Berufliche Bildung
Haben Sie Lust, im Rahmen der Ausbildung Erfahrungen im Ausland zu sammeln? Dann sollten Sie sich zunächst bei Ihrem Ausbilder oder Berufsschullehrer nach Austausch- und Praktikantenprogrammen erkundigen. Auslandsaufenthalte für Auszubildende werden in der Regel von Bildungseinrichtungen organisiert und über das EU-Bildungsprogramm Leonardo da Vinci gefördert. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.na-bibb.de > Leonardo da Vinci.
ÜberblickDas System der beruflichen Bildung in der Slowakei beinhaltet die Erstausbildung und die Fortbildung. Die Erstausbildung wird normalerweise im Alter von 15 Jahren nach Abschluss der Grundstufe begonnen und erfolgt in drei Schultypen der Sekundarstufe: odborné učilište (Berufsschule), stredné odborné učilište (Sekundarberufsschule) und stredná odborná škola (Sekundarfachschule). Es gibt in der Slowakei staatliche, kirchliche und private Sekundarschulen. Die Sekundarschulen bereiten die Schüler auf den Beruf und das Studium an der Hochschule vor und bieten außerdem die Möglichkeit zur weiteren Spezialisierung und Qualifikation in höheren Fach-, Aufbau- und Ergänzungsstudien.Die Fortbildung ist Teil des Bildungssystems der Slowakischen Republik und eine öffentliche Aufgabe. Sie wird von Arbeitgebern, privaten Bildungsträgern, öffentlichen und privaten Schulen und anderen Organisationen angeboten. Die berufliche Fortbildung fällt wie die Erstausbildung in die Kompetenz des ministerstvo školstva (Bildungsministeriums). Berufliche Erstausbildung Die berufliche Erstausbildung ist Teil der Sekundarbildung, die je nach angestrebtem Qualifikationsniveau in drei Zweige unterteilt ist.
Die praktische Ausbildung ist Bestandteil der Berufsausbildung und erfolgt in der Schule, dem stredisko praktického vyučovania (Zentrum für praktische Ausbildung), in medizinischen Einrichtungen sowie individuell an Arbeitsplätzen für praktische Ausbildung und an Arbeitsplätzen in Betrieben, Organisationen und anderen Institutionen. Höhere Fachschulbildung Die vyššie odborné vzdelanie (Höhere Fachschulbildung) dient zur weiteren Spezialisierung bzw. zur Erhöhung der Qualifikation in bestimmten Berufsrichtungen und erfolgt in einem mindestens zweijährigen und höchstens dreijährigen Programm. Berufliche Fortbildung Die berufliche Fortbildung teilen sich öffentliche und staatliche Schulen, Hochschulen und private Bildungsträger. Dabei sind in der Slowakischen Republik öffentliche Schulen Einrichtungen im öffentlich-rechtlichen Sinne und werden in der Regel von einem Organ der regionalen Selbstverwaltung gegründet und finanziert, dem Regionalschulamt (Krajský školný urad). Staatliche Schulen unterstehen dagegen der zentralen staatlichen Verwaltung, sie werden aus dem Staatshaushalt finanziert. Während die Angebote an öffentlichen und staatlichen Schulen und Hochschulen hauptsächlich der Vollendung der Sekundarbildung sowie der Hoch- und Fachschulbildung bzw. zur gezielten Vorbereitung auf bestimmte Studienfächer dienen, kümmern sich private Bildungsträger vor allem um die betriebliche Weiterbildung. Die Anbieter müssen über eine Akkreditierung des Schulministeriums verfügen. Ergänzt wird dieses Angebot durch Organisationen wie die Industrie- und Handelskammer. Die Angebote sind als štúdium popri zamestnaní (Teilzeit- und Abendstudium) für Erwachsene konzipiert. Rechtsgrundlage, Förderung und FinanzierungDas wichtigste Gesetz zur beruflichen Bildung ist das zákon o výchove a vzdelávaní (Gesetz zur Erziehung und Bildung, kurz Schulgesetz). Weitere wichtige Rechtsgrundlage sind die Gesetze über die regionale Autonomie. Die öffentlichen Schulen in der Slowakei werden von den kraj (autonomen Regionen) eingerichtet und mit staatlichen Zuschüssen durch die Krajský školský úrad (Regionale Bildungsbehörde) kofinanziert. Staatliche Schulen werden direkt vom Staat finanziert. Die Höhe der Förderung wird durch das Ministerium für Bildung festgesetzt. Von Betrieben gegründete Berufsschulen sind gesetzlich zugelassen, aber sehr selten.Berufliche Erstausbildung In Übereinstimmung mit der Verfassung der Slowakischen Republik ist der Besuch aller staatlichen Schulen kostenlos. Die privaten und die kirchlichen Sekundarschulen können Studiengebühren erheben. Schülerinnen und Schüler aus Familien mit niedrigem Einkommen können Stipendien erhalten. Die genaue Höhe der Unterstützung hängt von den Leistungen des Studenten ab und orientiert sich an der Höhe des Existenzminimums, die vom ministerstvo práce, sociálných vecí a rodiny (Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie) jeweils zum 1. Juli festgelegt wird. Die Schule des Antragstellers bearbeitet die Stipendienanträge und erteilt zusätzliche Informationen über weitere Bedingungen. Höhere Fachschulbildung Die höheren Fachschulen (sowohl öffentliche als auch private) erheben Studiengebühren. Schülerinnen und Schüler aus Familien mit niedrigem Einkommen können Stipendien erhalten. Die genaue Höhe der Unterstützung hängt von den Leistungen des Studenten ab und orientiert sich an der Höhe des Existenzminimums, die jedes Jahr vom ministerstvo práce, sociálných vecí a rodiny (Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie) zum 1. Juli festgelegt wird. Die Schule des Antragstellers bearbeitet die Stipendienanträge und erteilt zusätzliche Informationen über weitere Bedingungen. Berufliche Fortbildung Die berufliche Fortbildung wird durch kein besonderes Gesetz gefördert, aber von einer Reihe gesetzlicher Bestimmungen geregelt. Wenn sie von Sekundar- oder höheren Fachschulen angeboten wird, wird dies beispielsweise durch die Schulgesetze geregelt. Berufliche Fortbildung wird aus verschiedenen Quellen finanziert. Dies können z.B. Teilnahmegebühren oder die öffentlichen Haushalte sein. In der Regel werden auf berufliche Fortbildung Gebühren erhoben. Der Besuch der staatlichen und öffentlichen Schulen kann auch kostenlos sein. Es gibt kein Stipendium für die Teilnehmer an Teilzeitstudien, da sie Beschäftigte sind. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen durch Arbeitssuchende kann jedoch durch das Arbeitsamt getragen werden. Betriebe zahlen als Mitglieder der Industrie- und Handelskammer oder anderer Verbände für ihre Beschäftigten niedrigere Gebühren. QualifikationenBerufliche ErstausbildungDie Abschlüsse richten sich nach den jeweiligen Bildungsprogrammen:
Höhere Fachschulbildung Die Absolventen schließen das Programm mit dem Titel diplomovaný špecialista (Diplomierter Spezialist) mit der Abkürzung „DiS“ ab. Absolventen künstlerischer Richtungen erhalten den Titel diplomovaný umelec (Diplomierter Künstler) mit der Abkürzung „DiS.art“. Berufliche Fortbildung Sowohl Fortbildungen in staatlichen und öffentlichen Einrichtungen als auch von privaten Anbietern schließen mit einem osvedčenie o získanom vzdelaní (Zeugnis über die erlangte Ausbildung). Die Zeugnisse haben landesweite Geltung. Fortbildung an öffentlichen Schulen, die der Vollendung eines Abschlusses dienen, werden mit der entsprechenden Qualifikation dokumentiert (siehe berufliche Erstausbildung). Die gezielte Vorbereitung auf Programme an Sekundarschulen schließt mit einem osvedčenie o jeho absolvovaní (Teilnahmezeugnis) ab. Zugang und BeratungBerufliche ErstausbildungVoraussetzung für die berufliche Sekundarbildung ist der Abschluss der Grundbildung und die Erfüllung der Aufnahmebedingungen. Ausnahme ist die einfache berufliche Sekundarbildung, die sich an Bewerber richtet, die die Grundbildung nicht abgeschlossen haben. Interessenten können zwei Bewerbungen gleichzeitig ausfüllen (an zwei Schulen oder für zwei Studienfächer an einer Schule). Bewerbungsschluss ist für Fächer, die eine overenie špeciálnych schopností, zručností alebo nadania (Prüfung zur Feststellung der besonderen Fähigkeiten, Kompetenzen oder Talente) verlangen, der 20. Februar jedes Jahres. Für die übrigen Fächer ist Bewerbungsschluss am 10. April. Die Bewerbungen müssen an den Schuldirektor der Grundschule gerichtet sein. Wenn der Bewerber kein Schüler der Grundschule ist, kann er die Bewerbung direkt an die Sekundarschule senden. Der Schuldirektor ist befugt zu entscheiden, welche Schüler aufgenommen werden. Er legt die Kriterien für das Bestehen der Zugangsprüfungen fest und bestimmt, unter welchen Bedingungen Schüler auch ohne Zugangsprüfung zugelassen werden (z.B. eine sehr gute, im Schulzeugnis bestätigte Allgemeinbildung oder eine erfolgreiche Vertretung der Grundschule auf Schulwettbewerben). Angenommene Bewerber erhalten einen Bescheid über die Aufnahme und müssen anschließend ihrer Grundschule ein zápisný lístok (Zugangsformular) für die Einschreibung an der Sekundarschule vorlegen. Höhere Fachschulbildung Voraussetzung ist der Abschluss der beruflichen oder allgemeinen Sekundarbildung mit Reifezeugnis. Für das nadstavbové štúdium (Aufbaustudium) reicht die Sekundarbildung mit Lehrbrief, für das pomaturitné štúdium (Ergänzungsstudium) ist ein berufliches Reifezeugnis nötig. Die Bewerbungen sind bis Ende Mai beim Direktor der Sekundarschule einzureichen. Wenn Bewerber nach den Zugangsprüfungen keine Zulassung für die Hochschule erhalten haben, können sie sich bis Ende Juli für diese Studien bewerben. Berufliche Fortbildung Die Bewerbungen für ein štúdium popri zamestnaní (Teilzeit-, Abendstudium) müssen bis Ende Mai direkt an den Direktor der Sekundarschule gerichtet werden. Die Aufnahmekriterien werden vom Direktor der Sekundarschule festgelegt. Berufungsverfahren Wenn Bewerber mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie an der Sekundarschule (stredná škola) innerhalb von 5 Tagen und an kirchlichen oder privaten Schulen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung Berufung einlegen. Beratung Die allgemeine und persönliche Beratung erfolgt durch den Bildungsberater an den Schulen und das Fachpersonal der pedagogicko-psychologická poradňa (pädagogisch-psychologischen Beratungszentren), die es in jeder kraj (Region) und jedem okres (Kreis) gibt. Weiterführende Links zur Beruflichen Bildung in der Slowakischen Republik Berufliche Bildung:
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