Arbeiten in Italien
ArbeitsmarkttrendsDer italienische Arbeitsmarkt hat sich noch nicht vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Auch wenn der private Konsum noch längst nicht wieder sein Vorkrisenniveau erreicht hat, befindet sich die italienische Wirtschaft jedoch auf dem Weg der Besserung - vor allem bedingt durch die Erholung des Außenhandels und steigende Investitionen. Von diesem Trend scheint auch der Arbeitsmarkt zu profitieren: EURES verzeichnete für das erste Quartal 2011 einen überdurchschnittlichen Anstieg der Arbeitskräftenachfrage.Die Beschäftigtenzahlen sind 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent gefallen. Eurostat-Erhebungen zufolge lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung 2010 bei 56,9 Prozent und somit deutlich niedriger als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 28,8 Prozent der italienischen Arbeitnehmer waren in der Industrie, 67,5 Prozent im Dienstleistungssektor und 3,8 Prozent in der Landwirtschaft beschäftigt. Italien wies im Juni 2011 eine Arbeitslosenquote von 8 Prozent auf, 0,3 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag etwas unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,4 Prozent. Besonders junge italienische Arbeitnehmer unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozent gestiegen. 27,8 Prozent der Italienerinnen und Italiener zwischen 15 und 24 Jahren waren im Juni 2011 ohne Arbeit. Sie lagen damit weit über dem EU-Durchschnitt von 20,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung lag in Italien mit 7,1 Prozent unter der Arbeitslosenquote der weiblichen Bevölkerung von 9,3 Prozent. Der italienische Arbeitsmarkt unterscheidet sich regional stark und ist von einem Nord-Süd-Gefälle geprägt: Dem wirtschaftlich starken Norden (Dreieck Mailand-Genua-Turin) stehen die strukturell schwächeren Regionen Süditaliens mit hohen Erwerbslosenzahlen gegenüber. Zu den Regionen mit den wenigsten Erwerbslosen zählen die zwei Autonomen Regionen Trentino-Südtirol und das Aostatal sowie die Lombardei, während in den südlichen Regionen Apulien, Kampanien, Sardinien und Kalabrien die Erwerbslosigkeit stärker ausgeprägt ist. Welche Berufe haben gute Chancen?Zu den italienischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure gute Aussichten. Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem italienischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
In anderen Bereichen, wie z.B. der Bauwirtschaft, gibt es hingegen nur wenige Stellen zu besetzen. Wenn Sie eine Arbeit in Italien aufnehmen möchten, sollten Sie über gute Kenntnisse der italienischen Sprache verfügen. Ausnahme sind einige Jobs in Südtirol, wo Deutsch die zweite Amtssprache ist. Zugang zum ArbeitsmarktEU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Italien einreisen. Die Verpflichtung, als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, ist aufgehoben worden. Gleichwohl kann eine Aufenthaltsgenehmigung zum Beispiel für bestimmte geschäftliche Aktivitäten nützlich oder sogar erforderlich sein. In diesem Fall müssen Sie sich bei der zuständigen Polizeistelle (Questura) an Ihrem Wohnort melden und eine Aufenthaltsgenehmigung (per messo di soggiorno) beantragen. Im Juli 2006 hat die Regierung in Rom die Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt für EU-Bürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Demzufolge können nun auch die Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Litauen und Lettland genauso beschäftigt werden wie alle Inländer und übrigen EU-Bürger (für die Beitrittsländer Malta und Zypern waren keine Einschränkungen vorgesehen).Löhne, Steuern und LebenshaltungskostenLebenshaltungskostenDie Lebenshaltungskosten in Italien liegen rund ein Zehntel höher als in Deutschland. Mailand gehört zu den teuersten Städten Europas. Das Leben in Süditalien ist allerdings kostengünstiger als im Norden.Durchschnittliche Preise für viele Güter des Alltagsbedarfs, geordnet nach Provinzhauptstädten, veröffentlicht das Wirtschaftsministerium auf der Seite www.osservaprezzi.it. Einige Beispiele für Rom:
Daten von 2008, gerundet Quelle: Ministero dello Sviluppo Economico, Osservatorio Prezzi e Tariffe
Löhne und GehälterDas Gehaltsniveau ist in Italien niedriger als in Deutschland. Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es nicht, doch die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Arbeiter werden in der Regel monatsweise bezahlt. In der Industrie bekommt man oft 13 Monatsgehälter, im Finanzbereich bis zu 15. Die Löhne in Süditalien liegen bis zu einem Viertel niedriger als in Norditalien; Frauen verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer mit gleichem Bildungsgrad. Flexible Lohnbestandteile sind immer üblicher, zum Beispiel Prämien, die vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängen, oder Aktienoptionen für Führungskräfte. Kleinbetriebe können Teile des Entgelts auch in Form von Gutschriften („Tickets“) für Produkte oder Dienstleistungen zahlen.Seit den Arbeitsmarktreformen 2004 sind befristete Verträge immer verbreiteter. Arbeiter mit diesen Verträgen verdienen im Durchschnitt nur ein Drittel dessen, was gleichaltrige Arbeiter mit unbefristeten Verträgen bekommen. Die Anfangsgehälter von Akademikern liegen rund ein Drittel niedriger als in Deutschland. Konjunkturexperten erwarten in den kommenden Jahren Lohnsteigerungen von zwei Prozent im Jahr. Beispiel-Verdienste von Beschäftigten in Italien:
Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft, 2007 Sozialabgaben und SteuernWenn Sie sich über ein halbes Jahr in Italien aufhalten und für einen Arbeitgeber in Italien arbeiten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Eine Ausnahme sind Studenten, Auszubildende und Praktikanten, deren Wohnsitz noch in Deutschland ist. Auch Wissenschaftler und Dozenten, die für höchstens zwei Jahre auf Einladung oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches nach Italien gehen, müssen für ihre in Italien bezogenen Vergütungen keine Steuer in Italien zahlen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.Jahreseinkommen bis 15.000 € werden mit 23 Prozent besteuert. Wer zwischen 15.000 und 28.000 € verdient, zahlt 3.450 € plus 27 Prozent auf das Einkommen, das 15.000 € übersteigt. Wer zwischen 28.000 und 55.000 € verdient, zahlt 6.960 € plus 38 Prozent auf das Einkommen über 28.000 €. Wer über 55.000 € verdient, zahlt 17.220 € plus 41 Prozent auf das Einkommen über 55.000 €. Bei Verdiensten über 75.000 € werden 25.420 € Steuern fällig, plus 43 Prozent auf das Einkommen über 75.000 €. In einigen Regionen und Gemeinden fallen zusätzliche Steuern von bis zu 2 Prozent an. Sie können die Bruttosteuer jedoch um Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge für abhängige Familienmitglieder so weit reduzieren, dass Einkommen bis 8.000 € faktisch steuerfrei sind. Ein Ehegattensplitting gibt es in Italien nicht. Abhängig Beschäftigte in Italien werden vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet. Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt 9,19 Prozent vom Bruttogehalt. Der Beitragssatz ist so niedrig, weil Arbeitnehmer nur einen Beitrag zur Rentenversicherung (8,89 Prozent) und zur Arbeitslosenversicherung (0,3 Prozent) leisten. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Mit der Rentenversicherung sind Invalidität und Leistungen für Hinterbliebene abgedeckt. StellensucheSie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).Wer in eine bestimmte Gegend möchte, sollte sich an den EURES-Berater vor Ort wenden. Kontaktdaten finden Sie unter http://ec.europa.eu/eures.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld? Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus. Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU). Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH). BewerbungSie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von AbschlüssenFür die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein. Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung. Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.) Arbeits- und VertragsrechtGenerell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag oder „Einstellungsschreiben“ folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Viele dieser Punkte sind in Tarifverträgen festgelegt.Durch die Arbeitsmarktreform von 2004 nahmen die befristeten Beschäftigungsverträge stark zu. Daneben gibt es eine Reihe weiterer besonderer Beschäftigungsformen, zum Beispiel die Arbeit auf Abruf, die Projektarbeit, Heim- und Telearbeit und die Arbeitsplatzteilung. Die Probezeit in einem Regelarbeitsverhältnis dauert höchstens sechs Monate , in dieser Zeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist hängt von den Tarifverträgen ab. Gründe für die Entlassung muss der Arbeitgeber innerhalb einer Woche nachreichen. Bei Ende des Arbeitsvertrags haben Sie Anspruch auf eine Abfindung (trattamento di fine rapporto) von rund einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Kündigungen können Sie innerhalb von zwei Monaten anfechten; sie werden zunächst vor einer Schlichtungskommission des Arbeitsamtes oder der Gewerkschaft verhandelt, danach bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht. Die gesetzliche Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche, tariflich sind meist 40 Wochenstunden vorgesehen. Überstunden müssen mit mindestens 110 Prozent des normalen Entgelts bezahlt werden; wie viele zulässig sind, ist in den Tarifverträgen geregelt. Der Arbeitgeber kann aber bei Bedarf flexible Arbeitszeiten festlegen (zum Beispiel wegen Produktionsschwankungen). Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen jährlich. Je nach Vertrag und Arbeitsjahren haben Sie aber meist zwischen 26 und 32 Tagen Urlaub im Jahr.
Bei Krankheit erhalten Beschäftigte bis zu sechs Monaten eine reduzierte Lohnfortzahlung. Die ersten drei Krankheitstage gibt es kein Geld (es sei denn, die Tarifverträge enthalten andere Regelungen). Vom 4. bis zum 20. Krankheitstag erhält man die Hälfte des tatsächlichen Verdienstes der vorigen vier Wochen, danach zwei Drittel (jeweils steuerpflichtig). Kontrollbesuche durch Ärzte der Sozialversicherung sind möglich. Arbeitslose, die zwei Jahre lang Beiträge gezahlt haben – davon mindestens 52 Wochen in den zwei Jahren vor der Entlassung –, bekommen acht Monate lang Arbeitslosengeld (indennità ordinaria); Arbeitslose über 50 bekommen es zwölf Monate lang. Im ersten halben Jahr liegt das Arbeitslosengeld bei 60 Prozent des vorigen Entgelts. Ab dem siebten Monat sinkt es auf 50 Prozent des vorigen Entgelts, ab dem neunten Monat auf 40 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei 1.031,93 € monatlich. Dafür muss man sich innerhalb einer Woche nach der Kündigung der Sozialversicherung INPS melden. In der Industrie und Bauwirtschaft kann man unter bestimmten Voraussetzungen außerdem einen Lohnausgleich bei Stilllegung oder Kurzarbeit bekommen (CIGO); bei Umstrukturierungen und wirtschaftlichen Krisen bekommen Beschäftigte größerer Unternehmen eine außerordentliche Lohnersatzleistung (CIGS). Rund 60 Prozent der italienischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an. Die drei großen Gewerkschaftsverbände CGIL, CISL und UIL haben eine starke Position bei Tarif- und Reformverhandlungen. Häufiger als in anderen EU-Ländern wird gestreikt, die Entgeltausfälle gehen zu Lasten der Arbeitnehmer. Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern können eine innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung haben (RSU – Rappresentanza sindacale unitaria); sie handelt gemeinsam mit den Gewerkschaften betriebliche Tarifvereinbarungen aus, hat aber kein so starkes Mitbestimmungsrecht wie deutsche Betriebsräte. Detaillierte Infos zum Arbeitsrecht finden Sie auch auf der EURES-Website http://ec.europa.eu/eures unter „Leben und Arbeiten“. SozialversicherungIm Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie einreisen ... Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Wenn Sie arbeiten ... Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich. Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen. Kurzer Blick auf das SozialversicherungssystemDie Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsvorsorge. Zuständige Organisation ist das Istituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS). Wenn Sie in Italien abhängig beschäftigt sind, wird Ihr Sozialversicherungsbeitrag automatisch von Ihrem Arbeitgeber an das INPS abgeführt. Selbstständige und freiberuflich Tätige müssen sich selbst um eine Anmeldung beim örtlichen INPS kümmern. Eine Liste der Dienststellen finden Sie auf der Website www.inps.it (Le sedi Inps). Auskünfte erhalten Sie auch über die kostenlose Hotline in acht Sprachen (Telefon von Deutschland aus: 0 800/1 82 11 38, innerhalb Italiens: 803 164).Sobald Sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sollten Sie sich bei der örtlichen Unità Sanitaria Locale (USL) anmelden und eine nationale Krankenversicherungsnummer beantragen. USL-Adressen finden Sie in den Lokalzeitungen oder in den Gelben Seiten. Wenn Sie keine Beiträge an die nationale Sozialversicherung leisten, sollten Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern. In Italien gibt es zum einen Versicherungsbereiche, die ausschließlich der Arbeitgeber finanziert: Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten, Familienleistungen. Zum anderen gibt es Versicherungsbereiche, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam finanzieren, wobei die Beitragssätze für Arbeitgeber wesentlich höher sind: Alter einschließlich Invalidität und Hinterbliebene sowie Arbeitslosigkeit. Für die Pflege gibt es kein eigenständiges Sicherungssystem. Wenn die Kinder mitkommen...Ihre Kinder haben in Italien das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.In den Kindergarten können Kinder kommen, die zu Kindergartenbeginn im September mindestens zwei Jahre und fünf Monate alt sind; der Kindergarten dauert drei Jahre. Die Gebühren hängen vom Einkommen der Eltern ab. Sie können wählen, ob das Kind nur vormittags oder ganztags betreut werden soll. Die Schulpflicht beträgt in Italien zwölf Jahre, Schulbeginn ist mit sechs Jahren. Der Unterricht in der Grund- und Mittelschule umfasst im Durchschnitt 28 Wochenstunden, es gibt aber auch Vollzeitschulen mit 40 Wochenstunden. Von Mitte Juni bis Mitte September sind Schulferien. In Rom, Mailand und Genua gibt es deutsche Schulen mit Kindergärten. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de. Wenn Sie in Italien Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie die Italiener. Zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung dürfen Frauen nicht arbeiten (bei guter Gesundheit können Schwangere diesen Urlaub um einen Monat nach hinten verschieben). In dieser Zeit bekommen sie vier Fünftel ihres Einkommens als Mutterschaftsgeld weitergezahlt (indennità di maternità). Nach der Rückkehr zur Arbeit hat die Mutter Anspruch auf zwei Stunden Stillzeit am Tag. Mütter, die keinen Anspruch auf Leistungen der Mutterschaftsversicherung erworben haben, können Beihilfen von der Sozialversicherung oder Kommune bekommen. Bis zum achten Lebensjahr des Kindes können die Eltern zusammen elf Monate Elternurlaub nehmen. Wenn der Vater weniger als drei Monate davon nimmt, reduziert sich der Elternurlaub auf zehn Monate. Für bis zu sechs Monate bekommt man ein Elterngeld von 30 Prozent des Einkommens, danach gibt es nur noch für geringer Verdienende ein Elterngeld. Familien mit niedrigem Einkommen bekommen über den Arbeitgeber eine steuerfreie Familienbeihilfe ausgezahlt (assegno familiare), im Jahr 2008 zum Beispiel 125 € im Monat. Familien ab drei Kindern bekommen außerdem eine Einmalzahlung bei Geburt oder Adoption vom Istituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS). Auskunft erteilt die INPS unter der kostenlosen Hotline 0 800/1 82 11 38 (innerhalb Italiens: 803 164). WeiterbildungIn Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.In Italien werden alle Weiterbildungsangebote aus öffentlichen Mitteln finanziert; das Ministerium für Öffentliche Bildung ist für alle Erwachsenenbildungsangebote verantwortlich. Das Weiterbildungssystem ist regional aufgebaut; das Amt für Weiterbildung Südtirol zum Beispiel bringt regelmäßig Broschüren zum Thema heraus, die von der Homepage heruntergeladen werden können: www.provinz.bz.it. Hier kann man auch nach Kursen, Anbietern und Förderungsmöglichkeiten suchen. www.gufo.it, La Guida alla Formazione, bietet ebenfalls beste Recherchemöglichkeiten vor allem für Interessierte, die nicht regional, sondern nach Fächern suchen wollen. Einen Katalog mit Weiterbildungsmöglichkeiten in künstlerischen, kunsthandwerklichen und Touristikberufen finden Sie unter www.centrorisorse.org. Der Fernsehsender RAI bietet Weiterbildungsmöglichkeiten per Fernsehen und Internet in ausgewählten Bereichen: www.educational.rai.it. In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen. Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de. Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de. Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Italien":
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