Arbeiten in Norwegen
ArbeitsmarkttrendsDer norwegische Arbeitsmarkt wurde von der Finanz- und Wirtschaftskrise dank der Öl- und Gasindustrie im Lande nur sehr milde getroffen. Seitdem wächst die norwegische Wirtschaft wieder, 2011 wird sich die positive Entwicklung fortsetzen. Für das Jahr 2012 wird mit weiterem Wirtschaftswachstum und einem steigenden Bruttoinlandsprodukt gerechnet. Demgegenüber ist in den kommenden zwei Jahren von einem moderaten Anstieg der Arbeitslosenzahlen auszugehen, da aller Voraussicht nach das Wachstum der erwerbsfähigen Bevölkerung höher ausfallen wird als der Anstieg der Beschäftigtenzahlen.Bereits 2010 sind die Beschäftigtenzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Prozent gefallen. Eurostat-Erhebungen zufolge lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2010 bei 75,3 Prozent und somit deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 19,7 Prozent der norwegischen Arbeitnehmer/innen waren in der Industrie, 77,8 Prozent im Dienstleistungssektor sowie 2,5 Prozent in der Landwirtschaft beschäftigt. Norwegen wies im Juni 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 3,3 Prozent auf, 0,3 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit deutlich unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent. Junge norwegische Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren sind verglichen mit anderen EU-Ländern weit weniger von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Juni 2011 waren nur knapp 8,2 Prozent der Norwegerinnen und Norweger zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit, rund 1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Norwegen lag damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 20,8 Prozent. Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung lag in Norwegen mit 3,5 Prozent etwas über der Arbeitslosenquote der weiblichen Bevölkerung von 3 Prozent. Welche Berufe haben gute Chancen?Zu den norwegischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
Hier bestehen für Ingenieurinnen und Ingenieure, Techniker/innen sowie Facharbeiter/innen gute Aussichten. Zusätzlich werden folgende Berufsgruppen auf dem norwegischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
In anderen Bereichen hingegen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehören zum Beispiel der Maschinenbau und die Eisen- und Stahlindustrie. In der Regel werden Kenntnisse der norwegischen Sprache für die Arbeitsaufnahme vorausgesetzt. Jedoch können in einigen Branchen, zum Beispiel im Baugewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe oder in der Öl- und Gasindustrie, gute Englischkenntnisse ausreichend sein Zugang zum ArbeitsmarktEU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Norwegen einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Norwegen aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Staatsangehörige aus EWR-Ländern benötigen keine Arbeitserlaubnis. Wer einen längeren Aufenthalt plant, sollte sich binnen sieben Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt (folkeregister) melden und bekommt dann eine unbefristete Aufenthaltsbescheinigung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einwanderungsbehörde (Utlendingsdirektoratet), www.udi.no, oder bei der Dienststelle für ausländische Arbeitnehmer (Servicesenter for utenlandske arbeidstakere), www.sua.no. Für Staatsbürger der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten unter Umständen Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter http://eures.europa.eu.Löhne, Steuern und LebenshaltungskostenLebenshaltungskostenOslo zählt im internationalen Vergleich zu den teuersten Städten der Welt. Die Lebenshaltungskosten liegen um fast die Hälfte über denen von Frankfurt oder Berlin. Auf dem Land können die Preise zwar zum Teil erheblich darunterliegen, sie sind jedoch auch dort meist höher als in Deutschland.Lebenshaltungskosten in Norwegen
Quelle: Norwegisches Amt für Statistik (Daten von Oktober 2008, umgerechnet, gerundet) Löhne und GehälterMit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von fast 4.500 € im Monat liegen norwegische Arbeitnehmer europaweit an der Spitze. Doch sie zahlen auch die höchsten Steuern Europas – gut ein Drittel des Verdienstes geht schon bei Durchschnittsverdienern an Abzügen wieder verloren. Sehen Sie also genau hin, wenn Sie Ihr deutsches Einkommen mit einem möglichen Verdienst in Norwegen vergleichen möchten.
Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Norwegen nicht, doch die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Etwa zwei Drittel der Unternehmen bieten ihren Beschäftigten außerdem geldwerte Zusatzleistungen an. Die Arbeitnehmer in Oslo verdienen ein gutes Zehntel mehr als ihre Landsleute. In Norwegen verdient ein Krankenhausarzt im Monat durchschnittlich 7.780 € brutto, ein Informatiker 6.020 €, Pflegefachkräfte im Krankenhaus 4.160 € und Verkäufer im Einzelhandel etwa 3.660 €. Ein Elektriker auf dem Bau bekommt etwa 4.080 €, Facharbeiter in der Industrie 3.930 €. Mitarbeiter in der Gastronomie (wie Köche und Restaurantfachkräfte) verdienten im Durchschnitt 3.290 € im Monat. Sozialabgaben und Steuernenn Sie sich über ein halbes Jahr in Norwegen aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Eine Ausnahme sind Studenten und Praktikanten, deren Wohnsitz noch in Deutschland ist. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten. Im Allgemeinen werden 28 Prozent Ihres Verdienstes an Steuern abgezogen. Beantragen Sie rechtzeitig beim Finanzamt Ihrer Gemeinde eine Lohnsteuerkarte, auf der Ihr Steuersatz vermerkt ist. Ein Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Besserverdienende müssen außerdem eine Zusatzsteuer (toppskatt) zahlen. 2010 betrug sie 9 Prozent für den Jahresverdienst, der 456.400 Kronen (knapp 60.000 €) überstieg, und 12 Prozent für den Anteil über 741.700 Kronen (knapp 95.000 €).Wer höchstens zwei Jahre in Norwegen arbeitet, kann einen Freibetrag (standardfradrag) von einem Zehntel auf seine Steuerkarte eintragen lassen – höchstens jedoch 40.000 Kronen (gut 5.000 €). Auch Familien, junge Leute und Ältere können Freibeträge nutzen. Jeder Beschäftigte in Norwegen muss außerdem Beiträge zur staatlichen Sozial- und Rentenversicherung in Höhe von 7,8 Prozent des Bruttoeinkommens zahlen. Der Satz ist relativ niedrig, weil er sich aus drei Töpfen finanziert: aus Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie aus Steuern. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Weitere Informationen finden Sie bei der norwegischen Steuerbehörde (skatteetaten), www.skatteetaten.no (unter „taxnorway.no“ auch einiges auf Englisch). StellensucheSie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
BewerbungSie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von AbschlüssenFür die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein. Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung. Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.) Arbeits- und VertragsrechtGenerell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulassung, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Die Mindeststandards für viele dieser Fragen sind in Tarifverträgen festgelegt. Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate, in dieser Zeit kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende, ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit zwei Monate, ab zehn Jahren drei Monate.Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 9 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Die meisten Tarifverträge sehen eine kürzere Arbeitszeit vor. Nachtarbeit (zwischen 21 und 6 Uhr) ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Alle Überstunden müssen mit mindestens 140 Prozent des normalen Entgelts bezahlt werden, oder sie werden mit Freizeit ausgeglichen – doch selbst dann ist noch ein Zuschlag von 40 Prozent des normalen Stundenlohns zu zahlen. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen und einen Tag bezahlten Urlaub im Jahr. Tarifvertraglich sind in vielen Unternehmen fünf Wochen festgelegt. Arbeitnehmer können drei Wochen zusammenhängend zwischen Juni und September nehmen. Sie erhalten als Urlaubsgeld etwa ein Zehntel ihres Einkommens aus dem Vorjahr. Das normale Entgelt wird dafür ausgesetzt. Wer im Vorjahr nicht in Norwegen gearbeitet hat, kann unbezahlten Urlaub nehmen. Bei Krankheit erhalten Beschäftigte bis zu einem Jahr lang weiter ihr volles Gehalt, sobald sie die Krankheit dem Arbeitgeber melden (hierbei gilt eine Höchstgrenze von knapp 440.000 Kronen oder etwas über 55.000 €). Auch an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten müssen die Betriebe sich beteiligen, entweder durch eine Betriebsrente oder einen Zuschuss zu ihrem privaten Sparvertrag. Arbeitslose bekommen bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld (dagpenger); es entspricht rund zwei Drittel ihres vorigen Bruttoeinkommens. Dafür müssen sie alle zwei Wochen eine elektronische Meldung beim Arbeitsamt abgeben und weitestgehend jede Arbeit in Norwegen annehmen. Fast zwei Drittel der norwegischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an, in manchen Branchen muss jeder Beschäftigte Mitglied sein (zum Beispiel in der Metallindustrie). Die Einzelgewerkschaften sind nach Berufsgruppen gegliedert und vertreten die Interessen der Arbeitnehmer. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, den Arbeitnehmervertretern oder Vertretern der Gewerkschaften besprechen. Notfalls entscheidet das Arbeitsgericht. SozialversicherungIm Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie einreisen ... Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Wenn Sie arbeiten ... Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich. Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen. Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem Während Ihrer Beschäftigung in Norwegen gelten die norwegischen Sozialversicherungsbestimmungen. Nur wer von einem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr nach Norwegen entsandt wird, ist weiterhin in Deutschland versichert. Der Arbeitgeber zieht den Versicherungsbeitrag von Ihrem Gehalt ab. Die norwegische Sozialversicherung umfasst eine Vielzahl an Sozialleistungen einschließlich Altersrenten, Hinterbliebenenrenten für Ehegatten und Kinder, Leistungen im Fall der Invalidität, bei Behinderungen, zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, bei Berufsunfällen, Beihilfen für Alleinerziehende, zur Entlastung bei Krankheit, bei Geburt und Adoption, Arbeitslosenunterstützung, medizinische Hilfe bei Krankheit, Verletzungen, Schwangerschaftsabbruch und Beerdigung. Die Sozialversicherung wird finanziert durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie staatliche Zuschüsse. Einen Überblick über das System der sozialen Absicherungen findet man unter www.nav.no. Hier gibt es auch unter anderem die Adressen lokaler Beratungsstellen. Es gibt kein eigenständiges Sicherungssystem für die Pflege. Die Versicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie Arbeitslosigkeit gehen zulasten des Arbeitgebers. Die Familienleistungen sind steuerfinanziert. In Oslo wurde am 15. Oktober 2007 von vier norwegischen Behörden (Steueramt, Polizei, Ausländerbehörde und der norwegischen Organisation für Arbeit und Soziales „NAV“) ein Service Centre für ausländische Arbeitnehmer eingerichtet. Das Service Centre bietet nachstehende Unterstützung: unter anderem erstmalige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung; Erneuerung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung; Lohnsteuerkarte, D-Nummer (Registriernummer für ausländische Staatsbürger, die in Norwegen nicht als Immigranten im „Population Register“ registriert sind). Die Adresse: Service Centre for Foreign Workers, Hagegata 28, 0630 Oslo, Öffnungszeiten: 9.00 bis 15.00 Uhr. Inzwischen gibt es auch an weiteren Orten Dienststellen; Kontaktdaten finden Sie unter www.sua.no. Wenn die Kinder mitkommen...Ihre Kinder haben in Norwegen das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung. In wenigen Ländern sind Familie und Beruf so gut zu vereinbaren wie in Norwegen. Die Kinderbetreuung gilt als vorbildlich, und Männer können bereits seit 1993 Vaterschaftsurlaub nehmen. Der Anteil berufstätiger Frauen liegt über dem europäischen Durchschnitt. Seit 2009 haben alle Kinder über einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Manche Kindergärten sind acht oder neun Stunden täglich geöffnet, andere nur zwei oder drei Tage pro Woche. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Gemeinde, sie betragen bis zu knapp 300 € pro Monat für einen Ganztagsplatz, weniger für Geschwisterkinder. Eine Alternative sind Betriebskindergärten oder Tageseltern. Kinder von 6 bis 15 Jahren sind schulpflichtig. Für Schulkinder der ersten vier Klassen bieten die Schulen nach dem Unterricht Betreuung und Freizeitaktivitäten an. Von Ende Juni bis Mitte August sind Schulferien. In Oslo gibt es eine deutsche Schule mit Kindergarten. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de.Kindergeld wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt, die mindestens ein Jahr in Norwegen leben. Es betrug zuletzt gut 120 € pro Kind und Monat. Für Kinder zwischen einem und drei Jahren, die nicht ganztags in staatlichen Einrichtungen betreut werden, bekommen Eltern außerdem eine Kinderbetreuungsbeihilfe (kontantstøtte) von bis zu 415 € im Monat. Auch wenn Sie in Norwegen Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie die Norweger. Die Mutter oder der Vater hat Anspruch auf 46 Wochen Elternzeit mit vollem Entgelt, wenn sie oder er in den zehn Monaten vor dem Entbindungstermin sechs Monate berufstätig war und sich nach der Geburt um das Kind kümmert. Man kann stattdessen auch 56 Wochen Elternzeit wählen und bekommt dann vier Fünftel des vorigen Verdienstes. Diese Wochen können auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden. Man darf die Elternzeit mit Teilzeitarbeit kombinieren, und Mutter und Vater können sich die Elternzeit teilen. Drei Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung sind auf jeden Fall für die Mutter reserviert, zehn Wochen Elternzeit für den Vater. Nach der Elternzeit können beide Eltern noch bis zu einem Jahr unbezahlten Urlaub nehmen. Wer kein Recht auf Elterngeld hat, bekommt eine einmalige steuerfreie Beihilfe von rund 3.200 €. Ausführliche Informationen (teils auch auf Englisch) finden Sie auf den Websites der norwegischen Arbeits- und Sozialverwaltung unter www.nav.no. WeiterbildungSeit 2000 haben alle erwachsenen Norweger gesetzlichen Anspruch auf weiterführende Bildung. Die staatliche Stelle VOX koordiniert in diesem Zusammenhang Bildungsinitiativen für Erwachsene in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Institutionen und kooperiert auch mit internationalen Projekten wie Leonardo: www.vox.no.Auf dem nationalen Portal für Bildung und Karriere www.utdanning.no finden Sie zahlreiche Weiterbildungsangebote. Auch auf den Websites der norwegischen Universitäten kann man nach Weiterbildungsangeboten suchen, denn alle Universitäten und Hochschulen in Norwegen haben solche Kurse im Angebot: http://norgesuniversitetet.no. Unter www.nade-nff.no, dem Portal des Norwegischen Verbundes der Fernlehrinstitute, steht eine umfangreiche Liste norwegischer Anbieter von Fernstudien mit E-Learning-Möglichkeiten (im Bereich „Medlemmene“). In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen. Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de. Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de. Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Norwegen":
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