Arbeiten in der Schweiz

 

Arbeitsmarkttrends

Der schweizerische Arbeitsmarkt hat sich vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. 2011 wird sich das Wirtschaftswachstum fortsetzen, wenn auch gemäßigter als im Jahr zuvor. Vor allem die gesteigerte Investitionsbereitschaft der Unternehmen trägt 2011 den Konjunkturaufschwung, einzige Ausnahme bildet die Baubranche. Ebenso profitiert die Wirtschaft von der kontinuierlich positiven Entwicklung des privaten Konsums. Gebremst werden dürfte das Wachstum durch den starken Schweizer Franken, dadurch befürchten die Exportbranchen und der Tourismus hohe Verluste. Insgesamt werden weiter sinkende Arbeitslosenraten prognostiziert.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beschäftigtenzahlen um 0,6 Prozent leicht gefallen. Nach Eurostat-Erhebungen lag im Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 78,6 Prozent und somit deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 22,2 Prozent der Schweizer Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 74,4 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 3,4 Prozent in der Landwirtschaft. Die Schweiz wies im Juli 2011 eine Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent auf, 0,8 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit deutlich unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent. Entgegen der Entwicklung in fast allen EU-Ländern überstieg die Jugendarbeitslosenquote in der Schweiz nicht die der allgemeinen Arbeitslosenquote. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um 1,4 Prozent zurückgegangen, somit waren im Juli 2011 2,4 Prozent der Schweizer/innen unter 25 Jahren ohne Arbeit. Dagegen betrug die durchschnittliche EU-Quote 20,7 Prozent. Mit einer Quote von 3,0 Prozent waren mehr Frauen von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer. Deren Quote lag bei 2,5 Prozent.

Der schweizerische Arbeitsmarkt unterscheidet sich regional stark: Im August 2011 betrug die Arbeitslosenquote in der französischen und italienischen Schweiz 4,2 Prozent, in der deutschsprachigen Region 2,3 Prozent.

Welche Berufe werden gesucht?

Zu den Schweizer Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
  • die Kfz-Branche
  • der Maschinenbau
  • die chemische Industrie
  • die Informations- und Kommunikationstechnik
  • die Elektrotechnik/Elektronik
  • die Bauwirtschaft
  • die Umwelttechnik
  • die Medizintechnik
  • die Uhrenindustrie

Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure sehr gute Aussichten.

Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • Verwaltungsfachleute
  • Callcenterfachkräfte
  • Baggerfahrer/innen und Kranführer/innen
  • Maler/innen
  • Sanitätsfachkräfte
  • Restaurantfachleute, Köchinnen und Köche

Nur in wenigen Bereichen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehört u.a. die Lebensmittelbranche.


Die vier offiziellen Amtssprachen in der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Je nachdem, wo Sie in der Schweiz eine Arbeitsstelle suchen, sollten Sie über entsprechende Fremdsprachenkenntnisse verfügen.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Schweiz einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in der Schweiz aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer länger bleibt, muss sich bei der Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Sie wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet) unterschieden. Für Staatsangehörige aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gelten bis 30. April 2011 Übergangsbestimmungen: Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.Für Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien und Bulgarien gelten die Zulassungsbeschränkungen bis 2016. Informationen dazu erhalten Sie in der EURES-Broschüre „Aufenthalt in der Schweiz“, die Sie unter www.bfm.admin.ch herunterladen können.

Wer im benachbarten Ausland wohnt und täglich in die Schweiz zum Arbeiten pendelt, gilt als Grenzgänger und benötigt eine Grenzgängerbewilligung. Sind Sie Staatsanghöriger eines EWR-Staates, benötigen Sie die Grenzgängerbewilligung „EG/EFTA“. Sie ist nicht kontingentiert, in der Regel kann man sie bei der kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde beantragen. Staatsangehörige eines Staates außerhalb des EWR benötigen eine Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige. Staatsangehörige der EWR-20-Staaten, die vorübergehend für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sind, brauchen weder eine Grenzgänger- noch eine Aufenthaltsbewilligung. Dies gilt auch bei Entsendung durch einem ausländischen Arbeitgeber für maximal 90 Arbeitstage pro Firma und Jahr. Sie müssen jedoch bei den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet werden.

Nähere Informationen zur Personenfreizügigkeit, zu den Grenzgängerbewilligungen und zu den für den Antrag notwendigen Unterlagen finden Sie in der Broschüre „Infos für Grenzgänger“, die Sie unter www.eures-bodensee.de kostenlos herunterladen können.

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Löhne und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Geld sparen können vor allem diejenigen, die in der Schweiz arbeiten und zum Einkaufen ins benachbarte Ausland fahren, denn das Schweizer Preisniveau liegt etwa 20 Prozent über dem deutschen. Vor allem Wohnungen in den Ballungsgebieten sind teuer. Gleichzeitig werden in der Schweiz jedoch meist deutlich höhere Löhne gezahlt als hierzulande, und die Steuern sind niedriger. Informationen über die durchschnittlichen Mietpreise verschiedener Wohnungen können Sie beim Statistischen Amt der Schweiz herunterladen: www.bfs.admin.ch.

Löhne und Gehälter

Die Löhne und Gehälter, die in der Schweiz gezahlt werden, zählen zu den höchsten weltweit. Besonders viel verdient man in Zürich, Basel und in der Nordwestschweiz; am wenigsten im Tessin. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, jedoch wurden in den Gesamtarbeitsverträgen für viele Branchen spezifische Mindestlöhne festgelegt. Detailliertere Informationen über die einzelnen Branchenvergütungen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unter www.seco.admin.ch. Dort können Sie die aktuellen Gesamtarbeitsverträge für sämtliche Branchen herunterladen.

Frauen verdienen für vergleichbare Arbeiten zum Teil wesentlich weniger als Männer. Sehr oft wird die Vergütung als Paket gestaltet, das sich aus einer fixen Grundvergütung und aus variablen, leistungsbezogenen Einkommensbestandteilen zusammensetzt. Vor allem Arbeitnehmer in höheren Positionen (Manager) erhalten solche Boni und Prämien, doch nicht nur: Laut einer Studie von Hewitt Associates bekommen sogar mehr als drei Viertel der Fachkräfte und gut 60 Prozent der Sachbearbeiter in der Schweiz leistungsabhängige Vergütungsbestandteile. Die variablen Jahresprämien und Provisionen bemessen sich nach dem Grad, zu dem der Arbeitnehmer ein zuvor vereinbartes Arbeitsziel erreicht hat. Im Jahr 2008 erhielten im verarbeitenden Gewerbe Arbeiterinnen und Arbeiter mit einfachen Tätigkeiten durchschnittlich 4.705 CHF (3.522 €) brutto pro Monat, Arbeitnehmer mit sehr anspruchsvollen Aufgaben erhielten 7.647 CHF (5.724 €). Im Baugewerbe erhielten Beschäftigte 5.131 CHF (3.841 €) beziehungsweise 6.336 CHF (4.743 €), im Kredit- und Versicherungsgewerbe durchschnittlich 6.062 CHF (4.537 €) beziehungsweise 11.301 CHF (8.459 €) – alle Zahlen gelten für den privaten Sektor.

In der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung können Sie die durchschnittlichen Bruttolöhne nach Tätigkeit, Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes und Geschlecht für sämtliche Branchen abrufen (Download unter www.bfs.admin.ch).

Sozialabgaben und Steuern

Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben für die Sicherheit im Alter, bei Invalidität und Tod beträgt 5,05 Prozent des Bruttolohnes. Beschäftigte mit einem Bruttojahreslohn von über 20.520 CHF (2010) müssen sich zudem in der Beruflichen Vorsorge versichern. Die Beitragssätze werden von der jeweiligen Pensionskasse geregelt und liegen zwischen 4 Prozent und 13 Prozent des „koordinierten Lohnes“ (= Erwerbseinkommen minus 23.940 CHF; mindestens 3.420 CHF, maximal 58.140 CHF). Für die Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitnehmer 1 Prozent des Bruttolohns bis zu einer Höchstgrenze von 126.000 CHF pro Jahr. Hinzu kommen 0,15 Prozent des Bruttolohnes für die Erwerbsersatzordnung und 1,6 Prozent für die Versicherung von Nichtberufsunfällen.

Die Höhe des Festbetrags für die Krankenversicherung (Grundversicherung) variiert je nach Versicherer und Kanton; sie hängt jedoch nicht vom Einkommen, Geschlecht oder Gesundheitszustand ab. Unter www.bag.admin.ch (> Themen > Krankenversicherung > Prämien) finden Sie einen Kalkulator, mit dem Sie Ihre persönliche Prämie berechnen können. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind die Beiträge niedriger. Auch für unter 25-Jährige besteht die Möglichkeit, Rabatte festzusetzen.

Auf den Betrag, der nach Abzug der Sozialabgaben übrig bleibt, wird nach einem progressiven Tarif die Einkommensteuer erhoben. Die Einkommensteuer setzt sich aus der Gemeindesteuer, der kantonalen Steuer und der direkten Bundessteuer zusammen. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 25.000 CHF (18.713 €) bezahlt in Zürich 48 CHF (36 €) Steuern, bei einem Einkommen von 45.000 CHF (33.683 €) wären es 591 CHF (442 €), bei einem Einkommen von 80.000 CHF (59.880 €) zahlte er 3.487 CHF (2.610 €) (für das Steuerjahr 2009).

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Sozialversicherung unter www.bsv.admin.ch, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) und bei den kantonalen Steuerämtern. Für Grenzgänger ist die EURESBroschüre „Informationen für Grenzgänger“ interessant, die Sie kostenlos unter www.jobs-ohne-grenzen.org (> Publikationen) herunterladen können.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der schweizerischen Arbeitsverwaltung nützlich: www.treffpunkt-arbeit.ch . Dort haben Sie Zugang zu den Angeboten der Vermittlungszentren aller Kantone. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Online-Jobbörsen: www.jobrapido.ch; www.jobwinner.ch; www.topjobs.ch; www.jobsuchmaschine.ch; www.gastro-express.ch; www.jobscout24.ch; www.stellen.ch; www.jobpilot.ch.

Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Der Stellenteil in den großen Tageszeitungen sind eine weitere Quelle für die Jobsuche: "Basler Stab", (www.baslerstab.ch), "Berner Zeitung", (www.espace.ch), "Südostschweiz", (www.suedostschweiz.ch), Neue „Zürcher Zeitung“ (www.nzzexecutive.ch) und "St. Galler Tagblatt", (www.tagblatt.ch). Auch ein Blick in die branchenspezifische Fachpresse oder eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen lassen sich über die Gelben Seiten (www.directories.ch) finden. Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, kann auf das Dienstleistungsangebot der "Regionalen Arbeitsvermittlungszentren" (www.treffpunktarbeit.ch) der schweizerischen Arbeitsverwaltung und der privaten Stellenvermittlungsagenturen zurückgreifen (Adressen siehe www.adecco.ch oder www.credo-runtime.ch).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – zum Beispiel Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird. In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsweg, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org). Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie informiert auf seiner Homepage (www.bbt.admin.ch) über das Verfahren der Anerkennung. Spezielle Informationen über medizinische Berufe finden Sie unter www.bag.admin.ch (akademische Abschlüsse). Für die Anerkennung nicht akademischer Abschlüsse im Bereich Medzin ist das Schweizerische Rote Kreuz zuständig: www.redcross.ch.

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Arbeits- und Vertragsrecht

In vielen Branchen und einigen Firmen regeln Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsbedingungen. Ansonsten wird frei mit dem Arbeitgeber verhandelt. Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie aber auf einem schriftlichen Vertrag bestehen. Die Probezeit dauert normalerweise einen Monat, sie kann aber schriftlich auf drei Monate verlängert werden. Während dieser Zeit können beide Parteien mit einer Frist von sieben Tagen kündigen, falls im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Nach dieser Zeit bemisst sich die Kündigungsfrist danach, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat: Bei bis zu einem Jahr beträgt sie einen Monat, bei zwei bis neun Jahren gelten zwei Monate Frist, ab zehn Jahren müssen beide Seiten drei Monate einhalten – jeweils zum Monatsende..

Beschäftigte in industriellen Betrieben, Büropersonal und technische und andere Angestellte einschließlich des Verkaufspersonals in Großbetrieben des Einzelhandels dürfen maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt eine reguläre Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche. Jugendliche dürfen höchstens 9 Stunden pro Tag arbeiten. Für Nachtarbeit gibt es besondere Regelungen. Überstunden müssen in der Regel durch Freizeit ausgeglichen oder mit einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent vergütet werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr, Jugendliche unter 20 Jahren auf mindestens fünf Wochen. Außerdem gibt es, je nach Kanton, bis zu 14 Feiertage.

"Seit drei Jahren lebe und arbeite ich als Ärztin in der Schweiz. Ich habe auf der Inneren Medizin des Regionalspitals Münsingen angefangen, aktuell bin ich im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in Fribourg. Die Arbeitsbedingungen hier erscheinen mir trotz langer Arbeitszeiten – wir haben hier offiziell die 50-Stunden-Woche – deutlich besser als in Deutschland. Hierarchische Strukturen sind weniger ausgeprägt als in Deutschland, gelegentlich lassen sich hier selbst die Chefärzte duzen. Der Umgangston ist respektvoller, zudem arbeiten wir weniger unter Zeitdruck.“

Annika Binder, Ärztin in Fribourg


Das Staatssekretariat für Wirtschaft bietet unter www.seco.admin.ch Gesamtarbeitsverträge und Merkblätter zu arbeitsrechtlichen Themen kostenlos zum Download an. Detaillierte Informationen zum Arbeitsrecht in der Schweiz erhalten Sie in der EURES-Broschüre „Infos für Grenzgänger“, die Sie kostenlos unter www.jobs-ohne-grenzen.org (> Publikationen) herunterladen können. Streitigkeiten aus Einzelarbeitsverträgen werden von den Zivilgerichten der Kantone beurteilt. Sollten Sie arbeitsrechtliche Probleme bekommen, können Sie sich zunächst an die Arbeitnehmervertretung Ihres Unternehmens wenden. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften – die Adressen der Beratungsstellen finden Sie in der EURES-Broschüre „Infos für Grenzgänger“ (siehe oben). Insbesondere für Grenzgänger bietet das DGB-Büro in Ravensburg Beratung an. Informationen unter www.dgb.de. Die Schweizer Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft kümmert sich vorwiegend um den Arbeitnehmerschutz. Informationen über den Service dieser Stelle erhalten Sie in einer Broschüre unter www.seco.admin.ch.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.


Eine Übersicht über weiterführende Links zur sozialen Sicherheit in der Schweiz erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.ba-auslandsvermittlung.de/schweiz (> Linksammlung).

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Wer in der Schweiz arbeitet, muss sich in den schweizerischen Sozialversicherungen versichern: Sie umfassen die Krankenversicherung (mindestens Grundkrankenpflegeversicherung), die Unfallversicherung (für abhängig Beschäftigte obligatorisch), die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosengeld können Sie in der Schweiz oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch direkt in Deutschland beziehen – etwa wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet oder wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt trotz der Auslandsbeschäftigung in Deutschland beibehalten haben. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie im Merkblatt „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“, das Sie unter www.arbeitsagentur.de (> Arbeitslosengeld > Internationales) herunterladen können. In der Schweiz gibt es eine dritte Säule der Altersvorsorge, nämlich die zusätzliche freiwillige Vorsorge. Es ist auch bei kürzeren Beschäftigungszeiten in der Schweiz ratsam, zusätzlich vorzusorgen. Ein gutes und leicht lesbares Kompendium für EU-Bürger, die in der Schweiz arbeiten wollen, hat das Integrationsbüro der Regierung mit dem Bundesamt für Ausländerfragen (www.bfm.admin.ch) herausgegeben.

Detaillierte Informationen bietet auch die EURES-Broschüre „Informationen für Grenzgänger“, die Sie unter www.jobs-ohne-grenzen.org (> Publikationen) kostenlos herunterladen können.

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Wenn die Kinder mitkommen...

In der Schweiz ist es oft schwierig, Beruf und Familie zu vereinbaren: So sind mehr als ein Fünftel aller 40-jährigen Frauen mit Hochschulabschluss in der Schweiz kinderlos. Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit, bei den Männern ist es gut jeder Zehnte. Die meisten haben sich aus familiären Gründen dazu entschieden – unter anderem weil die Betreuungszeiten der Kinderkrippen und Schulen oft nicht den Bedürfnissen Vollzeiterwerbstätiger entsprechen. Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, dies zu verbessern. Tagesmütter und Kindertagesstätten betreuen Kleinkinder, zum Teil auch Säuglinge. In der Regel können Eltern einzelne Wochentage (auch halbtags) und Betreuungszeiten individuell auswählen. Für Kinder ab drei Jahren gibt es Horte, Tagesschulen und Mittagstische. Tagesschulen bieten Betreuung und Verpflegung ganztägig an.

Informationen über die einzelnen Einrichtungen, die Betreuungszeiten, das Platzangebot und die Kosten für Eltern in den einzelnen Kantonen erhalten Sie auf der Informationsplattform www.berufundfamilie.admin.ch. Freie Betreuungsplätze und Informationen über Tagesmütter finden Sie unter www.kinderkrippenonline.ch. Alle Kantone bieten ein bis zwei Jahre kostenlosen Vorschulunterricht (Kindergarten, école enfantine) an, im Kanton Tessin sind es drei Jahre. Ab sechs Jahren sind Kinder schulpflichtig. Die Schulpflicht umfasst neun Schuljahre. In den meisten Kantonen dauert die Grundschule sechs Jahre. Daran schließt sich die Sekundarstufe I mit den Schuljahren 7 bis 9 an. Weitere Informationen zum Schulwesen erhalten Sie unter www.edk.ch. Welche Schulen es in den einzelnen Kantonen der Schweiz gibt, erfahren Sie unter www.schulweb.de – dort finden Sie auch Links zu den Homepages der Schulen und weitere Informationen.

Mütter erhalten eine „Mutterschaftsentschädigung“ in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens, wenn sie vor der Niederkunft mindestens neun Monate in der obligatorischen Krankenversicherung versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig waren. Die Entschädigung ist auf maximal 196 CHF (147 €) pro Tag begrenzt und wird für die Dauer von 14 Wochen nach der Geburt gezahlt (maximale Dauer des Mutterschaftsurlaubs). Die Familienleistungen sind – mit wenigen Ausnahmen – in den Gesetzen der einzelnen Kantone geregelt. Demnach erhalten Eltern für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren eine Kinderzulage von mindestens 200 CHF (150 €) pro Kind und Monat, für Studenten und Azubis bis zum Alter von 25 Jahren gibt es eine Ausbildungszulage von mindestens 250 CHF (187 €) pro Monat. In einigen Kantonen erhalten selbstständig beschäftigte Eltern keine Familienzulagen. Die kantonalen Regelungen finden Sie unter www.bsv.admin.ch. Über den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen informiert die Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (www.seco.admin.ch).

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

Die Zahl der Weiterbildungseinrichtungen in der Schweiz nimmt zu. Erwachsene aller Alters- und Ausbildungsstufen sind angehalten, sich weiterzubilden. Dabei wird in der Schweiz grundsätzlich zwischen Kursen und Lehrgängen unterschieden. Kurse sollen die berufliche und persönliche Entwicklung fördern. Der Besuch eines Kurses wird üblicherweise mit einer Kursbestätigung, jedoch ohne Diplom, abgeschlossen. Lehrgänge bauen in der Regel auf eine abgeschlossene Ausbildung oder erweiterte Schulbildung auf und bereiten auf anspruchsvolle Aufgaben vor. Der Besuch eines Lehrgangs wird üblicherweise mit einem Diplom abgeschlossen.

Unter www.w-a-b.ch finden Sie eine umfangreiche Datenbank mit Weiterbildungsangeboten. Sie enthält über 30.000 Kurse und Lehrgänge und berücksichtigt
alle Gebiete der Weiterbildung und alle Sprachregionen. Ein ähnlich großes Angebot gibt es unter www.seminare.ch.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in der Schweiz":

Pfeil Mobil in Europa - Schweiz (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 3.05 MB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

Pfeil www.eures.ch
Die Webseite der European Employment Services (EURES) in der Schweiz bietet Zugang zu EURES-Beraterinnen und -Beratern, zur Personal- oder Jobsuche und zu Broschüren über Leben und Arbeiten in der Schweiz.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

Pfeil www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

Pfeil www.comparis.ch
Auf der Homepage des Internet-Vergleichsdienstes "comparis.ch" können Zuwanderer und ausländische Arbeitnehmer unter anderem nützliche Informationen zu den Themen Wohnungssuche, Versicherungen und Steuern über die Schweiz bekommen.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de