Arbeiten in Lettland

 

Arbeitsmarkttrends

Die Lage auf dem lettischen Arbeitsmarkt hat sich seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 entspannt. Für das Jahr 2011 geht die EU-Kommission von einem moderaten wirtschaftlichen Aufschwung aus. Vor allem die zunehmende Investitionstätigkeit sowie der stark gestiegene Außenhandel treiben die Konjunktur an. Infolge der positiven Entwicklung wird mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen gerechnet. 2010 war die lettische Wirtschaft noch von einer tiefen Rezession geprägt, die im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent gefallenen Beschäftigtenzahlen spiegelten diese Entwicklung wider. Nach Angaben von Eurostat lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2010 bei 59,3 Prozent und somit deutlich niedriger als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 24 Prozent der lettischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 67,2 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 8,8 Prozent in der Landwirtschaft.

Lettland wies im März 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 16,2 Prozent auf. Obwohl die Quote im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres um 3,8 Prozent zurückgegangen ist, verzeichnete Lettland eine der höchsten Arbeitslosenquoten in Europa. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder lag bei 9,4 Prozent.
Junge Lettinnen und Letten sind wie in fast allen EU-Ländern im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Zwar ist die Jugendarbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres um knapp 10 Prozent gesunken, dennoch waren im 1. Quartal 2011 immer noch 29,7 Prozent der unter 25-Jährigen ohne Arbeit. Damit lag die Jugendarbeitslosigkeit in Lettland weit über dem EU-Durchschnitt von 20,7 Prozent. Mit 17,9 Prozent waren im 1. Quartal 2011 mehr lettische Männer als Frauen arbeitslos gemeldet. Ihre Quote lag bei 14,5 Prozent.

Die Beschäftigungssituation bzw. die Arbeitslosigkeit gestaltet sich in den einzelnen Regionen Lettlands sehr unterschiedlich. Anfang des Jahres 2011 wurde die höchste Arbeitslosenquote mit 22,6 Prozent in der Region Latgale (im östlichen Teil des Landes) verzeichnet, während sie in der Region Riga mit 11,0 Prozent am niedrigsten war.
Lettland wird im Zeitraum 2007-2013 von der EU mit 4,5 Mrd. Euro gefördert. Bis März 2011 waren bereits 75,2 Prozent vergeben und 31,1 Prozent ausgezahlt. Von der Vergabe der EU-Fördermittel profitieren vor allem die Bereiche Infrastruktur/Tiefbau und Erneuerbare Energien. Hier bestehen vor allem für Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Techniker/innen sehr gute Aussichten.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem lettischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • ähnlich wie in Deutschland Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeiter/innen im Rehabilitationsbereich, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
  • Geschäfts- und Finanzberater/innen, Finanzanalystinnen und -analysten
  • Verkehrs- und Logistikfachleute
  • hoch qualifizierte Fachkräfte in der Produktion (z.B. in der Holz verarbeitenden Industrie, im Druckgewerbe und Metallbe- und -verarbeitung)
  • IT-Fachkräfte
  • Verkaufsberater/innen, Exportmanager/innen
  • Berufskraftfahrer/innen

Für andere Berufsgruppen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehören vor allem Baufacharbeiter/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst, aber auch für Immobilien- und Finanzdienstleistungsfachleute wird mit einem Rückgang der offenen Stellen gerechnet.


Auch wenn viele Lettinnen und Letten Russisch und Englisch beherrschen, empfiehlt sich für einen Arbeitsaufenthalt der Erwerb von lettischen Sprachkenntnissen.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Lettland einreisen und sich dort bis zu 90 Tage im halben Jahr ohne Visa oder Anmeldung aufhalten Für einen längeren Aufenthalt ist prinzipiell eine Bewilligung zu beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte innerhalb von drei Monaten an die Immigrationsbehörde, die zuständigen Stellen finden Sie unter www.pmlp.gov.lv. Die Aufenthaltsbewilligung wird für fünf Jahre ausgestellt, eine Verlängerung ist möglich.

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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Preise sind in Lettland in den vergangenen Jahren zwar deutlich gestiegen, liegen aber meist immer noch unter dem deutschen Niveau (siehe Tabelle). Anders sieht es bei importierten Gütern wie Kleidung und Schuhen aus, die ungefähr genauso viel kosten wie in Deutschland.

Lebenshaltungskosen in Lettland

KonsumgutPreis
1 kg Rindfleisch3,70 €
1 l Milch0,90 €
1 kg Butter6,20 €
1 kg Weißbrot1,65 €
1 kg Äpfel1,25 €
1 kg Kartoffeln0,45 €
1 l Bier1,35 €
1 l Benzin1,00 €


Daten von 2008, gerundet
Quelle: Lettisches Amt für Statistik

Löhne und Gehälter

Im Vergleich mit anderen EU-Ländern verdienen die Menschen in Lettland wenig: Das Durchschnittsgehalt lag im Jahr 2008 offiziell bei 650 € brutto im Monat (610 € im Privatsektor). Immerhin ist dies ein starker Anstieg im Vergleich zu 2006, als die Gehälter noch um rund ein Drittel niedriger lagen.

Darüber hinaus werden in vielen Unternehmen Gehaltsbestandteile bar ausgezahlt und nicht versteuert. Einige Unternehmen zahlen Weihnachtsgeld, zunehmend auch leistungsabhängige Gehaltszulagen, zum Beispiel für Verkäufer oder im Finanzsektor. Auch zusätzliche Rentenversicherungen oder Gesundheitsleistungen werden immer häufiger angeboten. Führungskräfte bekommen teils Firmenwagen oder ein Mobiltelefon, Fortbildungen auf Kosten des Arbeitgebers sind ebenfalls relativ häufig.

„Die Gehälter sind hier wesentlich niedriger als in Deutschland. In den Stellenbörsen bieten die Arbeitgeber um die 1.000 € für Angestellte, noch weniger für Arbeiter. Dabei sind die Lebenshaltungskosten zum Beispiel in Riga durchaus mit einer deutschen Großstadt vergleichbar.“

Sebastian Ritter ist seit 2007 Technischer Leiter bei einem internationalen Unternehmen in Riga.


Zwischen großen und kleinen Unternehmen sind die Unterschiede erheblich. Die Verdienste in Riga und Umgebung liegen etwa zehn Prozent über dem Landesdurchschnitt. In Latgale und Vidzeme verdienen die Beschäftigten am wenigsten. Vom gesetzlichen Mindestlohn müssen immer weniger Beschäftigte leben (2009: monatlich 257 €). Nach offiziellen Erhebungen verdienten Geschäftsführer in mittelgroßen Unternehmen im Jahr 2006 monatlich rund 4.500 € brutto. Leiter von Logistikabteilungen erreichten gut 2.000 €, Programmierer 1.300 €. Ingenieure für Produktionsanlagen verdienten etwa 900 €, Lkw-Fahrer 660 € und Telefonisten im Callcenter 460 €. Aktuellere Angaben liegen derzeit nicht vor.

Sozialabgaben und Steuer

Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Lettland aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern und Sozialabgaben zahlen. Wer von seinem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr nach Lettland entsandt wird, kann weiterhin in Deutschland versichert bleiben – Einzelfälle prüft die zuständige Krankenkasse. Erkundigen Sie sich frühzeitig auch bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.

Die Einkommensteuer beträgt regulär 23 Prozent, die ersten 128 € im Monat bleiben steuerfrei (plus 90 € pro unterhaltsberechtigter Person). Für die Sozialversicherung zahlen Arbeitnehmer 9 Prozent Abgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zurzeit bei gut 42.000 € im Jahr.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Der Arbeitsvertrag muss in Lettland schriftlich abgeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Bezug auf Kollektivverträge. Die Probezeit dauert höchstens drei Monate. Während dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von drei Tagen kündigen. Danach beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer einen Monat, es sei denn, im Vertrag wurde eine kürzere Frist vereinbart. Für den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls einen Monat. Müttern von Kindern unter einem Jahr sowie Behinderten darf nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Wenn dem Arbeitnehmer nicht wegen eigenen Verschuldens gekündigt wird, steht ihm eine Abfindung zu, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen einem und vier Monatsgehältern liegt.

40 Stunden pro Woche sind die Regelarbeitszeit in Lettland. Bis zu 144 Überstunden in vier Monaten sind zulässig. Für Überstunden bekommt man einen Zuschlag von 100 Prozent auf die reguläre Bezahlung. Wer nachts arbeitet, bekommt 50 Prozent mehr als die Tagesschicht. Vor Feiertagen wird eine Stunde weniger gearbeitet. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Kalenderwochen bezahlten Urlaub im Jahr. Hinzu kommen 12 gesetzliche Feiertage, die nicht von vornherein auf einen Sonntag fallen.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte am ersten Tag kein Geld, am zweiten und dritten Tag 75 Prozent ihres Verdienstes, danach bis zur 52. Woche 80 Prozent.

Wer arbeitslos wird und insgesamt ein Jahr sozialversichert war (davon mindestens 12 der letzten 18 Monate in Lettland), bekommt vier Monate lang Arbeitslosengeld – etwas länger, wenn er mindestens zehn Jahre Beiträge gezahlt hat. Die Höhe hängt von der Anspruchsdauer ab. Wer beispielsweise Anrecht auf vier Monate Arbeitslosengeld hat, bekommt in den ersten zwei Monaten jeweils 92 €, in den letzten beiden Monaten jeweils knapp 70 €. Einzelheiten erfahren Sie bei der lettischen Sozialversicherung unter www.vsaa.lv.

Rund ein Fünftel der Arbeitnehmer gehört nach offiziellen Schätzungen zu einer Gewerkschaft. Gewerkschaften haben allerdings nur im Gesundheits- und Bildungswesen einen spürbaren Einfluss. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Das lettische Gesundheitssystem ist steuerfinanziert. Alle Einwohner haben Anspruch auf medizinische Versorgung, wobei Zuzahlungen fällig werden (zum Beispiel 2,80 € für einen Facharztbesuch oder bis zu 13 € für Laboruntersuchungen). Erwachsene müssen außerdem Zahnbehandlungen komplett selbst bezahlen.

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Wenn die Kinder mitkommen …

Ab zwei Jahren können Kinder in Lettland einen Kindergarten oder Hort besuchen. Kinder von fünf bis sechs Jahren sind vorschulpflichtig, von sieben bis sechzehn Jahren schulpflichtig. Das Schuljahr dauert von Anfang September bis Ende Mai. Die Agenskalns-Schule in Riga unterrichtet einige Fächer auf Deutsch; mehr Informationen finden Sie unter www.ag.edu.lv. Adressen deutscher Auslandsschulen gibt es unter www.auslandsschulwesen.de.

Kindergeld wird für Kinder bis zum Ende der Ausbildung gezahlt, höchstens aber bis zum 20. Geburtstag. Es beträgt für das erste Kind rund 11 € im Monat, für das zweite Kind knapp 14 € und jeweils etwas mehr für jedes weitere Kind.

Arbeitnehmerinnen bekommen vor und nach der Entbindung insgesamt 112 Kalendertage Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub. In dieser Zeit wird ihnen Mutterschaftsgeld in Höhe ihres vorigen Gehalts steuerfrei ausbezahlt. Der Vater kann zehn Tage Vaterschaftsurlaub nehmen und erhält in dieser Zeit sein volles Gehalt als Vaterschaftsgeld – maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung, die zurzeit bei gut 42.000 € im Jahr liegt.

„Ich bin auch wegen meiner Familie nach Lettland gezogen. In Riga gibt es die nötige Infrastruktur, eine gute medizinische Versorgung und internationale Schulen. Unsere älteste Tochter wird ab August 2009 auf die International School of Latvia in Jurmala gehen, die in vielen Ländern vertreten ist. Wenn man öfter umzieht, sollte wenigstens der Unterricht ähnlich bleiben.“

Vor Lettland arbeitete Conrad Meier in Kairo, Kiew und Vilnius. Er ist mit einer Litauerin verheiratet.


Bis zum achten Geburtstag des Kindes kann ein Elternteil eineinhalb Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Der Elternteil, der das Kind betreut, kann ein Jahr lang Erziehungsgeld beantragen – allerdings nicht in Zeiten, in denen die Familie auch Mutterschaftsgeld bekommt. Das Erziehungsgeld beträgt 70 Prozent des versicherten Einkommens, jedoch mindestens 125 €. Wer ein weiteres Jahr lang Erziehungsurlaub nimmt oder wer nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, bekommt pauschal 43 € im Monat.

Außerdem erhalten Eltern eine einmalige Geburtshilfe von rund 420 €. Für das erste Kind gibt es zusätzlich 140 €, für das zweite 215 € und für alle weiteren Kinder jeweils 285 €. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil und das Kind eine lettische Personenkennnummer haben.

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

In Lettland haben öffentliche Anbieter bei Weiterbildungen die größte Bedeutung; private Weiterbildungsinstitute spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Lettische Weiterbildungsportale finden Sie über www.laea.lv, die Seite des Lettischen Verbandes für Erwachsenenbildung. Mitglieder sind Volkshochschulen, nicht staatliche gemeinnützige Weiterbildungsorganisationen, kommunale Weiterbildungszentren, private Weiterbildungsanbieter, Universitäten und andere.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Lettland":

Pfeil Mobil in Europa - Lettland (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 538 kB)

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de