Arbeiten in Schweden
Wegen der aktuellen Auswirkungen der Finanzmarktkrise in ganz Europa sind einige Aussagen zu Arbeitsmärkten auf dieser Seite zurzeit nur eingeschränkt gültig.
Arbeitsmarkttrends
Die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung sind gut. Das für 2008 prognostizierte Wirtschaftswachstum liegt mit 3,1 Prozent über dem EU-Durchschnitt (2,4 Prozent). Auch das Investitionsklima, insbesondere im Baubereich, ist dank der niedrigen Zinssätze günstig. Wachstumsmotor ist der private Verbrauch, der hoch bleiben wird, weil die meisten Menschen Arbeit haben.
Die Arbeitslosenquote lag im April 2008 bei 5,4 Prozent. Ursache für die relativ niedrige Arbeitslosenquote sind vor allem die Investitionen der Regierung in arbeitsmarktpolitische Programme. Die Jugendarbeitslosigkeit ist zwischen 2007 und 2008 leicht gesunken (auf 17,2 Prozent), doch liegt sie immer noch weit über dem EU-Durchschnitt. Die Beschäftigungsrate der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hoch (2007: 74,2 Prozent). Regional ist die Arbeitslosigkeit in der Grafschaft Norrbotten am höchsten und in Stockholm am niedrigsten. Die Arbeitslosigkeit von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund ist ein schwerwiegendes Problem. Zuwanderer aus nicht europäischen Ländern sind länger arbeitslos und finden nicht so schnell eine neue Beschäftigung.
Zwei Drittel der Beschäftigten sind in der Privatwirtschaft tätig, ein Drittel in der öffentlichen Verwaltung. Jeder vierte Beschäftigte arbeitet weniger als 35 Stunden in der Woche. Da immer mehr Frauen erwerbstätig sind, gibt es auch immer mehr Teilzeitstellen – vor allem im öffentlichen Sektor. Der Anstieg an Stellenangeboten ist am höchsten für zeitlich befristete Verträge (3 bis 6 Monate). Die Zahl der Ferienjobs ist ebenso gestiegen.
Gute Beschäftigungsaussichten haben gegenwärtig Zahnärzte, Fachärzte, Krankenschwestern/Krankenpfleger (Notaufnahme, OP), Hebammen, Klempner, Maurer, Betonarbeiter, Dachdecker, Fliesen-, Laminat- und Parkettleger, Installationselektriker, Maler und Lackierer, Schweißer, Feinblech- und Kfz-Mechaniker, Lehrer, Wachpersonal, Köche, Bäcker und Konditoren.
Deutsche, die in Schweden arbeiten möchten, sollten die Landessprache beherrschen. In den meisten Berufen werden gute Schwedischkenntnisse vorausgesetzt. Hiervon ausgenommen sind Saisonarbeiten (zum Beispiel Obsternte).
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Schweden einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Schweden aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.
EU-Bürger, die in Schweden arbeiten, brauchen seit dem 1. Mai 2006 keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Sie müssen jedoch ihren Arbeitsaufenthalt in Schweden registrieren lassen. Auf der Website der "Migrationsverket" (Amt für Migration) ist dies online möglich: www.migrationsverket.se. Nicht-EU-Bürger brauchen weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ein Nicht-EU-Bürger die Absicht hat, in Schweden zu arbeiten, muss er zunächst eine Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises vorlegen. Arbeitnehmer haben in Schweden das Recht, schon mit der Arbeit zu beginnen, auch wenn sie noch keine Arbeitsgenehmigung von der zuständigen Behörde erhalten haben. Um als außereuropäischer Arbeitnehmer eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen, muss dem Antrag auf Arbeitsgenehmigung eine Kopie des Arbeitsvertrages beigefügt werden. Aus dem Arbeitsvertrag muss der Anstellungszeitraum und die Arbeitsform deutlich hervorgehen. Der Arbeitsvertrag muss vom schwedischen Arbeitgeber verfasst und unterschrieben sein. Neben dem Namen, der Adresse und Telefonnummer des Unternehmens sollte auch der Ansprechpartner im Unternehmen angegeben sein. Dauert das angestrebte Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr, wird dem Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erteilt. Bleibt die Dauer des angestrebten Arbeitsverhältnisses unter einem Jahr, wird die Aufenthaltsgenehmigung nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt. Die Aufenthaltsgenehmigung wird dem Antragsteller per Post an seine schwedische Adresse zugestellt.
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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Das schwedische Institut für Privatwirtschaft schätzt, dass Alleinstehende etwa 582 € im Monat zum Leben brauchen, Paare rund 868 €. Das umfasst alle Kosten des Alltagslebens, Mieten kommen noch hinzu (in Stockholm meist deutlich höher als in Deutschland).
Das Statistikamt von Schweden hat zuletzt Ende 2004 die Preise für verschiedene Konsumgüter erhoben. Danach kostet in Schweden ein Liter Milch rund 80 Cent, ein Kilo Kaffee oder Hackfleisch etwa 5 ,40 €, ein Kilo Kartoffeln 90 Cent. Für 20 Zigaretten muss man 4,15 € zahlen, für einen Liter bleifreies Benzin 1,10 €. Ein Herrenhaarschnitt kostet 26,10 €, eine Zeitung 1,20 € und ein Kinobesuch rund 8,50 €.Löhne und Gehälter
Schweden hat den Ruf, dass man dort besonders viel verdienen kann. Doch in manchen Berufen liegen die Verdienste durchaus unter denen in Deutschland. Und die Steuern sind im EU-Vergleich ebenfalls sehr hoch; allerdings müssen Arbeitnehmer kaum Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sehen Sie also genau hin, wenn Sie Ihr deutsches Einkommen mit einem möglichen Verdienst in Schweden vergleichen möchten.
Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht, doch die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt gibt es manchmal für Höherverdienende, Urlaubsgeld für alle Arbeitnehmer. Viele Unternehmen zahlen auch Prämien an ihre Beschäftigten aus, wenn das Jahr ein wirtschaftlicher Erfolg war. Wer in Großstädten arbeitet, verdient im Allgemeinen mehr als Landbewohner. Die Arbeitnehmer in Stockholm haben mit Abstand die höchsten Gehälter.
Zwar sind in Schweden die Steuern sehr hoch. Allerdings gibt es für Arbeitnehmer kaum weitere Abgaben – bis auf die Rentenversicherung werden alle Beiträge zur Sozialversicherung allein vom Arbeitgeber getragen. Die Einkommensteuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Die Kommunalsteuer ist einkommensunabhängig und wird von jeder Gemeinde anhand ihrer Ausgaben festgelegt; sie beträgt im Durchschnitt 31 Prozent.
Die staatliche Steuer richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers. Wer umgerechnet weniger als 34.120 € im Jahr verdient, zahlt keine staatliche Einkommensteuer. Wer zwischen 34.120 und 50.749 € verdient, zahlt 20 Prozent an den Staat; darüber werden 25 Prozent fällig. Im Höchstfall können also über 55 Prozent des Erwerbseinkommens als Steuern abgezogen werden.
Ausländische Experten und Führungskräfte können unter Umständen eine günstigere Regel in Anspruch nehmen: Sie müssen während ihrer ersten drei Jahre in Schweden nur drei Viertel ihres Einkommens versteuern.
Für die Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer noch einmal sieben Prozent ihres Einkommens an Beiträgen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Steuerbehörde (skatteverket): www.skatteverket.se (unter „International“ auch auf Deutsch und in anderen Sprachen).
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der schwedischen Arbeitsverwaltung hilfreich www.ams.se. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Jobbörsen: www.monster.se; http://csjobb.idg.se; www.lokusjobb.se; www.stepstone.se; www.platsannons.nu und www.swedishwork.com (Portal für EU-Bürger, die in Schweden eine Arbeit suchen); www.gulasidorna.se (Stellensuche nach Branchen); www.career-contact.de; www.academicjobseu.com (Akademikerjobs in der EU).
Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Der Stellenteil in den großen Tageszeitungen „Dagens Nyheter“, „Svenska Dagbladet“, „Dagens Industri“, „Göteborgs-Posten“, „Sydsvenska Dagbladet“ oder in den Zeitungen der Arbeitsämter Platsjournalen und NYTT JOBB ist eine weitere Quelle für die Jobsuche. Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen finden sich über die „gula sidorna“, die Gelben Seiten (www.gulasidorna.se), oder die Deutsch-Schwedische Handelskammer (www.handelskammer.se).
Wer vor Ort nach einer Beschäftigung suchen möchte, wendet sich am besten an die lokalen Agenturen der Arbeitsverwaltung („Arbetsförmedlingen“) und die privaten Stellenvermittlungsagenturen (wie Manpower, Olsten und Mayday).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
„Wer sich in Schweden bewirbt, weiß oft nicht, welches Gehalt er verlangen kann. Ich empfehle, den Vorschlag des Arbeitgebers für die Probezeit anzunehmen. Dann hat man Zeit, mit Kollegen oder der Gewerkschaft über die üblichen Vergütungen zu sprechen. Solche Fragen werden in Schweden sehr offen diskutiert. Wenn der Arbeitgeber mit Ihrer Leistung zufrieden ist, können Sie am Ende der Probezeit mehr verlangen.“
Hans-Anders Westlund ist Eures-Berater in Stockholm
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
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Arbeits- und Vertragsrecht
Oft werden Arbeitsverträge zunächst mündlich geschlossen, spätestens nach einem Monat muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten jedoch eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbedingungen geben.
Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.
Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Je länger man in einem Betrieb gearbeitet hat, desto länger wird die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.
Die Arbeitslosenversicherung ist nicht Teil der sozialen Absicherung. Man muss sich als Arbeitnehmer selbst darum kümmern, Mitglied in einer Arbeitslosenkasse (a-kassor) zu werden. Die Beiträge zahlt der Arbeitnehmer selbst. Wer arbeitslos wird, dem zahlt die a-kassa eine Grundversorgung von bis zu 34 € am Tag. Dies geht, wenn man in den letzten zwölf Monaten mindestens sechs Monate lang jeweils 70 Stunden pro Monat gearbeitet hat oder wenn man in den letzten sechs Monaten mindestens 450 Stunden mit mindestens 45 Stunden pro Monat gearbeitet hat. Mehr Sicherheit gibt es für Arbeitnehmer, die Mitglied in der Arbeitslosenkasse werden und dort freiwillige Beiträge zahlen: Sie bekommen zusätzlich bis zu 75 € Lohnersatz am Tag, falls sie frühestens nach einem Jahr Mitgliedschaft arbeitslos werden.
Wer wegen Krankheit nicht zur Arbeit geht, bekommt am ersten Krankheitstag kein Gehalt gezahlt (Karenztag). Vom zweiten Tag an bekommt man vier Fünftel des Gehalts weiterbezahlt. Wer noch teilweise arbeitsfähig ist, bekommt ein anteiliges Krankengeld.
Mindestens 25 Tage Urlaub im Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben, häufig sollten vier Wochen davon zusammenhängend im Juli oder August genommen werden. Der Lohn wird in dieser Zeit fortgezahlt, außerdem gibt es ein Urlaubsgeld in Höhe von zwölf Prozent des Jahresgehalts.
Rund 80 Prozent der Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft (fackförbund) an. Sie sind in einer von drei Dachgewerkschaften zusammengefasst: dem Schwedischen Gewerkschaftsbund (LO, für Arbeiter), dem Zentralverband schwedischer Angestellter (TCO) und dem Schwedischen Verband der Akademiker (SACO). Die Gewerkschaften beraten Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen und helfen bei Streitfällen. Ein Gang vor den Arbeitsgerichtshof ist so nur selten notwendig.
Mehr Erläuterungen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Website von EURES unter www.eures.europa.eu unter dem Punkt „Leben und Arbeiten“.
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge. Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit werden Sie in das Krankenversicherungssystem aufgenommen und Ihr Arbeitgeber führt für Sie die Beiträge ab. Selbstständige müssen ihre Beiträge selbst einzahlen. Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die für medizinische Grundversorgung zuständige Stelle (vårdcentral). In jedem Bezirk gibt es ein oder mehrere örtliche Ambulanzzentren. Bei einem Arztbesuch werden Gebühren verlangt. Weitere Informationen sind den blauen Seiten des Telefonbuches zu entnehmen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Eine Mitversicherung der Familienangehörigen ist möglich. Die Arbeitslosenversicherung ist in Schweden keine Pflichtversicherung.
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Wenn die Kinder mitkommen...
Wenn Sie mit Ihrer Familie in ein anderes Land der EU ziehen, haben Ihre Kinder das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.
In den meisten schwedischen Familien arbeiten beide Eltern. Kinder bis zu zehn Jahren finden in fast allen Gemeinden ohne lange Wartezeit einen Ganztagsbetreuungsplatz. Über 80 Prozent der Ein- bis Fünfjährigen gehen in Kindertagesstätten, Kindergärten oder von Eltern organisierte Gruppen.
Die Gebühren hängen vom Einkommen der Eltern ab. Der kommunale Höchstsatz für ganztags betreute Kindergartenkinder liegt bei 135 € im Monat. Die Nachmittagsbetreuung des ersten Schulkindes kostet höchstens 90 € im Monat. Jüngere Geschwister zahlen weniger. Vorschul- und Schulunterricht sind kostenlos. Übrigens: Auch die Arbeitgeber haben im Allgemeinen Verständnis, wenn Eltern kurzfristig Zeit für ihre Kinder brauchen. Bis die Kinder acht Jahre alt sind, haben Eltern ein Anrecht auf Teilzeitbeschäftigung.
Die meisten Sechsjährigen besuchen die freiwillige Vorschule. Von den Schulkindern nutzen rund drei Viertel die Freizeitbetreuung am Nachmittag. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Arbeitszeiten der Eltern, auch in den Schulferien gibt es Betreuungsangebote.
Kinder von 7 bis 16 Jahren sind unterrichtspflichtig. Der Schultag ist je nach Gemeinde unterschiedlich lang - bis zu sechs Stunden für jüngere, acht Stunden für ältere Schulkinder. Von Anfang Juni bis Ende August sind Schulferien. In Stockholm gibt es eine deutsche Schule mit Kindergarten, Vorschule und Kindertagesstätte. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de.
Kindergeld wird für Kinder bis 16 Jahren oder bis zum Schulende gewährt. Es beträgt bei einem Kind 113 €, bei zwei Kindern rund 236 €, bei drei Kindern 387 € im Monat.
Eltern haben ein Recht auf 480 Tage Elternzeit, die sie untereinander aufteilen können. Jeder muss mindestens 60 Tage in Anspruch nehmen, sonst verfallen diese; wenn also nur die Mutter Elternzeit nimmt, sinkt die Elternzeit auf 420 Tage. Die Mutter kann frühestens 60 Tage vor dem Geburtstermin damit beginnen, weitere Mutterschutzzeiten gibt es nicht. Der Vater kann nach der Geburt zusätzlich 10 Tage bezahlten Urlaub nehmen.
Während der Elternzeit gibt es ein Elterngeld in Höhe von 80 Prozent des Bruttoeinkommens (bis zu einer Höchstgrenze). An den letzten 90 Tagen werden nur noch 6,45 € pro Tag ausbezahlt. Die Elterntage kann man bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nutzen, zum Beispiel auch, um Teilzeit zu arbeiten.
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Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung umfasst eine Vielzahl von Anbietern und Programmen, die verschiedene Wege zur Verwirklichung der "kognitiven Gesellschaft" verfolgen. Die kommunale Erwachsenenbildung wird aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum öffentlichen Schulwesen ebenso zunehmend dezentralisiert. Der Umfang der betrieblichen Weiterbildung hat sich im Laufe der letzten zehn Jahre verdoppelt. Der Zugang zur Weiterbildung hängt heute in hohem Maße von der individuellen Vorbildung des Arbeitnehmers, der Art des Beschäftigungsverhältnisses und dem jeweiligen Arbeitsmarktsektor ab.
Wichtige Träger der Weiterbildung sind auch die rund 150 Heimvolkshochschulen (folkhögskolor), an denen die Schüler mehrere Wochen oder Monate leben und lernen. Das Kursangebot umfasst Allgemeinbildung, Gesellschaftserziehung, künstlerische Fächer, aber auch EDV und Sprachen (zum Beispiel Schwedisch für Fortgeschrittene). Die Kosten liegen bei durchschnittlich 380 € im Monat für Unterkunft und Verpflegung bei freiem Unterricht. Weitere Informationen, auch auf Englisch, finden Sie unter www.fin.fhsk.se. Links zu Weiterbildungsangeboten finden Sie unter www.skolverket.se (Schwedische Nationale Agentur für Bildung) und www.rvux.se (Portal des Schwedischen Verbandes der Kommunalen und Nationalen Anbieter für Erwachsenenbildung).
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Schweden":
Mobil in Europa - Schweden (24 Seiten / 2008) (
pdf, 1.66 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.
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