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Arbeiten in der Slowakischen Republik
Arbeitsmarkttrends
Der slowakische Arbeitsmarkt hat sich noch nicht vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise erholt. Während das letzte Jahr noch von Stagnation geprägt war, stehen die Zeichen aber mittlerweile auf Aufschwung. Experten bescheinigen der slowakischen Gesamtwirtschaft ein hohes Wachstumspotenzial. Vor allem die starke Auslandsnachfrage belebt die Wirtschaft, die bereits ihr Vorkrisenniveau erreicht hat. Germany Trade and Invest und die slowakische Notenbank prognostizieren für 2011 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von über 3 Prozent. 2012 soll das BIP um mehr als 4 Prozent wachsen.
Eurostat-Erhebungen zufolge lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung 2010 bei 58,8 Prozent und somit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 37,1 Prozent der slowakischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 59,7 Prozent im Dienstleistungssektor und 3,2 Prozent in der Landwirtschaft. Die Slowakische Republik wies im August 2011 eine Arbeitslosenquote von 13,4 Prozent auf, 0,9 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit deutlich über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent.
Besonders junge slowakische Arbeitnehmer unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent gesunken. 31,6 Prozent der Slowakinnen und Slowaken zwischen 15 und 24 Jahren waren im August 2011 ohne Arbeit. Im EU-Durchschnitt lag die Arbeitslosenquote in dieser Altersgruppe bei 20,9 Prozent. Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung lag in der Slowakischen Republik im August 2011 mit 13,6 Prozent etwas über der Arbeitslosenquote der weiblichen Bevölkerung von 13,2 Prozent. Während die Zahl der gemeldeten freien Stellen Ende 2010 noch rückläufig war, verzeichnet EURES seitdem wieder einen überdurchschnittlichen Anstieg. Die Arbeitslosenquote sinkt seit 2010 langsam, aber stetig. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Tendenzen und des sich andeutenden Aufschwungs ist auch in den nächsten Jahren mit sinkenden Arbeitslosenzahlen zu rechnen..
Welche Berufe haben gute Chancen?
Zu den slowakischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
- der Maschinenbau
- der Kfz-Sektor
- die Chemie- und Pharmabranche
- die Elektro-, Informations- und Kommunikationstechnik
- die Kunststoff- und Kautschukindustrie
- die Bauwirtschaft
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure gute Aussichten.
Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem slowakischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
- Köchinnen und Köche
- Hotel- und Restaurantfachleute
- IT-Fachkräfte
- Handelsvertreter/innen
- Finanzdienstleistungsfachkräfte
- Call-Center-Agentinnen und -Agenten
- Immobilienmakler/innen
- Lagerfachkräfte
- Schweißer/innen
Der stärkste Rückgang an freien Stellen wurde zuletzt vor allem in folgenden Sparten verzeichnet: öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialpflichtversicherung, Verkehr. Hier besteht bereits ein Überangebot an verfügbaren Arbeitskräften.
Kenntnisse der slowakischen Sprache sind für eine Arbeitsaufnahme notwendig. Universitäten und private Sprachschulen bieten Sprachkurse an.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Slowakische Republik einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang im Land aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer länger als drei Monate bleiben möchte, muss sich bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizeistelle registrieren. Dort kann man auch eine „Aufenthaltskarte“ beantragen: Man bekommt sie kostenlos, sie gilt zunächst für fünf Jahre, kann aber verlängert werden. Die Slowakei hat den Zugang zum Arbeitsmarkt für EU-Bürger nicht eingeschränkt. Man braucht keine Arbeitserlaubnis.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Slowakischen Migrationsinformationszentrums unter http://mic.iom.sk.
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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten unterscheiden sich je nach Region. In Bratislava sind sie am höchsten – speziell die Ausgaben für das Wohnen. Im Mercer HR Cost of Living Report 2008, in dem die Lebenshaltungskosten von 50 Großstädten der Welt miteinander verglichen werden, gehört Bratislava zu den sechs günstigsten Städten. Demnach sind die Lebenshaltungskosten dort etwa so hoch wie in Düsseldorf. In Berlin und München ist das Leben teurer (Stand: März 2008).
In Bratislava kostet eine Ein-Raum-Wohnung pro Monat im Schnitt zwischen 370 und 555 € Miete. Wer eine solche Wohnung kaufen möchte, zahlt nach Angaben von Eures durchschnittlich zwischen 74.000 und 129.300 €.
Aktuelle Beispiele für durchschnittliche Lebenshaltungskosten in der Slowakei finden Sie auf dem EURES-Portal unter http://ec.europa.eu/eures. Außerdem tauschen sich Auswanderer in Internetforen über Lebenshaltungskosten aus – etwa auf www.expatfocus.com oder www.expatfinder.com.
„In Banská Bystrica zahlt man für eine Drei-Raum-Wohnung in einer gut gelegenen Plattenbausiedlung zwischen 300 und 400 € Miete inklusive Nebenkosten und Strom. Für etwa 60.000 € kann man dieselbe Wohnung kaufen. Die Kosten für Lebensmittel sind mit den Preisen in Deutschland vergleichbar. Etwas günstiger sind Brot und Hörnchen, Letztere ähneln den deutschen Brötchen. Dienstleistungen kosten oft deutlich weniger: Beim Friseur zahle ich 3 € für einen einfachen Herrenschnitt. Das wird sich in den kommenden Jahren sicherlich verteuern.“
Christoph Rosenbaum unterrichtet als DAAD-Lektor an der Universität in Banská Bystrica.
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Löhne und Gehälter
Die Löhne in der Slowakei sind in den vergangenen Jahren dynamisch angestiegen – insbesondere in Bratislava und in Zilina und Trnava, den neuen Standorten großer Kfz-Unternehmen. Auch in den übrigen Landesteilen haben Beschäftigte finanziell vom Ausbau der Kfz-Branche profitiert. VW plant nach Angaben der Gtai trotz der Wirtschaftskrise derzeit eine Investition in Höhe von rund 300 Millionen Euro in der Slowakei, die in die Produktion neuer Familienautos fließen soll.
In der Slowakischen Republik gibt es einen Mindestlohn. Er beträgt derzeit rund 295 € (Stand: Januar 2009). Der durchschnittliche Bruttomonatslohn lag im ersten Quartal 2008 umgerechnet bei 627 €. Er ist jedoch nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, denn eine Minderheit sehr gut verdienender Mitarbeiter und Manager zieht ihn stark nach oben. Mehr als drei Fünftel der Beschäftigten erhalten einen Lohn, der geringer ist als der landesweite Durchschnitt. Frauen verdienen im Schnitt etwa 30 Prozent weniger als Männer. Besonders schlecht bezahlt wird im Schul- und Gesundheitswesen.
Vergleicht man die Löhne, die in der Slowakei gezahlt werden, mit denen in Deutschland, so fällt auf, dass die Lohnunterschiede bei höher qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erheblich geringer ausfallen als bei weniger qualifizierten. Nach Angaben der Gtai erhalten Maschinenarbeiter im Schnitt ein Sechstel bis ein Siebtel des Lohns ihrer deutschen Kollegen. Beim Gehalt von Führungskräften großer Firmen ergibt sich ein Verhältnis von 1 : 4 bis 1 : 2,5.
Nach drei Monaten stocken viele Unternehmen das Gehalt ihrer neuen Mitarbeiter um durchschnittlich 15 Prozent auf. In der Fahrzeugbranche erhielten Facharbeiter Anfang 2008 ein monatliches Einstiegsgehalt von etwa 450 bis 500 €.
Anfang 2008 bekamen Direktoren von Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern in Bratislava durchschnittlich 3.842 € brutto pro Monat, in den anderen Regionen der Slowakei im Schnitt 2.476 €. Verkaufsleiter erhielten in Bratislava 2.186 €, im übrigen Land 1.987 €. Eine Sekretärin erhielt in Bratislava 644 €, anderswo 563 €. Ein Kfz-Mechaniker 767 € beziehungsweise 545 €.
Neben dem Festgehalt bieten einige Unternehmen ihren Führungs- und Fachkräften Zusatzleistungen an. Dazu zählen variable Lohnanteile und Gewinnbeteiligungen. Besonders häufig werden ein Mobiltelefon, ein Laptop und ein Firmenwagen gestellt. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Besuch kultureller Veranstaltungen oder Sporteinrichtungen, die Gewährung einer Zusatzrentenoder einer Unfallversicherung, zinsgünstiger Firmendarlehen und die Kostenübernahme für Weiterbildungskurse. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten ein warmes Essen und ein Getränk zu finanzieren beziehungsweise bereitzustellen – in den Genuss davon kommen alle, die im Rahmen einer mindestens sechsstündigen Schicht mehr als vier Stunden arbeiten.Steuern und Sozialabgaben
Die Slowakei gehört zu den Ländern, die eine einheitliche Einkommensteuer anwenden (flat tax). Bei diesem Modell gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens ein fester Steuersatz. In der Slowakei beträgt er 19 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeber zieht die Einkommensteuer monatlich vom Lohn ab. Arbeitnehmer können den Arbeitgeber mit der jährlichen Lohnsteuerabrechnung beauftragen oder aber die Steuererklärung selbst abgeben. Wer im Laufe des Jahres bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt ist, muss am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben.
Die slowakische Sozialversicherung wird aus Beiträgen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Selbstständigen und des Staates finanziert und umfasst Leistungen im Krankheitsfall, bei Invalidität, bei Mutterschaft und Arbeitslosigkeit sowie für Rentner. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zahlen 13,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Sozialversicherungen ein. Details finden Sie bei der Zentrale für Arbeit, Soziales und Familien (www.upsvar.sk).
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Stellen in der Slowakei finden Sie über das Online-Angebot der slowakischen Arbeitsverwaltung www.upsvar.sk.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
In der Slowakischen Republik bewirbt man sich ähnlich wie in Deutschland mit einem kurzen Anschreiben und einem chronologischen Lebenslauf. In einigen Stelleninseraten wird auch ein Foto gefordert. Im Anschreiben sollten Sie Ihre Motivation und Qualifikation für die Stelle beschreiben. Der Lebenslauf sollte Angaben zur Aus- und Weiterbildung, zu beruflichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten enthalten. Beispiele für strukturierte Lebensläufe finden Sie auf der Website www.profesia.sk.
Zeugniskopien und Referenzen müssen Sie nur beilegen, wenn dies in der Stellenausschreibung gefordert wird. Es ist jedoch nützlich, wenn Sie sie zum Vorstellungsgespräch mitnehmen. Vorab sollten Sie sich gründlich über das Unternehmen informieren.
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Arbeits- und Vertragsrecht
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Slowakei in erster Linie durch das Arbeitsgesetzbuch (Zakonnik prace), aber auch durch Tarifverträge und allgemeine Betriebsvereinbarungen geregelt.
Grundsätzlich müssen Arbeitsverträge schriftlich abgefasst werden und folgende Angaben enthalten: Arbeitsort, Arbeitszeiten (inklusive Zeitplan der wöchentlichen Arbeitsstunden), Tätigkeitsbeschreibung, Lohn- oder Gehaltshöhe sowie Auszahlungsart und -zeitpunkt, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Fehlen solche Angaben, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sie Ihnen innerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
In der Slowakei können unbefristete und befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Eine Befristung ist maximal für drei Jahre zulässig – längere Befristungen sind nur in Sonderfällen möglich. Nur etwa jeder 20. Arbeitsvertrag ist befristet. Auch Teilzeitbeschäftigungen sind sehr selten (rund zwei Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse) – aufgrund der geringen Löhne können Beschäftigte ihren Lebensunterhalt in der Regel nur mit einer Vollzeitstelle finanzieren.
Die Probezeit ist auf höchstens drei Monate begrenzt und muss schriftlich vereinbart werden. Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die allgemeine Kündigungsfrist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zwei Monate. Für Arbeitnehmer, die seit mindestens fünf Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt sind, beträgt sie mindestens drei Monate. Der Arbeitgeber muss sich über geplante Kündigungen vorab mit mit einem Vertreter der Beschäftigten beraten. Wird dies versäumt, ist die Kündigung ungültig.
Die Arbeitszeiten sind gesetzlich festgelegt und liegen in der Regel bei wöchentlich 40 Stunden. Gearbeitet wird gewöhnlich fünf Tage pro Woche. Flexible Gleitzeit ist möglich, jedoch machen erst rund sieben Prozent aller Arbeitgeber davon Gebrauch. Es sind durchschnittlich acht Überstunden pro Woche erlaubt (innerhalb eines Zeitraums von vier aufeinanderfolgenden Monaten), höchstens 150 Überstunden im Jahr – darin sind diejenigen Überstunden nicht berücksichtigt, die in Freizeit ausgeglichen werden. Dem Arbeitnehmer steht für Überstunden eine Zulage in Höhe von mindestens 25 Prozent des üblichen Lohns oder Freizeitausgleich zu. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass jährlich bis zu 150 Stunden durch den Lohn bereits abgedeckt sind. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Kalenderwochen Urlaub pro Jahr, Beschäftigte mit mindestens 15 geleisteten Arbeitsjahren auf fünf Wochen Urlaub, Kollektivverträge sehen oft eine weitere Urlaubswoche vor.
Einen guten Überblick über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bieten Ihnen die Websites des slowakischen Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie (www.safework.gov.sk) und des Gewerkschaftsdachverbandes (www.kozsr.sk).
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Alle Erwerbstätigen sind verpflichtet, der staatlichen Sozialversicherung beizutreten. Der Arbeitgeber wiederum muss seine neuen Mitarbeiter innerhalb von acht Tagen bei der Sozialversicherung anmelden. Sie erhalten dann eine Art Sozialversicherungskarte (IDCard).
Eine Ausnahme gilt für deutsche Arbeitnehmer, die nur auf Zeit entsandt wurden. Sie können in der deutschen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) verbleiben. Hierfür müssen sie einen begründeten Antrag stellen. Über Ausnahmeanträge informiert die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (www.dvka.de).
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen bei praktischen Ärzten, in Krankenhäusern und bei Fachärzten. Für bestimmte Behandlungen, wie zum Beispiel beim Zahnarzt, müssen Patienten einen Eigenanteil leisten. Alle Arbeitnehmer und krankenpflichtversicherte Selbstständige haben für maximal 52 Wochen Anspruch auf Krankengeld, sofern sie wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig sind. Arbeitnehmer erhalten Krankengeld ab dem elften Krankheitstag, es entspricht 55 Prozent der Bemessungsgrundlage (Einkommen
pro Tag auf der Grundlage des Vorjahres bis zur Grenze des 1,5-Fachen des durchschnittlichen nationalen Lohns). In den ersten zehn Tagen zahlt der Arbeitgeber: Während der ersten drei Krankheitstage übernimmt er 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, ab dem vierten bis zum zehnten Tag 55 Prozent.
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens drei Jahre arbeitslosenversichert war. Die Leistung wird sechs Monate lang gezahlt (vier Monate bei Befristung).
Weitere Informationen zum slowakischen Sozialversicherungssystem bietet Ihnen das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie (www.employment.gov.sk), die Slowakische Sozialversicherung (www.socpoist.sk) und die Zentrale für Arbeit, Soziales und Familie (www.upsvar.sk).
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Wenn die Kinder mitkommen...
Kinder im Alter von drei (manchmal sogar jünger) bis sechs Jahren können die Vorschule in staatlichen, privaten und kirchlichen Kindergärten besuchen. 87 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe nehmen das Angebot in Anspruch. Das letzte Jahr der Vorschule (vor der Schulpflicht) ist in den staatlichen Kindergärten kostenlos. Staatliche und städtische Kindergärten sind meist den ganzen Tag über (von 6 Uhr bis 18 Uhr) geöffnet. Die Gebühren der staatlichen Einrichtungen werden regional festgelegt und liegen zwischen 20 und 40 € monatlich. Private und kirchliche Kindergärten verlangen in der Regel deutlich mehr: So stellt etwa der internationale Montessori-Kindergarten in Bratislava für die Ganztagsbetreuung von Drei- bis
Sechjährigen rund 674 € pro Monat in Rechnung.
Ab sechs Jahren sind Kinder schulpflichtig. Die allgemeine Schulpflicht endet nach zehn Jahren. Die erste Stufe der Schulausbildung ist die neunjährige Grundschule. Danach melden sich die Schüler für eine Ausbildung an einer Mittelschule an. Dafür müssen sie in der Regel ein Aufnahmeverfahren absolvieren. Die Ausbildung an der Mittelschule dauert zwei bis vier Jahre. Nach vier Jahren kann man die Matura (Abitur) erhalten. Sie ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium.
Der Unterricht an den Grundschulen findet an fünf Tagen pro Woche jeweils vormittags statt, an den Mittelschulen teilweise auch am Nachmittag. Neben dem System der staatlichen Grund- und Mittelschulen gibt es einige Sonderschulformen: darunter Spezialeinrichtungen für körperlich und geistig behinderte Kinder sowie für besonders talentierte und überdurchschnittlich Begabte. Dazu zählen beispielsweise Sportschulen, Schulen mit erweitertem Mathematikunterricht und mit vertiefter Fremdsprachenausbildung. Zudem gibt es vor allem in den Gebirgsregionen sogenannte Zwergschulen, in denen nicht alle Klassenstufen vertreten sind. Seit 1990 gibt es auch einige kirchliche und private Schulen, die im Gegensatz
zu den staatlichen gebührenpflichtig sind.
Der Unterricht findet auf Slowakisch statt. Angehörige nationaler Minderheiten (Tschechen, Ungarn, Deutsche, Polen, Ukrainer, Russen) haben das Recht auf Bildung in ihrer Herkunftssprache. Mehr als ein Drittel der Schüler lernt Deutsch als erste oder zweite Fremdsprache.
Weiterführende Informationen zum slowakischen Schulwesen finden Sie auf der Website des Slowakischen Bildungsministeriums www.minedu.sk und unter http://europa.eu/ploteus.
Der Staat unterstützt Eltern und Kinder ab der Geburt durch Geburtsbeihilfe, Erziehungsgeld und Kindergeld. Bei der Geburt erhalten Eltern einmalig eine Geburtsbeihilfe in Höhe von 151 €. Anschließend bekommen sie für Kinder bis zu drei Jahren monatlich 151 € Erziehungsgeld, sofern diese nicht oder weniger als vier Stunden täglich im Kindergarten betreut werden. Das Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt und beträgt monatlich 18 € pro Kind.
Schwangere (versicherte Arbeitnehmerinen) erhalten acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin Mutterschaftsgeld. Es wird 28 Wochen lang ausgezahlt, bei Mehrlingsgeburten und für alleinerziehende Eltern bis zur 37. Woche. Zugleich steht Eltern ein Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub von 28 Wochen (Mehrlingsgeburten 37 Wochen) zu.
Weitere Auskünfte zu familienbezogenen Leistungen erteilt das slowakische Arbeits- und Sozialministeriums unter www.employment.gov.sk.
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Weiterbildung
In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.
In der Slowakischen Republik ist das Bildungsministerium für die Reglementierung von Weiterbildung und lebenslangem Lernen zuständig. Andere Ministerien bieten spezielle Weiterbildungen in ihren Fachbereichen an. So unterhält zum Beispiel das Landwirtschaftsministerium ein Weiterbildungsinstitut für Landwirtschaft (www.agroinstitut.sk).
Weiterbildungsmaßnahmen werden von staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Eine der größten ist die Academy of Education: Sie hat Filialen in 38 slowakischen Städten (www.aveducation.sk). Sie bietet Weiterbildung in den Bereichen Fremdsprachen, IT, Management und Recht an. Fernstudiengänge haben unter anderem die City University Bratislava (www.cub.sk), die TU Zvolen (www.tuzvo.sk) und die TU Kosice (www.tuke.sk) im Programm.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in der Slowakischen Republik":
Mobil in Europa - Slowakische Republik (Flyer 2 Seiten) (
pdf, 520 kB)
www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.
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