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Ausbildung in Rumänien

Haben Sie Lust, im Rahmen der Ausbildung Erfahrungen im Ausland zu sammeln? Dann sollten Sie sich zunächst bei Ihrem Ausbilder oder Berufsschullehrer nach Austausch- und Praktikantenprogrammen erkundigen. Auslandsaufenthalte für Auszubildende werden in der Regel von Bildungseinrichtungen organisiert und über das EU-Bildungsprogramm Leonardo da Vinci gefördert. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.na-bibb.de > Leonardo da Vinci.

Übrigens: Mit dem Europass-Mobilitätsnachweis hat die Europäische Union ein europaweit einheitliches Dokument geschaffen, das alle im Ausland gemachten Lernerfahrungen dokumentiert. Der Europass enthält Angaben zu den Inhalten, den Zielen und der Dauer des Auslandsaufenthaltes. Er vermittelt damit einen genauen Überblick über den Umfang der internationalen Erfahrung und dokumentiert jede Art von Lernaufenthalten im Ausland. Weitere Informationen dazu unter: www.europass-info.de.

Informationen zu ausländischen Bidlungssystemen bietet auch der Deutsche Bildungsserver unter http://bildungssysteme-international.dipf.de. Das Online-Portal enthält Links zu Bildungsministerien, Bildungseinrichtungen, Fachgesellschaften, nationalen und internationalen Organisationen sowie zu Datenbanken mit Informationen zu über 230 Ländern und Regionen.

Wenn Sie eine berufliche Erstausbildung komplett im Ausland absolvieren möchten, benötigen Sie umfassende Informationen über das jeweilige Ausbildungssystem: Welche Ausbildungswege gibt es, wie ist der Stellenwert und das Niveau der Ausbildung, und wie wird die Ausbildung in Deutschland anerkannt? Die folgenden Angaben bieten nur einen ersten Überblick. Weiterführende Informationen finden Sie bei den genannten Stellen.

 

Überblick

Das System der beruflichen Erstausbildung wird durch die allgemeine Bildungsgesetzgebung geregelt.

Berufliche Erstausbildung (Formarea profesională iniţială)
Die Gymnasialklassen 9 und 10 gliedern sich in drei Ausbildungszweige, zwischen denen man einen wählen kann: den theoretischen, den beruflichen oder den technologischen Zweig. Anschließend kann man in einem dieser drei Ausbildungsbereiche auch die Gymnasialklassen 11 und 12 besuchen. Mit dem Abschluss eines Abiturs ist anschließend ein universitäres Studium möglich.

Die Ausbildung an einer Berufsschule dauert zwei Jahre (Klassen 9 und 10). Die Absolventen können anschließend ein Gymnasium der Sekundarstufe II besuchen (für Berufsschulabgänger: Klassen 12 und 13), wenn sie zuvor ein zusätzliches Ergänzungsjahr (an de completare) (entspricht Klasse 11) absolviert haben.

Die Ausbildung für einen Beruf kann je nach Berufsbranche (wie beispielsweise Holzindustrie, Tourismus, Elektronikbranche) an einer Berufsfachschule (Şcoala postliceală) oder an einer Meisterschule (Şcoala de maiştri) erfolgen. Die Ausbildung dauert je nach Qualifikation, die man erreichen will, ein bis drei Jahre.

Betriebliche Bildung
Das Ministerium für Bildung, Forschung und Jugend (MECT) koordiniert die Berufsbildungsprogramme an den Schulen durch ein Nationales Zentrum zur Entwicklung der Beruflichen und Technischen Bildung (Centrul National de Dezvoltare a Învatamântului Profesional si Tehnic).

Ausbildungsverträge
Die Beziehungen zwischen den Schulen und der Wirtschaft werden sowohl vom Ministerium für Bildung, Forschung und Jugend (MECT) als auch vom Ministerium für Arbeit, Familie und Chancengleichheit (MMFES) gefördert. Hierzu schließen Schulen und Firmen Kooperationsverträge ab.

Berufliche Bildung in Betrieben
Den Auszubildenden fehlt oft die Chance, während ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen in kleinen und mittelständischen Betrieben zu sammeln. Als Alternative zu den Praktika in Betrieben haben manche Schulen „Übungsfirmen“ gegründet, in denen die Auszubildenden unter Realbedingungen lernen können. Das Ministerium für Arbeit, Familie und Chancengleichheit (MMFES) fördert Betriebe, die Absolventen der Berufsschulen und der Berufsfachschulen beschäftigen.

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Rechtsgrundlage, Förderung, Finanzierung

Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Schulpflicht auf zehn Jahre wurden 2003 Änderungen in der Struktur und Organisation des Ausbildungssystems durchgeführt. Ranghöchste Behörde bleibt das Ministerium für Bildung, Forschung und Jugend (MECT).

Berufliche Erstausbildung
Auf regionaler Ebene sind die Schulaufsichtsbehörden (Inspectoratele Şcolare Judeţene bis ISJ), die regionalen Arbeitsagenturen (Agenţiile Judeţene de Ocupare a Forţei de Muncă bis AJOFM) und die örtlichen Ausschüsse für die Entwicklung der Sozialen Partnerschaft in der Beruflichen Bildung (Comitetele Locale de Dezvoltare a Parteneriatului Social în Formarea Profesională) für die berufliche Erstausbildung verantwortlich.

Die finanzielle Unterstützung der Auszubildenden durch Stipendien ist gesetzlich geregelt. In der privaten Ausbildung werden Gebühren erhoben, die staatliche Ausbildung ist bis zur 12. Klasse gebührenfrei. Die Schüler müssen jedoch die Kosten für eine Aufnahmeprüfung und für ihre Schulbücher tragen. An staatlichen Universitäten gibt es nur eine begrenzte Zahl von freien Studienplätzen, die anderen sind kostenpflichtig.

Betriebliche Ausbildung
Betriebe, die Praktika, Stipendien und Arbeitsplätze für Absolventen anbieten, erhalten Steuervergünstigungen.

Berufliche Bildung in Betrieben
Die betrieblichen Investitionen in die Erstausbildung sind eher bescheiden. Die Schaffung von Anreizen für die Arbeitgeber, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen, ist noch nicht ausreichend vorangetrieben worden.

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Qualifikationen

Berufliche Erstausbildung
Absolventen des Lyzeums können an Zertifizierungsprüfungen für den von ihnen gewählten Berufszweig oder neben der Abiturprüfung an Prüfungen zur Zertifizierung der beruflichen Kompetenzen teilnehmen. Für die Prüfungen ist das Ministerium für Bildung, Forschung und Jugend (MECT) zuständig. Sollte die Ausbildung abgebrochen werden, wird jedes abgeschlossene Ausbildungsjahr anerkannt.

Absolventen des Gymnasiums der Sekundarstufe I (Klassen 9 bis 10) erreichen mit bestandener Prüfung eine Qualifikation des Levels I. Sie erhalten ein Zeugnis, dass sie die obligatorische Schulausbildung abgelegt haben und eine persönliche Mappe des lebenslangen Lernens.

Absolventen des Gymnasiums der Sekundarstufe II (Klassen 11 und 12) erhalten ein Zeugnis der beruflichen Qualifikation des Levels III und jeweils ein Zeugnis der beruflichen Kompetenzen.

Absolventen der Berufsschule können durch Prüfungen ein Zeugnis der beruflichen Qualifikation des Levels I erhalten. Das ist Voraussetzung für ein Ergänzungsjahr, durch das sie eine berufliche Qualifikation des Levels II erlangen können. Erst diese Qualifikation ermöglicht den Besuch eines weiterführenden Gymnasiums (Klassen 12 und 13). Damit können die Schüler eine Qualifikation des Levels III erreichen.

Absolventen einer Berufsfachschule oder Meisterschule erhalten ein berufliches Zeugnis, das dem Level III entspricht.

Berufliche Bildung in Betrieben
Der Arbeitgeber stellt Arbeitnehmern, die an der beruflichen Bildung teilgenommen haben, Zeugnisse aus.

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Zugang und Beratung

Untere Sekundarbildung (Klassen 5 bis 8)
Die Ausbildung an staatlichen Schulen ist gebührenfrei, an privaten Schulen hingegen kostenpflichtig.

Obere Sekundarbildung (Klassen 9 bis 12)
Nach dem Abschluss der 8. Klasse werden die Schüler in den folgenden Schuljahren auf einen theoretischen, einen beruflichen oder einen technologischen Zweig aufgeteilt. Sie können hier Präferenzen angeben, entscheidend sind aber ihr Leistungs- und Notendurchschnitt in der unteren Sekundarbildung und die Zahl der zu vergebenen Plätze. Nach dem obligatorischen 10. Schuljahr können die Schüler die Ausbildung in den Klassen 11 und 12 fortsetzen. Der Unterricht erfolgt in jenem Ausbildungszweig, den sie bereits in den Klassen 9 und 10 hatten.
Nach dem Abschluss der 8. Klasse besteht auch die Möglichkeit, die Ausbildung an einer Berufsschule (SAM) fortzusetzen. Für die Aufnahme ist ein Praxistest zu absolvieren. Schüler einer Berufsschule können sich nach ihrer Ausbildung für einen Beruf entscheiden oder ihr Abitur an einem Gymnasium nachholen.

Das Abitur ist Voraussetzung, um ein Studium an einer Universität, einer Akademie, einem universitären Kollegium oder an einem Kollegium aufzunehmen. Wer das Abitur nicht besteht, erhält ein Zeugnis über die besuchten Schuljahre. Mit diesem kann eine postsekundare Bildung aufgenommen werden.

Postsekundare Bildung
Absolventen eines Gymnasiums der Sekundarstufe II können sich mit oder ohne Abitur (Diploma de bacalaureat) um eine Aufnahme an einer Berufsfachschule oder Meisterschule bewerben. Hierfür muss eine Prüfung abgelegt werden. Für Berufsfachschulen im medizinischen Bereich ist das Abitur jedoch obligatorisch. Eine postsekundare Bildung kann von öffentlichen und privaten Trägern angeboten werden, die Zulassung erfolgt hier über die Schulaufsichtsbehörden der Kreise. Die Träger sind für die Finanzierung der Ausbildung zuständig und nehmen teilweise Ausbildungsgebühren. Zudem finanziert das Bildungsministerium seit 2007 über 10.000 Ausbildungsplätze an Berufsfach- oder Meisterschulen. Berufsfachschulen im medizinischen Bereich werden ausschließlich vom Bildungsministerium finanziert.

Beratung
Es haben sich zwei parallele Beratungssysteme entwickelt: So gibt es zum einen Zentren für psychopädagogische Beratung an Schulen und Informations- und Beratungszentren an den Universitäten. Zum anderen bieten die Arbeitsämter Information und Beratung.

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Weiterführende Links zur Beruflichen Bildung in Rumänien

 

Berufliche Bildung:

Pfeil www.anofm.ro
Agenţia Naţională pentru Ocuparea Forţei de Muncă
Nationalagentur für Arbeit, zuständig für Organisation, Durchführung und Finanzierung von Programmen der beruflichen Bildung für Arbeitslose

Pfeil www.edu.ro
Ministerul Educaţiei, Cercetării şi Tineretului
Ministerium für Bildung, Forschung und Jugend mit detaillierten Informationen über das rumänische Bildungssystem, offizielle Internetseite für berufliche Bildung

Pfeil www.mmuncii.ro
Ministerul Muncii, Familiei şi Egalităţii de Şanse
Das Ministerium für Arbeit, Familie und Chancengleichheit koordiniert die Ausarbeitung, Durchführung und Betreuung des Nationalen Beschäftigungsplans (auch verfügbar in englischer Sprache)

Pfeil www.tvet.ro
Centrul National de Dezvoltare a Învatamântului Profesional si Tehnic
Nationales Zentrum für die Entwicklung der beruflichen Bildung mit detaillierten Informationen über die berufliche und technische Bildung

Pfeil www.cedefop.europa.eu
Quelle der Europäischen Union zu Fragen der Berufsausbildung, Mobilität, Finanzierung

Pfeil www.eurydice.org
Das Informationsnetzwerk für Bildung in Europa einschließlich der Datenbank Eurybase (verfügbar auch in englischer und deutscher Sprache)

Pfeil http://euroguidance.ise.ro
Centrul Naţional de Resurse pentru Orientare Profesională (CNROP)
Nationales Zentrum für Bildungs- und Berufsberatung mit Informationen über das Bildungssystem in Rumänien (auch verfügbar in englischer Sprache)

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Gruppenbild: ein lächelnder älterer Mann im Anzug umgeben von vier jungen Leuten
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Ihre persönliche Beratung zu allen Fragen aus den Bereichen Ausbildung, Studium und Arbeit im Ausland:
Info-Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 (0) 228-713 13 13