Arbeiten in Liechtenstein

 

Arbeitsmarkttrends

Der liechtensteinische Arbeitsmarkt hat sich weitgehend von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erholt. Als Zulieferer für die angeschlagenen Automobil- und Werkzeugmaschinenbranchen im europäischen Ausland verzeichneten viele liechtensteinische Firmen einen Produktionseinbruch. Nach Angaben der Konjunkturforschungsstelle Liechtenstein (KOFL) wird für das Jahr 2011 ein deutlicher Anstieg der Direktexporte erwartet, der wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung beiträgt. Liechtenstein kann vor allem vom enormen Wirtschaftswachstum Deutschlands, dem zweitwichtigsten Handelspartner, profitieren. Allerdings werden die positiven Konjunkturaussichten durch die Aufwertung des Schweizer Franken getrübt.

Nach Angaben der KOFL kann für 2011 mit einem mäßigen Anstieg der Beschäftigtenzahlen gerechnet werden. Nach vorläufigen Erhebungen des liechtensteinischen Amts für Statistik waren im Jahr 2010 rund 33.320 Personen in Liechtenstein beschäftigt, ca. 443 Personen mehr als im Vorjahr. Liechtenstein verzeichnete damit ein Beschäftigtenwachstum von 1,3 Prozent. Knapp 51 Prozent der Beschäftigten in Liechtenstein sind Zupendler aus dem Ausland. Die offizielle Arbeitsverwaltung Liechtensteins AMS FL meldete für Juli 2011 225 offene Stellen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind 30 Stellen mehr gemeldet, was einem Anstieg um 15,4 Prozent entspricht.

Im Jahr 2009 waren 41,3 Prozent der in Liechtenstein Beschäftigten in der Industrie tätig, 57,9 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 0,8 Prozent in der Landwirtschaft. Somit ist Liechtenstein im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften stärker industriell geprägt und weniger (finanz)dienstleistungsorientiert, als gemeinhin angenommen wird.
Liechtenstein wies im Juli 2011 eine Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent auf, 0,3 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Im Vergleich zur durchschnittlichen EU-Arbeitslosenquote von 9,5 Prozent verzeichnete Liechtenstein damit eine signifikant niedrige Zahl an Arbeitslosen. Insgesamt waren 405 Personen von rund 36.000 Einwohnern Liechtensteins arbeitslos gemeldet. Entgegen der Tendenz in fast allen 27 Ländern der Europäischen Union liegt die Quote der Jugendarbeitslosigkeit in Liechtenstein nur leicht über der allgemeinen Arbeitslosenquote. So waren im Juli 2011 nur 2,6 Prozent der liechtensteinischen Arbeitnehmer/innen zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit, 0,5 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Dagegen lag der EU-Durchschnitt bei 20,7 Prozent.Frauen waren im Jahr 2010 mit einem Jahresdurchschnitt von 3,1 Prozent stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer. Ihre Quote lag bei 2,3 Prozent.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Folgende Berufsgruppen werden derzeit auf dem liechtensteinischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • Ingenieurinnen und Ingenieure im Fachbereich Maschinenbau
  • IT-Fachkräfte
  • Metallfacharbeiter/innen, Mechaniker/innen, Servicetechniker/innen
  • Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallateurinnen und -installateure
  • Elektroniker/innen, Elektrotechniker/innen
  • Baufacharbeiter/innen, Tischler/innen
  • Verkäufer/innen, Vertriebs- und Außendienstmitarbeiter/innen
  • Büroangestellte, kaufmännische Sachbearbeiter/innen, Buchhalter/innen
  • Friseurinnen und Friseure
  • Restaurantfachleute, Köchinnen und Köche, Metzger/innen
  • Reinigungsfachkräfte

Sprachbarrieren sind bei einem Arbeitsaufenthalt in Liechtenstein nicht zu erwarten. Die Amtssprache ist Deutsch, die Umgangssprache ein alemannischer Dialekt.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in das Fürstentum einreisen. Als Tourist darf sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Liechtenstein aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer seinen Wohnsitz zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Liechtenstein verlegt, hat je nach Dauer die Wahl zwischen folgenden Aufenthaltsbewilligungen:

Eine Saisonbewilligung (A) berechtigt dazu, eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in einem saisonalen Betrieb anzutreten. Die Saisonbewilligung ist maximal neun Monate pro Kalenderjahr gültig. Relevant ist sie insbesondere für Tätigkeiten im Bau- und Gastronomiesektor. Die Kurzaufenthaltsbewilligung (L) berechtigt zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit von maximal zwölf Monaten. Die Aufenthaltsbewilligung (B) berechtigt Arbeitnehmer und deren Familienangehörige zu einem Aufenthalt von maximal fünf Jahren. Wer sich zehn Jahre lang ordnungsgemäß und ununterbrochen in Liechtenstein aufgehalten hat, kann eine Niederlassungsbewilligung (C) beantragen . Weitere Informationen
zu den verschiedenen Bewilligungen sowie Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Homepage der Landesverwaltung (www.llv.li) unter der Rubrik Lebensthemen, Aufenthalt.

Aufenthaltsbewilligungen müssen spätestens vier Wochen vor der Arbeitsaufnahme beziehungsweise Einreise beim Ausländer- und Passamt beantragt werden. Die Regierung gibt nur eine begrenzte Zahl an Aufenthaltsbewilligungen aus, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der einheimischen und der übrigen Wohnbevölkerung zu wahren.

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Löhne und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Innerhalb Europas gehört Liechtenstein zu den Ländern mit den höchsten Lebenshaltungskosten. Für eine Zwei-Zimmer-Wohnung bezahlt man etwa 900 CHF (552 €) Miete pro Monat (ohne Nebenkosten). Viele Einwohner fahren zum Einkaufen in die benachbarten Länder, vor allem nach Österreich, um Geld zu sparen.

Löhne und Gehälter

Liechtensteins Einwohner gehören zu den Spitzenverdienern in Europa. Ihre Löhne sind so hoch, dass sie trotz der teuren Lebenshaltungskosten im europäischen Vergleich das meiste Geld zur Verfügung haben.

Laut der aktuellen Lohnstatistik der Liechtensteinischen Landesverwaltung verdienten in Liechtenstein beschäftigte Personen im Jahr 2005 durchschnittlich 5.819 CHF pro Monat (3.567 €). Damit lag das liechtensteinische Lohnniveau brutto etwa 5 Prozent über dem Lohnniveau der Schweiz. Frauen verdienen in Liechtenstein rund ein Fünftel weniger als Männer: Ihr mittleres Bruttoeinkommen lag bei 5.092 CHF (3.121 €), das der Männer bei 6.381 CHF (3.911 €). Beschäftigte, deren Löhne statistisch gesehen im ersten Viertel der Lohnskala liegen, erhielten 4.489 CHF (2.751 €) oder weniger pro Monat, während Beschäftigte im obersten Viertel Bruttomonatslöhne von 7.777 CHF (4.767 €) oder mehr bekamen.

Für Grenzgänger ist eine Tätigkeit in Liechtenstein oft nur dann wirklich rentabel, wenn es sich um eine Stelle mit gutem Einkommen, also ab der Facharbeiterebene, handelt. Auf jeden Fall sollte man pendeln, da die Mieten in Liechtenstein sehr hoch sind. Das lohnt sich, da der Sprit dort weniger kostet.“

Albert Thumbeck, EURES-Berater in der Agentur für Arbeit in Lindau



Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es im Fürstentum nicht. Der Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband LANV handelt jedoch einmal pro Jahr mit den Arbeitgeberverbänden – der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer LIHK und der Wirtschaftskammer Liechtenstein – Mindestlöhne aus, die in den Lohn und Protokollvereinbarungen fixiert werden.

Gemäß den Vereinbarungen für 2007/2008 erhalten Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung oder mit Ausbildung in einem Fremdberuf, die in einem Mitgliedsunternehmen der LIHK angestellt sind, mindestens 2.950 CHF (1.817 €) brutto pro Monat. Arbeitnehmer, die eine mindestens dreijährige Lehre in dem Beruf abgeschlossen haben, den sie ausüben, bekommen mindestens 3.350 CHF (2.063 €).

Mit den Branchen, die in der Wirtschaftskammer vertreten sind, wurden einzelne Mindestlohnvereinbarungen getroffen: So erhält ein Maurer in der Baubranche ab dem dritten Berufsjahr nach Abschluss der Lehre mindestens 24 CHF (14,80 €) brutto pro Stunde (ohne Gratifikation, Zuschläge und Urlaubsgeld); ein Montage-Elektriker im Elektro-, Elektronik- und Radio-/TV-Gewerbe ab dem ersten Berufsjahr mindestens 3.300 CHF (2.033 €) brutto pro Monat, ab dem vierten Berufsjahr 3.520 CHF (2.168 €); ein gelernter Alleinkoch im Gastgewerbe mindestens 3.600 CHF (2.217 €); ein ungelernter Koch 2.900 CHF (1.786 €) ab dem ersten Dienstjahr, 3.100 CHF (1.909 €) ab dem vierten Dienstjahr; ein Facharbeiter im Metallgewerbe ab dem ersten Jahr 4.073 CHF (2.509 €), ab dem vierten Jahr 4.265 CHF (2.627 €); ein Maler im Malergewerbe bekommt bis zum fünften Berufsjahr mindestens 3.910 CHF (2.408 €), danach 4.350 CHF (2.679 €) .

Welche Unternehmen Mitglied der Wirtschaftskammer sind, sehen Sie unter www.wirtschaftskammer.li. Die Lohn- und Protokollvereinbarungen können Sie unter www.lanv.li (Dienstleistungen) für einen Unkostenbeitrag bestellen. Der LANV betont, dass es sich bei den oben genannten Zahlen um Mindestlohnvereinbarungen handelt und dass Arbeitnehmer auf jeden Fall versuchen sollten, im Bewerbungsgespräch individuell höhere Löhne auszuhandeln.

Ein 13. Monatslohn ist in Liechtenstein üblich, allerdings nicht gesetzlich verpflichtend. Manche Arbeitgeber bieten stattdessen Gratifikationen an, die vom Betriebsergebnis abhängen. Die meisten Gesamtarbeitsverträge, die der LANV mit den Arbeitgeberverbänden vereinbart hat, sehen einen 13. Monatslohn vor.

Steuern und Sozialabgaben

Um die Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu vermeiden, haben viele Staaten Abkommen miteinander geschlossen. Zwischen Liechtenstein und Deutschland gibt es ein solches Doppelbesteuerungsabkommen allerdings nicht. Wer in Liechtenstein arbeitet und in Deutschland wohnt, ist in beiden Staaten steuerpflichtig. Die Steuer, die man im Fürstentum bezahlt, wird jedoch auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.

Arbeitnehmer zahlen in Liechtenstein insgesamt etwa 10,8 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Sozialversicherungen ein. Hinzu kommt eine Prämie zur obligatorischen Krankenversicherung: Sie ist für alle Erwerbstätigen gleich hoch („Kopfprämie“), variiert jedoch leicht je nach Krankenkasse. Die Prämie beträgt für erwachsene Erwerbstätige durchschnittlich 221 CHF (130 €), für jugendliche Erwerbstätige zwischen 16 und 20 Jahren 110 CHF (65 €) – tatsächlich bezahlt man aber nur jeweils die Hälfte, da der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung und zu Freibeträgen erhalten Sie in der EURES-Broschüre „Infos für Grenzgänger
2008“, die Sie unter www.jobs-ohne-grenzen.org (> Publikationen) kostenlos herunterladen können.

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ziehen Arbeitnehmer vom Restbetrag des Bruttoeinkommens weitere Kosten und Freibeträge ab. Das verbleibende Einkommen wird je nach Höhe mit einem progressiven Satz zwischen 3,2 und 17 Prozent versteuert . Einkommen bis zu 24.001 CHF (14.782 €) (Existenzminimum) sind steuerfrei. Unter www.llv.li finden Sie unter anderem die für das jeweilige Jahr gültige Anleitung („Wegleitung“) für die Steuererklärung, die über die aktuellen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten informiert und auch die Progressionstabelle enthält. Unter www.steuerrechner.llv.li können Sie Ihre Steuerbelastung selbst ermitteln. Das Steuergesetz steht online unter www.gesetze.li.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > Zur Jobbörse > Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Konsultieren Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier zusätzlich detaillierte Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?

Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem EWR-Staat oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (E 303) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema E 303 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) enthält allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen, die für alle Betriebe gelten. Daneben regeln das Arbeitsgesetz (ArG), das Mitwirkungsgesetz (MwG) und das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EuBG) die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse in Liechtenstein.

Für mehr als 20 Branchen hat der Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband mit den Arbeitgeberverbänden sogenannte Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgeschlossen. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse der betreffenden Branche, sofern sie als allgemein verbindlich erklärt wurden. Falls kein GAV besteht oder falls ein GAV für bestimmte Punkte keine Regelungen vorsieht, greifen die gesetzlichen Bestimmungen (ArG, ABGB, MwG, EuBG). Für bestimmte Arbeitsverhältnisse – vor allem in der Haus- oder Landwirtschaft – hat die Regierung „Normalarbeitsverträge“ erlassen. Sie enthalten Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer und gelten immer dann, wenn die Parteien nicht individuell etwas anderes geregelt haben. Zudem gibt es in vielen Unternehmen „Betriebsreglemente“. Sie legen fest, wie die gesetzlichen Bestimmungen dort konkret umgesetzt werden.

Der individuelle Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber sollte folgende Punkte enthalten: Sitz oder Wohnsitz des Arbeitgebers, Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, Dauer des Vertrages (bei befristeten Arbeitsverträgen), Ort des Arbeitsplatzes, Art der Tätigkeit und Funktionsbezeichnung, geltender Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag, Arbeitslohn, Zulagen, Gratifikationen, 13. Monatslohn, Spesen, Zeitpunkt der Lohnzahlung, Dauer der Freizeit und des Urlaubs sowie Kündigungsfristen.

Arbeitnehmer in industriellen Betrieben, Büropersonal sowie technische und andere Angestellte dürfen laut Gesetz maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten. Für alle übrigen Arbeitnehmer gelten 48 Stunden als Höchstarbeitszeit, für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 40 Stunden. Im kaufmännischen Bereich ist eine Wochenarbeitszeit von 40 bis 42 Stunden üblich, im gewerblichen Bereich von 42 bis 44 Stunden.

Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: im ersten Dienstjahr ein Monat, bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate, ab dem zehnten Jahr drei Monate. Diese Fristen dürfen im Arbeitsvertrag verlängert, nicht aber verkürzt werden. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur während der Probezeit oder aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Die Probezeit dauert grundsätzlich einen Monat, sie kann jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit müssen beide Vertragspartner eine mindestens siebentägige Kündigungsfrist einhalten.

Was Deutsche „Urlaub“ nennen, bezeichnen Liechtensteiner als „Ferien“. Arbeitnehmer haben ein Recht auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf mindestens fünf Wochen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate dauert. Zudem gibt es 15 gesetzliche Feiertage.

Sollten Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber bekommen, können Sie sich an den Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV) wenden. Er ist die einzige Gewerkschaft Liechtensteins, setzt sich für die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern aller Branchen ein und berät in arbeitsrechtlichen Fragen. Informationen unter www.lanv.li. In Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gibt es in der Regel eine Personalvertretung. Ein Verzeichnis von Rechtsanwälten in Liechtenstein finden Sie unter www.lirak.li.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht gibt es unter www.llv.li und unter www.lanv.li sowie www.jobs-ohne-grenzen.org.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

In Liechtenstein besteht Versicherungspflicht. Alle Personen, die in Liechtenstein ihren Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen eine Krankenversicherung abschließen. Sie bietet Schutz für den Fall der Krankheit und der Mutterschaft, gewährt Sachleistungen und Krankentagegeld. Man kann derzeit zwischen vier anerkannten Krankenkassen wählen. Auch private Versicherungsträger haben die Konzession, die gesetzliche Krankenversicherung durchzuführen.

Die Arbeitslosenversicherung wird durch die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten, durch den Staat und durch Kapitalerträge finanziert. Alle Arbeitnehmer müssen zudem in der Unfallversicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und gegen Berufskrankheiten versichert sein. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber unter acht Stunden liegt, sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten zahlt der Arbeitgeber; die Nichtberufsunfallversicherung wird zu zwei Dritteln von den Arbeitnehmern (1,01 Prozent des Bruttolohnes) getragen, den Rest zahlt der Staat.

Die Alters- und Hinterlassenenvorsorge ist in Liechtenstein nach dem Vorbild des schweizerischen Drei-Säulen-Konzepts entwickelt worden. Die Vorsorge für das Alter, für Invalidität und Tod beruht auf staatlicher Vorsorge, betrieblicher Personalvorsorge und freiwilliger Selbstvorsorge. Die staatliche Vorsorge besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und aus Ergänzungsleistungen. Alle Einwohner und Beschäftigten Liechtensteins sind dort obligatorisch versichert. In der betrieblichen Personalvorsorge (BPV) müssen nur Beschäftigte mit einem Jahresbruttolohn von mindestens 19.850 CHF (12.166 €) versichert werden.

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Wenn die Kinder mitkommen...

Der Verein Kindertagesstätten betreibt Kitas in Vaduz, Schaan, Balzers, Triesen, Eschen, Ruggell und in Triesenberg. Die Kosten richten sich nach dem Bruttofamilieneinkommen und liegen zwischen 21 CHF (13 €) und 70 CHF (43 €) für einen ganzen Tag – unter www.kita.li finden Sie eine Übersicht. Zwei weitere Kindertagesstätten gibt es in Gamprin und in Planken. Das Eltern-Kind-Forum organisiert die Betreuung durch „bewilligte“ Tagesmütter: Ihr Stundenansatz beträgt 6,50 CHF (etwa 4 €) pro Kind. Außerdem zahlen Eltern einen Mitgliedsbeitrag an das Eltern-Kind-Forum in Höhe von 50 CHF (31 €) pro Jahr. Berufstätige Eltern, die auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder auf eine Tagesmutter angewiesen sind, können über das Amt für Soziale Dienste finanzielle Unterstützung erhalten. Weitere Informationen gibt es unter www.llv.li, unter www.kita.li oder www.elternkindforum.li.

"Als wir von Berlin hierhergezogen sind und ich meine Stelle in Schaan angenommen habe, war meine Frau bereits schwanger. Sie war bereit, erst einmal auf die Kinder aufzupassen, und so ist es dann in den ersten Jahren geblieben. Jetzt, wo unsere jüngere Tochter vier Jahre alt geworden ist und hier in den Kindergarten gehen kann, versucht meine Frau, beruflich wieder Fuß zu fassen. Wir machen uns keine Sorgen, ob sie etwas Passendes finden wird: Der liechtensteinische Arbeitsmarkt ist entspannt, und die Chancen stehen gut.“

Dr. Arnd Peschke arbeitet als Zahnarzt bei der Ivoclar Vivadent AG in Schaan.


Ab vier Jahren haben Kinder das Recht auf einen Kindergartenplatz. Die Gemeinden sind Träger und müssen laut Schulgesetz dafür sorgen, dass alle berechtigten Kinder einen Platz erhalten. Der Besuch ist freiwillig und unentgeltlich. Die Erziehung gilt als Vorschule und richtet sich nach einem festen Lehrplan.

Ab etwa sechs Jahren gehen alle Kinder auf die öffentliche Primarschule. Nach der fünften Klasse wechseln sie je nach individueller Leistung auf die Oberschule, die Realschule oder auf das Gymnasium. Neben den öffentlichen Schulen gibt es in Schaan eine Waldorfschule und in Triesen eine bilinguale Schule (Formatio). Informationen zum Schulsystem gibt es unter www.schulnetz.li, unter www.llv.li oder www.schulweb.de.

Liechtenstein fördert Familien in mehrfacher Hinsicht: Während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt besteht für Mütter Kündigungsschutz. Die Regelungen zur Mutterschaft sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Der Mutterschutzurlaub dauert mindestens 20 Wochen, 16 davon müssen nach der Geburt liegen. In dieser Zeit erhält die Mutter Krankengeld in Höhe von 80 Prozent ihres Bruttolohnes.

Mutter und Vater können innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes drei Monate unbezahlten Elternurlaub nehmen. Eltern, die ihren Wohnsitz in Liechtenstein haben oder als Grenzgänger bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Anspruch auf Familienzulagen. Sie müssen diesen Anspruch bei der Familienausgleichskasse (FAK) anmelden. Das Formular erhält man bei der Familienausgleichskasse, bei den Gemeindekassen oder vom Arbeitgeber. Alleinerziehendenzulagen sind jährlich zu beantragen.

Die Kinderzulage wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlt: für jedes Kind monatlich 280 CHF (172 €). Ab dem 10. Lebensjahr erhöht sie sich auf monatlich 330 CHF (202 €). Bei drei oder mehr zulageberechtigten Kindern beträgt die Zulage von Anfang an 330 CHF pro Kind. Zudem gibt es eine einmalige Geburtszulage in Höhe von 2.300 CHF (1.4103 €) pro Kind, bei Mehrlingsgeburten von 2.800 CHF (1716 €) pro Kind. Alleinerziehende erhalten zusätzlich eine monatliche Alleinerziehendenzulage von 110 CHF (67 €) pro Kind. Detaillierte Informationen zu den Familienleistungen erhalten Sie unter www.llv.li.

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Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

Hauptakteur im Weiterbildungssystem von Liechtenstein ist die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein (www.erwachsenenbildung.li). Ihre Aufgabe ist es, die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu koordinieren, zu planen und zu fördern und die vom Landtag genehmigten Budgetmittel im Sinne des Erwachsenenbildungsgesetzes einzusetzen. Auf ihrer Homepage verweist die Stiftung auf die von ihr geförderten Institutionen und regionalen Weiterbildungsanbieter. Viele Liechtensteiner bilden sich auch durch Angebote in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland fort.

Unter der Adresse www.hochschule.li informiert die Universität Liechtenstein über ihr Weiterbildungsangebot. Das Kursprogramm des Instituts für berufliche Weiterbildung in Liechtenstein finden Sie unter www.refa.li. Interessant ist auch die Website des Erwachsenenbildungsinstituts Stein-Egerta: www.stein.egerta.li. Das Institut für betriebliche Weiterbildung und Unternehmensförderung AG informiert unter www.iwu.li.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Liechtenstein":

Pfeil Mobil in Europa - Liechtenstein (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 407 kB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de