Berufliche Bildung
Haben Sie Lust, im Rahmen der Ausbildung Erfahrungen im Ausland zu sammeln? Dann sollten Sie sich zunächst bei Ihrem Ausbilder oder Berufsschullehrer nach Austausch- und Praktikantenprogrammen erkundigen. Auslandsaufenthalte für Auszubildende werden in der Regel von Bildungseinrichtungen organisiert und über das EU-Bildungsprogramm Leonardo da Vinci gefördert. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.na-bibb.de > Leonardo da Vinci.
ÜberblickBerufslehreObwohl das Fürstentum relativ klein ist, kann man dort aus rund 120 verschiedenen Ausbildungsberufen wählen. Die ausbildenden Betriebe und Institutionen sind im Industriegewerbe, im Dienstleistungsbereich und in der Verwaltung tätig. Die Anforderungen, die sie erfüllen müssen, sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. 350 bis 400 junge Menschen verlassen in Liechtenstein jedes Jahr die Schulen, knapp drei Viertel von ihnen beginnen anschließend eine duale Berufsausbildung. Sie dauert je nach Beruf drei bis vier Jahre. An drei bis vier Tagen pro Woche arbeiten die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb, an ein bis zwei Tagen pro Woche besuchen sie eine Berufsfachschule in der benachbarten Schweiz, da es im Fürstentum selbst keine gibt. In der Berufsfachschule erlernen sie theoretische Kenntnisse für den gewählten Beruf und vertiefen ihre Allgemeinbildung. Einige Berufsausbildungen enthalten zudem überbetriebliche Kurse, die vom jeweiligen Berufsverband organisiert werden. Dort werden grundlegende praktische Fertigkeiten vermittelt. Das „Eidgenössische Fähigkeitszeugnis“ (EFZ) bescheinigt, dass die duale Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und bestätigt die Qualifikation als Fachkraft für den Arbeitsmarkt. Nur wenige Schulabgänger entscheiden sich für eine rein schulische Berufsausbildung an einer Fachschule. Die meisten Fachschulen sind privat organisiert, nicht alle bieten Abschlüsse an, die dem „Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis“ der dualen Ausbildung gleichwertig sind. Wer sich für die Ausbildung an einer Fachschule interessiert, sollte sich daher zunächst erkundigen, wie viel der angebotene Abschluss wert ist und inwiefern er den Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten erschließt. Anlehre und Berufliche Grundbildung mit Attest Jugendliche, die in der Schule relativ schwache Leistungen erbracht haben, können anstelle einer regulären drei- bis vierjährigen Berufslehre eine zweijährige Anlehre absolvieren. Nach dem Abschluss und einigen Jahren Berufserfahrung kann man an einer Prüfung teilnehmen, die bei Erfolg zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt. Die Anlehre wird derzeit durch die „Berufliche Grundbildung mit Attest“ ersetzt und läuft daher aus. Die Berufliche Grundbildung mit Attest dauert zwei Jahre. Sie richtet sich an schulisch schwächere Jugendlichen und enthält nur wenig theoretische Anteile. Die Berufliche Grundbildung mit Attest findet an vier Tagen pro Woche im Ausbildungsbetrieb und an einem Tag pro Woche in der Berufsfachschule statt. Der Abschluss, das Berufsattest (BA), ist staatlich anerkannt. Wer gut abschließt, hat die Möglichkeit, in das zweite Lehrjahr der regulären Berufslehre einzusteigen, die zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt – allerdings besteht darauf kein Anspruch. Vorlehre Die Vorlehre richtet sich an Jugendliche, die noch nicht berufsreif sind und an Jugendliche mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen. Innerhalb eines Jahres soll sie die jungen Menschen auf den Beginn einer regulären Lehre vorbereiten. In der Regel arbeitet man im Rahmen der Vorlehre an vier Tagen pro Woche in einem Betrieb und besucht an einem Tag pro Woche Kurse in grundlegenden Fächern an der Berufsfachschule. Lehrlinge mit unzureichenden Deutschkenntnissen besuchen neben der praktischen Arbeit im Betrieb an drei bis fünf halben Tagen pro Woche Deutschkurse. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) trägt jeweils die Kosten der Kurse. Fachabitur Auszubildende einer drei- bis vierjährigen Berufslehre, die sehr gute Leistungen erbringen, können das Fachabitur (Berufsmatura) ablegen: entweder parallel zur Lehre oder anschließend in einer einjährigen Vollzeitschule oder in einem zweijährigen Abendunterricht an der Berufsmittelschule in Vaduz. Das Fachabitur eröffnet den direkten Zugang zur Fachhochschule. Sie wird mit sechs verschiedenen beruflichen Schwerpunkten angeboten: Als Technisches, Kaufmännisches, Gestalterisches, Gewerbliches, Gesundheitlich-Soziales oder Naturwissenschaftliches Fachabitur. Meisterprüfung Meisterprüfungen absolvieren Liechtensteiner in den Nachbarländern. Zugang und BeratungFür die verschiedenen Typen der beruflichen Ausbildung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:Berufslehre Grundsätzlich kann sich jeder, der ein Schulabschlusszeugnis einer der drei Sekundarschulen in Liechtenstein besitzt (Oberschule, Realschule, Gymnasium), auf eine Lehrstelle in einem Betrieb bewerben. In der Praxis jedoch benötigt man für bestimmte Lehrberufe mindestens einen Realschulabschluss und gute Noten im schulischen Abschlusszeugnis. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung listet daher auf seiner Homepage Lehrberufe für Oberschüler, für Realschüler und für Abiturienten auf. Viele Betriebe führen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Auswahltests durch, um die Allgemeinbildung und die sozialen Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber zu überprüfen. Ein gebräuchliches Testverfahren ist etwa der „Basic Check“. Mit diesem Test werden insbesondere die sprachlichen und mathematischen Fähigkeiten und das logische Denken geprüft. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung informiert auf seiner Homepage über weitere Testverfahren. Oftmals werden Lehrstellen über persönliche Kontakte vergeben: Einige Schülerinnen und Schüler absolvieren in den Frühlingsferien des 8. Schuljahres eine Schnupperlehre, um sich für einen Beruf zu entscheiden und um die Mitarbeitenden eines möglichen Lehrbetriebs vorab kennenzulernen. Berufliche Grundbildung mit Attest Schulisch schwächere Schülerinnen und Schüler können sich für eine zweijährige Grundbildung mit Attest bewerben, indem sie die Bewerbung direkt an die gewünschten Lehrbetriebe schicken. Es empfiehlt sich, im Rahmen einer Schnupperlehre (vor dem Schulabschluss) gemeinsam mit dem Betrieb zu entscheiden, ob die Bewerbung für eine Berufliche Grundbildung mit Attest sinnvoll ist. Vorlehre Wer sich für eine einjährige Vorlehre interessiert, bewirbt sich dafür direkt bei den gewünschten Betrieben oder Institutionen. Da das Fürstentum die Kosten für die Kurse an der Berufsfachschule in vollem Umfang übernimmt, müssen Jugendliche die Vorlehre beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bewilligen lassen: Das Amt prüft anhand eines Tests, ob eine Vorlehre tatsächlich sinnvoll oder eine reguläre Lehre vorzuziehen ist. Hilfe und Beratung Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung informiert über verschiedene Möglichkeiten der beruflichen Bildung und listet auf seiner Homepage offene Lehrstellen auf. Die Abteilung für Berufsberatung gibt auch Ratschläge, welche Berufe sich aufgrund der Schulleistungen und der persönlichen Neigungen gut eignen. Rechtsgrundlage, Förderung und FinanzierungDie rechtliche Grundlage für alle Angelegenheiten der beruflichen Bildung ist das Berufsbildungsgesetz. Darin sind die Anforderungen festgelegt, die Ausbildungsbetriebe erfüllen müssen. Das Gesetz überträgt dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung die Aufsicht über die berufliche Bildung in Liechtenstein. Das Amt sorgt dafür, dass die von der Regierung verabschiedeten Bildungsgesetze und -vorlagen in der Praxis umgesetzt werden. Insbesondere genehmigt es auch sämtliche Lehrverträge, die zwischen Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden abgeschlossen werden.Vergütung in der Berufslehre Auszubildende erhalten eine Vergütung von ihrem Ausbildungsbetrieb. Deren Höhe liegt je nach Beruf und Lehrjahr zwischen rund 300 CHF und 1.000 CHF brutto pro Monat. Die empfohlenen Vergütungshöhen für die verschiedenen Berufe kann man beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung erfragen. Das Fürstentum übernimmt die Gebühren der Berufsfachschule für Lehrlinge, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb in Liechtenstein unterzeichnet haben. Vergütung in der Grundbildung mit Attest Auszubildende erhalten eine Vergütung von ihrem Ausbildungsbetrieb. Sie ist in der Regel etwas geringer als die Vergütung, die im Rahmen einer regulären drei- bis vierjährigen Berufslehre gezahlt wird. Für Lehrlinge, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Vertrieb unterzeichnet haben, übernimmt das Fürstentum auch in diesem Fall die Gebühren der Berufsfachschule. Vergütung in der Vorlehre Jugendliche, die eine einjährige Vorlehre absolvieren, haben kein Recht auf eine Vergütung. Die meisten Betriebe zahlen jedoch ein geringes Gehalt – dessen Höhe kann individuell ausgehandelt werden. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung trägt für Jugendliche in der Vorlehre die Kosten sämtlicher Kurse, die an der Berufsfachschule besucht werden. QualifikationenIn Liechtenstein schließen jedes Jahr etwa 330 Lehrlinge ihre duale Berufsausbildung mit einer Lehrabschlussprüfung ab.Berufslehre Während der Lehrjahre finden mehrere Prüfungen in allen an der Berufsfachschule belegten Fächern statt. Die Berufsfachschule stellt an jedem Semesterende ein Zeugnis aus und sendet es an den Lehrbetrieb. Die ausbildende Person im Betrieb muss das Zeugnis mit dem Auszubildenden besprechen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Leistung vereinbaren. Die Lehre endet mit der Lehrabschlussprüfung, die zum „Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis“ (EFZ) führt. Dafür muss der oder die Auszubildende im Betrieb einen praktischen Aufgabenteil erfüllen und an der Berufsfachschule theoretische Prüfungen ablegen. Anlehre Die zweijährige Anlehre für niedrig qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endet mit einer praktischen Prüfung, dem sogenannten Augenschein: Sie wird von einer Fachkraft abgenommen, die den Betrieb besucht und die praktischen Fortschritte des oder der Auszubildenden überprüft. Sind die im individuellen Bildungszeitplan festgesetzten Ziele erfüllt, erhält man einen Anlehr-Ausweis, der die erlernten praktischen Fähigkeiten auflistet. Eine Prüfung an der Berufsschule findet nicht statt. Berufliche Grundbildung mit Attest Die zweijährige Berufliche Grundbildung mit Attest schließt mit einer praktischen und schulischen Prüfung ab und führt zum Berufsattest (BA). Absolventen mit sehr gutem Berufsattest können ihre Ausbildung in einer verkürzten Ausbildungszeit bis zum Fähigkeitszeugnis fortsetzen – allerdings besteht darauf kein Anspruch. Vorlehre Für die einjährige Vorlehre kann man ein Zeugnis des Betriebes erhalten, für den man während dieser Zeit gearbeitet hat – es ist mit einem Praktikumszeugnis vergleichbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, Prüfungen in den Fächern abzulegen, die an der Berufsschule belegt wurden. Insbesondere Prüfungszeugnisse, die gute Deutschkenntnisse belegen, helfen bei der Bewerbung um eine reguläre Lehrstelle. Die Prüfungen an der Berufsschule werden jedoch bei einer anschließenden regulären Lehre nicht angerechnet. Weiterführende Links zur Beruflichen Bildung in LiechtensteinBerufliche Bildung:
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