Arbeiten in Frankreich
ArbeitsmarkttrendsDer französische Arbeitsmarkt findet nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 allmählich wieder aus der Rezession. Während die Zahl der freien Stellen massiv eingebrochen und eine starke Erhöhung der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen war, hat sich die Lage inzwischen wieder spürbar verbessert. Arbeitsmarktstudien der Europäischen Kommission zufolge äußerst sich der Aufschwung in Frankreich zwar verhalten, aber kontinuierlich. Zu den Regionen, in denen die Beschäftigtenzahlen während der Finanz- und Wirtschaftskrise am meisten zurückgegangen sind, zählen die Picardie, die Haute-Normandie, Lothringen, Centre, Poitou-Charentes, Champagne-Ardenne und die Franche-Comté.Die Beschäftigtenzahlen sind im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent leicht gesunken. Nach Eurostat lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 64 Prozent und somit leicht unter dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 22,3 Prozent der französischen Arbeitnehmer/innen waren in der Industrie, 74,9 Prozent im Dienstleistungssektor und lediglich 2,9 Prozent in der Landwirtschaft beschäftigt. Frankreich wies im Juni 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 9,7 Prozent auf, 0,1 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Diese lag etwas über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,4 Prozent. Vor allem junge französische Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Obwohl die Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozent gesunken ist, waren im Juni 2011 immer noch 22,8 Prozent der Französinnen und Franzosen zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit. Frankreich lag damit sogar über dem EU-Durchschnitt von 20,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung in Frankreich war mit 8,9 Prozent deutlich geringer als die der weiblichen Bevölkerung von 10,6 Prozent. Auch in den nächsten Jahren ist mit weiterhin sinkenden Arbeitslosenzahlen zu rechnen. Germany Trade and Invest prognostiziert ebenfalls ein steigendes Wirtschaftswachstum. Welche Berufe werden gesucht?Zu den französischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
Hier bestehen für Ingenieurinnen und Ingenieure, Techniker/innen, Facharbeiter/innen sowie für IT-Fachkräfte gute Aussichten. Zusätzlich werden folgende Berufsgruppen auf dem französischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
Wer in Frankreich arbeiten möchte, muss die französische Sprache beherrschen. Gute Chancen bieten internationale Konzerne, die in der Regel eher geneigt sind, Ausländerinnen und Ausländer einzustellen. Zugang zum ArbeitsmarktEU-Bürger dürfen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Frankreich einreisen und können dort jederzeit eine Arbeit aufnehmen. Erst bei einem Aufenthalt ab drei Monaten sollte man sich die Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) zulegen. Man beantragt sie bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police), bei der Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture) oder im Rathaus (Mairie). Deutsche Staatsangehörige, die in Paris ansässig werden wollen, können die Aufenthaltserlaubnis bei der Préfecture de Police beantragen, detaillierte Informationen dazu finden Sie auf deren Website www.prefecture-policeparis.interieur.gouv.fr (> Documents d’identité et de voyage > Ressortissants étrangers). Die carte de séjour ist für EU-Bürger grundsätzlich nicht mehr verpflichtend, aber bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten durchaus hilfreich. Bei der Eröffnung eines Kontos wird sie zuweilen sogar verlangt.Löhne und LebenshaltungskostenLebenshaltungskostenDie Lebenshaltungskosten in Frankreich liegen durchschnittlich etwas höher als in Deutschland. In Paris kostet das Leben deutlich mehr als in der französischen Provinz – dies zeigt sich vor allem an den Mietpreisen: So kostet der Quadratmeter einer Wohnung im fünften Arrondissement durchschnittlich 27 €. In Avignon hingegen kostet ein Mietwohnung im Schnitt 11 € pro Quadratmeter, in Metz 9,50 € und in Lyon 10 bis 14 €, je nach Bezirk.
Löhne und GehälterDer durchschnittliche Bruttojahresverdienst im Dienstleistungssektor und in der Industrie liegt nach Angaben von Eurostat in Frankreich bei 32.413 € (Deutschland: 40.200 €). Auf der Homepage des französischen Statistikamtes finden Sie die mittleren Nettomonatsgehälter nach Berufen sortiert; hier einige Beispiele: angestellte Ärzte 3.200 €, Beschäftigte in der Bildung und Forschung 2.900 €, leitende Angstellte in Banken und Versicherungen 2.900 €, Ingenieure in der Industrie 2.760 €, Fahrer 1.560 €, Mechaniker 1.540 €, Sekretäre 1.350 €, Verkäufer 1.200 €. Die vollständigen Daten finden Sie unter www.insee.fr (> Thèmes > Revenues – Salaires > Salaires mensuels). Der gesetzliche Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel de croissance, SMIC) beträgt zurzeit monatlich 1.344 € brutto (bei einer 35-Stunden-Woche), der Mindeststundenlohn liegt bei 8,86 €. Der SMIC wird nach Angaben von Germany Trade and Invest insbesondere in kleineren Unternehmen bis zehn Beschäftigten gezahlt: vor allem in Hotels und Gaststätten, im Einzelhandel, in der Nahrungsmittelindustrie und für häusliche Dienstleistungen. Der persönliche Verdienst hängt nicht nur von der eigenen Ausbildung, Berufserfahrung, Branche und der Größe des Unternehmens ab, sondern auch von der Region, in der sich das Unternehmen befindet: Am höchsten sind die Löhne mit deutlichem Abstand in der Region Île-de-France, am niedrigsten in Poitou-Charentes.Zusatzleistungen wie Prämien und Provisionen spielen in Frankreich eine wichtige Rolle – vor allem bei Führungskräften in größeren Unternehmen. Insgesamt machen sie im Schnitt 10 bis 15 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehaltes aus, bei Führungskräften zum Teil noch deutlich mehr. Sozialabgaben und SteuernWenn Sie sich mindestens ein halbes Jahr in Frankreich aufhalten oder Ihre hauptberufliche Tätigkeit dort ausüben, sind Sie dort steuerpflichtig. In Frankreich führt nicht der Arbeitgeber die Steuern automatisch ab. Stattdessen muss jeder Haushalt bis Mai eine Steuererklärung für seine Einkünfte des Vorjahres abgeben und die Steuern nachzahlen, was auch in Raten möglich ist. Für das Jahr 2010 gelten folgende Zahlen: Einkommen bis 5.875 € pro Jahr sind steuerfrei. Einkommen bis 11.720 € werden mit 5,5 Prozent versteuert. Für Beträge bis 26.030 € muss man 14 Prozent Steuern zahlen. Bis 69.783 € werden 30 Prozent fällig, für noch höhere Einkommensbestandteile liegt der Grenzsteuersatz bei 40 Prozent. Sozialversicherungsbeiträge und andere Freibeträge werden vom zu versteuernden Einkommen (Bemessungsgrundlage) abgezogen. Ein Programm, mit dem Sie Ihre persönliche Steuerlast berechnen können, finden Sie auf den Webseiten des französischen Finanzministeriums unter www.impots.gouv.fr (> Particuliers).Die Sozialbeiträge zieht der Arbeitgeber wie in Deutschland monatlich vom Bruttoverdienst ab. Sie betragen für den Arbeitnehmer knapp ein Viertel des Bruttoeinkommens (23 Prozent). Weitere Informationen zur Sozialversicherung erhalten Sie unter www.urssaf.fr. StellensucheSie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der französischen Arbeitsverwaltung Pôle emploi (www.pole-emploi.fr) hilfreich. Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen findet man über die Gelben Seiten (www.pagesjaunes.fr) oder die Deutsch-Französische Handelskammer (www.francoallemand.com). Wer vor Ort nach einer Beschäftigung suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der örtlichen Arbeitsverwaltung zurückgreifen. Adressen finden Sie über die Seite www.pole-emploi.fr (> En région). Für Führungskräfte bietet sie einen speziellen Vermittlungsservice in jeder größeren Stadt an. BewerbungSie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern. In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist Anerkennung von AbschlüssenFür die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein. Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung. Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.) Informationen zur Anerkennung akademischer Berufe in Frankreich erteilt auch das Ministère de l’Education nationale www.education.gouv.fr Arbeits- und Vertragsrechtenerell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Die Mindeststandards für viele dieser Fragen sind in Tarifverträgen festgelegt, die in der Regel allgemein verbindlich sind – auch für leitende Angestellte. Tarifverträge und viele weitere Informationen (teils auf Deutsch) finden Sie über die Website www.service-public.fr.Befristete Arbeitsverträge sind nur erlaubt, wenn eine genau definierte, vorübergehende Arbeit geleistet werden soll. Die Probezeit beträgt bei unbefristeten Verträgen höchstens vier Monate, bei befristeten einen Tag pro Woche der Vertragslänge, höchstens jedoch fünf Tage. Allgemein beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat, ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit zwei Monate. Kündigungen müssen per Einschreiben mit Rückantwortschein verschickt werden; davor muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Gespräch führen, zu dem er ihn ebenfalls schriftlich einladen muss. Der Betriebsrat muss nur bei Massenentlassungen aus betrieblichen Gründen zurate gezogen werden. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden. 13 Überstunden pro Woche sind zulässig, ausnahmsweise auch 25. Für Überstunden bekommt man eine Zulage oder einen entsprechenden Freizeitausgleich. Das Gehalt für Überstunden ist steuerfrei, die Sozialabgaben darauf sind reduziert. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf höchstens 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr, wobei das Urlaubsjahr von Juni bis Mai gerechnet wird. Hinzu kommt Urlaub aus familiären Gründen oder für die Weiterbildung. Krankengeld erhält man von der Sozialversicherung und vom Arbeitgeber, wenn man mindestens ein Jahr im Betrieb war (Tarifverträge können günstigere Regelungen vorsehen). Es beträgt in den ersten 30 Tagen 90 Prozent des Gehalts, in den folgenden 30 Tagen zwei Drittel des Gehalts. Diese Zeiten verlängern sich ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Jahren. Wer seine Arbeit verliert und in den letzten 28 Monaten (bei über 50-Jährigen: 36 Monate) mindestens 122 Tage Beiträge gezahlt hat oder 610 Arbeitsstunden nachweisen kann, bekommt Arbeitslosengeld. Es wird je nach Alter und Beitragszeiten für maximal 24 Monate gezahlt (bei über 50-Jährigen: maximal 36 Monate). Die Höhe können Sie auf der Website von Pôle emploi berechnen (www.poleemploi.fr > Candidat > Vos droits et démarches > Vos services > Estimez le montant de votre allocation). Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, den Personalvertretern, den Gewerkschaften oder den Arbeitnehmerberatern Ihres Départements besprechen. Eine Kontaktliste erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, den Personalvertretern, den Gewerkschaften oder den Arbeitnehmerberatern Ihres Départements besprechen. Eine Kontaktliste erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung. SozialversicherungIm Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie einreisen ... Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Wenn Sie arbeiten ... Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich. Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen. Kurzer Blick auf das SozialversicherungssystemDie Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsvorsorge. Zuständige Organisationen sind die einzelnen Versicherungsträger („caisse“). Das Sozialversicherungssystem deckt nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel ab. Der Patient zahlt das Arzthonorar meist selbst und erhält dann eine Teilerstattung von der Krankenversicherung (in der Regel 70 Prozent). Daher kann eine Zusatzversicherung (Société Mutuelle) sinnvoll sein.Ihr Arbeitgeber meldet Sie innerhalb von acht Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit bei der staatlichen Krankenversicherung (caisse primaire d’assurance maladie) an. Sie erhalten einen Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Versicherungsnummer. Die örtlichen Krankenkassen (CPAM) sind zuständig für Krankheitsrisiken, Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfälle und Tod und stehen in direktem Kontakt mit den Versicherungsnehmern. Nähere Informationen erhalten Sie beim Centre des Liaisons européennes et internationales de sécurité sociale, www.cleiss.fr, oder auf der Website der französischen Sozialversicherungsträger unter www.securite-sociale.fr. Wenn die Kinder mitkommen...In kaum einem Land in Europa ist die Kinderbetreuung so gut organisiert wie in Frankreich. Ab dem dritten Lebensjahr kommt jedes Kind kostenlos in einer schulischen Ganztagseinrichtung (école maternelle) unter. Bei den Zweijährigen beträgt der Anteil mehr als ein Drittel. Die Vorschulen sind Teil des Schulsystems. Studierte Lehrkräfte bereiten die Kinder dort nach einem festen Lehrplan auf das Lernen in der Schule vor.Eltern, deren Kinder keinen Platz in der Vorschule finden, können aus einem vielfältigen Angebot wählen. Es gibt Ganztagskrippen (crèches), die bis in die Abendstunden geöffnet sind, und Horte, die Kinder stundenweise aufnehmen (haltes-garderies). Besonders verbreitet sind staatlich zugelassene Tagesmütter (assistantes maternelles), die den Nachwuchs in der eigenen Wohnung oder bei den Familien betreuen. Trotz des großen Angebots sollten Sie sich rechtzeitig nach einem Betreuungsplatz vor Ort erkundigen. Was eine Familie für die Betreuung zahlen muss, unterscheidet sich je nach Einkommen und Kinderzahl im Haushalt. Eine vierköpfige Familie mit einem Nettojahreseinkommen von 30.000 € muss zum Beispiel für den Krippenplatz eines Kindes mit 150 Monatsstunden etwa 190 € monatlich aufbringen. Eine Tagesmutter bekommt pro 9-Stunden-Tag und pro betreutem Kind das 2,25-Fache des Mindestlohns, zurzeit also etwa 20 €. Ausführliche Beispielrechnungen finden Sie auf der Internetseite der Elternzeitschrift „Parents“ (www.parents.fr > Les mini guides > Tous les modes de garde au banc d’essai). Für die Betreuungskosten können Sie Zuschüsse bei der Kindergeldkasse beantragen, Näheres erfahren Sie unter www.caf.fr. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren sind schulpflichtig. Der Unterricht findet ganztags statt. Anders als in Deutschland besuchen die Schüler erst ab der neunten Klasse verschiedene Schulformen: das Gymnasium, das berufliche Gymnasium oder die Berufsschule. Das Abitur ist in einem sprachlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zweig möglich. Am beruflichen Gymnasium erhält man eine berufsvorbereitende Ausbildung, an die weitere Qualifikationen angeschlossen werden können. Wo es deutsche und deutsch-französische Schulen gibt, erfahren Sie unter www.schulweb.de. Kindergeld wird für das zweite und jedes weitere Kind bis 19 Jahre gezahlt (für das erste Kind gibt es kein Kindergeld). Es beträgt bei zwei Kindern 124 €, bei drei Kindern 283 € und für jedes weitere Kind 159 €. Zuständig für das Kindergeld ist die Kindergeldkasse „Caisse d’allocations familiales“ (CAF) des Wohnortes. WeiterbildungIn Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland. Berufliche Fort- und Weiterbildung gehört ebenso zum Auftrag des französischen Bildungswesens wie die Ausbildung von Jugendlichen. Im französischen Gesetz über die berufliche Weiterbildung (formation professionelle continue) gibt es eine Klausel, die Firmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Personalkosten für die Weiterbildung der Belegschaft auszugeben.Der Bildungsserver www.education.fr liefert unter „La formation continue“ nützliche Links zum Thema Weiterbildung und zu Weiterbildungsorganisationen. Zudem kann man gezielt nach Kursen in den einzelnen Regionen suchen. Etwa 300 Fort- und Weiterbildungsträger arbeiten im Netzwerk Greta (groupements d’établissements) zusammen. Das Conservatoire national des arts et métiers (CNAM) ermöglicht eine berufliche Weiterbildung in sieben Berufsbereichen auf akademischem Niveau. Die nationale Einrichtung betreibt auch acht große Forschungsbereiche. Informationen über Studium und Forschung, Teilnahmebedingungen, Abschlüsse und Studienorte in den Regionen erhalten Sie unter www.cnam.fr. Die Association nationale pour la Formation Professionnelle des Adultes (AFPA) ist die wichtigste Einrichtung des Ministeriums für soziale Angelegenheiten, Arbeit und Solidarität, um Erwachsene und insbesondere Arbeitssuchende und Geringqualifizierte zu beraten und auszubilden. Unter www.afpa.fr bietet die Organisation Hunderte verschiedener Ausbildungsgänge an, von der Buchhaltung bis zum Gartenbau. Die AFPA gibt außerdem das Magazin „Visa Compétences“ heraus, das sich mit Berufsbildung für Erwachsene beschäftigt. Unter www.cned.fr erreicht man das Centre national d’enseignement à distance, das nationale Zentrum für Fernstudien. Das CNED ist der größte Anbieter seiner Art in Europa und dem französischen Bildungsministerium unterstellt. In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen. Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de. Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de. Flyer zum Thema "Arbeiten in Frankreich":
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