Arbeiten in Bulgarien
Arbeitsmarkttrends2011 beginnt sich der bulgarische Arbeitsmarkt von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 zu erholen. Für das Gesamtjahr 2011 prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IWF) ein moderates Wachstum. Bisher profitiert hauptsächlich der Außenhandel vom wirtschaftlichen Aufschwung. Allerdings bleibt die private Nachfrage schwach. Für 2011 bis 2012 gehen Experten von einem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum aus, es wird daher mit sinkenden Arbeitslosenzahlen gerechnet. Die Beschäftigtenzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Prozent gesunken. Damit verzeichnet Bulgarien innerhalb der Europäischen Union den höchsten Rückgang in diesem Zeitraum. Nach Angaben von Eurostat lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2010 bei 59,7 Prozent und somit deutlich niedriger als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 33,3 Prozent der bulgarischen Arbeitnehmer/innen waren in der Industrie und 60 Prozent im Dienstleistungssektor beschäftigt. Die Landwirtschaft bot einem relativ hohen Anteil von 6,8 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung eine Beschäftigungsmöglichkeit. Bulgarien wies im Juni 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 11,4 Prozent auf, 1,3 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,4 Prozent. Junge Bulgarinnen und Bulgarinnen sind wie in fast allen EU-Ländern im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres stieg die Jugendarbeitslosigkeit um 5 Prozent. Im Juni 2011 waren 27,3 Prozent der Bulgaren zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit. Dieser Stand bedeutet ein Rekordhoch für die Zeit nach der Krise, noch im August 2008 hatte die Quote unter 11 Prozent gelegen. Der EU-Durchschnitt lag im Vergleich dazu bei 20,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote von Frauen lag mit 10,3 Prozent deutlich unter der Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung von 12,4 Prozent. Die einzelnen Sektoren erholen sich derzeit unterschiedlich schnell von der Rezession. So konnte beispielsweise auch die Industrieproduktion unter anderem aufgrund der stärkeren Nachfrage aus dem Ausland seit einigen Monaten langsam zulegen. Welche Berufe haben gute Chancen?Zu den bulgarischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
Hier bestehen für Ingenieurinnen und Ingenieure, Techniker/innen, Facharbeiter/innen sowie für IT-Fachkräfte gute Aussichten. Zusätzlich werden folgende Berufsgruppen auf dem bulgarischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
In anderen Bereichen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehören vor allem das Baugewerbe, der Handel und die chemische Industrie. Aufgrund der kyrillischen Schrift ist Bulgarisch nur schwer zu erlernen. Wenn Sie eine Arbeit in Bulgarien aufnehmen möchten, sollten Sie jedoch unbedingt bulgarische Sprachkenntnisse erwerben Zugang zum ArbeitsmarktDeutsche Staatsbürger können mit ihrem Personalausweis oder Reisepass nach Bulgarien einreisen, wenn sie sich dort für höchstens drei Monate aufhalten wollen. Wer als EU-Bürger einen längeren Aufenthalt in Bulgarien plant und dort arbeiten, studieren oder leben will, muss sich bei der Polizeibehörde anmelden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.EU-Bürger brauchen keine Arbeitsgenehmigung für Bulgarien. Sie können sich bei der Arbeitsverwaltung ihres Wohnortes registrieren lassen, die bei Bedarf einen persönlichen Aktionsplan zur Arbeitssuche aufstellt. Alternativ können sie die Dienstleistungen privater Arbeitsvermittler nutzen. Löhne und LebenshaltungskostenLebenshaltungskostenGenerell liegen die Kosten in Bulgarien weit unter denen in Deutschland; importierte Güter, hochwertige Wohnungen oder deutschsprachiger Schulunterricht können die Lebenshaltungskosten allerdings deutlich steigern. Die Preise in Sofia und an Touristenorten in der Saison liegen deutlich über denen in kleineren Orten. Internationale Ketten wie Metro oder Billa sind in vielen größeren Orten vertreten, ihre Waren kosten überall gleich viel.Lebenshaltungskosten in Bulgarien
Durchschnittliche Preise (umgerechnet, gerundet) in Bulgarien im April 2009 Quelle: Bulgarisches Amt für Statistik. Löhne und GehälterMit durchschnittlich knapp 300 € im Monat liegt Bulgarien ganz am Ende der Lohnskala aller EU-Länder. Allerdings sind die Gehälter beispielsweise vom Frühjahr 2008 bis zum Frühjahr 2009 um 16,3 Prozent gestiegen. In privaten Unternehmen können Arbeiter auf über 500 € im Monat kommen. Der gesetzliche Mindestlohn für einen Vollzeitjob liegt bei gut 110 € im Monat. Es gibt auch Kollektivverträge, die aber nicht bindend sind.Viele Westeuropäer sind allerdings von Unternehmen oder Regierungen nach Bulgarien entsandt und verdienen nach den Konditionen des Heimatlandes. Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsentgelts ist in Bulgarien üblich. In der Privatwirtschaft haben viele Unternehmen Bonussysteme eingeführt. Große Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber stellen auch häufiger Dienstwagen oder Mobiltelefone, besonders für Führungskräfte oder Mitarbeiter im Außendienst. Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Bulgarien
Vollzeit, ohne Überstunden. Die höchsten Werte gelten für Gehälter in großen und internationalen Unternehmen. Quelle: Eures Bulgarien, 2009. Sozialabgaben und SteuernWenn Sie sich über ein halbes Jahr in Bulgarien aufhalten, müssen Sie Ihren Verdienst dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.Seit 2008 gilt ein pauschaler Steuersatz von zehn Prozent auf alle Einkommen. Wer 40 Stunden und mehr im Monat arbeitet, muss Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Sie betragen für den Arbeitnehmer knapp elf Prozent des Verdienstes, bei besonders schweren oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten sind es knapp zwölf Prozent. Dies umfasst Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung; die Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber.
StellensucheSie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).Außerdem können Sie das Online-Angebot der bulgarischen Arbeitsverwaltung unter www.az.government.bg nutzen. Eine Vielzahl von Stellenangeboten bieten auch die Online-Jobbörse: www.jobtiger.bg, www.jobs.bg und www.itjobs.bg (für IT-Fachkräfte). Auch die Suche auf den Webseiten von Unternehmen lohnt sich. In Tageszeitungen wie Monitor, Trud oder Maritsa werden regelmäßig Stellenangebote veröffentlicht. Aber auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Wer lieber vor Ort nach einer Beschäftigung suchen will, kann das Dienstleistungsangebot der lokalen Agenturen der bulgarischen Arbeitsverwaltung www.az.government.bg und der privaten Arbeitsvermittlungsagenturen nutzen. Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld? Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus. Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU). Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH). BewerbungSie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist Anerkennung von AbschlüssenFür die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein. Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung. Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.) Arbeits- und VertragsrechtEin Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Generell sollten Sie darauf achten, das er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und Sondervereinbarungen.Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten kann vereinbart werden; wenn nichts anderes vereinbart ist, können in dieser Zeit beide Parteien das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Danach gilt: In gegenseitigem Einvernehmen kann ein Vertrag jederzeit aufgelöst werden; ansonsten gelten bei einem unbefristeten Vertrag 30 Tage Kündigungsfrist, bei einem befristeten Vertrag drei Monate (längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Arbeitszeit beträgt regulär 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen. Überstunden werden meist mit zusätzlichem Entgelt oder in Freizeit ausgeglichen; insgesamt darf man jedoch nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten und höchstens an 60 Tagen im Jahr Überstunden machen (davon höchstens 20 Tage in Folge). Jugendliche, Schwangere und Mütter von Kindern bis zu sechs Jahren dürfen keine Überstunden leisten. Nachtarbeiter haben eine 35-Stunden-Woche. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Der Urlaub kann auch bis zur Mitte des folgenden Jahres genommen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Hinzu kommen 12 gesetzliche Feiertage. Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird meist das General Labour Inspectorate eingeschaltet.. SozialversicherungIm Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie einreisen ... Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Wenn Sie arbeiten ... Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich. Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen. Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem Ausländer, die in Bulgarien arbeiten oder studieren, sind bei der Nationalen Krankenkasse Bulgariens (www.nhif.bg) pflichtversichert. Der Arbeitgeber behält die Sozialversicherungsbeiträge monatlich ein und führt sie an die Nationale Einnahmen-Agentur NAP ab. Jeder Versicherte wählt einen Hausarzt, der ihn gegebenenfalls an Fachärzte überweist, und einen Zahnarzt. Bei jedem Arztbesuch wird eine Praxisgebühr fällig, sie entspricht einem Prozent des aktuellen monatlichen Mindestlohnes in Bulgarien (zurzeit beträgt die Gebühr also umgerechnet gut einen Euro). Für jeden Tag Krankenhausaufenthalt zahlt man die doppelte Praxisgebühr, allerdings für höchstens zehn Tage im Jahr. Von Zuzahlungen befreit sind Personen mit bestimmten Krankheiten, Kinder bis zum 18. Lebensjahr, nicht erwerbstätige Angehörige von Versicherten, Schwangere, Mediziner und weitere Gruppen. Wer eine der vielen privaten Praxen oder Kliniken nutzen will, muss seine Behandlung selbst zahlen oder eine private Krankenversicherung abschließen, die solche Kosten übernimmt. Probleme des staatlichen Gesundheitswesens sind der Mangel an Geld, an Medikamenten und an qualifizierten Ärzten, vor allem auf dem Land. Patienten tragen im Durchschnitt über die Hälfte der Kosten für Medikamente selbst (dieser Wert liegt EU-weit bei knapp einem Fünftel). Wer eine aufwendigere Untersuchung oder Behandlung braucht, muss länger darauf warten oder sich in eine Klinik einweisen lassen (mit zusätzlichen Gebühren für den Aufenthalt). Um eine bevorzugte Behandlung zu erreichen, sind Bestechungsgelder keine Seltenheit. Beschäftigte erhalten bei Krankheit 80 Prozent ihres Gehalts weiterbezahlt (90 Prozent bei beruflich bedingter Erkrankung). Voraussetzung ist, dass sie zuvor mindestens sechs Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Arbeitslose, die in den letzten 15 Monaten mindestens 9 Monate Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bekommen Arbeitslosengeld. Es beträgt 60 Prozent des Verdienstes der letzten Monate, jedoch mindestens 3 € und höchstens 6 € pro Tag. Je nach Länge der Vorversicherungszeit wird es zwischen 4 und 12 Monate lang ausbezahlt. Eine Altersrente bekommen Frauen in Bulgarien in der Regel ab 60 Jahren, Männer ab 63. Die Summe aus der Zahl der Beitragsjahre und dem Lebensalter muss bei Frauen mindestens 94 betragen, bei Männern 100. Ansonsten kann man ab 65 eine Rente bekommen, wenn man mindestens 15 Jahre versichert war. Die gesetzliche Rente basiert auf dem durchschnittlichen Einkommen zweier Dreijahreszeiträume (einer vor 1997, einer ab 1997); dieses Durchschnittseinkommen wird mit der Zahl der Berufsjahre multipliziert und dann durch 100 geteilt. Ein Durchschnittseinkommen von 1.000 € ergäbe bei 40 Berufsjahren beispielsweise eine Rente von 400 €. Details zur Rentenberechnung finden Sie auf der Webseite des Nationalen Versicherungsinstituts unter www.nssi.bg (auf Bulgarisch und Englisch). Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch gesetzliche und freiwillige Zusatzrentenversicherungen, deren Höhe von Fondserträgen abhängt. Wer einen Teil seines Lebens in Bulgarien, einen Teil in anderen EU-Ländern gearbeitet hat, bekommt seine Rente im Prinzip von jedem Land anteilig gezahlt. Wie die Rente in Ihrem Fall genau berechnet wird, erfahren Sie bei den Rentenversicherungsträgern. Wenn die Kinder mitkommen...In Bulgarien wird nur jedes zehnte Kind unter drei Jahren in einer Krippe betreut. Eine Alternative in größeren Städten sind private Tagesmütter. Das Netz an Kindergärten (für Drei- bis Sechsjährige) ist dagegen sehr gut ausgebaut. Die Betreuung kostet je nach Gemeinde rund 20 € im Monat für einen Ganztagsplatz mit Frühstück und Mittagessen.Kinder von 7 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. In Sofia gibt es eine deutsche Privatschule, die Unterricht vom Kindergarten bis zur 8. Klasse anbietet, sowie ein bulgarisches Gymnasium, das von der 9. Klasse bis zum Abitur einige Fächer auf Deutsch unterrichtet. Im übrigen Land gibt es eine Reihe von Schulen, die einen Teil des Unterrichts auf Deutsch anbieten. Adressen finden Sie über die deutsche Botschaft in Sofia (www.sofia.diplo.de). Für Kinder von EU-Bürgern, die im Land wohnen, gibt es kostenlose Bulgarisch-Kurse. as Kindergeld beträgt pro Kind rund 18 € im Monat. Es wird für minderjährige Kinder gezahlt, wenn mindestens ein Elternteil die bulgarische Staatsangehörigkeit hat. Außerdem darf die Familie in den vorangegangenen zwölf Monaten nicht mehr als 180 € pro Kopf und Monat verdient haben (für die Durchschnittsberechnung wird das Kind mitgezählt). Die Familien können höhere Freibeträge von der Steuer absetzen. Arbeitnehmerinnen, die zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, bekommen 410 Tage Mutterschaftsurlaub, davon müssen 45 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin genommen werden. Der Vater hat Anspruch auf 15 Tage bezahlten Sonderurlaub nach der Geburt des Kindes. Nach sechs Monaten kann er statt der Mutter den Rest des Mutterschaftsurlaubs übernehmen. Während des Mutterschaftsurlaubs gibt es Mutterschaftsgeld in Höhe von 90 Prozent des vorherigen Verdienstes. Nach dem Mutterschaftsurlaub können Mutter, Vater oder ein Großelternteil für die ersten drei Kinder jeweils zwei Jahre Erziehungsurlaub nehmen, für weitere Kinder jeweils sechs Monate. In dieser Zeit bekommen sie Erziehungsgeld in Höhe des aktuellen Mindestlohns (zurzeit rund 120 € im Monat). Nach dem Erziehungsurlaub können Vater und Mutter unbezahlten Urlaub von bis zu sechs Monaten nehmen – bis das Kind acht Jahre alt ist. Beratung zur Kinderbetreuung und zu Familienleistungen in Bulgarien bekommen Sie von den EURES-Beratern in Bulgarien. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie unter http://ec.europa.eu/eures (EURES Berater) WeiterbildungIn Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.Es gibt zahlreiche öffentliche und private Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Nationalen Agentur für berufliche Aus- und Weiterbildung akkreditiert werden (www.navet.government.bg). Der größte gemeinnützige Bildungsträger und Anbieter von Fortbildungen ist der „Verein zur Verbreitung von Kenntnissen“ (FSSK), der landesweit in regionalen Gesellschaften organisiert und mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband vergleichbar ist (www.fssk-bg.com). Eine weitere gemeinnützige Bildungsorganisation, die sich das lebenslange Lernen auf ihre Fahnen geschrieben hat, ist die Znanie-Association in Sofia (www.znanie-bg.org). Znanie bietet Computer- und Wirtschaftskurse an, aber auch Fortbildungen in Handwerksberufen. In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen. Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de. Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de. Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Bulgarien":
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren. |
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