Arbeiten in Kanada
Arbeitsmarkttrends
Kanada ist ebenso spürbar von der Weltwirtschaftskrise getroffen worden wie andere Industriestaaten. Die Arbeitslosenquote stieg von nur 5,8 Prozent Ende 2007 auf 8,7 Prozent im August 2009 und liegt Anfang 2010 bei 8,3 Prozent. Verschiedene Faktoren haben zu dieser Entwicklung beigetragen, von denen einige besonders hervorstechen.
Haupthandelspartner der Kanadier sind die USA. Daher zog der Rückgang der Güterproduktion in den Vereinigten Staaten und die Verringerung des Warenaustausches zwischen beiden Ländern eine große Zahl von Entlassungen in Kanada nach sich. Besonders zeigte sich dies im Bereich der kanadischen Zulieferindustrie in Ontario, die für die Automobilproduktion im Norden der USA arbeitet. Durch den eingeschränkten Warenaustausch insgesamt verloren auch viele kanadische Fernfahrer ihre Jobs.
Zusätzlich Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergaben sich in Folge des niedrigeren Rohölpreises. Die Industrie in den Ölsandfeldern im Norden Albertas, die viele Jahre Motor des wirtschaftlichen Booms war, hielt sich angesichts niedriger Weltmarktpreise und der Finanzkrise mit Investitionen zurück. Dies führte bei der Zulieferindustrie zu Auftragsmangel und hatte auch hier Entlassungen zur Folge. Gerade die Provinz Alberta, in der das größte Ölvorkommen zu finden ist, sah sich daher seit Ende 2008 einem besonders starken Anstieg der Arbeitslosigkeit ausgesetzt. Lag die Quote noch im November 2008 bei nur 3,5 Prozent, stieg sie binnen Jahresfrist auf mehr als das Doppelte: Im November 2009 lag sie bei 7,4 Prozent; Anfang 2010 bei 6,6 Prozent.
Inzwischen hat die Erdölindustrie verstärkt damit begonnen, neue Erdölfelder zu erschließen und vergibt mehr Aufträge an die Zulieferer. Mitarbeiter, die vor mehreren Monaten entlassen worden waren, werden wieder zurückgeholt. Dies kommt zurzeit hautsächlich kanadischen Arbeitskräften zugute und den ausländischen Arbeitskräften, die bereits in Kanada gearbeitet haben als die Krise begann. Dennoch ist die wirtschaftliche Erholung im Frühjahr 2010 noch nicht wieder so weit fortgeschritten, dass Arbeitskräfte im Ausland gesucht werden müssen.
Ähnliches gilt für die Bauindustrie, in der ebenfalls ein großer Personalabbau stattgefunden hat. Unter anderem wegen ungeklärter Finanzierungen und fehlender Kredite sind Bauvorhaben nicht nur in Alberta, sondern auch in British Columbia auf Eis gelegt worden. So werden zurzeit neben den Bewerberinnen und Bewerbern aus Berufen in der metallverarbeitenden Industrie auch so gut wie keine Baufachleute mehr aus dem Ausland nachgefragt. In den Baufachberufen kann erst wieder aus dem Ausland rekrutiert werden, nachdem einheimische Facharbeiter oder ausländische Fachkräfte mit unbefristetem Aufenthalt eingestellt wurden und damit der Arbeitsmarkt entlastet worden ist.
Nach Einschätzung von kanadischen Arbeitgebern und Regierungsstellen wird die wirtschaftliche Entwicklung erst ab Mitte 2010 wieder an Fahrt aufnehmen und zu vermehrten Stellenausschreibungen auch im Ausland führen. Im Gegensatz zu Handwerk und Industrie ist die Hotel- und Gaststättenbranche und der Tourismus weniger von der Krise getroffen worden. Für qualifiziertes Personal aus Deutschland bestehen in diesen Bereichen weiterhin gute Arbeitsmöglichkeiten.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
Voraussetzungen für eine Tätigkeit in Kanada
Deutsche Staatsbürger können im Gegensatz zu Bürgern vieler anderer Staaten ohne Visum nach Kanada als Touristen einreisen. Möchten sie dort jedoch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, benötigen sie in jedem Fall eine Arbeitsgenehmigung und eine daran gekoppelte Aufenthaltserlaubnis. Es gibt mehrere Wege, eine solche Arbeitsgenehmigung zu erhalten.
"Temporary Work Permit" als "Skilled Worker"
Die Arbeitsaufnahme als "skilled worker" mit einem "temporary work permit" (zeitlich befristete Arbeitsgenehmigung) ist der Regelfall, um legal in Kanada arbeiten zu können. Man benötigt für die Beantragung ein Arbeitsangebot eines kanadischen Arbeitgebers. Dieser muss vor Ort bei "Service Canada" (früher: Human Resources Skills Development Canada - HRSDC) eine Arbeitsmarktprüfung beantragen (Labour Market Opinion = LMO). Ziel dieser Prüfung ist es herauszufinden, ob für die angebotenen Tätigkeiten Arbeitskräfte in Kanada zur Verfügung stehen. Sollte das nicht der Fall sein, kann "Service Canada" dem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, mit der bestätigt wird, dass gegen die Einstellung eines Ausländers beziehungsweise einer Ausländerin keine Bedenken bestehen. Diese Bestätigung muss zusammen mit dem Arbeitsangebot und weiteren Dokumenten bei der Beantragung des "temporary work permit" bei der kanadischen Botschaft eingereicht werden. Ausländer und Ausländerinnen, die mit dieser Art der Arbeitsgenehmigung in Kanada arbeiten, zählen zu den „Temporary Foreign Workers“ (TFWs).
International Experience Canada (IEC) (ehemals: Youth Mobility Program)
Das Kulturaustauschprogramm „International Experience Canada“ ist wesentlicher Bestandteil des Deutsch-Kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität. Es umfasst drei Kategorien, die sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen richten:
- Kategorie „Working Holiday“ (ehemals „work&travel)
- Kategorie „Internship“ (ehemals „Praktikum“) und
- Kategorie „Young Professionals“ (ehemals „young workers“)
Für alle Kategorien im Rahmen des Programms IEC gilt eine Altersbegrenzung als Teilnahmevoraussetzung. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre und dürfen höchstens 35 Jahre alt sein. Außerdem gilt für alle Kategorien, dass eine Labour Market Opinion (LMO) nicht erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass Ehepartner und Kinder im Rahmen des Programms IEC nicht mit nach Kanada genommen werden können, also im Rahmen des work permits keine Aufenthaltserlaubnis erhalten werden. Die Bewerbung für alle Kategorien des Programms hat bei der Kanadischen Botschaft in Berlin zu erfolgen. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Kanadischen Botschaft http://www.canadainternational.gc.ca/germany-allemagne unter dem Stichpunkt „Programme für Jugendmobilität“.
IEC – Kategorie „Working Holiday“ (ehemals „Work & Travel")
Das Working Holiday-work permit bietet deutschen Staatsbürgern die Möglichkeit, einen touristischen Aufenthalt und Arbeit legal miteinander zu verbinden. Junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren können mit dem „offenen“ work permit in der Kategorie "Working Holiday“ bis zu 12 Monate in Kanada reisen und jobben. Mit diesem work permit ist man berechtigt, bis auf wenige Ausnahmen jeden Job anzunehmen – solange es keine beruflichen Zulassungsregelungen generell oder in den Provinzen gibt (zum Beispiel Zulassung von ärztlicher Tätigkeit etc.). Bei der Beantragung des work permits in dieser Kategorie muss kein Arbeitsangebot aus Kanada nachgewiesen werden. Bitte beachten: Im Rahmen dieser Kategorie steht jedes Jahr nur ein begrenztes Kontingent an Arbeitsgenehmigungen zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher, den Antrag für einen Aufenthalt in einem entsprechenden Kalenderjahr bereits frühzeitig zu stellen – zum Beispiel schon ab Ende November des Vorjahres.
IEC – Kategorie „Internship“ (ehemals „Praktikum“)
In dieser Kategorie können sich unabhängig von der Semesterzahl Studierende von Universitäten und Fachhochschulen bewerben, wenn sie über ein Arbeitsangebot verfügen, das eine auf das Studienziel ausgerichtete Tätigkeit (Fachpraktikum) enthält.
IEC – Kategorie „Young Professionals“ (ehemals „young worker“)
Die Kategorie „Young Professionals“ richtet sich an junge Berufstätige und Absolventen, die in Kanada eine fachbezogene berufliche Fortbildung absolvieren möchten, um ihre Fachkenntnisse zu vertiefen, und wichtige Schlüsselqualifikationen wie erste berufliche Auslandserfahrung gewinnen möchten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung (Lehre, Berufsfachschulausbildung, Berufsakademie-Abschluss) oder ein Hochschul- beziehungsweise Fachhochschulabschluss. Es ist ein Arbeitsangebot (Job Offer) eines kanadischen Arbeitgebers erforderlich, das eine Tätigkeit im jeweiligen Berufsfeld vorsieht. Das work permit gilt maximal für ein Jahr und nur für die angebotene Tätigkeit bei dem entsprechenden Arbeitgeber.
Ein work permit im Rahmen des Programms „International Experience Canada“ erleichtert die Stellensuche in Kanada, weil damit eine der größten Hürden – die Arbeitsmarktprüfung (Labour Market Opinion, LMO) - überwunden werden kann. Normalerweise muss ein Arbeitgeber bei den kanadischen Behörden klären, ob er eine Erlaubnis für die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers erhalten kann. Dies bedeutet einen großen Aufwand, den ein Arbeitgeber häufig nicht betreiben möchte. Deshalb sollten Sie bereits bei der Bewerbung dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen, dass eine Arbeitsmarktprüfung in Kanada (LMO von Service Canada) nicht erforderlich ist, da das work permit über das Program IEC beantragt wird und damit der Aufwand bei den kanadischen Behörden entfällt. Sie minimieren so das Risiko, nur aus Gründen der Arbeitsmarktprüfung eine Absage zu erhalten.
Nähere Informationen zum Programm „International Experience Canada“ finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Kanadischen Botschaft unter http://www.canadainternational.gc.ca/germany-allemagne/youth-jeunesse/index.aspx. Bitte versäumen Sie nicht, auch die FAQ zu lesen.
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Arbeiten in Kanada – grundsätzliche Erwartungen der Arbeitgeber
Die kanadischen Arbeitgeber erwarten von ausländischen Arbeitnehmern in der Regel, dass folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung, die über viele Jahre erworben wurde und die der Berufsausbildung gleichgestellt werden kann.
- Berufserfahrung von ein bis zwei Jahren nach der Ausbildung. Die letzte Berufserfahrung sollte nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Generell gute Englischkenntnisse. Abhängig vom jeweiligen Beruf sind Englischkenntnisse auf unterschiedlichem Niveau notwendig, mindestens aber gutes Schulenglisch.
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Arbeiten in Kanada - Hintergrundinformationen zum Arbeitsleben
In Bezug auf das Arbeitsverhältnis als solches herrschen härtere Bedingungen, als Sie es vermutlich von Deutschland gewohnt sind. So sind die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einhalten muss, deutlich kürzer. Auch Ihr Anspruch auf bezahlte Urlaubstage ist geringer. Arbeitsverträge werden in der Regel mündlich geschlossen. Es ist jedoch zu empfehlen, auf einen schriftlichen Vertrag zu bestehen, damit im Streitfall eine anfechtbare Grundlage vorhanden ist.
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Einwanderung
Wer beabsichtigt nach Kanada auszuwandern, um dort zu leben und zu arbeiten, kann beim kanadischen Konsulat in Berlin die Einwanderung beantragen. Nach Abschluss des Einwanderungsverfahrens erhält man den Status eines "landed immigrant", der eine Arbeitsgenehmigung einschließt. Eine Einwanderung ist in vielen kanadischen Provinzen auch über ein "Provincial Nominee Programm" (PNP) möglich. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Provinzialregierungen. In Fragen zur Einwanderung nach Kanada kontaktieren Sie bitte die Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige beim Bundesverwaltung www.bva.bund.de.
Zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die kanadische Botschaft in Deutschland www.kanada.de oder die Kanadische Behörde für Staatsbürgerschaft und Immigration unter www.cic.gc.ca.
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Vermittlung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Die ZAV kann Ihnen nur dann weiterhelfen, wenn konkrete Stellenangebote vorliegen. Arbeitgeber wenden sich an die ZAV, wenn sie sich entschieden haben, Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu suchen. Auch einige Personaldienstleister vor Ort arbeiten mit der ZAV zusammen. Der Vorteil dieser Zusammenarbeit besteht darin, dass bei der Vermittlung durch diese privaten Personaldienstleister für Sie keine Gebühren für die Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber entstehen. Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen der privaten Personalagenturen können jedoch Kosten verursachen. Von Fall zu Fall bieten die Vermittlungspartner der ZAV im Auftrag des Arbeitgebers erste Unterstützung vor Ort beziehungsweise bei der Einreise an (zum Beispiel Abholung am Flughafen, Hilfe bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche und ähnliches).
Die ZAV kann Sie bei der Suche nach einer passenden Stelle in Kanada unterstützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle weiteren Aktivitäten hinsichtlich der Arbeitsaufnahme (Abschluss des Arbeitsvertrages, Krankenversicherung, Arbeitsgenehmigungsverfahren, usw.) in Ihrer eigenen Verantwortung liegt.
Stellenangebote unter www.arbeitsagentur.de
Stellenangebote im Ausland werden tagesaktuell im Internet unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht. Zugang zum Internet haben Sie unter anderem bei allen örtlichen Agenturen für Arbeit. So gelangen Sie direkt zum gewünschten Angebot:
- unter www.arbeitsagentur.de direkt zur Jobbörse
- In der Suchmaske „Finden Sie eine passende Stelle“ die erweiterte Suche öffnen
- Berufsbezeichnung eingeben
- Land ändern
- Zielland auswählen
- Suche ausführen.
Hinweis: Die in der Jobbörse befindlichen Stellenangebote zu Kanada können Angebote sein, die von Mitarbeitern des Arbeitgeber-Service der ZAV erfasst wurden oder die vom Arbeitgeber selbst oder einer Vermittlungsagentur veröffentlicht werden. Angebote, die im Auftrag eines Arbeitgebers oder einer Vermittlungsagentur durch die ZAV betreut werden, sind daran zu erkennen, dass sie fast ausnahmslos anonym veröffentlicht sind und die Bewerbung über den angegebenen Arbeitsvermittler der ZAV erfolgen muss. In diesen Fällen ist die ZAV um Unterstützung bei der Personalsuche gebeten worden. Hier prüft die ZAV den Arbeitgeber oder Vermittlungspartner vorab hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Bedingungen - zum Beispiel ob dieser auch tatsächlich keine Gebühren vom Arbeitnehmer für die bloße Vermittlung verlangt.
Sollten Sie die in der Stellenausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllen und sich auf eines der Stellenangebote bewerben wollen, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an die in der Ausschreibung angegebene Adresse. Es ist empfehlenswert, in Ihren Bewerbungsunterlagen immer eine E-Mail-Adresse anzugeben, da kanadische Arbeitgeber es vorziehen, auf diesem Weg ersten Kontakt mit Bewerberinnen und Bewerbern aufzunehmen. Sollten Sie noch Fragen zu den einzelnen Stellenangeboten haben, können Sie sich an die im jeweiligen Angebot genannten Kontaktpersonen wenden.
Sollten der ZAV keine Stellenangebote vorliegen, bedeutet dies selbstverständlich nicht, dass es generell keine Arbeitsmöglichkeiten für Sie gibt. Nicht alle Arbeitgeber, die Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, schalten die ZAV als Vermittlungsinstitution ein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nicht nur die Stellenangebote in der Job-Börse unter www.arbeitsagentur.de regelmäßig anzusehen, sondern auch andere Möglichkeiten der Stellensuche zu nutzen.
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Andere Wege der Stellensuche
Wer über das Internet einen Arbeitsplatz in Kanada suchen möchte, kann sich auf den folgenden Internetseiten einen ersten Überblick verschaffen. Für den Inhalt und die dort angebotenen Leistungen sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Jobvermittlung
www.jobbank.gc.ca
www.monster.ca
www.jobshark.ca
www.jobsetc.gc.ca
www.canadajobs.com
www.allcanadianjobs.com
www.cooljobscanada.com
www.workopolis.com
www.canjobs.com
Job-Seiten der verschiedenen Provinzen
www.bcjob.ca
www.albertajobs.com
www.manitobajobs.ca
www.ontariojobs.com
www.newbrunswick.com
www.saskjobs.ca
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Private Arbeitsvermittler und Einwanderungsberater
Grundsätzlich ist zwischen Arbeitsvermittlern (Recruiter, Temp Agencies) und Einwanderungsberatern (Immigration Consultants) zu unterscheiden. Häufig kooperieren Vermittlungsagenturen und Einwanderungsberater eng miteinander.
Private Arbeitsvermittler
Es gibt in Kanada eine ganze Reihe privater Arbeitsvermittler, an die Sie sich wenden können. Wenn Sie deren Dienste in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie im Vorfeld genau erfragen, für welche Leistung Sie welche Gebühren zu zahlen haben. Wenn Sie zu Zahlungen im Voraus aufgefordert werden, so prüfen Sie bitte, ob dies auf der Basis einer schriftlichen Übereinkunft (zum Beispiel eines Vertrages mit Angaben der konkreten Leistungen) mit einer Vermittlungsagentur erfolgt, welche Ihnen vorgelegen hat und welcher Sie zugestimmt haben. Oft haben private Vermittler zum Zeitpunkt einer Stellenausschreibung noch kein konkretes Stellenangebot für die Bewerber, sondern lassen sich Bewerbungsunterlagen zusenden und gehen dann erst nach Eingang der Gebühr initiativ auf Arbeitgeber zu.
Auf Grund negativer Erfahrungen mit privaten Vermittlungsagenturen haben einige Provinzregierungen inzwischen Regelungen erlassen, nach denen sich private Arbeitsvermittler registrieren lassen müssen, um legal arbeiten zu können. Dies ist ein erster Schritt zum erweiterten Schutz ausländischer Interessenten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die ZAV keine Empfehlungen für die Wahl eines privaten Arbeitsvermittlers aussprechen kann.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitnehmerüberlassung bei Temporary Foreign Workers in Kanada nicht erlaubt ist.
Einwanderungsberater
Sollten Sie die Absicht haben, in Kanada einzuwandern, macht es Sinn, sich professionelle Hilfe für das Verfahren zu holen. Hier sind Einwanderungsberater die richtigen Ansprechpartner. Zu diesen Beratern zählen private ‚Immigration Consultants’ mit entsprechender Ausbildung und Zertifizierung und auch etliche Anwälte, die sich auf das Einwanderungsrecht spezialisiert haben. Es ist zu empfehlen, einen Preisvergleich durchzuführen und auf jeden Fall darauf zu achten, dass diese Anbieter als ‚Immigration Consultants’ beim Verband der Einwanderungsberater registriert sind (siehe https://www.csic-scci.ca). Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die ZAV keine Empfehlungen für die Wahl eines Einwanderungsberaters aussprechen kann.
Jobmessen
In den letzten Jahren hat die ZAV verschiedene Jobmessen organisiert. An diesen Messen nahmen kanadische Arbeitgeber und kanadische Personaldienstleister teil, die konkrete Stellen zu besetzen hatten. Das Angebot auf diesen Messen wurde abgerundet durch die Teilnahme von Vertretern der Provinzregierungen, der kanadischen Botschaft, des Bundesverwaltungsamtes und der ZAV, die für weiterführende Fragen zur Verfügung standen. Wegen der aktuell schlechten Wirtschaftslage sind noch keine neuen Jobmessen unter Beteiligung der ZAV geplant. Sollten Veranstaltungen durchgeführt werden, finden Sie diese in der Übersicht der Veranstaltungen der ZAV unter www.ba-auslandsvermittlung.de/veranstaltungen.
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Bewerbung
Als Bewerbungsunterlagen erwarten die Arbeitgeber ein Anschreiben (Coverletter) und Lebenslauf (Resume) in englischer Sprache. Es sollten umfangreiche Informationen zu Ihrer bisherigen Berufserfahrung enthalten sein. Bitte informieren Sie sich über die übliche Form einer Bewerbung im nordamerikanischen Raum.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Anforderungen im konkreten Stellenangebot. Nicht selten werden zusätzlich deutsche Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) sowie Kopien von Arbeits- und Ausbildungszeiten gefordert.
Zudem ist es sinnvoll, bereits in der Bewerbung anzugeben, dass Ihr polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag ist. Dies hat besondere Bedeutung, da Einträge im Führungszeugnis Probleme bei der Erteilung der Arbeitsgenehmigung für Kanada hervorrufen oder direkt zur Ablehnung führen können.
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Anerkennung von Ausbildung und Abschlüssen
Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, in der die Berufsausbildung bundesweit gesetzlich einheitlich geregelt ist, hat jede kanadische Provinz ihre eigenen Vorschriften zum Ausbildungswesen und zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Wenn Sie als Ausländer in Kanada eine Arbeit aufnehmen möchten, sollten Sie daher für die jeweilige Provinz prüfen, ob ihr Beruf zu den so genannten. „compulsary trades“ zählt - also zu den Berufen, für die eine Berufsanerkennungsprüfung (theoretisch und gegebenenfalls praktisch) in der Provinz erforderlich ist. Sollte dies für Sie zutreffen, werden Sie sich dieser Prüfung innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens stellen müssen. Die Gültigkeit ihrer Arbeitserlaubnis kann vom Bestehen dieser Prüfung abhängen. Diese Prüfungen sind nicht zu unterschätzen, da sie in Englisch absolviert werden müssen.
Mit weit über zwanzig Berufen finden Sie die meisten „compulsary trades“ in der Provinz Alberta. Hier haben Sie sechs Monate Zeit, die Berufsanerkennungsprüfung zu absolvieren. Sollten Sie eine befristete Arbeitsgenehmigung besitzen, die in der Regel auf die Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber in einer Provinz beschränkt ist, müssten Sie im Fall von Alberta bei Nichtbestehen der Prüfung (und gegebenenfalls auch der Nachprüfung) Kanada wieder verlassen. Ihre Arbeitsgenehmigung wird in diesem Fall automatisch aufgehoben und Sie ist auch nicht für einen alternativen Arbeitgeber in einer anderen Provinz gültig. Im Einzelfall unterstützen kanadischen Arbeitgeber ihre neuen Mitarbeiter aus dem Ausland bei der Vorbereitung auf diese Prüfung.
Musterlebenslauf und "Arbeiten in Kanada":
Arbeiten in Kanada (2009) (
pdf, 747 kB)
Weiterführende Informationen:
www.bva-bund.de
Online-Angebot des Bundesverwaltungsamtes mit Informationen für Auswanderer und Auslandstätige. Die Webseite bietet einen Überblick über die verfügbaren Publikationen und Kontaktadressen der Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige.
www.kanada.de
Homepage der kanadischen Botschaft in Deutschland mit Informationen über Politik, Wirtschaft, Kultur, Veranstaltungen, Reisen, Studium und Arbeit.
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