Arbeiten in ÖsterreichIm Ausland gearbeitet - in Deutschland gefragt. Auslandserfahrung, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen werden für eine erfolgreiche Jobsuche immer wichtiger. Nutzen Sie Ihren Arbeitsaufenthalt in Österreich als Chance für einen Karrieresprung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über den österreichischen Arbeitsmarkt, um Ihren Auslandsaufenthalt besser planen zu können.
ArbeitsmarkttrendsNach einer deutlichen Abschwächung im Herbst 2011 wird erst zum Jahresende 2012 wieder mit einer Belebung der österreichischen Konjunktur gerechnet. Für das Gesamtjahr 2012 wird ein Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,9 Prozent erwartet. Die Investitionsbereitschaft österreichischer Unternehmen wird auch 2012 wichtige Impulse für die Konjunktur liefern. Insbesondere die verarbeitende Industrie und die Bauwirtschaft planen die Ausweitung ihrer Investitionen. Der private Konsum ist derzeit stabil und dürfte ab Herbst 2012 anziehen. Trotz des schwieriger gewordenen Konjunkturumfeldes zeigt sich der österreichische Arbeitsmarkt äußerst robust und verzeichnet die geringste Arbeitslosenrate in der EU.Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beschäftigtenzahlen um 0,1 Prozent leicht gestiegen. Nach Eurostat-Erhebungen lagim Jahr 2010 der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 71,7 Prozent und somit deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 24,9 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 69,9 Prozent im Dienstleistungssektor. Ein relativ hoher Anteil von 5,2 Prozent war in der Landwirtschaft tätig. Österreich wies im Januar 2012 eine Arbeitslosenquote von 4,0 Prozent auf, 0,5 Prozentpunkte weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit signifikant unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 10,1 Prozent. Trotz der niedrigen Arbeitslosenquote sind auch in Österreich wie in fast allen EU-Ländern junge Arbeitnehmer/innen im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um 0,7 Prozentpunkte gestiegen, somit waren im Januar 2012 8,9 Prozent der Österreicher/innen zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit. Der EU-Durschnitt lag im Vergleich dazu bei 22,4 Prozent. Mit einer Quote von 4,4 Prozent waren mehr Frauen arbeitslos registriert als Männer. Deren Quote lag bei 3,6 Prozent. Die niedrigste Arbeitslosenrate vermerkten Ende Januar 2012 die Bundesländer Salzburg, Vorarlberg und Tirol. In Kärnten, Wien und dem Burgenland waren die meisten Arbeitslosen gemeldet. Welche Berufe werden gesucht?
Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
In der Baubranche hingegen ist die Beschäftigungssituation weiterhin angespannt. Zugang zum ArbeitsmarktSie können als EU-Bürger mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Österreich einreisen. Als Tourist darf sich jeder EU-Bürger 3 Monate lang in Österreich aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer länger in Österreich bleiben möchte, muss sich innerhalb von 4 Monaten nach Einreise bei der zuständigen Behörde anmelden. Zuständige Behörden sind in Wien der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter sowie in den Bundesländern der Meldeservice der Gemeindeämter. Dort müssen Sie eine Anmeldebescheinigung beantragen. EU-Bürger, die sich 5 Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben, sind dauerhaft aufenthaltsberechtigt und können eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen.Weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie unter www.migration.gv.at und unter www.help.gv.at.In Wien ist die Magistratsabteilung 35 für die Aufenthaltstitel zuständig. Nähere Informationen dazu sowie Angaben zu den erforderlichen Dokumenten und die Antragsformulare finden Sie unter www.wien.gv.at. Spätestens 3 Tage nach Wohnungsaufnahme müssen Sie sich außerdem beim Meldeservice des Wohnortes anmelden. Hierfür benötigen Sie Ihren Reisepass und das ausgefüllte Meldeblatt (mit Unterschrift des Vermieters/Wohnungsgebers). Formulare zum Meldeblatt erhalten Sie im Internet beim zuständigen Meldeservice. EU-Bürger sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Rumänische und bulgarische Staatsbürger müssen noch bis Ende 2013 eine Beschäftigungsbewilligung nachweisen, die der Arbeitgeber für sie beantragt. Löhne, Steuern und LebenshaltungskostenLebenshaltungskostenIn Österreich sind die Lebenshaltungskosten durchschnittlich etwas höher als in Deutschland. In Wien kostet das Leben mehr als in der österreichischen Provinz. In einer aktuellen Studie, die die Lebenshaltungskosten in 214 Städten weltweit vergleicht, liegt Wien auf Platz 48. Eine aktuelle Übersicht der Mietpreise in Wien - gegliedert nach einzelnen Bezirken - finden Sie unter www.wohnnet.at. Demnach kostet eine Zwei- bis Dreizimmerwohnung je nach Wohnviertel zwischen 11,05 EUR und 18,16 EUR Miete pro Quadratmeter. Weitere Preisbeispiele zu den Lebenshaltungskosten in Österreich finden Sie auf dem EURES-Portal unter http://ec.europa.eu/eures.Löhne und GehälterArbeitnehmer verdienen in Österreich im Durchschnitt brutto etwas weniger als in Deutschland. Die Einkommen sind am höchsten in Niederösterreich und Wien, am niedrigsten in Tirol. Im Jahr 2010 erzielten die österreichischen Vollzeitbeschäftigten ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen von 33.770 EUR, monatlich durchschnittlich 2.246 EUR. Gegliedert nach Tätigkeiten galten laut Angaben von Germany Trade and Invest 2009 die folgenden durchschnittlichen Bruttojahresverdienste: Ingenieure und Physiker erhalten im Schnitt 53.704 EUR, technische Fachkräfte 46.057 EUR, Bürokräfte und Buchhalter 33.465 EUR, Handwerker 29.820 EUR. Die Gehälter dürften seit 2009 wieder gestiegen sein, aktuelle Zahlen zu einzelnen Berufsgruppen liegen jedoch noch nicht vor.Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht, jedoch Kollektivverträge, die die Tarifparteien miteinander aushandeln. Sie enthalten auch branchenspezifische Mindestentgelte. Die Mindestentgelte aus den Kollektivverträgen werden in Stellenangeboten immer angegeben, dürfen jedoch nicht als das reale Gehalt verstanden werden. Sie dienen nur zur Orientierung hinsichtlich des branchenspezifischen Mindestentgelts. Mögliche Zusatzleistungen sind ein 13. und 14. Monatsgehalt mit Steuervergünstigungen. Auch Fahrgelderstattungen, betriebliche Zusatzrenten oder Sachleistungen wie Firmenwagen oder Mobiltelefon gibt es häufig. Bei Führungskräften werden variable Gehaltsbestandteile immer üblicher. Sozialabgaben und SteuernWenn Sie sich länger als ein halbes Jahr in Österreich aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in Österreich arbeiten, versteuern ihr Einkommen in der Regel in Deutschland - umfassende Informationen darüber finden Sie in der Broschüre "Infos für Grenzgänger", die Sie unter www.eures-bodensee.de herunterladen können.Österreichische Gehälter werden progressiv besteuert. Die Einkommensteuer führt der Arbeitgeber zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt an die entsprechenden Stellen ab. Das zu versteuernde Einkommen wird in folgende Progressionsstufen unterteilt:
Das 13. und 14. Monatsgehalt sind bis zu einem Betrag von einem Sechstel der "normalen" Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit pauschal mit nur 6 Prozent zu versteuern. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden durch einen pauschalen "Verkehrsabsetzbetrag" steuerlich berücksichtigt. Zusätzlich können Pendler das sogenannte kleine oder große Pendlerpauschale beantragen. Unter www.bmf.gv.at finden Sie ein Programm, mit dem Sie Ihre persönliche Steuerbelastung selbst berechnen können. Angestellte zahlen 18,1 Prozent ihres Einkommens, Arbeiter 18,9 Prozent in die Sozialversicherung ein. Die Beitragsbemessungsgrenze (in Österreich: Höchstbeitragsgrundlage) liegt bei 4.230 EUR pro Monat. Detaillierte Informationen zu den Sozialabgaben finden Sie in der Broschüre "Infos für Grenzgänger" (www.eures-bodensee.de) und unter www.sozialversicherung.at. In Sachen Steuern hilft die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen weiter: www.bmf.gv.at. StellensucheSie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).Der Arbeitsmarktservice Österreich ist Ihnen bei der Suche nach einer Stelle behilflich. Unter www.ams.at können Sie in der AMS-Datenbank nach Stellenangeboten suchen oder sich über die örtlichen Geschäftsstellen informieren. Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für 3 Monate dort weiterbeziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus. Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).BewerbungSie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist Der Arbeitsmarktservice Österreich stellt unter www.ams.at eine Praxismappe zur Verfügung, die zahlreiche Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung enthält. Anerkennung von AbschlüssenFür die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen, sogenannte reglementierte Berufe (z.B. Arzt oder Lehrer), sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) auf www.bibb.de werden Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die sogenannten Europass-Zeugniserläuterungen (www.europass-info.de) liefern eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Die Dokumente enthalten auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem geben die Zeugniserläuterungen Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung. Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.) Arbeits- und VertragsrechtArbeitsverträge können schriftlich, mündlich oder durch eine "schlüssige Handlung" (etwa den faktischen Arbeitsbeginn) abgeschlossen werden. Ein Lehrvertrag muss allerdings schriftlich abgefasst werden. Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, muss der Arbeitgeber dem neuen Beschäftigten unmittelbar nach Arbeitsbeginn einen "Dienstzettel" mit den wichtigsten Rechten und Pflichten aushändigen. Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Vertrag oder der Dienstzettel folgende Punkte enthält:
Viele dieser Fragen sind in Gesetzen oder Kollektivverträgen der Tarifparteien verbindlich geregelt. Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeitern und Angestellten. Für Arbeiter ist die Kündigungsfrist in Kollektivverträgen sehr unterschiedlich geregelt; ohne Regelung beträgt sie 14 Tage. Für Angestellte beträgt sie (ohne andere Kollektivregelung) bei Kündigung durch den Arbeitgeber 6 Wochen zum Quartalsende und verlängert sich auf 2 Monate nach dem zweiten und auf 3 Monate nach dem fünften Dienstjahr. Bei Kündigung durch den Angestellten beträgt sie einen Monat zum Monatsende; sie kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden. Bei Kündigungen durch den Arbeiter beträgt die Frist 2 Wochen. Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden, Gründe müssen nicht angegeben werden. Arbeitnehmern steht nach Kündigung durch den Arbeitgeber eine "Abfertigung" (Abfindung) zu. Sie entsteht durch monatliche Beiträge in Höhe von 1,53 Prozent des Monatsentgelts, die der Arbeitgeber an die Mitarbeitervorsorgekasse zahlt. Diese betrieblichen Vorsorgekassen führen für jeden Arbeitnehmer ein Konto. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber kann sich der Arbeitnehmer die Abfindung auszahlen lassen, er kann sie aber auch in ein neues Arbeitsverhältnis übertragen und weiter aufstocken lassen, um sie zum Beispiel bei Rentenbeginn auf einmal oder als Zusatzpension ausbezahlt zu bekommen. Die Probezeit beträgt höchstens einen Monat; bei Ausbildungsverhältnissen dauert sie 3 Monate. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, in vielen Kollektivverträgen sind jedoch kürzere Zeiten vereinbart. Bis zu 10 Überstunden pro Woche sind zulässig. Die Arbeitszeit kann allerdings durch zahlreiche Ausnahmeregelungen flexibler gestaltet werden. Überstunden müssen mit einem 1,5-fachen Freizeitausgleich oder einem Zuschlag von 50 Prozent abgegolten werden. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 30 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr (36 Werktage ab 25 Jahren Betriebszugehörigkeit); der Samstag wird hier mitgerechnet. Hinzu kommen 13 gesetzliche Feiertage. Bei Krankheit erhalten Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 5 Jahren 6 Wochen lang ihr volles Entgelt weiterbezahlt, danach noch 4 Wochen ihr halbes Entgelt. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 6 bis 15 Jahren erhalten Beschäftigte 8 Wochen lang den vollen und 4 Wochen lang den halben Lohn. Wer nur noch das halbe Entgelt oder weniger vom Arbeitgeber bekommt, kann zusätzlich Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Zusätzlich haben Arbeiter für jeden Arbeitsunfall einen Anspruch auf maximal 8 Wochen Entgeltfortzahlung. Rund 1,4 Millionen Erwerbstätige gehören einer der 7 Fachgewerkschaften innerhalb des Österreichischen Gewerkschaftsbundes an. Probleme am Arbeitsplatz können Arbeitnehmer mit dem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen; wenn dies nicht weiterhilft, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen, das für bestimmte Probleme auch vorgerichtliche Schlichtungsstellen eingerichtet hat. Die Arbeiterkammern, bei denen mit Ausnahme der leitenden Angestellten und Beamten Pflichtmitgliedschaft besteht, bieten kostenlose Rechtsberatung für Arbeitnehmer an. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeiterkammer.at und www.oegb.at. SozialversicherungIm Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/social. Detaillierte Hinweise zur Arbeitslosenversicherung finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie einreisen ... Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Wenn Sie arbeiten ... Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich. Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen. Kurzer Blick auf das SozialversicherungssystemDie österreichische Sozialversicherung gliedert sich in die 3 Zweige Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung. Hinzu kommt die Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Nahezu alle Berufsgruppen müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten und können Leistungen in Anspruch nehmen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Mit der Anmeldung erhalten Sie eine e-card, eine kombinierte Krankenversicherungs- und Bürgerkarte mit elektronischer Signaturfunktion. Unter www.chipkarte.at erfahren Sie mehr über die Funktionen der e-card.In Österreich können Arbeitnehmer die Krankenkasse nicht frei wählen: Es gibt mehrere Krankenversicherungen, die dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger unterstellt sind. Welche Krankenversicherung für Sie zuständig ist, hängt einerseits von Ihrem Wohnort, andererseits von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab. Wer unter 376,26 EUR pro Monat verdient und damit eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausübt, muss vom Arbeitgeber nicht in der Krankenversicherung angemeldet werden. Es gibt dann die Möglichkeit, sich zu einem günstigen Satz (2012: 53,10 EUR) selbst freiwillig zu versichern. Eine Liste der Krankenkassen finden Sie unter www.sozialversicherung.at. Informationen zu den Pensionsversicherungsträgern in Österreich erhalten Sie ebenfalls unter www.sozialversicherung.at. Darüber hinaus können Sie sich bei der deutschen Rentenversicherung informieren: Sie führt "Internationale Beratungstage" durch, bei denen Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos Auskunft geben. Informationen dazu erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de. In Österreich bekommt Arbeitslosengeld, wer innerhalb von 24 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 52 Wochen lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. 26 Wochen Vorversicherung innerhalb von 12 Monaten reichen bei Arbeitslosen unter 25 Jahren, 28 Wochen bei Personen, die bereits Arbeitslosengeld bekommen haben. Versicherungszeiten in anderen EWR-Ländern können angerechnet werden. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 55 Prozent des Nettoentgelts. Zur Berechnung wird das Entgelt des vorletzten Kalenderjahres herangezogen, wenn man den Antrag in den ersten 6 Monaten eines Jahres stellt: In der zweiten Jahreshälfte wird das Entgelt des Vorjahres als Grundlage verwendet. Nur wer zu dieser Zeit noch keine Beiträge gezahlt hat, kann sich jüngeres Einkommen anrechnen lassen. Für jedes unterhaltspflichtige Kind bekommt man einen Familienzuschlag. Für Ehepartner besteht nur ein Anspruch, wenn auch für minderjährige Kinder ein Familienzuschlag zuerkannt wird. Das Arbeitslosengeld wird für 20 Wochen gezahlt, wenn man innerhalb der letzten 5 Jahre weniger als 156 Wochen versichert war, ansonsten läuft es 30 Wochen lang. Bei Arbeitnehmern ab 40 Jahren und mit längeren Versicherungszeiten steigt es auf bis zu 52 Wochen. Detaillierte Informationen über die Leistungen der drei Zweige der Sozialversicherung erhalten Sie unter www.sozialversicherung.at; Informationen zum Arbeitslosengeld gibt es unter www.ams.at. Wenn die Kinder mitkommen...Ihre Kinder haben in Österreich das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die Kinder der einheimischen Bevölkerung. Kinder unter 3 Jahren werden in Krippen betreut. Sie sind zumeist ganztägig ohne Unterbrechung und ganzjährig geöffnet und befinden sich vorwiegend in den größeren Städten; 40 Prozent der Krippen sind in Wien angesiedelt. Daneben bieten auch Spielgruppen, Tagesmütter und Leihomas ihre Dienste an. Kinder ab 3 Jahren können einen Kindergarten besuchen. Mittlerweile ist in allen österreichischen Bundesländern der einjährige Besuch des Kindergartens für 5-jährige Kinder Pflicht. Mehr als die Hälfte der Kindergärten werden von Gemeinden getragen, daneben gibt es kirchliche, betriebliche und sonstige private Einrichtungen. Viele Kindergärten öffnen durchgehend (vor allem in den größeren Städten), die anderen schließen mittags oder öffnen nur halbtags. Die Gebühren in den öffentlichen Kindergärten hängen vom Bundesland, dem Haushaltseinkommen und den Öffnungszeiten ab.2009 wurde österreichweit der Gratiskindergarten für alle 5-Jährigen eingeführt: Sie besuchen die Einrichtung bis zu 20 Stunden pro Woche kostenlos (ohne Mittagstisch). In manchen Bundesländern ist der Gratisbesuch für eine größere Stundenanzahl und auch für jüngere Altersgruppen möglich. So gehen in Oberösterreich Kinder ab zweieinhalb Jahren ganztags kostenlos in den Kindergarten. Für Familien mit Hauptwohnsitz in Wien ist der Besuch der städtischen Kindergärten kostenfrei. Sie entrichten lediglich den Essensbeitrag. Für Familien mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet z.B. die Halbtagsbetreuung im städtischen Kindergarten ab September 2012 141,21 EUR, die Ganztagsbetreuung 238,59 EUR, die Verpflegung 60,61 EUR pro Monat. Informationen dazu finden Sie unter www.help.gv.at. Um in Wien einen Platz in einer privaten Kinderbetreuungseinrichtung zu bekommen, ist eine Registrierung im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder erforderlich. Den Antrag sowie die Adressen privater Einrichtungen finden Sie unter www.wien.gv.at. Kinder von 6 bis 15 Jahren sind schulpflichtig. Informationen zum Bildungssystem finden Sie unter www.bildungssystem.at. Eine Familienbeihilfe wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt sowie für Kinder bis höchstens 25, wenn sie noch in Ausbildung oder erheblich behindert sind. Sie beträgt für das erste Kind je nach Alter zwischen 105,40 EUR und 152,70 EUR im Monat, für jedes weitere Kind gibt es Zuschläge. Nähere Informationen zur Familienbeihilfe erhalten Sie unter www.help.gv.at. Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Entbindungstermin nicht arbeiten und bekommen in dieser Zeit ein Wochengeld aus der Krankenversicherung in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der vergangenen 3 Kalendermonate. Anschließend kann die Mutter oder/und der Vater in "Karenz" gehen, die spätestens mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes endet. Karenz ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge mit Kündigungs- und Entlassungsschutz. Während der Elternkarenz kann unter Umständen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Mütter oder Väter, die ihre Kinder selbst betreuen, erhalten Kinderbetreuungsgeld. Dabei darf eine bestimmte Zuverdienstgrenze nicht überschritten werden. Weitere Bedingung ist, dass das Kind regelmäßig ärztlich untersucht wird (nach dem Mutter-Kind-Pass-Programm). Seit Januar 2010 kann man zwischen 5 verschiedenen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes wählen - genaue Informationen dazu erhalten Sie unter www.help.gv.at. Darüber hinaus haben Eltern Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn sie zuvor mindestens 3 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer hat. Aktuelle Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Elternteilzeit" unter www.arbeiterkammer.at. Detaillierte Informationen für Eltern finden Sie auf dem Onlineservice des österreichischen Bundeskanzleramts unter www.help.gv.at (> Familie und Partnerschaft). WeiterbildungIn Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland. Möglichkeiten zur Weiterbildung bieten in Österreich der Arbeitsmarktservice (AMS), Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), öffentliche Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen), gemeinnützige Einrichtungen, wirtschaftliche Interessenverbände, deren Bildungseinrichtungen, kommerzielle Anbieter und die betriebliche Weiterbildung. Unter www.ams.at finden Sie Informationen zu Aus- und Weiterbildungen, zum Beispiel das "Qualifikationsbarometer". Außerdem gibt es eine Weiterbildungsdatenbank mit rund 30.000 Angeboten von rund 3.200 Weiterbildungsinstituten. Eine der größten Bildungseinrichtungen Österreichs (mehr als 19.500 Bildungsveranstaltungen im Jahr 2011) ist das Berufsförderungsinstitut (bfi): www.bfi.at. AUCEN bietet Links und Informationen zu universitärer Weiterbildung und universitärer Personalentwicklung in Österreich: www.aucen.ac.at. Auf www.weiterbildung.at, dem Portal des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), finden Sie eine Suchmaschine mit übersichtlicher Themenliste und Links zu Bildungsberatungsstellen in ganz Österreich.Möglichkeiten zum E-Learning und Fernlehrgänge bietet das Zentrum für Fernstudien der Johannes Kepler Universität Linz (JKU), das mit der deutschen Fernuniversität Hagen zusammenarbeitet: www.esc.ac.at. Bei der Wirtschaftskammer Österreich können Sie unter www.wifi.at ein Kursbuch bestellen oder online nach Weiterbildungen suchen - unterteilt nach Bundesländern. Die österreichischen Volkshochschulen erreichen Sie über das Portal www.vhs.or.at. Interessant ist außerdem das Portal www.erwachsenenbildung.at In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen. Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de. Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de. Weitere Informationen und Beratungsangebote :
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