermerkt Luxemburg die niedrigste Arbeitslosenrate.
Vor allem junge luxemburgische Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Juli 2011 waren 13,3 Prozent der Luxemburgerinnen und Luxemburger zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit, 1,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Luxemburg lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 20,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung in Luxemburg war mit 3,7 Prozent geringer als die der weiblichen Bevölkerung von 5,7 Prozent.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Zu den luxemburgischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
  • der Bereich Finanzdienstleistungen und Banken
  • die Eisen- und Stahlindustrie
  • die Chemieindustrie
  • die Bauwirtschaft
  • die Kfz-Industrie
  • die Elektrotechnik, Elektronik und Energietechnik
  • die Informations- und Kommunikationstechnik
  • die Medizintechnik

Hier bestehen für Fachkräfte, Ingenieurinnen und Ingenieure, Techniker/innen gute Aussichten.

Zusätzlich werden folgende Berufsgruppen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • ähnlich wie in Deutschland Berufe im Gesundheitswesen: Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Betreuungskräfte
  • IT-Fachkräfte
  • Betriebswirtinnen und Betriebswirte
  • Büroangestellte
  • Hotel- und Restaurantfachleute
  • Köchinnen und Köche


Wer in Luxemburg arbeiten möchte, sollte mehrere Sprachen (Französisch und Deutsch) beherrschen. In sozialen und medizinischen Berufen werden mitunter Kenntnisse des Lëtzebuergeschen erwartet. In Banken und internationalen Unternehmen wird oft Englisch gesprochen.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger dürfen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Luxemburg einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Luxemburg aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.

Wenn Sie in Luxemburg ansässig werden wollen, müssen Sie sich binnen acht Werktagen nach Ihrer Ankunft bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes anmelden. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhalten wollen, müssen innerhalb von drei Tagen bei der für ihren neuen Wohnort zuständigen Einwohnermeldebehörde (bureau de la population oder police des étrangers) eine „Carte de séjour de ressortissant de l’Union Européene“ („Openthaltsgeneemegung“) beantragen. Als EU-Bürger haben Sie ein Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie als Angestellter zu arbeiten beginnen oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen können.

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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind etwas höher als in Deutschland: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke betragen in Luxemburg 115 Prozent des EU-Durchschnitts, in Deutschland 105 Prozent . Da Wohnraum sehr knapp ist, sind die Mieten teuer: Eine Vier-Zimmer-Wohnung mittlerer Ausstattung im Innenstadtgebiet kostet etwa 1.000 € ohne Nebenkosten. Um die hohen Mieten zu vermeiden, ziehen immer mehr Luxemburger in die Nachbarländer und pendeln zur Arbeit ins Großherzogtum. Die Universität Luxemburg rechnet für Studierende mit Lebenshaltungskosten zwischen 700 und 800 € pro Monat: Demnach sind für ein Zimmer 350 bis 500 € anzusetzen, der Rest entfällt auf Essen und Trinken sowie auf öffentliche Verkehrsmittel. Das Statistische Amt listet die Preise einzelner Lebensmittel auf: Sie finden sie unter www.statistiques.public.lu (> Èconomie et finances > prix à la consommation).

"Viele luxemburgische Firmen suchen dringend qualifizierte Mitarbeiter. Daher sind sie oftmals gerne bereit, sich an den Fahrtkosten der Grenzpendler zu beteiligen oder sie sogar ganz zu erstatten."

Udo W. Priedemann arbeitet als Verwaltungsdirektor bei der Genossenschaft De Verband.

Löhne und Gehälter

Man verdient im Großherzogtum netto um einiges mehr als in Deutschland, weil die Steuersätze und Sozialabgaben wesentlich niedriger sind. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie sich aber gut informieren: Ausländische Arbeitskräfte verdienen im Schnitt rund 6 Prozent weniger als Luxemburger – unter anderem, weil sie bei der Einstellung nicht so gut über die Lohnverhältnisse Bescheid wissen.

Sofern keine tariflichen Regelungen vorliegen, verhandeln Arbeitnehmer ihre Vergütung frei mit dem Arbeitgeber. Ein 13. oder 14. Monatsgehalt ist in den meisten Branchen nicht üblich. Es bestehen jedoch in der Regel gute Chancen auf zusätzliche Sachleistungen wie Wohnung, Nutzung von Firmenwagen oder Mobiltelefon – fragen Sie bei Vertragsabschluss danach! Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer: Löhne, Gehälter, Renten und Pensionen werden automatisch an die Inflationsrate angepasst.

Facharbeiter in der Industrie verdienen pro Monat durchschnittlich 4.710 € (Männer) oder 3.229 € brutto (Frauen). Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst, gegliedert nach Branchen, beträgt in der Industrie 4.161 €, im Bergbau 3.934 €, im verarbeitenden Gewerbe 4.374 €, in der Metallerzeugung und -bearbeitung 5.566 €, im Fahrzeugbau 3.784 €, im Einzelhandel 2.298 €, in der Hotel- und Gaststättenbranche 2.869 €, im Kreditwesen 4.850 € und in der Versicherungsbranche 4.322 € (Stand: 2006).

Generell sollten Sie bedenken, dass Frauen meist weniger verdienen als Männer. Entscheidend ist darüber hinaus die Erfahrung. Ein Mann verdient nach 15 Jahren im Beruf im Durchschnitt 22 Prozent mehr als nach 5 Jahren.

Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von Alter und Qualifikation des Beschäftigten abhängt – für einen mindestens 18-jährigen qualifizierten Arbeiter beträgt er 1.931,44 €, für einen unqualifizierten 1.609,53 € pro Monat. Informationen dazu gibt es unter www.mss.public.lu.

Sozialabgaben und Steuern

Die Zentrale Steuerverwaltung (Administration des Contributions directes) bietet unter der Adresse https://saturn.etat.lu eine Eingabemaske an, mit der man seinen Steuerabzug selbst berechnen kann. Zudem veröffentlicht sie dort die Jahreslohnsteuertabellen (Barèmes de la retenue d’impôt sur les salaires) und erklärt, nach welchen Kriterien ständige Einwohner und Grenzgänger in eine Steuerklasse eingestuft werden. Auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 30.000 € entrichtet ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder (Klasse 1) eine Steuer von 3.590 €.

Für die Rentenversicherung bezahlen Arbeiter und Angestellte 8 Prozent ihres Bruttomonatslohns, für die Pflegeversicherung 1 Prozent, für die Krankenversicherung zahlen Arbeiter 5 Prozent, Angestellte 2,8 Prozent. Von gelegentlichen Zulagen und Gratifikationen muss man 2,7 Prozent an die Krankenversicherung abführen.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Außerdem können Sie das Online-Angebot der luxemburgischen Arbeitsverwaltung (ADEM) unter www.adem.lu nutzen. Die ADEM veröffentlicht auf ihrer Homepage Broschüren mit vielen praktischen Tipps.

Daneben bieten Online-Jobbörsen eine Vielzahl von Stellenangeboten (www.monster.lu, www.jobsearch.lu, www.jobs.lu). Sie können natürlich auch direkt auf den Webseiten der Unternehmen suchen, die Sie interessieren.

Die Tageszeitungen – das Luxemburger Wort und das Luxemburger Tageblatt – veröffentlichen regelmäßig Stellenangebote. Sie sollten aber auch einen Blick in die Zeitungen werfen, die im belgischen, französischen und deutschen Grenzraum erscheinen – dazu gehören zum Beispiel der Trierische Volksfreund und die Saarbrücker Zeitung. Initiativbewerbungen führen eher zum Ziel als in Deutschland: Etwa die Hälfte aller Stellen im Großherzogtum werden auf diese Weise besetzt. Die Adressen von Unternehmen können Sie in den „Giel Säiten“, den Gelben Seiten, nachschlagen.

Wer lieber vor Ort nach einer Beschäftigung sucht, kann das Dienstleistungsangebot der lokalen Arbeitsverwaltung und der privaten Stellenvermittlungsagenturen nutzen.

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist


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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.Sehr viele Belange des Arbeitslebens sind gesetzlich geregelt. Der Arbeitsvertrag legt daher nur die darüber hinausgehenden Einzelheiten fest: Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses,
Stellenbeschreibung, Arbeitszeiten, Grundvergütung, zusätzliche Leistungen und die Dauer der Probezeit. Verträge von Teilzeitbeschäftigten müssen die wöchentliche Arbeitszeit und die Art der Arbeitszeitaufteilung auf die Wochentage enthalten. Arbeitsverträge können nach Belieben in einer der drei Landessprachen abgefasst werden. In der Regel sind sie unbefristet. Falls in begründeten Ausnahmefällen doch eine Befristung vereinbart wird, darf sie – inklusive aller Verlängerungen – nicht über 24 Monate hinausgehen.

Die gesetzliche Probezeit beträgt mindestens zwei Wochen und höchstens sechs Monate, in Ausnahmefällen zwölf Monate. Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsfristen. Außerhalb der Probezeit bemisst sich die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einhalten muss, nach der Betriebzugehörigkeit des Arbeitnehmers. Bei weniger als fünf Jahren beläuft sich die Frist auf zwei Monate, bei einer Zugehörigkeit von fünf bis zehn Jahren auf vier Monate, danach auf sechs Monate. Arbeitnehmer müssen eine Frist von ein bis drei Monate einhalten, wenn sie das Unternehmen verlassen wollen. Eine Kündigung muss man persönlich übergeben oder per Einschreiben verschicken.

Sind mehr als 150 Angestellte im Unternehmen beschäftigt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu einem Gespräch auffordern. Der Arbeitnehmer kann hierzu einen Mitarbeitervertreter seiner Wahl oder den Vertreter einer im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft hinzuziehen. Wer nach mindestens fünf Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen wird, hat Anspruch auf eine Abgangsentschädigung in Höhe von zwei bis zwölf Monatsgehältern.

Die 40-Stunden-Woche ist als Arbeitszeit festgelegt. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten sind Überstunden. Die Arbeitszeit darf nicht über 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche hinausgehen. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf 25 bezahlte Urlaubstage, den man nach den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses erwirbt. Das Urlaubsentgelt pro Urlaubstag entspricht dem durchschnittlichen täglichen Brutto-Arbeitsverdienst der letzten drei Monate (ohne Gratifikationen und Weihnachtsgeld). Außerdem stehen jedem Arbeitnehmer 10 bezahlte Feiertage zu.

Die Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Streitfällen an – ungefähr die Hälfte aller Erwerbstätigen sind dort Mitglied. Deutschsprachige Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg unter www.ogb-l.lu und des Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschafts-Bond unter www.lcgb.lu. Dort kann man auch die Broschüre „Das ABC des Arbeitsvertrags: Meine Rechte und Pflichten“ bestellen oder herunterladen.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.


Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
ie Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Von der gesetzlichen Krankenversicherung ist niemand ausgenommen: Auch Selbstständige und Beamte zahlen dort ein. Es gibt neun verschiedene Krankenkassen – eine Übersicht mit weiterführenden Links erhalten sie unter www.secu.lu. Welche der Kassen für Sie zuständig ist, richtet sich danach, welcher Berufsgruppe Sie angehören.

Mitgliedschaften und Anmeldungen werden zentral über das „Centre commun de la sécurité sociale“ (CCSS) abgewickelt (www.ccss.lu). Ihr Arbeitgeber meldet Sie dort bei einer der Kassen an. Die Sozialversicherungskarte erhalten Sie dann von Ihrer Kasse. Ärzte und Krankenhäuser können Sie frei auswählen. An den Kosten für den Arztbesuch müssen sich Versicherte beteiligen: Der Eigenanteil beträgt 20 Prozent des normalen Gebührentarifs für den ersten Arztbesuch innerhalb eines Zeitraums von 28 Tagen, 10 Prozent für weitere Besuche und Konsultationen. An den Kosten für ambulante medizinische Leistungen beteiligen sich Patienten mit 10 Prozent bis zu einer Grenze von 5 € pro Arztbesuch.

Weitere Informationen über die Bedingungen und Leistungen der Sozialversicherungen in Luxemburg erhalten Sie kostenlos über die MISSOC-Tabellen der EU-Kommission. Sie finden sie unter http://ec.europa.eu (> Von A bis Z > Beschäftigung und soziale Angelegenheiten > MISSOC-Tabellen).

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Wenn die Kinder mitkommen ...

Egal, in welchem Mitgliedsstaat der EU Sie arbeiten und wohnen: Ihre Kinder haben dort das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung wie die der einheimischen Bevölkerung.

Wenn Sie Ihr Kind in Luxemburg betreuen lassen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig um einen geeigneten Platz kümmern: In vielen Kindertagesstätten (crèches) und Institutionen der Tagesmüttervermittlung gibt es lange Wartelisten.

Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, können freiwillig eine dem Kindergarten ähnliche Vorschule (éducation précoce) besuchen. Dort werden sie auf die Mehrsprachigkeit in der Schule vorbereitet. Das Ministerium für Erziehung und Berufliche Bildung hat umfangreiche Informationen über die Vorschulerziehung veröffentlicht; Sie finden sie unter www.men.public.lu (> Système educatif > Éducation précoce et préscolaire).

Kinder sind im Alter von 4 bis 15 Jahren schulpflichtig: Zwei Jahre lang besuchen sie die Vorschule, sechs Jahre die Primar- und mindestens drei Jahre die Sekundarschule. Detaillierte Informationen zur schulischen Ausbildung bietet die Homepage des Ministeriums unter www.men.public.lu (> Système educatif).

„Unsere dreijährige Tochter Marie besucht eine staatliche crèche (Kinderkrippe für Kinder bis zu vier Jahren), seit sie ein Jahr alt ist. Im Gegensatz zu den privaten crèches ist dort sichergestellt, dass die Kinder von ausgebildeten Erzieherinnen oder Kinderkrankenschwestern betreut werden. Das Programm ist toll – es wird wirklich viel mit den Kindern unternommen: Sie gehen z.B. reiten, schwimmen, ein Mal pro Woche haben sie einen Waldtag, und sie basteln viel. Außerdem verfügt die crèche über einen großen Turnsaal.“

Katrin Kroupová arbeitet als Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg.


Ihre Kinder können auch die europäische Schule in Luxemburg besuchen, sofern es dort freie Plätze gibt. Sie beginnt mit dem Kindergarten und führt nach zwölf Jahren zur Europäischen Abiturprüfung. Informationen – auch über die Schulgebühren – gibt es unter www.euroschool.lu und unter www.eurcsc.org.

Familien und Alleinerziehende werden durch Kinder-, Mutterschafts- und Elternurlaubsgeld unterstützt, außerdem gibt es Geburten- und Erziehungszulagen und Beihilfen zum Schuljahresbeginn. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Luxemburg liegt, erhalten Sie sämtliche Zulagen. Allerdings sind einzelne Leistungen an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Caisse Nationale des prestations familiales informiert mit einer deutschsprachigen Broschüre über alle Details. Sie finden sie im Internet unter www.cnpf.lu > Les publications. Grenzgänger bekommen die Leistungen teilweise reduziert im Rahmen internationaler Abkommen. Seit 2008 gibt es als neue Familienleistung den „Kinderbonus“: Informationen über Höhe und Bezugsbedingungen erhalten Sie unter www.cnpf.lu (> Boni pour enfant).

Kindergeld wird bis zum Alter von 18 Jahren oder 27 Jahren (bei Ausbildung oder Studium) gezahlt: für das erste Kind rund 186 € pro Monat, für zwei Kinder rund 440 €, für drei Kinder 803 €, für jedes weitere Kind 362 €. Der Mutterschaftsurlaub erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Wochen vor der Entbindung bis zu acht Wochen nach der Entbindung. Der Anspruch auf den ersten Elternurlaub schließt direkt daran an. Zudem kann man innerhalb der ersten fünf Lebensjahre des Kindes einen zweiten Elternurlaub einlegen.

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

Das CNFPC (Centre National de la Formation Professionnelle Continue, www.cnfpc.lu) ist eine staatliche Einrichtung zur Weiterbildung mit Filialen in den verschiedenen Regionen des Landes. Seine Angebote führen oft zu Spezialisierungen, nicht aber zu formalen Abschlüssen, die beispielsweise denen der deutschen Techniker oder staatlich geprüften Betriebswirte vergleichbar wären.

Das Weiterbildungsportal www.lifelong-learning.lu bietet eine Kurs-Suchmaschine; auch nach E-Learning-Angeboten kann geforscht werden. Unter www.lernenohnegrenzen.lu bieten Erwachsenenbildungseinrichtungen aus Luxemburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gemeinsam ein Programm für Bürgerinnen und Bürger der Grenzregion an. Unter www.men.public.lu können über die Suchmaschine, zum Beispiel durch Eingabe von „formation continue“, Kursangebote aus verschiedenen Themenbereichen abgerufen werden.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Luxemburg":

Pfeil Mobil in Europa - Luxemburg (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 372 kB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de