Arbeiten in den Niederlanden

 

Arbeitsmarkttrends

Der niederländische Arbeitsmarkt hat sich vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Im ersten Quartal 2011 verzeichnete die niederländische Wirtschaft das stärkste Wachstum seit drei Jahren. Erstmals seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde das Vorkrisenniveau wieder erreicht. Die Erholung fiel besser aus als in den meisten Ländern der Eurozone. Für das restliche Jahr 2011 wird ein anhaltendes, wenn auch abgeschwächtes Wachstum erwartet. Getragen wird der wirtschaftliche Aufschwung durch die erhöhten Investitionen der Unternehmen und die gestiegenen Exportzahlen. Die positive Konjunkturentwicklung spiegelt sich in den niederländischen Arbeitslosenzahlen wider: Nach Österreich vermerkten die Niederlande die niedrigste Arbeitslosenrate in der EU.

Noch 2010 sind die Beschäftigtenzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozent gefallen. Nach Eurostat-Erhebungen lag im Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 74,7 Prozent und somit deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 17,6 Prozent der niederländischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 79,3 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 3,1 Prozent in der Landwirtschaft. Die Niederlande wiesen im Juli 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 4,3 Prozent auf, 0,3 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit signifikant unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent.
Trotz der niedrigen Arbeitslosenrate sind auch in den Niederlanden wie in fast allen EU-Ländern junge Arbeitnehmer/innen im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um über 1Prozent gesunken, im Juli 2011 waren 7,5 Prozent der Niederländer zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit. Der EU-Durchschnitt lag dagegen bei 20,7 Prozent. Mit 4,4 Prozent waren fast genauso viele niederländische Männer wie Frauen arbeitslos gemeldet. Ihre Quote lag bei 4,3 Prozent.

Welche Berufe werden gesucht?

Zu den niederländischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
  • die Kfz-Industrie
  • der Maschinenbau
  • die chemische Industrie
  • die Elektrotechnik/Elektronik
  • die Informations- und Kommunikationstechnik
  • die Umwelttechnik
  • die Medizintechnik

Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure sehr gute Aussichten.

Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • ähnlich wie in Deutschland Berufe im Gesundheitswesen (Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen)
  • Hochschullehrer/innen
  • IT-Fachkräfte
  • Technische und kaufmännische Vertriebsfachkräfte
  • Büroangestellte mit Kundenkontakt, Buchhaltungsfachkräfte
  • Sanitärinstallateurinnen und -installateure
  • Maschinenbediener/innen, Monteurinnen und Monteure
  • Schweißer/innen
  • Fachkräfte im Gartenbau
  • Restaurantfachleute sowie Köchinnen und Köche

Dagegen gibt es insbesondere in der Baubranche derzeit nur sehr wenige offene Stellen zu besetzen.


Trotz weit verbreiteter Englisch- und Deutschkenntnisse sind niederländische Sprachkenntnisse bei der Jobsuche von entscheidendem Vorteil

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Niederlande einreisen. Als Tourist dürfen Sie sich sich drei Monate lang in den Niederlanden aufhalten. Wenn Sie länger als drei Monate bleiben möchten, müssen Sie sich beim „Immigratie- en Naturalisatiedienst“ (IND) registrieren. Beim IND kann man auf Wunsch auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Außerdem benötigen Sie einen gültigen Ausweis, eine Krankenversicherung (für Aufenthalte von mehr als sechs Monaten) und ein ausreichendes Einkommen.

Auch wenn sie nicht direkt benötigt wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis bei bestimmten rechtlichen Aktivitäten nützlich sein. Manchmal fragen Arbeitgeber danach, bevor sie einen Vertrag mit einem Arbeitnehmer abschließen, aber auch Banken, wenn Sie ein Bankkonto eröffnen, sowie andere offizielle Institutionen.

Bei der Arbeitssuche gelten für Sie die gleichen Rechte wie für Bürger der Niederlande. Sie dürfen sofort nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden eine Beschäftigung aufnehmen.

Auf der Website www.ind.nl finden Sie einen „Aufenthaltsassistenten“, der Ihnen die Regeln für den Aufenthalt in den Niederlanden für Sie selbst und eventuelle Familienmitglieder erläutert.

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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die niederländischen Lebenshaltungskosten entsprechen etwa den deutschen. Generell lässt sich sagen: Im Norden und Osten des Landes lebt es sich etwas günstiger als in der Mitte und im Westen (Randstad). Deutliche Preisunterschiede bestehen zwischen Städten und ländlichen Gebieten – in Amsterdam ist das Leben am teuersten: Die Mietpreise dort gleichen denen in München oder Hamburg. Weitere Informationen zur Kalkulation der Mietkosten in den Niederlanden finden Sie unter www.monetos.de.

Bei den Benzinpreisen liegen die Niederlande an der Spitze innerhalb der Europäischen Union: Ein Liter kostet rund 1,40 € (Stand: Mai 2010). Weitere Preisbeispiele bietet das EURES-Portal unter http://ec.europa.eu/eures (> Niederlande).

Löhne und Gehälter

Die Höhe der Löhne können Arbeitnehmer und -geber grundsätzlich frei miteinander vereinbaren. Dabei müssen jedoch Tarifverträge und das Gesetz über Mindestlöhne und Mindesturlaubsgeld berücksichtigt werden. Die betriebliche Altersvorsorge spielt in den Niederlanden eine große Rolle, da die staatliche Rente gering ausfällt. Sie sollten daher bei der Vertragsverhandlung auf jeden Fall danach fragen.

Die Höhe der Löhne und Gehälter variiert regional. In der Provinz Utrecht liegen die Einkommen deutlich über dem Landesdurchschnitt. Auch in Nord- und Südholland mit den Großstädten Amsterdam, Den Haag und Rotterdam verdient man sehr gut. Am wenigsten bekommen Arbeitnehmer in den Provinzen Groningen, Friesland und Limburg.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Juli 2010 für Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt sind und in Vollzeit arbeiten, 1.416 € brutto pro Monat. Arbeitnehmer zwischen 15 und 22 Jahren erhalten zwischen 30 und 85 Prozent des Mindestlohns – eine Tabelle und weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie unter http://english.szw.nl (> Employment conditions). Zudem haben Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsgeld. Es beträgt 8 Prozent des Jahresbruttolohns. Für einen Großteil der Arbeitnehmer ist die Höhe des Lohns oder Gehalts tariflich geregelt. Die aktuellen Tarifverträge sind auf der Website des Ministeriums für Soziales und Arbeit einsehbar (www.cao.szw.nl).

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die durchschnittliche Höhe der Löhne und Gehälter in den Niederlanden: Im Jahr 2008 verdienten Lkw-Fahrer zwischen 20.000 und 30.000 € brutto pro Jahr, Buchhalterinnen und Buchhalter 28.000 bis 38.000 €, Sekretäre und Sekretärinnen 25.000 bis 35.000 €, Ingenieure 40.000 bis 60.000 €, Programmierer 35.000 bis 50.000. Die Berufserfahrung spielt bei Lohnverhandlungen eine wichtige Rolle. Für das Jahr 2010 wird ein weiterer Anstieg der Löhne und Gehälter um 1,5 Prozent prognostiziert. Aktuelle Statistiken zu Löhnen und Gehältern finden Sie beim Statistischen Amt der Niederlande unter www.cbs.nl.

Steuern und Abgaben

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen, unterliegen sie in der Regel der niederländischen Einkommensteuer- und Sozialabgabenpflicht. Die Niederländische Steuerbehörde bietet dazu auf ihrer Homepage detaillierte Informationen an – auch über Sonderregelungen und spezielle Regelungen für Grenzgänger (www.belastingdienst.nl). Außerdem können Sie dort ein Steuererklärungsprogramm für ausländische Steuerpflichtige kostenlos herunterladen; es ist mit Erläuterungen in deutscher Sprache versehen. Falls Sie spezielle Fragen haben, können Sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde beraten lassen (Tel.: +31 (0) 555 385 385). Das Team für grenzüberschreitende Tätigkeiten erreichen Sie innerhalb der Niederlande unter der Telefonnummer 0 800-024 12 12, von Deutschland aus unter der Nummer 0 800-101 13 52.

Der Einkommensteuersatz verläuft progressiv, der Höchstsatz beträgt 52 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Die Einkommensteuer wird zusammen mit den Sozialbeiträgen in einem Betrag erhoben. Von diesem Betrag wird die Summe der Abgabenermäßigungen abgezogen, auf die Sie Anspruch haben. Zusätzlich können weitere ergänzende Nachlässe und Freibeträge gewährt werden. Detaillierte Informationen zu den Beitragssätzen sowie diverse Beispielrechnungen finden Sie in deutscher Sprache unter www.belastingdienst.nl (> Privatpersonen). Die Informationen ermöglichen Ihnen, Ihr künftiges Nettoeinkommen selbst zu berechnen.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Die öffentliche Arbeitsvermittlung UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemers Verzekeringen) WERKbedrijf spielt eine wichtige Rolle auf dem niederländischen Arbeitsmarkt. Sie hilft bei der Stellensuche, berät, informiert und vermittelt Hilfen. Sie ist obendrein in ein Netzwerk von Partnern und Zeitarbeitsagenturen eingebunden, sodass die meisten bei diesen Partnern gemeldeten freien Stellen auch in der Online-Datenbank des WERKbedrijf veröffentlicht werden (www.werk.nl) – unter anderem in deutscher Sprache. Zudem finden Sie dort Ratschläge zum Thema „Leben und Arbeiten in den Niederlanden“.

Private Zeitarbeits- und Personalvermittlungsagenturen (uitzendbureaus) sind weitverbreitet. Sie bieten Stellen für fast alle Berufe. Ihre Adressen stehen in den Gelben Seiten; eine Linkliste zu den Homepages vieler Agenturen gibt es unter www.werk.nl (> Arbeiten in den Niederlanden).

Das Internet wird für die Stellensuche immer wichtiger: Unternehmen veröffentlichen ihre Vakanzen zum Beispiel unter www.askjim.nl, www.monsterboard.nl, www.jobbingmall.nl, www.jobstoday.nl und www.stepstone.nl. Stellenangebote speziell in der Grenzregion können Sie unter www.euregio-jobroboter.com abrufen. Die meisten Unternehmen inserieren auch auf ihren Websites. Zudem sollten Sie einen Blick in den Stellenteil der Tageszeitungen NRC Handelsblad (www.nrc.nl), de Volkskrant (www.volkskrant.nl), de Telegraaf (www.telegraaf.nl) und AD (www.ad.nl) werfen.

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Etwa 85 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in den Niederlanden sind tarifvertraglich geregelt. Der Tarifvertrag legt die Arbeitsbedingungen fest, die zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wurden. Es gibt nur sehr wenige gesetzliche Vorschriften, die nicht durch Tarifverträge abgeändert werden können. Einen kompakten Überblick über arbeitsrechtlich relevante Gesetze und Regelungen, die bei der Vertragsgestaltung beachtet werden müssen, bietet die Homepage des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung: http://english.szw.nl (> Employment contracts > Which rules must your employer observe?).

In den Niederlanden ist es in vielen Branchen üblich, dass Arbeitnehmer zunächst über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden – auch in den oberen Hierarchieebenen. Häufig führt dies zu einem festen Arbeitsvertrag. Der Zeitarbeitsvertrag entspricht einem vollwertigen Arbeitsvertrag. Außerdem gibt es einen eigenen Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte. Eine weitere Besonderheit der Niederlande ist, dass dort so viele Menschen in Teilzeit beschäftigt sind wie nirgendwo sonst in Europa – fast die Hälfte (48,3 Prozent) aller Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren, vor allem Frauen, haben eine eingeschränkte Stundenzahl in ihrem Vertrag stehen.

Viele Arbeitgeber empfinden das Arbeitsrecht der Niederlande als rigide: Kündigungen sind oftmals nur schwierig und unter Zahlung hoher Abfindungen durchzusetzen. Immer häufiger versuchen die Unternehmen daher, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Sie sind bis zu einer Dauer von 36 Monaten zulässig. Außerdem gibt es Bereitschaftsdienstverträge, Verträge mit flexibler Stundenarbeitszeit pro Woche oder flexibler Wochentageregelung. Gesetzlich ist für Verträge keine schriftliche Form vorgeschrieben, daher gelten auch mündliche Absprachen.

Einige Vereinbarungen müssen jedoch schriftlich festgehalten werden, damit sie gültig sind. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales können Sie nachlesen, welche Vereinbarungen dies betrifft: http://english.szw.nl (> Employment > Employment contracts).

Die Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt normalerweise 39,5 Stunden, in vielen Tarifverträgen ist jedoch eine geringere Arbeitszeit vereinbart. Die maximal zulässige Arbeitszeit pro Schicht beträgt 12 Stunden, pro Woche 60 Stunden. Die Probezeit dauert maximal zwei Monate und muss schriftlich festgelegt werden. Während dieser Zeit können beide Seiten fristlos kündigen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen von maximal zwei Jahren Dauer ist die Probezeit auf einen Monat begrenzt. Falls der Arbeitgeber danach kündigen will, muss er das Kündigungsgesuch vom UWV WERKbedrijf überprüfen und genehmigen lassen. Falls dem Kündigungsgesuch stattgegeben wird, muss er eine Kündigungsfrist einhalten; sie beträgt – abhängig davon, wie lange man bereits im Unternehmen angestellt war – zwischen einem und vier Monaten. Der Urlaubsanspruch berechnet sich aus den Tagen, die man laut Vertrag pro Woche arbeitet, mal vier. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt das 20 Urlaubstage. Wer noch kein volles Jahr beim Unternehmen gearbeitet hat, erhält den Urlaub anteilig. Außerdem gibt es acht Feiertage, an denen die meisten Arbeitnehmer frei bekommen. Urlaubsansprüche können bis zu fünf Jahre lang angespart werden.

Hilfe bei Konflikten

Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können Sie sich zunächst an den Betriebsrat wenden, den es in jedem Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gibt. Außerdem engagieren sich in den Niederlanden drei große Gewerkschaftsbünde: Die Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV, www.fnv.nl), der Christelijk Nationaal Vakverbond (CNV, www.cnv.nl) und die Vakcentrale voor middengroepen en hoger personeel (MHP, www.vc-mhp.nl). Alle drei haben Rechtsabteilungen, die Gewerkschaftsmitglieder beraten und vertreten.

Informationen zum Thema „Arbeitsrecht in den Niederlanden“ bekommen Sie von den EURES-Beratern der Grenzregionen, deren Adressen Sie unter http://eures.europa.eu finden. Tipps zum Arbeits- und Vertragsrecht finden Sie auch unter www.nrw.dgb.de und www.euregio.de (> Publikationen).

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Mit Beginn des Jahres 2006 wurde in den Niederlanden die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufgehoben. Seither können Versicherte zwischen verschiedenen privaten Versicherungsanbietern wählen und haben das Recht, den Versicherer jährlich zu wechseln. Eine allgemeine, verpflichtende Krankenversicherung gewährleistet die Grundversorgung mit medizinischen Leistungen (Basispaket). Dafür bezahlen die Versicherten einen festen Betrag, dessen Höhe von der jeweiligen Krankenversicherung abhängt. Welche medizinischen Leistungen die Basisversicherung abdeckt, erfahren Sie in einer mehrsprachigen Broschüre des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, die Sie unter http://english.minvws.nl herunterladen können („Compulsory health insurance“).

Darüber hinaus sind Versicherte verpflichtet, neben der Basisprämie einen einkommensabhängigen Beitrag ihres Lohnes zu zahlen – der Betrag wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt. In der Regel wird er zudem vom Arbeitgeber erstattet. Detaillierte deutschsprachige Informationen dazu finden Sie auf der Website des Niederländischen Finanzamtes unter www.belastingdienst.nl (> Privatpersonen > wohnen und arbeiten).

Auch Ehegatten und Partner, die nicht in Beschäftigung sind, müssen die Grundprämie bezahlen, allerdings entfällt der einkommensabhängige Beitrag an das Finanzamt. Kinder unter 18 sind prämienfrei versichert, soweit sie kein Einkommen haben. Ebenso entfällt für sie der einkommensabhängige Beitrag. Das neue System eröffnet den Versicherten mehrere Wahlmöglichkeiten: So kann beim Abschluss der allgemeinen Krankenversicherung ein Eigenanteil für die ersten 100 bis 500 € vereinbart werden. Im Gegenzug fällt die Prämie niedriger aus. Erwachsene erhalten einen Teil der Prämie zurückerstattet, sofern sie pro Jahr weniger als 255 € für ihre Krankenversicherung aufwenden. Leistungen, die nicht im Basispaket enthalten sind, können über Zusatzversicherungen zugekauft werden.

Jeder, der in den Niederlanden steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, erhält seit Januar 2007 eine „Burgerservicenummer“ oder kurz BSN (zuvor: Sofinummer/Sozialversicherungsnummer). Mit dieser Nummer werden Sie im Steuer- und Sozialversicherungssystem registriert. Ausländer müssen sie beim Finanzamt (Belastingdienst) beantragen. Detaillierte Informationen zum Gesundheitssystem der Niederlande finden Sie in einer deutschsprachigen Broschüre, die Sie auf der Website des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport kostenlos herunterladen können: www.minvws.nl (Documents > The new health insurance system). Informationen zu den Sozialversicherungen bietet die Broschüre „A short survey of social security in the Netherlands (2010)“, die Sie unter http://english.szw.nl finden.

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Wenn die Kinder mitkommen...

Die Niederlande machen es Eltern relativ leicht, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen: Mittlerweile gibt es mehr als 6.300 Betreuungszentren für Kinder bis zu 13 Jahren. Dazu zählen Plätze in Tages- und Halbtagseinrichtungen für Kinder bis zu 4 Jahren sowie Einrichtungen, die Schüler vor und nach der Schule und in den Schulferien betreuen. Zudem bieten auch Tagesmütter und private Babysitter ihre Dienste an.

Kinderbetreuung

Viele Eltern geben ihre Kinder schon mit drei oder vier Monaten in eine Kindertagesstätte: Laut einer Studie der OECD besucht mehr als die Hälfte der unter Dreijährigen in den Niederlanden eine Einrichtung. Sie sind in der Regel von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Das Angebot an Plätzen unterscheidet sich von Region zu Region: Am dichtesten ist es in den großen Städten. Sehr viele Eltern arbeiten in Teilzeit und nutzen Betreuungseinrichtungen nur an ein bis drei Tagen pro Woche, in der restlichen Zeit betreuen sie ihre Kinder selbst oder geben sie in die Obhut von Freunden und Verwandten.

Nach dem Kinderbetreuungsgesetz (Wet Kinderopvang) tragen der Staat, die Eltern und der Arbeitgeber gemeinsam die Kosten der Kinderbetreuung, sofern das Kind außerhalb des Hauses während der Arbeitszeiten der Eltern betreut wird. Die Arbeitgeber beider Eltern übernehmen jeweils ein Sechstel der Betreuungskosten; bis zu ein Drittel kommt vom Staat (der Zuschuss sinkt mit der Höhe des Familieneinkommens). Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie unter www.toeslagen.nl (> Kinderopvangtoeslag) und unter www.kinderopvang.net.

"Wir haben einen dreijährigen Sohn und eine Tochter, die ein Jahr alt ist. Beide gehen zwei Tage pro Woche in den Kindergarten. Früher war es schwieriger als jetzt, einen Platz zu bekommen. Der Staat hat vor einiger Zeit ein Gesetz verabschiedet, seither sind private Kindergärten zugelassen, und das Angebot ist viel besser geworden. Ich bezahle pro Monat für die Betreuung unserer beiden Kinder an zwei Tagen pro Woche rund 1.000 € . Vom Staat bekomme ich aber 850 € zurück. Der Zuschuss ist einkommensabhängig.“

Mirko Wohlrabe, ausgebildeter Mess- und Regeltechniker. Er lebt seit zehn Jahren mit seiner holländischen Frau in den Niederlanden und hat zwei Kinder.


Die Betreuungseinrichtungen konkurrieren über ihren Preis und ihre Qualität. In den großen Städten bezahlt man für Kinderbetreuung eher etwas mehr, auf dem Land eher weniger. Tagesmütter heißen in den Niederlanden „Gasteltern“. Sie verlangen in der Regel weniger Geld als Kindertagesstätten. Im Jahr 2010 beträgt der maximale Preis pro Stunde in der Kindertagesstätte 6,25 €, in der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder 5,82 € und für Tagesmütter 5 €.

Unter www.kinderopvang.net können Sie nach Betreuungseinrichtungen und Tagesmüttern suchen. Spezielle Informationen zu Tagesmüttern erhalten Sie unter www.gastouderservice.nl. Kontakt zu Nannys und Au-pairs bekommen Sie über die Websites www.nanny.nl und www.aupair.nl.

Die Grundschule (Basisonderwijs) dauert acht Jahre. Fast alle vierjährigen Kinder besuchen sie freiwillig. Für Kinder ab fünf Jahren ist der Schulbesuch Pflicht. Die Schulzeiten werden von den Schulen festgelegt. Ein knappes Drittel aller Schüler bleibt während der Mittagspause dort. Welche deutschen Schulen es in den Niederlanden gibt, erfahren Sie unter www.schulweb.de. Informationen über das Schul- und Bildungssystem bekommen Sie auf der Website des Ministeriums für Erziehung, Kultur und Wohlfahrt: www.minocw.nl. Familienleistungen Der bezahlte Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen; davon müssen 4 bis 6 Wochen vor der Entbindung genommen werden. Außerdem gibt es verschiedene gesetzliche Freistellungs- und Teilzeitregelungen, die allen Arbeitnehmern offenstehen – etwa für die Kindererziehung, für die Pflege Angehöriger oder für eine längere Auszeit. So können Eltern seit Januar 2009 bis zu 26 Wochen lang Elternzeit nehmen – während dieser Zeit können sie eine Steuergutschrift bekommen. Erziehungsgeld wird nicht gezahlt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.toeslagen.nl.

Für minderjährige Kinder erhalten versicherte Eltern Kindergeld. Die Höhe hängt vom Geburtstermin und Alter des Kindes ab und, falls die Kinder vor dem 1. Januar 1995 geboren wurden, von der Anzahl der Kinder in der Familie. Bei Kindern, die nach diesem Datum zur Welt kamen, beträgt das Kindergeld zwischen 195 € und 279 € pro Quartal. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter http://english.szw.nl (> Topics > Child Benefit).

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

Weiterbildung in den Niederlanden ist wie die berufliche Bildung regional gegliedert; es gibt regionale Lernzentren (so genannte ROCs), aber auch nationale Angebote. Unter www.roc.nl, www.opleiding.net, www.opleidingoverzicht.nl und www.cinop.nl finden Sie weitere Informationen; dort können Sie auch nach Kursen suchen.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in den Niederlanden":

Pfeil Mobil in Europa - Niederlande (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 2.85 MB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

Pfeil www.askjim.nl
Das Online-Portal umfasst neben der Möglichkeit, branchenorientiert nach Firmenadressen zu suchen auch eine Jobmailfunktion, die freie Stellenangebote mitteilt.

Pfeil www.backinjob.nl
Backinbjob ist eine Jobsuchmaschine, die den Usern ermöglicht, tagesaktuell auf Firmenwebseiten und Online-Jobbörsen nach passenden Stellenanzeigen zu suchen.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

Pfeil www.bouwlinks.nl
Informationsportal mit Links aus der Baubranche in den Niederlanden.

Pfeil www.werk.nl
Das Online-Portal bietet einen umfassenden Service mit vielfältigen Informationen über den Arbeitsmarkt und zur Stellensuche mit Stellenangeboten und Hilfestellung für Bewerber, die in den Niederlanden eine Arbeit aufnehmen möchten.

Pfeil www.stepstone.nl
Das niederländische Online-Portal der international tätigen Stellenbörse "Stepstone" bietet neben einer Jobdatenbank auch Informationen über das Leben und Arbeiten in den Niederlanden. Darüber hinaus finden Sie Tipps zu Karrieremöglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten. Die Informationen sind nur auf Holländisch verfügbar.

Pfeil www.uwv.nl
Die Homepage des niederländischen Instituts für Arbeitnehmerversicherung (UWV) bietet umfassende Informationen über Arbeitslosigkeit, Reintegration, Arbeitsausfall durch Krankheit sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Die Inhalte der Seite sind lediglich auf Niederländisch verfügbar.

Pfeil www.stagemarkt.nl
Das Online-Portal bietet neben Bewerbungstipps eine Suchmaschine, die die Möglichkeit bietet, Ausbildungsbetriebe mit freien Ausbildungsplätzen in den einzelnen niederländischen Regionen ausfindig zu machen.

Pfeil http://ec.europa.eu
Die Homepage der Europäischen Kommission bietet einen Überblick über alle Politikbereiche, für deren Verwaltung und Durchführung die Kommission zuständig ist. Des weiteren finden sich Informationen über Sitzungen, Arbeitsprogramm und Ansprechpartner der Kommission, die jüngsten offiziellen Pressemitteilungen, Hinweise und Informationen zu geplanten Veranstaltungen sowie direkte Links zu den wichtigsten Informationsdiensten der Kommission.

Pfeil www.jobtrack.nl
Diese Stellenbörse enthält Stelleangebote, die nach Regionen und Branchen aus der Jobdatenbank herausgefiltert werden können. Darüber hinaus bietet sie ein Karrierecenter mit vielen Bewerbungstipps sowie einem Gehaltskompass.

Pfeil www.jobbingmall.nl
Diese Stellenbörse umfasst neben verschiedenen Suchoptionen für die für die Stellensuche in der Jobdatenbank auch Bewerbungstipps sowie die Möglichkeit, den eigenen Lebenslauf einzustellen.

Pfeil www.abu.nl
Im Niederländischen Verband der Personaldienstleister ABU haben sich die größten Unternehmen der Branche zusammengeschlossen. Über die Mitgliederliste können Sie auf die Internetportale der jeweiligen Zeitarbeitsfirmen zugreifen. Die Informationen sind auf Niederländisch und teilweise auch auf Englisch verfügbar.

Pfeil www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

Pfeil www.grenzpendler.nrw.de
Mit dieser Website unterstützt das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die grenzüberschreitende Arbeitssuche und stellt viele nützliche Informationen bereit – beispielsweise auch zu steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de