Arbeiten in Neuseeland
Arbeitsmarkttrends
Die Arbeitslosenrate beträgt rund 4 %. Trotzdem besteht eine grosse Nachfrage nach gut qualifiziertem Personal, vor allem in den Bereichen Medizin, Informatik und gewissen Handwerken. Der "New Zealand Immigration Service" (www.immigration.govt.nz) führt eine Skilled Shortage List (Liste der gesuchten Berufe).
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Zugang zum Arbeitsmarkt
Für einen regulären Arbeitsaufenthalt ist in Neuseeland ein Visum erforderlich. Antragsformulare können in Form von pdf-Dateien unter www.immigration.govt.nz herunter geladen werden und sollten komplett ausgefüllt mindestens vier bis fünf Wochen vor dem geplanten Abflug bei der Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland (www.nzembassy.com) eintreffen. Bei der Einreise ins Land wird dem Inhaber des Visums dann die entsprechende Einreiseerlaubnis erteilt. Kontaktadressen der Auslandsvertretungen Neuseelands in Deutschland finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Wer ein paar Jahre regulär in Neuseeland arbeiten möchte, ohne gleich den Einwanderungsantrag stellen zu wollen, ist darauf angewiesen, einen Arbeitgeber zu finden, der gegenüber der Einwanderungsbehörde verdeutlicht, dass kein Kandidat aus dem Inland für den Posten zur Verfügung steht. Das kann bei allen Personen funktionieren, die eine hohe Qualifizierung auf einem Spezialgebiet besitzen, oder deren Beruf gerade besonders gefragt ist.
Reisen und Arbeiten
Für einen reinen Arbeitsaufenthalt in Neuseeland benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Als Tourist ist es Ihnen nicht gestattet, in Neuseeland zu arbeiten. Das Working Holiday-Visum für deutsche Staatsbürger bietet jedoch die Möglichkeit, Tourismus und Arbeit legal miteinander zu verbinden. Junge Leute im Alter von 18 bis 30 Jahren können mit dem Working-Holiday-Visum bis zu 12 Monate in Neuseeland reisen und jobben. Mit dem Working-Holiday-Visum in der Tasche kann man jeden Job annehmen. Seit dem 4. Juli 2005 können deutsche Staatsbürger für die Dauer ihres Aufenthaltes (maximal 1 Jahr) einer Beschäftigung beim einem Arbeitgeber oder unterschiedlichen Arbeitgebern nachgehen. Einfach zu finden sind in der Regel Aushilfsjobs in der Landwirtschaft oder Gastronomie sowie im Tourismus oder Verkauf. Die Annahme anspruchvollerer Arbeiten ist grundsätzlich möglich, Jobs sind hier aber deutlich schwerer zu finden. Vor Antritt des geplanten „Arbeitsurlaubs“ ist ein Betrag von 4.200 New Zealand Dollars (das sind etwa 2.120 €), die als eventuelles Taschengeld dienen sollen, vorzuweisen. Das Working Holiday Visum kann online unter www.immigration.govt.nz beantragt werden. Zahlreiche Organisationen bieten auf Basis des „Working-Holiday-Visums“ Programme an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die dafür zuständige Botschaft in Deutschland.
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Vermittlung durch die ZAV
Vermittlungsmöglichkeiten bestehen nur dann, wenn der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)) konkrete Stellenangebote vorliegen. Arbeitgeber wenden sich an die ZAV, wenn sie sich entschieden haben, Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu suchen. Auch einige Personaldienstleister vor Ort arbeiten mit der ZAV zusammen. Der Vorteil dieser Zusammenarbeit besteht darin, dass bei der Vermittlung durch diese privaten Personaldienstleister für Sie keine Gebühren entstehen. Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen der privaten Personalagenturen können jedoch Kosten verursachen. In vielen Fällen bieten unsere Vermittlungspartner erste Unterstützung vor Ort bei der Einreise (Abholung am Flughafen, Hilfe bei Behördengängen, der Wohnungssuche u.ä).
Stellenangebote unter www.arbeitsagentur.de
Stellenangebote im Ausland werden tagesaktuell im Internet unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht. Zugang zum Internet haben Sie unter anderem bei allen örtlichen Agenturen für Arbeit. So gelangen Sie direkt zum gewünschten Angebot:
- unter www.arbeitsagentur.de direkt zur Jobbörse
- In der Suchmaske „Finden Sie eine passende Stelle“ die erweiterte Suche öffnen
- Berufsbezeichnung eingeben
- Land ändern
- Zielland auswählen
- Suche ausführen.
Sollten der ZAV keine Stellenangebote vorliegen, bedeutet dies selbstverständlich nicht, dass es generell keine Arbeitsmöglichkeiten für Sie gibt. Nicht alle Arbeitgeber, die Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, schalten die ZAV als Vermittlungsinstitution ein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nicht nur die Stellenangebote in der JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de regelmäßig anzusehen, sondern auch andere Möglichkeiten der Stellensuche zu nutzen.
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Stellensuche
Wirklich gute Chancen haben nur Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufs- oder Hochschulausbildung, die Berufserfahrung und gute Sprachkenntnisse mitbringen.
Die Seiten der „Work and Income Agency“ (Arbeitsagentur Neuseelands) haben eine Jobdatenbank im Angebot und geben zudem zum Thema Jobsuche viele nützliche Tipps. Zu erreichen sind sie unter www.workandincome.govt.nz. Hinweis: Nur wenige Agenturen erklären sich wegen der Visaproblematik bereit, Bewerber aus dem Ausland anzunehmen.
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Bewerbung
In Neuseeland besteht die Bewerbung lediglich aus einem Anschreiben (covering letter), dem Lebenslauf (curriculum vitae) sowie dem Hinweis, dass auf Wunsch Referenzen nachgereicht werden können. Ein Foto entfällt aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber. Zeugnisse und andere Bescheinigungen fügt man nur nach Anforderung bei, da Bewerbungsmappen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Weitere Informationen unter: www.karriere-im-ausland.de.
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Anerkennung von Ausbildung und Abschlüssen
Berufs- und Bildungsabschlüsse, die von Bewerbern in Deutschland, der Schweiz oder Österreich erworben wurden, finden in der Regel auch in Neuseeland Anerkennung. Jedoch gibt es für einige Berufsgruppen besondere Regeln, die unter Umständen den Erwerb einer speziellen Lizenz voraussetzen. Architekten, Ingenieure, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenschwestern müssen die entsprechenden neuseeländischen Examen ablegen, um berufstätig werden zu können. Der "New Zealand Immigration Service" (www.immigration.govt.nz) führt eine Liste der geschützten Berufe, welche eine Registrierung durch den Berufsverband erfordern (Occupational Registration). Es ist darum empfehlenswert, die entsprechenden Berufsverbände in Neuseeland zu kontaktieren. Sämtliche Unterlagen sind in Englisch vorzulegen und müssen notfalls übersetzt werden. Wer seinen Arbeitsaufenthalt möglichst lückenlos planen will, sollte bereits vor seiner Abreise Kontakt mit dem „New Zealand Qualifications Authority NZQA“ (www.nzqa.govt.nz) aufnehmen. Die Organisation ist für die Bewertung von akademischen und wirtschaftlichen Qualifikationen zuständig und nimmt Einstufungen gemäß der neuseeländischen Standards vor. Sie beurteilt europäische Zeugnisse und Diplome und erstellt auf Antrag einen Report, welcher neuseeländischen Ausbildung ein europäisches Zeugnis oder Diplom gleichgestellt ist. Sofern Übersetzungen von Dokumenten benötigt werden, sollten diese von neuseeländischen Übersetzern vorgenommen werden. Im Inneministerium gibt es eine entsprechende Stelle. Die NZQA verlangt, dass Dokumente von akkreditierten neuseeländischen Übersetzungsbüros übersetzt wurden.
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Soziale Sicherung
Neuseeland hat 1899 als erstes Land der Welt den Achtstundentag eingeführt. Obwohl sich die Arbeitsbedingungen heutzutage von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz stark unterscheiden können, sorgen immer noch wichtige Arbeitsgesetze für den Schutz der Arbeitnehmer. Sie legen einen Mindestlohn fest, schreiben Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vor und sehen gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Alle Arbeitnehmer, die Gehalt oder Lohn beziehen, haben Anspruch auf 11 bezahlte Feiertage pro Jahr und ein Jahr nach Arbeitsantritt auf zusätzliche 15 Tage bezahlten Urlaub. Zudem haben Arbeitnehmer im Krankheits- oder Trauerfall auch Anspruch auf bezahlten Urlaub und ein Elternteil kann nach der Geburt eines Kindes bezahlten Elternschaftsurlaub nehmen. Ausländer/innen mit einer Residence Permit können dem staatlich finanzierten Gesundheitssystem beitreten. Die staatliche Krankenversicherung bietet eine Minimaldeckung, oft wird deshalb zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Spezialärzte können erst nach Überweisung durch einen Allgemeinpraktiker (General Practioner=GP) aufgesucht werden. Die GP können frei gewählt werden, ein Arztbe-such kostet standardmässig NZD 35-50 (für Kinder weniger). Spitalbehandlungen in öffentlichen Spitälern sind kostenlos, verordnete Medikamente werden jedoch nur teilweise vergütet. Die meisten Ärzte sind privat tätig und haben eigene Tarife. Wenn man nicht über ein Visum verfügt, das mindestens 2 Jahre Gültigkeit hat, ist es schwierig, in Neuseeland eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Es ist darum empfehlenswert, die Versicherungsfrage vor der Einreise abzuklären.
Weitere Informationen:
www.newzealandnow.govt.nz/
Im offiziellen Landesportal der Regierung von Neuseeland können Sie sich über das Land informieren, die Behörden der Regierung sowie unter "Government Services" über viele verschiedene Themen von Immigration über Beschäftigung bis hin zur Einkommenssteuer.
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