Arbeiten in Neuseeland
Arbeitsmarkttrends
Wirtschaftliche Entwicklung
Die neuseeländische Wirtschaft hatte 2011 deutlich unter den Folgen der Erdbebenkatastrophe in Christchurch zu leiden. Die beiden verheerenden Beben, die die Region Canterbury im September 2010 und Februar 2011 erschütterten, und die daraus resultierenden Produktionsausfälle sowie rückläufige Besucherzahlen sorgten für Einbußen von ca. 8 Prozentpunkten des nationalen Bruttoinlandsprodukts. Der Wiederaufbau in der Krisenregion soll die neuseeländische Wirtschaft nachhaltig beleben und in den nächsten Jahren für Wachstumsimpulse von über 3 Prozentpunkten sorgen. Die bedeutendsten Wirtschaftszweige sind die agrar- und forstwirtschaftliche Produktion sowie der Tourismus. Neuseeland ist - nicht zuletzt durch seinen überschaubaren Inlandsmarkt - ein traditionelles Exportland. Wichtigste Handelspartner sind Australien, China, die USA, Japan sowie die Europäische Union.
Arbeitsmarkt
Seit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise waren die Arbeitslosenzahlen im Inselstaat zunächst kontinuierlich angestiegen. Allerdings zeichnet sich eine Trendwende ab: So waren im Dezember 2011 nur noch 6,3 Prozent der erwerbsfähigen Neuseeländer/innen ohne Arbeit, 0,4 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.
Der Anteil der jungen Neuseeländer/innen unter 25 Jahren, die weder einer Arbeit nachgehen noch eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren, betrug 13,1 Prozent. Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung lag im Dezember 2011 mit 6,4 Prozent leicht über der Arbeitslosenquote der weiblichen Bevölkerung mit 6,3 Prozent. Darüber hinaus verzeichnete das Neuseeländische Statistikamt für Dezember 2011 einen Anstieg der besetzten Stellen um 1,9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2010. Bedingt durch die wirtschaftliche Erholung ist in den kommenden Jahren mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosenzahlen zu rechnen. Experten der OECD prognostizieren für 2012 eine Arbeitslosenquote von 6,2 Prozent.
Welche Berufe haben gute Chancen?
Zu den neuseeländischen Wachstumsbranchen 2012 gehören laut Germany Trade and Invest:
- die Agrarwirtschaft
- das Baugewerbe (v.a. durch Wiederaufbau in der Region Canterbury)
- der Maschinenbau
- die chemische Industrie
- die Medizintechnik
- die Umwelttechnik
- Biotechnologie
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Lebensmittel- und Getränkeindustrie
- Infrastruktur-, Transport- und Logistikbranche
- Rohöl- und Mineralindustrie
In den genannten Branchen bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure gute Aussichten.
Die neuseeländische Einwanderungsbehörde "Immigration New Zealand" (www.immigration.govt.nz) gibt zweimal pro Jahr Listen der in Neuseeland gesuchten Berufe heraus, die "Immediate Skill Shortage List" (ISSL) und die "Long Term Skill Shortage List" (LTSSL). Die Listen führen auch die erforderlichen Berufs- bzw. Hochschulabschlüsse auf.
Der ISSL und LTSSL zufolge werden aktuell beispielsweise folgende Berufsgruppen auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
- wie auch in Deutschland medizinische Berufe (Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Hebammen und Entbindungshelfer, Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten)
- Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Techniker/innen, z.B. aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauwesen, Medizintechnik
- Bauleiter/innen, Vermessungstechniker/innen
- Geowissenschaftler/innen
- Finanz- und Buchhaltungsfachkräfte
- Hotel- und Restaurantfachleute, Köchinnen und Köche
- IT-Fachkräfte
- Land- und forstwirtschaftliche Fachkräfte
- Kraftfahrzeugmechatroniker/innen
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Zugang zum Arbeitsmarkt
Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis
Als deutsche/r Staatsbürger/in können Sie mit einem Reisepass nach Neuseeland einreisen, der nach dem Aufenthalt in Neuseeland noch mindestens 3 Monate gültig ist, und sich zur Arbeitsuche bis zu 3 Monate ohne Visum in Neuseeland aufhalten.
Um in Neuseeland arbeiten zu dürfen, benötigen Sie ein Arbeitsvisum, das für 3 Jahre ausgestellt wird und verlängerbar ist. Bei der Antragstellung müssen Sie ein Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers nachweisen. Dieser muss gegenüber der Einwanderungsbehörde sicherstellen, dass für Ihre Stelle kein neuseeländischer Kandidat zur Verfügung steht. Gute Chancen haben Sie, wenn Ihr Beruf bzw. Ihre Spezialisierung in einer der beiden Skill Shortage Lists vertreten ist.
Um zu gewährleisten, dass nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte auf den neuseeländischen Arbeitsmarkt strömen, dient seit 2008 außerdem ein Abgleich mit der "Australian and New Zealand Standard Classification of Occupations" (ANZSCO) dazu, Ihre berufliche Qualifikation in verschiedene Niveaus einzustufen. Erreichen Sie die Niveaustufe 1 und ein Jahresgehalt von 55.000 NZD, können Sie als hochqualifizierter Arbeitnehmer auch ein 5-Jahres-Visum erhalten.
Das Antragsformular (INZ 1015) kann als pdf-Datei www.immigration.govt.nz (> Find a visa > Work > Work in NZ temporarily > Apply > Essential Skills) herunter geladen werden und sollte komplett ausgefüllt mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Abflug bei der Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland in Berlin (www.nzembassy.com/de/deutschland) eintreffen.
Dem Antragsformular sind u.a. folgende Unterlagen beizufügen:
- unterschriebener Arbeitsvertrag von einem neuseeländischen Arbeitgeber
- Bestätigungsschreiben ("Approval in Principle") der Einwanderungsbehörde
- Nachweise für relevante Qualifikationen und Arbeitszeugnisse
- Reisepass im Original
- polizeiliches Führungszeugnis
Reisen und Arbeiten
Das Working-Holiday-Visum für deutsche Staatsbürger bietet die Möglichkeit, Tourismus und Arbeit legal miteinander zu verbinden. Junge Leute im Alter von 18 bis 30 Jahren können damit bis zu 12 Monate durch Neuseeland reisen und jobben. Während dieser Zeit können sie Teilzeit- oder Gelegenheitsjobs bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen. Vor Antritt des geplanten "Arbeitsurlaubs" ist ein Betrag von 4.200 NZD (etwa 2.560 EUR, Stand: Mai 2012) vorzuweisen. Das Working-Holiday-Visum kann online unter www.immigration.govt.nz (Home > Find a visa > Work > Working holiday) beantragt werden.
Das Working-Holiday-Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden, auch wenn man das 12-monatige Aufenthaltsrecht nicht voll ausschöpft. Möchten Sie Ihren Aufenthalt verlängern, können Sie z.B. ein Arbeitsvisum beantragen. Unter den Working-Holiday-Visanehmern weltweit ist Deutschland im letzten Jahr auf Rang 2 vorgerückt. Die neuseeländische Botschaft hat sich für 2012 zum Ziel gesetzt, über 10 000 Working-Holiday-Visa an deutsche Teilnehmer auszustellen. Um in Neuseeland eine Beschäftigung aufnehmen zu können, sollten Sie über gute englische Sprachkenntnisse verfügen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die dafür zuständige Botschaft in Deutschland (www.nzembassy.com/de/deutschland).
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Soziale Sicherung
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die neuseeländische Sozialversicherung unterscheidet sich grundlegend vom beitragsfinanzierten deutschen Sozialversicherungssystem. Das System der sozialen Sicherung wird in Neuseeland grundsätzlich über die Steuern finanziert, sodass weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber monatliche Beiträge anfallen. Die einzige Ausnahme bildet die Unfallversicherung, die durch den staatlichen Versicherungsfond "Accident Compensation Corporation (ACC) " getragen wird. Der Staat gewährt Leistungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter.
Deutschland hat kein Sozialversicherungsabkommen mit Neuseeland abgeschlossen, was bedeutet, dass Sie dort nicht automatisch Ihre in Deutschland erworbenen Leistungsansprüche geltend machen können.
Krankenversicherung
Dauerhaft aufenthaltsberechtigte Ausländer können dem staatlich finanzierten Gesundheitssystem sofort beitreten, Ausländer mit gültiger Arbeitserlaubnis nach einem Jahr Aufenthalt.
Inhaber eines Work-and-Travel-Visums kommen für die gesetzliche Krankenversicherung nicht infrage. Daher sollten sie für die Dauer Ihres Aufenthalts eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
Da die staatliche Krankenversicherung lediglich eine Mindestversorgung bietet, ist eine zusätzliche private Krankenversicherung empfehlenswert. Die staatliche Gesundheitsversorgung umfasst u.a. Klinikaufenthalte und damit verbundene Medikamente sowie Laboruntersuchungen und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen. Für Leistungen wie Arztbesuche, Zahnbehandlungen und Medikamente fallen Gebühren an. Diese können jedoch durch den Beitritt zu einer Primary Health Organisation (PHO) erheblich reduziert werden. So kostet z.B. ein Besuch beim Allgemeinarzt für ein PHO-Mitglied ca. 25-30 NZD (rund 15-18 EUR, Stand: Mai 2012), ohne diese Mitgliedschaft ca. 50 NZD (rund 31 EUR, Stand: Mai 2012).
Wissenswertes zum Gesundheitssystem erfahren Sie auf den Seiten des neuseeländischen Gesundheitsministeriums unter www.health.govt.nz.
Rentenversicherung
Mit Vollendung des 65. Lebensjahres haben neuseeländische Bürger oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigte, die seit 10 Jahren in Neuseeland leben, Anspruch auf die staatliche Rente, die "New Zealand Super Annuation". Die Rentenzahlung richtet sich nach Familienstand und Einkommensteuerklasse und wird zweimal pro Monat ausgeschüttet. Viele Arbeitnehmer kümmern sich zusätzlich um eine private Altersvorsorge. Weitere Informationen zur staatlichen Rente erteilt die neuseeländische Arbeitsverwaltung "Work and Income" unter www.wordandincomce.govt.nz > Individuals > 65 years or older > NZ Superannuation.
Arbeitslosenversicherung
Arbeitsuchende mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung können eine wöchentliche Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn sie seit mindestens 2 Jahren in Neuseeland leben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach Alter und Familienstand. Weitere Informationen zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit erteilt die neuseeländische Arbeitsverwaltung "Work and Income" unter www.workandincome.govt.nz > Individuals > A-Z benefits > Unemployment Benefit.
Unfallversicherung
Der staatliche Versicherungsfonds "Accident Compensation Corporation (ACC)"gewährt Leistungen bei nicht selbst verschuldeten Unfällen und kommt für Behandlungskosten, Rehabilitation sowie Arbeitsunfähigkeitsrenten auf. Die Beiträge von 2,04 Prozent (Stand: März 2012) des Einkommens werden vom Arbeitgeber zusammen mit der Einkommensteuer abgeführt. Darüber hinaus müssen Sie bei der Kfz-Zulassung eine Abgabe an die ACC zahlen.
Informationen zur Unfallversicherung finden Sie auf den Seiten des ACC unter www.acc.co.nz.
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Gehälter, Steuern und Lebenshaltungskosten
Einkommen
Die neuseeländischen Gehälter liegen etwas unter dem deutschen Niveau. Die höchsten Gehälter werden in der IT-Branche und im Finanzsektor gezahlt, die niedrigsten im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Einzelhandel. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab April 2012 13,50 NZD (ca. 8,25 EUR, Stand: Mai 2012) pro Stunde, 108 NZD (ca. 66 EUR) für einen 8-Stunden-Tag oder 540 NZD (ca.329 EUR) für eine 40-Stunden-Woche. Für Auszubildende und Berufsanfänger gilt ein niedrigerer Mindestlohn.
Einkommensteuer
Wenn Sie in Neuseeland leben und arbeiten, müssen Sie Ihr Einkommen dort versteuern. Neuseeländische Einkommen unterliegen einem progressiven Einkommensteuersatz. Die Einkommensteuer wird nach Prinzip "Pay as you earn" (PAYE) vom Gehalt abgezogen. Neuseeländische Steuerzahler müssen vor Beschäftigungsantritt ein Formular (IR 330) ausfüllen und ihre Steuerklasse damit selbst bestimmen (www.ird.govt.nz > Forms and guides > Tax code declaration > Download).
Einkommen bis zu 14.000 NZD werden mit 10,5 Prozent besteuert. Verdienen Sie zwischen 14.001 NZD und 48.000 NZD, müssen Sie 17,5 Prozent Einkommensteuer zahlen. Von 48.001 NZD bis 70.000 NZD wird Ihr Einkommen mit 30 Prozent besteuert und der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 70.001 NZD beträgt 33 Prozent (Stand: März 2012).
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in Neuseeland sind ungefähr mit den Lebenshaltungskosten in Deutschland und anderen OECD-Ländern zu vergleichen. Das Preisniveau ist in den Städten grundsätzlich höher als auf dem Land. Während manche Güter wie Benzin und frische Lebensmittel günstiger sind, müssen Sie für Fleisch, Molkereiprodukte und Alkohol mehr Geld bezahlen.
Arbeits- und Vertragsrecht
Neuseeland hat Ende des 19. Jahrhunderts als erstes Land der Welt den Achtstundentag eingeführt und damit den Grundstein für das moderne Arbeitsrecht gelegt. Die Einführung des Achtstundentags wird jährlich mit dem staatlichen Feiertag "Labor Day" begangen.
Ein Beschäftigungsverhältnis wird schriftlich per Arbeitsvertrag festgehalten. Der Arbeitsvertrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:
- Arbeitszeit
- Bezahlung
- Bezahlter Urlaub und staatliche Feiertage
- Eventuelle Probezeit
- Kündigungsfrist
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
Laut Mindestlohngesetz ist eine maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden an 5 Wochentagen festgelegt. Die Neuseeländer/innen arbeiten im Durchschnitt 37 Stunden pro Woche, in den meisten Branchen montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr. Haben Sie zwischen 2 und 4 Stunden in Neuseeland gearbeitet, besteht Anspruch auf eine bezahlte 10-minütige Pause. Zwischen 4 und 6 Stunden Arbeitszeit beträgt die Ruhepause 10 bezahlte Minuten und eine halbe unbezahlte Stunde. Arbeiten Sie zwischen 6 und 8 Stunden, haben Sie Anspruch auf zweimal 10 Minuten bezahlte Pause und eine halbe Stunde unbezahlte Pause.
Neuseeländischen Arbeitnehmern stehen 4 Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr zu. Von diesen 4 Wochen Jahresurlaub ("Annual Leave") müssen mindestens einmal 2 Wochen aufeinanderfolgend gewährt werden, sofern dies vom Arbeitnehmer gewünscht wird. Darüber hinaus gibt es 11 bezahlte nationale Feiertage ("public holidays").
Als Mutter oder Vater haben Sie Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutter- oder Vaterschaftsurlaub, wenn Sie mindestens ein halbes Jahr durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren. Zusätzlich kann vor oder nach der Geburt des Kindes unbezahlter Urlaub genommen werden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine 5-tägige Lohnfortzahlung, sofern sie bereits ein halbes Jahr durchgehend bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren. Nach jedem weiteren ganzen Jahr, das der Arbeitnehmer beschäftigt ist, verlängert sich der Zeitraum der Lohnfortzahlung.
Probezeit und Kündigungsfrist
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Probezeit von maximal 90 Tagen vereinbaren, die ebenfalls im Arbeitsvertrag festzuhalten ist. Während dieser Zeit können beide Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit schränkt weder Rechte noch Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein.
Die Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses muss innerhalb einer angemessenen, im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist erfolgen. Eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es nicht. Ausführliche Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf den Seiten des Arbeitsministeriums unter www.dol.govt.nz.
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Vermittlung durch die ZAV
Vermittlungsmöglichkeiten bestehen nur dann, wenn der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) konkrete Stellenangebote vorliegen. Arbeitgeber wenden sich an die ZAV, wenn sie sich entschieden haben, Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu suchen. Auch einige Personaldienstleister vor Ort arbeiten mit der ZAV zusammen. Der Vorteil dieser Zusammenarbeit besteht darin, dass bei der Vermittlung durch diese privaten Personaldienstleister für Sie keine Gebühren entstehen. Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen der privaten Personalagenturen können jedoch Kosten verursachen. In vielen Fällen bieten unsere Vermittlungspartner erste Unterstützung vor Ort bei der Einreise (Abholung am Flughafen, Hilfe bei Behördengängen, der Wohnungssuche u.Ä.).
Stellenangebote unter www.arbeitsagentur.de
Stellenangebote im Ausland werden tagesaktuell im Internet unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht. Zugang zum Internet haben Sie unter anderem bei allen örtlichen Agenturen für Arbeit. So gelangen Sie direkt zum gewünschten Angebot:
- unter www.arbeitsagentur.de direkt zur Jobbörse
- In der Suchmaske „Finden Sie eine passende Stelle“ die erweiterte Suche öffnen
- Berufsbezeichnung eingeben
- Land ändern
- Zielland auswählen
- Suche ausführen.
Sollten der ZAV keine Stellenangebote vorliegen, bedeutet dies selbstverständlich nicht, dass es generell keine Arbeitsmöglichkeiten für Sie gibt. Nicht alle Arbeitgeber, die Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, schalten die ZAV als Vermittlungsinstitution ein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nicht nur die Stellenangebote in der JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de regelmäßig anzusehen, sondern auch andere Möglichkeiten der Stellensuche zu nutzen.
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Bewerbung
Stellensuche vor Ort
Die "Work and Income Agency" (Arbeitsverwaltung Neuseelands) betreibt eine eigene Jobdatenbank und gibt auf ihren Seiten darüber hinaus nützliche Tipps zum Thema Stellensuche und Bewerbung. Zu erreichen ist die neuseeländische Arbeitsverwaltung unter www.workandincome.govt.nz.
Weitere Stellenbörsen im Internet:
Bewerbungsunterlagen
In Neuseeland besteht die Bewerbung aus einem Anschreiben (cover letter) und dem Lebenslauf (CV). Ein Foto entfällt aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber. Zeugnisse und andere Qualifikationsnachweise werden nur beigefügt, sofern dies in der Stellenanzeige gefordert wird. Cover letter und CV müssen in fehlerfreiem Englisch verfasst sein. Lassen Sie sie am besten von einem Muttersprachler gegenlesen.
Anschreiben (cover letter)
Das Bewerbungsschreiben geht im Idealfall nicht über eine DIN-A4-Seite hinaus. Neben Ihrer Motivation sollten Sie vor allem Ihre Schlüsselqualifikationen und berufliche Erfahrung zum Ausdruck bringen, die Sie für die Stelle qualifizieren.
Lebenslauf (CV)
Der Lebenslauf sollte ebenfalls kurz gehalten und tabellarisch sowie antichronologisch aufgebaut werden. Außer Ihren Kontaktdaten sollte er folgende Punkte enthalten:
- Berufliche Ziele
- Berufserfahrung
- Kenntnisse und Fähigkeiten
- Schul- und Berufsausbildung
- Referenzen: mindestens 2 Ansprechpartner mit Kontaktdaten
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Anerkennung von Ausbildung und Abschlüssen
Reglementierte Berufe
Berufs- und Bildungsabschlüsse, die von Bewerbern in Deutschland erworben wurden, finden in der Regel auch in Neuseeland Anerkennung. Jedoch gibt es für einige Berufsgruppen besondere Regeln: Architekten, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Gesundheits- und Krankenpfleger zum Beispiel müssen sich beim jeweiligen Berufsverband registrieren lassen, um berufstätig werden zu können. Die Einwanderungsbehörde "Immigration New Zealand" führt eine Liste der geschützten Berufe, welche eine Registrierung durch den Berufsverband erfordern (Occupational Registration): www.immigration.govt.nz > Find a visa > Work > Skilled Migrant Category > Occupational Registration.
Ist für Ihren Beruf eine Registrierung erforderlich, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Berufsverband in Neuseeland. Sämtliche Unterlagen für die Registrierung sind in Englisch vorzulegen, d.h. auch Zeugnisse und Qualifikationsnachweise müssen übersetzt werden.
Anerkennungsstellen
Wer seinen Arbeitsaufenthalt möglichst perfekt planen will, sollte bereits vor seiner Abreise Kontakt mit dem "New Zealand Qualifications Authority NZQA" (www.nzqa.govt.nz) aufnehmen. Die Organisation ist für die Bewertung von akademischen und wirtschaftlichen Qualifikationen zuständig und nimmt Einstufungen gemäß den neuseeländischen Standards vor. Sie beurteilt europäische Zeugnisse und Diplome und erstellt auf Antrag einen Report, welcher neuseeländischen Ausbildung ein europäisches Zeugnis oder Diplom gleichgestellt ist. Sofern Übersetzungen von Dokumenten benötigt werden, müssen diese gemäß Anforderung der NZQA von akkreditierten neuseeländischen Übersetzern vorgenommen werden.
Berufsabschlüsse, die u.a. bei deutschen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern erworben wurden, bedürfen keiner Anerkennung durch die NZQA. Sie sind in folgender Liste einsehbar: www.immigration.govt.nz> Find a visa > Forms and fees > Forms and Guides > List of Qualifications.
Weitere Informationen:
www.newzealandnow.govt.nz/
Im offiziellen Landesportal der Regierung von Neuseeland können Sie sich über das Land informieren, die Behörden der Regierung sowie unter "Government Services" über viele verschiedene Themen von Immigration über Beschäftigung bis hin zur Einkommenssteuer.
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