Arbeiten in Spanien

 

Arbeitsmarkttrends

Der spanische Arbeitsmarkt steckt in einer tiefen Krise. Vor dem Jahr 2009 hatte Spanien noch kräftiges Wachstum und hohe Beschäftigung zu verzeichnen. Mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich jedoch das Blatt gewendet und der wirtschaftliche Einbruch führte zu einem massiven Stellenabbau. Nach wie vor ist die Situation auf dem spanischen Arbeitsmarkt dramatisch. Einzig die langsam anziehende Außenwirtschaft bringt Hoffnung: Das Bruttoinlandsprodukt soll 2011 laut Germany Trade and Invest wieder um 1,3 Prozentpunkte wachsen.

Eurostat-Erhebungen zufolge lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung 2010 bei 58,6 Prozent und somit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 23,1 Prozent der spanischen Arbeitnehmer waren in der Industrie beschäftigt, 72,6 Prozent im Dienstleistungssektor und 4,3 Prozent in der Landwirtschaft.
Spanien weist aktuell die höchste Arbeitslosenquote unter den 27 EU-Staaten auf. Sie lag im August 2011 bei 21,2 Prozent und war damit 0,8 Prozent höher als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. In der Europäischen Union betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote im August 2011 9,5 Prozent.

Besonders junge spanische Arbeitnehmer unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Prozent gestiegen. 46,2 Prozent der Spanierinnen und Spanier zwischen 15 und 24 Jahren waren im August 2011 ohne Arbeit. Im EU-Durchschnitt lag die Arbeitslosenquote in dieser Altersgruppe bei 20,9 Prozent. Spanien bildet auch in dieser Altersgruppe das Schlusslicht unter den EU-Staaten. Die spanische Regierung hat kürzlich ein Maßnahmenpaket geschnürt, um vornehmlich Jugendliche ohne Schul- oder Berufsabschluss zu qualifizieren.

Die Arbeitslosenquote der männlichen Bevölkerung lag in Spanien im August 2011 mit 20,8 Prozent etwas unter der Arbeitslosenquote der weiblichen Bevölkerung von 21,6 Prozent.
Der spanische Arbeitsmarkt unterscheidet sich regional deutlich. In den Regionen Andalusien (Andalucía), Ceuta (Ciudad Autónoma de Ceuta) und Valencia (Comunidad Valenciana) liegt die Erwerbslosenquote am höchsten, während das Baskenland (País Vasco), Navarra (Comunidad Foral de Navarra) und Kantabrien (Cantabria) die niedrigsten Arbeitslosenzahlen aufweisen.

EURES-Analysen zufolge war die Zahl der gemeldeten freien Stellen im ersten Quartal 2011 noch immer rückläufig. Der Bedarf an in- und ausländischen Fachkräften hält sich in Grenzen. Chancen bieten sich, wenn überhaupt, für Berufe, die eine hohe Spezialisierung und Qualifikation erfordern sowie in Branchen mit steigenden Umsätzen.

Welche Berufe haben gute Chancen?

  • Zu den Branchen, für die 2011 am ehesten wieder Wachstum prognostiziert wird, gehören laut Germany Trade and Invest:
  • der Maschinenbau
  • die Chemiebranche
  • die Elektro-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • die Umweltbranche
  • der Tourismussektor
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen sowie Ingenieurinnen und Ingenieure noch die besten Aussichten.

Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem spanischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
  • Gesundheitsberufe, z.B. Ärztinnen und Ärzte, Krankenpfleger/innen
  • Köchinnen und Köche
  • Hotel- und Restaurantfachleute
  • IT-Fachkräfte
  • Einzelhandelskaufleute, Außendienstmitarbeiter/innen und Handelsvertreter/innen
  • Schutz- und Sicherheitskräfte

In anderen Sparten ist aufgrund des starken Bewerberüberhangs kaum mit Neueinstellungen zu rechnen. Dazu gehören vor allem die Kfz- und die Baubranche.


Wenn Sie in Spanien beruflich und privat Fuß fassen möchten, wird dies ohne solide Spanischkenntnisse kaum möglich sein.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Spanien einreisen. Seit 2003 dürfen sich EU-Bürger auch länger als drei Monate im Land aufhalten, wenn sie in dieser Zeit ernsthaft nach einem Arbeitsplatz suchen und realistische Erfolgschancen bestehen. Innerhalb der ersten drei Monate muss man sich im Ausländeramt (Oficina de Extranjeros) oder beim Polizeikommissariat der Provinz ins Zentralregister der Ausländer (Registro Central de Extranjeros) eintragen lassen. Dafür benötigt man das Formular EX16, das man unter http://extranjeros.mtas.es herunterladen kann, und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Vom Ausländeramt erhält man ein Registrierungszertifikat mit einer Ausländer-Identitätsnummer (NIE). Eine Aufenthaltsgenehmigung (Tarjeta de Residencia) muss nicht mehr beantragt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.mir.es (> Suche: Estancia y residencia).

Wer in Spanien lebt, muss außerdem seinen Wohnsitz (Empadronamiento) bei einem Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) anmelden. Hierfür muss man einen Personalausweis oder Reisepasses vorlegen und den Wohnsitz in der Gemeinde nachweisen. Diese Anmeldung ist Voraussetzung dafür, eine Gesundheitskarte zu bekommen und Kinder in der Schule anmelden zu können. Außerdem sollte man beim Finanzamt eine Steuernummer (NIF) beantragen. Detaillierte Informationen finden Sie in der englischsprachigen Broschüre „Working in Spain“, die Sie unter www.inem.es kostenlos herunterladen können.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Im Vergleich zu Deutschland kann man in Spanien von durchschnittlich etwa 15 Prozent niedrigeren Lebenshaltungskosten ausgehen – allerdings variieren sie zwischen Großstädten wie Madrid oder Barcelona und den ländlichen Gegenden erheblich. In den größeren Städten sind die Miet- und Lebensmittelpreise mittlerweile vergleichbar mit denen deutscher Großstädte. Die teuersten Städte sind Madrid, Barcelona und San Sebastian. Am günstigsten lebt man in Pontevedra, Badajoz and Lugo.

Durchschnittliche Lebenshaltungskosten in Spanien
Miete 2-Zimmer-Wohnung
500 - 900 €
Miete 3-Zimmer-Wohnung
700 - 1.200 €
Durchschnittliche Kosten für Wasser,
Elekrizität und Gas/Monat
49 €
Kino (in Madrid)
6 €
0,5 Liter Bier
1,80 €


Detailliertere Angaben zu den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Spanien finden Sie in der Broschüre „Working in Spain“, die Sie unter www.inem.es kostenlos herunterladen können. Unter www.barcelona-tourist-guide.com finden Sie darüber hinaus Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Barcelona.

Löhne und Gehälter

Die Löhne werden in Spanien per Tarifvertrag oder individuellem Vertrag festgelegt. Sie setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Grundlohn (Salario base), Lohnzuschläge (Complementos salariales) – zum Beispiel Gewinnbeteiligung und Fahrtkostenzuschüsse –, Zulagen aufgrund besonderer Verantwortung oder harter Arbeitsbedingungen, Produktionsprämien, Verpflegungs- und Unterkunftszuschüsse. Arbeitnehmer haben das Recht auf jährlich mindestens zwei Zusatzlöhne (Pagas extraordinarias), die in der Regel zu Weihnachten und im Sommer gezahlt werden.

In 2009 beträgt der berufsübergreifende gesetzliche Mindestlohn (Salario mínimo interprofesional, kurz: S.M.I.) 624 € pro Monat. Der Jahreslohn darf für eine Vollzeitbeschäftigung inklusive Zuschlägen 8.736 € nicht unterschreiten. Für Hausangestellte, die stundenweise bezahlt werden, liegt das Minimum bei 4,89 € pro Arbeitsstunde. Aktuelle Daten zum Mindestlohn finden Sie auf der Website www.tusalario.es.

Wie viel man verdient, unterscheidet sich je nach Branche, Region, Unternehmensgröße und Betriebszugehörigkeit. In Madrid sind die durchschnittlichen Bruttomonatsgehälter am höchsten, in Extremadura am niedrigsten.

Eine ungelernte Arbeitskraft bekommt im Schnitt 1.671 € brutto im Monat, eine Sekretärin 2.218 €, ein Buchhalter 2.637 €, ein Facharbeiter 2.210 €, ein Programmierer 3.128 €, ein Ingenieur 3.895 €, ein Vertriebsleiter 6.008 €., ein Geschäftsführer eines kleinen bis mittleren Unternehmens 14.902 €. Der monatliche Durchschnittsverdienst beträgt in Spanien 2.272 €. Am meisten verdient man inklusive aller Prämien und Zuschläge im Kredit- und Versicherungsgewerbe (4.257 € brutto), am wenigsten in der Gastronomie (1.488 € brutto). Unter www.
tusalario.es können Sie sich über aktuelle Gehälter in Spanien erkundigen und sich das Durchschnittseinkommen in Ihrem Beruf ausrechnen lassen. Eine weitere Infoquelle ist das spanische Institut für Statistik (www.ine.es).

Sozialabgaben und Steuern

Seit dem 1. Januar 2007 gelten in Spanien neue Steuergesetze. Im Rahmen einer umfassenden Reform wurde das Einkommensteuersystem vereinfacht – seither gibt es nur noch vier Stufen. Die Einkommensteuer setzt sich aus einer zentralstaatlichen Steuer und Steuern der autonomen Regionalkörperschaften zusammen – falls die Regionalkörperschaften keinen eigenen Steuersatz festgelegt haben, aus der zentralstaatlichen Steuer und einem ergänzenden Steuersatz. Beide Steuern zusammen ergeben dann die tatsächliche Steuerbelastung (detaillierte Informationen dazu erhalten Sie bei der spanischen Steueragentur unter www.agenciatributaria.es und im Dokument „Recht kompakt – Spanien“, das Sie bei der Germany Trade and Invest unter www.gtai.de > Außenwirtschaft kostenlos herunterladen können).

Bei der Einkommensteuer wurde der Spitzensteuersatz auf 43 Prozent gesenkt. Jahreseinkommen bis zu 17.707,20 € werden mit 24 Prozent besteuert. Wer zwischen 17.707,21 € und 33.007,19 € verdient, bezahlt einen pauschalen Grundbetrag von 4.249,73 €. Dieser Grundbetrag wird vom Jahreseinkommen abgezogen; auf das restliche Einkommen werden 28 Prozent Steuern erhoben (die Bemessungsgrenze liegt dabei jedoch bei 15.300 €). Auf Jahreseinkommen zwischen 33.007,20 € und 53.407,19 € wird ein Pauschalbetrag von 8.533,73 € erhoben; der Restbetrag des Einkommens (maximal jedoch 20.400 €) wird mit 37 Prozent besteuert. Wer mehr als 53.407,20 € verdient, zahlt einen Grundbetrag von16.081,73 € und auf das restliche Einkommen 43 Prozent Steuern (Stand: 2009).

Ein Beispiel: Wer 30.000 € brutto pro Jahr bekommt, führt pauschal 4.249,73 € ab. Das restliche zu versteuernde Einkommen beträgt 30.000 € – 4.249,73 € = 25.750,27 €. Da dieser Betrag die maximale Besteuerungsgrundlage von 15.300 € übersteigt, fallen 28 Prozent von 15.300 € an, also 4.284 €. Die gesamte Steuerbelastung beträgt damit 4.249,73 € + 4.284 € = 8.533,73 €. Man führt also insgesamt ein knappes Drittel des Bruttoeinkommens an das Finanzamt ab.

Der Arbeitgeber trägt den Hauptanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt 6,35 Prozent. Dieser Beitrag deckt die Versicherungsbereiche Krankheit/Geldleistungen, Pflege, Invalidität, Alter, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit ab und enthält außerdem eine Berufsausbildungsabgabe. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für die Mehrheit der Arbeitnehmer bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.074,10 €. Darüber hinaus gibt es elf Berufsgruppen mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen. Die Versicherungsbereiche Krankheit/Sachleistungen und Familienleistungen sind steuerfinanziert. Die Versicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten gehen zulasten des Arbeitgebers. Angaben über die aktuellen Beiträge erhalten Sie unter www.seg-social.es.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

In Spanien selbst veröffentlichen die staatlichen Behörden hilfreiche Informationen für die Stellensuche auf ihren Online-Portalen - etwa das Arbeitsamt der Kanaren (www.gobiernodecanarias.org), das katalanische Arbeitsamt (www.gencat.es), das Arbeitsamt Galizien (www.xunta.es) und das Arbeitsministerium (www.inem.es). Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Jobbörsen: www.academicjobseu.com (speziell für Akademiker), www.go4constructionjobs.com (Stellen weltweit im Baugewerbe), www.turijobs.com (Jobs im Tourismus), www.tecnojobs.com (IT-Stellen), www.randstad.es und www.adecco.es (Zeitarbeit) sowie www.buscartrabajo.monster.es, www.trabajofacil.com, www.infoempleo.com, oder www.recruitspain.com.

Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Der Stellenteil in den großen Tageszeitungen ist eine weitere Quelle für die Stellensuche: El País (www.elpais.es), El Mundo (www.elmundo-eldia.com), ABC (www.abc.es) und La Vanguardia (www.lavanguardia.es).

Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Firmenadressen lassen sich über págínas amarillas, die spanischen Gelben Seiten, finden (www.paginas-amarillas.es sowie die Deutsche Handelskammer für Spanien (www.ccape.es) und die spanische Industrie- und Handelskammer (www.camaramadrid.es).

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist


Initiativbewerbungen sind in Spanien nicht unüblich. Wer sich initiativ bewerben möchte, sollte vorab im Unternehmen anrufen und abklären, ob dort grundsätzlich Bedarf an neuen Mitarbeitern und Interesse an einer Bewerbung besteht. Bewerbungen bei spanischen Unternehmen müssen auf Spanisch verfasst werden, es genügt der Lebenslauf und ein Anschreiben; Foto und Arbeitszeugnisse hingegen werden nicht mitgeschickt.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Arbeits- und Vertragsrecht

Die wichtigste rechtliche Grundlage für Arbeitsbeziehungen in Spanien ist das Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores). Wie in Deutschland regeln Tarifverträge wichtige Aspekte des Arbeitslebens. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Besondere Einstellungsmodalitäten wie etwa Befristungen, Praktika oder Ausbildung müssen jedoch schriftlich festgelegt werden. Berufseinsteiger können im Rahmen eines Praktikumsvertrages berufliche Erfahrungen sammeln. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium. Wer neu in einer Firma angestellt wird, erhält meist einen befristeten Vertrag, der nach Ablauf in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird. Eine Verkettung von befristeten Verträgen ist möglich. Anfang 2008 war knapp ein Drittel aller Arbeitsverträge befristet.

Im Vertrag kann eine Probezeit festgelegt werden, während der beide Parteien ohne Angabe von Gründen und fristlos kündigen dürfen. Sie darf bei ausgebildeten Facharbeitern (Técnicos titulados) höchstens sechs Monate dauern, bei allen anderen Angestellten maximal zwei Monate (maximal drei Monate in Unternehmen mit weniger als 25 Angestellten). Die Arbeitszeit darf im Lauf eines Jahres durchschnittlich 40 Wochenstunden nicht überschreiten. Sofern keine tarifliche oder betriebliche Vereinbarung vorliegt, darf die tägliche Arbeitszeit nicht länger als neun Stunden dauern (für Jugendliche unter 18 Jahren acht Stunden). Es müssen pro Jahr mindestens 30 Kalendertage als Urlaubstage gewährt werden. Darüber hinaus gibt es pro Jahr zwölf nationale Feiertage. Wer heiratet, bekommt 15 Sonderurlaubstage.

Die spanische Arbeitsverwaltung INEM (www.inem.es) veröffentlicht auf Ihrer Homepage ausführliche Informationen zu Arbeitsverträgen und bietet Vertragsformulare zum Herunterladen an. Da es zwischen den Autonomen Regionen unterschiedliche Regelungen geben kann, sollten Sie unbedingt auch bei den Arbeitsberatern der örtlichen Arbeitsämter nachfragen. Hilfreich sind zudem die EURES-Berater in Deutschland und in Spanien sowie die Gewerkschaften, die Sie bei Problemen am Arbeitsplatz vertreten können.

Weitere Informationen bietet Ihnen die Deutsche Handelskammer für Spanien (www.ahk.de, E-Mail: Madrid@ahk.es).

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen der Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Die Sozialversicherung in Spanien umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen müssen sich bei der spanischen Sozialversicherungsanstalt (INSS) und beim Instituto Nacional de Salud (INSALUD) anmelden. Für Arbeitnehmer erledigt der Arbeitgeber die Anmeldeformalitäten. Er zieht monatlich Beträge für die Sozialversicherung vom Gehalt ab. Sie erhalten einen Sozialversicherungsausweis (cartilla de la seguridad social), der Sie zu kostenloser ärztlicher Versorgung bei Vertragsärzten der INSALUD und in öffentlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren berechtigt. Die Sozialversicherung übernimmt rund 60 Prozent der Arzneimittelkosten. Beim Zahnarzt sind nur wenige Leistungen durch die Versicherung abgedeckt – hier empfiehlt sich eine private Zusatzversicherung.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Wenn die Kinder mitkommen…

In Spanien ist es üblich, dass Frauen nur wenige Monate nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigen. Ein Grund dafür sind die relativ niedrigen Gehälter: Oftmals müssen beide Partner arbeiten, um die Familie versorgen zu können. Außerdem bekommt man relativ einfach einen Betreuungsplatz.

Bereits für Kinder im Alter von wenigen Monaten gibt es ein Netz an Kinderhorten, Kindergärten und Tagespflegeangeboten. Träger sind Kommunen, soziale Organisationen, Unternehmen und private Einrichtungen.

Die Tarife unterschieden sich je nach Provinz, Trägerschaft (staatlich/privat) und der Serviceleistungen (zum Bespiel mit/ohne Essen, halbtags/Vollzeit). Private Träger verlangen für eine Vollzeitbetreuung (acht Stunden inklusive Essen) bis zu 300 € pro Monat, staatliche zwischen 130 € und 240 €.

Die Bildung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Autonomen Regionen. Fast alle Kinder zwischen zweieinhalb und sechs Jahren gehen in die Vorschule. Schulpflicht besteht vom 6. bis zum 16. Lebensjahr. Es gibt öffentliche Schulen, staatlich unterstützte private Schulen (auch kirchliche Schulen) und rein private Schulen. Für die kirchlichen Schulen müssen im Durchschnitt 55 € pro Monat bezahlt werden, für die privaten zwischen 300 € und 400 €.

Detaillierte deutschsprachige Informationen zum spanischen Schulwesen finden Sie unter www.eurydice.org. Unter www.schulweb.de und www.dasan.de erfahren Sie, welche deutschen Schulen es in Spanien gibt. Die Höhe des Kindergeldes (Prestaciones por hijo a cargo) wird jährlich im Staatshaushalt festgelegt. Kinder bis zu 18 Jahren erhalten es, wenn das Jahreseinkommen der Familie 11.000 € nicht übersteigt (für behinderte Kindern gelten keine Alters- oder Einkommensgrenzen). Ab dem vierten Kind erhöht sich die Grenze auf 16.222 €. Für Kinder ohne Behinderung gibt es 24,25 € pro Monat, für Kinder mit Behinderung 48,47 €.

Der Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen, davon mindestens 8 Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nichtarbeitnehmerinnen erhalten zudem eine finanzielle Hilfe des Staates.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.

knapp hundert Weiterbildungszentren. Die Sozialpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeber und Verwaltung) sind je zu einem Drittel an der Selbstverwaltung von INEM beteiligt. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden über die Provinzarbeitsämter ausgeschrieben; durchgeführt werden sie zumeist von freien Trägern.

Das spanische Ministerium für Bildung und Forschung (www.mec.es) verlinkt von seiner Homepage aus auf regionale und nationale Bildungs- und Weiterbildungsinstitute; auch E-Learning ist ein Thema.

Links zu verschiedenen Weiterbildungszentren auf den Balearen finden Sie auf dem Bürgerportal der Regierungshomepage unter www.caib.es.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten In Spanien":

Pfeil Mobil in Europa - Spanien (Flyer 2 Seiten) (Icon für Downloaddatei pdf, 435 kB)

Weiterführende Informationen:

Pfeil www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

Pfeil www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.

Pfeil www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de