Arbeiten in Australien
ArbeitsmarkttrendsWirtschaftliche EntwicklungObwohl Australiens Wirtschaft vom Dienstleistungssektor dominiert wird (knapp 80 Prozent des BIP), ist der Bergbausektor die Wachstums- und Exportbranche Nummer 1 des Landes. Die 2012 anstehenden Investitionsprojekte im Bergbau gleichen die anhaltend schwache Rolle der verarbeitenden Industrie sowie den 2011 verzeichneten Rückgang des Einzelhandels aus. Allerdings schwächt der Wiederaufbau an der Ostküste, die 2011 von schweren Überschwemmungen heimgesucht wurde, das Wirtschaftswachstum etwas ab. Die Naturkatastrophe hat auch die stark exportorientierte Agrarwirtschaft betroffen, die sich nur langsam erholt. Trotzdem gehen Experten von einem insgesamt gesunden Wirtschaftswachstum für die kommenden Jahre aus. Wichtigste Handelspartner sind China, die USA, Japan und zunehmend auch die Europäische UnionArbeitsmarktEnde des Jahres 2011 verlangsamte sich der bis dahin rasante Beschäftigungszuwachs deutlich. Diese Tendenz wird sich nach Angaben des australischen Arbeitsministeriums zunächst fortsetzen. Der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung lag im Februar 2012 bei 65,2 Prozent, 0,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahresmonat. Rund 18 Prozent der australischen Arbeitnehmer waren in der Industrie und im Baugewerbe beschäftigt, 76 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 5 Prozent in der Landwirtschaft und im Bergbau.Australien wies im Februar 2012 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 5,2 Prozent auf, 0,2 Prozentpunkte höher als im Vorjahresmonat. Junge Australier/innen sind im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres stieg die Jugendarbeitslosigkeit um rund 0,4 Prozentpunkte. Damit waren im Februar 2012 17 Prozent der Australier/innen zwischen 15 und 19 Jahren ohne Arbeit. Betrachtet man die Arbeitslosenquoten von Frauen und Männern, ergibt sich ein sehr ausgeglichenes Bild: 5,1 Prozent der australischen Männer und 5,4 Prozent der Frauen waren arbeitslos gemeldet. Welche Berufe haben gute Chancen?Zu den australischen Wachstumsbranchen 2012 gehören laut Germany Trade and Invest:
Einen Überblick über gesuchte Berufe in Australien bietet das australische Arbeitsministerium unter www.deewr.gov.au. Zu den dort aufgeführten Berufen zählen z.B.:
Zugang zum ArbeitsmarktAufenthaltsrecht und ArbeitserlaubnisZur Einreise benötigen Sie in jedem Fall einen gültigen Reisepass und ein für Ihre Zwecke geeignetes Visum - unabhängig davon, wie lange Sie bleiben möchten.Abhängig vom Visumstyp können Fachkräfte befristet bis zu 4 Jahre in Australien arbeiten oder dauerhaft einwandern. Für die Ausstellung eines Visums, das zur Arbeitsaufnahme berechtigt, müssen etliche Grundvoraussetzungen erfüllt sein - angefangen vom Sprachtest bis hin zur Berufsanerkennung. Die australische Einwanderungsbehörde bietet unter www.immi.gov.au/immigration zu jeder Visumsart die dafür relevanten Informationen und spezifischen Anforderungen in übersichtlichen booklets an. Es empfiehlt sich auch, das Programm "Visa Wizard" unter www.immi.gov.au/visawizard bei der Suche nach dem geeigneten Visum heranzuziehen. Für Arbeitnehmer bestehen verschiedene Möglichkeiten der Einreise und des Aufenthalts:
Die sogenannte Skilled Occupation List (SOL) - Schedule 1 bzw. 1 und 2 ist auf den Seiten der australischen Einwanderungsbehörde unter www.immi.gov.au einsehbar. Dem jeweiligen Antragsformular sind u.a. folgende Unterlagen beizufügen:
Reisen und ArbeitenDas Working-Holiday-Visum bietet die Möglichkeit, Tourismus und Arbeit miteinander zu verbinden. Junge Leute im Alter von 18 bis 30 Jahren können damit bis zu 12 Monate durch Australien reisen und jobben. Grundsätzlich kann in jedem Job bis zu maximal 6 Monate gearbeitet werden. Weitere Informationen bietet die australische Botschaft unter www.germany.embassy.gov.au oder die australische Einwanderungsbehörde unter www.immi.gov.au. Auf diesen Seiten kann das Visum auch direkt beantragt werden (> Application, Forms und Booklets).Das Working-Holiday-Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden, auch wenn man das 12-monatige Aufenthaltsrecht nicht voll ausschöpft. Ausnahmeregelungen gibt es für Visumsinhaber, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. mehr als 3 Monate Tätigkeit als Erntehelfer). In diesen Fällen kann eine Verlängerung des Visums um weitere 12 Monate beantragt werden. Um in Australien eine Beschäftigung aufnehmen zu können, sollten Sie über gute englische Sprachkenntnisse verfügen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die australische Botschaft in Deutschland. Soziale SicherungKurzer Blick auf das SozialversicherungssystemAnders als in Deutschland ist das australische Sozialsystem steuerfinanziert. Es gibt keine separat zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt aber nicht, dass jeder, der Steuern zahlt, auch umgehend versichert ist. Als ausländische/r Arbeitnehmer/in gilt eine Wartezeit von zumeist 104 Wochen, ehe ein Anspruch auf die meisten Zahlungen und Leistungen, z.B. Newstart Allowance (Beihilfe zur Arbeitsuche) oder Krankengeld, besteht. Darüber hinaus muss eine Daueraufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden. Das australische Sozialversicherungssystem unterscheidet sich insofern von den Systemen der meisten Industrieländer, als dass es Leistungen vom dauerhaften Wohnsitz und der Bedürftigkeit abhängig macht.Offizielle Informationen zum Sozialsystem auch in deutscher Sprache finden Sie bei Centrelink, einer Regierungsagentur in Verantwortung des Familien- und Sozialministeriums: www.centrelink.gov.au (> We speak your language). KrankenversicherungVerfügen Sie über eine Daueraufenthaltsgenehmigung, können Sie sich unmittelbar nach ihrer Ankunft bei der staatlichen Krankenversicherung "Medicare" (www.medicareaustralia.gov.au) anmelden. Nach Ihrer Registrierung haben Sie sofort Zugang zur medizinischen Versorgung. Dazu gehören kostenlose medizinische Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern, Kostenhilfe für außerklinische Behandlungen sowie subventionierte Medikamente. Zahnärztliche und augenärztliche Behandlungen sowie Krankentransporte werden nicht von "Medicare" abgedeckt. Hierfür empfiehlt sich eine private Krankenversicherung.Wer nur ein zeitlich begrenztes Visum hat, ist nicht über die staatliche Krankenversicherung "Medicare" abgesichert. (Ausnahme: Bürger/innen einiger Staaten mit Sonderabkommen; Deutschland gehört leider nicht dazu). Daher muss auch der Beitrag nicht gezahlt werden. Es bleibt also nur der Weg über ein privates Versicherungsunternehmen. Bei kürzeren Aufenthalten im Land sowie bei Teilnahme an Work-and-Travel Programmen ist eine deutsche Auslandskrankenversicherung am einfachsten. Offizielle Informationen zum australischen Gesundheitssystem bietet das Department of Health and Ageing: www.health.gov.au. RentenversicherungAls Einwohner Australiens steht Ihnen eine steuerfinanzierte, staatliche Grundsicherung im Alter, die sogenannte Age Pension, zu. Daneben gibt es die Garantierte Betriebsrente, Superannuation Guarantee genannt, die über Arbeitgeberbeiträge finanziert wird.Bei Rentenansprüchen besteht für neu angekommene Einwohner keine Wartezeit, sondern sie müssen eine Mindestwohnzeit erfüllen. Um eine australische Rente zu beziehen und Arbeitsunfähigkeitszahlungen zu erhalten, müssen Sie im Allgemeinen 10 Jahre in Australien gelebt haben. Bei der Berechnung Ihrer australischen Rente wird Ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Werden bestimmte Freibeträge überschritten, wird ein entsprechender Betrag von der australischen Rente abgezogen. Das derzeit gültige Sozialversicherungsabkommen vom 01.10.2008 zwischen Australien und Deutschland sieht Regelungen hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung vor (Näheres dazu siehe www.centrelink.gov.au). Zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung enthält das Abkommen keine Regelungen, sodass es bei den Grundsätzen der Sozialversicherung im Erwerbsland bleibt. ArbeitslosenversicherungArbeitsuchende mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung können alle 2 Wochen Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn sie seit mindestens 2 Jahren in Australien leben. Darüber hinaus müssen für eine erfolgreiche Beantragung weitere Bedingungen erfüllt sein, u.a. die Bereitschaft, an arbeitsfördernden Maßnahmen teilzunehmen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach Alter und Familienstand. Weitere Informationen zu den Leistungen bei Arbeitslosigkeit und den dafür erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie auf den Seiten von Centrelink unterwww.centrelink.gov.au > Individuals > Looking for work > Payments. Gehälter, Steuern und LebenshaltungskostenEinkommenDie australischen Gehälter sind im Durchschnitt niedriger als in Deutschland. Die höchsten Löhne werden im Bergbau, in der Energieversorgungs- und Finanzdienstleistungsbranche gezahlt, die niedrigsten im Einzelhandel sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der gesetzliche Mindestlohn in Australien liegt derzeit (Stand: Mai 2012) bei 589,30 AUD (ca. 460 EUR) pro Woche bzw. 15,51 AUD (ca. 12 EUR) pro Stunde. Für Auszubildende, Volontäre bzw. Trainees und jugendliche Berufseinsteiger gelten je nach Alter andere Mindestvorgaben.SteuernWer in Australien arbeitet, unterliegt der hiesigen Einkommensteuer. Auch Kurzzeitjobber müssen daher beim australischen Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Die Steuer wird dann automatisch vom Lohn bzw. Einkommen einbehalten und vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Genauere Infos und die jeweils aktuellsten Steuersätze finden Sie beim australischen Finanzamt unter www.ato.gov.au. In der Regel beträgt der Steuersatz zur Finanzierung des Gesundheitssystems (die sogenannte Medicare Levy) 1,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Bei Einkommen unter einer festgesetzten Mindestgrenze greift ein reduzierter Steuersatz bzw. es wird keine Krankenversicherungssteuer erhoben. Überschreitet Ihr Einkommen eine gewisse Einkommensgrenze und Sie haben keine private Krankenversicherung, wird zusätzlich die Medicare Levy Surcharge erhoben. Sie beträgt 1 Prozent des zu versteuernden Einkommens.LebenshaltungskostenIn der Regel sind die Lebenshaltungskosten in Australien mit denen in Deutschland vergleichbar. Allerdings können je nach Bundesstaat und Stadt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Lebensmittel oder Wohnungen variieren. Benzin, Obst und Gemüse sind in Australien meistens preiswerter als in Europa, wohingegen Fleisch und Milchprodukte sowie Alkohol und Zigaretten eher teurer sind.Arbeits- und VertragsrechtArbeitszeit und UrlaubsanspruchDie gesetzliche Wochenarbeitszeit ist auf 38 Stunden begrenzt. Dabei handelt es sich jedoch um eine Regelarbeitszeit, nicht um eine Maximalarbeitszeit. Alle australischen Bundesstaaten verfügen über Gesetze, die den Anspruch auf Urlaub und bezahlte Freistellung festlegen. Arbeitnehmer haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub. Dieser Anspruch darf nicht ausbezahlt werden. In manchen Bundesstaaten besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe von 17,5 Prozent eines Monatsgehalts. Des Weiteren gibt es in Australien 8 bezahlte nationale Feiertage (public holidays).Sind bestimmte Bedingungen an Ihren Aufenthaltsstatus, Ihre vorangegangene Beschäftigungsdauer und an Ihr Einkommen erfüllt, haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Mutter- oder Vaterschaftsurlaub von 18 Wochen. Ihr Gehalt in dieser Zeit entspricht jeweils dem aktuell gültigen Mindestlohn. Unbezahlter Erziehungsurlaub kann bis zu 52 Wochen genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zuvor mindestens 1 Jahr im Unternehmen beschäftigt war. Lohnfortzahlung im KrankheitsfallIm Krankheitsfall haben Arbeitnehmer einen Mindestanspruch auf eine 10-tägige Lohnfortzahlung pro Jahr. Je mehr Berufsjahre vorliegen, desto höher ist der Anspruch. Darüber hinaus sind zusätzliche tarifvertragliche Regelungen möglich.Probezeit und KündigungsfristIn der Regel wird eine Probezeit von 3, maximal 6 Monaten vereinbart. Je nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers besteht für Arbeitgeber eine unterschiedliche Kündigungsfrist, von 1 bis zu 4 Wochen. Davon abweichend können Tarifbestimmungen eine verlängerte Kündigungsfrist vorsehen. Bei Arbeitnehmern über 45 Jahre besteht eine verlängerte Kündigungsfrist von je einer Woche zusätzlich, wenn sie mindestens 2 Jahre für ihren Arbeitgeber gearbeitet haben.Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindungszahlungen (redundancy pay) besteht, wenn der Arbeitnehmer mindestens 1 Jahr bei einem Arbeitgeber mit mindestens 15 Angestellten beschäftigt war und die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt. UnfallversicherungDie Regelungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind verhältnismäßig umfangreich. Deren Nichtbeachtung kann zu erheblichen Strafen führen. Außerdem ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Unfallversicherung für Unfälle und Krankheiten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz abzuschließen.Weiterführende Information zum Arbeitsrecht und zu geltenden Tarifverträgen in Australien finden Sie unter www.fairwork.gov.au. Vermittlung durch die ZAVVermittlungsmöglichkeiten bestehen nur dann, wenn der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) konkrete Stellenangebote vorliegen. Arbeitgeber wenden sich an die ZAV, wenn sie sich entschieden haben, Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu suchen. Auch einige Personaldienstleister vor Ort arbeiten mit der ZAV zusammen. Der Vorteil dieser Zusammenarbeit besteht darin, dass bei der Vermittlung durch diese privaten Personaldienstleister für Sie keine Gebühren entstehen. Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen der privaten Personalagenturen können jedoch Kosten verursachen. In vielen Fällen bieten unsere Vermittlungspartner erste Unterstützung vor Ort bei der Einreise (Abholung am Flughafen, Hilfe bei Behördengängen, der Wohnungssuche u.Ä.).Stellenangebote unter www.arbeitsagentur.deStellenangebote im Ausland werden tagesaktuell im Internet unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht. Zugang zum Internet haben Sie unter anderem bei allen örtlichen Agenturen für Arbeit. So gelangen Sie direkt zum gewünschten Angebot:
Sollten der ZAV keine Stellenangebote vorliegen, bedeutet dies selbstverständlich nicht, dass es generell keine Arbeitsmöglichkeiten für Sie gibt. Nicht alle Arbeitgeber, die Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, schalten die ZAV als Vermittlungsinstitution ein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nicht nur die Stellenangebote in der JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de regelmäßig anzusehen, sondern auch andere Möglichkeiten der Stellensuche zu nutzen. BewerbungStellensuche vor OrtDas Jobportal der australischen Regierung bietet unter http://jobsearch.gov.au Stellenangebote, die nach Region, Berufsgruppe oder Sektor gefiltert werden können. In Zusammenarbeit mit der staatlichen Arbeitsverwaltung (Job Services Australia; www.deewr.gov.au) bietet Centrelink, eine Regierungsagentur in Verantwortung des Familien- und Sozialministeriums, Hilfestellung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt an.Dazu gehören u.a. Unterstützung bei der Stellensuche, Beratung bei der Anerkennung für im Ausland erlangte Qualifikationen oder Vermittlung in geeignete, berufsqualifizierende Kurse. In Australien angekommen, können Sie sich bei Centrelink (www.centrelink.gov.au) registrieren, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Weitere Stellenbörsen im Internet:
BewerbungsunterlagenDie Bewerbungsmappen für Australien müssen längst nicht so umfangreich sein, wie man es von deutschen Bewerbungsunterlagen gewöhnt ist. Wird es vom Unternehmen nicht anders gefordert, reichen Anschreiben (cover letter) und Lebenslauf (CV) aus. Sind weitere Unterlagen wie Bewerbungsfoto und Zeugniskopien erwünscht, werden sie in der Regel in der Stellenausschreibung verlangt. Dagegen ist es in Australien üblich, am Ende des Lebenslaufs Referenzpersonen mit ihren Kontaktdaten anzugeben. Eine Alternative dazu ist, seine Referenzgeber um Empfehlungsschreiben zu bitten.Onlinebewerbungen sind in Australien recht beliebt. Wenn es dem Bewerber in der Ausschreibung freigestellt wird, sich auf Papier oder per Internet zu bewerben, kann er sich ohne Bedenken für letztgenannte Möglichkeit entscheiden. Die Schreiben müssen in fehlerfreiem Englisch verfasst sein. Lassen Sie sie am besten von einem Muttersprachler gegenlesen. Anschreiben (cover letter)Gehen Sie in Ihrem Anschreiben, das nicht länger als eine DIN-A4-Seite sein sollte, individuell auf die spezifische Stelle ein und beschreiben Sie insbesondere die Motivation für Ihre Bewerbung. Bewerber sollten darauf achten, dass sie in ihrem Anschreiben nicht nur die wichtigsten Details des Lebenslaufs wiederholen und erläutern, sondern konkret auf die Stelle und die Firma eingehen und ihre entsprechenden Qualitäten hervorheben.Wie auch in anderen Ländern sollte man mit seinem Anschreiben direkt den zuständigen Personalverantwortlichen im Unternehmen ansprechen. Vorab den Namen desjenigen herauszufinden - so er denn nicht in der Ausschreibung genannt wird - ist also Pflicht. Ein Blick auf die Webseiten der Unternehmen reicht dafür oft schon aus, eventuell wird der Personalchef dort genannt. Ansonsten ist ein Anruf empfehlenswert. Lebenslauf (CV)Der Lebenslauf sollte tabellarisch, antichronologisch und nicht länger als 2 Seiten sein. Es kann sich lohnen, einen Abschnitt "Personal Interests"anzufügen. Bewerber sollten darin vor allem Aktivitäten und Interessen nennen, die mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun haben.Anerkennung von Ausbildung und AbschlüssenVoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung um ein General Skilled Migration Visum ist die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen bei den dafür zuständigen Anerkennungsstellen. Dieser Nachweis ist Ihrem Visumsantrag beizufügen.Je nachdem, welcher Beschäftigung Sie in Australien nachgehen wollen, müssen Sie sich ggf. vor Arbeitsaufnahme bei den für Ihren Beruf zuständigen Berufsverbänden registrieren oder die Mitgliedschaft beantragen. Je nach Staat oder Territorium können sich die Regelungen für bestimmte Berufsgruppen unterscheiden. Wie in Deutschland zählen auch in Australien bestimmte Berufe zu den reglementierten Berufen, d.h., dass die Berufsausübung und auch das Führen der Berufsbezeichnung an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden sind. In jedem Bundesstaat bzw. in jedem Territorium gibt es eigene, dafür zuständige Anerkennungsstellen. Weiterführende Informationen zum australischen Anerkennungssystem beruflicher Qualifikationen bietet die Einwanderungsbehörde unter www.immi.gov.au. Zu den reglementierten Berufen zählen u.a. die (tier)medizinischen und juristischen Berufe sowie der Beruf des Architekten.
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