Ausbildung in Litauen

Haben Sie Lust, im Rahmen der Ausbildung Erfahrungen im Ausland zu sammeln? Dann sollten Sie sich zunächst bei Ihrem Ausbilder oder Berufsschullehrer nach Austausch- und Praktikantenprogrammen erkundigen. Auslandsaufenthalte für Auszubildende werden in der Regel von Bildungseinrichtungen organisiert und über das EU-Bildungsprogramm Leonardo da Vinci gefördert. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.na-bibb.de > Leonardo da Vinci.

Übrigens: Mit dem Europass-Mobilitätsnachweis hat die Europäische Union ein europaweit einheitliches Dokument geschaffen, das alle im Ausland gemachten Lernerfahrungen dokumentiert. Der Europass enthält Angaben zu den Inhalten, den Zielen und der Dauer des Auslandsaufenthaltes. Er vermittelt damit einen genauen Überblick über den Umfang der internationalen Erfahrung und dokumentiert jede Art von Lernaufenthalten im Ausland. Weitere Informationen dazu unter: www.europass-info.de.

Informationen zu ausländischen Bidlungssystemen bietet auch der Deutsche Bildungsserver unter http://bildungssysteme-international.dipf.de. Das Online-Portal enthält Links zu Bildungsministerien, Bildungseinrichtungen, Fachgesellschaften, nationalen und internationalen Organisationen sowie zu Datenbanken mit Informationen zu über 230 Ländern und Regionen.

Wenn Sie eine berufliche Erstausbildung komplett im Ausland absolvieren möchten, benötigen Sie umfassende Informationen über das jeweilige Ausbildungssystem: Welche Ausbildungswege gibt es, wie ist der Stellenwert und das Niveau der Ausbildung, und wie wird die Ausbildung in Deutschland anerkannt? Die folgenden Angaben bieten nur einen ersten Überblick. Weiterführende Informationen finden Sie bei den genannten Stellen.

 

Überblick

Sowohl die berufliche Ausbildung als auch die Fortbildung werden in berufsbildenden Institutionen vermittelt: Berufsschulen, Berufsbildungszentren, Berufsbildungseinrichtungen und Betrieben. Die berufliche Erstausbildung ist mit der Allgemeinbildung verbunden. Auszubildende werden im Regelfall nach Abschluss der unteren Sekundarbildung oder der oberen Sekundarbildung aufgenommen. Die Berufsausbildung erfolgt nur in Vollzeitausbildung.

Die berufliche Bildung umfasst:
  • berufliche Erstausbildung (pirminis profesinis mokymas)
  • Fortbildung (tęstinis profesinis mokymas)
  • höhere berufliche Bildung (aukštasis profesinis rengimas)

Berufliche Erstausbildung
Eine berufliche Erstausbildung kann man direkt in den Berufsschulen oder in den Akademien, seit 2008 auch parallel in einem Betrieb und in einer Berufsschule absolvieren. Bei der parallelen Berufsausbildung in einem Betrieb und in einer Berufsschule wird ein Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Betrieb und der Berufsschule einerseits und zwischen dem Betrieb und dem Auszubildenden andererseits unterschrieben.

Berufsschulen sowie ausgewählte und von der Kreisselbstverwaltung genehmigte Betriebe bilden qualifizierte Arbeitnehmer und Personal für verschiedene Branchen in den Bereichen Dienstleistungen, Handel und Industrie aus.

Berufsschulen bieten Ausbildungen auf vier Qualifikationsstufen an:
  • Stufe I richtet sich an Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind, keine Sekundarbildung besitzen und eine berufliche Qualifikation erwerben wollen. Dauer: zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe I erwirbt der Jugendliche ein Qualifikationszertifikat (kvalifikacijos pažymėjimas) und das Sekundarbildungszeugnis (pagrindinio išsilavinimo pažymėjimas).
  • Stufe II steht Jugendlichen offen, die die untere Sekundarbildung abgeschlossen haben und eine berufliche Qualifikation erwerben wollen. Dauer: zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe II erwirbt der Jugendliche ein Ausbildungsdiplom (profesinio mokymo diplomas).
  • Stufe III setzt einen Abschluss der unteren Sekundarbildung voraus und richtet sich an Jugendliche, die neben der beruflichen Qualifikation einen Abschluss der oberen Sekundarbildung anstreben. Dauer: drei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe III erwirbt der Jugendliche Ausbildungsdiplom (profesinio mokymo diplomas) und Reifezeugnis (brandos atestatas).
  • Stufe IV richtet sich an Jugendliche mit voller Sekundarbildung, die eine berufliche Qualifikation erwerben wollen. Dauer: ein bis zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe IV erwirbt der Jugendliche ein Ausbildungsdiplom (profesinio mokymo diplomas).

Wer eine Lehre (profesinė pameistrystė) macht, erwirbt die praktischen Kompetenzen unter der Anleitung eines Ausbilders im Betrieb oder in einer dafür zugelassenen Einrichtung (soziale Einrichtungen, Anstalten u.a.). Die Theoriekenntnisse werden in den Berufsschulen vermittelt, wenn der Betrieb einen Ausbildungsvertrag mit der Berufsschule abgeschlossen hat. Die berufliche Lehre (profesinė pameistrystė) ist als Ausbildungsweg seit 2008 gesetzlich geregelt. Die Inhalte werden von der zuständigen Kreisselbstverwaltung festgelegt.

Fortbildung
Das Angebot einer Fortbildung (tęstinis profesinis mokymas) richtet sich an Erwachsene, die entweder eine höhere Stufe der Qualifikation oder eine neue Qualifikation erwerben wollen. Diese Fortbildung wird von einer Vielzahl von Institutionen angeboten, darunter Berufs- und Hochschulen, Betriebe und Firmen oder spezielle Einrichtungen, die von Privatpersonen zum Ausbildungszweck gegründet worden sind, etc.

Ein großer Teil der Fortbildung ist formal geregelt: Institutionen, die eine berufliche Erstausbildung anbieten, sind berechtigt, in ihren Bildungseinrichtungen und mit ihrem Personal Fortbildungen anzubieten.

Höhere berufliche Bildung
Nach Abschluss der Mittelschule oder einer entsprechenden berufsbildenden Schule können Absolventen höhere berufsbildende Schulen besuchen, die aber nicht zum tertiären Sektor zählen, da sie keine Hochschulbildung vermitteln. Sie sind vielmehr als über die 12. Jahrgangsstufe hinaus verlaufende Verlängerung der Sekundarbildung zu verstehen. Eine höhere berufliche Bildung wird an Berufsakademien vermittelt. Dies sind Hochschulinstitutionen mit einem Schwerpunkt zum Beispiel in nicht universitären Studien, angewandter Forschung oder professioneller Kunst.

Zuständigkeiten
Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft ist für die Anerkennung von beruflichen Bildungsprogrammen verantwortlich. Die Litauische Behörde für berufliche Bildung am Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit ist für den Betrieb und die Verbesserung des beruflichen Bildungssystems verantwortlich.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Rechtsgrundlage, Förderung und Finanzierung

Die berufliche Bildung ist in den Arbeits- und Bildungsgesetzen und in den Vorgaben der nationalen Bildungsprogramme geregelt. Sie legen die Voraussetzungen für ein integriertes System fest und bieten verschiedene berufliche Bildungsangebote an. Diese Regelungen werden durch das Qualifikations- und Berufsbildungsgesetz vervollständigt, das Bedingungen für die Anerkennung und Akkreditierung von Berufen festlegt.

Die Gesamtverantwortung für die Erstausbildung und ihre Weiterentwicklung obliegt dem Bildungsministerium, während die Fortbildung in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziale Sicherheit und Arbeit fällt. Die Hauptaufgaben dieser Ministerien sind vor allem die Etablierung von beruflichen Bildungsstandards und die Organisation der Aufsicht über die Bildungsträger.

In der litauischen Verfassung ist verankert, dass der Unterricht an öffentlichen Berufsschulen kostenlos zu erfolgen hat. Diese Bildungsinstitutionen werden aus dem Staatshaushalt finanziert.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Qualifikationen

Berufliche Erstausbildung
Jugendliche an Schulen oder in Betrieben, die eine berufliche Erstausbildung (pirminis profesinis mokymas) erwerben wollen, müssen Zwischenprüfungen und eine Qualifikationsprüfung ablegen, die aus einer theoretischen Prüfung und aus einem praktischen Kompetenztest besteht. Die Qualifikationsprüfungen werden von einem Qualifikationskomitee organisiert, das sich aus regionalen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und der Litauischen Behörde für berufliche Bildung zusammensetzt.

Lehrlinge, die die erste Stufe der beruflichen Erstausbildung abgeschlossen und ihre Prüfungen bestanden haben, erhalten ein Qualifikationszertifikat (kvalifikacijos pažymėjimas). Wer die zweite, dritte oder vierte Stufe abgeschlossen und die Facharbeiterprüfungen bestanden hat, erhält ein Ausbildungsdiplom. Die Qualifikationszertifikate und Ausbildungsdiplome sind staatlich anerkannt.

Fortbildung
Die Programme der Fortbildung (tęstinis profesinis mokymas ) können mit einer Teilnahmebestätigung der Leistungen des Teilnehmers oder durch die Abschlussprüfungen abgeschlossen werden. Für die Prüfungen werden Prüfungsausschüsse gebildet. Die Durchführung der Prüfung und die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse sind in den Bestimmungen über die Durchführung von Bildung für den Arbeitsmarkt geregelt. Die Regelungen werden vom Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit ratifiziert. Die Qualifikationsprüfungen werden von einem Qualifikationskomitee abgenommen, das sich aus regionalen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und der Litauischen Behörde für berufliche Bildung zusammensetzt.

Höhere Berufliche Bildung
Studenten der höheren beruflichen Bildung (aukštasis profesinis rengimas) müssen Zwischenprüfungen und eine Abschlussprüfung ablegen, die aus einer theoretischen Prüfung und aus einem praktischen Kompetenztest besteht. Nach Abschluss des Studiums erhalten die Studenten ein Hochschuldiplom mit beruflichem Schwerpunkt.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Zugang und Beratung

Bewertung der beruflichen Bildung
Alle Berufsschüler müssen Zwischenprüfungen und eine Qualifikationsprüfung als Abschlussprüfung ablegen. Nur wer alle Zwischenprüfungen bestanden hat, ist berechtigt, die Qualifikationsprüfung abzulegen. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Qualifikationsprüfungen werden von einem Prüfungsausschuss abgenommen, in dem Vertreter der regionalen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und der Litauischen Behörde für berufliche Bildung sitzen. Zu den höheren beruflichen Schulen (Akademien) werden Studenten nach der Sekundarbildung oder dem Gymnasium mit Abitur (Maturity-Zeugnis) zugelassen.

Möglichkeiten für den Arbeitsmarkt
Die Litauische Behörde für berufliche Bildung (Lietuvos darbo rinkos mokymo tarnyba) untersteht dem Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit und unterhält landesweit 7 Berufsberatungs- und Informationsdienststellen und 15 Berufsbildungszentren. Die Berufsberatungs- und Informationsdienststellen sind staatliche Einrichtungen. Sie bieten kostenlos Berufsorientierungs-, Beratungs- und Informationsdienstleitungen an. Die Hauptaufgabe der Berufsbildungszentren ist es, Erwachsenen, vor allem Arbeitslosen, eine Fortbildung oder berufliche Qualifikation zu ermöglichen, um einen Platz auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Die Fortbildungs- und Schulungsinhalte werden mit den Anforderungen der Arbeitgeber an qualifizierte Arbeitnehmer abgestimmt. In den Programmen der beruflichen Bildungszentren bekommen die Teilnehmer die Chance, Berufserfahrung zu sammeln oder ihren Berufswechsel vorzubereiten. Sie können dort auch Berufsberatung in Anspruch nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zu erwerben, wenn man die dafür vorgesehenen Prüfungen erfolgreich bestanden hat.

Berufliche Information und Beratung
Für die berufliche Information und Beratung sind sowohl das Ministerium für Bildung und Wissenschaft als auch das Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit zuständig.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Weiterführende Links zur Beruflichen Bildung in Litauen

 

Berufliche Bildung:

Pfeil www.mokykla.smm.lt
Das Online-Portal von AIKOS (Einführung eines offenen Informationssystems, Beratung und Orientierung) ist auf die Schaffung einer einheitlichen Infrastruktur zur Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen ausgerichtet. Die Informationen werden hinsichtlich Bildungseinrichtungen, Unterrichtsprogramme, berufliche Qualifizierung, Zertifikate, statistisches Material vom Informationssystem des Ministeriums für Erziehung und Wissenschaft sowie vom Arbeitsamts-Informationssystem (hinsichtlich Profession, Anzahl freier Arbeitsplätze, Arbeitslosenzahl) zur Verfügung gestellt.

Pfeil www.chambers.lt
Lietuvos prekybos, pramonės ir amatų rūmų asociacija
Offizielle Internetseite des Verbandes der Industrie-, Handels- und Handwerkskammern – ein freiwilliger Bund (auch verfügbar in englischer Sprache)

Pfeil www.ldb.lt
Lietuvos darbo birža
Litauische Arbeitsbörse am Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit, mit Informationen über Trends, Arbeitsrecht, berufliche Bildung etc. (auch verfügbar in englischer Sprache)

Pfeil www.ldrmt.lt
Lietuvos darbo rinkos mokymo tarnyba
Internetseite der Litauischen Behörde für berufliche Bildung – Informationen über Fortbildung und Umschulung (auch verfügbar in englischer Sprache)

Pfeil www.smm.lt
LR Švietimo ir mokslo ministerija
Offizielle Internetseite des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft (auch verfügbar in englischer Sprache)

Pfeil www.socmin.lt
LR Socialinės apsaugos ir darbo ministerija
Offizielle Internetseite des Ministeriums für Soziale Sicherheit und Arbeit (auch verfügbar in englischer Sprache)

Pfeil www.cedefop.europa.eu
Quelle der Europäischen Union zu Fragen der Berufsausbildung, Mobilität, Finanzierung

Pfeil www.eurodyssee.net
EURODYSSEE bietet Austauschprogramme innerhalb der europäischen Regionen (Assembly of European Regions (AER) ), und gibt damit jungen Leuten aus den teilnehmenden Regionen die Gelegenheit innerhalb von drei bis sechs Monaten verschiedene Bildungsprogramme und Trainees im Ausland wahrzunehmen, um professionelle Erfahrung zu sammeln. Diese Seite gibt Auskunft über die Möglichkeiten, Bedingungen und Voraussetzungen zur Teilnahme und bietet Kontakte zu den Partnern in den Regionen an. Ferner informiert sie über die Leistungen der Organisation für die Teilnehmer und teilnehmenden Organisationen.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Euroguidance Logo
 
Gruppenbild: ein lächelnder älterer Mann im Anzug umgeben von vier jungen Leuten
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de