Arbeiten in China
ArbeitsmarkttrendsChinas boomende Wirtschaft hat nicht nur für Millionen von Chinesen, sondern auch für viele ausländische Arbeitnehmer neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. Neben Shanghai entwickeln sich inzwischen auch Beijing und vermeintlich weniger bedeutende Städte wie Nanjing sowie die praktisch zur Schwesterstadt von Hongkong mutierte, sehr junge Millionenstadt Shenzen zu Zentren mit wachsenden Ausländerkontingenten. Mittlerweile werden mehr als 120.000 Unternehmen in China mit Auslandsbeteiligung geführt.Das deutsche Interesse an Investitionen in China ist trotz zunehmend schwierigerer Rahmenbedingungen ungebrochen und weit stärker ausgeprägt als in den übrigen Ländern Asiens. Größere Industrieprojekte werden jedoch seit einiger Zeit mit weniger Risikobereitschaft umgesetzt, wenngleich die Investitionsbudgets auch künftig hoch bleiben dürften. Im Finanz- und Dienstleistungsbereich ist sogar eine Zunahme zu erwarten. (Quelle: Länderanalyse VR China, F.A.Z.-Institut 2005). Zahlenmäßig stellen Japan, Südkorea, die Europäische Union und die USA die größten ausländischen Beschäftigungsgruppen. Gesucht sind insbesondere Fach- und Führungskräfte im Bereich des Ingenieurwesens und des allgemeinen Betriebsmanagements. Zugang zum ArbeitsmarktFür eine legale Beschäftigung in der VR China benötigen Sie eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Letztere beantragt in der Regel der Arbeitgeber nach Vertragsschluss. Für eine befristete Arbeitsaufnahme in der VR China muss ein Z-Visum beantragt werden. Voraussetzung dafür ist eine Arbeitserlaubnis, die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit der VR China befürwortet werden muss. Das Original der Arbeitserlaubnis ist dem Konsulat mit den vorgenannten Antragsunterlagen vorzulegen. Das erteilte Visum ist zunächst ein Visum für eine einmalige Einreise mit dem Vermerk "Z-Visum". Innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise muss der Antragsteller bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort das Z-Visum in ein Arbeitsvisum umwandeln lassen. Der Antragsteller erhält dann eine befristete Arbeitserlaubnis in Form eines separaten Ausweises. Für Aufenthalte über sechs Monate in China ist generell ein HIV-Antikörpertest, der so genannte Aids-Test, erforderlich.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann. Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage der Botschaft der VR China in Deutschland unter www.china-botschaft.de. Besondere AnforderungenSoziale KompetenzBevor Sie sich entscheiden, eine Beschäftigung in China aufzunehmen, sollten Sie sich für eine kritische Selbstanalyse Zeit nehmen und möglichst viele Fakten sammeln, um zu einer realistischen Einschätzung der Arbeitsbedingungen in China und den dortigen Lebensbedingungen zu kommen. Letztendlich sollten Sie die Mentalitätsfrage nicht außer Acht lassen: Trauen Sie sich zu, über einen längeren Zeitraum und unter andersartigen gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen zu leben und erfolgreich zu arbeiten? Die Zusammenarbeit mit Chinesen fordert eine Abkehr von vertrauten westlichen Verhaltensweisen. Verhandlungen führen nur dann zum Erfolg, wenn Sie über hinreichende interkulturelle Kompetenz verfügen. Unverzichtbar ist, dass Sie emotional stabil sind, geduldig, tolerant, respektvoll und eine positive Ausstrahlung sowie gewinnende Art haben. Sind Sie bereit Veränderungen einzugehen, gleichzeitig flexibel und einfühlsam, zudem aber auch in der Lage, sich leicht zu integrieren? Personalverantwortliche legen bei der Auswahl von Mitarbeitern für ihren Standort in China neben den fachlichen Anforderungen ganz besonderen Wert auf Ihre sozialen Fähigkeiten. Fachliche Qualifikation Die fachlichen Anforderungen der von der ZAV in China zu besetzenden Positionen sind vielfältig: In 2005 wurden im gewerblich-technischen Bereich insbesondere Maschinen- und Fahrzeugbauer, Werkzeugbauer, Elektrotechnikingenieure und Informatiker vermittelt. Wirtschaftsingenieure, Diplomkaufleute, Verkaufsleiter und Assistenten der Geschäftleitung führen den kaufmännisch-administrativen Bereich an. Eine eigene Sparte bilden Lehrer an staatlichen chinesischen Schulen und Hochschulen, die vor allem für das Fach „Deutsch als Fremdsprache“ eingestellt wurden. Auch Erzieher/innen hatten 2005 Chancen von der ZAV nach China vermittelt zu werden. In 2006 ist mit einem ähnlich starken Vermittlungsaufkommen zu rechnen. Dass die Unternehmen in China verstärkt an ihrer Qualitätskontrolle arbeiten, spiegelt sich auch an den im ersten Halbjahr des Jahres 2006 eingegangenen Stellenangebot wider. Als Bewerber haben Sie besonders gute Chancen, wenn sie bereits über internationale Berufserfahrung – möglichst im asiatischen Raum - verfügen. Ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium bestehen für Ausländer in China jedoch keine Beschäftigungsmöglichkeiten. Sprachliche Anforderungen In den letzten Jahren stieg der Anteil an Stellenangebote für China bei der ZAV, die neben der deutschen und / oder englischen Sprache auch chinesische Sprachkenntnisse, hier in der Regel das Mandarin - auch Putonghua genannt – voraussetzen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Bewerber, die vertiefte Chinesischkenntnisse mitbringen. Tendenziell kann man insbesondere für kaufmännisch-administrative Tätigkeiten und Führungspositionen ableiten, dass Chinesischsprachkenntnisse zunehmend als eine Kernkompetenz vorausgesetzt werden. Bewerber mit passgenauem fachlichen Anforderungsprofil und guten bis verhandlungssicheren Englischkenntnissen haben jedoch nach wie vor überdurchschnittliche Chancen bei der Stellenbesetzung berücksichtigt zu werden, sofern in der Stellenbeschreibung nicht zwingend chinesische Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. Vermittlung durch die ZAVVermittlungsmöglichkeiten bestehen nur dann, wenn konkrete Stellenangebote vorliegen. Arbeitgeber wenden sich an die ZAV, wenn sie sich aus bestimmten Gründen entschieden haben, Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu suchen. Auch viele Personaldienstleister arbeiten mit der ZAV zusammen. Der Vorteil dieser Zusammenarbeit besteht darin, dass bei der Vermittlung durch diese privaten Personaldienstleister für Sie keine Gebühren anfallen. Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen der privaten Personalagenturen können jedoch Kosten verursachen.Stellenangebote unter www.arbeitsagentur.deStellenangebote im Ausland werden tagesaktuell im Internet unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht. Zugang zum Internet haben Sie unter anderem bei allen örtlichen Agenturen für Arbeit. So gelangen Sie direkt zum gewünschten Angebot:
Sollten der ZAV keine Stellenangebote vorliegen, bedeutet dies selbstverständlich nicht, dass es generell keine Arbeitsmöglichkeiten für Sie gibt. Nicht alle Arbeitgeber, die Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, schalten die ZAV als Vermittlungsinstitution ein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nicht nur die Stellenangebote in der JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de regelmäßig anzusehen, sondern auch andere Möglichkeiten der Stellensuche zu nutzen. Anerkennung von Ausbildung und AbschlüssenDie Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen bereitet bei den Wirtschaftsunternehmen Chinas zumeist keine Probleme. Ein deutsch-chinesisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich wurde am 09.04.2002 in Berlin geschlossen. Es trat am 07.01.2004 in Kraft. (BGBl Teil II Nr. 11 vom 14.04.2004, S. 494-496). Hier kommen Sie zum Wortlaut des Abkommens: http://www.anabin.de/dokumente/China.pdfDeutsche Hochschulen sind allerdings in China kaum bekannt. Noch weniger weiß der chinesische Personalentscheider in der Regel über die Qualität der jeweiligen Studiengänge Bescheid. Sie sollten daher in Ihrer Bewerbung darauf besonders eingehen. Das deutsche Modell der dualen Berufsausbildung ist in China hingegen oftmals bekannt. In einigen Branchen erfolgt die Ausbildung bereits nach dem deutschen Vorbild. Soziale SicherungSeit dem 4. April 2002 ist das "Abkommen zwischen Deutschland und der VR China über Sozialversicherung" in Kraft. Der Volltext des Abkommens kann über die Webseite www.dvka.de abgerufen werden. Ergänzend hat das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit am 22. März 2002 die "Notice on Implementation of the Chinese-German Social Insurance Agreement" Lao She Ting Fa [2002] Nr. 2 ("Notice Nr. 2") erlassen.Aufgrund der Komplexität des Themas empfiehlt sich vor der Aufnahme einer Auslandsbeschäftigung eine gründliche Recherche bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern. Sofern Sie in China einen lokalen Arbeitsvertrag schließen, kommen weitere Überlegungen hinzu, wie beispielsweise der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge. Bitte informieren Sie sich auch hier bei Ihren Versicherungsträgern bzw. kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf den Bereich der Auslandsbeschäftigung spezialisiert hat. Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit möglich Sollten Sie in China arbeiten und leben, können Sie sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern. Voraussetzung ist eine vorhergehende beitragspflichtige Beschäftigung. Die neue Regelung ist seit dem 1. Februar 2006 in Kraft. Die Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung können später für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld heran gezogen werden. Voraussetzung für die freiwillige Weiterversicherung ist, dass die Versicherten innerhalb der letzten beiden Jahre vorher zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Der Antrag auf die freiwillige Versicherung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Wer schon vor dem 1. Februar die Voraussetzungen für die freiwillige Weitersicherung erfüllt hat, kann den Antrag noch bis zum Jahresende 2006 stellen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk man wohnt. Wer im Ausland beschäftigt ist, muss den Antrag bei der Arbeitsagentur seines letzten Wohnsitzes stellen. Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag des Antragseingangs bei der Arbeitsagentur. Der Antrag muss persönlich bei der Arbeitsagentur am Wohnort abgegeben werden, dabei muss auch ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Weitergehende Informationen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de (>Informationen für Arbeitnehmer >Geldleistungen >Arbeitslosengeld >Link und Detailliste >Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung). Dort kann man auch den Antragsvordruck herunter laden.
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