Programm Beigeordnete Sachverständige

Beigeordnete Sachverständige (BS) sind international bekannt als Junior Professional Officers (JPOs), Associate Experts (AEs) oder Associate Professional Officers (APOs).

Die Bundesregierung hat mit etwa 20 Internationalen Organisationen Abkommen zur Förderung von deutschen Nachwuchskräften als Beigeordnete Sachverständige geschlossen. Die Federführung des Programms liegt beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ); das Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO) ist verantwortlich für die Durchführung des Programms.

Auch andere Mitgliedsländer der Internationalen Organisationen haben vergleichbare Abkommen. Neben den deutschen Beigeordneten Sachverständigen gibt es eine Vielzahl von Nachwuchskräften anderer Nationen in den Internationalen Organisationen.

 

Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung leistet mit diesem Programm einen Beitrag zur multilateralen Entwicklungszusammenarbeit und bietet deutschen Nachwuchskräften die Option, internationale Berufserfahrung zu sammeln und ihre Wettbewerbschancen bei Bewerbungen für eine Beschäftigung bei Internationalen Organisationen deutlich zu erhöhen.

Durchschnittlich wurden in den letzten fünf Jahren 44,6 deutsche Nachwuchskräfte pro Jahr als Beigeordnete Sachverständige neu eingesetzt; laufend sind zwischen 140 und 150 deutsche Beigeordnete Sachverständige bei Internationalen Organisationen tätig.

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Beschäftigungsfelder

Beigeordnete Sachverständige finden ihren Einsatz bei den Vereinten Nationen mit ihren verschiedenen Unter- und Sonderorganisationen. Entweder handelt es sich um Tätigkeiten am Sitz der jeweiligen Organisation oder in den Regional- und Feldbüros in Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa. Auch bei den Entwicklungsbanken wie der Worldbank Group, der Inter-American Development Bank und ab diesem Jahr bei der European Bank of Reconstruction and Development finden deutsche Nachwuchskräfte interessante und herausfordernde Aufgabenstellungen.

Beigeordnete Sachverständige arbeiten in allen wesentlichen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit wie Armutsbekämpfung, Demokratie und Menschenrechte, Flüchtlingshilfe und Krisenprävention, Umweltschutz, Gesundheitsversorgung, Arbeitsschutz, Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung, Bildung sowie ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung.

Sie sind in den unterschiedlichen Sektoren beispielsweise mit der Konzeption von Entwicklungsstrategien, der Erarbeitung von Länder- und Sektorstudien sowie mit Projektplanung, Projektimplementierung und Projektmanagement befasst. In geringerem Maße handelt es sich um Aufgaben im Bereich der Verwaltung, Personalwesen oder der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

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Bewerbungsvoraussetzungen

Angesprochen sind Kandidatinnen und Kandidaten mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit erster Berufserfahrung nach abgeschlossenem Hochschulstudium. Da es sich um ein Nachwuchsprogramm handelt sollten Bewerberinnen und Bewerber im Regelfall ein bis vier Jahre Berufserfahrung nach Hochschulabschluß haben. Die Weltbank/Entwicklungsbanken geben die Altersgrenze von 32 Jahren vor.

Hervorragende universitäre Leistungen, die vertiefte Auseinandersetzung mit einer internationalen oder entwicklungspolitischen Fragestellung in der Diplom- oder Magisterarbeit sind für eine Bewerbung ebenso von Vorteil wie im Ausland erworbene relevante berufliche Erfahrungen und absolvierte Praktika.

Nachgefragt werden von den Organisationen unter anderem Juristen/Juristinnen, Sozial- und Politikwissenschaftler/innen, Wirtschaftswissenschaftler/innen, Volkswirte/Volkswirtinnen, Agraringenieure/Agraringenieurinnen, Ernährungswissenschaftler/innen, Geographen/Geographinnen, Verwaltungswissenschaftler/innen und Umweltingenieure/Umweltingenieurinnen. Erfahrungen im internationalen Bereich und in der Entwicklungszusammenarbeit sind fast ausnahmslos Voraussetzung für eine Bewerbung.

Verhandlungssichere Kenntnisse in Englisch und meistens einer weiteren VN-Amtssprache sind notwendig. Interkulturelle Kompetenz, Teamfähigkeit, Planungs- und Organisationskompetenz, Kreativität und Lernbereitschaft sind weitere Elemente der seitens der Internationalen Organisationen gewünschten Mitarbeiterprofile.

Ausschlussklauseln:
  • Eine Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Ende eines Internship/einer Tätigkeit als Consultant bei der gleichen Internationalen Organisation und dem Beginn der Ausschreibungsfrist für das Programm Beigeordnete Sachverständige (zum 1. Januar eines jeden Jahres) mindestens sechs Monate liegen.
  • Es ist nicht vorgesehen, im Rahmen des Programms Beigeordnete Sachverständige beurlaubte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu entsenden.

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Stellenausschreibungen

Die Auswahl der Internationalen Organisationen, in denen deutsche Nachwuchsführungskräfte als Beigeordnete Sachverständige eingesetzt werden sollen, ebenso wie die Festlegung der konkreten Positionen erfolgt im November des auslaufenden Programmjahres. Im Anschluss werden die Stellen im Internet veröffentlicht, möglichst ab Mitte Dezember/spätestens aber zum 1. Januar des neuen Programmjahres.

Auch nach Bewerbungsschluss können die Ausschreibungen aufgerufen werden, um ganzjährig einen Überblick über mögliche Aufgabenbereiche und Anforderungsprofile im Rahmen des Programms Beigeordnete Sachverständige zu erhalten.

Für Stellenveröffentlichung und die Bewerbungen für die Food and Agriculture Organization (FAO) ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich.

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Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Interessentinnen und Interessenten können sich auf bis zu zwei der ausgeschriebenen Vakanzen bewerben. Alle Bewerbungen - Ausnahme im Fall der FAO an das BLE - sind an das BFIO zu richten, da die Vorauswahl und Benennung der Kandidatinnen und Kandidaten für die bei den Internationalen Organisationen zu besetzenden Positionen beim BFIO liegt.

Aufgrund der schriftlichen Bewerbung entscheidet das BFIO gemeinsam mit dem BMZ und anderen Ministerien, welche Bewerberinnen und Bewerber zu dem Auswahlverfahren nach Bonn eingeladen werden.

Die Auswahlkommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/Vertretern des BMZ, des BFIO, das für die Organisation verantwortliche Ministerium sowie einer deutschen Institution aus dem Bereich der Entwicklungspolitik. Das Auswahlverfahren sieht eine schriftliche Arbeit in Englisch sowie ein persönliches Interview vor.

Im Anschluss übermittelt das BFIO den Internationalen Organisationen mehrere Kandidatenvorschläge pro Position. Nach anschließenden Auswahlgesprächen der IO via Videokonferenz/Telefon oder persönlichen Interviews im BFIO treffen die Organisationen ihre endgültigen Entscheidungen selbst.

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Vertragsbedingungen und soziale Sicherung

Die Internationalen Organisationen schließen für jeweils 1 Jahr mit den Beigeordneten Sachverständigen einen Arbeitsvertrag ab, der um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Der Einsatzzeitraum für einen Beigeordneten Sachverständigen beträgt in der Regel zwei Jahre.

Grundsätzlich gelten für die Beigeordneten Sachverständigen die Personalstatuten (Staff Rules und Staff Regulations) der jeweiligen Organisation einschließlich etwaiger Ergänzungen beziehungsweise Sonderregelungen. Die Einstufung der Beigeordneten Sachverständigen z.B. im VN-Bereich erfolgt in die Einstiegsvergütungsgruppe des vergleichbaren höheren Dienstes (P2). Die Dienstbezüge setzen sich aus dem Grundgehalt und verschiedenen Zulagen zusammen. Das Grundgehalt beträgt rund 46.500 U$ für eine/n Nichtverheirate/n (Stand Januar 2011). Für verschiedene Dienstorte wird zusätzlich ein Kaufkraftausgleich (post adjustment) gewährt, der sich von 0% bis über 60% bewegen kann. Bei den Entwicklungsbanken und bei einigen Internationalen Organisationen gelten andere Gehaltsbedingungen. Die Bezüge unterliegen in Deutschland nicht der Steuerpflicht.

Während der Einsatzdauer ist die/der Beigeordnete Sachverständige im Rahmen der privaten Gruppenversicherungen der Internationalen Organisationen kranken- und unfallversichert.

Für fast alle Organisation (Ausnahmen sind OECD, EBRD und IADB) gilt seit längerem hinsichtlich der Altersversorgung die Regelung, dass ausnahmslos alle deutschen Beigeordneten Sachverständigen in den Pension Fund der jeweiligen Organisation vom ersten Tag an aufgenommen werden. Beigeordnete Sachverständige bei der OECD in Paris zahlen in das französische Rentenversicherungssystem ein, Beigeordnete Sachverständige bei der EBRD in London sowie Beigeordnete Sachverständige bei der IADB in Washington in die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA).
Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist in bestimmten Fällen möglich.

Nach Ende des Einsatzes und bei Rückkehr nach Deutschland kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Überbrückungsbeihilfe vom Bundesverwaltungsamt gewährt werden.

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Vorbereitung und Programmbetreuung

Die Beigeordneten Sachverständigen sind während der Dauer ihres Einsatzes Bedienstete der Internationalen Organisationen. Gleichwohl ist es Ziel auf deutscher Seite, die Beigeordneten Sachverständigen vor Ausreise auf ihren Einsatz vorzubereiten und natürlich auch während der Dauer ihrer Tätigkeit zu begleiten.

Vor der Ausreise ist eine generelle Einführung und eine ein- bis mehrwöchige Hospitation in den für die jeweilige Organisationen zuständigen Fachministerien und den für den Einsatz relevanten Institutionen vorgesehen. Für in Entwicklungsländer ausreisende Beigeordnete Sachverständige können Vorbereitungsseminare z.B. in Länderkunde und Landessprache bei InWEnt (Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH) belegt werden.

Regelmäßige Arbeitskontakte zu den deutschen Institutionen (Ministerien, sonstige Fachorganisationen) haben im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert. Genauso wichtig ist die Netzwerkbildung unter den deutschen Beigeordneten Sachverständigen. Ein regelmäßiger Rundbrief, den das BFIO herausgibt, das Networken zwischen den BS sowie Gespräche und Treffen in den deutschen Auslandsvertretungen bei den Internationalen Organisationen vor Ort unterstützen dieses Ziel.

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Nachbetreuung

Der Beigeordneten Sachverständigen-Einsatz beträgt in der Regel 24 Monate. Es ist nicht möglich, dass alle Beigeordneten Sachverständigen nach Beendigung der geförderten Einsatzzeit – unmittelbar oder mittelbar – einen Anschlussvertrag von der Internationalen Organisation erhalten. Bereits die Stellenanzahl, die Einstellungspolitik und die Personalbewegungen bei den Internationalen Organisationen setzen hier Grenzen. Es ist wesentlich, diesen Aspekt vor einer Bewerbung für das Programm Beigeordnete Sachverständige in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Bei der Rückorientierung nach Deutschland ist das BFIO behilflich. Ein „debriefing" nach Beendigung der Einsatzzeit ist vorgesehen. Die ehemaligen Beigeordneten Sachverständigen sind untereinander vernetzt.

 

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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de