Arbeiten in Großbritannien und Nord-Irland
Arbeitsmarkttrends
Der Arbeitsmarkt im Vereinigten Königreich hat sich 2011 noch nicht von der Finanz- und Wirtschaftskrise erholt. Getragen wird der moderate Aufschwung bisher vor allem vom Außenhandel sowie durch die deutlich gesteigerte Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Insbesondere der private Konsum stagniert jedoch weiterhin. Laut Germany Trade and Invest ist für 2011 von einem geringen Wirtschaftswachstum auszugehen. Die Wirtschaftsleistung wird voraussichtlich erst gegen Jahresende 2012 wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Erst dann wird mit einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosenzahlen gerechnet.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beschäftigtenzahlen um 0,4 Prozent gefallenen. Nach Eurostat lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2010 bei 69,5 Prozent - und somit höher als der EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 19,3 Prozent der Arbeitnehmer/innen im Vereinigten Königreich waren in der Industrie und 79,5 Prozent im Dienstleistungssektor beschäftigt. Die Landwirtschaft bot nur 1,2 Prozent der Erwerbstätigen eine Beschäftigung. Die größte Bevölkerungs- und Arbeitskräftedichte besteht im Raum London, im Südosten und im Nordwesten. Allerdings bieten alle Regionen in den vier Teilstaaten des Vereinigten Königreichs (England, Schottland, Wales und Nordirland) ähnlich gute Beschäftigungsmöglichkeiten.
Das Vereinigte Königreich wies im April 2011 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 7,7 Prozent auf, 0,1 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,4 Prozent. Wie in fast allen EU-Ländern sind junge Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Innerhalb eines Jahres ist die Jugendarbeitslosigkeit um 0,1 Prozent gestiegen. Im April 2011 waren 19,6 Prozent der Briten und Nordiren zwischen 15 und 14 Jahren ohne Arbeit. Ihre Quote lag damit unter dem EU-Durchschnitt von 20,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote von Frauen lag mit 7,0 Prozent unter der Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung von 8,3 Prozent.
Welche Berufe werden gesucht?
Laut Germany Trade and Invest gehören 2011 zu den Wachstumsbranchen im Vereinigten Königreich:
- die pharmazeutische Industrie
- die Elektrotechnik/Elektronik
- der Maschinenbau
- der Bereich Erneuerbare Energien
- die Informations- und Kommunikationstechnik
- der Banken- und Finanzsektor
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure gute Aussichten.
Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem Arbeitsmarkt des Vereinigten Königreichs nachgefragt:
- ähnlich wie in Deutschland medizinisches Personal: Human- und Zahnmediziner/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Hebammen und Entbindungspfleger/innen, (Zahn)medizinische Assistentinnen und Assistenten
- Pflegepersonal
- Sozialarbeiter/innen
- Bürofachkräfte
- Verkäufer/innen
- Köchinnen und Köche, Hotel- und Restaurantfachleute, Barkeeper/innen
- Haushaltshilfen und Reinigungsfachkräfte
Darüber hinaus werden qualifizierte Arbeitskräfte für Bauvorhaben im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2012 und dem Stadtsanierungsprojekt "Thames Gateway" in London sowie in den Grafschaften Essex und Kent gesucht. Ansonsten gestaltet sich die Arbeitssuche in der Bauwirtschaft nach wie vor schwierig. Das gleiche gilt für die Kfz-Branche.
Gute Englischkenntnisse sind in Großbritannien und Nordirland eine notwendige Voraussetzung, um beruflich Fuß zu fassen.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ins Vereinigte Königreich einreisen; eine Meldepflicht wie in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten gibt es nicht. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) beantragen, die beispielsweise bei bestimmten Bankgeschäften (Kredit, Hypothek) vorgelegt werden muss. Ansonsten ist sie zwar nicht verpflichtend, kann aber oft hilfreich sein, insbesondere wenn man sich dauerhaft in Großbritannien und Nordirland niederlassen will.
Den Antrag sollte man rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate stellen. Die Formulare erhalten Sie zusammen mit weiteren Informationen auf der Homepage der UK Border Agency des Home Office (Innenministeriums) unter www.homeoffice.gov.uk. Sie müssen in jedem Fall bei einem längeren Aufenthalt eine Arbeitsstelle oder einen anderweitig gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können.
Eine Arbeitserlaubnis ist aber nicht erforderlich. Falls Sie auf Arbeitssuche sind, sollten Sie dies den Behörden allerdings glaubhaft machen können. Unionsbürger aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, unterliegen aber vorübergehend einer besonderen Registrierungspflicht. Bürger aus Rumänien und Bulgarien dürfen vorerst nur mit besonderer Erlaubnis im Großbritannien und Nordirland arbeiten. Näheres dazu erfahren Sie unter www.ukba.homeoffice.gov.uk.
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Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Preise im Vereinigten Königreich liegen mittlerweile unter denen in Deutschland. In London lebt es sich deutlich kostspieliger als in anderen britischen Städten: Die Lebenshaltungskosten liegen dort rund 10 Prozent über dem Landesdurchschnitt. Dennoch rangiert London in einem aktuellen Vergleich der Lebenshaltungskosten in 73 europäischen Städten nur auf Platz 39; teurer sind demnach Frankfurt (Platz 33), Hamburg (Platz 31), München (Platz 18) und Berlin (Platz 14). Weitere Informationen zu den Lebenshaltungskosten gibt es unter http://ukingermany.fco.gov.uk. Aktuelle Beispiele durchschnittlicher Preise für Produkte und Dienstleistungen finden Sie unter www.workgateways.com (> Cost of Living). Die Miete für ein Zimmer in London wird mit 650 bis 750 £ veranschlagt (770 bis 890 €).
Löhne und Gehälter
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zurzeit 5,93 £ (derzeit 6,90 €) pro Stunde (weniger für Beschäftigte unter 21 Jahren). Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter www.direct.gov.uk (> Employment > The National Minimum Wage).
2009 betrug der durchschnittliche Bruttoverdienst eines Vollzeitangestellten pro Woche 489 £ (589 €). Manager verdienen am meisten (713 £ pro Woche, das sind 46 Prozent mehr als der Durchschnittsverdienst und entspricht derzeit 840 €); Verkäufer bekamen mit 296 £ am wenigsten. Sekretärinnen sowie Sachbearbeiter erhielten im Schnitt 374 £ (441 €) pro Woche, qualifizierte Handwerker 452 £ (533 €), angelernte Arbeiter 323 £ (381 €). Frauen bekommen im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer. Am weitesten klaffen die Löhne im Handwerk auseinander, dort erhalten Frauen fast ein Drittel weniger als ihre männlichen Kollegen.
Eine umfangreiche Statistik der durchschnittlichen Wochenlöhne, gegliedert nach einzelnen Branchen und weiteren Kriterien, finden Sie unter www.statistics.gov.uk (> Annual Survey of Hours and Earnings, ASHE).
Neben dem Grundverdienst spielen Zusatzleistungen (fringe benefits) wie Prämien, Versicherungen oder Firmenwagen eine wichtige Rolle. Handwerker und Beschäftigte mit Teilzeit- oder befristeten Verträgen werden teils wöchentlich mit Schecks bezahlt. Auch sonst wird der Verdienst oft als Wochenbetrag angegeben.Wichtige Informationen dazu finden Sie unter www.direct.gov.uk (> Employment > Terms and Conditions > Pay).
Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich länger als ein halbes Jahr in Großbritannien und Nordirland aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Auch wer im Laufe des Jahres ein- oder auswandert, muss für die Monate, die er im Vereinigten Königreich wohnt, Steuern zahlen. Genaue Informationen dazu erhalten Sie unter www.hmrc.gov.uk (> Income Tax > Income Tax when arriving in or leaving the UK). Das Steuerjahr läuft vom 6. April eines Jahres bis zum 5. April des Folgejahres. Ein Freibetrag von 7.475 £ (8.811 €) pro Jahr bleibt steuerfrei (Steuerjahr 2010/2011). Vom darüberliegenden Einkommen kann man noch Werbungskosten abziehen und erhält so das zu versteuernde Einkommen. Der Steuersatz beträgt 20 Prozent für Einkommen bis 37.400 £ (44.083 €), 40 Prozent für Einkommen darüber und 50 Prozent für Einkommen ab 150.000 £ (176.803 €). Ein Ehegattensplitting gibt es nicht, aber Vergünstigungen für Eltern.
Der Beitrag zur staatlichen Sozialversicherung beträgt 11 Prozent. Auf die ersten 110 £ (130 €) pro Woche wird kein Beitrag erhoben. Wer über 844 £ (995 €) pro Woche verdient, zahlt auf diesen höheren Teilbetrag nur noch pauschal ein Prozent Beitrag. Die Sozialbeiträge decken die Versicherung bei Krankheit, Invalidität, Alter, für Hinterbliebene und bei Arbeitslosigkeit ab.
Wer von einem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr ins Vereinigte Königreich entsandt wird, ist weiterhin in Deutschland versichert. Und wer eine betriebliche oder private Altersvorsorge vorweisen kann, die bestimmten Ansprüchen genügt, kann aus Teilen der staatlichen Rentenversicherung austreten (contracting out).
Weitere Informationen finden Sie bei der Steuerbehörde unter www.hmrc.gov.uk. Ein Programm, mit dem Sie Ihre voraussichtlichen Steuern und Sozialabgaben berechnen können, gibt es online unter www.listentotaxman.com.
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Der britische Staat investiert große Summen um neues Personal im Gesundheitswesen (Ärzte, Krankenschwestern und -pfleger) zu rekrutieren.. Mehr Informationen des National Health Service (NHS) zur Arbeitsaufnahme für deutschen Ärzten, Zahnärzten, Pharmazeuten, medizinische Assistenten und Pflegekräfte finden Sie auf der Website www.nhscareers.nhs.uk. Das Online-Angebot der englischen Arbeitsverwaltung finden Sie unter www.jobcentreplus.gov.uk. Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der lokalen Job Centres (staatliche Arbeitsvermittlung, www.jobcentreplus.gov.uk) zurückgreifen.
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden und in einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehungsweise des EWR oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für die Dauer von höchstens drei Monaten (Mitnahmezeitraum) dort weiter beziehen (Leistungsmitnahme).
Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung finden Sie im Merkblatt 20, das Sie unter www.arbeitsagentur.de kostenlos herunterladen können (> Arbeitslosengeld > Internationales). In Großbritannien und Nordirland wurde vor Kurzem die telefonische Arbeitslosmeldung per Servicenummer eingeführt: www.jobcentreplus.gov.uk > Contact. Fragen zum Arbeitslosengeld können Sie so direkt telefonisch klären. Informieren Sie Ihren Berater darüber, dass es Ihnen um die Mitnahme eines in Deutschland erworbenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld geht. Aktuelle Links bereitet die ZAV unter www.ba-auslandsvermittlung.de/grossbritannien (> Linksammlung) auf.
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
"Die Briten nehmen ihr Anti-Diskriminierungsgesetz sehr ernst. Deshalb ist es nicht mehr üblich, in Bewerbungen sein Alter anzugeben. Auch auf Fotos wird inzwischen meist verzichtet."
Heike Borgmann, Beraterin des Internationalen Personalservice Bremen der ZAV
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
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Arbeits- und Vertragsrecht
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommt man in Großbritannien und Nordirland oft nicht. In den ersten zwei Arbeitsmonaten muss Ihnen der Arbeitgeber jedoch eine Bestätigung (statement) über das Arbeitsverhältnis aushändigen. Sie sollte folgende Punkte enthalten: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen sowie sonstige Sondervereiinbarungen.
Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit; sie beträgt in den ersten beiden Jahren oft nur eine Woche und verlängert sich dann pro Jahr um eine Woche bis höchstens zwölf Wochen. Projektgebundene Arbeiten sind oft befristet.
Im Vereinigten Königreich gibt es keine gesetzlich festgelegte Arbeitszeit, Wochenendarbeit ist verbreitet und wird nicht mit Zuschlägen entlohnt. Arbeitgeber müssen allerdings dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, nachts mindestens 11 und einmal pro Woche mindestens 24 Stunden frei haben. Die übliche Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Vollbeschäftigte (5-Tage-Woche) haben einen gesetzlichen Anspruch auf 28 Tage Urlaub im Jahr, bei Teilzeitbeschäftigten gilt der Anspruch anteilig. Bei Krankheit erhalten Beschäftigte ab dem vierten Tag bis zu sieben Monate lang ihr Gehalt weiterbezahlt (statutory sick pay, SSP). Voraussetzung ist, dass sie in den letzten acht Wochen vor der Krankheit durchschnittlich 97 £ (114 €) pro Woche verdient haben.
Arbeitslose, die in den letzten beiden Steuerjahren ausreichend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen bis zu 182 Tage lang einen altersabhängigen Zuschuss, die Jobseeker’s Allowance (JSA). Versicherungszeiten in anderen EWR-Ländern können angerechnet werden. Wer diese Voraussetzung nicht (mehr) erfüllt, bekommt unbefristet einen Zuschuss etwa in Höhe der Sozialhilfe und eine Beihilfe zu den Wohnkosten. Dafür muss man sich alle zwei Wochen beim zuständigen Job Centre der Arbeitsverwaltung melden.
Fast jeder dritte Arbeitnehmer gehört einer Gewerkschaft an. Betriebsräte gibt es selten. Für Probleme am Arbeitsplatz gibt es in vielen Betrieben ein eigenes, geregeltes Verfahren zur Klärung. Wenn dies nicht funktioniert, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Schlichter der ACAS anrufen (Advisory, Conciliation and Arbitration Service – Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle). Notfalls entscheidet das Arbeitsgericht. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.direct.gov.uk (> Employment).
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung des Vereinigten Königreichs umfasst im Wesentlichen Leistungen in den Bereichen Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit, ergänzt durch eine Reihe nicht beitragsgebundener Leistungen, die bestimmten Personengruppen risikobezogen (z. B. bei Invalidität und bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) oder einkommensabhängig (z. B. Einkommenszuschuss für nicht erwerbstätige Personen und erwerbstätige Eltern – Family Credit) gewährt werden. Der staatliche Gesundheitsdienst (National Health Service) gewährt generell allen im Vereinigten Königreich wohnenden Personen ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Wenn Sie in Großbritannien und Nordirland eine Beschäftigung aufnehmen, beantragt Ihr Arbeitgeber für Sie eine Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number). Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt – dazu sollten Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte EHIC vorlegen. Ein Verzeichnis der vor Ort tätigen praktischen Ärzte ist in England und Wales bei den örtlichen Family Health Services Authorities (FHSAs) und Health Commissions erhältlich, in Schottland bei den örtlichen Health Boards und in Nordirland bei der Central Services Agency. Sozialversicherungsbeiträge werden zum Teil direkt vom Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Je nachdem
ob Sie selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, gehören Sie unterschiedlichen Sozialversicherungsklassen an. Details darüber erfahren Sie unter www.direct.gov.uk (> Money, Tax and benefits).
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Wenn die Kinder mitkommen...
Ihre Kinder haben in Großbritannien und Nordirland das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.
Jedes Kind ab vier Jahren hat Anspruch auf einen Platz in einem kostenlosen kommunalen Kindergarten. Daneben gibt es dort Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahren sowie kostenpflichtige private Kindergärten und Vorschulklassen, die an Grundschulen angeschlossen sind. Die staatlichen Kindergärten haben nur einige Stunden täglich geöffnet. eine Alternative sind Tageseltern oder die Sure Start Children's Centres. Das National Association of Families Information Services (NAFIS) hilft Eltern dabei, eine geeignete Betreuungseinrichtung für ihre Kinder zu finden und berät sie über die Betreuungseinrichtungen vor Ort. Weitere Informationen über diesen kostenlosen Service und die Adressen der lokalen Beratungsstellen finden Sie auf der Homepage von NAFIS: www.familyinformationservices.org.uk. Unter http://childcarefinder.direct.gov.uk/childcarefinder können Sie selbst online anhand der Postleitzahl nach Betreuungseinrichtungen suchen.
Die Website www.britishcouncil.org bietet Informationen über das Schulsystem in England und Wales, für Schottland finden Sie Ähnliches unter www.ltscotland.org.uk. In Richmond bei London gibt es eine deutsche Schule mit Vorschule. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de. Kindergeld (child benefit) wird für alle Kinder bis 16 Jahre gezahlt, für ältere Kinder nur dann, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden. Es beträgt 20,30 £ (24 €) pro Woche für das älteste und 13,40 £ (16 €) für jedes weitere Kind. Mütter haben Anspruch auf 52 Wochen Mutterschaftsurlaub (maternity leave), der frühestens elf Wochen vor dem Entbindungstermin beginnen kann. In den ersten beiden Wochen nach der Entbindung darf die Mutter auf keinen Fall arbeiten (Fabrikarbeiterinnen: vier Wochen). Der Vater hat meist Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.direct.gov.uk (> Maternity leave und Paternity leave).
In den ersten sechs Wochen nach der Geburt bekommt die Mutter 90 Prozent ihres vorherigen Gehalts als Statutory Maternity Pay (SMP) vom Arbeitgeber, bis zu 33 weitere Wochen einen Pauschalbetrag von derzeit 125 £ (147 €) oder weiterhin die 90 Prozent, falls dies weniger als die Pauschale beträgt. Voraussetzung ist, dass sie sozialversicherungspflichtig arbeitet und schon vor der Schwangerschaft bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war. Ansonsten bekommt sie 39 Wochen lang eine Maternity Allowance (MA) vom Jobcentre Plus. Detaillierte Informationen dazu gibt es unter www.direct.gov.uk (> Money, tax and benefits > benefits and financial support > Statutory Maternity Pay). Eltern von Kindern unter sechs Jahren
können flexible Arbeitszeiten beantragen und steuerliche Vergünstigungen bekommen; mehr dazu erfahren Sie über die Finanzbehörde HM Revenue and Customs unter www.hmrc.gov.uk.
Ausführliche Informationen für Eltern erteilen das Department for Work and Pensions unter www.dwp.gov.uk und das Department for Trade and Industry unter www.dti.gov.uk.
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Weiterbildung
In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.
Im Vereinigten Königreich stehen Erwachsenenbildung, Weiter- und Fortbildung schon länger im Zentrum politischer Überlegungen. Die Labour-Regierung fördert Projekte und Programme wie das "work-based learning" oder die University for Industry (UfI, www.ufi.com oder www.learndirect.co.uk), eine Organisation für Offenes Lernen und Fernstudien, das im Zentrum des bildungspolitischen Konzepts des Lifelong Learning steht und sich noch im Aufbau befindet, aber bereits eine gut funktionierende Internetplattform unterhält. Außerdem gibt es im Vereinigten Königreich "individuelle Lern-Konten", über die Arbeitnehmer nach Bedarf verfügen können.
Viele britische Universitäten haben Departments für Continuing Education und Lifelong Learning. Sie bieten zum Beispiel Sommer- und Collegkurse sowie Kurzstudien an, auch speziell für ausländische Arbeitnehmer.
Weitere Kurse und Informationen finden Sie über www.britishcouncil.org oder www.educationuk.org, die Datenbank www.hotcourses.com oder das Portal www.icdl.open.ac.uk.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Großbritannien und Nordirland":
Mobil in Europa - Großbritannien und Nordirland (Flyer 2 Seiten) (
pdf, 2.57 MB)
Weitere interessante Links:
www.starflats.co.uk
Diese Wohnungsbörse für Großbritannien ist vor allem auf junge Arbeitnehmer und Studenten zugeschnitten. Sie ermöglicht die Suche nach Mietwohnungen, Appartements und Häusern durch Auswahl der gesuchten Kategorie sowie des Ortes. Auch die Aufgabe einer Anzeige zur Wohnungssuche wird kostenfrei angeboten.
www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.
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