Arbeiten in Ungarn

 

Arbeitsmarkttrends

Der ungarische Arbeitsmarkt hat sich noch nicht vollständig von der Finanz- und Wirtschaftskrise erholt. Ungarns Wirtschaft musste in den letzten Jahren schwere Einbußen hinnehmen. Für die kommenden Jahre sind die Erwartungen der Wirtschaftsexperten jedoch durchaus wieder optimistischer: Germany Trade and Invest prognostiziert für 2011 und 2012 jeweils einen moderaten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 2,5 Prozent. Vor allem die wachsende Außenwirtschaft trägt zum wirtschaftlichen Aufschwung Ungarns bei.
Eurostat-Erhebungen zufolge lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung 2010 bei 55,4 Prozent und somit weit unter dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 30,7 Prozent der ungarischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 64,9 Prozent im Dienstleistungssektor und 4,5 Prozent in der Landwirtschaft.

Ungarn wies im August 2011 eine Arbeitslosenquote von 10,3 Prozent auf, 0,7 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag damit knapp über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 9,5 Prozent. Besonders junge ungarische Arbeitnehmer unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozent gesunken. 23,8 Prozent der Ungarinnen und Ungarn zwischen 15 und 24 Jahren waren im August 2011 ohne Arbeit. Im EU-Durchschnitt lag die Arbeitslosenquote in dieser Altersgruppe bei 20,9 Prozent.

Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung lag in Ungarn im August 2011 mit 10,1 Prozent etwas unter der Arbeitslosenquote der weiblichen Bevölkerung von 10,6 Prozent.
Der ungarische Arbeitsmarkt unterscheidet sich regional stark. Zu den Regionen mit den wenigsten Erwerbslosen zählen Mittelungarn (Közep-Magyarország) und Westtransdanubien (Nyugar-Dunántúl), während in der Nördlichen Tiefebene (Észak-Alföld) und Nordungarn (Észak-Magyarország) die Arbeitslosenzahlen verhältnismäßig hoch sind. Seit Anfang 2011 verzeichnet die Ungarische Arbeitsverwaltung wieder einen kontinuierlichen Anstieg der freien Stellen. Seit 2010 sind auch die Arbeitslosenzahlen wieder leicht gesunken. Aufgrund des sich abzeichnenden Aufschwungs ist auch in den kommenden Jahren mit sinkenden Arbeitslosenzahlen zu rechnen.

Welche Berufe haben gute Chancen?

Zu den ungarischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
  • der Maschinenbau
  • der Kfz-Sektor
  • die Elektro-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • die Immobilienbranche
  • die Medizintechnik
  • der Chemiesektor

Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure gute Aussichten.

Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem ungarischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • Berufe im Gesundheitswesen, z.B. Ärztinnen und Ärzte
  • Köchinnen und Köche, Bäcker/innen
  • Büroangestellte
  • IT-Fachkräfte
  • Einzelhandelskaufleute
  • Berufskraftfahrer/innen
  • Schweißer/innen
  • Lehrkräfte der Sekundärstufe

In anderen Bereichen sind in absehbarer Zeit keine Neueinstellungen zu erwarten. In der Bauwirtschaft werden beispielsweise eher Stellen abgebaut.


Sie können sich zunächst in Englisch oder teilweise auch in Deutsch verständigen, sollten jedoch zur besseren beruflichen und sozialen Integration unbedingt ungarische Sprachkenntnisse erwerben. Universitäten und Sprachschulen bieten Sprachkurse an.

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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger dürfen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Ungarn einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Ungarn aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Das Recht, als EU-Bürger überall in der erweiterten Union arbeiten zu können, kann von einzelnen Mitgliedstaaten für eine Übergangszeit eingeschränkt werden. Ungarn macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und hat die Freizügigkeit für deutsche Arbeitnehmer, die in Ungarn arbeiten wollen, eingeschränkt. Welche Regelungen für Staatsbürger anderer EUMitgliedstaaten in Ungarn gelten, erfahren Sie unter http://ec.europa.eu/eures.

Seit dem 1. Januar 2008 brauchen deutsche Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis der ungarischen Behörden mehr, sofern sie in Berufen tätig sind, die eine Fachausbildung erfordern. In diesem Fall muss der ungarische Arbeitgeber lediglich eine Mitteilung an das örtlich zuständige Arbeitsamt abgeben. Zudem regeln bilaterale Vereinbarungen zwischen Ungarn und Deutschland weitere Ausnahmen von der Pflicht, eine Arbeitsgenehmigung einzuholen – Informationen dazu erhalten Sie über das EURES-Netzwerk (http://ec.europa.eu/eures).

Deutsche, die eine Stelle antreten möchten, die keine Fachausbildung erfordert, benötigen jedoch weiterhin eine Arbeitserlaubnis: Betroffen sind alle Berufe, in denen per Gesetz weder eine Universitäts-, Hoch- oder Fachhochschulausbildung noch eine schulische Ausbildung mit mittlerer Reife oder eine Facharbeiterausbildung vorgeschrieben ist. Die Arbeitserlaubnis erhält man bei den ungarischen Arbeitsämtern. Sie muss jedes Jahr erneuert werden. Außerdem sind noch ein Gesundheitszeugnis und Qualifikationsnachweise vorzulegen. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall mindestens zwei Monate im Voraus seinen Arbeitskräftebedarf melden. Dann wird zunächst geprüft, ob der Arbeitsplatz mit einem ungarischen Bürger besetzt werden kann.

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Löhne und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind in den vergangenen Jahren angestiegen – unter anderem, weil die ungarische Regierung im September 2006 die Mehrwertsteuer auf 20 Prozent angehoben hat. Vor allem die Mieten unterscheiden sich je nach Region stark. In kleineren Städten wie Györ oder Szeged lässt es sich günstig leben. In Budapest zahlt man in der Regel sehr hohe Mietpreise: für eine kleine Wohnung bis zu 500 € warm; günstige Wohnungen oder Zimmer findet man meist nur über Beziehungen. Insgesamt liegen die Lebenshaltungskosten dort aber etwa um ein Viertel niedriger als in deutschen Großstädten. Tabakwaren, der öffentliche Verkehr und Dienstleistungen in den Bereichen Gastronomie, Wellness und Haushaltshilfe sind in Ungarn zum Teil wesentlich günstiger als in Deutschland. Das Preisniveau für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke beträgt in Ungarn 71 Prozent des europäischen Durchschnitts (Deutschland: 105 Prozent).

Löhne und Gehälter

Ungarn zählt innerhalb der EU zu den Ländern mit relativ niedrigen Löhnen. Der gesetzliche Mindestlohn für Unqualifizierte beträgt 69.000 HUF (290 €); Facharbeiter erhalten bei Berufseintritt mindestens 82.800 HUF (348 €), nach zwei Berufsjahren mindestens 86.300 HUF (363 €); Hochschulabsolventen verdienen mindestens 110.400 HUF (465 €) (alle Daten 2008, €-Umrechnung gemäß Wechselkurs von August 2008). Obwohl die Bruttomonatslöhne im Jahr 2007 durchschnittlich um 8 Prozent auf 185.004 HUF (rund 736 €, Wechselkurs 2007) angestiegen sind, verloren die Einkommen real circa 5 Prozent an Wert. Grund waren vor allem die hohe Inflation und die gestiegenen Abgaben.

Im Norden, Süden und Osten des Landes verdient man deutlich weniger als in den zentralen Regionen, im Großraum Budapest am meisten. Facharbeiter und einfache Arbeiter erhalten in der nördlichen Tiefebene, die an die Ukraine und Rumänien grenzt, um durchschnittlich fast 40 Prozent niedrigere Löhne als in Budapest. Je höher die Position eines Arbeitnehmers, desto geringer fallen die regionalen Gehaltsunterschiede aus: So erhalten Geschäftsführer in der Hauptstadt bis zu ein Fünftel mehr als in der Provinz.

Neben der persönlichen Qualifikation spielt auch die Unternehmensgröße eine bedeutende Rolle für die Höhe der Vergütung: je größer das Unternehmen, desto besser die Bezahlung. Vor allem in der Bauwirtschaft zahlen ausländische Unternehmen meist höhere Löhne und Gehälter als ungarische Firmen. Leistungsabhängige Vergütungen sind in Ungarn relativ weit verbreitet. Eine Studie der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer (DUIHK) ergab, dass in Firmen mit ausländischer Beteiligung drei Viertel aller Führungskräfte und Geschäftsführer, rund 60 Prozent aller Fachkräfte und 70 Prozent aller Arbeiter einen Teil ihrer Vergütung auf der Basis erfolgsabhängiger Kriterien erhalten. Zu den variablen Vergütungsbestandteilen gehören Prämien, Provisionen und Zusatzleistungen wie betriebliche Altersversorgungen, Handys und Firmenwagen.

Die höchsten Vergütungen zahlt die Branche Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Vollzeitbeschäftigte erhielten dort im Jahr 2007 durchschnittlich 390.350 HUF (1.553 €) brutto pro Monat. In der verarbeitenden Industrie bekamen Anrbeitnehmer durchschnittlich 172.942 HUF (688 €), in der Baubranche 135.937 (541 €), im Hotel- und Gaststättengewerbe 112.039 HUF (446 €), in der Immobilienbranche 191.712 HUF (762 €).

Branchenübergreifend bezogen im Jahr 2007 Geschäftsführer kleinerer bis mittlerer Unternehmen durchschnittlich 660.021 HUF (2.626 €), Vertriebsleiter 462.890 HUF (1.842 €), Ingenieure 309.555 HUF (1.232 €), Programmierer 292.819 HUF (1.165 €), Sekretäre mit Fremdsprachenkenntnissen 190.792 HUF (759 €), Buchhalter 170.232 HUF (677 €).

"Ich arbeite seit 2001 in Ungarn. Vor zwei Jahren wäre ich eigentlich gerne nach Deutschland zurückgekehrt, aber damals war dort die Arbeitsmarktsituation für Ingenieure nicht so rosig: Ich hätte weniger Gehalt bekommen als hier in Ungarn. Wegen der Auslandszulage verdiene ich sehr gut – es hätte sich einfach nicht gelohnt zurückzukehren.“

Dirk Thomas Pajer arbeitet als Maschinenbau-Ingenieur in Westungarn.


Das Ungarische Zentralamt für Statistik erhebt regelmäßig Daten über Löhne und Gehälter und veröffentlicht sie in ungarischer und englischer Sprache. Sie können sie unter http://portal.ksh.hu (> Publications > Employment, Earnings) kostenlos abrufen. Außerdem bietet die Bundesagentur für Außenwirtschaft unter www.bfai.de gegen einen geringen Betrag die Broschüre „Lohn- und Lohnnebenkosten Ungarn“ zum Herunterladen an. Sie enthält sehr detaillierte Angaben über Verdienstmöglichkeiten und Durchschnittslöhne.

Sozialabgaben und Steuern

Im Januar 2008 haben sich die Beitragssätze für die Sozialversicherung in Ungarn geändert: Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt nun insgesamt 17 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitnehmer zahlen 6 Prozent ihrer Bruttovergütung in die Krankenversicherung ein; die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung betragen 1,5 Prozent, zur Rentenversicherung 9,5 Prozent. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nur bei der Rentenversicherung. Sie liegt bei 7.137.000 HUF pro Jahr.

Der Restbetrag des Bruttoeinkommens bildet das zu versteuernde Einkommen. Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen bis zu 1.700.000 HUF (6.237 €) führen 18 Prozent für die Einkommensteuer ab. Nach Berechnungen des ungarischen Finanzministeriums gilt dieser Steuersatz für drei Viertel aller Steuerpflichtigen.

Auf Einkommen ab 1.700.001 HUF werden 306.000 HUF und 36 Prozent der Summe abgeführt, die die Grenze von 1.700.000 HUF übersteigt. Die Einkommensteuer müssen nur Personen abführen, die in Ungarn steueransässig sind, sich also mindestens 183 Tage im Kalenderjahr dort aufhalten.

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Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Die ungarische Arbeitsverwaltung ÁFSZ (Állami Foglalkoztatási Szolgálat) veröffentlicht auf ihrer Website (www.afsz.hu) Stellenangebote – allerdings überwiegend Stellen für gering qualifizierte Tätigkeiten im Niedriglohnsektor. Zudem werden nur für wenige Stellen detaillierte Angaben online angezeigt – umfassende Informationen erhalten Sie in der Regel nur vom zuständigen Arbeitsvermittler.Wer sich für eines dieser Stellenangebote interessiert, muss die Bewerbung andas zuständige Arbeitsamt schicken. Es trifft die Vorauswahl der Kandidaten.

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

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Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

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Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

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Arbeits- und Vertragsrecht

Die Arbeitsbedingungen werden in erster Linie durch das ungarische Arbeitsgesetzbuch von 1992 geregelt, das seither mehrfach überarbeitet wurde. Für einige Branchen und Betriebe gelten Kollektivverträge – allerdings spielen sie in Ungarn aufgrund der Schwäche der Gewerkschaften keine bedeutende Rolle.

Laut Gesetz muss der Arbeitsvertrag schriftlich abgefasst werden und folgende Inhalte enthalten: den Arbeitsbeginn, die Art der Tätigkeit, den Arbeitsort sowie das Entgelt und seine Bestandteile. Falls für die Tätigkeit in Ungarn eine Arbeitsgenehmigung erforderlich ist, darf der Vertrag erst abgeschlossen werden, nachdem sie erteilt wurde.

Befristete Arbeitsverträge dürfen maximal für insgesamt fünf Jahre abgeschlossen werden. Die Probezeit darf höchstens drei Monate dauern. In der Probezeit können beide Parteien mit sofortiger Wirkung kündigen. Danach müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen einhalten. Die festgelegte Frist erhöht sich stufenweise in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses um maximal 60 Tage (bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren). Kündigt der Arbeitgeber rechtmäßig, muss er in der Regel eine Abfindung zwischen einem und neun Monatsgehältern zahlen. Befristete Verträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Der Arbeitgeber kann sie nur vorzeitig auflösen, wenn er für die restliche Zeit (höchstens ein Jahr) im Voraus den Arbeitslohn auszahlt.

Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Einschließlich der Überstunden darf sie in der Regel 12 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Durchschnittlich arbeiten ungarische Arbeitnehmer 36,4 Stunden (2007). Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf zwei volle Ruhetage pro Woche. Sonntags darf nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden.

Wie viel Urlaub man bekommt, hängt vom persönlichen Lebensalter ab: Arbeitnehmer bis zum Alter von 25 Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage, danach steigt die Anzahl der Urlaubstage stufenweise an, ab dem Alter von 45 Jahren stehen Arbeitnehmern 30 Urlaubstage zu. Einige Beschäftigte haben darüber hinaus Anspruch auf zwei bis fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr – etwa minderjährige, blinde, alleinerziehende und unter Tage beschäftigte Arbeitnehmer. Außerdem gibt es zehn Feiertage.

Sollten Sie in Ungarn in Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber geraten, sind der Betriebsrat Ihres Unternehmens oder die Gewerkschaftsorganisation hilfreich: Informationen finden Sie unter www.mszosz.hu und im EURES-Portal unter http://ec.europa.eu/eures. Die Deutsche Botschaft in Budapest stellt auf ihrer Homepage www.budapest.diplo.de Listen deutschsprachiger Rechtsanwälte kostenlos zur Verfügung. Außerdem können Sie sich an das Ungarische Ministerium für Soziales und Arbeit wenden: www.szmm.gov.hu.

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Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Die Bereiche Krankheit, Mutterschaft und Alter, einschließlich Invalidität und Leistungen für Hinterbliebene, sowie Arbeitslosigkeit und Familienleistungen werden aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie aus Steuern finanziert. Für die Pflege gibt es kein eigenständiges Sicherungssystem.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer und Selbstständige sozialversicherungspflichtig. Ausländer, die in Ungarn leben, aber dort nicht pflichtversichert sind, können eine freiwillige Versicherung für Sachleistungen bei Krankheit abschließen. Der Betrag entspricht dem Mindestlohn. Minderjährige und Studierende bezahlen 30 Prozent des Mindestlohns.

Sehr detaillierte Informationen über die Bedingungen und Leistungen aller Sozialversicherungen in Ungarn erhalten Sie kostenlos über die MISSOC-Datenbank der EU-Kommission. Sie finden sie unter http://ec.europa.eu (> Von A bis Z > Beschäftigung und soziale Angelegenheiten).

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Wenn die Kinder mitkommen...

Für Eltern kleiner Kinder ist es in Ungarn bisweilen nicht leicht, Beruf und Erziehung zu verbinden. Auch aus diesem Grund liegt die Erwerbsquote von Frauen mit 55 Prozent noch immer deutlich unter der Quote der Männer (69 Prozent, Ende 2007). Die Regierung strebt in einem Programm für die Jahre bis 2020 an, die Erwerbsquote der Frauen auf 62 Prozent zu erhöhen. Teilzeitarbeitsverhältnisse sind selten: Nur knapp 4 Prozent aller Beschäftigten – die meisten von ihnen Frauen – haben einen solchen Vertrag. Auch flexible Arbeitszeiten sind noch relativ wenig verbreitet.

Krippen und Kindergärten werden von den lokalen Behörden betrieben. Ab drei Jahren können Kinder die Vorschulerziehung besuchen; ab fünf Jahren sind sie verpflichtet, daran teilzunehmen. Sie findet in Kindergärten statt und ist in den öffentlichen Einrichtungen kostenlos. Gebühren werden lediglich für Mahlzeiten und Ausflüge erhoben. Mit sechs oder sieben Jahren wechseln die Kinder in die Grundschule. Schulpflicht besteht bis zum Alter von 18 Jahren. Das Schuljahr beginnt Ende August/Anfang September.

Eltern werden in Ungarn mit zahlreichen finanziellen Leistungen unterstützt. Schwangere, die während der letzten zwei Jahre vor der Geburt mindestens 180 Tage krankenversichert waren, erhalten eine Geburtsbeihilfe in Höhe von 225 Prozent des Mindestbetrags der Altersrente, also derzeit 64.125 HUF (253 €), und Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent des durchschnittlichen persönlichen Bruttotageslohns während des vorangegangenen Jahres. Es wird für die Dauer von 24 Wochen (Mutterschaftsurlaub) gezahlt. Vier Wochen davon können
vor der Geburt in Anspruch genommen werden. Danach erhalten versicherte Elternteile, die ihr Kind zu Hause betreuuen, Kinderbetreuungsgeld – ebenfalls in Höhe von 70 Prozent des Bruttotageslohns. Es wird ausbezahlt, bis das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat.

Unabhängig von einer Krankenversicherung bekommen Eltern Erziehungsgeld, wenn sie bis zum 18. Lebensmonat ihres Kindes keine Erwerbstätigkeit ausüben und ihr Kind zu Hause betreuen. Es kann maximal bezogen werden, bis das Kind drei Jahre alt ist, und beträgt derzeit 28.500 HUF (113 €) pro Monat.

Kindergeld wird gezahlt, wenn die Kinder im eigenen Haushalt leben: für ein Kind 12.200 HUF (48 €), für zwei Kinder 13.300 HUF (53 €) pro Kind, für drei oder mehr Kinder 16.000 HUF (63 €) pro Kind. Alleinerziehende Eltern und Eltern behinderter Kinder bekommen höhere Beträge. Detaillierte Informationen über die Familienleistungen in Ungarn erhalten Sie kostenlos über die MISSOC-Datenbank der EU-Kommission. Sie finden sie unter http://ec.europa.eu (> Von A bis Z > Beschäftigung und soziale Angelegenheiten).

Ausführliche englischsprachige Informationen über das ungarische Bildungssystem erhalten Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums unter www.okm.gov.hu.

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Weiterbildung

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Ungarn":

Pfeil Mobil in Europa - Ungarn (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 551 kB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

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Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de